5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Teilnahmberechtigung im Wettbewerbsverfahren
Beschreibung: Teilnahmeberechtigt sind gem. § 4 (1) RPW 2013 Architekt:innen sowie in der 2. Phase Architekt:innen in Verfassendengemeinschaft mit Landschaftsarchitekt:innen sowie mit Tragwerksplaner:innen und TGA-Planer:innen und im Sinne von Ziffer 1 bis 3: 1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und am Tag der Bekanntmachung gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt:in, Landschaftsarchitekt:in, Ingeneur:in der Technischen Ausrüstung und der Tragwerksplanung berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland der Person die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung als Architekt:in, Landschaftsarchitekt:in, Ingeneur:in der Technischen Ausrüstung und der Tragwerksplanung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 07.09.2005 des Europäischen Parlaments und des Rates, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist. 2. Juristische Personen, zu deren Geschäftszweck die der Wettbewerbsaufgabe entsprechenden Fach-/ Planungsleistungen gehören, sofern die Verfasser:innen die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. 3. Bewerbergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Mitglieder zusammen die Anforderungen nach Ziffer 1 und 2 erfüllen. Bewerbergemeinschaften sind mithin teilnahmeberechtigt, wenn die Bewerbergemeinschaft insgesamt die fachlichen Anforderungen erfüllt. Mehrfachteilnahmen sind nicht zulässig. Nach Abschluss des Wettbewerbs prüft der Auftraggeber gemäß §79 Abs. 5 Satz 4 vgV, ob die Preisträger:innen über eine Teilnahmeberechtigung verfügen und die geltenden Wettbewerbsregeln eingehalten haben. Die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnehmenden müssen am Tag der Veröffentlichung erfüllt sein. Die Teilnahmeberechtigung ist von den Bewerber:innen sorgfältig und eigenverantwortlich zu prüfen (§ 4 (1) RPW 2013) und auf Aufforderung nachzuweisen. Die Preisvergabe und weitere Beauftragung stehen unter dem Vorbehalt, dass die Teilnehmer:innen die Teilnahmeberechtigung erfüllen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Berufliche Qualifikation im nachgeschalteten VgV-Verfahren
Beschreibung: Nach Abschluss des Wettbewerbs prüft die Ausloberin im Verhandlungsverfahren, ob die Preisträger:innen eine einwandfreie Ausführung der Planungsleistung gewährleisten können. Die Mindestanforderungen (Eignungskriterien) hinsichtlich der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nachfolgend genannt. Preisträger:innen können gemäß § 47 VgV zur Erfüllung der nachfolgenden Kriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), indem sie im Anschluss an den Wettbewerb mit diesen Partner:innen kooperieren.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Berufliche Qualifikation des Projektteams im nachgeschalteten VgV-Verfahren
Beschreibung: Gemäß Zusatzerklärung zur EEE. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Eintrag in einem einschlägigen Berufsregister. Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU;. Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen (z.B. das „Vereinsregister“, das „Partnerschaftsregister“ und die „Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder“). Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt:in“ für Projektbearbeiter:in Objektplanung, „Ingenieur:in“ für Projektbearbeiter:in Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung sowie „Landschaftsarchitekt:in“ für Projektbearbeiter:in Freianlagenplanung durch Bescheinigung der Ingenieur- beziehungsweise Architektenkammer; oder für die Mitgliedstaaten der EU: Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung entsprechend der RL 2013/55/EU.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestanforderung im nachgeschalteten VgV-Verfahren – Umsätze der letzten drei Jahre
Beschreibung: Angabe des Mindestjahresumsatzes netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der durchschnittliche Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags darf für Leistungen der Objektplaner:innen Gebäude 1,0 Mio. €, Landschaftplaner:innen 200.000 €, der Tragwerksplaner:innen 300.000 € und der Fachplaner:innen Technische Ausrüstung 500.000 € nicht unterschreiten. Die Aufstellung muss getrennt nach Jahren und Leistungen, bei Bietergemeinschaften nach Jahren und Leistungen je Mitglied erfolgen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestanforderung im nachgeschalteten VgV-Verfahren – Berufshaftpflichtversicherung:
Beschreibung: Eigenerklärung über das Bestehen einer aktuell gültigen Haftpflichtversicherung eines in der EU zugelassenen Versicherers mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 5,0 Mio. € für Personenschäden und mindestens 3,0 Mio. Euro für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden; die Versicherung muss eine Zusatzdeckung für Generalplanerleistungen enthalten, mit zweifacher Maximierung p.a. Für den Fall, dass eine solche Versicherung nicht besteht, ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass im Auftragsfall eine Versicherung zu den vorgenannten Bedingungen abgeschlossen wird oder die Erklärung des Versicherers über den Abschluss einer solchen. Bei Bietergemeinschaften muss von jedem Mitglied eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen beziehungsweise eine Erklärung zum Abschluss einer solchen nachgewiesen werden. Der Nachweis von nur einem Mitglied genügt lediglich dann, wenn der Versicherungsschutz die Beteiligung an einer Arbeitsgemeinschaft und die Versicherung aller weiteren Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft erfasst. Dies ist mit Abgabe des Eignungserklärung unaufgefordert nachzuweisen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestanforderung im nachgeschalteten VgV-Verfahren – Nachweise von Referenzen
Beschreibung: Auflistung geeigneter Referenzen, die in den letzten 10 Jahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung fertiggestellt wurden, jeweils mit Kurzbeschreibung unter Nennung des Auftraggebers mit aktueller Ansprechperson und Kontaktdaten, Projektname, Art/Nutzungszweck des Gebäudes, Ort, Größe (m² BGF beziehungsweise Gesamtfläche bei Freianlagen), Kosten (KG 300 + 400 beziehungsweise KG 500 bei Freianlagen), erbrachte Leistungsphasen (LP), Honorarzone (HZ) und Jahr der Fertigstellung (Abschluss LP 8): 1) Mindestens 1 Referenz über Generalplanerleistungen für ein geplantes öffentliches Gebäude als Sonderbau, bei dem die Koordinierung von mindestens drei der nachfolgend genannten Leistungsbildern (Gebäude, Tragwerk, techn. Ausrüstung, Freianlagen, Bauphysik, Brandschutz etc.) nachgewiesen wird mit Bauwerkskosten i.H.v. mindestens 25,0 Mio. € (KG 300-KG 500, brutto), mindestens LP 2-5 nach § 34 HOAI und mindestens HZ III nach § 35 HOAI. 2) Mindestens 1 Referenz für eine Tragwerksplanung eines mehrgeschossigen Bürogebäudes mit Bauwerkskosten i.H.v. mindestens 20,0 Mio. € (KG 300 + 400, brutto), mindestens LP 2-5 nach § 51 HOAI, mindestens HZ III nach § 52 HOAI. 3) Mindestens 1 Referenz für die Planung der Technischen Ausrüstung eines öffentlichen Gebäudes als Sonderbau mit Bauwerkskosten i.H.v. mindestens 10,0 Mio. € (KG 400, brutto), mindestens LP 2-5 nach § 55 HOAI, mindestens HZ II nach § 56 HOAI und mindestens drei Anlagengruppen. Die oben genannten Referenzen können in einem oder mehreren Projekten nachgewiesen werden. (Eigenerklärung). Die Auftraggeberin behält sich vor, weitergehende Nachweise zu fordern, falls Anhaltspunkte oder Zweifel an der Eignung oder den Erklärungen bestehen sollten.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Mindestanforderung im nachgeschalteten VgV-Verfahren
Beschreibung: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) oder – bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe – Erklärung zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 15
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 20
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
BeschreibungOrganisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals (Projektteam). Unterkriterien: Qualifikation und Erfahrung des benannten Personals (6 Pkt.); Erfahrung des Projektteams (4 Pkt.). Gemäß Matrix Zuschlagskriterien.
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
BeschreibungQualität - Projektumsetzung, Qualität und Plausibilität des Ablaufplans und Darstellung der Instrumente Schnittstellenplanung. Unterkriterien: Ablaufplan Projektbearbeitung mit Dauer und Meilensteinen (13 Pkt.); Baustelleneinrichtungsplanung /Logistikkonzept "light" (3 Pkt.); Brandschutz (2 Pkt.); Fassade und Dach (2 Pkt.). Gemäß Matrix Zuschlagskriterien.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Preis
BeschreibungHonorarangebot Gesamt. Wirtschaftlichkeit Honorarangebot: Bewertung: Punkte Bieter X = 20 (maximale Punktzahl). Die Punktevergabe des Kriteriums „Preis“ wird über eine Verhältnisformel ermittelt. Der günstigste Bieter erhält die maximale Punktzahl (20), der teuerste Bieter erhält im Verhältnis zum günstigsten einen abgestuften Punktsatz. Formel: (Angebot X / Angebot Y) * maximale Punktzahl Angebot Y = Angebot, welches bewertet wird. Angebot X = günstigstes Angebot
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
BeschreibungWettbewerbsergebnis: 1. Preis: 50 Punkte / 2. Preis: 30 Punkte / 3. Preis: 0 Punkte
Gewichtung (Punkte, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Wettbewerbsbedingungen:
Die Entscheidung der Jury ist für den Erwerber bindend: ja
Mitglieder der Jury: Fachpreisrichter:innen: Prof. Maria Clarke, Architektin / Prof. Elisabeth Endres, Architektin /Axel Lohrer, Landschaftsarchitekt / Birgit Rapp, Architektin / Prof. Dr. Mike Schlaich, Ingenieur für Tragwerksplanung
Mitglieder der Jury: Stellvertretende Fachpreisrichter:innen: Rita Ahlers, Architektin, Roger Boltshauser, Architekt / Prof. Andreas Garkisch, Architekt / Prof. Matthias Rudolph, Ingenieur für Gebäudetechnologie u. klimagerechtes Entwerfen / Bernhard Schwarz, Landschaftsarchitekt
Mitglieder der Jury: Sachpreisrichter:innen: Prof. Petra Kahlfeldt, Senatsbaudirektorin, SenSBW / Dr. Jan Herres, SenSBW, Referatsleitung V B / Stefanie Remmlinger, Bezirksbürgermeisterin / Ephraim Gothe, Bezirksstadtrat
Mitglieder der Jury: Stellvertretende Sachpreisrichter:innen: Anina Böhme, SenSBW, Referatsleitung II A / Dr. Christian von Oppen, SenSBW, Leitung der Stabstelle Architektur, Stadtgestaltung, Planung / Christoph Keller, Bezirksstadtrat / Christopher Schriner, Bezirksstadtrat / Kristina Laduch, Leiterin des Fachbereichs Stadtplanung, Bezirksamt Mitte
Preis:
Wert des Preises: 158 000,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 1
Zusätzliche Informationen: Realisierungsteil 2. Phase
Preis:
Wert des Preises: 98 000,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 2
Zusätzliche Informationen: Realisierungsteil 2. Phase
Preis:
Wert des Preises: 59 000,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 3
Zusätzliche Informationen: Realisierungsteil 2. Phase. Weiterhin werden in der 2. Phase vergeben: 2 Anerkennungen je 39.500 € und für den Ideenteil 2. Phase (Konzept Freiraum): 1. Preis Ideenteil: 59.000 €. 2. Preis Ideenteil: 35.000 €. 3. Preis Ideenteil: 23.000 €. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigungen von insgesamt 400.000 € zu gleichen Teilen unabhängig von den Preisgeldern an alle Teilnehmer.innen aufgeteilt, die vom Preisgericht zugelassen werden und in der 2. Phase eine prüffähige Arbeit einreichen. Die Wettbewerbssumme (§§ 7 und 9 RPW 2013) von insgesamt 911.000 € wurde auf der Basis der §§ 34, 39, 51 und 55 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ermittelt. Mit der Zahlung der Preisgelder und Anerkennungen sind grundsätzlich sämtliche Ansprüche (ausgenommen zu Folgeaufträgen) der Teilnehmer:innen am Wettbewerb abgegolten. Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Verteilung beschließen oder Preisgruppen bilden. Die Mehrwertsteuer von derzeit 19 Prozent ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird den inländischen Teilnehmern zusätzlich ausgezahlt. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (RPW 2013 § 8 Absatz 2).
Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/10/2024 23:59:59 (UTC+2)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wettbewerbe aktuell
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Wettbewerbe aktuell
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau