Deutschland – Entwicklung von Transaktionsverarbeitungssoftware und kundenspezifischer Software – Weiterführung der Fahrinfo-Funktionalität als Verkehrsunternehmen im VBB Verbund

476906-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Entwicklung von Transaktionsverarbeitungssoftware und kundenspezifischer Software – Weiterführung der Fahrinfo-Funktionalität als Verkehrsunternehmen im VBB Verbund
OJ S 154/2024 08/08/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungITD1
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelWeiterführung der Fahrinfo-Funktionalität als Verkehrsunternehmen im VBB Verbund
BeschreibungHaCon stellt den Routenalgorithmus, die Verkehrsmeldungen, Störungsmeldungen, Tarifinformationen (Hafas-System) für den gesamten VBB zur Verfügung. Dieser ist über Jahre hinweg an die Anforderungen des VBB und der Verkehrsunternehmen optimiert worden und dienst als einheitliche Quelle und zur Sicherstellung einheitlicher Ergebnisse für den Kunden. Zudem melden die VU Soll- und Ist-Daten an Hafas, womit Hafas als Single-Point-of-Truth für sämtliche Fahrplanauskünfte im VBB dient. Durch die zahlreichen Adaptierungen und Transformationen der Daten besteht im VBB ein hochkomplexes System von Schnittstellen und angebundenen Systemen.
Kennung des Verfahrensf5219b9f-9089-4c8d-9548-1a9a73192ed5
Interne KennungBEK-2024-0013
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72232000 Entwicklung von Transaktionsverarbeitungssoftware und kundenspezifischer Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72319000 Datenbereitstellung
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftHolzmarktstraße 15-17  
StadtBerlin
Postleitzahl10179
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Weiterführung der Fahrinfo-Funktionalität als Verkehrsunternehmen im VBB Verbund
Beschreibung: Die BVG hat für den Betrieb der Fahrinfo-Funktionalität die Fa. HaCon GmbH beauftragt. Dabei handelt es sich um ein Backendsystem, das die Routeninformationen bereitstellt und weitere Systeme wie Verkehrsmeldungen, Plan- und Echtzeitdaten etc. für die BVG und den VBB managed und betreibt. Das Gesamtsystem besteht aus einem komplexen Zusammenspiel mehrerer Funktionsmodule (z.B. Hafas Routing & barrierefreies Routing, Hafas Störungsmanagement) über HaCon interne proprietäre Schnittstellen und verbindet zusätzlich das BVG Hafas mit dem VBB Hafas. Erst mit der datentechnischen Transformation und Systemkopplung kann die BVG und der VBB in ihren Auskunftssystemen übergreifend für Berlin informieren. Weiterhin stellt das Hafas System eine Schnittstelle zur Vehrkehrsmanagementzentrale Berlin zur Verfügung. Zusätzlich werden im Backendsystem Anforderungen der BVG u.a. auch zur Erfüllung von verkehrsvertragsrelevanten Bestandteilen umgesetzt, die über die grundlegende Auskunft von Echt- und Sollzeitdaten hinausgeht. In den letzten Jahren wurden hierbei z.B. die Optimierung des (barrierefreien) Routings, Etablierung einer ReST-basierten Schnittstelle für webbasierte Abfahrtstafeln, die Auslastungsanzeige, der Ticketverkauf über den Google Deeplink, Datenbereitstellung JELBI, Anschlussnachfrage und digitaler Rufbus, Datenauswertung von Fahrgastroutenanfragen realisiert. Auch wurden die bereitgestellten Systeme über die Jahre mit zusätzlicher IT-Infrastruktur-Kapazität erweitert, um ein stabiles Gesamtsystem bei steigenden Nutzerzahlen und die notwendige Rechenleistung für die zusätzlichen Funktionen zu gewährleisten. Der HaCon Support wurde für kritische Fehler auf einen 24/7 Support erweitert.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72232000 Entwicklung von Transaktionsverarbeitungssoftware und kundenspezifischer Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72319000 Datenbereitstellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Dieser Rahmenvertrag läuft rückwirkend ab dem 01.07.2024 für eine Dauer von vier Jahren und endet am 30.06.2028 ohne, dass es einer Kündigung durch die Parteien bedarf. Die BVG kann den Vertrag um jeweils zwei mal zwei Jahre verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/07/2024
Enddatum der Laufzeit30/06/2028
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Erwerber behält sich das Recht vor zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen. Im Rahmen dieses Auftrags besteht die Möglichkeit einer Erweiterung des Leistungsumfangs. Diese Erweiterung umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die folgenden Bereiche: Erhöhung der Transaktionen Neue Funktionalitäten Erweiterungen des Fahrplan-Auskunfts-Systems Anpassung des Fahrplan-Auskunfts-Systems Verlängerung der Wartung Schulungen und Migration
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 5 /5 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltITD1
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge12 832 432,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Teilweiser Ersatz oder Ausweitung vorhandener Lieferungen oder Anlagen durch den ursprünglichen Lieferanten, deren Beschaffung nach den strengen Vorschriften der Richtlinie erfolgt
Sonstige Begründung: Es ist zu prüfen, ob eine Direktvergabe gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 5 SektVO gerechtfertigt ist. Der genannte Paragraph besagt, dass der Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben kann, wenn zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die entweder zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass der Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde. Das hochkomplexe System von Schnittstellen und angebundenen Systemen im VBB hat durch zahlreiche Datenadaptierungen und Transformationen spezifische technische Merkmale entwickelt. Ein Ersatz dieses Systems würde erhebliche technische Unvereinbarkeiten und unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen. Dies liegt daran, dass nicht nur alle Hafas-Systeme ersetzt werden müssten, sondern auch alle Systeme und Schnittstellen bei den Verkehrsunternehmen und dem VBB an das neue System angepasst werden müssten. Die Umsetzung der Funktionalitäten durch einen neuen Anbieter würde enorme Realisierungs-, Anpassungs- und Einführungsaufwendungen für die Systemumstellungen sowohl beim VBB als auch bei dessen Partnern erfordern. Ein neuer Anbieter müsste alle Betriebs- und IT-Konzepte spezifisch auf sein System abstimmen und mit den BVG-Fachkollegen koordinieren. Die Anpassung eines neuen Fahrinfo-Systems an die BVG- und VBB-Backendsysteme würde erhebliche Aufwände aufgrund der spezifischen Anforderungen und der notwendigen umfangreichen Tests nach sich ziehen. Aufgrund der technischen Komplexität und der spezifischen Anforderungen wäre ein reibungsloser Übergang von einem Alt- auf ein mögliches Neusystem nur durch parallelen Betrieb beider Systeme bis zur vollständigen Migration möglich. Dies erfordert umfangreiche Schulungen aller relevanten Fachabteilungen der BVG auf das neue Backend, was hohe Aufwände verursachen würde. Aufgrund der genannten unterschiedlichen technischen Merkmale und der damit verbundenen technischen Unvereinbarkeiten sowie unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung ist eine Direktvergabe an die HaCon Ingenieurgesellschaft mbH gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 5 SektVO nicht nur gerechtfertigt, sondern zwingend erforderlich. Eine Ausschreibung würde keine geeigneten Alternativen bieten und könnte die Integrität und Funktionalität des gesamten Hafas-Systems sowie die Betriebsabläufe der Berliner Verkehrsbetriebe erheblich beeinträchtigen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: ITD1
Registrierungsnummer: 0204:11-2000016000-38
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4930 256 28962
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Hacon Ingenieurgesellschaft mbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer: DE 115670237
Postanschrift: Lister Str. 15  
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30163
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
E-Mail: info@hacon.de
Telefon: +49 (0)511-336 99-0
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 993532b9-8492-44c1-9994-0c8736c05760 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/08/2024 09:59:38 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 476906-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 154/2024
Datum der Veröffentlichung: 08/08/2024