2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Vorgaben aus Vertrag und Leistungsbeschreibung.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9MHQSY (1) Die Zahl der geeigneten Bewerberinnen / Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, wird begrenzt, sofern genügend geeignete Bewerberinnen / Bewerber zur Verfügung stehen. Es ist geplant, drei bis fünf Bewerberinnen / Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. (2) Die Auftraggeberin wählt die Bewerberinnen / Bewerber, die er zur Angebotsabgabe auffordert, aufgrund der nachfolgenden objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien aus. Kriterium Unterkriterium Gewichtung Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Referenz 1 40 % Referenz 2 30 % Referenz 3 30 % (3) Jede Referenz wird gesamthaft anhand der hierzu eingereichten Erklärungen und Nachweise auf einer Skala von 0 bis 10 Punkten bewertet. Dabei werden für den Nachweis folgender Aspekte, die jeweils angegeben Punkte vergeben: (a) Erfahrungen in der Begleitung und Umsetzung von interaktiven Plattformprojekten zur Vernetzung unterschiedlicher Akteure: 2 Punkte (b) Erfahrungen in der Begleitung von Projekten mit Backend-Funktion, die die Bearbeitung von Dokumenten durch mehrere Nutzer ermöglicht: 2 Punkte (c) Erfahrungen in der Automatisierung von administrativen Prozessen: 2 Punkte (d) Erfahrungen im Bereich KI und maschinelles Lernen: 2 Punkte (e) Erfahrungen in der Begleitung von krankenkassenartenübergreifenden IT Projekten: 1 Punkt (f) Erfahrungen im Bereich des partizipativen Prozesses mit vielen Stakeholdern in einem stark formalisierten Rahmen (gesetzl. Kontext) und der Einbeziehung der späteren Nutzer:Innen bei der Entwicklung der Lösung und Durchführung von Schulungsleistungen: 1 Punkt Die Referenzen werden entsprechend der von der Bewerberin / vom Bewerber angegebenen Zuordnung gewichtet (Referenz 1 = 40 %, Referenz 2 = 30 %, Referenz 3 = 30 %). Anschließend wird die Gesamtsumme aller gewichteten Referenzpunkte gebildet (Gesamtpunkte). Werden weniger als drei Referenzen eingereicht oder sind weniger als drei Referenzen wertbar, so werden die fehlenden oder nicht wertbaren Referenzen mit 0 Punkten in die Wertung eingestellt. (4) Es werden diejenigen drei bis fünf Bewerberinnen / Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, die die meisten Gesamtpunkte auf sich vereinen. Hierzu wird ein Ranking der Bewerberinnen / Bewerber gebildet. Bei gleicher Punktzahl und der Notwendigkeit einer Auswahl entscheidet das Los. Die Auftraggeberin behält sich nach ihre Ermessen vor, weniger als fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Bewerberinnen / Bewerber haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Diese Erklärung umfasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG),§ 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) genannten Ausschlussgründe.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Auf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Korruption: Auf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Auf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Auf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Auf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Auf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Betrugsbekämpfung: Auf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Auf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Zahlungsunfähigkeit: Auf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Auf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Auf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Auf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Auf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Auf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Auf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Auf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Auf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Auf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Auf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Entrichtung von Steuern: Auf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Auf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.