Deutschland – Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung – Wissenschaftlichen Gesamtevaluation der Erprobung von Telepflege bei der Erbringung pflegerischer Leistungen § 125a SGB XI

467962-2024 - Ergebnis
Deutschland – Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung – Wissenschaftlichen Gesamtevaluation der Erprobung von Telepflege bei der Erbringung pflegerischer Leistungen § 125a SGB XI
OJ S 150/2024 02/08/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGKV-Spitzenverband
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelWissenschaftlichen Gesamtevaluation der Erprobung von Telepflege bei der Erbringung pflegerischer Leistungen § 125a SGB XI
BeschreibungAufgabe der wissenschaftlichen Evaluation ist es, die Umsetzung der digitalen Kommunikation und des Informationsaustausches fachlich zu begleiten, zu analysieren und zu bewerten. Im Zentrum der wissenschaftlichen Evaluation steht die Untersuchung der Praktikabilität und des Nutzens telepflegerischer Lösungen in verschiedenen Anwendungsfeldern, um neben ihrer Eignung auch konkrete pflegerische Leistungen zu identifizieren, die unter/bei Sicherstellung der Versorgungsqualität telepflegerisch erbracht werden können. In diesem Zusammenhang sind der Nutzen und die Effekte des Einsatzes telepflegerischer Lösungen sowie Anforderungen an die Anwendbarkeit von Telepflege zur Leistungserbringung, an die Qualifikation des Personals, an die technische Umsetzbarkeit sowie die Auswirkungen auf die Arbeits- und Organisationsprozesse zu untersuchen, die mit der Implementierung und Umsetzung telepflegerischer Lösungen verbunden sind. Weiterhin sind geeignete Vorschläge für die Modifikation pflegerischer Leistungen mit Hilfe von Bild- und Tonübertragung zu erarbeiten, um eine Übertragbarkeit auf andere und vergleichbare Pflegeeinrichtungen und Netzwerke zu gewährleisten. Neben der Identifikation und Benennung einsetzbarer pflegerischer Lösungen im Kontext der Telepflege sind als Ergebnis, begründete Befunde mit Blick auf Potentiale und Nutzen (förderliche und hinderliche Rahmenbedingungen) telepflegerischer Lösungen in verschiedenen Anwendungsfeldern aufzubereiten. In der Evaluation sind die zentral an der Erprobung der Telepflege Beteiligten in den geförderten Projekten zu berücksichtigen. Dies sind neben den pflegebedürftigen Personen, den Einrichtungsleitenden, den Pflegedienstleitenden und dem Pflegepersonal alle am pflegerischen Prozess teilnehmenden Leistungserbringer sowie die für die technische Umsetzung verantwortlichen Akteure. Bei den Datenerhebungen (pflegerelevante Daten, Ergebnisse der Befragungen etc.) sind die Datenschutzbestimmungen zu beachten. Zur Bearbeitung der unterschiedlichen Fragestellungen muss ein adäquates, den Anforderungen entsprechendes Methodenset zum Einsatz gebracht werden, das sowohl qualitative als auch quantitative Verfahren enthält. In diesem Zusammenhang sind auch Befragungen der oben genannten Beteiligten in das Evaluationsverfahren zu integrieren. Die Anwendungsfelder müssen sowohl in der bisherigen üblichen Form der Leistungserbringung als auch unter dem Einsatz digitaler Informations- und Kommunikationsmittel untersucht und miteinander verglichen werden. Der exakte Aufgabenumfang und die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag, die Bestandteile der Vergabeunterlagen sind.
Kennung des Verfahrens54883632-8ba1-44b8-a48c-6caffeaf8d49
Interne KennungSV 24-02
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.0,10 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung0,10 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Wissenschaftlichen Gesamtevaluation der Erprobung von Telepflege bei der Erbringung pflegerischer Leistungen § 125 a SGB XI
Beschreibung: Aufgabe der wissenschaftlichen Evaluation ist es, die Umsetzung der digitalen Kommunikation und des Informationsaustausches fachlich zu begleiten, zu analysieren und zu bewerten. Im Zentrum der wissenschaftlichen Evaluation steht die Untersuchung der Praktikabilität und des Nutzens telepflegerischer Lösungen in verschiedenen Anwendungsfeldern, um neben ihrer Eignung auch konkrete pflegerische Leistungen zu identifizieren, die unter/bei Sicherstellung der Versorgungsqualität telepflegerisch erbracht werden können. In diesem Zusammenhang sind der Nutzen und die Effekte des Einsatzes telepflegerischer Lösungen sowie Anforderungen an die Anwendbarkeit von Telepflege zur Leistungserbringung, an die Qualifikation des Personals, an die technische Umsetzbarkeit sowie die Auswirkungen auf die Arbeits- und Organisationsprozesse zu untersuchen, die mit der Implementierung und Umsetzung telepflegerischer Lösungen verbunden sind. Weiterhin sind geeignete Vorschläge für die Modifikation pflegerischer Leistungen mit Hilfe von Bild- und Tonübertragung zu erarbeiten, um eine Übertragbarkeit auf andere und vergleichbare Pflegeeinrichtungen und Netzwerke zu gewährleisten. Neben der Identifikation und Benennung einsetzbarer pflegerischer Lösungen im Kontext der Telepflege sind als Ergebnis, begründete Befunde mit Blick auf Potentiale und Nutzen (förderliche und hinderliche Rahmenbedingungen) telepflegerischer Lösungen in verschiedenen Anwendungsfeldern aufzubereiten. In der Evaluation sind die zentral an der Erprobung der Telepflege Beteiligten in den geförderten Projekten zu berücksichtigen. Dies sind neben den pflegebedürftigen Personen, den Einrichtungsleitenden, den Pflegedienstleitenden und dem Pflegepersonal alle am pflegerischen Prozess teilnehmenden Leistungserbringer sowie die für die technische Umsetzung verantwortlichen Akteure. Bei den Datenerhebungen (pflegerelevante Daten, Ergebnisse der Befragungen etc.) sind die Datenschutzbestimmungen zu beachten. Zur Bearbeitung der unterschiedlichen Fragestellungen muss ein adäquates, den Anforderungen entsprechendes Methodenset zum Einsatz gebracht werden, das sowohl qualitative als auch quantitative Verfahren enthält. In diesem Zusammenhang sind auch Befragungen der oben genannten Beteiligten in das Evaluationsverfahren zu integrieren. Die Anwendungsfelder müssen sowohl in der bisherigen üblichen Form der Leistungserbringung als auch unter dem Einsatz digitaler Informations- und Kommunikationsmittel untersucht und miteinander verglichen werden. Der exakte Aufgabenumfang und die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag, die Bestandteile der Vergabeunterlagen sind.
Interne Kennung: SV 24-02
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.0,10 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität Evaluationskonzept
Beschreibung: Untergewichtet für die Bereiche • methodische Ansätze 60 % • Zeit- und Personalplanung 40 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation und Erfahrung der Mitarbeitenden
Beschreibung: Anhand der Ausführungen und Nachweise zur Qualifikation und Erfahrung bewertet der Auftraggeber die Fachkunde der Personen, die die Projektleitung sowie die Mitarbeit am Projekt übernehmen. Sofern das neben der Projektleitung für die Leistungserbringung vorgesehene Personal noch nicht namentlich benannt werden kann, werden die eingeplanten Qualifikationen bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Untergewichtet in • Pauschalpreis für Grundleistung 85 % • Tagessatz 15 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. ....................... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge0,10 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungPrognos AG
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Informationen zum Auftrag
Datum der Auswahl des Gewinners16/07/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: GKV-Spitzenverband
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 993-80122-96
Postanschrift: Reinhardtstr. 28  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 0 30 20 62 88-4603
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: VK Bund
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Prognos AG
Registrierungsnummer: HRB 87447 AG Charlottenburg
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Fax: 000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5b865cdf-5d68-4471-8ec2-7e2e41e8abb3 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/07/2024 07:09:06 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 467962-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 150/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/08/2024