5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Leistungsbeginn ist am 01. Januar 2025. Die Laufzeit des Vertrags endet zunächst zum 31.07.2026. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der AG nicht mit einer Frist von zwei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Laufzeit der Vereinbarung endet endgültig spätestens mit dem Jahresabschluss des Jahres 2029 zum 30.06.2030.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 2 280 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 5. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt. Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 6. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß der §§ 123 und 124 GWB.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 7. Eigenerklärung zum Vorliegen der erforderlichen Unabhängigkeit für die Durchführung der vom Auftrag umfassten Wirtschaftsprüfungsleistungen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 8. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 9. Eigenerklärung zur Einhaltung der Haftungsregelungen nach § 323 Abs. 2 HGB und der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Juli 2017.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 10. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den letzten drei Jahren (2021 - 2023).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 11. Darstellung der besonderen Erfahrungen des Unternehmens auf dem Gebiet der zu erbringenden Leistungen, durch eine Liste von im Wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren (hinsichtlich Auftragsvolumen pro Jahr) Referenzleistungen, unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie Auftraggeber (Referenzkunden) mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. (mit mindestens 3 Kunden der letzten drei Jahre (2021, 2022, 2023).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: 12. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: 13. Etablierung des Unternehmens. Um einen vollumfänglichen Überblick über das Dienstleistungsunternehmen und seine Positionierung am Markt zu gewinnen, ist es dem AG wichtig das Unternehmen im Gesamtkontext zum Markt einschätzen zu können (Unternehmensgröße, Gründungsdatum, Bedeutung am Markt, Leistungsumfang, Erfahrungen, Personalstruktur, Liquidität, Auftragslage, Ausfallwahrscheinlichkeit). Die zur Verfügung gestellten Unterlagen werden hinsichtlich der Positionierung des Dienstleisters am Dientsleistungs-Markt gesichtet und dabei insbesondere hinsichtlich folgender Indikatoren geprüft: - Umfang der Leistungspalette zum Ausschreibungsgegenstand. - Art und Inhalt der Leistungspalette zum Ausschreibungsgegenstand. - Bezug (Relevanz) der Leistungspalette zum Ausschreibungsgegenstand.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Gestaltung der Teilnahmeunterlagen - Erster Gesamteindruck über den Dienstleister und sein Portfolio. - Transparenz, Struktur, Aufbau, Gestaltung. Ein wesentlicher Faktor für eine zukünftige Partnerschaft / Zusammenarbeit ist insbesondere die Fragestellung der Positionierung eines Dienstleisters ggü. seinem Kunden. Dabei spielt insbesondere das Eingehen auf den Kunden bzw. den Kundenwunsch eine ausschlaggebende Rolle. An dieser Stelle bewerten wir, inwieweit die eingereichten Unterlagen zum Verständnis beitragen bzw. der Dienstleister auf die Wünsche des AG eingeht. Die Form der zur Verfügung gestellten Unterlagen wird hinsichtlich des Eingehens auf den Leistungsgegenstand bzw. den Kunden gesichtet und dabei insbesondere hinsichtlich folgender Indikatoren geprüft: - Übersichtlichkeit. - klare systematische Struktur. - verständliche Beschreibung. - Vollständigkeit. - Eingehen auf Kunden versus Standardfolien.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 1
Beschreibung: 1. Honorar (Preisblatt).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 2
Beschreibung: 2. Ausführungskonzept. Die konkrete Bewertung der einzelnen Unterkriterien ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 3
Beschreibung: 3. Personalkonzept. Die konkrete Bewertung der einzelnen Unterkriterien ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 4
Beschreibung: 4. Nachhaltigkeitskonzept, anhand dessen der Bieter Nachhaltigkeitsaspekte in Bezug auf die Durchführung der Wirtschaftsprüfungsleistungen darstellt. Die konkrete Bewertung der einzelnen Unterkriterien ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 5
Beschreibung: 5. Präsentationen. Die konkrete Bewertung der einzelnen Unterkriterien ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 13/09/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 30/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 93 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Arbeitsgemeinschaft (mindestens GbR).
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die IFB Hamburg beauftragt ihre Abschlussprüfer vorbehaltlich der jährlichen Bestellung durch den Verwaltungsrat für einen Zeitraum von fünf Jahren. Diese Praxis ist angelehnt an § 43 Abs. 6 WPO. Dort ist geregelt, dass Wirtschaftsprüfer, die als Abschlussprüfer von Unternehmen im Öffentlichen Interesse bestellt sind, alle durch ein internes Rotationsprinzip sicherzustellen haben, dass die an der Prüfung beteiligten Prüfer alle fünf Jahre wechseln. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Entsprechend wird im Rahmen der Ausschreibung für Wirtschaftsprüfungsleistungen eine Vertragslaufzeit von maximal fünf Jahren angegeben. Dies steht § 21 Abs. 6 VgV nicht entgegen. Dort ist geregelt, dass Rahmenvereinbarungen grundsätzlich für maximal vier Jahre abzuschließen sind, wenn kein besonders begründeter Ausnahmefall vorliegt. Die Begrenzung der Laufzeit dient dem Zweck, den Wettbewerb zu schützen. Auf diese Weise werden die öffentlichen Auftraggeber angehalten, alle vier Jahre ihre Vergabeentscheidungen zu überprüfen und ihre Beschaffungsbedarfe dem Wettbewerb erneut zur Verfügung zu stellen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bei der Beauftragung der Abschlussprüfer der IFB liegt ein solcher Ausnahmefall vor. Dies ergibt sich hier aus dem Vergabegegenstand (vgl Art. 33 und 72 RL 2014/24/EU und Anh. V Teil C RL 2014/24/EU, dort Nr. 10 lit. a.). Die Ausschreibung zwecks der Bestellung eines Wirtschaftsprüfers ist aufgrund der besonderen Sensibilität des Vergabegegenstands und der erforderlichen Abstimmungen mit den beteiligten Gremien, Behörden sowie dem Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg mit einem großen zeitlichen und personellen Aufwand in der IFB Hamburg verbunden. An die Eignung und die Expertise des zu bestellenden Prüfers sind extrem hohe Anforderungen zu stellen, deren Erfüllung sorgfältig geprüft wird. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Darüber hinaus ist durch die interne Praxis der IFB Hamburg, den Wirtschaftsprüfer alle fünf Jahre zu wechseln, gewährleistet, dass der Wettbewerb nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird. Dadurch, dass in der auszuschreibenden Rahmenvereinbarung Höchstgrenzen genannt sind, werden den Grundsätzen der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz Rechnung getragen. Schließlich wird auch den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Rechnung getragen. Eine Beauftragung über fünf Jahre hat für den Auftragnehmer durch die bessere Planbarkeit wirtschaftliche Vorteile, die er in seiner Preiskalkulation berücksichtigen kann.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Finanzbehörde Vergabekammer (FB VK)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die Angebote bearbeitet: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
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