1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: GÜ Sewanstraße – NT4 zusätzliche BE wegen Telekomleitungen, Gewerbeausbau, Gebläse Trockner, Änderungen öffentliches Nachbargrundstück, Appwash
Beschreibung: Die Leistungen wurden notwendig weil: EV03 – zusätzliche BE wegen Telekomleitungen (Positionen 1 + 2): Die vorbereitenden Maßnahmen, auch das Erkunden und Sichern vorhandener Medienleitungen, insbesondere der Telekomleitungen sollten bis zur Erstehung der Baugenehmigung abgeschlossen sein. Nur so konnten mögliche Risiken des Baugrunds zu Gunsten des weiteren Bauablaufs ausgeschlossen werden. EV14 – Gewerbeausbau, Änderung des Fassaden-Aufbaus EG: Nach Festlegung der Nutzung wurde der ursprüngliche Leistungsumfang (erweiterter Rohbau) zur Sicherung des Vermietungserfolges um Ausbauleistungen, insbesondere für die Einheit der Tagesmutter, erweitert. Die EG-Fassaden soll in Abweichung des Vertragssolls anstelle von einer hinterlüfteten HPL-Bekleidung mit einer um 8 cm erhöhten Dämmstärke und einem Kammzugputz auf WDVS hergestellt werden. In der Ausführungsplanung wurde erkannt, dass die erforderliche Dicke der ursprünglich hinterlüfteten Fassade im EG nicht ohne Flächeneinbußen, Verkomplizierung der Rohbaukonstruktion oder einen geometrischen Fassadenauftrag ausgeführt werden konnte. Die Holz-Pfosten-Riegel-Konstruktion der Fassaden der öffentlichen Flächen und der Gewerbeflächen wurde als Aluminium-Pfosten-Riegel-Konstruktion im Sinne von Kosteneinsparungen im Betrieb geplant. Diese Änderung wird kostenneutral ausgeführt. Für diese Fassadenteile war der sommerliche Wärmeschutz mittels Rollläden vorgesehen. Um im Bedarfsfall weiter den Sichtkontakt nach außen zu ermöglichen, wurden Textile Sonnenschutz-Rollos geplant. Außentüren dieser Fassaden erhalten bedruckte Folien als Sichtschutz. EV17 – Einrichtung Gemeinschaftsräume Nach Konkretisierung des Einrichtungssolls der Gemeinschaftsflächen konnte eine Reduktion des entsprechenden Vertragsbudgets von 14.821,71 € netto realisiert werden. EV18 – Gebläse Trockner: Durch den Einbau eines Gebläse Trockners im WC der Lounge-Bereiche wird der Nutzungskomfort und die Hygiene erhöht. Dabei werden Wasserspuren und Verschmutzung des Fliesenbodens unter einem Papiertuchspender vermieden. EV19 – Änderungen öffentliches Nachbargrundstück: Nach den Abstimmungen mit den Genehmigungsbehörden und den daraus resultierenden Bedingungen für die Zustimmung, insbesondere der Stadtplanung, wurde eine Umgestaltung des öffentlichen Nachbargrundstücks erforderlich. Ein Vergabeverfahren an mögliche Dritte würde erheblichen Zeitverzügen in der Ausführung und somit zu zusätzlichen Kosten führen (spezifisch veränderte Konstruktionen, Bauzeitverlängerung, Baupreisanpassungen). EV20 – Appwash: Für den Betrieb der Washing Lounge wird auf einen bestehenden Rahmenvertrag zurückgegriffen. Die ELT-Versorgungsleitungen sollen, aus hygienischen Gründen und zur Erhöhung der Vandalismus Sicherheit jedoch nicht auf der Wandoberfläche, sondern hinter einer bestehenden Vorsatzschale verlegt werden. Der entsprechende Aufwand wird weitestgehend durch die geänderte Ausführung des Schlüsseltresors (nun nicht mehr Keyboy, sondern Masunt Schlüsselsafe) kompensiert. Allen projektspezifischen Anforderungen wird Rechnung getragen. Der Nachtrag wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vsl. Beauftragung am 12.08.2024), abgeschlossen.
Kennung des Verfahrens: 0f388e38-9e5c-4481-9bdd-7e426e375be6
Interne Kennung: 299-24-NT-BGG
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: GÜ Sewanstraße – NT4 zusätzliche BE wegen Telekomleitungen, Gewerbeausbau, Gebläsetrockner, Änderungen öffentliches Nachbargrundstück, Appwash
Beschreibung: Die Leistungen wurden notwendig weil: EV03 – zusätzliche BE wegen Telekomleitungen (Positionen 1 + 2): Die vorbereitenden Maßnahmen, auch das Erkunden und Sichern vorhandener Medienleitungen, insbesondere der Telekomleitungen sollten bis zur Erstehung der Baugenehmigung abgeschlossen sein. Nur so konnten mögliche Risiken des Baugrunds zu Gunsten des weiteren Bauablaufs ausgeschlossen werden. EV14 – Gewerbeausbau, Änderung des Fassaden-Aufbaus EG: Nach Festlegung der Nutzung wurde der ursprüngliche Leistungsumfang (erweiterter Rohbau) zur Sicherung des Vermietungserfolges um Ausbauleistungen, insbesondere für die Einheit der Tagesmutter, erweitert. Die EG-Fassaden soll in Abweichung des Vertragssolls anstelle von einer hinterlüfteten HPL-Bekleidung mit einer um 8 cm erhöhten Dämmstärke und einem Kammzugputz auf WDVS hergestellt werden. In der Ausführungsplanung wurde erkannt, dass die erforderliche Dicke der ursprünglich hinterlüfteten Fassade im EG nicht ohne Flächeneinbußen, Verkomplizierung der Rohbaukonstruktion oder einen geometrischen Fassadenauftrag ausgeführt werden konnte. Die Holz-Pfosten-Riegel-Konstruktion der Fassaden der öffentlichen Flächen und der Gewerbeflächen wurde als Aluminium-Pfosten-Riegel-Konstruktion im Sinne von Kosteneinsparungen im Betrieb geplant. Diese Änderung wird kostenneutral ausgeführt. Für diese Fassadenteile war der sommerliche Wärmeschutz mittels Rollläden vorgesehen. Um im Bedarfsfall weiter den Sichtkontakt nach außen zu ermöglichen, wurden Textile Sonnenschutz-Rollos geplant. Außentüren dieser Fassaden erhalten bedruckte Folien als Sichtschutz. EV17 – Einrichtung Gemeinschaftsräume Nach Konkretisierung des Einrichtungssolls der Gemeinschaftsflächen konnte eine Reduktion des entsprechenden Vertragsbudgets von 14.821,71 € netto realisiert werden. EV18 – Gebläsetrockner: Durch den Einbau eines Gebläsetrockners im WC der Lounge-Bereiche wird der Nutzungskomfort und die Hygiene erhöht. Dabei werden Wasserspuren und Verschmutzung des Fliesenbodens unter einem Papiertuchspender vermieden. EV19 – Änderungen öffentliches Nachbargrundstück: Nach den Abstimmungen mit den Genehmigungsbehörden und den daraus resultierenden Bedingungen für die Zustimmung, insbesondere der Stadtplanung, wurde eine Umgestaltung des öffentlichen Nachbargrundstücks erforderlich. Ein Vergabeverfahren an mögliche Dritte würde erheblichen Zeitverzügen in der Ausführung und somit zu zusätzlichen Kosten führen (spezifisch veränderte Konstruktionen, Bauzeitverlängerung, Baupreisanpassungen). EV20 – Appwash: Für den Betrieb der Washing Lounge wird auf einen bestehenden Rahmenvertrag zurückgegriffen. Die ELT-Versorgungsleitungen sollen, aus hygienischen Gründen und zur Erhöhung der Vandalismussicherheit jedoch nicht auf der Wandoberfläche, sondern hinter einer bestehenden Vorsatzschale verlegt werden. Der entsprechende Aufwand wird weitestgehend durch die geänderte Ausführung des Schlüsseltresors (nun nicht mehr Keyboy, sondern Masunt Schlüsselsafe) kompensiert. Allen projektspezifischen Anforderungen wird Rechnung getragen. Der Nachtrag wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vsl. Beauftragung am 12.08.2024), abgeschlossen.
Interne Kennung: 299-24-NT-BGG
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Die vorgesehene Erweiterung des Auftrags beläuft sich auf weniger als 50% des ursprünglichen Auftrags und wirtschaftliche oder technische Gründe liegen vor (Wechsel des AN kann aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden). § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB setzt voraus, dass zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Wirtschaftliche oder technische Gründe liegen vor. Eine nicht mehr zu regelnde Gewährleistungszuschreibung durch nicht eindeutig definierbare Schnittstellen wären darüber hinaus eine unerwünschte Folge einer Beauftragung eines Drittunternehmens. Die vorgesehenen Erweiterungen des Auftrags beeinflussen den Gesamtcharakter des ursprünglichen Auftrags nicht. Kernzweck unverändert. Die vorgesehene Erweiterung des Auftrags des ursprünglichen Auftragsvolumens ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen erforderlich. Hintergrund dafür ist die weitere Optimierung des Gebäudes, nach abgeschlossenem GÜ-Verfahren. Grundstücksuntersuchungen und die Sicherung von Medienleitungen wurde als Bauvorbereitende Maßnahmen nach Einreichung des Bauantrags auf der Grundlage des positiv beschiedenen Vorbescheids vorgezogen ausgeführt, um nach Erlangung der Baugenehmigung unverzüglich die eigentlichen Bautätigkeiten aufzunehmen und möglichst störungsfrei durchführen zu können. In Gesprächen mit dem Jugendamt des Bezirkes Lichtenberg im Projektverlauf ergab sich die Notwendigkeit, die Einheit für die Tagesmutter vollauszubauen. Auch für die zweite Gewerbeeinheit wurden zusätzlich zu den Vertragsleistungen, insbesondere die TGA betreffend erforderlich. Auf Grund dieser Maßnahmen konnten beide Gewerbemietverträge bereits 4 Monate vor der Fertigstellung geschlossen werden. In der Ausführungsplanung des GÜ ergab sich, dass die ursprünglich geplante hinterlüftete Fassadenkonstruktion einer geänderten Rohbaukonstruktion bedurfte. Hierfür wäre die Rohbaukonstruktion anzupassen gewesen. Die Gesamtdicke der Außenfassade hätte dicker ausgeführt werden müssen, was entweder zu Flächenverlusten oder zu einem anfälligen Fassadenvorsprung über dem EG geführt hätte. Dem kompaktere Fassadenaufbau mit WDVS und Kammputzsystem wurde auch aus Gestaltungsgründen der Vorrang gewährt. Darüber hinaus wird durch diese Entscheidung verhindert, dass die Pflanzen der Fassadenbegrünung in die Hinterlüftung einwachsen können. Die ursprünglichen geplante Holz-Glas-Pfosten-Riegel-Fassade der Lounge- und Gewerbebereiche im EG wird durch eine pflegeärmere Aluminium-Glas-Konstruktion ersetzt. Dies minimiert die Kosten der Bewirtschaftung, da ein Anstrich nicht regelmäßig ausgeführt werden muss. Zum anderen ist die gewählte Konstruktion robuster. Als sommerlicher Wärmeschutz für die Lounge- und Gewerbebereiche im EG waren ursprünglich Rollläden vorgesehen. Ein Fassaden-integrierter Einbau der Rollladenwalzen hätten die Fensterhöhe eingeschränkt, da die Konstruktionshöhe der Deckenstürze nicht reduziert werden konnte. Anstelle der Rollläden wurden platzsparende Textil-Rollos und die Außentüren mit bedruckten Folien (Sichtschutz) geplant. Weiterhin wurden im Rahmen der Bemusterung die Ausstattungen der Lounge-Bereiche konkretisiert. Das vertragliche Budget konnte ohne Verluste der Funktionalität reduziert werden. Für das WC der Lounge-Bereiche wurde die Installation eines Gebläse-Hände-Trockners als sinnvolle Ergänzung betrachtet. Hierdurch kann der Nutzerkomfort erhöht werden. Wassertropfen und Verschmutzungen im Bereich eines Papiertuchspenders werden vermieden. Es müssen keine regelmäßigen Bestückungen eines Papiertuchspenders vorgenommen werde. Es wird mit Einsparungen im Gebäudebetrieb gerechnet. Ein weiterer Gegenstand der Erweiterung vertraglich vereinbarten FLB betrifft das Nachbargrundstück (öffentliches Straßenland, östlich anschließend): Nach den Abstimmungen mit den Genehmigungsbehörden und den daraus resultierenden Bedingungen für die Zustimmung, insbesondere der Stadtplanung, wurde eine Umgestaltung des öffentlichen Nachbargrundstücks erforderlich. In der Washing-Lounge sollen die ELT-Versorgungsleitungen hinter den Waschmaschinen hinter der bestehenden Vorsatzschale verlegt werden. Hierdurch werden Staubablagerungen unterbunden. Die verdeckte Leitungsführung verhindert Manipulationen an Leistungen und Vandalismus-Schäden. Der entsprechende zusätzliche Aufwand für diese Leistungen wird nahezu vollständig durch die geänderte Ausführung des Schlüsseltresors ausgeglichen. Der vormals geplante Schlüsseltresor des Herstellers Keyboy mit 8 Schlüsselplätzen wird gegen eine reduzierte Ausführung des Herrstellers Masunt Schlüsselsafe mit 3 Schlüsselplätzen kompensiert. Den projektspezifischen Anforderungen für den Schlüsseltresor wird hinreichend Rechnung getragen. Zusammenfassend ist die vorgesehene Erweiterung an das ausführende Unternehmen sowohl aus wirtschaftlichen als auch aus technischen Gründen die empfohlene Vorgehensweise, da dies nicht nur die Effizienz der Baumaßnahmen sicherstellt, sondern auch die langfristige Werthaltigkeit und Vermietbarkeit des Gebäudes verbessert. Eine Vergabe an Dritte würde mit erheblichen Zeitverzügen in der Planung und Ausführung verbunden sein.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Lechner Immobilien Development GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Nachtrag 04
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 299-24-NT-BGG
Datum der Auswahl des Gewinners: 11/06/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH
Registrierungsnummer: BGG
Postanschrift: Hallesches Ufer 74-76
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10963
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4930254410
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Hallesches Ufer 74-76
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10963
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4930254410
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Lechner Immobilien Development GmbH
Postanschrift: Altenhöferallee 133
Stadt: Frankfurt
Postleitzahl: 60438 F
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +4930254410
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 86378cc2-4ab7-4589-90e7-a83bc57da770 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/07/2024 14:06:16 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 461257-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 148/2024
Datum der Veröffentlichung: 31/07/2024