2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75121000 Administrative Dienste im Bildungswesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 73200000 Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 100 allgemeine, öffentliche Schulen in acht Bundesländern
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9MHUXF 1) Die Leistungserbringung soll unmittelbar nach Zuschlagserteilung beginnen. 2) Unternehmen haben das Nichtvorliegen der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Dafür ist das Formblatt Anlage 7 zu verwenden. 3) Öffentliche Auftraggeber sind bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtet, die in der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) normierten Sanktionen umzusetzen. Nach Art. 5k der Sanktion-VO besteht insbesondere ein Zuschlagsverbot. Das Zuschlagsverbot besagt, dass Personen oder Unternehmen, die der Sanktions-VO unterliegen, keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten dürfen. Von allen Bietern bzw. sämtlichen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft ist deshalb die entsprechende Erklärung im Rahmen des Formblatts Anlage 7 abzugeben. Angebote von Unternehmen, die diese Erklärung nicht abgeben, sind vom Verfahren auszuschließen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB
Korruption: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB