1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: 2401/Z11 - Bereitstellung und Pflege einer IT-Anwendung für das Aus- und Fortbildungsmanagement der Zuständigen Stelle für berufliche Bildung nach dem Berufsbildungsgesetz im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (AFM-ZS)
Beschreibung: Für die Themen Aus- und Fortbildung in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) erfordert die fortschreitende Digitalisierung die Einführung einer marktüblichen IT-Anwendung für die Aufgabenerledigung der Zuständigen Stelle des BMDV. Die Zuständige Stelle für die berufliche Bildung im BMDV ist für derzeit sechs verschiedene Ausbildungsberufe und neun Fortbildungen die zuständige Stelle nach dem BBiG. Das BMDV ist für einen sehr großen nachgeordneten Bereich mit ca. 25.000 Beschäftigten und ca. 1.200 Auszubildenden ressortweit im Bundesgebiet zuständig. Zur besseren Verständlichkeit werden hier die drei Bereiche definiert, die unterschiedliche Anforderungen an die IT-Anwendung stellen und in einzelnen Kapiteln in der Leistungsbeschreibung dargestellt werden: - Bereich 1 Zuständige Stelle im BMDV (ZS): Die Zuständige Stelle im BMDV nach § 73 BBiG übt die gleichen Befugnisse wie eine zuständige Stelle für die berufliche Bildung nach dem BBiG gem. §§ 71 Abs. 1+2, (IHK oder HWK) aus. - Bereich 2 Berufsbildungszentren (BBiZ’en): Ein BBiZ ist eine Einrichtung, die Lehrgänge und/oder überbetriebliche Lehrgänge für die Aus- und Fortbildung des gesamten Geschäftsbereichs des BMDV durchführt. Die Räumlichkeiten können auch für sonstige Besprechungen oder Sitzungen gebucht werden. Zudem werden in den Berufsbildungszentren Prüfungen durchgeführt. - Bereich 3 Aus- und Fortbildungszentrum der WSV (AFZ): Hier werden überwiegend Seminare veranstaltet. Es werden auch hier Seminarteilnehmenden aus dem gesamten Geschäftsbereich des BMDV weitergebildet. Zum AFZ gehört auch das Trainingszentrum Maritime Schiffsicherheit der WSV (TZMS), hier werden Seminare veranstaltet. Die zu beschaffende IT-Anwendung muss die nachfolgend näher beschriebenen Anforderungen der Bereiche abdecken: 1. IT-Anwendung zum Management der Aus- und Fortbildung nach dem BBiG für eine zuständigen Stelle für die berufliche Bildung gem. § 73 BBiG. Dieser Bereich ist vergleichbar mit der IT-Anwendung für eine IHK (zuständige Stelle gem. § 71 Abs. 2 BBiG) oder einer HWK (zuständige Stelle gem. § 71 Abs. 1 BBiG). Es bestehen lediglich organisatorische Abweichungen. 2. IT-Anwendung für die Berufsbildungszentren und das AFZ für die Organisation der Zimmerverwaltung und Verpflegung, sowie der Organisation der Schulungsräume der Lehrgangs- bzw. Seminarteilnehmenden (ähnlich einer „Hotelsoftware“). . Ziel dieser Ausschreibung ist es, das Aus- und Fortbildungsmanagement der Zuständigen Stelle für berufliche Bildung im BMDV (AFM-ZS) sowie die Arbeit in den Berufsbildungszentren möglichst durch eine IT-Anwendung mit einer gemeinsamen Datenbank zu unterstützen. Die Wertung der Angebote erfolgt zweistufig. Zunächst erfolgt die Wertung des schriftlichen Angebotes gemäß Zuschlagskriterien Nrn. 1 bis 4 und Preis - Wertung Teil I. Anhand der ermittelten Punktzahlen wird, ausgehend von der hier erreichten höchsten Punktezahl, geprüft, welche Bieter unter Berücksichtigung von 4 Bewertungspunkten beim Zuschlagskriterium 5 (5.1 verifizierende Teststellung ohne Wertung und 5.2 wertende Teststellung) Aussicht auf eine Zuschlagserteilung hätten, wenn das in der Wertung Teil I führende Angebot einen Punkt beim Zuschlagskriterium 5.2 (wertendeTeststellung) erhalten würde. Nur diese Bieter werden zur kostenfreien Teststellung (Zuschlagskriterium Nr. 5) ihres Softwareproduktes aufgefordert. Die Teststellung findet voraussichtlich in der 41. /42. KW 2024 statt (Angabe ohne Gewähr). ************* Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 78cd3454-262c-4d15-9e07-b57b70823921
Interne Kennung: 2401/Z11
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72263000 Software-Implementierung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72265000 Software-Konfiguration, 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Bonn, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info . 2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: Fragen der Bieter sind rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, spätestens bis zum 13.08.2024 über die e-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer) zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Interessenten frei zur Verfügung gestellt. 3) Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS und Formblatt F-BG Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen. 4) Die Wertung der Angebote erfolgt zweistufig. Zunächst erfolgt die Wertung des schriftlichen Angebotes gemäß Zuschlagskriterien Nrn. 1 bis 4 und Preis (ZK6) - Wertung Teil I. Anhand der ermittelten Punktzahlen wird, ausgehend von der hier erreichten höchsten Punktezahl, geprüft, welche Bieter unter Berücksichtigung von 4 Bewertungspunkten beim Zuschlagskriterium 5 (5.1 verifizierende Teststellung ohne Wertung und 5.2 wertende Teststellung) Aussicht auf eine Zuschlagserteilung hätten, wenn das in der Wertung Teil I führende Angebot einen Punkt beim Zuschlagskriterium 5.2 (wertendeTeststellung) erhalten würde. Nur diese Bieter werden zur kostenfreien Teststellung (Zuschlagskriterium Nr. 5) ihres Softwareproduktes aufgefordert. Die Teststellung findet voraussichtlich in der 41./42. KW 2024 statt (Angabe ohne Gewähr). .****** Weitere, mit dem Angebot einzureichende Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots sowie den weiteren elektronisch bereitgestellten Unterlagen zu entnehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Ausschlusskriterium: Eigenerklärung des Bieters, etwaiger Unterauftragnehmer oder einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ********* Ausschlusskriterium: Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Sanktionsverordnung (EU) 2022/576 ********* siehe Vergabeunterlagen
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: 2401/Z11 - Bereitstellung und Pflege einer IT-Anwendung für das Aus- und Fortbildungsmanagement der Zuständigen Stelle für berufliche Bildung nach dem Berufsbildungsgesetz im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (AFM-ZS)
Beschreibung: Die zu beschaffende IT-Anwendung muss die nachfolgend näher beschriebenen Anforderungen der Bereiche abdecken: 1. IT-Anwendung zum Management der Aus- und Fortbildung nach dem BBiG für eine zuständigen Stelle für die berufliche Bildung gem. § 73 BBiG. Dieser Bereich ist vergleichbar mit der IT-Anwendung für eine IHK (zuständige Stelle gem. § 71 Abs. 2 BBiG) oder einer HWK (zuständige Stelle gem. § 71 Abs. 1 BBiG). Es bestehen lediglich organisatorische Abweichungen. 2. IT-Anwendung für die Berufsbildungszentren und das AFZ für die Organisation der Zimmerverwaltung und Verpflegung, sowie der Organisation der Schulungsräume der Lehrgangs- bzw. Seminarteilnehmenden (ähnlich einer „Hotelsoftware“). Die Bereitstellung des Softwareprodukts kann in 2 Phasen erfolgen. Für folgende Bereiche dieser LB muss die Produktivsetzung der IT-Anwendung/Module spätestens 6 Monate nach Zuschlagserteilung erfolgen (Phase I): - Alle Anforderungen für den Bereich der BBiZ’en und des AFZ (siehe Abschnitt 6 dieser LB) - Folgende Anforderungen des Abschnitt 5 dieser LB für den Bereich der Zuständigen Stelle im BMDV: - 5.4 „Ausbildung im Allgemeinen“ (5.4.1 – 5.4.5) - 5.5.1 „Allgemein ZS Fortbildung“ Die Produktivsetzung aller weiteren Anforderungen des Abschnittes 5 der LB (5.5.2. – 5.8.4.) muss spätestens 14 Monate nach Zuschlagserteilung erfolgen (Phase II). Detailliertere Angaben zur Phase II können dem Abschnitt 7.2 „Termine“ dieser LB entnommen werden. Der Projektplan aus dem Angebot sowie die Konzepte sind unmittelbar nach dem Auftaktgespräch anhand der erfolgten Abstimmung zu finalisieren und dem AG innerhalb der gesetzten Termine vorzulegen. Diese werden zur rechtzeitigen Einbindung und Mitbestimmung durch den Hauptpersonalrat und weiteren Interessenvertretungen benötigt. **** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Interne Kennung: 2401/Z11
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 72263000 Software-Implementierung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72265000 Software-Konfiguration, 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Bonn, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Vertragslaufzeit umfasst insgesamt 2 Jahre mit der Option auf zweimalige Verlängerung des Vertrages um jeweils 1 Jahr. Die Maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung. Am Tag der erfolgreichen Abnahme der IT-Anwendung beginnen die Wartungs- und Pflegeleistungen, die Bereitstellung von Updates sowie Anpassungen der IT-Anwendung bei Bedarf. **** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Der AG schließt mit dem AN eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) ab, der AN muss mit dem Angebot seine Technisch-Organisatorischen Maßnahmen (TOM) beschreiben. Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Unternehmen, bei Freiberuflern die Person), dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. ****************************** s. Vergabeunterlagen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eignungskriterium 2. Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist/ im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2). Sofern der Bewerber dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt und der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich ist. Es ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Teilnahmeantrag beizufügen. **** Mindestanforderung: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: - Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € , - Für Vermögensschäden mindestens 100.000 € **** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eignungskriterium 3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (2021 - 2023) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Beschreibung: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV) Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: - Es sind mindestens 2 Referenzprojekte vorzulegen, die Erfahrungen in den Themenbereichen: - Implementierung von Softwareanwendungen im Bereich der Aus-, Fort- oder Weiterbildung, - Costumizing von Software, - Schulungen für Anwender/ Administratoren nachweisen. Alle Themenbereiche müssen mindestens einmal nachgewiesen werden. **** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eignungskriterium 3.2: Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Beschreibung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters entsprechend den Vorgaben des Formblatts (Formblatt F3.2): Der Bieter muss in seinem Unternehmen ein den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 entsprechendes Qualitätsmanagement eingerichtet haben. Als Nachweis hierfür muss er eine Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001 oder vergleichbare Bescheinigung einreichen oder auf andere Weise nachvollziehbar nachweisen, dass sein Qualitätsmanagementsystem den aufgestellten Anforderungen genügt. **** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: EK 3.3: Einhaltung IT-Grundschutz
Beschreibung: Abgabe einer Eigenerklärung, dass ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz (Informationssicherheits-Managementsystem auf Basis von IT-Grundschutz) über die gesamte Vertragslaufzeit eingehalten wird. Anforderungen siehe: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/itgrundschutz_node.html) (Formblatt 3.3) Mindestanforderung: Nachweis eines Zertifikates oder Vorlage der Eigenerklärung, aus der ersichtlich wird, dass und wie ein mit der Standardabsicherung des IT-Grundschutzes vergleichbares Schutzniveau erreicht wird (Anforderungen siehe: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/IT-Grundschutz/it-grundschutz_node.html ) . Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV) ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungskriterium 4 - Besondere Bedingungen an die Ausführung der Leistungen: Erklärung, dass keine von der Scientology-Organisation und deren Unternehmen angewandte „Technologie von L. Ron Hubbard“ Anwendung findet.
Beschreibung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Unternehmen, bei Freiberuflern die Person), dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten (Formblatt F-BSB-Scientology) ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1.1 Leistungskonzept Grobkonzepte für den Projektablauf (Projektphasen)
Beschreibung: Stellen Sie im Angebot Ihre Grobkonzeption / Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung dar und beschreiben Sie Ihr geplantes Vorgehen zu • Migration (siehe Abschnitt 3.3 der LB) • Test (siehe Abschnitt 3.4 + 7.3 der LB) • Abnahme (siehe Abschnitt 3.3 + 7.3 der LB) • Schulungen (siehe Abschnitt 3.5 der LB) • Rechte- und Rollen (siehe Abschnitt 5.3 + 6.1.7 der LB) **** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 11
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1.2 - Leistungskonzept Grobkonzepte für die Betriebsphase
Beschreibung: Stellen Sie im Angebot Ihre Grobkonzeption / Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung dar und beschreiben Sie Ihr geplantes Vorgehen zu - Anpassungen der Software im Rahmen der Pflege - per Gesetz - per AG durch Richtlinien - Implementierung Elektronischer Ausbildungsvertrag **** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 14
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Projektmanagement
Beschreibung: Erstellen Sie einen Zeit- und Arbeitsplan zum strukturierten Ablauf des Projektes. Gehen Sie hierbei auf die Einbindung des Auftraggebers sowie der relevanten Projektpartner/Akteure ein. Stellen Sie kurz den Personaleinsatz dar, aus dem die Aufgabenverteilung, Vertreterregelung sowie Ihre interne und externe Koordination hervorgeht (Formblatt ZK 2-Team). **** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 7
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Handhabung
Beschreibung: Angaben zu den einzelnen Anforderungen der Handhabung gemäß Unterkriterien 3.1. -3.8. (C-Tabelle B Kontrollliste) **** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 14
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Zusatzfunktion - Prüfungen
Beschreibung: Angaben zu den einzelnen Anforderungen der Zusatzfunktion - Prüfungengemäß Unterkriterien 4.1. -4.3 (C-Tabelle B Kontrollliste) **** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 14
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Teststellung (Die Teststellung erfolgt nach der Wertung der schriftlichen Angebote (Wertung Teil I). Nur die Bieter, deren Angebot noch die rechnerische Möglichkeit hat, den Zuschlag zu erhalten, werden zur Teststellung aufgefordert.)
Beschreibung: Die Erfüllung der im schriftlichen Angebot angegebenen A-Kriterien sowie der angebotenen B-Kriterien wird vor Zuschlagserteilung durch eine kostenfreie Teststellung des Softwareproduktes beim Auftraggeber (AG) verifiziert (Unterkriterium 5.1 verifizierende Teststellung - ohne Punktwertung). Anschließend erfolgt die wertende Teststellung (Unterkriterium 5.2) mit insgesamt 10 Gewichtungspunkten: - 5.2.1 Struktur (4 Gewichtungspunkte) - 5.2.2 Navigation (3 Gewichtungspunkte) - 5.2.3 Verarbeitung und Speicherung von Datensätzen (3 Gewichtungspunkte) **** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 6. Angebotspreis (inkl. Ust.)
Beschreibung: Es wird eine Wertungssumme (mit fiktiven Bestandteilen) ermittelt. Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft. ********************************* Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten normiert: 4 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. **** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: siehe Bewerbungsbedingungen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/08/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/08/2024 11:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/08/2024 11:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Registrierungsnummer: USt-IdNr: DE235213079
Postanschrift: Invalidenstr.44
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Fax: +4930183008071490
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: +49 228 9499 0
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 1
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 49228-9499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 475f0b6b-dc17-4e23-a204-092db65200d5 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 450602-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 145/2024
Datum der Veröffentlichung: 26/07/2024