Deutschland – Programmierung von Softwarepaketen – "Beschaffung von Software-Komponenten und Entwicklungsleistungen für das Projekt KulturPass"

452892-2024 - Auftragsänderung
Deutschland – Programmierung von Softwarepaketen – "Beschaffung von Software-Komponenten und Entwicklungsleistungen für das Projekt KulturPass"
OJ S 145/2024 26/07/2024
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDie Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel"Beschaffung von Software-Komponenten und Entwicklungsleistungen für das Projekt KulturPass"
BeschreibungSoftwareentwicklung und Überlassung von Software für den KulturPass mit der Entwicklung von mobiler App (iOS und Android), Webseiten mit ihren besonderen Funktionalitäten für Nutzer, Anbieter und Betreiber, die Speicherung und Nutzbarmachung der Daten und die Abwicklung der Zahlungsflüsse in Kompatibilität mit dem Bundeshaushalt
Kennung des Verfahrens2021c262-18fa-4241-a5d1-f4445ae53666
Interne KennungPGCH 51000/12#2
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72210000 Programmierung von Softwarepaketen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4YLG6C39
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: "Beschaffung von Software-Komponenten und Entwicklungsleistungen für das Projekt KulturPass"
Beschreibung: Beschafft werden Softwareentwicklungsleistungen einschließlich der Überlassung von Software, der Pflege, Cloudnutzung u.a. für den KulturPass. Die wesentlichen bei der Beschaffung zu berücksichtigenden Aktivitäten mit entsprechenden Datenbanken/Standardsoftware sind: - Käufer-Management: Registrierungen, Verifizierungen und Profilverwaltung von Nutzern und gesetzlichen Vertretern (Mobile App und Web-Anwendung) - Anbieter-Management: Registrierungen, Verifizierungen (über ELSTER) und Profilverwaltung von Anbietern, Ausschluss- und Löschfunktion bei Verstößen gegen Richtlinien (Webanwendung) - Portfolio-Management: Anschluss von Produktsystemen der Anbieter, Prüfung und Freigabe von Angeboten, Löschungen bei Verstößen gegen Richtlinien (Webanwendung) - Marketplace: Suche von Kulturangeboten nach Schlagworten, Kategorien und Orten, Reservierung, Ausstellung eines virtuellen Gutscheins mit Buchungsnummer, Stornierung/Rückgabe, Budgetanzeige des Nutzers (Webanwendung) - Box Office/Handel: Abholungen des Buches/Mediums oder Eintrittskarten beim Anbieter, Umbuchung des virtuellen Guthabens vom Nutzer zum Anbieter, Rückabwicklung bei Rückgabe (Webanwendung) - Abrechnung/Zahlung: Sammelabrechnung durch Anbieter bei Zahlstelle in Kompatibilität mit dem Bundeshaushalt, Finanz-Reporting für Herausgeber/Mittelverwalter (Webanwendung)
Interne Kennung: PGCH 51000/12#2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72210000 Programmierung von Softwarepaketen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48445000 Softwarepaket für das Kundenbeziehungsmanagement (CRM), 48451000 Softwarepaket für die Unternehmensressourcenplanung (ERP), 72212220 Entwicklung von Internet- und Intranetsoftware
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vergaberechtlich wird die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Zudem sind vorliegend § 135 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 und Absatz 3 GWB einschlägig. Nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Diese Unwirksamkeit kann gemäß § 135 Absatz 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser vorliegenden Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht wird. Die Unwirksamkeit tritt jedoch gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Auf die freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung vom 20.12.2022 - 2022/S 245-709438 - im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union wird hingewiesen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge15 733 253,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSAP Deutschland SE & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsSAP Deutschland SE & Co. KG
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert des Ergebnisses15 733 253,00 EUR
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsPGCH 51000/12#2
TitelBeschaffung von Software-Komponenten und Entwicklungsleistungen für das Projekt KulturPass
Datum des Vertragsabschlusses31/12/2022
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung261884-2024
Identifikator des geänderten VertragsCON-0001
Grund für die ÄnderungBedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
BeschreibungMitte 2023 wurde der bundesweite KulturPass für 18-Jährige eingeführt. Mit dem KulturPass sollen Kulturanbieter und junge Menschen über einen digitalen Marktplatz mit mobiler App zusammengebracht werden. Die Jugendlichen erhalten ein virtuelles Guthaben von 200 Euro pro Person, das sie auf der App für kulturelle Angebote einsetzen können. Die App steht seit 14. Juni in den Appstores zum Download bereit. Mit dem Aufbau des IT-Systems bestehend aus Web-Anwendungen, einer mobilen App für die Nutzer und der dahinterliegenden IT-Infrastruktur wurde die SAP Deutschland SE & Co. KG beauftragt. Im Juli 2023 wurde eine Änderung zur Weiterentwicklung bzw. Erweiterung der Funktionalität beauftragt. Das betraf u.a. Anpassungen beim Homescreen, Einführung alternativer Identifikationsmöglichkeiten, Änderungen in Bezug auf die Barrierefreiheit und weitere Änderungen bzw. Erweiterungen. Im Dezember 2023 wurde eine Änderung im Hinblick auf die Fortführung bzw. Anpassung von CX-Leistungen, die die Bereitstellung einer ausreichenden Datenverarbeitungskapazität für den Betrieb des digitalen Marktplatzes betreffen, beauftragt. Im Januar 2024 wurde die Fortführung der Bereitstellung und Anpassung der technischen Infrastruktur für die für den KulturPass genutzten Kassen- und Finanzsoftware für einen neuen Jahrgang von Jugendlichen beauftragt. Gegenstand der jetzigen Änderung ist die Erweiterung der im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zu entwickelnden Features gemäß des Vision & Scope Document, um die vertraglich vereinbarte Funktionalität zu erreichen oder zu verbessern. Es muss ein weiteres Feature programmiert werden. Konkret soll ein zusätzliches technisches Verfahren implementiert werden, bei dem die Identifizierung der 18-Jährigen und die Freischaltung der KulturPass-Budgets über die Nutzung der Anmeldedaten für Online-Banking erfolgt. Gründe für die Änderung: Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, um die vertragliche Funktionalität herzustellen oder sie jedenfalls zu verbessern. Auf die Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens zur Beauftragung der in Rede stehenden Leistungen für die zusätzlichen Features darf nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB verzichtet werden. Die zusätzlichen Leistungen (Features) werden im Wege des change request beauftragt und damit die Funktionalität der App erweitert. Mit den in Rede stehenden Programmierleistungen kann nur der bisherige Auftragnehmer beauftragt werden. Zu berücksichtigen ist, dass die Entwicklung der zusätzlichen Features der KulturPass-App zum Teil zwingend die Nutzung von Software des bisherigen Auftragnehmers erfordert. Bei der in Rede stehenden Weiterentwicklung der App würde eine Entwicklung der Features durch andere Unternehmen zu einer Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei Gebrauch führen. Die Beauftragung eines neuen Auftragnehmers wäre zudem mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für BKM verbunden. Mit dem bisherigen Auftragnehmer als Dienstleister ist gewährleistet, dass die Weiterentwicklung der Software im noch laufenden Entwicklungsprozess nahtlos und ohne Zeitverluste erfolgen kann. Bei einem Drittanbieter käme es zu erheblichen Verzögerungen, da die für die Weiterentwicklung der App erforderlichen Programmierkapazitäten erst noch geschaffen werden müssten und sich das Programmierteam erst einspielen müsste. Die Entwicklung der neuen Features durch einen neuen Auftragnehmer und die Integration dieser Features in die vom bisherigen Auftragnehmer entwickelte App würde zudem zu nicht überschau- und beherrschbaren Gewährleistungsschnittstellen führen. Der mit der ursprünglichen Beauftragung verfolgte Ansatz, alle notwendigen Leistungen aus einer Hand zu erhalten und dabei auch beim Auftragnehmer angebotene Standardsoftware zu nutzen, um damit den für BKM geltenden haushaltsrechtlichen und anderen rechtlichen Anforderungen zu genügen, würde verfehlt und aufgeweicht. Eine Haftung und Gewährleistung aus einer Hand wären nicht mehr gegeben. Preiserhöhung: Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat) Wert ohne MwSt.: 25 325 507.00 EUR Gesamtauftragswert nach den Änderungen Wert ohne MwSt.: 25 540 650.00 EUR
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der ÄnderungenGegenstand der jetzigen Änderung ist die Erweiterung der im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zu entwickelnden Features gemäß des Vision & Scope Document, um die vertraglich vereinbarte Funktionalität zu erreichen oder zu verbessern. zusätzliche Programmierleistungen auf Basis des Hauptvertrags (CAE-Vertrag) zu erbringen sind, um die vertraglich vereinbarte Funktionalität zu erreichen oder zu verbessern. Es muss daher ein weiteres Feature programmiert werden. Konkret soll ein zusätzliches technisches Verfahren implementiert werden, bei dem die Identifi-zierung der 18-Jährigen und die Freischaltung der KulturPass-Budgets über die Nut-zung der Anmeldedaten für Online-Banking erfolgt.
Geschäftseinheitskennzeichnung in der vorherigen Bekanntmachung: ORG-0002
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Registrierungsnummer: /
Postanschrift: Köthener Straße 2  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10963
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dombert Rechtsanwälte Part mbB, Rechtsanwalt Janko Geßner
Telefon: +49 3316204270
Fax: +49 3316204271
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: //
Postanschrift: Villemombler Straße 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: SAP Deutschland SE & Co. KG
Registrierungsnummer: ///
Postanschrift: Hasso-Plattner-Ring 7  
Stadt: Walldorf
Postleitzahl: 69190
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5396b180-66f0-4a10-96b3-f9e6962fecbe - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/07/2024 10:05:00 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 452892-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 145/2024
Datum der Veröffentlichung: 26/07/2024