Deutschland – Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels – Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks hier Los 1 bis Los 16

446925-2024 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels – Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks hier Los 1 bis Los 16
OJ S 144/2024 25/07/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Sonderregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelHerstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks hier Los 1 bis Los 16
BeschreibungDer Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Ferner ist in einigen Schulen der Betrieb einer Cafeteria möglich; bei dieser Leistung handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession. der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird
Kennung des Verfahrens8352ba31-b2e8-488d-837d-d7410d317ad1
Vorherige Bekanntmachung: 44910-2024
Interne Kennung24-D1-01a-Schulessen
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl10315
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie zu beliefernden Adressen befinden sich innerhalb der geografischen Grenzen des Berliner Stadbezirks Lichtenberg
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung34 054 782,16 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: 11G01 - Sonnenuhr-Schule
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 367 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:25 Uhr - 13:15 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: ja
Interne Kennung: Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen, 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Franz-Jacob-Straße 33  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10369
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2028
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung1 443 041,32 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 44910-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP28 * 10 = WP 380 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP15 * 10 = WP 200 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP12 * 10 = WP 145 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP2,5 * 10 = WP 75 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP20 * 10 = WP 250 - Probierportionen: GP7,5 + SP2,5 * 10 = WP 100 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP10 * 10 = WP 325 - Wunschessen: GP12,5 + SP5 * 10 = WP 175 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: 11G02 - Schule am Roederplatz
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 482 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:15 Uhr - 14:00 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: ja
Interne Kennung: Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen, 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bernhard-Bästlein-Str. 22  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10367
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2028
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung1 966 536,46 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 44910-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP30 * 10 = WP 400 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP5 * 10 = WP 100 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP10 * 10 = WP 150 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP10 * 10 = WP 150 - Probierportionen: GP7,5 + SP2,5 * 10 = WP 100 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP25 * 10 = WP 475 - Wunschessen: GP12,5 + SP7,5 * 10 = WP 200 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
Titel: 11G03 - Schule im Gutspark
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 412 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:00 Uhr - 14:30 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: ja
Interne Kennung: Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen, 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift:  Josef-Orlopp-Straße 20   
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10367
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2028
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung1 634 765,16 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 44910-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP30 * 10 = WP 400 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP5 * 10 = WP 100 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP2,5 * 10 = WP 75 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP2,5 * 10 = WP 75 - Probierportionen: GP7,5 + SP2,5 * 10 = WP 100 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP2,5 * 10 = WP 50 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP30 * 10 = WP 525 - Wunschessen: GP12,5 + SP20 * 10 = WP 325 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0004
Titel: 11G05 - Schule auf dem lichten Berg
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 633 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:30 Uhr - 13:45 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: ja
Interne Kennung: Los 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen, 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Atzpodienstraße 19 und Siegfriedstraße 208 (Filiale)  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10365
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2028
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung2 758 985,74 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 44910-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP15 * 10 = WP 250 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP15 * 10 = WP 200 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP15 * 10 = WP 200 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP7,5 * 10 = WP 125 - Probierportionen: GP7,5 + SP7 * 10 = WP 145 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP7,5 * 10 = WP 100 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP17,5 * 10 = WP 400 - Wunschessen: GP12,5 + SP10,5 * 10 = WP 230 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0005
Titel: 11G06 - Adam-Ries-Schule
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 492 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) und Kühlkostsystem (Cook & Chill) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:30 Uhr - 14:00 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
Interne Kennung: Los 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen, 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Alt-Friedrichsfelde 66  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10315
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2028
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung1 899 270,80 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 44910-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP10 * 10 = WP 200 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP7 * 10 = WP 120 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP2,5 * 10 = WP 50 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP8,5 * 10 = WP 135 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP12,5 * 10 = WP 175 - Probierportionen: GP7,5 + SP7,5 * 10 = WP 150 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP14 * 10 = WP 165 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP23 * 10 = WP 455 - Wunschessen: GP12,5 + SP15 * 10 = WP 275 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftra
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0006
Titel: 11G07 - Hermann-Gmeiner-Schule
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 487 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:15 Uhr - 13:30 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: ja
Interne Kennung: Los 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen, 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Harnackstraße 17 und 25  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10315
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2028
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung2 048 480,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 44910-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP2,5 * 10 = WP 125 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP2,5 * 10 = WP 75 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP2,5 * 10 = WP 50 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP6,5 * 10 = WP 115 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP20 * 10 = WP 250 - Probierportionen: GP7,5 + SP11 * 10 = WP 185 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP15 * 10 = WP 175 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP20 * 10 = WP 425 - Wunschessen: GP12,5 + SP20 * 10 = WP 325 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen:  Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0007
Titel: 11G08 - Robinson-Schule
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 365 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) und Kühlkostsystem (Cook & Chill) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 10:30 Uhr - 13:15 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
Interne Kennung: Los 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen, 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wönnichstraße 7  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10317
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2028
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung1 423 107,70 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 44910-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP15 * 10 = WP 250 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP15 * 10 = WP 200 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP3,5 * 10 = WP 60 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP14,5 * 10 = WP 195 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP15 * 10 = WP 200 - Probierportionen: GP7,5 + SP5 * 10 = WP 125 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP10 * 10 = WP 125 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP15 * 10 = WP 375 - Wunschessen: GP12,5 + SP7 * 10 = WP 195 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0008
Titel: 11G09 - Bürgermeister-Ziethen-Schule
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 680 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:15 Uhr - 14:30 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
Interne Kennung: Los 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen, 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Massower Straße 39  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10315
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2028
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.2 566 120,48 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung2 566 120,48 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 44910-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP15 * 10 = WP 250 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP10 * 10 = WP 150 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP5 * 10 = WP 100 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP25 * 10 = WP 300 - Probierportionen: GP7,5 + SP5 * 10 = WP 125 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP15 * 10 = WP 375 - Wunschessen: GP12,5 + SP15 * 10 = WP 275 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0009
Titel: 11G10 - Schule im Ostseekarree
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 495 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:00 Uhr - 14:00 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
Interne Kennung: Los 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen, 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Barther Straße 27   
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13051
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2028
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung1 909 912,48 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 44910-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP10 * 10 = WP 200 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP5 * 10 = WP 100 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP2,5 * 10 = WP 50 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP7,5 * 10 = WP 125 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP10 * 10 = WP 150 - Probierportionen: GP7,5 + SP15 * 10 = WP 225 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP25 * 10 = WP 475 - Wunschessen: GP12,5 + SP20 * 10 = WP 325 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0010
Titel: 11G11 - Bernhard-Grzimek-Schule
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 398 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:30 Uhr - 14:00 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: ja
Interne Kennung: Los 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen, 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Sewanstraße 184  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10319
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2028
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung1 540 157,50 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 44910-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP12 * 10 = WP 220 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP12 * 10 = WP 170 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP6 * 10 = WP 85 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP10 * 10 = WP 150 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP10 * 10 = WP 150 - Probierportionen: GP7,5 + SP7 * 10 = WP 145 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP20 * 10 = WP 225 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP8 * 10 = WP 305 - Wunschessen: GP12,5 + SP15 * 10 = WP 275 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen:  Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0011
Titel: 11G12 - Lew-Tolstoi-Schule
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 691 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) und Kühlkostsystem (Cook & Chill) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:40 Uhr - 14:00 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: ja
Interne Kennung: Los 11
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen, 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Römerweg 120  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10318
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2028
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung2 579 452,96 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 44910-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP12,5 * 10 = WP 225 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP10 * 10 = WP 150 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP10 * 10 = WP 150 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP12,5 * 10 = WP 175 - Probierportionen: GP7,5 + SP7,5 * 10 = WP 150 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP10 * 10 = WP 125 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP22,5 * 10 = WP 450 - Wunschessen: GP12,5 + SP10 * 10 = WP 225 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0012
Titel: 11G13 - Karlshorster Schule
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 649 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) und Kühlkostsystem (Cook & Chill) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 10:45 Uhr - 14:05 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
Interne Kennung: Los 12
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen, 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Lisztstraße 6  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10318
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2028
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung2 558 898,72 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 44910-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP17,5 * 10 = WP 275 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP10 * 10 = WP 150 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP7,5 * 10 = WP 125 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP15 * 10 = WP 200 - Probierportionen: GP7,5 + SP7,5 * 10 = WP 150 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP7,5 * 10 = WP 100 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP20 * 10 = WP 425 - Wunschessen: GP12,5 + SP10 * 10 = WP 225 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen:  Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0013
Titel: 11G14 - Richard-Wagner-Schule
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 532 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) und Kühlkostsystem (Cook & Chill) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 10:45 Uhr - 14:00 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
Interne Kennung: Los 13
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen, 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ehrenfelsstraße 36  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10318
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2028
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung2 079 680,26 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 44910-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP15 * 10 = WP 250 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP15 * 10 = WP 200 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP2,5 * 10 = WP 50 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP2,5 * 10 = WP 75 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP15 * 10 = WP 200 - Probierportionen: GP7,5 + SP15 * 10 = WP 225 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP10 * 10 = WP 125 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP20 * 10 = WP 425 - Wunschessen: GP12,5 + SP5 * 10 = WP 175 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0014
Titel: 11G16 - Schule an der Victoriastadt
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 612 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) und Kühlkostsystem (Cook & Chill) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:40 Uhr - 14:00 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
Interne Kennung: Los 14
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen, 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Nöldnerstraße 44  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10315
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 44910-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP15 * 10 = WP 250 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP15 * 10 = WP 200 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP15 * 10 = WP 200 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP10 * 10 = WP 150 - Probierportionen: GP7,5 + SP5 * 10 = WP 125 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP10 * 10 = WP 325 - Wunschessen: GP12,5 + SP20 * 10 = WP 325 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0015
Titel: 11G17 - Brodowin- Schule
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 698 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 10:50 Uhr - 14:00 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: neinInterne Kennung: 155.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Interne Kennung: Los 15
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen, 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Liebenwalder Straße 22  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13055
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2028
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung2 604 282,10 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 44910-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung:  Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP11 * 10 = WP 210 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP12 * 10 = WP 170 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP3 * 10 = WP 55 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP8 * 10 = WP 130 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP11 * 10 = WP 160 - Probierportionen: GP7,5 + SP9 * 10 = WP 165 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP15 * 10 = WP 175 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP19 * 10 = WP 415 - Wunschessen: GP12,5 + SP12 * 10 = WP 245 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0016
Titel: 11G18 - Schule am Wilhelmsberg
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 690 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold), Kühlkostsystem (Cook & Chill) und Tiefkühlkostsystem (Cook & Freeze) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:15 Uhr - 14:30 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: ja
Interne Kennung: Los 16
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen, 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Sandinostraße 8   
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13055
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2028
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung2 614 433,36 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 44910-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP13 * 10 = WP 230 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP14 * 10 = WP 190 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP4 * 10 = WP 65 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP7 * 10 = WP 120 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP15 * 10 = WP 200 - Probierportionen: GP7,5 + SP11 * 10 = WP 185 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP10 * 10 = WP 125 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP15 * 10 = WP 375 - Wunschessen: GP12,5 + SP11 * 10 = WP 235 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungZ-Catering Mitte GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsZ-Catering Mitte GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rang in der Liste der Gewinner1
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 1
Titel11G01 - Sonnenuhr-Schule
Datum der Auswahl des Gewinners31/05/2024
Datum des Vertragsabschlusses20/06/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge11
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungZ-Catering Mitte GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsZ-Catering Mitte GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rang in der Liste der Gewinner1
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 2
Titel11G02 - Schule am Roederplatz
Datum der Auswahl des Gewinners31/05/2024
Datum des Vertragsabschlusses20/06/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge7
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEin Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.4.
Statistische Informationen
Art der behaupteten UnregelmäßigkeitFormale Gründe
Anzahl der Nachprüfungsanträge – Beschaffer2
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer2
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge9
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungLuna Restaurant GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsLuna Restaurant GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rang in der Liste der Gewinner1
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 4
TitelSchule auf dem lichten Berg - 11G05 und Filiale
Datum der Auswahl des Gewinners31/05/2024
Datum des Vertragsabschlusses20/06/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge7
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEin Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.4.
Statistische Informationen
Art der behaupteten UnregelmäßigkeitFormale Gründe
Anzahl der Nachprüfungsanträge – Beschaffer1
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer1
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge12
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0006
Status der PreisträgerauswahlEin Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.4.
Statistische Informationen
Art der behaupteten UnregelmäßigkeitFormale Gründe
Anzahl der Nachprüfungsanträge – Beschaffer1
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer1
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge8
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0007
Status der PreisträgerauswahlEin Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.4.
Statistische Informationen
Art der behaupteten UnregelmäßigkeitFormale Gründe
Anzahl der Nachprüfungsanträge – Beschaffer2
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer2
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge10
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0008
Status der PreisträgerauswahlEin Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.4.
Statistische Informationen
Art der behaupteten UnregelmäßigkeitFormale Gründe
Anzahl der Nachprüfungsanträge – Beschaffer1
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer1
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge8
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0009
Status der PreisträgerauswahlEin Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.4.
Statistische Informationen
Art der behaupteten UnregelmäßigkeitFormale Gründe
Anzahl der Nachprüfungsanträge – Beschaffer1
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer1
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge8
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0010
Status der PreisträgerauswahlEin Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.4.
Statistische Informationen
Art der behaupteten UnregelmäßigkeitFormale Gründe
Anzahl der Nachprüfungsanträge – Beschaffer1
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer1
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge8
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0011
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungZ-Catering Mitte GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsZ-Catering Mitte GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0011
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rang in der Liste der Gewinner1
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 11
Titel11G12 - Lew-Tolstoi-Schule
Datum der Auswahl des Gewinners31/05/2024
Datum des Vertragsabschlusses20/06/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge12
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0012
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungZ-Catering Mitte GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsZ-Catering Mitte GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0012
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rang in der Liste der Gewinner1
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 12
Titel11G13 - Karlshorster Schule
Datum der Auswahl des Gewinners31/05/2024
Datum des Vertragsabschlusses20/06/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge13
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0013
Status der PreisträgerauswahlEin Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.4.
Statistische Informationen
Art der behaupteten UnregelmäßigkeitFormale Gründe
Anzahl der Nachprüfungsanträge – Beschaffer2
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer2
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge10
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0014
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungLuna Restaurant GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsLuna Restaurant GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0014
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rang in der Liste der Gewinner1
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 14
Titel11G16 - Schule an der Victoriastadt
Datum der Auswahl des Gewinners31/05/2024
Datum des Vertragsabschlusses20/06/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge7
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0015
Status der PreisträgerauswahlEin Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.4.
Statistische Informationen
Art der behaupteten UnregelmäßigkeitFormale Gründe
Anzahl der Nachprüfungsanträge – Beschaffer1
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer1
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge10
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0016
Status der PreisträgerauswahlEin Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.4.
Statistische Informationen
Art der behaupteten UnregelmäßigkeitFormale Gründe
Anzahl der Nachprüfungsanträge – Beschaffer1
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer1
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge13
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Registrierungsnummer: 11-1410000V03-11
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Alt-Friedrichsfelde 60  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10315
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 30 90296-7923
Fax: +49 30 90296-7919
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
Telefon: +49 30 90138316
Fax: +49 30 90137613
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-9000
Offizielle Bezeichnung: Luna Restaurant GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE165533748
Postanschrift: Freiheit 10  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13597
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungLuna Restaurant GmbH
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
PostanschriftFreiheit 10
StadtBerlin
Postleitzahl13597
Land, Gliederung (NUTS)DE300
LandDeutschland
E-Mailvertrieb@luna.de
Telefon+49303675950
Fax+493036759521
Gewinner dieser LoseLOT-0004, LOT-0014
8.1.
ORG-9005
Offizielle Bezeichnung: Z-Catering Mitte GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE281884741
Postanschrift: Wolfener Strasse 36  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12681
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungZ-Catering Mitte GmbH
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
PostanschriftWolfener Strasse 36
StadtBerlin
Postleitzahl12681
Land, Gliederung (NUTS)DE300
LandDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002, LOT-0011, LOT-0012
8.1.
ORG-9006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ee6b4fb9-22e3-43e5-acea-40b158e76ecb - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Sonderregelung
Unterart der Bekanntmachung33
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/07/2024 08:04:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 446925-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 144/2024
Datum der Veröffentlichung: 25/07/2024