Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheitswesens – besondere Versorgung in Schwangerschaft und Wochenbett

441253-2024 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheitswesens – besondere Versorgung in Schwangerschaft und Wochenbett
OJ S 142/2024 23/07/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungTechniker Krankenkasse
E-MailDZEM@tk.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titelbesondere Versorgung in Schwangerschaft und Wochenbett
BeschreibungZur Verringerung von Geburtsangst und psychischen Belastungen von Schwangeren und der Reduktion von unmittelbar mit psychischer Belastung assoziierten Folgen wie Kaiserschnitte, Frühgeburten und postpartalen Depressionen sowie deren Spätfolgen auf mütterliche und kindliche Gesundheit und damit verbundener Versorgungskosten bietet die Techniker Krankenkasse (TK) ihren Versicherten eine besondere Versorgung nach § 140 a SGB V mit der App "mamly" an.
Kennung des Verfahrens3ef3cb63-90e6-4aed-b6a4-119a3d84a43a
Interne Kennung24-07822
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen bundesweit
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.1,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXR0YYRYRCA Es handelt sich vorliegend um eine nachträgliche Bekanntmachung einer Vertragsänderung nach § 132 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 GWB. Die genannte Verfahrensart ist den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet und hat keine Bedeutung. Der Auftrag wurde durch eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB vorab bekannt gemacht. Der Vertrag wurde nach Ablauf der Frist von zehn Kalendertagen nach Veröffentlichung der ex-ante-Transparenz-Bekanntmachung geschlossen. Vertragspartner ist die Institut für Digitale Frauengesundheit GmbH, Heidelberg. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, Deutschland, Fax: +49 2289499163. Von der Bekanntgabe der Auftragswerte wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV abgesehen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: besondere Versorgung in Schwangerschaft und Wochenbett
Beschreibung: Es handelt sich um eine Leistung aus dem Innovationsfonds, die während der ursprünglichen Vertragslaufzeit von 36 Monaten evaluiert wurde. Der Evaluationsbericht des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) wird absehbar in der restlichen Vertragslaufzeit nicht vorliegen. Daher wurde der Vertrag um 12 Monate verlängert.
Interne Kennung: 24-07822
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: bundesweit
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit12 Monate
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Vertrag wurde aufgrund eines Alleinstellungsmerkmals geschlossen. Der Zuschlag wurde auf ein wirtschaftliches Angebot erteilt.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltTechniker Krankenkasse
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Gemäß § 132 Abs.2 Satz 1 Nr.2 GWB ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Dies ist hier der Fall. Auftragnehmer ist das Institut für Digitale Frauengesundheit GmbH, Bergstraße 7,69120 Heidelberg. Eine wettbewerbliche Veröffentlichung des Auftrags würde vorliegend nicht zu mehr Wettbewerb oder besseren Beschaffungsergebnissen führen, weil objektiv nach wie vor nur ein einziger Wirtschaftsteilnehmer in der Lage ist, den Auftrag auszuführen. Das Institut für Digitale Frauengesundheit GmbH erbringt die Versorgung der TK-Versicherten mittels der App "mamly" bereits. Es umfasst die App "mamly" - ein modular aufgebautes Interventionsprogramm zur Stärkung der Selbstwirksamkeit, das je nach digital zu erhebender Belastung nach der Edinburgh Postnatale Depression Skala (EDPS) um ein TeleCoaching ergänzbar ist. Für die selektivvertragliche Versorgung ist das in einem vom Innovationsfonds geförderten Projekt entwickelte Interventionskonzept auf Basis der bislang vorliegenden Nutzerevaluation und mit Blick auf die aktuellen rechtlichen Anforderungen der selektivvertraglichen Versorgung nach § 140 a SGB V Abs. 3 Ziffer 6 einschließlich der Sicherheitsanforderungen an digitale Gesundheitsanwendungen gem. der Technischen Richtlinie BSI TR - 03161 zu adaptieren. Gefordert ist zudem die Umsetzung einer Schnittstelle für die digitale Teilnahmeerklärung und -verwaltung, einer Schnittstelle zur psychotherapeutischen Regelversorgung für Versicherte mit akutem Versorgungsbedarf sowie die Sicherstellung einer Beratungshotline und des technischen Supports sowie der für die Qualitätssicherung geforderten Dokumentation. Für die Versorgung gelten - um der unbedingt notwendigen Akzeptanz und Wirksamkeit der Versorgung gerecht zu werden - folgende zwingende Anforderungen: - Qualität aus Kundensicht - Nachweis über Akzeptanz insbesondere bei Schwangeren mit Bedarf - Überwinden bekannter Hürden der Inanspruchnahme - Kriterien für die Zulassung als Medizinprodukt - Evidenz über Wirksamkeit der App auf o.g. Ziele: - Förderung einer gesunden Schwangerschaft durch Gesundheits- und ressourcenorientierte Bewältigungsstrategien - Erhöhung des Anteils interventionsarmer Geburten - Reduktion der Kaiserschnittrate - Vermeidung post-partaler Depressionen ("gesundes Wochenbett") sowie - Vermeidung und Verringerung entsprechender Folgeschäden beim Kind. Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt sind, können die mit der Versorgung verfolgten Ziele - insbesondere die angestrebten Kosteneinsparungen durch die Förderung einer physiologischen Geburt, der Gesundheit des Kindes und der Vermeidung von postpartalen Depressionen bei der Mutter - aus fachlicher Sicht nicht realisiert werden. Eine intensive europaweite Recherche hat ergeben, dass es zwar grundsätzlich sehr viele Gesundheits- und Medizin-Apps gibt, auch für Schwangere. Apps bzw. sonstige Programme/Konzepte zur Stärkung der psychischen Stabilität und damit einhergehenden Förderung einer physiologischen Geburt gibt es jedoch - mit Ausnahme der App "mamly" - derzeit nach wie vor nicht. Auch Studien über die Evidenz der Wirksamkeit anderer entsprechender Apps/Programme mit identischer Zielsetzung gibt es derzeit nach Recherche der TK nicht. Nur wenn tatsächlich auch eine Evidenz der Wirksamkeit - wie bei dem vorgesehenen Vertragspartner - nachgewiesen werden kann, ist die Versorgung für die TK sinnvoll, weil nur dann Einsparungen durch die Verringerung von komplizierten Geburten bzw. der Kaiserschnittrate erzielt werden können. Für die Übergangszeit bis zum Abschluss der Evaluation des Innovationsfondsprojekts und der potentiellen Übernahme in die Regelversorgung kommt daher alleine eine (Weiter)Versorgung durch das genannte Unternehmen in Betracht. Der Evaluationsbericht des GBA ist allerdings wider Erwarten nicht in der vorgesehenen Zeitspanne veröffentlicht worden. Die Ergebnisse des Evaluationsberichts haben Auswirkungen auf die Bereitstellung des Produktes für die Versicherten (Wirksamkeit, ggf. Bereitstellung über die Regelversorgung). Der bereits bestehende Vertrag wurde daher um 12 Monate verlängert, um die Ergebnisse des Berichts in die künftige Leistung einfließen zu lassen. Dies kann wegen der vorgenannten Kriterien ausschließlich über die App "mamly" sichergestellt werden. Für andere potentielle Bieterunternehmen bestehen hingegen wie oben dargestellt unüberwindbare technische Hindernisse, die auftragsnotwendigen Fähigkeiten und Ausstattungen zum nahtlosen Fortgang der angebotenen Versorgung zu erwerben.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersInstitut für Digitale Frauengesundheit GmbH
Offizielle BezeichnungInstitut für Digitale Frauengesundheit GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Ergebnisses1,00 EUR
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags24-07822
TitelBesondere Versorgung in Schwangerschaft und Geburt
Datum des Vertragsabschlusses31/05/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
Registrierungsnummer: 992-80116-93
Postanschrift: Bramfelder Str. 140  
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Kontaktperson: DZ EM, Ü32.02.10
E-Mail: DZEM@tk.de
Telefon: +49 4069094-040
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228949-90
Fax: +49 228949-9163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Institut für Digitale Frauengesundheit GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummer: HRB 737911
Postanschrift: Rohrbacher Straße 77  
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69115
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
E-Mail: info@mamly.de
Telefon: +49 62217255717
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ee52869b-08bf-4474-b719-8f6a6ce3263c - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/07/2024 19:41:31 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 441253-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 142/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/07/2024