1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Interimsverfahren zur Versorgung der Lose 7, 15, 16 mit Schulessen
Beschreibung: Interimsverfahren zur Versorgung der Lose 7, 15, 16 mit Schulessen, aufgrund laufenden Bieterrechtsschutzes.
Kennung des Verfahrens: 3b3efbb5-c494-4e0d-8064-824623f42cfd
Interne Kennung: 24-HD-38-Interim
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Zentrale Elemente des Verfahrens: Es handelt sich um Leistungen gem. §130 GWB.
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt Berlin
Postleitzahl 10315
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen Schulliegenschaften im Bezirk Lichtenberg von Berlin - Robinson-Schule- 11G08 / Brodowin-Schule - 11G17 / Schule am Wilhelmsberg - 11G18
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Aufgrund des durch die Vergabekammer verhängten Zuschlagsstopps war oberstes Ziel, die Essenversorgung für einen Zeitraum für 6 Monaten, optional mit einer Verlängerung um weitere 6 Monate, (längstens bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung der Vergabekammer) abzusichern.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Interimsverfahren zur Versorgung der Lose 7, 15, 16 mit Schulessen
Beschreibung: Interimsverfahren zur Versorgung der Lose 7, 15, 16 mit Schulessen
Interne Kennung: 24-HD-38-Interim
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen, 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optional Verlängerung um weitere 6 Monate, (längstens jedoch bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung der Vergabekammer).
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10315
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Schulliegenschaften im Bezirk Lichtenberg von Berlin - Robinson-Schule- 11G08 / Brodowin-Schule - 11G17 / Schule am Wilhelmsberg - 11G18
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2025
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertungskriterien mit schulindividueller Gewichtung: • Gemüse in Bio-Qualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen • Fleisch in Bio-Qualität • Zusatzangebot für die Sonderkost • Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings • Probierportionen • Zufriedenheitsabfrage • Mitbestimmung Speisenplan • Wunschessen
Beschreibung: Bewertungskriterien mit schulindividueller Gewichtung: • Gemüse in Bio-Qualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen • Fleisch in Bio-Qualität • Zusatzangebot für die Sonderkost • Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings • Probierportionen • Zufriedenheitsabfrage • Mitbestimmung Speisenplan • Wunschessen Maximal zu erreichende Punkte je Schulstandort: 1 x 1660, 1 x 1670, 1 x 1665 = 4995 Gesamtpunkte
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,01 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den Beschaffer unvorhersehbaren Ereignissen
Sonstige Begründung: Die Zulässigkeit des vorliegend durchgeführten Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahme-wettbewerb richtet sich auch für die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienst-leistungen gemäß § 65 Abs. 1 Satz 2 VgV nach § 14 Abs. 4 VgV. Einschlägig ist hier § 14 Abs. 4 Ziff. 3 VgV. Danach ist die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb zulässig wenn äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der betreffende öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind; die Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit dürfen dem öffentlichen Auftraggeber nicht zuzurechnen sein. Zwar dürfen nach dieser Regelung die Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit nicht der Vergabestelle zuzurechnen sein. Allerdings soll dies für Dienst- oder Lieferleistungen auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge nicht gelten, da der Grundsatz der Kontinuität dieser Leistungen eine nahtlose Weiterführung gegenüber den Benutzern erfordere, vgl. Beck VOB/B/Dörn, 3. Aufl. 2019, vgv § 14 Rn. 45-51, der a.a.O. unter Bezugnahme auf EuGH 10. 3. 1987 - 199/85; 2. 8. 1993 — CA 07/92; 28. 3. 1996 — C—318/94 Folgendes ausführt: Soweit sich der Auftragsgegenstand auf Dienst- oder Lieferleistungen der Daseinsvorsorge bezieht, ist in Rechtsprechung und Schrifttum weitest-gehend anerkannt, dass der Grundsatz der Kontinuität dieser Leistungen eine nahtlose Weiterführung gegenüber den Nutzern erfordert. Der Grund einer (drohenden) Funktionsstörung kann die Insolvenz des Auftragnehmers oder aber auch eine Schlechtleistung sein, die den Auftraggeber zur Kündigung des Vertrages oder zur Rücktrittserklärung zwingt oder eine Ver-zögerung des Vergabeverfahrens durch laufenden Rechtsschutz sein. In diesen Fällen wurde in der bisherigen Rechtsprechung zur Abwendung eines drohenden vertragslosen Zustandes (entsprechend der Vorgängerregelung § 3 EG Abs. 4 lit. d) VOL/A) das Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung als zulässig eingestuft. Die Vertragsdauer muss dabei auf den Zeitraum beschränkt sein, der für die Erhaltung der Kontinuität der Leistungserbringung während der Vorbereitung und Durchführung eines sich anschließenden ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens erforderlich ist. Die Vertragsdauer muss angemessen, aber möglichst kurz bemessen sein und darf in der Regel ein Jahr nicht übersteigen. Im Bereich der Daseinsvorsorge soll die Dringlichkeit aus einer besonderen Gefahrensituation heraus für eine gewisse Zeit auch dann gegeben sein, wenn sie auf von dem Auftraggeber zu vertretenden Umständen beruht, etwa der Aufhebung eines Vergabeverfahrens oder auf der Wahl des falschen Vergabeverfahrens und einer infolgedessen unwirksamen (ersten) Auftragserteilung bzw. bei laufenden Rechtsschutz durch etwaige Vergabefehler. Der Aspekt der Zurechenbarkeit und Vorhersehbarkeit soll in diesen Fällen hinter die Notwendigkeit der Kontinuität der Versorgungsleistung zurücktreten. Diese extensive Auslegung wird mit Art. 14 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) begründet. Danach sind die Mitgliedstaaten und die Union verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Träger von Diensten im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse ihren Aufgaben angemessen nachkommen können (sog. Funktionsgewährleistungspflicht). Demnach ist eine Interimsvergabe mit den bestehenden Vertragspartnern, wie vorliegend durchgeführt, zu begründen, da es sich seit Einführung des Anspruchs auf Schulmittagessen ausweislich um einen Bereich der Daseinsvorsorge handelt. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Aufforderung von. mind. drei geeignete Unternehmen aus zeitlichen Gründen unzumutbar ist. Ein Catererwechsel in den verbleibenden Kalendertagen ist bis zum Vertragsbeginn (01.08.2024) personell und technisch nicht realisierbar, um der Funktionsgewährungspflicht mit ausreichender Sicherheit nachzukommen. Somit wurde als Vergabeart für alle sieben Verfahren ein Verhandlungsverfahren ohne Teil-nahmewettbewerb gewählt. Diese Verfahrensart wurde gewählt, da schnellstens ab Schuljah-resbeginn die Versorgung mit Schulmittagessen abgesichert werden musste und nicht viel Zeit blieb. In die einzelnen Verhandlungsverfahren wurden nur die jeweils vor Ort tätigen Caterer miteinbezogen, da ein Catererwechsel in der verbleibenden Zeit bis zum Vertragsbeginn technisch und organisatorisch unmöglich ist (z.B. keine Ferienbesetzung der Standorte; Abschluss der Essenvereinbarungen mit den Eltern, Personalbeschaffungsproblematiken, organisatorische Schwierigkeiten des Ein- und Auszuges, ggf. technisch notwendige bauliche Anpassungen innerhalb der Ausgabeküchen etc.). Insofern war auch die Einrichtung eines Mini-Wettbewerbes innerhalb der Verhandlungsverfahren verstellt, da hier aus zwingenden und vom Auftraggeber unverschuldeten Gegebenheiten kein Wettbewerb vorhanden sein kann.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Drei Köche GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Drei Köche GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 24-HD-38-Interim
Titel: Interimsverfahren zur Versorgung der Lose 7, 15, 16 mit Schulessen
Datum der Auswahl des Gewinners: 15/07/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 16/07/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: 11-1410000V03-11
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Alt-Friedrichsfelde 60
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10315
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 30 90296-7923
Fax: +49 30 90296-7919
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
Telefon: +49 30 90138316
Fax: +49 30 90137613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-9000
Offizielle Bezeichnung: Drei Köche GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE235141476
Postanschrift: Bennostraße 2
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13053
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Drei Köche GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Postanschrift: Bennostraße 2
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13053
Land, Gliederung (NUTS): DE300
Land: Deutschland
Telefon: 0160 748 64 49
Fax: 030 992733220
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-9001
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 99009e83-1fe6-48fb-8f21-38f665220639 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Sonderregelung
Unterart der Bekanntmachung: 33
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/07/2024 11:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 431156-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 139/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/07/2024