Deutschland – Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels – Interimsverfahren zur Versorgung der Lose 5, 6, 9 und 10 mit Schulessen

433221-2024 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels – Interimsverfahren zur Versorgung der Lose 5, 6, 9 und 10 mit Schulessen
OJ S 139/2024 18/07/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Sonderregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelInterimsverfahren zur Versorgung der Lose 5, 6, 9 und 10 mit Schulessen
BeschreibungInterimsverfahren zur Versorgung der Lose 5, 6, 9 und 10 mit Schulessen, aufgrund laufenden Bieterrechtsschutzes.
Kennung des Verfahrens780ed68b-0382-4b2f-b199-8d2712a724de
Interne Kennung24-HD-40-Interim
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Zentrale Elemente des VerfahrensEs handelt sich um Leistungen gem. §130 GWB.
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt Berlin
Postleitzahl 10315
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationen Schulliegenschaften im Bezirk Lichtenberg von Berlin , Adam- Ries- Schule- 11G06, Hermann-Gmeiner-Schule - 11G07, Schule im Ostseekarree- 11G10, Bernhard-Grzimek-Schule - 11G11
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenAufgrund des durch die Vergabekammer verhängten Zuschlagsstopps war oberstes Ziel, die Essenversorgung für einen Zeitraum für 6 Monaten, optional mit einer Verlängerung um weitere 6 Monate, (längstens bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung der Vergabekammer) abzusichern.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Interimsverfahren zur Versorgung der Lose 5, 6, 9 und 10 mit Schulessen
Beschreibung: Interimsverfahren zur Versorgung der Lose 5, 6, 9 und 10 mit Schulessen
Interne Kennung: 24-HD-40-Interim
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen, 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optional Verlängerung um weitere 6 Monate, (längstens jedoch bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung der Vergabekammer).
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10315
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Schulliegenschaften im Bezirk Lichtenberg von Berlin , Adam- Ries- Schule- 11G06, Hermann-Gmeiner-Schule - 11G07, Schule im Ostseekarree- 11G10, Bernhard-Grzimek-Schule - 11G11
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/01/2025
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge0,01 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den Beschaffer unvorhersehbaren Ereignissen
Sonstige Begründung: Die Zulässigkeit des vorliegend durchgeführten Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahme-wettbewerb richtet sich auch für die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienst-leistungen gemäß § 65 Abs. 1 Satz 2 VgV nach § 14 Abs. 4 VgV. Einschlägig ist hier § 14 Abs. 4 Ziff. 3 VgV. Danach ist die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb zulässig wenn äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der betreffende öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind; die Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit dürfen dem öffentlichen Auftraggeber nicht zuzurechnen sein. Zwar dürfen nach dieser Regelung die Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit nicht der Vergabestelle zuzurechnen sein. Allerdings soll dies für Dienst- oder Lieferleistungen auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge nicht gelten, da der Grundsatz der Kontinuität dieser Leistungen eine nahtlose Weiterführung gegenüber den Benutzern erfordere, vgl. Beck VOB/B/Dörn, 3. Aufl. 2019, vgv § 14 Rn. 45-51, der a.a.O. unter Bezugnahme auf EuGH 10. 3. 1987 - 199/85; 2. 8. 1993 — CA 07/92; 28. 3. 1996 — C—318/94 Folgendes ausführt: Soweit sich der Auftragsgegenstand auf Dienst- oder Lieferleistungen der Daseinsvorsorge bezieht, ist in Rechtsprechung und Schrifttum weitest-gehend anerkannt, dass der Grundsatz der Kontinuität dieser Leistungen eine nahtlose Weiterführung gegenüber den Nutzern erfordert. Der Grund einer (drohenden) Funktionsstörung kann die Insolvenz des Auftragnehmers oder aber auch eine Schlechtleistung sein, die den Auftraggeber zur Kündigung des Vertrages oder zur Rücktrittserklärung zwingt oder eine Ver-zögerung des Vergabeverfahrens durch laufenden Rechtsschutz sein. In diesen Fällen wurde in der bisherigen Rechtsprechung zur Abwendung eines drohenden vertragslosen Zustandes (entsprechend der Vorgängerregelung § 3 EG Abs. 4 lit. d) VOL/A) das Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung als zulässig eingestuft. Die Vertragsdauer muss dabei auf den Zeitraum beschränkt sein, der für die Erhaltung der Kontinuität der Leistungserbringung während der Vorbereitung und Durchführung eines sich anschließenden ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens erforderlich ist. Die Vertragsdauer muss angemessen, aber möglichst kurz bemessen sein und darf in der Regel ein Jahr nicht übersteigen. Im Bereich der Daseinsvorsorge soll die Dringlichkeit aus einer besonderen Gefahrensituation heraus für eine gewisse Zeit auch dann gegeben sein, wenn sie auf von dem Auftraggeber zu vertretenden Umständen beruht, etwa der Aufhebung eines Vergabeverfahrens oder auf der Wahl des falschen Vergabeverfahrens und einer infolgedessen unwirksamen (ersten) Auftragserteilung bzw. bei laufenden Rechtsschutz durch etwaige Vergabefehler. Der Aspekt der Zurechenbarkeit und Vorhersehbarkeit soll in diesen Fällen hinter die Notwendigkeit der Kontinuität der Versorgungsleistung zurücktreten. Diese extensive Auslegung wird mit Art. 14 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) begründet. Danach sind die Mitgliedstaaten und die Union verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Träger von Diensten im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse ihren Aufgaben angemessen nachkommen können (sog. Funktionsgewährleistungspflicht). Demnach ist eine Interimsvergabe mit den bestehenden Vertragspartnern, wie vorliegend durchgeführt, zu begründen, da es sich seit Einführung des Anspruchs auf Schulmittagessen ausweislich um einen Bereich der Daseinsvorsorge handelt. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Aufforderung von. mind. drei geeignete Unternehmen aus zeitlichen Gründen unzumutbar ist. Ein Catererwechsel in den verbleibenden Kalendertagen ist bis zum Vertragsbeginn (01.08.2024) personell und technisch nicht realisierbar, um der Funktionsgewährungspflicht mit ausreichender Sicherheit nachzukommen. Somit wurde als Vergabeart für alle sieben Verfahren ein Verhandlungsverfahren ohne Teil-nahmewettbewerb gewählt. Diese Verfahrensart wurde gewählt, da schnellstens ab Schuljah-resbeginn die Versorgung mit Schulmittagessen abgesichert werden musste und nicht viel Zeit blieb. In die einzelnen Verhandlungsverfahren wurden nur die jeweils vor Ort tätigen Caterer miteinbezogen, da ein Catererwechsel in der verbleibenden Zeit bis zum Vertragsbeginn technisch und organisatorisch unmöglich ist (z.B. keine Ferienbesetzung der Standorte; Abschluss der Essenvereinbarungen mit den Eltern, Personalbeschaffungsproblematiken, organisatorische Schwierigkeiten des Ein- und Auszuges, ggf. technisch notwendige bauliche Anpassungen innerhalb der Ausgabeküchen etc.). Insofern war auch die Einrichtung eines Mini-Wettbewerbes innerhalb der Verhandlungsverfahren verstellt, da hier aus zwingenden und vom Auftraggeber unverschuldeten Gegebenheiten kein Wettbewerb vorhanden sein kann.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSunshine Catering Service GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsSunshine Catering Service GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rang in der Liste der Gewinner1
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags24-HD-40-Interim
TitelInterimsverfahren zur Versorgung der Lose 5, 6, 9 und 10 mit Schulessen
Datum der Auswahl des Gewinners10/07/2024
Datum des Vertragsabschlusses16/07/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Registrierungsnummer: 11-1410000V03-11
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Alt-Friedrichsfelde 60  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10315
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 30 90296-7923
Fax: +49 30 90296-7919
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
Telefon: +49 30 90138316
Fax: +49 30 90137613
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-9000
Offizielle Bezeichnung: Sunshine Catering Service GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE159353481
Postanschrift: Gewerbestr. 32  
Stadt: Hoppegarten
Postleitzahl: 15366
Land, Gliederung (NUTS): Märkisch-Oderland (DE409)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungSunshine Catering Service GmbH
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
PostanschriftGewerbestr. 32
StadtHoppegarten
Postleitzahl15366
Land, Gliederung (NUTS)DE409
LandDeutschland
Telefon+493342 357719
Fax+493342 357744
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-9001
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: cf684a95-d940-4399-b9cd-1ac7db192158 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Sonderregelung
Unterart der Bekanntmachung33
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/07/2024 11:02:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 433221-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 139/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/07/2024