Deutschland – Dienstleistungen im Bauwesen – Kirchstraße 69, 13158 Berlin - Projektsteuerung und Projektcontrolling

426546-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Dienstleistungen im Bauwesen – Kirchstraße 69, 13158 Berlin - Projektsteuerung und Projektcontrolling
OJ S 137/2024 16/07/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBerlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelKirchstraße 69, 13158 Berlin - Projektsteuerung und Projektcontrolling
BeschreibungLeistungsumfang: 1. Abschnitt: Projektcontrolling während der Realisierung: − Organisation, Information, Koordination und Dokumentation − Qualität und Quantität − Termine, Kapazitäten und Logistik 2. Abschnitt: Projektcontrolling während der Abnahmephase − Organisation, Information, Koordination und Dokumentation − Qualität und Quantität − Termine, Kapazitäten und Logistik Außerdem hat der Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen: − die fachliche Durchsicht des Generalübernehmervertrages vornehmen und Optimierungsvorschläge unterbreiten; − Variantenuntersuchungen des Generalübernehmers fachlich begleiten und mit ihm gemeinsam abstimmen; − die Terminplanung und die vorgesehene Dauer der Arbeiten für einzelne Arbeitsschritte sowie für die Arbeiten in den Wohnungen prüfen und Hinweise zur Optimierung der Terminplanung geben; − mindestens 14-tägig an Baubesprechungen und Baustellenbegehungen teilnehmen, Auffälligkeiten protokollieren und Optimierungshinweise formulieren, Teilnahme sowie an allen: − Bemusterungsterminen − Regelmäßigen Steuerungsrunden − Gemeinsamen Besprechungen − Sowie an allen wichtigen Besprechungen − die Qualität der ausgeführten Arbeiten stichprobenartig überprüfen und Abweichungen anzeigen; − auch im Übrigen die Leistungsbeiträge der weiteren Projektbeteiligten unter Berücksichtigung seiner berufsspezifischen Kenntnisse auf Vollständigkeit und Plausibilität (Widerspruchsfreiheit) überprüfen und Stichprobenkontrollen vornehmen; − monatliche Managementgespräche mit dem Auftraggeber führen; − die Rechnungsprüfung überwachen und mit einen Rechnungsbegleitbogen nachweisen; − Einhaltung der mit dem Generalübernehmer vereinbarten Anforderungen an die Rechnungsprüfung insbesondere die Einhaltung der Prüffristen für Rechnungen des Bauunternehmens; − Prüfen und Freigeben der Rechnungen zur Zahlung Alle bisher vertraglich geschuldete Leistungen enden inkl. bisher gestellter Nachträge bis 04/2024. Der Bedarf der Tätigkeit ab 05/2024, ergibt sich aus der Bauzeitenverlängerung, welche sich durch nicht fertigstellte Außenanlagen und die damit in Verbindung stehende Leistung für die Monate Mai-Juli 2024. Der Nachtrag wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vsl. Beauftragung am 26.07.2024), abgeschlossen.
Kennung des Verfahrens0a904a0c-12ae-43dd-8f31-0e6a6e807af8
Interne Kennung280-24-NT-BGG
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Kirchstraße 69, 13158 Berlin - Projektsteuerung und Projektcontrolling
Beschreibung: Leistungsumfang: 1. Abschnitt: Projektcontrolling während der Realisierung: − Organisation, Information, Koordination und Dokumentation − Qualität und Quantität − Termine, Kapazitäten und Logistik 2. Abschnitt: Projektcontrolling während der Abnahmephase − Organisation, Information, Koordination und Dokumentation − Qualität und Quantität − Termine, Kapazitäten und Logistik Außerdem hat der Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen: − die fachliche Durchsicht des Generalübernehmervertrages vornehmen und Optimierungsvorschläge unterbreiten; − Variantenuntersuchungen des Generalübernehmers fachlich begleiten und mit ihm gemeinsam abstimmen; − die Terminplanung und die vorgesehene Dauer der Arbeiten für einzelne Arbeitsschritte sowie für die Arbeiten in den Wohnungen prüfen und Hinweise zur Optimierung der Terminplanung geben; − mindestens 14-tägig an Baubesprechungen und Baustellenbegehungen teilnehmen, Auffälligkeiten protokollieren und Optimierungshinweise formulieren, Teilnahme sowie an allen: − Bemusterungsterminen − Regelmäßigen Steuerungsrunden − Gemeinsamen Besprechungen − Sowie an allen wichtigen Besprechungen − die Qualität der ausgeführten Arbeiten stichprobenartig überprüfen und Abweichungen anzei-gen; − auch im Übrigen die Leistungsbeiträge der weiteren Projektbeteiligten unter Berücksichtigung seiner berufsspezifischen Kenntnisse auf Vollständigkeit und Plausibilität (Widerspruchsfreiheit) überprüfen und Stichprobenkontrollen vornehmen; − monatliche Managementgespräche mit dem Auftraggeber führen; − die Rechnungsprüfung überwachen und mit einen Rechnungsbegleitbogen nachweisen; − Einhaltung der mit dem Generalübernehmer vereinbarten Anforderungen an die Rechnungsprüfung insbesondere die Einhaltung der Prüffristen für Rechnungen des Bauunternehmens; − Prüfen und Freigeben der Rechnungen zur Zahlung Alle bisher vertraglich geschuldete Leistungen enden inkl. bisher gestellter Nachträge bis 04/2024. Der Bedarf der Tätigkeit ab 05/2024, ergibt sich aus der Bauzeitenverlängerung, welche sich durch nicht fertigstellte Außenanlagen und die damit in Verbindung stehende Leistung für die Monate Mai-Juli 2024. Der Nachtrag wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vsl. Beauftragung am 26.07.2024), abgeschlossen.
Interne Kennung: 280-24-NT-BGG
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Die vorgesehene Erweiterung des Auftrags beläuft sich auf weniger als 50% des ursprünglichen Auftrags und wirtschaftliche oder technische Gründe liegen vor (Wechsel des AN kann aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden). § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB setzt voraus, dass zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Wirtschaftliche oder technische Gründe liegen vor. Der Bedarf der Tätigkeit ab 05/2024, ergibt sich aus der Bauzeitenverlängerung, welche sich durch nicht fertigstellte Außenanlagen und die damit in Verbindung stehende Leistung für die Monate Mai-Juli 2024. Eine nicht mehr zu regelnde Gewährleistungszuschreibung durch nicht eindeutig definierbare Schnittstellen wären darüber hinaus eine unerwünschte Folge einer Beauftragung eines Drittunternehmens. Die vorgesehenen Erweiterungen des Auftrags beeinflussen den Gesamtcharakter des ursprünglichen Auftrags nicht. Kernzweck unverändert.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungWitte Projektmanagement GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsNachtrag
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags280-24-NT-BGG
Datum der Auswahl des Gewinners11/07/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH
Registrierungsnummer: BGG
Postanschrift: Hallesches Ufer 74-76  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10963
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4930254410
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Hallesches Ufer 74-76  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10963
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4930254410
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Witte Projektmanagement GmbH
Postanschrift: Hardenbergstr. 27  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4930254410
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 758b38ce-a24c-49a9-882d-583d9f1bbd00  - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/07/2024 13:35:44 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 426546-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 137/2024
Datum der Veröffentlichung: 16/07/2024