Deutschland – Datendienste – Vertrauensstelle des Transplantationsregisters

411460-2024 - Ergebnis
Deutschland – Datendienste – Vertrauensstelle des Transplantationsregisters
OJ S 133/2024 10/07/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesärztekammer
E-Mailinfo@baek.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDeutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
E-Mailinfo@dkgev.de
Rechtsform des Erwerbers: Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGKV-Spitzenverband K.d.ö.R.
Rechtsform des Erwerbers: Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVertrauensstelle des Transplantationsregisters
BeschreibungDer GKV-Spitzenverband, die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (TPG-Auftraggeber) sind durch die §§ 15a bis h TPG beauftragt, ein zentrales Transplantationsregister (Tx-Register) zu betreiben. Das Tx-Register wird von der Tx-Registerstelle geführt, zusätzlich wird eine unabhängige Vertrauensstelle eingerichtet. Für die Tx-Registerstelle wird ein gesondertes Vergabeverfahren durchgeführt. Bieter können den Zuschlag nur für den hiesigen Ausschreibungsgegenstand oder die Tx-Registerstelle erhalten (Zuschlagslimitierung). Die unabhängige Vertrauensstelle ist die Stelle, die die Daten der Datenlieferanten nach § 15e Absatz 1 TPG annimmt, die unmittelbar personenbeziehbaren Daten pseudonymisiert und die ungelesenen medizinischen Nutzdaten mit den Pseudonymen an die Tx-Registerstelle übermittelt. Zu bestimmten, im TPG definierten Anlässen muss auch eine Wiederherstellung des Personenbezugs erfolgen unter Anwendung einer Depseudonymisierung. Auftragsgegenstand ist die sichere und fehlerfreie Bereitstellung der Funktionalität der Vertrauensstelle einschließlich des laufenden Betriebs. Der exakte Aufgabenumfang und die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus dem beigefügten Lastenheft und dem Vertrag, die Bestandteile der Vergabeunterlagen sind. Die Auftraggeber weisen bereits jetzt darauf hin, dass der zukünftige Vertragspartner in der Auftragsdurchführung weisungsfrei, organisatorisch und wirtschaftlich unabhängig sein und frei von Interessenkollisionen handeln muss. Eine vorformulierte Erklärung mit den genauen Inhalten und Anforderungen an die Unabhängigkeit des Vertragspartners findet sich in Formblatt 7 und ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Kann der Bewerber eine Erklärung zur Unabhängigkeit nicht oder nur eingeschränkt abgeben, hat er darzulegen, worin eine Abhängigkeit, Einflussnahme, bzw. ein Interessenskonflikt besteht und zu erläutern, welche Maßnahmen bzw. Vorkehrungen er treffen wird, um die Unabhängigkeit im Sinne der Anforderungen aus Formblatt 7 zu erfüllen.
Kennung des Verfahrensdd8bed39-908d-469c-95a5-018684da1215
Interne KennungSV 23-26
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72300000 Datendienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Vertrauensstelle des Transplantationsregisters
Beschreibung: Der GKV-Spitzenverband, die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (TPG-Auftraggeber) sind durch die §§ 15a bis h TPG beauftragt, ein zentrales Transplantationsregister (Tx-Register) zu betreiben. Das Tx-Register wird von der Tx-Registerstelle geführt, zusätzlich wird eine unabhängige Vertrauensstelle eingerichtet. Für die Tx-Registerstelle wird ein gesondertes Vergabeverfahren durchgeführt. Bieter können den Zuschlag nur für den hiesigen Ausschreibungsgegenstand oder die Tx-Registerstelle erhalten (Zuschlagslimitierung). Die unabhängige Vertrauensstelle ist die Stelle, die die Daten der Datenlieferanten nach § 15e Absatz 1 TPG annimmt, die unmittelbar personenbeziehbaren Daten pseudonymisiert und die ungelesenen medizinischen Nutzdaten mit den Pseudonymen an die Tx-Registerstelle übermittelt. Zu bestimmten, im TPG definierten Anlässen muss auch eine Wiederherstellung des Personenbezugs erfolgen unter Anwendung einer Depseudonymisierung. Auftragsgegenstand ist die sichere und fehlerfreie Bereitstellung der Funktionalität der Vertrauensstelle einschließlich des laufenden Betriebs. Der exakte Aufgabenumfang und die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus dem beigefügten Lastenheft und dem Vertrag, die Bestandteile der Vergabeunterlagen sind. Die Auftraggeber weisen bereits jetzt darauf hin, dass der zukünftige Vertragspartner in der Auftragsdurchführung weisungsfrei, organisatorisch und wirtschaftlich unabhängig sein und frei von Interessenkollisionen handeln muss. Eine vorformulierte Erklärung mit den genauen Inhalten und Anforderungen an die Unabhängigkeit des Vertragspartners findet sich in Formblatt 7 und ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Kann der Bewerber eine Erklärung zur Unabhängigkeit nicht oder nur eingeschränkt abgeben, hat er darzulegen, worin eine Abhängigkeit, Einflussnahme, bzw. ein Interessenskonflikt besteht und zu erläutern, welche Maßnahmen bzw. Vorkehrungen er treffen wird, um die Unabhängigkeit im Sinne der Anforderungen aus Formblatt 7 zu erfüllen.
Interne Kennung: SV 23-26
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72310000 Datenverarbeitung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75122000 Administrative Dienste im Gesundheitswesen, 85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen, 72212732 Entwicklung von Datensicherheitssoftware, 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit60 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einmalig um zwei Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis mit nachfolgender Untergewichtung: 30 % Pauschale für Leistungen zur Übernahme des Gesamtsystems 40 % Jährlicher Pauschalpreis für den Betrieb des Gesamtsystems 10 % Tagessatz Leitung Koordinierung 10% Tagessatz Entwicklung Programmierung/Technik 10 % Festpreis je Auskunftsersuchen bei mehr als 50 Anfragen/Jahr gem. Kapitel 3.3 des Lastenheftes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des vorgesehenen Personals
Beschreibung: Anhand der Ausführungen und Nachweise zur Qualifikation und Erfahrung bewerten die Auftraggeber die Fachkunde der Personen, die für die Projektleitung und deren Stellvertretung vorgesehen sind. Ausschlaggebend für die Bewertung ist die jeweilige einschlägige Qualifikation und spezifische, mehrjährige Berufserfahrung anhand der eingereichten Formblätter M mit weiteren Nachweisen in Ziffer 7.10 der Verfahrensbedingungen benanntem Umfang. Das vorgestellte Personal wird gesamthaft bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität des Realisierungskonzeptes
Beschreibung: Qualität des Realisierungskonzeptes mit nachfolgender Gewichtung: 30 % Aufbau und Migration 50 % Laufender Betrieb 20 % Datenschutz- und IT-Sicherheit/Datenschutz- und Sicherheitskonzept Die Wertung der Qualität des Realisierungskonzepts in Bezug auf die einzelnen Unterkriterien erfolgt nach folgenden Maßgaben: a) Unterkriterium „Aufbau und Migration" Es erfolgt eine gesamthafte Wertung des Teilkonzepts zur Vorgehensweise zum Aufbau und der Migration der Vertrauensstelle. Für die Bewertung ist entscheidend, inwieweit die Ausführungen die unter Ziffer 7.9 (Realisierungskonzept) genannten Punkte nachvollziehbar und vollständig erläutern und erkennen lassen, dass der Bieter für die Erbringung der zu vergebenden Leistungen und unter Berücksichtigung der nach den Vergabeunterlagen vorgegeben Ausführungsfristen einen realistischen und durchführbaren Ablauf (Projektablaufplan) vorgesehen hat und die geplanten Leistungen qualitativ hochwertig erbracht werden. b) Unterkriterium „Laufender Betrieb“ Es erfolgt eine Wertung der Ausführungen zum Betriebskonzept, zum fachlichen Support und zum Qualitätsmanagement im Hinblick auf die Ausführungen zur Vorgehensweise in technischer, personeller und organisatorischer Hinsicht. Für die Bewertung ist entscheidend, inwieweit die Ausführungen die unter Ziffer 7.9 (Realisierungskonzept) genannten Punkte nachvollziehbar und vollständig erläutern und erkennen lassen, dass der Bieter einen reibungslosen und fristgerechten Ablauf sicherstellen wird. c) Unterkriterium „Datenschutz und IT-Sicherheit“ Es erfolgt eine gesamthafte Wertung des Teilkonzepts "Datenschutz und IT-Sicherheit“ zur Organisation des Umgangs mit Daten. Für die Bewertung ist entscheidend, inwieweit die Ausführungen erkennen lassen, dass der Bieter die Anforderungen für den Datenschutz (DS-GVO) und die IT-Sicherheit (ISMS) im Rahmen der Auftragserfüllung erfüllt.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge1 000 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungNortal AG
Angebot
Kennung des AngebotsVertrag01
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVertrag01
Datum des Vertragsabschlusses09/07/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesärztekammer
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE238443863
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
E-Mail: info@baek.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
Registrierungsnummer: REg-Nr: AG Berlin-Charlottenburg, Nr. 23719
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
E-Mail: info@dkgev.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: VK Bund
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: GKV-Spitzenverband K.d.ö.R.
Registrierungsnummer: 993-80122-96
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Nortal AG
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: HRB 150491
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
E-Mail: info@nortal.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0dcc79f7-364a-4c08-a853-0fda4c6ca816 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 411460-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 133/2024
Datum der Veröffentlichung: 10/07/2024