Deutschland – Entleerung von Abfallbehältern – Rahmenvertrag Papierkorbleerung und Flächenpflege in Grünanlagen in Berlin-Reinickendorf

399635-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Entleerung von Abfallbehältern – Rahmenvertrag Papierkorbleerung und Flächenpflege in Grünanlagen in Berlin-Reinickendorf
OJ S 129/2024 04/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBezirksamt Reinickendorf von Berlin
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvertrag Papierkorbleerung und Flächenpflege in Grünanlagen in Berlin-Reinickendorf
BeschreibungRahmenvertrag Papierkorbleerung und Flächenreinigung in öffentlichen Grünflächen und Parkanlagen in Berlin-Reinickendorf Los 1 - Ortsteile: Wittenau, Märkisches Viertel, Waidmannslust und Reinickendorf-Ost Los 2 - Ortsteile: Borsigwalde, Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Konradshöhe, Lübars, Tegel und Tegelort
Kennung des Verfahrens94a7fcb1-6102-4181-89ca-d759da6d8953
Interne Kennung2024-SGA G-VgV-032
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90918000 Entleerung von Abfallbehältern
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt Berlin-Reinickendorf
Postleitzahl 13437
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationen Los 1 - Ortsteile: Wittenau, Märkisches Viertel, Waidmannslust und Reinickendorf-Ost Los 2 - Ortsteile: Borsigwalde, Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Konradshöhe, Lübars, Tegel und Tegelort
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenEs bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe einer Erklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung sowie zur Einhaltung der Frauenförderverordnung (siehe Vergabeunterlagen)
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann2
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können1
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeEs gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist. Das Formular Wirt-124EU Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen ist ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Ortsteile: Wittenau, Märkisches Viertel, Waidmannslust und Reinickendorf-Ost
Beschreibung: Rahmenvertrag Papierkorbleerung und Flächenreinigung in öffentlichen Grünflächen und Parkanlagen in Berlin-Reinickendorf Los 1 - Ortsteile: Wittenau, Märkisches Viertel, Waidmannslust und Reinickendorf-Ost
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90918000 Entleerung von Abfallbehältern
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftragsbeginn ist voraussichtlich für den 20.08.2024 festgesetzt. Das Angebot bezieht sich auf 24 Monate. Der Auftrag wird ausschließlich für die ersten 2 Pflegejahre ( 20.08.2024 bis 31.07.2026 ) erteilt. Der Auftraggeber behält sich die Option einseitig offen, den Vertrag mit Beibehaltung der Konditionen um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Verlängerung erfolgt schriftlich, 1 Monat vor Ablauf des Vertrages.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin-Reinickendorf
Postleitzahl: 13437
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Ortsteile: Wittenau, Märkisches Viertel, Waidmannslust und Reinickendorf-Ost
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns20/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Jeder Bieter kann auf alle Lose ein Angebot abgeben. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot auf das jeweilige Los. Sollte ein Bieter auf mehrere Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, kann er den Zuschlag nur auf ein Los erhalten. In diesem Fall wird das nicht bezuschlagte Los an den Bieter mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot vergeben. Ausschlaggebend für den Zuschlag ist die wirtschaftlichste Loskombination für die den Zuschlag erteilende Stelle.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Es handelt sich um ca. 939 Leerungen von Papierkörben / Woche. Die Papierkörbe haben in der Regel ein Volumen von 60 Liter. In der Sommersaison sind zusätzlich 17 Müllcontainer / Woche mit einem Volumen von 1 m³ zu leeren. Die Leerung hat in der Regel 1 bis 3 mal wöchentlich stattzufinden. Papierkörbe in stark frequentierten Bereichen sind bis zu 5 mal pro Woche zu leeren. Die wöchentliche Gesamtfahrleistung ohne Berücksichtigung der Containerstandorte beträgt etwa 250 km. Der AG behält sich je nach Jahreszeit und Witterungslage die Änderung der Leerungsfrequenzen vor. - Die Sommersaison ist befristet auf den Zeitraum von Mitte April bis Mitte Oktober und die Wintersaison von Mitte Oktober bis Mitte April. Der AG. behält sich vor, die oben genannten Termine, in Abhängigkeit von der Witterung, und der damit verbundenen Frequenzierung der Grünflächen, um vier Wochen vorzuverlegen oder aber um vier Wochen nach hinten zuverlegen. - Es wird Wert auf Zuverlässigkeit bei der Durchführung der Arbeiten und auf absolute Einhaltung von terminlichen Absprachen gelegt. - Die Leer- und Abfuhrtätigkeiten müssen täglich bis spätestens 12:00 Uhr beendet sein. Eine Verschiebung der Arbeitszeiten wird nicht gestattet. Der AN ist zur Führung eines Arbeitstagebuchs verpflichtet. - Die Leistung wird zeitnah kontrolliert. Bei Beanstandungen der vereinbarten Leistungen geht dem AN kurzfristig eine detailierte Mängelinformation zu. Der AN übernimmt die Verpflichtung die aufgezeigten Mängel noch am gleichen Tag zu beseitigen. - Die Menge des anfallenden, zu entsorgenden "Hausmülls" hängt stark von den im" Auftragszeitraum herrschenden Witterungsverhältnissen ab. In den Vorjahren wurden, je nach Saison aus allen Papierkörben gemischte Siedlungsabfälle mit einer Gesamtmenge von etwa 70 bis 90 Tonnen gesammelt und entsorgt. - Unter Nennung der Standorte der Abfallbehälter sind die Leerungen zu vorgegebenen Tagestouren zusammengestellt. Dem AN ist die Änderung der Reihenfolge der Leerung innerhalb der Tagestouren freigestellt. - Die Standorte der Papierkörbe sind über öffentliches Straßenland in der Regel auch über bezirkseigene Wanderwege, die mit wassergebundener Decke befestigt sind, erreichbar. Bei Niederschlag und Frosteinwirkung können wassergebundene Decken nicht befahren werden. Die Leistung ist dann fußläufig zu erledigen. Abfallbehälter an Wanderwegen im Landschaftsschutzgebiet "Fließ" sind generell nicht zu befahren. Sollten an den Wegen oder Strassen denn noch Schäden entstehen, so sind diese zu Lasten des AN zeitnah zu beseitigen. Als Sofortmaßnahme sind vom AN Schäden so zu regulieren, daß keine Unfallgefahr besteht. Die Beauftragung zur Beseitigung von Schäden erfolgt durch den AG. Vorhandene Grünbereiche ( Pflanz- und Rasenflächen ) dürfen nicht befahren werden. Das zulässige Gesamtgewicht der einsetzbaren Entsorgungsfahrzeuge ist auf max. 4,2 Tonnen begrenzt. Die Fahrzeuge sind mit Niederdruckquerschnittsreifen oder gleichwertig auszustatten. - Für die Dauer der Maßnahme trägt der AN die Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass der AN für alle Schäden haftet, die Dritten im Zusammenhang mit der Ausführung der Arbeiten, durch sein Tun oder Unterlassen entstehen. Der AN stellt insoweit das Land Berlin von jeglicher Haftung frei. Gleiches gilt für die gerichtliche und außergerichtliche Regulierung von Ansprüchen. - Neben der Entsorgung des Mülls aus den Papierkörben ist auch der Müll zu entfernen, der sich in deren unmittelbarem Umfeld der Abfallgefäße ( 4 m² ) befindet. - Werden Unfallstellen im Rahmen der Entsorgungstouren ersichtlich, so sind diese umgehend dem AG fernmüdlich zu melden. - Die Flächenreinigung von Grünanlagen an gesetzlichen Feiertagen oder Wochenendtagen muss, incl. der Entsorgung bis 12.00 Uhr des gleichen Tages beendet sein. Die Reinigung beinhaltet Wege und Plätze (befestigt und unbefestigt), Rasen- und Strauchflächen sowie Spielplatzbereiche. - Für die Dauer des Auftrages ist vom AN ein qualifizierter, deutschsprachiger Vorarbeiter zu benennen, der die Arbeiten über den ganzen Zeitraum begleitet und Mobil erreichbar ist. Für die Ausnahmen durch Krankheit oder Urlaub ist ein Vertreter zu benennen. - Der Abfallbehälter ist mit einem Schlüssel aus der Verriegelung zu nehmen und nach der Entleerung durch den Schlüssel wieder in die Verriegelung einzusetzen. Sollte die Verriegelung durch mehrfache Verstöße defekt sein und der Behälter sich neigen, so kann Ersatz oder Korrektor des Behälters zu Lasten des AN. führen. - Vor Beginn der Arbeiten ist vom AG, gemeinsam mit dem AN ein Zustandsprotokoll der Wege und Papierkörbe zu fertigen. - Zu Beginn des Quartals ist für das vergangene Quartal die Menge des gesammelten Mülls in Form von Beseitigungsnachweisen bzw. Lieferscheinen gegenüber dem AG zu belegen. Dabei ist die Recyclingquote ( in t und % ) auf Grundlage der vorliegenden Abfallberichte des beauftragten Entsorgers zu dokumentieren. Der jeweilige Entsorger ist mit der entsprechenden Entsorger-Nummer zu bennen. Die Vergütung der erbrachten Leistung erfolgt nach Rechnungslegung zum Anfang des Quartals für das jeweils zurückliegende Quartal als Grundlage der Entsorgung. - Von nachfolgend genannten Papierkorb- und Containerstückzahlen ist auszugehen: Montag 244 (Anzahl Papierkörbe), 6 (Anzahl Container Sommer); Dienstag 194 (Anzahl Papierkörbe), 0 (Anzahl Container Sommer); Mittwoch 144 (Anzahl Papierkörbe) 5 (Anzahl Container Sommer); Donnerstag 126 (Anzahl Papierkörbe) 0 (Anzahl Container Sommer); Freitag 231 (Anzahl Papierkörbe), 6 (Anzahl Container Sommer).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Jeder Bieter kann auf alle Lose ein Angebot abgeben. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot auf das jeweilige Los. Sollte ein Bieter auf mehrere Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, kann er den Zuschlag nur auf ein Los erhalten. In diesem Fall wird das nicht bezuschlagte Los an den Bieter mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot vergeben. Ausschlaggebend für den Zuschlag ist die wirtschaftlichste Loskombination für die den Zuschlag erteilende Stelle.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen24/07/2024 11:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/08/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. Es werden lediglich Erklärungen und Nachweise nachgefordert. Weitere, darüberhinausgehende, Nachforderungen sind ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/08/2024 09:00:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsformgesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBezirksamt Reinickendorf von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltBezirksamt Reinickendorf von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBezirksamt Reinickendorf von Berlin
Organisation, die Angebote bearbeitetBezirksamt Reinickendorf von Berlin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Ortsteile Borsigwalde Frohnau Heiligensee Hermsdorf Konradshöhe Lübars Tegel und Tegelort
Beschreibung: Rahmenvertrag Papierkorbleerung und Flächenreinigung in öffentlichen Grünflächen und Parkanlagen in Berlin-Reinickendorf Los 2 - Ortsteile: Borsigwalde, Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Konradshöhe, Lübars, Tegel und Tegelort
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90918000 Entleerung von Abfallbehältern
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftragsbeginn ist voraussichtlich für den 20.08.2024 festgesetzt. Das Angebot bezieht sich auf 24 Monate. Der Auftrag wird ausschließlich für die ersten 2 Pflegejahre ( 20.08.2024 bis 31.07.2026 ) erteilt. Der Auftraggeber behält sich die Option einseitig offen, den Vertrag mit Beibehaltung der Konditionen um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Verlängerung erfolgt schriftlich, 1 Monat vor Ablauf des Vertrages.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin-Reinickendorf
Postleitzahl: 13437
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Ortsteile: Borsigwalde, Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Konradshöhe, Lübars, Tegel und Tegelort
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns20/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Jeder Bieter kann auf alle Lose ein Angebot abgeben. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot auf das jeweilige Los. Sollte ein Bieter auf mehrere Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, kann er den Zuschlag nur auf ein Los erhalten. In diesem Fall wird das nicht bezuschlagte Los an den Bieter mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot vergeben. Ausschlaggebend für den Zuschlag ist die wirtschaftlichste Loskombination für die den Zuschlag erteilende Stelle.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Es handelt sich um ca. 939 Leerungen von Papierkörben / Woche. Die Papierkörbe haben in der Regel ein Volumen von 60 Liter. In der Sommersaison sind zusätzlich 17 Müllcontainer / Woche mit einem Volumen von 1 m³ zu leeren. Die Leerung hat in der Regel 1 bis 3 mal wöchentlich stattzufinden. Papierkörbe in stark frequentierten Bereichen sind bis zu 5 mal pro Woche zu leeren. Die wöchentliche Gesamtfahrleistung ohne Berücksichtigung der Containerstandorte beträgt etwa 250 km. Der AG behält sich je nach Jahreszeit und Witterungslage die Änderung der Leerungsfrequenzen vor. - Die Sommersaison ist befristet auf den Zeitraum von Mitte April bis Mitte Oktober und die Wintersaison von Mitte Oktober bis Mitte April. Der AG. behält sich vor, die oben genannten Termine, in Abhängigkeit von der Witterung, und der damit verbundenen Frequenzierung der Grünflächen, um vier Wochen vorzuverlegen oder aber um vier Wochen nach hinten zuverlegen. - Es wird Wert auf Zuverlässigkeit bei der Durchführung der Arbeiten und auf absolute Einhaltung von terminlichen Absprachen gelegt. - Die Leer- und Abfuhrtätigkeiten müssen täglich bis spätestens 12:00 Uhr beendet sein. Eine Verschiebung der Arbeitszeiten wird nicht gestattet. Der AN ist zur Führung eines Arbeitstagebuchs verpflichtet. - Die Leistung wird zeitnah kontrolliert. Bei Beanstandungen der vereinbarten Leistungen geht dem AN kurzfristig eine detailierte Mängelinformation zu. Der AN übernimmt die Verpflichtung die aufgezeigten Mängel noch am gleichen Tag zu beseitigen. - Die Menge des anfallenden, zu entsorgenden "Hausmülls" hängt stark von den im" Auftragszeitraum herrschenden Witterungsverhältnissen ab. In den Vorjahren wurden, je nach Saison aus allen Papierkörben gemischte Siedlungsabfälle mit einer Gesamtmenge von etwa 70 bis 90 Tonnen gesammelt und entsorgt. - Unter Nennung der Standorte der Abfallbehälter sind die Leerungen zu vorgegebenen Tagestouren zusammengestellt. Dem AN ist die Änderung der Reihenfolge der Leerung innerhalb der Tagestouren freigestellt. - Die Standorte der Papierkörbe sind über öffentliches Straßenland in der Regel auch über bezirkseigene Wanderwege, die mit wassergebundener Decke befestigt sind, erreichbar. Bei Niederschlag und Frosteinwirkung können wassergebundene Decken nicht befahren werden. Die Leistung ist dann fußläufig zu erledigen. Abfallbehälter an Wanderwegen im Landschaftsschutzgebiet "Fließ" sind generell nicht zu befahren. Sollten an den Wegen oder Strassen denn noch Schäden entstehen, so sind diese zu Lasten des AN zeitnah zu beseitigen. Als Sofortmaßnahme sind vom AN Schäden so zu regulieren, daß keine Unfallgefahr besteht. Die Beauftragung zur Beseitigung von Schäden erfolgt durch den AG. Vorhandene Grünbereiche ( Pflanz- und Rasenflächen ) dürfen nicht befahren werden. Das zulässige Gesamtgewicht der einsetzbaren Entsorgungsfahrzeuge ist auf max. 4,2 Tonnen begrenzt.Die Fahrzeuge sind mit Niederdruckquerschnittsreifen oder gleichwertig auszustatten. - Für die Dauer der Maßnahme trägt der AN die Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass der AN für alle Schäden haftet, die Dritten im Zusammenhang mit der Ausführung der Arbeiten, durch sein Tun oder Unterlassen entstehen. Der AN stellt insoweit das Land Berlin von jeglicher Haftung frei. Gleiches gilt für die gerichtliche und außergerichtliche Regulierung von Ansprüchen. - Neben der Entsorgung des Mülls aus den Papierkörben ist auch der Müll zu entfernen, der sich in deren unmittelbarem Umfeld der Abfallgefäße ( 4 m² ) befindet. - Werden Unfallstellen im Rahmen der Entsorgungstouren ersichtlich, so sind diese umgehend dem AG fernmüdlich zu melden. - Die Flächenreinigung von Grünanlagen an gesetzlichen Feiertagen oder Wochenendtagen muss, incl. der Entsorgung bis 12.00 Uhr des gleichen Tages beendet sein. Die Reinigung beinhaltet Wege und Plätze (befestigt und unbefestigt), Rasen- und Strauchflächen sowie Spielplatzbereiche. - Für die Dauer des Auftrages ist vom AN ein qualifizierter, deutschsprachiger Vorarbeiter zu benennen, der die Arbeiten über den ganzen Zeitraum begleitet und Mobil erreichbar ist. Für die Ausnahmen durch Krankheit oder Urlaub ist ein Vertreter zu benennen. - Der Abfallbehälter ist mit einem Schlüssel aus der Verriegelung zu nehmen und nach der Entleerung durch den Schlüssel wieder in die Verriegelung einzusetzen. Sollte die Verriegelung durch mehrfache Verstöße defekt sein und der Behälter sich neigen, so kann Ersatz oder Korrektor des Behälters zu Lasten des AN. führen. - Vor Beginn der Arbeiten ist vom AG, gemeinsam mit dem AN ein Zustandsprotokoll der Wege und Papierkörbe zu fertigen. - Zu Beginn des Quartals ist für das vergangene Quartal die Menge des gesammelten Mülls in Form von Beseitigungsnachweisen bzw. Lieferscheinen gegenüber dem AG zu belegen. Dabei ist die Recyclingquote ( in t und % ) auf Grundlage der vorliegenden Abfallberichte des beauftragten Entsorgers zu dokumentieren. Der jeweilige Entsorger ist mit der entsprechenden Entsorger-Nummer zu bennen. Die Vergütung der erbrachten Leistung erfolgt nach Rechnungslegung zum Anfang des Quartals für das jeweils zurückliegende Quartal als Grundlage der Entsorgung. - Von nachfolgend genannten Papierkorb- und Containerstückzahlen ist auszugehen: Montag 288 (Anzahl Papierkörbe), 16 (Anzahl Container Sommer); Dienstag 15 (Anzahl Papierkörbe), 0 (Anzahl Container Sommer); Mittwoch 120 (Anzahl Papierkörbe), 4 (Anzahl Container Sommer); Donnerstag 67 (Anzahl Papierkörbe), 1 (Anzahl Container Sommer); Freitag 223 (Anzahl Papierkörbe), 18 (Anzahl Container Sommer).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Jeder Bieter kann auf alle Lose ein Angebot abgeben. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot auf das jeweilige Los. Sollte ein Bieter auf mehrere Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, kann er den Zuschlag nur auf ein Los erhalten. In diesem Fall wird das nicht bezuschlagte Los an den Bieter mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot vergeben. Ausschlaggebend für den Zuschlag ist die wirtschaftlichste Loskombination für die den Zuschlag erteilende Stelle.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen24/07/2024 11:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/08/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. Es werden lediglich Erklärungen und Nachweise nachgefordert. Weitere, darüberhinausgehende, Nachforderungen sind ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/08/2024 09:00:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsformgesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBezirksamt Reinickendorf von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltBezirksamt Reinickendorf von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBezirksamt Reinickendorf von Berlin
Organisation, die Angebote bearbeitetBezirksamt Reinickendorf von Berlin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Registrierungsnummer: DE813615006
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Eichborndamm 242 (Haus C)  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13437
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabe ammer des Landes Berlin
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a480409d-314d-40fc-af1b-6484af62f1e2 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/07/2024 12:49:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 399635-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 129/2024
Datum der Veröffentlichung: 04/07/2024