Deutschland – Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit – Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Datenlöschprojekten

387385-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit – Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Datenlöschprojekten
OJ S 126/2024 01/07/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnungdegewo AG
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeratungsleistungen im Zusammenhang mit Datenlöschprojekten
BeschreibungDie degewo AG befindet sich derzeitig in der Projektphase 2, der Umsetzung des Löschprojektes. Das Löschprojekt, dessen Vorgehensweise sich an der DIN 66398 und ISO/IEC 27555 orientiert, umfasst neben der Umsetzung und Implementierung der Löschregeln auch einen Katalog mit den Löschregeln (Regelkatalog).
Kennung des Verfahrensa67ad712-3ce5-409c-b4a6-d859164329ba
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Datenlöschprojekten
Beschreibung: Die degewo AG befindet sich derzeitig in der Projektphase 2, der Umsetzung des Löschprojektes. Das Löschprojekt, dessen Vorgehensweise sich an der DIN 66398 und ISO/IEC 27555 orientiert, umfasst neben der Umsetzung und Implementierung der Löschregeln auch einen Katalog mit den Löschregeln (Regelkatalog).
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option: einmalige Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Jahr
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Potsdamer Str. 60  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/07/2024
Enddatum der Laufzeit14/07/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Exante Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Landes Berlin
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Für den Regelkatalog besteht Anpassungsbedarf. Verschiedene Aufgaben im Löschprojektmüssen mit mit Fachabteilungen beim AG abgestimmt werden. Diese Aufgaben müssen unterstützt werden. Der AN verfügt über eine langjährige und ausgewiesene Expertise in Datenlöschprojekten und begleitet das Projekt bei degewo von Anfang an.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: degewo AG
Registrierungsnummer: Einkauf
Abteilung: Vergabe
Postanschrift: Potsdamer Str. 60  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabe
Telefon: +49 3026485-1816
Fax: +49 3026485-1805
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Dr. Volker Hammer
Postanschrift: Röderweg 27  
Stadt: Bensheim
Postleitzahl: 64625
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-13000000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Fax: +49309013-7613
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 50a55bd9-433f-4c46-a05b-1c0946351cb5  - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/06/2024 10:50:16 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 387385-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 126/2024
Datum der Veröffentlichung: 01/07/2024