1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Testcrowd-Anbieter für BVG eCommerce
Beschreibung: Neben der Abarbeitung von definierten Testfällen beinhaltet die Leistung ein exploratives und automatisiertes Testing sowie das Testing vor Ort.
Kennung des Verfahrens: 7f0526fb-b6ea-49de-a4cd-bf16f0db1e14
Interne Kennung: ITD1-0430-2024
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72222100 Strategische Prüfung von Informationssystemen oder -technologie
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1.Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs.1 Nr. 1 GWB und unterliegt darüber hinaus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2.Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) eröffnet, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme am EU-Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb bewerben können- mit dieser Auftragsbekanntmachung wird noch kein Angebot von den Teilnehmern abgefordert. Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei zu "Allgemeinen Verfahrenshinweisen" (Verfahrensbrief) bzgl. dieser Vergabe bei. Die hierin enthaltenen Informationen beschreiben das EU-Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und die Besonderheiten, die zu beachten sind. 3.Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens ITD1-0771-2023 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu 6 Werktagen vor Abgabefrist der Angebote, an die bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Es besteht kein Anspruch auf Beantwortung später gestellter Fragen. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. beantwortete Bieterfragen sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen.Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Sofern der Bewerber/BewGe eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er/sie sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag einschließlich der Anlagen ausgefüllt eingereicht wird. 4.Mit der Benennung von Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 5.Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 6.Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung durchgeführt. Die Finanzierungsmittel sind noch nicht abschließend bewilligt, worauf transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen wird. Der AG behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen, soweit die Finanzierung nicht bewilligt wird. 7.Die BVG behält sich vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlungen auf das Erstangebot zu erteilen. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: 8.Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Die geforderten Angaben /Erklärungen sind bei der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular zu machen bzw. abzugeben. Die Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden jedoch von allen Mitgliedern der BewG kumuliert bewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung abzugeben, dass die Bildung der BewGe keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu erläutern, inwiefern für das jeweilige Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt für diese Erklärung ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 9.Beabsichtigt der Bewerber, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so können die betreffenden Angaben unter Einbeziehung der Ressourcen dieser anderen Unternehmen (Eignungsleihgeber) im Umfang der Eignungsleihe gemacht machen. Dabei ist auszuweisen, welche Ressourcen sich auf den bzw. die Eignungsleihgeber beziehen. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der betroffenen Eignungsleihgeber vorzulegen, dass dem Bewerber/der BewGe die erforderlichen Mittel vom Eignungsleihgeber tatsächlich zur Verfügung gestellt werden im Auftragsfall. Von jedem Eignungsleihgeber sind darüber hinaus die geforderten Angaben bzw. Erklärungen gefordert. Macht ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch, verlangt der AG schließlich für den Auftragsfall eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters und des jeweiligen Eignungsleihgebers entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 10.Der Auftraggeber stellt für die Erstellung der Teilnahmeanträge Formulare zur Verfügung. Diese können über die Vergabeplattform heruntergeladen werden und sind für die Teilnahmeanträge zu verwenden. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist für die Abgabe eines Teilnahmeantrages erforderlich. 11.Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: siehe Allgemeine Verfahrenshinweise.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Testcrowd-Anbieter für BVG eCommerce
Beschreibung: Die BVG ist das größte Nahverkehrsunternehmen in Deutschland. Sie arbeitet mit der S-Bahn und der Regionalbahn der Deutschen Bahn AG (DB) im Tarifverbund VBB zusammen, sodass ein einfaches Umsteigen zwischen den einzelnen Verkehrsträgern mit einem Fahrschein möglich ist. Gemeinsam mit den Zügen der DB wird im VBB ein Einzugsgebiet von fast 1 000 km2 bedient, in dem rund 3,8 Millionen Menschen leben. Unsere Kunden profitieren von unseren modern ausgestatteten Fahrzeugen und Bahnhöfen, von denen die meisten bereits barrierefrei sind. Damit reagieren wir auf den demografischen Wandel und gewährleisten Mobilität auch für Fahrgäste, die auf Hilfsmittel angewiesen sind. Mit der zunehmenden Verbreitung von Smartphones und digitalen Medien möchte auch die BVG ihren Fahrgästen verstärkt mobile Services anbieten. Mit aktuell vier für die Endkunden relevanten Apps (Fahrinfo-App, Ticket-App, Jelbi-App, OnDemand-/Muva-App, Profil-App intern), der Webseite BVG.de (inkl. Unternehmens- und Karrierewebseite) und einer internen Mitarbeiter-App (Profil-App) hat die BVG bereits ein umfangreiches Angebot an digitalen Informations- und Vertriebskanälen im Angebot. Alle Vertriebskanäle werden über ein zentrales Ticketing-Backend mit Daten versorgt. Aufgrund - der höheren Anzahl an Releases und Apps, - der zunehmenden Verbreitung unterschiedlicher Smartphones, Betriebssysteme und Systemkonfigurationen, - der steigenden Komplexität der Apps, Webseiten und Backend-Systeme sowie der stark wachsenden Anzahl der Nutzer*innen (>6 Mio. App-Downloads, >2 Mio. registrierten User*innen, >5 Mio. Webseitenaufrufe pro Monat) möchte die BVG insbesondere die Apps, das Backend-System und die Webseite(n) durch einen Testcrowd-Anbieter regelmäßig testen lassen. Dabei sollen verschiedene Anforderungen an und rund um das qualitative und explorative Testing erfüllt werden. Exploratives Testen ist ein Ansatz für Softwaretests, der oft als gleichzeitiges Lernen, Testdesign und Ausführen beschrieben wird. Dieser Ansatz konzentriert sich auf die Entdeckung und stützt sich auf die Anleitung des einzelnen Testers, um Fehler aufzudecken, die nicht ohne weiteres durch andere Tests abgedeckt werden können. Quantitative Tests umfassen die Prüfung einer App, Webseite oder des Ticketing-Backendes auf Basis von vorab mit der BVG definierten Testfällen, die bei jedem Test auf jeden Fall durchgeführt werden. Damit wird die Qualität der Hauptfunktionen der App sichergestellt. Bei automatisierten Tests wird eine App, Webseite oder das Ticketing-Backendes durch eine Software getestet, wobei die automatisierten Testfälle analog zu den quantitativen Tests vorher mit der BVG abgestimmt werden. Ziel ist es, bestimmte Testfälle und Tariftests "auf Knopfdruck" jederzeit und schnell aus- bzw. durchführen zu können. Der Auftrag umfasst sowohl Projektleistungen wie beispielsweise Onboarding & Setup (Allgemein), Setup explorative Test, Setup qualitative, Tests/Testfälle, Setup UI-/UX-Testing, Setup Barrierefreiheitstests, Setup automatisierte Tests Projektmanagement als auch Betriebsleistungen wie beispielsweise Testing Apps, Testing Webseite(n),automatisierte Tests inkl.Ticketing-Backend",Projektmanagement und Support. Des Weiteren behält sich die BVG sowohl die qualitativen als auch die quantitativen Testfälle optional zu erweitern. Außerdem behalten sich die Berliner Verkehrsbetriebe vor, die Jelbi-App optional ab dem 01.01.2026 weiterhin gemäß den Anforderungen aus den Vergabeunterlagen vom Auftragnehmer testen zu lassen. Dafür soll ein zunächst über 3 Jahre laufender Vertrag geschlossen werden. Darüber hinaus soll die BVG fünf Mal die Option zur Verlängerung des Vertrags über jeweils 12 Monate besitzen. Es müssen mindestens Android- und iOS-Apps sowie Webseiten getestet werden können. Die BVG legt fest, wann welches Produkt getestet wird. Der Test einer App oder Webseite darf nur max. 2 Tage dauern, soweit keine vorherige Freigabe für einen längeren Testzeitraum durch die BVG erfolgt. Es sollen im Jahresschnitt maximal 30 Tests (Apps und/oder Webseite) pro Jahr stattfinden. Die Anzahl der maximal in einem Monat stattfindenden Tests wird auf 5 beschränkt.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72222100 Strategische Prüfung von Informationssystemen oder -technologie
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Erwerber behält sich vor, den Auftag nach Ablauf der maximalen Vertragslaufzeit zu verlängern und weitere qualitativer Testfälle und automatisierte Testfälle zu beauftragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 96 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Es soll zunächst ein über 3 Jahre laufender Vertrag geschlossen werden. Die BVG hat darüber hinaus das Recht, den Vertrag jeweils um 12 Monate zu verlängern, bis zu maximal fünf Mal. Optional angebotene Leistungen und Nachbestellungen müssen vom Auftraggeber zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit zu den im Vertrag vereinbarten Konditionen bestellt werden können. Die Preise der Optionen werden im Preisblatt als eigene Positionen abgefragt. Der Auftraggeber behält sich vor, nach freiem Ermessen und insbesondere aus wirtschaftlichen oder Budgetgründen nur eine Auswahl der Optionen zu bestellen oder auch gar keine. Die Optionen gemäß der Vergabeunterlagen lauten: O2 "Umsetzung weiterer qualitativer Testfälle" Der Bieter bietet zusätzliche Testfälle zu den Testfällen gemäß ID 35 des Lastenheftes für die Apps und Webseiten als Option an. Die Preisangabe je 10 weiterer Testfälle erfolgt im Preisblatt. Wertungsrelevant sind 100 Stück (10x der Preis für 10 Testfälle). O3 "Umsetzung weiterer automatisierter Testfälle" Der Bieter bietet zusätzliche Testfälle zu den Testfällen gemäß ID 47 des Lastenheftes für die Apps, Webseiten und das Ticketing-Backend als Option an. Die Preisangabe je 10 weiterer Testfälle erfolgt im Preisblatt. Wertungsrelevant sind 100 Stück (10x der Preis für 10 Testfälle). O4 "Option Jelbi (ab 01.01.2026 optional, vorher fix)" Der Bieter bietet als Option an, die Jelbi-App weiterhin ab 01.01.2026 vor Ort in Berlin und Potsdam im Wege von Infield-Tests gemäß Anforderung ID 39 des Lastenheftes zu testen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 19e1560c-037b-440a-bc5c-25cac481023f-01
Zusätzliche Informationen: 1 Übersicht über den Ablauf des Vergabeverfahrens 1.1 Ablaufbeschreibung 1.1.1 Bei dem veröffentlichten Vergabeverfahren handelt es sich um ein EU-weites Verhandlungsverfahren nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbes (gemäß § 15 SektVO) nach entsprechender Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Verhandlungsverfahren nach Teilnahmewettbewerb ist ein zweistufiges Verfahren. 1.1.2 Nach Registrierung und Download des AI Bietercockpits ist es den Bewerbern/Bietern möglich, die vom AG veröffentlichten Unterlagen herunterzuladen bzw. die eigenen Teilnahme-/Angebotsdokumente hochzuladen und dem AG elektronisch zukommen zu lassen. Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist uneingeschränkt. 1.1.3 In der ersten Stufe des Verfahrens, dem Teilnahmewettbewerb, muss der Bewerber anhand der bekanntgegebenen Kriterien seine grundlegende Eignung zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung belegen. Die Mindestanforderungen werden im Detail in dem Excel-Dokument "Anlage 1 Teilnahmewettbewerb" definiert und beschrieben. Für eine Bewerbung um die Teilnahme am Verfahren hat der Bewerber einen Teilnahmeantrag zu stellen sowie die dazugehörigen Unterlagen auf der Vergabeplattform hochzuladen. Die Unterlagen sind in deutscher Sprache zu erstellen. 1.1.4 Der Auftraggeber prüft die fristgerecht eingegangen Teilnahmeanträge und lässt die geeigneten Bewerber zur zweiten Stufe des Verfahrens, zum Verhandlungsverfahren, zu. Alle zum Verhandlungsverfahren zugelassenen / geeigneten Bieter werden im nächsten Schritt aufgefordert ein verbindliches Erstangebot einzureichen. Das Angebot ist in deutscher Sprache zu erstellen. 1.1.5 Auf Basis der Bewertungsmatrix (siehe Anlage 3 Bewertungsmatrix) werden die Erstangebote bewertet. Nach Prüfung und Auswertung der Angebote werden die drei besten Bieter ausgewählt und zur Teilnahme an einem Proof of Concept (PoC) aufgefordert. Die nichtausgewählten Bieter scheiden allerdings nicht endgültig aus dem Verfahren aus. Die BVG behält sich vor, den jeweils nächstplatzierten Bieter zur weiteren Teilnahme am Verfahren zuzulassen, wenn einer der zunächst ausgewählten Bieter aus dem Verfahren ausscheidet. Ein Anspruch der Bieter auf eine solche spätere Zulassung besteht jedoch nicht. Rückt ein Bieter nach, wird das Verfahren mit dem betroffenen Bieter fortgesetzt; dieser hat grundsätzlich jedoch keinen Anspruch auf Wiederholung etwaig versäumter Verfahrensschritte, d.h. er steigt in den aktuellen Verfahrensstand ein. Ausnahme ist der PoC, der in diesem Fall mit dem nachrückenden Bieter durchgeführt wird. 1.1.6 Der Proof of Concept (siehe Anlage 6 Proof of Concept) wird anhand der Bewertungsmatrix (Anlage 3 Bewertungsmatrix) bewertet und geht in die Auswertung der endgültigen Angebote mit ein. Mit dem PoC soll der Bieter nachweisen, dass er über die notwendigen Kompetenzen verfügt, die von ihm angebotene Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung prinzipiell durchführen zu können. 1.1.7 Der Auftraggeber behält sich vor, nach durchgeführten PoC den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu erteilen. Entscheidet sich der Auftraggeber gegen einen Zuschlag bereits auf das Erstangebot, wird mit den Bietern, die zum PoC zugelassen sind, verhandelt. 1.1.8 Es ist aktuell geplant, die Verhandlungen in einer Verhandlungsrunde durchzuführen. Der Auftraggeber behält sich jedoch bei Bedarf weitere Verhandlungsrunden vor; ebenso kann der Auftraggeber ggf. nach Abschluss einer und vor Beginn einer weiteren Verhandlungsrunde optimierte Angebote von den Bietern abfordern. Weiter behält sich der Auftraggeber vor, ausschließlich über die Preise zu verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die im Verfahren verbliebenen Bieter aufgefordert, ein endgültiges und verbindliches Angebot einzureichen, das gemäß Bewertungsmatrix bewertet wird. In die Bewertung des endgültigen Angebotes fließt die Bewertung des PoC mit ein. 1.1.9 Der Zuschlag wird nach Ablauf der Wartefrist gemäß § 134 Abs. 2 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. 1.2 Angebot 1.2.1 Erforderliche Unterlagen Folgende Unterlagen sind als Angebot einzureichen: Angebotsschreiben Hierfür wird kein separates Formblatt vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Das Angebotsschreiben ist ein direkt im AI auszufüllendes Dokument. Formblatt Nachunternehmer Formblatt einzureichen. Frauenförderbogen Formblatt einzureichen; Unterschrift in Textform (Textformerfordernis gem. § 126b BGB). Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) Anlage zum Vertrag, 2.2, 2.3 und 2.4 müssen ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden Anlage 1 zur AVV (Techn. organisatorische Maßnahmen) müssen eingereicht werden Preisblatt Ausgefülltes Formblatt "Anlage 4 Preisblatt" einzureichen. Auszufüllen, zusätzlich sind die Preise in der Angebotserstellung im Leistungsverzeichnis AI (ebenfalls zu unterschreiben) entsprechend einzutragen. Unterschrift in Textform (Textformerfordernis gem. § 126b BGB). Bewertungsmatrix Die ausgefüllte Bewertungsmatrix "Anlage 3 Bewertungsmatrix" zur Bewertung des Angebots (Erläuterungen zu der Bewertung der Konzepte, der Punkteskala und den Bewertungskriterien sind in der Anlage Bewertungsmatrix und in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben). Konzepte - Konzept Datenschutz - Konzept Testleistung und Support - Konzept Reporting - Konzept Testing - Konzept Security-Tests - Konzept Automatisierte Tests - Konzept Projektplan Zu den inhaltlichen Anforderungen an die Konzepte siehe Dokument "Bewertungsmatrix" und "Leistungsbeschreibung" Für die Konzepte wird kein Formblatt vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Konzepte sind in einer selbsterstellten Anlage einzureichen; eine bestimmte Form wird nicht vorgegeben; je Konzept darf der Umfang von maximal 5 DIN A4 Seiten Arial Schriftgröße 12 im Format pdf, doc/docx nicht überschritten werden. Das Angebot ist vollumfänglich in digitaler Form via Vergabeplattform an die Vergabestelle einzureichen. Unvollständige Unterlagen können zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen. Fehlt eine der geforderten Unterlagen (ggf. nach Nachforderung), führt dies zum Ausschluss. 2.1 Bewertung der Angebote 2.1.1 Auswertung Preis und Qualität Die gewichteten Bewertungskriterien zur Zuschlagserteilung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Für die Wertung der Angebote werden die in den Bewertungsmatrizen zu entnehmenden Zuschlagskriterien herangezogen und gewichtet. Über alle Kriterien wird die gewichtete Gesamtpunktzahl ermittelt. Der Preis (Preisblatt) geht zu 50%, die Qualität (Bewertungskriterien, Konzepte und Proof of Concept) zu 50% in die abschließende Bewertung ein. 2.1.2 Auswertung B-Kriterien, Konzepte und PoC Die Gesamtpunktzahl der Qualität setzt sich zusammen aus 15% der erreichten Punkte für Bewertungskriterien, 45 % der erreichten Punkte für Konzepte sowie 40 % der erreichten Punkte für den Proof of Concept. Im PoC muss der Bieter mindestens 50% der maximalen Punkte des PoC erreichen. Bei der Summe der Punkte aus den Bewertungskriterien und den Konzepten muss der Bieter mindestens 50% der maximalen Punkte erreichen. Erreicht er für eine der beiden oder beide Mindestpunkte nicht, führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Für den PoC erhalten die Bieter im Rahmen der Bewertung der Erstangebote 0 Punkte. 2.1.3 Gesamtbewertung Qualität In der Bewertung können maximal 78 Leistungspunkte erreicht werden. Für die B-Kriterien können maximal 18 Punkte erreicht werden, die zu 15% in die Gesamtpunktzahl eingehen. Für die Konzepte können maximal 60 Punkte erreicht werden, die zu 45 % in die Gesamtpunktzahl eingehen. Für den Proof of Concept können maximal 20 Punkte erreicht werden, die zu 40 % in die Gesamtpunktzahl eingehen. Für den PoC erhalten die Bieter im Rahmen der Bewertung der Erstangebote 0 Punkte. Die Berechnung erfolgt gemäß der folgenden Formel: Zunächst werden für die B-Kriterien inkl. Konzepte und das PoC die Leistungspunkte jeweils wie folgt ermittelt: Leistungspunkte = erreichte Punktzahl / mögliche Punktzahl x Gewichtung Die Leistungspunkte aus den B-Kriterien inkl. Konzepte gehen zu 60% und die Leistungspunkte aus dem Proof of Concept zu 40% in die Gesamtpunktzahl für die Leistung ein: Gesamtpunktzahl Leistung = 0,15 x Leistungspunkte B-Kriterien + 0,45 x Leistungspunkte Konzepte + 0,40 x Leistungspunkte Proof of Concept Sofern der Bieter mindestens ein A-Kriterium nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. 2.1.4 Kennzahl (zuschlagsrelevant) Der Bieter mit dem höchsten Quotienten aus Gesamtpunktzahl Leistung und Angebotspreis jeweils multipliziert mit dem genannten Gewichtungsfaktor erhält den Zuschlag für sein Angebot. Dies entspricht der einfachen Richtwertmethode mit Gewichtungsfaktor. Kommt es zu einer gleichen Punktzahl bei zwei oder mehr Bietern erhält der Bieter mit der höheren Leistungspunktzahl den Zuschlag. Die Bewertungsgrundlage (so genannter Kennzahl der Angebote) berechnet sich wie folgt: Kennzahl = (Gesamtpunktzahl Leistung / Angebotspreis) * 1.000.000 Weiter Informationen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Verfahrenshinweisen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und Eignungsleihgebern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1.Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen, Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen des Unternehmens. 2. Berufshaftpflichtversicherungsdeckung oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden über eine Höhe von [Betrag gelöscht] EUR 3.Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 4.Eigenerklärung, dass alle Personen, die vom Bewerber und später vom Bieter mit der Bearbeitung des Teilnahmeantrags und später des Angebotes betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen des BDSG beachten und dass die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung aller an einer Angebotserstellung beteiligten Mitarbeiter (unabhängig von der Unternehmenszugehörigkeit) auf das Datengeheimnis im Falle der Aufforderung zu einer Angebotserstellung vor Übergabe der vom Auftraggeber übersandten Vergabeunterlagen an die Mitarbeiter erfolgt und dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird. 5.Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen. 6.Eigenerklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht vorliegen. 7.Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen. 8.Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9.Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bennen Sie Ihre Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen. Vergleichbare Leistungen sind: - qualitative und quantitative Testing von Apps für vergleichbare Unternehmen mit einem Testteam inkl. UI- und UX-Tests, Infieldtests und Tests zur Barrierefreiheit - Durchführung von automatisierten Tests Der Bieter muss Mindestumsätze von durchschnittlich [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren erzielt haben. Die Mindestumsätzen können mit einer oder verschiedenen der oben genannten vergleichbaren Leistungen erfüllt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Benennen Sie die aktuelle Gesamtzahl (Stand 1.1.2023) der Mitarbeiter. Die Anzahl der Mitarbeiter muss mind. 10 festangestellte Personen betragen. Bennen Sie die Anzahl der Mitarbeiter im Bereich qualitatives und quantitatives Testing (Stand 1.1.2023). Diese Anzahl muss mindestens 50 Mitarbeiter betragen. Es muss sich nicht um festangestellte Tester*innen handeln. Bennen Sie mindestens zwei Referenzen bei denen Sie eine vergleichbarer Leistung durchgeführt haben. Vergleichbare Leistungen sind: - qualitative und quantitative Testing von Apps für vergleichbare Unternehmen mit einem Testteam inkl. UI- und UX-Tests, Infieldtests und Tests zur Barrierefreiheit Die Referenz muss in den letzten fünf Jahren Leistungen bei Ihnen in Anspruch genommen haben und mind. 3 quantitative und qualitative Testdurchläufe durchgeführt haben. Die Referenzbeschreibung muss folgende Inhalte beinhalten: - Referenzname - Ansprechpartner Referenz - Zeitraum der Leistungserbringung - Tätigkeitsbeschreibung Die BVG behält sich vor, Kontakt zu den Referenzgebern aufzunehmen. Zur Erleichterung der Kontaktaufnahme haben Sie die Möglichkeit, der BVG Termine mit den jeweiligen Referenzgebern zu den Inhalten Ihrer Referenzen innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe des Teilnahmeantrags vorzuschlagen. Die BVG sichert nicht zu, vorgeschlagene Termine wahrzunehmen. Diese Gespräche werden ohne Teilnahme des Bieters stattfinden. Die BVG behält sich vor, die Ergebnisse der Referenzgespräche in die Bewertung einfließen zu lassen. Bennen Sie mindestens eine Referenz bei denen Sie eine vergleichbarer Leistung durchgeführt haben. Vergleichbare Leistungen sind: - Durchführung von automatisierten Tests einer API oder einer App Die Referenz muss in den letzten fünf Jahren Leistungen bei Ihnen in Anspruch genommen worden sein. Die Referenzbeschreibung muss folgende Inhalte beinhalten: - Referenzname - Ansprechpartner Referenz - Zeitraum der Leistungserbringung - Tätigkeitsbeschreibung Die BVG behält sich vor, Kontakt zu den Referenzgebern aufzunehmen. Zur Erleichterung der Kontaktaufnahme haben Sie die Möglichkeit, der BVG Termine mit den jeweiligen Referenzgebern zu den Inhalten Ihrer Referenzen innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe des Teilnahmeantrags vorzuschlagen. Die BVG sichert nicht zu, vorgeschlagene Termine wahrzunehmen. Diese Gespräche werden ohne Teilnahme des Bieters stattfinden. Die BVG behält sich vor, die Ergebnisse der Referenzgespräche in die Bewertung einfließen zu lassen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 1
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: A-Kriterien gemäß Vergabeunterlagen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: B-Kriterien
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 7.5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzepte
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 22.5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Proof of Concept
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 26/07/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: siehe Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 12/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 9 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend
Finanzielle Vereinbarung: siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Registrierungsnummer: 0204:11-2000016000-38
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +493025628962
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c9f17092-02f9-4d8e-bd7d-0fa362f93ad7 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/06/2024 16:57:56 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 385738-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 125/2024
Datum der Veröffentlichung: 28/06/2024