Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros – Zu- und Ersatzbau Grundschule Lemsahl-Mellingstedt sowie Abbruch von 11 Gebäuden am Standort Redderbarg 46-48 in Hamburg - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI

386588-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros – Zu- und Ersatzbau Grundschule Lemsahl-Mellingstedt sowie Abbruch von 11 Gebäuden am Standort Redderbarg 46-48 in Hamburg - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
OJ S 125/2024 28/06/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: SBH | Schulbau Hamburg
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Zu- und Ersatzbau Grundschule Lemsahl-Mellingstedt sowie Abbruch von 11 Gebäuden am Standort Redderbarg 46-48 in Hamburg - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
Beschreibung: Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 01.01.2013 gemäß § 26(1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. qm und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. qm. In dieser Tätigkeit wurde SBH mit Zu- und Ersatzbau an der Grundschule Lemsahl-Mellingstedt, Redderbarg 46-48 in 22397 Hamburg beauftragt. Im Weiteren siehe Ziffer 5.1.6 "Allgemeine Informationen - Zusätzliche Informationen".
Kennung des Verfahrens: 80bf7a1b-5e81-471d-b0a0-9dc1d33925cd
Interne Kennung: SBH VgV VV 100-24 JS
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Leistungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung Angaben der Bewerber gemäß § 122 GWB ff. bzw. § 75 VgV. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen elektronisch einzureichen: - ausgefüllter Bewerberbogen, - Anlage 1A: Nachweis über die Eintragung im Handelsregister oder Äquivalent nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (Kopie); - Anlage 1B: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck); - Anlage 1C: Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung/Zusammenarbeit (Vordruck); - Anlage 1D: Eigenerklärung zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz (Vordruck); - Anlage 1E: Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes (Vordruck); - Anlage 1F: Eigenerklärung gem. 5. RUS-Sanktionspaket (Vordruck); - Anlage 1G: Anerkennung der Verarbeitung unternehmensbezogener Daten (Vordruck) - Anlage 1H: Eigenerklärung zu einer vergaberechtlichen Fortbildung mit dem Schwerpunkt VOB Teile A/B/C (Vordruck); - Anlage 1I: Eigenerklärung zur Teilnahme an einer Fortbildung zur Inklusion an staatlichen Schulen oder zum barrierefreien Bauen gem. DIN 18040 (mind. Teil 1) (Vordruck); - Anlage 1J: Vollmacht des Vertreters im Falle einer Bietergemeinschaft (Vordruck); - Anlage 1K: Angaben zu Auftragsanteilen in einer Bietergemeinschaft (Vordruck); - Anlage 1L: Eigenerklärung über eine gesonderte Versicherung für Bietergemeinschaften (Vordruck); - Anlage 1M: Eigenerklärung über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragnehmern (Vordruck); - Anlage 2A: Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (Kopie); - Anlage 2B: Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers (Vordruck); - Anlage 3A1: Nachweis der Befähigung des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen (Kopie); - Anlage 3A2: Berufliche Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung (Kopie); - Anlage 3A3: Berufliche Qualifikation der vorgesehenen Bauleitung (Kopie); - Anlage 3B: Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten; - Anlage 3B1 und 3B2: Darstellung von 2 vergleichbaren Referenzprojekten unter Angabe von: Projektbeschreibung, Leistungsumfangs- und -zeitraum, Baukosten, der bearbeiteten Fläche, maßgeblich beteiligten Mitarbeiter/ des Projektleiters, Bauherrn mit Ansprechpartner + Telefonnummer, Referenzschreiben oder -bestätigung vom AG nach Abschluss der beauftragten Leistungen; - Anlage 3C: Eigenerklärung über die Beschäftigtenanzahl in den letzten drei Geschäftsjahren (Vordruck). Für die geforderten Angaben sind die Vordrucke sowie der Bewerberbogen auszufüllen. Die Grundschule Lemsahl-Mellingstedt (Kess 6) befindet sich im gleichnamigen Hamburger Stadtteil. Das heterogene Ensemble mit Gebäuden aus den Jahren 1962 – 2014 besteht aus 12 Schulgebäuden, einer Einfeldsporthalle sowie einem von einer Kita genutzten Gebäude. Keines dieser Gebäude steht unter Denkmalschutz. Die Schule wird mit zur Zeit 372 Schülerinnen und Schülern 3,5-zügig geführt. Künftig werden jedoch aufwachsende Schülerzahlen von bis zu 460 für 4 Züge erwartet. Daraus resultierend soll der Standort dem zukünftigen Bedarf entsprechend angepasst werden. Es findet zudem eine enge Zusammenarbeit mit der benachbarten Kita statt, für die ebenfalls Flächen vorgehalten werden sollen. Es hat bereits eine Vorphase stattgefunden, aus der ein pädagogische Konzept resultiere. Mit der darauf aufbauenden Leistungsphase 0 wurde Ende 2023 das Büro Forum-L beauftragt. Die Phase 0 soll gegen Ende 2. Quartal 2024 abgeschlossen sein. Die Baufertigstellung für den Zu- und Ersatzbau ist für Ende 2. Quartal 2028 geplant. Die Abrissfertigstellung ist bis spätestens 2029 eingeplant. Im Jahr 2014 erfolgte der Um- und Zubau der Mensa (Geb. 04) durch das Büro abj Architekt:innen GmbH, Hamburg. Zuletzt wurde die Sporthalle (Geb. 06) im Jahr 2019 unter der Planung des Büros DNA Architekten GmbH saniert. Die vorgenannten Büros sind ist von der Teilnahme an dem Verfahren nicht ausgeschlossen. Als besonderes Standortmerkmal ist eine 380 KV-Hochspannungsfreileitung zu nennen. Diese überquert das Schulgrundstück im südlichen Bereich. In der zukünftigen Umgestaltung sollte ein beiderseits der Trassenachse verlaufender Freileitungsschutzstreifen (türkise Linie) von jeweils 50m Breite freigehalten werden.Die Schule ist in Abstimmung mit dem Bauherrn eng in die Planung einzubeziehen, um die nutzerspezifischen Anforderungen optimal umsetzen zu können. Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahmen an den Standorten ist ein Baukostenbudget (KG 200-600) von ca. 9,0 Mio. Euro netto vorgesehen. Die Baumaßnahmen sollen während des laufenden Schulbetriebs erfolgen. Die Kosten für Interimslösungen wie mobile Klassenräume sind innerhalb des Gesamtbudgets auszugleichen. Die Planung ist dem Kostenrahmen anzupassen. Durch die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Büros sollen in der Verhandlungsphase Lösungsvorschläge gem. § 76 (2) VgV erarbeitet werden. Das voraussichtliche Leistungsbild des geforderten Lösungsvorschlags ist dem Dokument „Verfahrenshinweise“ zu entnehmen.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1  
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 723 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet. Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bewerber mit Teilnahmeantrag in Form einer Eigenerklärung zu erklären. Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich Objektplanung eingereichten 2 besten Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 7 Jahre (Stichtag 01.01.2017) mit der Leistungsphase 8 (Objektplanung) abgeschlossen und einer Übergabe an die Nutzer realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-6 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-6 Punkte). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 32 Punkte erreicht werden. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens. Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in den Bewerberbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren. Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerberbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen. Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerberbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen zugelassen. Die Bewerbung ist in Textform zu unterschreiben (Näheres siehe Verfahrenshinweise). Die in den Verfahrenshinweisen aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden, Fortbildungsnachweis) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen. Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen. Die Darstellung der Referenzen muss im Format DIN A3 gut erkennbar sein. Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die vollständige und zeitgerechte Entrichtung der Sozialabgaben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters) und die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate) einzureichen. Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind zwingend zu beachten und bindend. Die Vergabestelle prüft die eingegangenen Bewerbungen bzw. Angebote. Fehlende Nachweise und Unterlagen werden mit angemessener Frist (in der Regel 6 Kalendertage ab Versand des Nachforderungsschreibens) nachgefordert. Werden nachgeforderte Nachweise oder Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb gem. § 17 VgV
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche AusschlussgründeGemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Zu- und Ersatzbau Grundschule Lemsahl-Mellingstedt sowie Abbruch von 11 Gebäuden am Standort Redderbarg 46-48 in Hamburg - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
Beschreibung: Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 01.01.2013 gemäß § 26(1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. qm und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. qm. In dieser Tätigkeit wurde SBH mit Zu- und Ersatzbau an der Grundschule Lemsahl-Mellingstedt, Redderbarg 46-48 in 22397 Hamburg beauftragt. Im Weiteren siehe Ziffer 5.1.6 "Allgemeine Informationen - Zusätzliche Informationen".
Interne Kennung: 8fd7e5e3-ec11-45e1-931f-5c511b1a1dfe
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 50 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Optional zu vergebenden Leistungen des Zu- und Ersatzbaus: • Leistungsphasen 3 bis 9 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen); • Erstellung von Bestandsplänen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); • Umzugsmanagement (Planen, Koordinieren und Organisieren der Umzugsaktivitäten) in Abstimmung mit dem AG und dem Nutzer als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen) • Mitwirkung und Beachtung der Anforderungen des vereinbarten; Zertifizierungssystems sowie der Förderprogramme in allen Leistungsphasen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); • Aufstellung und Fortschreibung einer vertieften Kostenberechnung als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); • Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); • Mitwirkung in allen beauftragten Leistungsphasen bei der Ermittlung und Beantragung von Investitions- und Fördermitteln sowie bei der Erstellung von Zwischen- und Verwendungsnachweisen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); • Mitwirkung in allen beauftragten Leistungsphasen bei der Nachhaltigkeitszertifizierung als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); • Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen). Optional zu vergebenden Leistungen des Abbruchs: • Leistungsstufe 2 des Leistungskatalogs für Planer- und Gutachterleistungen bei der Baufeldfreimachung gem. Kapitel 3 des AHO-Hefts Nr. 18 (Stand Oktober 2014) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); • Leistungsstufe 3 des Leistungskatalogs für Planer- und Gutachterleistungen bei der Baufeldfreimachung gem. Kapitel 3 des AHO-Hefts Nr. 18 (Stand Oktober 2014) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); • Leistungsstufe 4 des Leistungskatalogs für Planer- und Gutachterleistungen bei der Baufeldfreimachung gem. Kapitel 3 des AHO-Hefts Nr. 18 (Stand Oktober 2014) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 723 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Es ist vorgesehen den Großteil der Bestandsbebauung, mit Ausnahme der Gebäude 01, 13 und der im Jahr 2019 sanierten Sporthalle (Nr. 06) abzureißen. Der Zu- und Ersatzbaubedarf beträgt 3.169 m² Mietfläche plus einer 300m² großen Gymnastikfläche (im Neubau). Für die Kita sind (im Neubau) voraussichtlich zusätzlich 260 m² Mietfläche nachzuweisen. Der Neubau wird wahrscheinlich 3-geschossig im Nord-westlichen Grundstücksbereich positioniert werden müssen. Dabei wurde eine durchgängige Dreigeschossigkeit in den Vorbesprechungen mit dem Bezirksamt in Bezug auf das bauliche Umfeld hier noch nicht in Aussicht gestellt, vor allem für einen geplanten Baukörper in einer Länge von über 50m. Daher sind kreative architektonische Lösungen zu finden, die der Struktur des Umfeldes Rechnung tragen, den Flächenbedarf abdecken und die Zustimmung der Genehmigungsbehörden finden. Der Bauablauf könnte wie folgt aussehen: - Erweiterung Mobiler Klassenräume (MOKL): (derzeit befindet sich auf dem Schulhof eine pädagogisch genutzte, mobile Klassenraumanlage – Typ A2 mit 2 Klassenräumen. Diese wurde so positioniert, dass Sie optional auf den Typ D-1, 2-geschossig zur Unterbringung von insgesamt 8 Klassen erweitert werden kann.) - ggf. Umbau Gebäude 05 und 07 für Interimsnutzung - Rückbau der Gebäude 08-11 (Pavillons) sowie Gebäude 12 (+ ggf. 04) - Zu- und Ersatzbau Schule inkl. Gymnastik und Kita - anschließend Rückbau Mokl sowie Gebäude 02, 03 (+ ggf. 04), 05, 07, 14. Nach Fertigstellung des Neubaus und Übergabe zur Nutzung im Jahr 2028 sollen die umliegenden Außenanlagen saniert werden. Das Gelände südlich der Sporthalle 06 ist stark abschüssig und nur teilweise als Frei/- Schulhoffläche nutz-/ bespielbar. Zudem verläuft verrohrt der Bach Horstbek über das Schulgrundstück. Die Trasse befindet sich an der westlichen Grundstücksgrenze/ unterhalb der Pavillons. Ihr Zustand ist sanierungsbedürftig. Für die Maßnahmen in den Außenanlagen ist eine baumgutachterliche Begleitung der Planung und Ausführung erforderlich. Dabei sind als Planungsprämissen die Orientierung am geschützten Gehölzbestand und insbesondere die Geländemodelierung zu beachten. Die durchschnittliche Gebäudeklasse nach Abschluss der Maßnahmen beträgt 1,3 und es werden voraussichtlich 10,8 m² je Schülerin und Schüler zur Verfügung stehen. Das Klassengebäude ( 01+13 ) ist grundsätzlich ein pädagogisch gut nutzbares Gebäude. Es soll erhalten bleiben. Das zukünftige Baufenster ist sehr beengt und nur eingeschränkt nutz- und überplanbar. Als neue Form ist hier, bei geringstmöglichem Rückbau, ein klassischer Zweibund ggf. mit Aufweitungen möglich. An der westlichen und südlichen Grundstücksgrenze befindet sich, auf dem Schulgrundstück und auf nachbarlichem Grundstück, ein Knick mit erheblichem, großkronigen Baumbestand (Knick). Seine Kronen überhängen teilweise die vorhandenen, eingeschossigen Pavillons. Ein Kronenrückschnitt ist für den Eigentümer nicht verpflichtend. Zu einem mehrgeschossigen Neubau müsste ein Kronenabstand von mind. 1,5 m gewährleistet werden, woraus sich ein Mindestabstand zur Grundstücksgrenze ergibt. Zudem ist der Schutz der Bäume beim Abbruch und der Baustelleneinrichtung zu gewährleisten. Eine entwurfsabhängige Unterschreitung der Abstandsflächen mit den verbleibenden Gebäuden ist nicht auszuschließen. Form, Lage und Größe eines tatsächlichen Zu- und Ersatzbaus wird zeigen, welche ersten Rückbauten zur Schaffung des Baufeldes erforderlich werden und welche Interimsmaßnahmen sich hieraus ergeben. Andererseits ist aufgrund der begrenzten Aufstellflächen für mobile Klassenräume ein erster Rückbau nur in dem Maße möglich, in welchem er ersetzt werden kann. Insofern nehmen etwaige Aufstellflächenbedarfe für mobiles Klassenräume Einfluss auf eine Verteilung der neuen Flächen und ggf. auch auf mehrere Gebäude. Des Weiteren ist unklar ob und respektive wie sich die nahe Hochspannungsfreileitung langfristig auf die Akzeptanz des Schulstandortes auswirkt. Gleiches gilt für die vergleichsweise hohe Baumasse und Geschossanzahl (vgl. oben) in dem ländlichen Raum. Der Zu- und Ersatzbau würde barrierefrei nach EH 40 Standard errichtet. Barrierefreiheit am Standort wäre somit zukünftig - mit Ausnahme des Klassengebäudes (01+13) - auf fast allen Flächen gegeben. Es ist vorgesehen, ein gesamtes Planungskonzept für alle o.g. Maßnahmen bis Leistungsphase 2 umzusetzen, danach je Maßnahme und Bauabschnitt unter Berücksichtigung des Gesamtterminplans. Schulische wie wirtschaftliche Aspekte sind hierbei zu berücksichtigen. Wirtschaftlichkeit in Planung, Ausführung und Betrieb, die Minimierung der Lebenszykluskosten und hohe Energieeffizienz der Gebäude werden erwartet. Beim Neubau ist ein GEG 40 Standard - BEG NWG zu erreichen. Ebenfalls wird die DGNB-Zertifizierung Standard Gold angestrebt sowie Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Die Schule ist in Abstimmung mit dem Bauherrn eng in die Planung einzubeziehen, um die nutzerspezifischen Anforderungen optimal umsetzen zu können. Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahmen an den Standorten ist ein Baukostenbudget (KG 200-600) von ca. 9,0 Mio. Euro netto vorgesehen. Die Baumaßnahmen sollen während des laufenden Schulbetriebs erfolgen. Die Kosten für Interimslösungen wie mobile Klassenräume sind innerhalb des Gesamtbudgets auszugleichen. Die Planung ist dem Kostenrahmen anzupassen. Durch die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Büros sollen in der Verhandlungsphase Lösungsvorschläge gem. § 76 (2) VgV erarbeitet werden. Das voraussichtliche Leistungsbild des geforderten Lösungsvorschlags ist dem Dokument „Verfahrenshinweise“ zu entnehmen. Die zu vergebenden Leistungen Zu- und Ersatzbau:: • Leistungsphase 1 bis 2 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI; • Leistungsphasen 3 bis 9 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen); • Erstellung von Baubestandsplänen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); • Umzugsmanagement (Planen, Koordinieren und Organisieren der Umzugsaktivitäten) in Abstimmung mit dem AG und dem Nutzer als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); • Mitwirkung und Beachtung der Anforderungen des vereinbarten Zertifizierungssystems sowie der Förderprogramme in allen Leistungsphasen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); • Aufstellung und Fortschreibung einer vertieften Kostenberechnung als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); • Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); • Mitwirkung in allen beauftragten Leistungsphasen bei der Ermittlung und Beantragung von Investitions- und Fördermitteln sowie bei der Erstellung von Zwischen- und Verwendungsnachweisen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); • Mitwirkung in allen beauftragten Leistungsphasen bei der Nachhaltigkeitszertifizierung als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); • Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen). Die zu vergebenden Leistungen Abbruch: • Leistungsstufe 1 des Leistungskatalogs für Planer- und Gutachterleistungen bei der Baufeldfreimachung gem. Kapitel 3 des AHO-Hefts Nr. 18 (Stand Oktober 2014); • Leistungsstufe 2 des Leistungskatalogs für Planer- und Gutachterleistungen bei der Baufeldfreimachung gem. Kapitel 3 des AHO-Hefts Nr. 18 (Stand Oktober 2014) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); • Leistungsstufe 3 des Leistungskatalogs für Planer- und Gutachterleistungen bei der Baufeldfreimachung gem. Kapitel 3 des AHO-Hefts Nr. 18 (Stand Oktober 2014) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); • Leistungsstufe 4 des Leistungskatalogs für Planer- und Gutachterleistungen bei der Baufeldfreimachung gem. Kapitel 3 des AHO-Hefts Nr. 18 (Stand Oktober 2014) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen). Neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers werden ggf. Vertreter aus behördlichem Kontext, Vertreter der Schule und Vertreter der externen Projektsteuerung in beratender Funktion an den Vergabeverhandlungen teilnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: - 3A1: Nachweis der Befähigung des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen: Architekt/in gem. § 75 (1) VgV.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Mindestpunktzahl: 1

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - 2A: Nachweis über bestehende Berufshaftpflichtversicherung: Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. Bei Bietergemeinschaften ist mit den Bewerbungsunterlagen eine Erklärung der Bietergemeinschaft einzureichen, im Auftragsfalle eine zusätzliche Versicherung gemeinsam mit allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzuschließen. Eine Eigenerklärung ist als Nachweis zulässig. Die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden. - 2B: Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers: Erklärung über den Umsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 550.000 EUR (netto) erreichen. Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben. Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 45 Abs. 5 VgV aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o.ä.).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Mindestpunktzahl: 1

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: : - 3A2: Berufliche Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung: Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur (Nachweis durch Studiennachweis und Vita). - 3A3: Berufliche Qualifikation der vorgesehenen Bauleitung: 5 Jahre Erfahrung im Hochbau als Bauleitung (Nachweis durch Vita). - 3B: Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten: Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern anhand der eingereichten Referenzen. - 3C: Eigenerklärung über die Beschäftigtenanzahl: Eigenerklärungen über die Beschäftigtenzahl durch Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Qualifikation der letzten 3 Geschäftsjahre. Für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI sind mind. 5 festangestellte Architekten oder Bauingenieure bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. (Anzahl an Personen maßgeblich, nicht das wöchentliche Stundenvolumen) im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen. Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Beschäftigtenanzahl aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Beschäftigtenanzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Mindestpunktzahl: 1
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis/ Honorar gemäß Zuschlagsmatrix
Beschreibung: Preis / Honorar / Gewichtung: 25 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Zuschlagsmatrix
Beschreibung: Qualitätskriterium – Name: Lösungsvorschlag / Gewichtung: 50 %. Qualitätskriterium – Name: Fachlicher Wert und Qualität / Gewichtung: 25 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 75
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 01/08/2024 14:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: SBH | Schulbau Hamburg
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: SBH | Schulbau Hamburg
Registrierungsnummer: 62f0f0af-9431-411a-8f96-be7b21daafb8
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1  
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 40428236201
Fax: +49 40427310143
Profil des Erwerbers: https://www.hamburg.de/schulbau
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Registrierungsnummer: 19a7d79f-4d82-4e82-ae5c-6ee7ea5df0b5
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19  
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 40428403230
Fax: +49 40427940997
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: SBH | Schulbau Hamburg
Registrierungsnummer: 85b322a2-fc67-45d7-b38d-202dd3dddec4
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1  
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 40428236201
Fax: +49 40427310143
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5d253540-9303-4f00-a648-fd3b397b6b69 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/06/2024 03:20:45 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 386588-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 125/2024
Datum der Veröffentlichung: 28/06/2024