Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Wettbewerblicher Dialog - Baustellenlogistik -ID24020Syn-

373249-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Wettbewerblicher Dialog - Baustellenlogistik -ID24020Syn-
OJ S 121/2024 24/06/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Wettbewerblicher Dialog - Baustellenlogistik -ID24020Syn-
Beschreibung: Komische Oper Berlin (KOB) Sanierung, Grundinstandsetzung und Erweiterung Behrenstraße 55-57 Der zu vergebende Auftrag beinhaltet Leistungen der Baulogistikplanung und weitere Dienstleistungen für die Sanierung, Umbau und Erweiterung der Komischen Oper Berlin. Das ca. 11.737 m² große innerstädtische Baufeld befindet sich in der Behrenstraße 55-57 Ecke Glinkastraße. Die Baulogistikplanung und Beratung während der Planung erfolgt ab dem I. Quartal 2025. Die Realisierung der Maßnahme soll ab dem III. Quartal 2026 erfolgen. Nutzung des Gebäudes: Konzertsaal, Proberäume, Verwaltung, Gastronomie. BGF (R+S): ca. 37.376m² BRI (R): ca. 177.665 m³ Leistungsphasen: LPH2 bis LPH8 Das Bauvorhaben Sanierung, Umbau und Erweiterung der Komischen Oper Berlin wird in die konstruktiven Abschnitte Altbau und Neubau unterteilt. Die Maßnahme wird von einem Generalplanungsteam bearbeitet. Das Programm umfasst insgesamt ca. 20.420 m² Nutzungsflächen, davon sind ca. 7.315 m² in Neubauflächen verortet. Gesamtkosten gemäß geprüfter VPU 448.891.000 € brutto
Kennung des Verfahrens: e9fbef19-6b79-4c32-828e-2a554ad721b5
Interne Kennung: VM_24020_VgV_WD_Syn
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Zum Zeitpunkt der Bewerbung (Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge gem. Nr. 5.1.12) sind als Nachweis der Eignung die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und die Zusatzerklärung zur EEE (ZEEE) einzureichen. Die vom Auftraggeber (AG) bereitgestellte und den Vergabeunterlagen beigefügte Einheitliche Europäische Eigenerklärung EEE siehe: https://eee.evergabe-online.de/ ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen ihren Teilen II bis VI auszufüllen, als PDF-Datei auf elektronischem Wege auf der Vergabeplattform (Textform) inklusive der vollständig ausgefüllten Zusatzerklärung (ZEEE) zur EEE hochzuladen. Wird die Zusatzerklärung als Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt, ist diese auszufüllen und auf dem Platzhalter "Bewerberbogen" hochzuladen. Sofern Bewerber-/Bietergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach auszufüllen. Bewerber-/Bietergemeinschaften: - haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): - Teil II Abschnitt C erfordert eine EEE mit den Abschnitten A und B dieses Teils und Teil III sowie die Angaben in der ZEEE und Teil V soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind; Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe): - wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht Vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen. EEE Teil IV - Eignungskriterien: - die vom AG zur Verfügung gestellte Zusatzerklärung zur EEE ist zwingend zu vervollständigen. EEE Teil V - Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber: - hier muss der Bewerber zu den in der Bekanntmachung genannten Auswahlkriterien/Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen. Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren. Ein allgemeines Infoblatt zur Abgabe der EEE und der Leitfaden des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für das Ausfüllen der EEE sind bei den Vergabeunterlagen eingestellt. Zur Prüfung des Teilnahmeantrages (TNA) ist zwingend die vom AG erzeugte EEE-Anfrage (Datei: "espd-Request.xml") gem. Infoblatt Abgabe EEE zu vervollständigen und mit der ausgefüllten ZEEE inkl. der Eignungskriterien zur EEE einzureichen. Die EEE besteht aus einer ggf. mehreren EEEs. Bei Bewerbergemeinschaften und/oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe mit Eignungsleihe sind die entsprechenden Erklärungen in der Zusatzerklärung zur EEE anzugeben und einzureichen. Eine fehlende EEE/ZEEE führt zum Ausschluss. Nachforderungen sind ausgeschlossen. Darüber hinausgehende Unterlagen werden im Rahmen der Eignungsprüfung im Teilnahmewettbewerb nicht gefordert und nicht zur Eignungsprüfung berücksichtigt. Alle Nachweise sowie Unterlagen sind gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. 1) Alle Bewerbungen sind zwingend unter Benutzung der vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. 2) Bekanntmachung/EEE/Zusatzerklärung-EEE/Vergabeunterlagen sowie Hinweise/Anfragen/ Korrekturen siehe Nr. 5.1.11 Auftragsunterlagen. 3) Nur die in den ZEEEs genannten Referenzen werden einbezogen. Die bereitgestellte Zusatzerklärung bezieht sich auf drei Referenzen. Bei Nennung weiterer Referenzen ist die ZEEE (Datei) ein weiteres Mal zu verwenden. 4) Änderungen in der EEE/ZEEE sind nicht zulässig. 5) Alle einzureichenden Unterlagen müssen in deutscher Sprache gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. 6) Fragen sind über die Vergabeplattform bis zum in der eVergabe angegebenen Datum an die Vergabestelle zu richten. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. 7) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentral beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen. Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister haben. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. 8) Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (s. Nr. 2.1.4 Allgemeine Informationen und Nr. 5.1.9 Eignungskriterien). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand der Bietergespräche werden. 9) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen, siehe Vergabeunterlagen. 10) Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV). 11) Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich. 12) Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (iTWOtender) in Textform eingereicht werden. 13) Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden. Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin -Öffnungstermin- unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen. In der Dialogphase erfolgt eine Zahlung von Prämien, siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungAusschlussgründe gemäß § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenAusschlussgründe gemäß § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Baustellenlogistik -ID24020 Syn-
Beschreibung: Komische Oper Berlin (KOB) Sanierung, Grundinstandsetzung und Erweiterung Behrenstraße 55-57 Um einen zügigen und reibungslosen Bauablauf der komplexen Baumaßnahme aus Alt- und Neubau mit unter anderem innerstädtischen Randbedingungen, enger Bebauung und fehlender Stellflächen sicherzustellen, sollen im Rahmen des wettbewerblichen Dialogs Lösungen zu Planungs- und Umsetzungsleistungen im Bereich Baulogistik gefunden und beauftragt werden. Die Vergabe der Baulogistik umfasst die Initiierung, Planung, Integration und Ausführung der erforderlichen Leistungen, die für den Transport von Materialien zur Baustelle und die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfallmaterialien während des Bauprozesses erforderlich sind . Es besteht das Bedürfnis zur Umsetzung folgender Anforderungen/ Aufgabenstellungen: A) Ingenieurleistungen für Baustellenlogistik in den einzelnen LPH: LPH 2: Bewertung Entwurfsplanung/ Mitwirkung Ablaufplan/ Baulogistische Konsequenzen/ Kostenschätzung/ Baulogistikkonzept/ Risikoanalyse/ Baulogistikhandbuch LPH 3: Ausarbeitung Baulogistikkonzept/ Darstellung Logistik/ Sicherheitsvorkehrungen/ Einarbeiten der Belange Dritter/ Kostenberechnung/ Mitwirkung Ablaufplan/ Baustellenreinigungskonzept/ Winterdienstkonzept/ Mitwirkung Bauablaufplan LPH 4: Mitwirkung Antragsunterlagen/ Fortschreiben Baulogistikkonzept/ Mitwirkung verkehrsrechtliche Anordnungen LPH 5: Durcharbeitung Baulogistikkonzept/ Fortschreibung Terminplanung/ Mitwirken Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan/ Mitwirken Aufgabendefinition/ Planen Sicherheitsdienst- und Baustellensicherheitskonzept/ Konzept Abrechnungsverfahren LPH 8: Einweisungen/ Überwachen Umsetzung/ Fortschreiben des Baulogistikhandbuches/ Mitwirken Fortschreibung Ablaufterminplan/ Abstimmung, Koordination und Abnahme mit Behörden/ Umsetzung Abrechnungsverfahren B) Leistungsschwerpunkte für die operative Baulogistik: 1) Lieferverkehrssteuerung Planung und Steuerung aller Ver - und Entsorgungswege 2) Etagenlogistik und Lagerflächenmanagement Vertikale und horizontale Organisation und Durchführung der Materialverbringung vom Entladeort bis zum Materialzwischenlager, bzw. Einbauort. 3) Zentrales Bauabfallmanagement Baubegleitende Gesamtkoordination der Entsorgungsleistungen im Sinne einer Full-Service Lösung. 4) Sicherheitsmanagement und -Dienstleistung Zugangskontrolle, Bewachung, Nachtbewachung und Betriebssanitäter Einrichtung eines Wächterkontrollsystems mit Zugangskontrolle, Auswertung der Personalstärken, Koordination von Mindestlohnerklärungen und Einweisung in durchlaufenden Schichten. 5) Übergeordnete Baustelleneinrichtung Optimieren und weiterentwickeln der Grundlagen zu Krankonzept, Containeranlagen, Bauzaun, Baumedien (Strom, Wasser, Heizung, Beleuchtung)
Interne Kennung: 0
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Mit der Zuschlagserteilung werden die Grundleistungen der Vorplanung und der Entwurfsplanung beauftragt. Es ist beabsichtigt, besondere Leistungen der beiden Leistungsphasen sowie die weiteren Leistungen der Baulogistikplanung und der operativen Baulogistik als optionale Leistungen zu beauftragen. Der Auftraggeber behält sich die Beauftragung einzelner Leistungen bzw. Leistungssegmente als Option bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung oder einzelner optionaler Leistungen besteht nicht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 88 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angaben zu einem besonderen Berufsstand und Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: a) Erklärung zum Wirtschaftsteilnehmer/Unternehmen, Inhaber und ggf. wirtschaftliche Verknüpfung zu anderen Unternehmen; b) Erklärung zur Eintragung in Handels– oder Berufsregister; c) Verfügt über die Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den/die Inhaber/Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens; d) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB sowie von Fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB. Angaben zu einem besonderen Berufsstand: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Die geforderten Schlüsselpersonen (PL/stellv. PL), gemäß technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit müssen, über eine abgeschlossene Hochschul- oder Fachhochschulausbildung oder gleichwertig im Baubereich verfügen. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliche Personal: Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zu wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit [1] Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV und Abs. 4 Nr. 2 VgV [2] Angaben Mindestjahresumsatz nach § § 45 Absatz 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. Nr. 4 VgV
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: [1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV: Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung abzugeben. Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der ZEEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben entsprechen, wird mit der ZEEE erklärt, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen kann (siehe Folgetext). Eine Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 5 Mio. EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen ist durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung erst auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Im Falle einer Bietergemeinschaft haften die Mitglieder der Gemeinschaft (ARGE) mit Beauftragung gesamtschuldnerisch. Schließt eine Bewerbergemeinschaft keine zu den oben genannten Bedingungen angegebene Berufshaftpflichtversicherung ab, muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung verfügen. [2] Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. Nr. 4 VgV: Angaben zum Jahresumsatz (netto) des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre getrennt nach Jahren sowie der spezifische Umsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich der geforderten Dienstleistung (Baulogistik) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren getrennt nach Jahren. Geforderte Mindeststandards: zu [1] Ein Bewerber muss die entsprechende Berufshaftpflichtversicherung erbringen; zu [2] Der durchschnittliche Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss pro Jahr mindestens 3 Mio. EUR (netto) betragen haben. Der durchschnittliche spezifische Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der geforderten Dienstleistung (Baulogistik) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss pro Jahr mindestens 2,5 Mio. EUR (netto) betragen haben.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zu technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit [1] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV [2] Angaben der technischen Fachkräfte nach § 46 Absatz 3 Nr. 2 VgV [3] Erklärung über Beschäftigte und Anzahl der Führungskräfte nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV [4] Erklärung über die technische Ausrüstung nach § 46 Absatz 3 Nr. 9 VgV [5] Angabe zu Unteraufträgen nach § 46 Absatz 3 Nr. 10 VgV
Beschreibung: [1] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV, Angaben zu: Gefordert werden geeignete Referenzen des hauptverantwortlichen Unternehmens von vergleichbaren Leistungen aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren im Bereich Baulogistik. Je Referenz sind folgende Angaben erforderlich: Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Bearbeitungsumfang, Gesamtbaukosten (KG 200 - 700 nach DIN 276), Beschreibung der erbrachten Leistungen, Auftragsvolumen, Auftraggeber (öffentlich/privat), Lage (innerstädtisch, peripher, ländlich), Art der Baumaßnahme (öffentlich/ nicht öffentlich), Planungs- und Ausführungszeitraum, Datum der Übergabe der Leistungsphase 8 der HOAI an den AG, Kontaktdaten des Auftraggebers, Tel./ EMail. - Alle Punktekategorien können mit einer einzelnen Referenz nachgewiesen werden. Sollten mehrere Referenzen eine identische Punktekategorie erfüllen, so erhöht sich die zu vergebene Punktzahl nicht, d.h. die Punkte werden nur einmal vergeben. Angaben zu den Referenzen sind in der Zusatzerklärung zur EEE (ZEEE) zu machen. Darüber hinaus sind keine weiteren Unterlagen abzugeben. [2] Eigenerklärungen des Leitungspersonals, das im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden soll: 1. Projektleitung 2. stellvertretende Projektleitung Für jede benannte Person sind folgende Angaben dem Teilnahmeantrag beizufügen: Name, Nachname, Nachweis über die Befähigung zur Übernahme der geforderten Leistungen wie Hochschul- und Fachhochschulabschluss, Berufsausbildung und Weiterbildung, Berufsjahre im Bereich Baulogistik nach Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, Liste geeigneter persönlicher Referenzen aus dem Bereich Baulogistik mit Angaben der Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitraum sowie Kontaktdaten des Auftraggebers angeben. Die Nachweise wie Lebenslauf, Zeugnisse und Urkunden sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen; 3. Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, jeweils bezogen auf die letzten 3 Jahre (2023/2022/2021): − Anzahl der technischen Fachkräfte mit Hochschul-, Fachhochschulabschluss oder vergleichbar − Anzahl der technischen Fachkräfte im Bauwesen mit mind. 4 Jahren Berufserfahrung − Anzahl der technischen Fachkräfte im Bereich Logistik mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung [3] Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte des Unternehmens in den letzten drei Jahren (2023/2022/2021) ersichtlich ist. [4] Eigenerklärung zur technischen Ausrüstung, in Bezug auf die für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung stehende Software. [5] Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Geforderte Mindeststandards [zu 1] Gefordert ist mindestens EINE Referenz aus dem Bereich Baulogistikdienstleistung, die die nachfolgenden Anforderungen erfüllt. Der Nachweis über das Vorliegen der Anforderungen in a) und b) kann auch durch mehrere Referenzen erbracht werden: a) innerstädtische Lage b) Mindestauftragsvolumen von 3 Mio. EUR (netto) c) Die Referenz muss bis zur Frist der Einreichung des Teilnahmeantrages an den Auftraggeber zur Nutzung (LPH 8 HOAI) übergeben sein. Die Übergabe der Referenz(en) darf max. 5 Jahre, ab Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen [zu 2] Die Projektleitung und die stellv. Projektleitung weisen jeweils einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss oder vergleichbar nach. Nachforderung von Unterlagen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen – insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise – nachreichen, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Erwägungen unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Auswahlkriterien
Beschreibung: Objektive Auswahlkriterien für die Begrenzung der Anzahl von Bewerbern: Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der nachfolgenden Auswahlkriterien in der Reihenfolge der erreichten höchsten Gesamtpunktzahlen. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 100 Punkte. Bei drei oder weniger Bewerbern werden alle Bewerber zur Dialogphase eingeladen, die die erforderlichen Mindestangaben gemacht haben und die Mindeststandards zur Eignung erfüllen. Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl, gemäß der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl der verbleibenden Bewerber per Los. [1.] Vergleichbarkeit der unternehmensbezogenen Referenzprojekte: max. 50 Punkte als Summe folgender Unterkriterien: [1.1.] 15 Pkt. = wenn mind. eine Referenz Gesamtbaukosten (KG 200-700 nach DIN 276) von mind. 50 Mio. EUR brutto aufweist [1.2] 10 Pkt. = wenn bei mind. einer Referenz abgeschlossene Planungsleistungen im Bereich der Baulogistik nachgewiesen werden [1.3] 10 Pkt. = wenn bei mind. einer Referenz abgeschlossene Leistungen in der Umsetzung eines Baulogistikkonzepts nachgewiesen werden [1.4] 15 Pkt. = wenn es sich bei mind. einer Referenz um eine öffentliche Baumaßnahme handelt, die durch einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB beauftragt wurde Hinweis: Alle vorgenannten Unterkriterien (Punktekategorien) können mit einer einzelnen Referenz nachgewiesen werden. Sollten mehrere Referenzen eine identische Punktekategorie erfüllen, so erhöht sich die zu vergebene Punktzahl nicht, d.h. die Punkte werden nur einmal vergeben. Angaben zu den Referenzen sind in der Zusatzerklärung zur EEE (ZEEE) zu machen. Darüber hinaus sind keine weiteren Unterlagen abzugeben. [2.]Eignung/ Qualifikation der Projektbeteiligten: max. 15 Punkte als Summe folgender Unterkriterien: Projektleitung (PL) [2.1] 10 Pkt. = wenn die Projektleitung mind. 8 Jahre Berufserfahrung im Bereich Baulogistik aufweist stellvertretende Projektleitung (stellv. PL) [2.2] 05 Pkt. = wenn die stellvertretende Projektleitung mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Baulogistik aufweist [3.] Angaben zur personellen Ausstattung: max. 20 Punkte als Summe folgender Unterkriterien [3.1] 05 Pkt. = wenn mind. 5 technische Fachkräfte über einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Fachbereich Ingenieur- und Bauwesen (oder vergleichbar) verfügen [3.2] 10 Pkt. =wenn mind. 2 technische Fachkräfte mit min. 4 Jahren Berufserfahrung im Bauwesen vorhanden sind [3.3] 05 Pkt. =wenn min. 4 technische Fachkräfte mit min. 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich Logistik vorhanden sind [4.] Technische Ausrüstung max. 15 Punkte als Summe folgenden Unterkriteriums [4.1] 15 Pkt. = wenn für die Ausführung des Auftrags als technische Ausrüstung eine Logistiksoftware zur Verfügung steht Die Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen erfolgt gemäß Formular IV 211EU F - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/07/2024 13:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen. Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine Bewerber- / Bietergemeinschaft hat mit Teilnahmeantrag eine Erklärung (ZEEE) aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V01-71
Abteilung: Abteilung V - Hochbau - Referat V M, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Postanschrift: Fehrbelliner Platz 2  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: SenStadt, Abteilung V - Hochbau - Referat V M, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Telefon: +49 30901393342
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7542cecb-3aa9-450a-8846-abb30138b753 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/06/2024 08:44:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 373249-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 121/2024
Datum der Veröffentlichung: 24/06/2024