1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: ITD1
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Erweiterung ILM für SAP Kernsystem
Beschreibung: Die Erweiterung um das SAP-Modul ILM (Information Lifecycle Management) muss vorgenommen werden, um die DSGVO-Konformität für das SAP Kernsystem weiterhin gewährleisten zu können.
Kennung des Verfahrens: e6bff553-2627-45e0-9661-6b62fb9a0558
Interne Kennung: BEK-2024-0017
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Erweiterung ILM für SAP Kernsystem
Beschreibung: Erweiterung des SAP Kernsystems der BVG um das SAP-Modul ILM (Information Lifecycle Management)
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Optionen:
Beschreibung der Optionen: keine.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. . Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 5 /5 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: ITD1
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Bei der BVG wird unternehmensstrategisch die SAP-Software als Kernsystem längerfristig eingesetzt und genutzt. . Das heutige SAP R3 Kernsystem ist nicht DSGVO-konform. Die Konformität wird nur durch die Einführung des Standardmoduls SAP ILM (Information Lifecycle Management) als neuen Bestandteil von R/3 und zukünftig S/4 HANA mit folgenden Funktionalitäten erreicht: - Löschung von Daten nach Ablauf von Aufbewahrungsfristen - Einschränkung der Verarbeitung von Daten nach Wegfall des Verwendungszwecks unter Berücksichtigung des berechtigten Interesses - Einhaltung und Ausübung der Auskunftspflicht - regelbasierte Auswertung einzuschränkender und zu löschender Daten. . Die benötigten Lizenzen sind bereits beschafft. Um das Modul nutzen zu können, müssen die erarbeiteten Regeln und Aufbewahrungsfristen im SAP umgesetzt werden. Hierzu soll der Hersteller SAP im Rahmen des bereits bestehenden Betreuungsvertrages beauftragt werden, um die Implementierung vorzunehmen. Internes Knowhow zur Implementierung ist BVG-intern nicht vorhanden, so dass zwingend der Hersteller einzubeziehen ist. Aufgrund der zeitlichen Kritikalität ist es nicht möglich, einen anderen Implementierungspartner zu beauftragen: Aufgrund der Komplexität des SAP-Systems müßte dieser sich zunächst länger einarbeiten; die Koordinierung und Betreuung BVG-intern ist weder zeitlich noch budgetär eingeplant und aktuell nicht durch VI leistbar. Zudem würde ein Verzug ggf. die DSGVO-Konformität des Systems gefährden - es drohen unter Umständen Bußgelder in Millionenhöhe. Die gilt es dringend zu vermeiden. Die Implementierung muss zwingend im aktuellen SAP R3 umgesetzt werden, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. . Eine Beschaffung eines entsprechenden Moduls wäre alternativ nur im Rahmen einer kompletten Neubeschaffung des Kernsystems möglich: Dies ist in höchstem Maße unwirtschaftlich; die BVG wird demnächst auf S/4 HANA umstellen; einer neuerliche Umstellung ist unternehmensstrategisch ausgeschlossen. . Die BVG sieht daher den Ausnahmetatbestand nach § 13 (2) SektVO, Punkt 3a, gegeben, um den bestehenden Betreuungsvertrag in Direktvergabe um die o.g. Leistungen zu erweitern.
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: ITD1
Registrierungsnummer: 0204:11-2000016000-38
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-256-0
Fax: +49 30-256-20365
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: SAP Deutschland SE & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: HRA 350654
Stadt: Walldorf
Postleitzahl: 69190
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6227747474
Rollen dieser Organisation:
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: DEU
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a7c2fee1-4fac-43d3-8ac3-09fda2999009 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/06/2024 13:23:42 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 370337-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 120/2024
Datum der Veröffentlichung: 21/06/2024