1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V – MACCS Telemedizinische Versorgung für transplantierte und Wartelisten-Patienten
Beschreibung: Im Rahmen einer besonderen Versorgung gem. § 140a SGB V soll Versicherten der Techniker mit Wohnsitz in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eine Optimierung der Versorgung durch einen sektorenübergreifenden, telemedizinischen Service des Transplantationszentrums der Charité in Berlin über eine technische Plattform und eine Patienten-App angeboten werden. Die Versorgung startete Ende 2019 mit nieren- und pankreastransplantierten Versicherten (Bekanntmachung vom 10.01.2020) und soll nun unbefristet fortgeführt werden. Die Versorgung soll um Versicherte auf der Warteliste für eine Nierentransplantation, chronisch kranken Patienten mit seltenen Nierenerkrankungen (ohne Transplantation) sowie Versicherten mit Herz- und Lebertransplantationen erweitert werden. Um Abstoßreaktionen und Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen, erfolgt ein Austausch zwischen Transplantationszentrum, den jeweiligen Patienten und der Software der behandelnden niedergelassenen Ärzte.
Kennung des Verfahrens: 2c2c77b2-85eb-4394-99b6-b8b3e9a1ac3a
Interne Kennung: 24-07871
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85110000 Dienstleistungen von Krankenhäusern und zugehörige Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V – MACCS Telemedizinische Versorgung für transplantierte und Wartelisten-Patienten
Beschreibung: Im Rahmen einer besonderen Versorgung gem. § 140a SGB V soll Versicherten der Techniker mit Wohnsitz in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eine Optimierung der Versorgung durch einen sektorenübergreifenden, telemedizinischen Service des Transplantationszentrums der Charité in Berlin über eine technische Plattform und eine Patienten-App angeboten werden. Die Versorgung startete Ende 2019 mit nieren- und pankreastransplantierten Versicherten (Bekanntmachung vom 10.01.2020) und soll nun unbefristet fortgeführt werden. Die Versorgung soll um Versicherte auf der Warteliste für eine Nierentransplantation, chronisch kranken Patienten mit seltenen Nierenerkrankungen (ohne Transplantation) sowie Versicherten mit Herz- und Lebertransplantationen erweitert werden. Um Abstoßreaktionen und Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen, erfolgt ein Austausch zwischen Transplantationszentrum, den jeweiligen Patienten und der Software der behandelnden niedergelassenen Ärzte.
Interne Kennung: 24-07871
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85110000 Dienstleistungen von Krankenhäusern und zugehörige Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2024
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. Gegen § 134 verstoßen hat oder 2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Techniker Krankenkasse
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, da der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann (§ 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV). Die Leistung kann nur durch den Auftragnehmer erbracht werden, da dieser derzeit als einziges Transplantationszentrum in adäquater Nähe zur Versorgungsregion über die dafür erforderliche technische Plattform verfügt. Diese Plattform muss, um die in dieser Bekanntmachung genannten Anforderungen an die besondere Versorgung zu gewährleisten, folgende Funktionen vereinen: — Nutzbarkeit aller telemedizinischen Kommunikationswege (App, E-Mail, Praxisverwaltungssysteme von Ärzten), — Bereitstellung des vom Transplantationszentrums erstellten Medikationsplans über z.B. technische Schnittstelle an alle telemedizinischen Kommunikationswege, — sektorenübergreifender Austausch übermittelter Laborwerte und Medikationsänderungen über die technische Plattform, — automatisierte Prüfung der Medikationsdaten auf Medikationsrisiken, — automatisierte Erinnerung der Patienten an die Medikationseinnahme per App, — technische Verarbeitung von per App vom Patienten übermittelten Vitaldaten in der technischen Plattform und automatisierte Anzeige von medizinischen Auffälligkeiten, — Nutzung der FHIR-Schnittstelle zur Datensicherheit und zur Verknüpfung zur elektronischen Patientenakte der Krankenkassen, — Automatisiertes Ranking von Patienten mit medizinischen Auffälligkeiten speziell ausgerichtet auf die relevanten medizinischen Parameter nach Transplantationen. Die Plattform des Auftragnehmers vereint diese Funktionalitäten. Der Aufbau der technischen Plattform wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen des Projektes „Medical Allround-Care Service Solutions – MACSS“ gefördert. Sie wurde über einen Zeitraum von 3 Jahren entwickelt und ihre Funktionsfähigkeit wurde durch Erprobung nachgewiesen. Eine gleichwertige Plattform lässt sich nicht kurzfristig durch andere Anbieter entwickeln. Da die Versorgung zudem einen wiederholten persönlichen Kontakt sowohl zu den Patienten als auch den behandelnden niedergelassenen Ärzten erfordert, kommt – zusätzlich zu den personellen und technischen Anforderungen – nur ein Transplantationszentrum mit räumlich adäquater Erreichbarkeit in Betracht.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
Registrierungsnummer: 992-80116-93
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +494069094-040
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: Keine Angabe
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Charité Universitätsmedizin Berlin
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: UstID. DE 228847810
Postanschrift: Charitéplatz 1
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30 450-50
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f734e4e1-ea4f-4f90-bd9c-fa4b6070aebf - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 363608-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 118/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/06/2024