1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DAK-Gesundheit
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: bundesweit und Nagelsweg: Unterhalts- und Glasreinigung
Beschreibung: Die DAK-Gesundheit sucht mehrere Vertragspartner, die in den bundesweiten Dienststellen und im Objekt "Nagelsweg" (20097 Hamburg) die Unterhalts- inklusive Sonderreinigung und die Glasreinigung erbringen. Bei Bedarf und Anforderung durch die DAK-Gesundheit wird der Auftragnehmer auch Sonderreinigungen und/oder Reinigungen in Vertretung durchführen. Reinigungsobjekt(e) können einzelne der bundesweiten Dienststellen der DAK-G oder das Gebäude "Nagelsweg" sein, wobei eine Dienststelle Räumlichkeiten auf verschiedenen Etagen oder in verschiedenen Teilen eines Gebäudes haben kann. Je nach dem/den bezuschlagten Los/en erbringt der Auftragnehmer die Leistungen in den bundesweiten Dienststellen der DAK-Gesundheit (= Gebietslose 1 - 6) bzw. im Objekt "Nagelsweg" der DAK-Gesundheit (= Gebietslos 7). Im Rahmen des beauftragten Gebietsloses bzw. - im Falle der Beauftragung mehrerer Gebietslose - der beauftragten Gebietslose übernimmt der Auftragnehmer die Unterhaltsreinigung inkl. der Sonderreinigung [= Fachlos a) innerhalb jedes Gebietsloses] und / oder die Glasreinigung inkl. Rahmen- und Fassadenreinigung [= Fachlos b) innerhalb jedes Gebietsloses].
Kennung des Verfahrens: 81963958-0d5c-480a-9c87-38a5ff15db5f
Interne Kennung: 1004276
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90900000 Reinigungs- und Hygienedienste, 90910000 Reinigungsdienste, 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung, 90911200 Gebäudereinigung, 90911300 Fensterreinigung, 90918000 Entleerung von Abfallbehältern, 90919000 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung, 90919200 Büroreinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: NUTS-Code: DE1, DE2, DE3, DE4, DE5, DE6, DE7, DE8, DE9, DEA, DEB, DEC, DED, DEE, DEF, DEG Die Leistungen sind im gesamten Bundesgebiet zu erbringen. Da jedoch Gebietslose gebildet wurden, richtet sich der Standort der jeweils zu reinigenden Objekte nach dem jeweiligen Gebietslos, für welches der Bieter den Zuschlag erhält.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YRXY1GKEX270 1) Zuschlagslimitierung Der Zuschlag wird jedoch pro Bieter auf maximal 8 Fachlose von insgesamt 14 Fachlosen beschränkt, d.h. ein Bieter bekommt den Auftrag für max. 8 Fachlose von möglichen 14 Fachlosen. 2) Freiwillige Vor-Ort-Besichtigung Die Bieter können während der Angebotsfrist, d.h. ab Veröffentlichung der Ausschreibung bis zum Ende der Angebotsfrist bestimmte als Musterdienststellen ausgewählte Räumlichkeiten der DAK-G (siehe untenstehende Tabelle) besichtigen, wobei nur eine Besichtigung je Losgebiet z.B. Losgebiet 7 "Standort Nagelsweg Hamburg" möglich ist. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Vor-Ort-Besichtigung. Ein Ausschluss eines Angebots wegen einer Nichtteilnahme an einer Vor-Ort-Besichtigung erfolgt daher nicht. Die Entscheidung an einer Vor-Ort-Besichtigung teilzunehmen oder nicht, trifft allein der Bieter und liegt in seiner eigenen Verantwortung.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 14
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 8
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 1) a) - Gebiet Nord Unterhalts- inkl. Sonderreinigung
Beschreibung: Die Einzelheiten der Leistung, insbesondere der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag und seinen Anlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung (Anlage B1), den Leistungsverzeichnissen (Anlage B1a - B1c) und den Preisblättern (Anlagen B3a - B3c). Die Auftragnehmer stellen für die DAK-G ein kostenfreies Nutzerportal (im Folgenden: das Portal) zur Organisation und Abwicklung der vertraglichen Leistungen, Kommunikation zwischen Auftragnehmer und DAK-G sowie zur Dokumentation zur Verfügung.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90900000 Reinigungs- und Hygienedienste, 90910000 Reinigungsdienste, 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung, 90911200 Gebäudereinigung, 90911300 Fensterreinigung, 90918000 Entleerung von Abfallbehältern, 90919000 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung, 90919200 Büroreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Bei Bedarf und Anforderung durch die DAK-Gesundheit wird der Auftragnehmer auch Sonderreinigungen und/oder Reinigungen in Vertretung durchführen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: NUTS-Code: DE1, DE2, DE3, DE4, DE5, DE6, DE7, DE8, DE9, DEA, DEB, DEC, DED, DEE, DEF, DEG Die Leistungen sind im gesamten Bundesgebiet zu erbringen. Da jedoch Gebietslose gebildet wurden, richtet sich der Standort der jeweils zu reinigenden Objekte nach dem jeweiligen Gebietslos, für welches der Bieter den Zuschlag erhält.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die DAK-G hat das Recht, die Laufzeit dieses Vertrags einseitig dreimal um je 1 Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit bis zum 31.08.2030 zu verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Losgebiet: Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Niedersachsen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) A2_Eigenerklärung Eignung gemäß Vorlage (2) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass (1) eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (a) aktuell vorhanden ist bzw. (b) im Auftragsfall rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird und (2) diese während der gesamten Vertragslaufzeit au (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass (1) eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (a) aktuell vorhanden ist bzw. (b) im Auftragsfall rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird und (2) diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.1), Im Fall einer Bietergemeinschaft muss eine entsprechende Versicherung von mindestens einem Mitglied oder alternativ von der Bietergemeinschaft selbst vorhanden sein. Mindestanforderungen: Eine angemessene und gültige branchenübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes gemäß den Vorgaben in § 11 Abs. 9 des Dokuments "B0_Vertrag". Gemäß § 11 Abs. 9 des Dokuments "B0_Vertrag" gilt: "Der Auftragnehmer verfügt während der gesamten Vertragsdauer über eine angemessene und gültige branchenübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes. Von dieser Versicherung ist auch der Ersatz von Tätigkeitsschäden umfasst. Der Auftragnehmer weist der DAK-G den Versicherungsschutz im Zuge der Angebotsabgabe sowie nachfolgend bis zum 01. Januar eines jeden Jahres unaufgefordert nach. Die Mindestdeckungssummen betragen je Schadensereignis einmal maximiert pro Jahr: - für Personenschäden: 3.000.000,- EUR - für Sach- und Vermögensschäden: 3.000.000,- EUR - für Bearbeitungsschäden: 500.000,- EUR - für Schlüsselverlustschäden: 100.000,- EUR - Umwelthaftpflichtversicherung: 3.000.000,- EUR." (3) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über seine Gesamt- sowie tätigkeitsbezogenen Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.2). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Nachunternehmer 1) Nachunternehmer mit Eignungsleihe Soweit der Bieter Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des anderen Unternehmens in Anspruch nimmt (Nachunternehmer mit Eignungsleihe), muss der Bieter dies in Anlage B2_Angebotsschreiben angeben. Mit Angebotsabgabe ist von jedem Nachunternehmer mit Eignungsleihe mit dem Angebot die Anlage A3_Eigenerklärung Nachunternehmer ausgefüllt einzureichen. Sofern der Bieter die Kapazitäten des anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, haften der Bieter sowie der Nachunternehmer gesamtschuldnerisch für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Sofern der Bieter die Kapazitäten des anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit des anderen Unternehmens in Anspruch nimmt, muss das Unternehmen auch für den entsprechenden Bereich eingesetzt werden. Beispiel für eine Eignungsleihe: Werden als Eignungskriterium Erfahrungen in einem bestimmten Bereich, nachzuweisen über Referenzen, gefordert, welche der Bieter selbst nicht hat, kann er zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit Referenzprojekte eines anderen Unternehmens angeben. Dieses andere Unternehmen ist in diesem Fall ein qualifizierter Nachunternehmer, weil der Bieter ohne dieses Unternehmen die Eignungskriterien nicht allein erfüllt. 2) Nachunternehmer ohne Eignungsleihe Beruft sich der Bieter darauf, Teile des Auftrags von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass der Bieter die Kapazitäten des Nachunternehmers zum Nachweis seiner Eignung benötigt (Nachunternehmer ohne Eignungsleihe), muss er in der Anlage B2_Angebotsschreiben angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt, durch den Nachunternehmer erbringen zu lassen. Erbringt ein Dritter für den Bieter reine Hilfsleistungen wie beispielsweise Zulieferleistungen, handelt es sich bei dem Dritten nicht um einen Nachunternehmer. Mit Angebotsgabe müssen noch keine Angaben zum Nachunternehmer gemacht werden. Gibt der Bieter freiwillig den Nachunternehmer bereits mit Angebotsgabe an, ist zusätzlich die Anlage A3_Eigenerklärung Nachunternehmer für jeden Nachunternehmer ausgefüllt abzugeben. Vor Zuschlagserteilung wird die Auftraggeberin von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierzu wird die Auftraggeberin den betreffenden Bieter ausdrücklich unter Setzung einer angemessenen Frist zur Einreichung der ausgefüllten Eigenerklärung Nachunternehmer (Anlage A3) auffordern. Sofern der Nachunternehmer selbst Nachunternehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, handelt es sich bei dem vom Nachunternehmer eingesetzten Nachunternehmen ebenfalls um einen Nachunternehmer des Bieters, welcher mit Angebotsabgabe benannt werden muss. Sofern ein vom Bieter benannte Nachunternehmer selbst Nachunternehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, handelt es sich bei den nachgelagerten Nachunternehmern ebenfalls um Nachunternehmer des Bieters selbst. Nachgelagerte Nachunternehmer, sowie die Teile des Auftrages, die diese ausführen, müssen daher ebenfalls benannt werden. Alle nachgelagerten Nachunternehmer müssen dieselben vertraglichen Anforderungen (Einhaltung Mindestlohn, Vertraulichkeitsvereinbarung, Datenschutz etc.) und Eignungsanforderungen erfüllen, wie sie für direkt vom Bieter eingesetzte Nachunternehmer gelten.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: (1) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.1). (2) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Einhaltung der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und zur Tariftreue (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.2). (3) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, von jedem benannten Nachunternehmer, dass die Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 genannten Sachverhalte zu Russlandsanktionen eingehalten werden (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.3). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) A3_Eigenerklärung Nachunternehmer gemäß Vorlage (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes (2) B4_Hinweise und Verpflichtungserklärung Datenschutz gemäß Vorlage (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) Mit dem Angebot ist lediglich die Verpflichtungserklärung des Auftragnehmers (Seite 2) ausgefüllt einzureichen. Im Zuschlagsfall hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass alle Beschäftigten, welche bei der Vertragserfüllung Sozialdaten oder sonstige personenbezogenen Daten speichern oder verarbeiten, die Verpflichtungserklärung der Beschäftigten des Auftragnehmers (Seite 3 der Anlage) unterzeichnen. Auf Verlangen der DAK-Gesundheit hat der Auftragnehmer die entsprechenden Verpflichtungserklärungen einzureichen. (3) Abgabe einer Eigenerklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss/müssen pro angebotenem Los jeweils eine Referenzliste über 3 nach Inhalt/Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 4 Jahren unter Angabe des Leistungsinhalts und der Vertragslaufzeit, des Auftragswertes und des Vertragspartners einschließlich der Kontaktdaten des Ansprechpartners (Name, Anschrift, Telefon und E-Mail) eingereicht. Hierbei müssen durch jede Referenz die in der Spalte "inhaltliche Mindestanforderungen" aufgeführten Mindestanforderungen nachgewiesen und hierzu die im Dokument "A1_Eigenerklärung Eignung" vorhandenen Tabellen - für das angebotene Los - ausgefüllt werden. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.1). Mindestanforderungen: Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten 4 Jahren nachzuweisen. Durch jede Referenz müssen folgende Mindestanforderungen nachgewiesen werden: - jede Referenz muss zum Zeitpunkt der Angebotsfrist min. 2 Jahre durchgängig, d.h. ohne Unterbrechung, erbracht worden sein; - die Referenz wurde nicht vorzeitig wegen Schlechtleistung beendet (Anknüpfungspunkt für Prüfung nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB); - jede Referenz zum Fachlos "Unterhalts- inkl. Sonderreinigung" muss entsprechende Reinigungsleistungen in einem Bürogebäude (Büros, Sanitärräume, Teeküchen, Besprechungsräume, Druckerräume, etc.) zum Gegenstand haben, d.h. die Reinigung von z.B. Lagerhallen oder Parkhäusern ist nicht ausreichend - jede Referenz muss (Beachte! Unterschiede je nach angebotenes Gebietslos): o bei der Unterhalts- inkl. Sonderreinigung hinsichtlich der bundesweiten Gebietslose (Gebietslos 1 - 6) mindestens 50 verschiedene Standorte (verschiedene Anschriften je Standort, nicht lediglich unterschiedliche Etagen in einem Gebäude) mit einer zu reinigenden Gesamtgrundfläche von mindestens 40.000 qm; o bei der Unterhalts- inkl. Sonderreinigung des Standorts Nagelsweg (Gebietslos 7) jeweils einen Standort zum Gegenstand haben, an dem (1) arbeitstäglich mindestens 47.000 qm an Gesamtgrundfläche und (2) einmal im Monat zusätzlich mindestens 32.000 m2 in diesem Standortobjekt zu reinigen sind.; o bei der Glasreinigung mindestens 50 verschiedene Standorte (verschiedene Anschriften je Standort, nicht lediglich unterschiedliche Etagen in einem Gebäude) mit einer Gesamtglasfläche bei Angebotsabgabe auf ein bundesweites Gebietslos (Gebietslose 1 - 6) von mindestens 10.500 qm und bei Angebotsabgabe auf den Standort Nagelsweg (Gebietslos 7) von mindestens 45.300 qm beinhalten (4) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über die Anzahl der Mitarbeiter gesamt sowie über die Anzahl technischer Fachkräfte oder technischer Stellen (fachliche Mitarbeiter), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Hinweis: Fachliche Mitarbeiter o.g. Sinn sind ausschließlich Mitarbeiter im Bereich "Reinigungsdienstleistungen", nicht hingegen Mitarbeitende in der Verwaltung, Logistik etc. des Bieters / der Bietergemeinschaft. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.2). (5) Der Bieter / Die Bietergemeinschaft bestätigt, über die geforderte aktuell bestehende Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (mindestens DIN EN ISO 9001:2015) oder gleichwertige Bescheinigung zu verfügen und diese als Kopie beigefügt zu haben. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.3 in Verbindung mit der Einreichung der Kopie eines entsprechenden Zertifikats oder einer gleichwertigen Bescheinigung). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 46 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird ausdrücklich auf folgendes hingewiesen: Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots (vgl. § 53 Abs. 7 Satz 1 VgV). Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-G verzichtet nicht auf die Möglichkeit der Nachforderung. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in Übereinstimmung mit § 56 VgV nicht alle fehlenden Unterlagen oder Informationen nachgefordert werden können. Wird ein Konzept, werden zwei oder alle drei geforderten Konzepte überhaupt nicht eingereicht, ist das Angebot unvollständig und muss ausgeschlossen werden. Eine Nachforderung des fehlenden Konzepts ist nach § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Wird ein Konzept eingereicht, dass jedoch nicht alle im Dokument "A4a_Vorgaben zur Bewertung Qualität" festgelegten Unterkriterien thematisiert oder aus dem hervorgeht, dass einzelne Leistungsbestandteile mangelhaft oder nicht erfüllt werden, kann die Wirtschaftlichkeit iSv. § 58 Abs. 1 VgV nicht positiv festgestellt werden, weshalb das Angebot nicht bezuschlagt werden kann. Gleiches gilt, wenn zwei oder alle 3 Konzepte betroffen sind. Sofern die geforderten Ausführungen zum Nutzerportal nicht eingereicht werden, ist eine Nachforderung ausgeschlossen und das Angebot wird wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen. Werden die geforderten Zugangsdaten zum Nutzerportal nicht beigefügt bzw. unvollständige und/oder fehlerhafte Zugangsdaten für das Nutzerportal (Zugangslink, Benutzername, Passwort; vgl. Ziff. 5. des Dokuments "B2_Angebotsschreiben und Ziff. 2 des Dokuments A4a_Vorgaben zur Bewertung Qualität) eingereicht, kann das Angebot nicht bewertet werden! Fehlende Zugangsdaten (Zugangslink, Benutzername, Passwort) können nicht nachgereicht und fehlerhafte Zugangsdaten können nicht korrigiert werden. Da auch in den vorgenannten Fällen die Wirtschaftlichkeit iSv. § 58 Abs. 1 VgV nicht positiv festgestellt werden kann, kann das Angebot nicht bezuschlagt werden kann.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Sofern beabsichtigt ist, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, müssen die Mitglieder in der Anlage B2_Angebotsschreiben angegeben werden und ein Vertreter benannt werden. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Bietergemeinschaften können grundsätzlich nur bis zu der Angebotsabgabe neu oder umgebildet werden. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern) während der laufenden Angebotsbearbeitungsphase bis zur Erteilung des Zuschlags muss der Auftraggeberin gegenüber unverzüglich schriftlich angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig sein und führt dann zu der Nichtberücksichtigung der Gemeinschaft bzw. ihres Angebots. Soweit keine Bietergemeinschaft besteht, ist die Erklärung im Dokument B2_Angebotsschreiben nicht auszufüllen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 1) b) - Gebiet Nord Glasreinigung
Beschreibung: Die Einzelheiten der Leistung, insbesondere der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag und seinen Anlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung (Anlage B1), den Leistungsverzeichnissen (Anlage B1a - B1c) und den Preisblättern (Anlagen B3a - B3c). Die Auftragnehmer stellen für die DAK-G ein kostenfreies Nutzerportal (im Folgenden: das Portal) zur Organisation und Abwicklung der vertraglichen Leistungen, Kommunikation zwischen Auftragnehmer und DAK-G sowie zur Dokumentation zur Verfügung.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90900000 Reinigungs- und Hygienedienste, 90910000 Reinigungsdienste, 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung, 90911200 Gebäudereinigung, 90911300 Fensterreinigung, 90918000 Entleerung von Abfallbehältern, 90919000 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung, 90919200 Büroreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Bei Bedarf und Anforderung durch die DAK-Gesundheit wird der Auftragnehmer auch Sonderreinigungen und/oder Reinigungen in Vertretung durchführen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: NUTS-Code: DE1, DE2, DE3, DE4, DE5, DE6, DE7, DE8, DE9, DEA, DEB, DEC, DED, DEE, DEF, DEG Die Leistungen sind im gesamten Bundesgebiet zu erbringen. Da jedoch Gebietslose gebildet wurden, richtet sich der Standort der jeweils zu reinigenden Objekte nach dem jeweiligen Gebietslos, für welches der Bieter den Zuschlag erhält.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die DAK-G hat das Recht, die Laufzeit dieses Vertrags einseitig dreimal um je 1 Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit bis zum 31.08.2030 zu verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Losgebiet: Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Niedersachsen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) A2_Eigenerklärung Eignung gemäß Vorlage (2) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass (1) eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (a) aktuell vorhanden ist bzw. (b) im Auftragsfall rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird und (2) diese während der gesamten Vertragslaufzeit au (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass (1) eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (a) aktuell vorhanden ist bzw. (b) im Auftragsfall rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird und (2) diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.1), Im Fall einer Bietergemeinschaft muss eine entsprechende Versicherung von mindestens einem Mitglied oder alternativ von der Bietergemeinschaft selbst vorhanden sein. Mindestanforderungen: Eine angemessene und gültige branchenübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes gemäß den Vorgaben in § 11 Abs. 9 des Dokuments "B0_Vertrag". Gemäß § 11 Abs. 9 des Dokuments "B0_Vertrag" gilt: "Der Auftragnehmer verfügt während der gesamten Vertragsdauer über eine angemessene und gültige branchenübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes. Von dieser Versicherung ist auch der Ersatz von Tätigkeitsschäden umfasst. Der Auftragnehmer weist der DAK-G den Versicherungsschutz im Zuge der Angebotsabgabe sowie nachfolgend bis zum 01. Januar eines jeden Jahres unaufgefordert nach. Die Mindestdeckungssummen betragen je Schadensereignis einmal maximiert pro Jahr: - für Personenschäden: 3.000.000,- EUR - für Sach- und Vermögensschäden: 3.000.000,- EUR - für Bearbeitungsschäden: 500.000,- EUR - für Schlüsselverlustschäden: 100.000,- EUR - Umwelthaftpflichtversicherung: 3.000.000,- EUR." (3) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über seine Gesamt- sowie tätigkeitsbezogenen Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.2). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Nachunternehmer 1) Nachunternehmer mit Eignungsleihe Soweit der Bieter Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des anderen Unternehmens in Anspruch nimmt (Nachunternehmer mit Eignungsleihe), muss der Bieter dies in Anlage B2_Angebotsschreiben angeben. Mit Angebotsabgabe ist von jedem Nachunternehmer mit Eignungsleihe mit dem Angebot die Anlage A3_Eigenerklärung Nachunternehmer ausgefüllt einzureichen. Sofern der Bieter die Kapazitäten des anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, haften der Bieter sowie der Nachunternehmer gesamtschuldnerisch für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Sofern der Bieter die Kapazitäten des anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit des anderen Unternehmens in Anspruch nimmt, muss das Unternehmen auch für den entsprechenden Bereich eingesetzt werden. Beispiel für eine Eignungsleihe: Werden als Eignungskriterium Erfahrungen in einem bestimmten Bereich, nachzuweisen über Referenzen, gefordert, welche der Bieter selbst nicht hat, kann er zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit Referenzprojekte eines anderen Unternehmens angeben. Dieses andere Unternehmen ist in diesem Fall ein qualifizierter Nachunternehmer, weil der Bieter ohne dieses Unternehmen die Eignungskriterien nicht allein erfüllt. 2) Nachunternehmer ohne Eignungsleihe Beruft sich der Bieter darauf, Teile des Auftrags von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass der Bieter die Kapazitäten des Nachunternehmers zum Nachweis seiner Eignung benötigt (Nachunternehmer ohne Eignungsleihe), muss er in der Anlage B2_Angebotsschreiben angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt, durch den Nachunternehmer erbringen zu lassen. Erbringt ein Dritter für den Bieter reine Hilfsleistungen wie beispielsweise Zulieferleistungen, handelt es sich bei dem Dritten nicht um einen Nachunternehmer. Mit Angebotsgabe müssen noch keine Angaben zum Nachunternehmer gemacht werden. Gibt der Bieter freiwillig den Nachunternehmer bereits mit Angebotsgabe an, ist zusätzlich die Anlage A3_Eigenerklärung Nachunternehmer für jeden Nachunternehmer ausgefüllt abzugeben. Vor Zuschlagserteilung wird die Auftraggeberin von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierzu wird die Auftraggeberin den betreffenden Bieter ausdrücklich unter Setzung einer angemessenen Frist zur Einreichung der ausgefüllten Eigenerklärung Nachunternehmer (Anlage A3) auffordern. Sofern der Nachunternehmer selbst Nachunternehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, handelt es sich bei dem vom Nachunternehmer eingesetzten Nachunternehmen ebenfalls um einen Nachunternehmer des Bieters, welcher mit Angebotsabgabe benannt werden muss. Sofern ein vom Bieter benannte Nachunternehmer selbst Nachunternehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, handelt es sich bei den nachgelagerten Nachunternehmern ebenfalls um Nachunternehmer des Bieters selbst. Nachgelagerte Nachunternehmer, sowie die Teile des Auftrages, die diese ausführen, müssen daher ebenfalls benannt werden. Alle nachgelagerten Nachunternehmer müssen dieselben vertraglichen Anforderungen (Einhaltung Mindestlohn, Vertraulichkeitsvereinbarung, Datenschutz etc.) und Eignungsanforderungen erfüllen, wie sie für direkt vom Bieter eingesetzte Nachunternehmer gelten.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: (1) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.1). (2) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Einhaltung der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und zur Tariftreue (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.2). (3) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, von jedem benannten Nachunternehmer, dass die Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 genannten Sachverhalte zu Russlandsanktionen eingehalten werden (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.3). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) A3_Eigenerklärung Nachunternehmer gemäß Vorlage (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes (2) B4_Hinweise und Verpflichtungserklärung Datenschutz gemäß Vorlage (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) Mit dem Angebot ist lediglich die Verpflichtungserklärung des Auftragnehmers (Seite 2) ausgefüllt einzureichen. Im Zuschlagsfall hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass alle Beschäftigten, welche bei der Vertragserfüllung Sozialdaten oder sonstige personenbezogenen Daten speichern oder verarbeiten, die Verpflichtungserklärung der Beschäftigten des Auftragnehmers (Seite 3 der Anlage) unterzeichnen. Auf Verlangen der DAK-Gesundheit hat der Auftragnehmer die entsprechenden Verpflichtungserklärungen einzureichen. (3) Abgabe einer Eigenerklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss/müssen pro angebotenem Los jeweils eine Referenzliste über 3 nach Inhalt/Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 4 Jahren unter Angabe des Leistungsinhalts und der Vertragslaufzeit, des Auftragswertes und des Vertragspartners einschließlich der Kontaktdaten des Ansprechpartners (Name, Anschrift, Telefon und E-Mail) eingereicht. Hierbei müssen durch jede Referenz die in der Spalte "inhaltliche Mindestanforderungen" aufgeführten Mindestanforderungen nachgewiesen und hierzu die im Dokument "A1_Eigenerklärung Eignung" vorhandenen Tabellen - für das angebotene Los - ausgefüllt werden. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.1). Mindestanforderungen: Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten 4 Jahren nachzuweisen. Durch jede Referenz müssen folgende Mindestanforderungen nachgewiesen werden: - jede Referenz muss zum Zeitpunkt der Angebotsfrist min. 2 Jahre durchgängig, d.h. ohne Unterbrechung, erbracht worden sein; - die Referenz wurde nicht vorzeitig wegen Schlechtleistung beendet (Anknüpfungspunkt für Prüfung nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB); - jede Referenz zum Fachlos "Unterhalts- inkl. Sonderreinigung" muss entsprechende Reinigungsleistungen in einem Bürogebäude (Büros, Sanitärräume, Teeküchen, Besprechungsräume, Druckerräume, etc.) zum Gegenstand haben, d.h. die Reinigung von z.B. Lagerhallen oder Parkhäusern ist nicht ausreichend - jede Referenz muss (Beachte! Unterschiede je nach angebotenes Gebietslos): o bei der Unterhalts- inkl. Sonderreinigung hinsichtlich der bundesweiten Gebietslose (Gebietslos 1 - 6) mindestens 50 verschiedene Standorte (verschiedene Anschriften je Standort, nicht lediglich unterschiedliche Etagen in einem Gebäude) mit einer zu reinigenden Gesamtgrundfläche von mindestens 40.000 qm; o bei der Unterhalts- inkl. Sonderreinigung des Standorts Nagelsweg (Gebietslos 7) jeweils einen Standort zum Gegenstand haben, an dem (1) arbeitstäglich mindestens 47.000 qm an Gesamtgrundfläche und (2) einmal im Monat zusätzlich mindestens 32.000 m2 in diesem Standortobjekt zu reinigen sind.; o bei der Glasreinigung mindestens 50 verschiedene Standorte (verschiedene Anschriften je Standort, nicht lediglich unterschiedliche Etagen in einem Gebäude) mit einer Gesamtglasfläche bei Angebotsabgabe auf ein bundesweites Gebietslos (Gebietslose 1 - 6) von mindestens 10.500 qm und bei Angebotsabgabe auf den Standort Nagelsweg (Gebietslos 7) von mindestens 45.300 qm beinhalten (4) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über die Anzahl der Mitarbeiter gesamt sowie über die Anzahl technischer Fachkräfte oder technischer Stellen (fachliche Mitarbeiter), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Hinweis: Fachliche Mitarbeiter o.g. Sinn sind ausschließlich Mitarbeiter im Bereich "Reinigungsdienstleistungen", nicht hingegen Mitarbeitende in der Verwaltung, Logistik etc. des Bieters / der Bietergemeinschaft. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.2). (5) Der Bieter / Die Bietergemeinschaft bestätigt, über die geforderte aktuell bestehende Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (mindestens DIN EN ISO 9001:2015) oder gleichwertige Bescheinigung zu verfügen und diese als Kopie beigefügt zu haben. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.3 in Verbindung mit der Einreichung der Kopie eines entsprechenden Zertifikats oder einer gleichwertigen Bescheinigung). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 46 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird ausdrücklich auf folgendes hingewiesen: Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots (vgl. § 53 Abs. 7 Satz 1 VgV). Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-G verzichtet nicht auf die Möglichkeit der Nachforderung. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in Übereinstimmung mit § 56 VgV nicht alle fehlenden Unterlagen oder Informationen nachgefordert werden können. Wird ein Konzept, werden zwei oder alle drei geforderten Konzepte überhaupt nicht eingereicht, ist das Angebot unvollständig und muss ausgeschlossen werden. Eine Nachforderung des fehlenden Konzepts ist nach § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Wird ein Konzept eingereicht, dass jedoch nicht alle im Dokument "A4a_Vorgaben zur Bewertung Qualität" festgelegten Unterkriterien thematisiert oder aus dem hervorgeht, dass einzelne Leistungsbestandteile mangelhaft oder nicht erfüllt werden, kann die Wirtschaftlichkeit iSv. § 58 Abs. 1 VgV nicht positiv festgestellt werden, weshalb das Angebot nicht bezuschlagt werden kann. Gleiches gilt, wenn zwei oder alle 3 Konzepte betroffen sind. Sofern die geforderten Ausführungen zum Nutzerportal nicht eingereicht werden, ist eine Nachforderung ausgeschlossen und das Angebot wird wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen. Werden die geforderten Zugangsdaten zum Nutzerportal nicht beigefügt bzw. unvollständige und/oder fehlerhafte Zugangsdaten für das Nutzerportal (Zugangslink, Benutzername, Passwort; vgl. Ziff. 5. des Dokuments "B2_Angebotsschreiben und Ziff. 2 des Dokuments A4a_Vorgaben zur Bewertung Qualität) eingereicht, kann das Angebot nicht bewertet werden! Fehlende Zugangsdaten (Zugangslink, Benutzername, Passwort) können nicht nachgereicht und fehlerhafte Zugangsdaten können nicht korrigiert werden. Da auch in den vorgenannten Fällen die Wirtschaftlichkeit iSv. § 58 Abs. 1 VgV nicht positiv festgestellt werden kann, kann das Angebot nicht bezuschlagt werden kann.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Sofern beabsichtigt ist, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, müssen die Mitglieder in der Anlage B2_Angebotsschreiben angegeben werden und ein Vertreter benannt werden. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Bietergemeinschaften können grundsätzlich nur bis zu der Angebotsabgabe neu oder umgebildet werden. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern) während der laufenden Angebotsbearbeitungsphase bis zur Erteilung des Zuschlags muss der Auftraggeberin gegenüber unverzüglich schriftlich angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig sein und führt dann zu der Nichtberücksichtigung der Gemeinschaft bzw. ihres Angebots. Soweit keine Bietergemeinschaft besteht, ist die Erklärung im Dokument B2_Angebotsschreiben nicht auszufüllen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 2) a) - Gebiet Ost Unterhalts- inkl. Sonderreinigung
Beschreibung: Die Einzelheiten der Leistung, insbesondere der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag und seinen Anlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung (Anlage B1), den Leistungsverzeichnissen (Anlage B1a - B1c) und den Preisblättern (Anlagen B3a - B3c). Die Auftragnehmer stellen für die DAK-G ein kostenfreies Nutzerportal (im Folgenden: das Portal) zur Organisation und Abwicklung der vertraglichen Leistungen, Kommunikation zwischen Auftragnehmer und DAK-G sowie zur Dokumentation zur Verfügung.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90900000 Reinigungs- und Hygienedienste, 90910000 Reinigungsdienste, 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung, 90911200 Gebäudereinigung, 90911300 Fensterreinigung, 90918000 Entleerung von Abfallbehältern, 90919000 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung, 90919200 Büroreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Bei Bedarf und Anforderung durch die DAK-Gesundheit wird der Auftragnehmer auch Sonderreinigungen und/oder Reinigungen in Vertretung durchführen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: NUTS-Code: DE1, DE2, DE3, DE4, DE5, DE6, DE7, DE8, DE9, DEA, DEB, DEC, DED, DEE, DEF, DEG Die Leistungen sind im gesamten Bundesgebiet zu erbringen. Da jedoch Gebietslose gebildet wurden, richtet sich der Standort der jeweils zu reinigenden Objekte nach dem jeweiligen Gebietslos, für welches der Bieter den Zuschlag erhält.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die DAK-G hat das Recht, die Laufzeit dieses Vertrags einseitig dreimal um je 1 Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit bis zum 31.08.2030 zu verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Losgebiet: Berlin, Brandenburg, Sachsen- Anhalt, Sachsen, Thüringen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) A2_Eigenerklärung Eignung gemäß Vorlage (2) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass (1) eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (a) aktuell vorhanden ist bzw. (b) im Auftragsfall rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird und (2) diese während der gesamten Vertragslaufzeit au (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass (1) eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (a) aktuell vorhanden ist bzw. (b) im Auftragsfall rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird und (2) diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.1), Im Fall einer Bietergemeinschaft muss eine entsprechende Versicherung von mindestens einem Mitglied oder alternativ von der Bietergemeinschaft selbst vorhanden sein. Mindestanforderungen: Eine angemessene und gültige branchenübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes gemäß den Vorgaben in § 11 Abs. 9 des Dokuments "B0_Vertrag". Gemäß § 11 Abs. 9 des Dokuments "B0_Vertrag" gilt: "Der Auftragnehmer verfügt während der gesamten Vertragsdauer über eine angemessene und gültige branchenübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes. Von dieser Versicherung ist auch der Ersatz von Tätigkeitsschäden umfasst. Der Auftragnehmer weist der DAK-G den Versicherungsschutz im Zuge der Angebotsabgabe sowie nachfolgend bis zum 01. Januar eines jeden Jahres unaufgefordert nach. Die Mindestdeckungssummen betragen je Schadensereignis einmal maximiert pro Jahr: - für Personenschäden: 3.000.000,- EUR - für Sach- und Vermögensschäden: 3.000.000,- EUR - für Bearbeitungsschäden: 500.000,- EUR - für Schlüsselverlustschäden: 100.000,- EUR - Umwelthaftpflichtversicherung: 3.000.000,- EUR." (3) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über seine Gesamt- sowie tätigkeitsbezogenen Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.2). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Nachunternehmer 1) Nachunternehmer mit Eignungsleihe Soweit der Bieter Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des anderen Unternehmens in Anspruch nimmt (Nachunternehmer mit Eignungsleihe), muss der Bieter dies in Anlage B2_Angebotsschreiben angeben. Mit Angebotsabgabe ist von jedem Nachunternehmer mit Eignungsleihe mit dem Angebot die Anlage A3_Eigenerklärung Nachunternehmer ausgefüllt einzureichen. Sofern der Bieter die Kapazitäten des anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, haften der Bieter sowie der Nachunternehmer gesamtschuldnerisch für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Sofern der Bieter die Kapazitäten des anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit des anderen Unternehmens in Anspruch nimmt, muss das Unternehmen auch für den entsprechenden Bereich eingesetzt werden. Beispiel für eine Eignungsleihe: Werden als Eignungskriterium Erfahrungen in einem bestimmten Bereich, nachzuweisen über Referenzen, gefordert, welche der Bieter selbst nicht hat, kann er zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit Referenzprojekte eines anderen Unternehmens angeben. Dieses andere Unternehmen ist in diesem Fall ein qualifizierter Nachunternehmer, weil der Bieter ohne dieses Unternehmen die Eignungskriterien nicht allein erfüllt. 2) Nachunternehmer ohne Eignungsleihe Beruft sich der Bieter darauf, Teile des Auftrags von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass der Bieter die Kapazitäten des Nachunternehmers zum Nachweis seiner Eignung benötigt (Nachunternehmer ohne Eignungsleihe), muss er in der Anlage B2_Angebotsschreiben angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt, durch den Nachunternehmer erbringen zu lassen. Erbringt ein Dritter für den Bieter reine Hilfsleistungen wie beispielsweise Zulieferleistungen, handelt es sich bei dem Dritten nicht um einen Nachunternehmer. Mit Angebotsgabe müssen noch keine Angaben zum Nachunternehmer gemacht werden. Gibt der Bieter freiwillig den Nachunternehmer bereits mit Angebotsgabe an, ist zusätzlich die Anlage A3_Eigenerklärung Nachunternehmer für jeden Nachunternehmer ausgefüllt abzugeben. Vor Zuschlagserteilung wird die Auftraggeberin von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierzu wird die Auftraggeberin den betreffenden Bieter ausdrücklich unter Setzung einer angemessenen Frist zur Einreichung der ausgefüllten Eigenerklärung Nachunternehmer (Anlage A3) auffordern. Sofern der Nachunternehmer selbst Nachunternehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, handelt es sich bei dem vom Nachunternehmer eingesetzten Nachunternehmen ebenfalls um einen Nachunternehmer des Bieters, welcher mit Angebotsabgabe benannt werden muss. Sofern ein vom Bieter benannte Nachunternehmer selbst Nachunternehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, handelt es sich bei den nachgelagerten Nachunternehmern ebenfalls um Nachunternehmer des Bieters selbst. Nachgelagerte Nachunternehmer, sowie die Teile des Auftrages, die diese ausführen, müssen daher ebenfalls benannt werden. Alle nachgelagerten Nachunternehmer müssen dieselben vertraglichen Anforderungen (Einhaltung Mindestlohn, Vertraulichkeitsvereinbarung, Datenschutz etc.) und Eignungsanforderungen erfüllen, wie sie für direkt vom Bieter eingesetzte Nachunternehmer gelten.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: (1) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.1). (2) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Einhaltung der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und zur Tariftreue (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.2). (3) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, von jedem benannten Nachunternehmer, dass die Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 genannten Sachverhalte zu Russlandsanktionen eingehalten werden (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.3). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) A3_Eigenerklärung Nachunternehmer gemäß Vorlage (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes (2) B4_Hinweise und Verpflichtungserklärung Datenschutz gemäß Vorlage (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) Mit dem Angebot ist lediglich die Verpflichtungserklärung des Auftragnehmers (Seite 2) ausgefüllt einzureichen. Im Zuschlagsfall hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass alle Beschäftigten, welche bei der Vertragserfüllung Sozialdaten oder sonstige personenbezogenen Daten speichern oder verarbeiten, die Verpflichtungserklärung der Beschäftigten des Auftragnehmers (Seite 3 der Anlage) unterzeichnen. Auf Verlangen der DAK-Gesundheit hat der Auftragnehmer die entsprechenden Verpflichtungserklärungen einzureichen. (3) Abgabe einer Eigenerklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss/müssen pro angebotenem Los jeweils eine Referenzliste über 3 nach Inhalt/Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 4 Jahren unter Angabe des Leistungsinhalts und der Vertragslaufzeit, des Auftragswertes und des Vertragspartners einschließlich der Kontaktdaten des Ansprechpartners (Name, Anschrift, Telefon und E-Mail) eingereicht. Hierbei müssen durch jede Referenz die in der Spalte "inhaltliche Mindestanforderungen" aufgeführten Mindestanforderungen nachgewiesen und hierzu die im Dokument "A1_Eigenerklärung Eignung" vorhandenen Tabellen - für das angebotene Los - ausgefüllt werden. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.1). Mindestanforderungen: Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten 4 Jahren nachzuweisen. Durch jede Referenz müssen folgende Mindestanforderungen nachgewiesen werden: - jede Referenz muss zum Zeitpunkt der Angebotsfrist min. 2 Jahre durchgängig, d.h. ohne Unterbrechung, erbracht worden sein; - die Referenz wurde nicht vorzeitig wegen Schlechtleistung beendet (Anknüpfungspunkt für Prüfung nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB); - jede Referenz zum Fachlos "Unterhalts- inkl. Sonderreinigung" muss entsprechende Reinigungsleistungen in einem Bürogebäude (Büros, Sanitärräume, Teeküchen, Besprechungsräume, Druckerräume, etc.) zum Gegenstand haben, d.h. die Reinigung von z.B. Lagerhallen oder Parkhäusern ist nicht ausreichend - jede Referenz muss (Beachte! Unterschiede je nach angebotenes Gebietslos): o bei der Unterhalts- inkl. Sonderreinigung hinsichtlich der bundesweiten Gebietslose (Gebietslos 1 - 6) mindestens 50 verschiedene Standorte (verschiedene Anschriften je Standort, nicht lediglich unterschiedliche Etagen in einem Gebäude) mit einer zu reinigenden Gesamtgrundfläche von mindestens 40.000 qm; o bei der Unterhalts- inkl. Sonderreinigung des Standorts Nagelsweg (Gebietslos 7) jeweils einen Standort zum Gegenstand haben, an dem (1) arbeitstäglich mindestens 47.000 qm an Gesamtgrundfläche und (2) einmal im Monat zusätzlich mindestens 32.000 m2 in diesem Standortobjekt zu reinigen sind.; o bei der Glasreinigung mindestens 50 verschiedene Standorte (verschiedene Anschriften je Standort, nicht lediglich unterschiedliche Etagen in einem Gebäude) mit einer Gesamtglasfläche bei Angebotsabgabe auf ein bundesweites Gebietslos (Gebietslose 1 - 6) von mindestens 10.500 qm und bei Angebotsabgabe auf den Standort Nagelsweg (Gebietslos 7) von mindestens 45.300 qm beinhalten (4) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über die Anzahl der Mitarbeiter gesamt sowie über die Anzahl technischer Fachkräfte oder technischer Stellen (fachliche Mitarbeiter), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Hinweis: Fachliche Mitarbeiter o.g. Sinn sind ausschließlich Mitarbeiter im Bereich "Reinigungsdienstleistungen", nicht hingegen Mitarbeitende in der Verwaltung, Logistik etc. des Bieters / der Bietergemeinschaft. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.2). (5) Der Bieter / Die Bietergemeinschaft bestätigt, über die geforderte aktuell bestehende Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (mindestens DIN EN ISO 9001:2015) oder gleichwertige Bescheinigung zu verfügen und diese als Kopie beigefügt zu haben. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.3 in Verbindung mit der Einreichung der Kopie eines entsprechenden Zertifikats oder einer gleichwertigen Bescheinigung). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 46 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird ausdrücklich auf folgendes hingewiesen: Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots (vgl. § 53 Abs. 7 Satz 1 VgV). Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-G verzichtet nicht auf die Möglichkeit der Nachforderung. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in Übereinstimmung mit § 56 VgV nicht alle fehlenden Unterlagen oder Informationen nachgefordert werden können. Wird ein Konzept, werden zwei oder alle drei geforderten Konzepte überhaupt nicht eingereicht, ist das Angebot unvollständig und muss ausgeschlossen werden. Eine Nachforderung des fehlenden Konzepts ist nach § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Wird ein Konzept eingereicht, dass jedoch nicht alle im Dokument "A4a_Vorgaben zur Bewertung Qualität" festgelegten Unterkriterien thematisiert oder aus dem hervorgeht, dass einzelne Leistungsbestandteile mangelhaft oder nicht erfüllt werden, kann die Wirtschaftlichkeit iSv. § 58 Abs. 1 VgV nicht positiv festgestellt werden, weshalb das Angebot nicht bezuschlagt werden kann. Gleiches gilt, wenn zwei oder alle 3 Konzepte betroffen sind. Sofern die geforderten Ausführungen zum Nutzerportal nicht eingereicht werden, ist eine Nachforderung ausgeschlossen und das Angebot wird wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen. Werden die geforderten Zugangsdaten zum Nutzerportal nicht beigefügt bzw. unvollständige und/oder fehlerhafte Zugangsdaten für das Nutzerportal (Zugangslink, Benutzername, Passwort; vgl. Ziff. 5. des Dokuments "B2_Angebotsschreiben und Ziff. 2 des Dokuments A4a_Vorgaben zur Bewertung Qualität) eingereicht, kann das Angebot nicht bewertet werden! Fehlende Zugangsdaten (Zugangslink, Benutzername, Passwort) können nicht nachgereicht und fehlerhafte Zugangsdaten können nicht korrigiert werden. Da auch in den vorgenannten Fällen die Wirtschaftlichkeit iSv. § 58 Abs. 1 VgV nicht positiv festgestellt werden kann, kann das Angebot nicht bezuschlagt werden kann.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Sofern beabsichtigt ist, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, müssen die Mitglieder in der Anlage B2_Angebotsschreiben angegeben werden und ein Vertreter benannt werden. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Bietergemeinschaften können grundsätzlich nur bis zu der Angebotsabgabe neu oder umgebildet werden. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern) während der laufenden Angebotsbearbeitungsphase bis zur Erteilung des Zuschlags muss der Auftraggeberin gegenüber unverzüglich schriftlich angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig sein und führt dann zu der Nichtberücksichtigung der Gemeinschaft bzw. ihres Angebots. Soweit keine Bietergemeinschaft besteht, ist die Erklärung im Dokument B2_Angebotsschreiben nicht auszufüllen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 2) b) - Gebiet Ost Glasreinigung
Beschreibung: Die Einzelheiten der Leistung, insbesondere der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag und seinen Anlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung (Anlage B1), den Leistungsverzeichnissen (Anlage B1a - B1c) und den Preisblättern (Anlagen B3a - B3c). Die Auftragnehmer stellen für die DAK-G ein kostenfreies Nutzerportal (im Folgenden: das Portal) zur Organisation und Abwicklung der vertraglichen Leistungen, Kommunikation zwischen Auftragnehmer und DAK-G sowie zur Dokumentation zur Verfügung.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90900000 Reinigungs- und Hygienedienste, 90910000 Reinigungsdienste, 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung, 90911200 Gebäudereinigung, 90911300 Fensterreinigung, 90918000 Entleerung von Abfallbehältern, 90919000 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung, 90919200 Büroreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Bei Bedarf und Anforderung durch die DAK-Gesundheit wird der Auftragnehmer auch Sonderreinigungen und/oder Reinigungen in Vertretung durchführen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: NUTS-Code: DE1, DE2, DE3, DE4, DE5, DE6, DE7, DE8, DE9, DEA, DEB, DEC, DED, DEE, DEF, DEG Die Leistungen sind im gesamten Bundesgebiet zu erbringen. Da jedoch Gebietslose gebildet wurden, richtet sich der Standort der jeweils zu reinigenden Objekte nach dem jeweiligen Gebietslos, für welches der Bieter den Zuschlag erhält.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die DAK-G hat das Recht, die Laufzeit dieses Vertrags einseitig dreimal um je 1 Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit bis zum 31.08.2030 zu verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Losgebiet: Berlin, Brandenburg, Sachsen- Anhalt, Sachsen, Thüringen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) A2_Eigenerklärung Eignung gemäß Vorlage (2) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass (1) eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (a) aktuell vorhanden ist bzw. (b) im Auftragsfall rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird und (2) diese während der gesamten Vertragslaufzeit au (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass (1) eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (a) aktuell vorhanden ist bzw. (b) im Auftragsfall rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird und (2) diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.1), Im Fall einer Bietergemeinschaft muss eine entsprechende Versicherung von mindestens einem Mitglied oder alternativ von der Bietergemeinschaft selbst vorhanden sein. Mindestanforderungen: Eine angemessene und gültige branchenübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes gemäß den Vorgaben in § 11 Abs. 9 des Dokuments "B0_Vertrag". Gemäß § 11 Abs. 9 des Dokuments "B0_Vertrag" gilt: "Der Auftragnehmer verfügt während der gesamten Vertragsdauer über eine angemessene und gültige branchenübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes. Von dieser Versicherung ist auch der Ersatz von Tätigkeitsschäden umfasst. Der Auftragnehmer weist der DAK-G den Versicherungsschutz im Zuge der Angebotsabgabe sowie nachfolgend bis zum 01. Januar eines jeden Jahres unaufgefordert nach. Die Mindestdeckungssummen betragen je Schadensereignis einmal maximiert pro Jahr: - für Personenschäden: 3.000.000,- EUR - für Sach- und Vermögensschäden: 3.000.000,- EUR - für Bearbeitungsschäden: 500.000,- EUR - für Schlüsselverlustschäden: 100.000,- EUR - Umwelthaftpflichtversicherung: 3.000.000,- EUR." (3) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über seine Gesamt- sowie tätigkeitsbezogenen Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.2). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Nachunternehmer 1) Nachunternehmer mit Eignungsleihe Soweit der Bieter Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des anderen Unternehmens in Anspruch nimmt (Nachunternehmer mit Eignungsleihe), muss der Bieter dies in Anlage B2_Angebotsschreiben angeben. Mit Angebotsabgabe ist von jedem Nachunternehmer mit Eignungsleihe mit dem Angebot die Anlage A3_Eigenerklärung Nachunternehmer ausgefüllt einzureichen. Sofern der Bieter die Kapazitäten des anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, haften der Bieter sowie der Nachunternehmer gesamtschuldnerisch für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Sofern der Bieter die Kapazitäten des anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit des anderen Unternehmens in Anspruch nimmt, muss das Unternehmen auch für den entsprechenden Bereich eingesetzt werden. Beispiel für eine Eignungsleihe: Werden als Eignungskriterium Erfahrungen in einem bestimmten Bereich, nachzuweisen über Referenzen, gefordert, welche der Bieter selbst nicht hat, kann er zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit Referenzprojekte eines anderen Unternehmens angeben. Dieses andere Unternehmen ist in diesem Fall ein qualifizierter Nachunternehmer, weil der Bieter ohne dieses Unternehmen die Eignungskriterien nicht allein erfüllt. 2) Nachunternehmer ohne Eignungsleihe Beruft sich der Bieter darauf, Teile des Auftrags von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass der Bieter die Kapazitäten des Nachunternehmers zum Nachweis seiner Eignung benötigt (Nachunternehmer ohne Eignungsleihe), muss er in der Anlage B2_Angebotsschreiben angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt, durch den Nachunternehmer erbringen zu lassen. Erbringt ein Dritter für den Bieter reine Hilfsleistungen wie beispielsweise Zulieferleistungen, handelt es sich bei dem Dritten nicht um einen Nachunternehmer. Mit Angebotsgabe müssen noch keine Angaben zum Nachunternehmer gemacht werden. Gibt der Bieter freiwillig den Nachunternehmer bereits mit Angebotsgabe an, ist zusätzlich die Anlage A3_Eigenerklärung Nachunternehmer für jeden Nachunternehmer ausgefüllt abzugeben. Vor Zuschlagserteilung wird die Auftraggeberin von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierzu wird die Auftraggeberin den betreffenden Bieter ausdrücklich unter Setzung einer angemessenen Frist zur Einreichung der ausgefüllten Eigenerklärung Nachunternehmer (Anlage A3) auffordern. Sofern der Nachunternehmer selbst Nachunternehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, handelt es sich bei dem vom Nachunternehmer eingesetzten Nachunternehmen ebenfalls um einen Nachunternehmer des Bieters, welcher mit Angebotsabgabe benannt werden muss. Sofern ein vom Bieter benannte Nachunternehmer selbst Nachunternehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, handelt es sich bei den nachgelagerten Nachunternehmern ebenfalls um Nachunternehmer des Bieters selbst. Nachgelagerte Nachunternehmer, sowie die Teile des Auftrages, die diese ausführen, müssen daher ebenfalls benannt werden. Alle nachgelagerten Nachunternehmer müssen dieselben vertraglichen Anforderungen (Einhaltung Mindestlohn, Vertraulichkeitsvereinbarung, Datenschutz etc.) und Eignungsanforderungen erfüllen, wie sie für direkt vom Bieter eingesetzte Nachunternehmer gelten.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: (1) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.1). (2) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Einhaltung der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und zur Tariftreue (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.2). (3) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, von jedem benannten Nachunternehmer, dass die Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 genannten Sachverhalte zu Russlandsanktionen eingehalten werden (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.3). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) A3_Eigenerklärung Nachunternehmer gemäß Vorlage (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes (2) B4_Hinweise und Verpflichtungserklärung Datenschutz gemäß Vorlage (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) Mit dem Angebot ist lediglich die Verpflichtungserklärung des Auftragnehmers (Seite 2) ausgefüllt einzureichen. Im Zuschlagsfall hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass alle Beschäftigten, welche bei der Vertragserfüllung Sozialdaten oder sonstige personenbezogenen Daten speichern oder verarbeiten, die Verpflichtungserklärung der Beschäftigten des Auftragnehmers (Seite 3 der Anlage) unterzeichnen. Auf Verlangen der DAK-Gesundheit hat der Auftragnehmer die entsprechenden Verpflichtungserklärungen einzureichen. (3) Abgabe einer Eigenerklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss/müssen pro angebotenem Los jeweils eine Referenzliste über 3 nach Inhalt/Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 4 Jahren unter Angabe des Leistungsinhalts und der Vertragslaufzeit, des Auftragswertes und des Vertragspartners einschließlich der Kontaktdaten des Ansprechpartners (Name, Anschrift, Telefon und E-Mail) eingereicht. Hierbei müssen durch jede Referenz die in der Spalte "inhaltliche Mindestanforderungen" aufgeführten Mindestanforderungen nachgewiesen und hierzu die im Dokument "A1_Eigenerklärung Eignung" vorhandenen Tabellen - für das angebotene Los - ausgefüllt werden. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.1). Mindestanforderungen: Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten 4 Jahren nachzuweisen. Durch jede Referenz müssen folgende Mindestanforderungen nachgewiesen werden: - jede Referenz muss zum Zeitpunkt der Angebotsfrist min. 2 Jahre durchgängig, d.h. ohne Unterbrechung, erbracht worden sein; - die Referenz wurde nicht vorzeitig wegen Schlechtleistung beendet (Anknüpfungspunkt für Prüfung nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB); - jede Referenz zum Fachlos "Unterhalts- inkl. Sonderreinigung" muss entsprechende Reinigungsleistungen in einem Bürogebäude (Büros, Sanitärräume, Teeküchen, Besprechungsräume, Druckerräume, etc.) zum Gegenstand haben, d.h. die Reinigung von z.B. Lagerhallen oder Parkhäusern ist nicht ausreichend - jede Referenz muss (Beachte! Unterschiede je nach angebotenes Gebietslos): o bei der Unterhalts- inkl. Sonderreinigung hinsichtlich der bundesweiten Gebietslose (Gebietslos 1 - 6) mindestens 50 verschiedene Standorte (verschiedene Anschriften je Standort, nicht lediglich unterschiedliche Etagen in einem Gebäude) mit einer zu reinigenden Gesamtgrundfläche von mindestens 40.000 qm; o bei der Unterhalts- inkl. Sonderreinigung des Standorts Nagelsweg (Gebietslos 7) jeweils einen Standort zum Gegenstand haben, an dem (1) arbeitstäglich mindestens 47.000 qm an Gesamtgrundfläche und (2) einmal im Monat zusätzlich mindestens 32.000 m2 in diesem Standortobjekt zu reinigen sind.; o bei der Glasreinigung mindestens 50 verschiedene Standorte (verschiedene Anschriften je Standort, nicht lediglich unterschiedliche Etagen in einem Gebäude) mit einer Gesamtglasfläche bei Angebotsabgabe auf ein bundesweites Gebietslos (Gebietslose 1 - 6) von mindestens 10.500 qm und bei Angebotsabgabe auf den Standort Nagelsweg (Gebietslos 7) von mindestens 45.300 qm beinhalten (4) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über die Anzahl der Mitarbeiter gesamt sowie über die Anzahl technischer Fachkräfte oder technischer Stellen (fachliche Mitarbeiter), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Hinweis: Fachliche Mitarbeiter o.g. Sinn sind ausschließlich Mitarbeiter im Bereich "Reinigungsdienstleistungen", nicht hingegen Mitarbeitende in der Verwaltung, Logistik etc. des Bieters / der Bietergemeinschaft. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.2). (5) Der Bieter / Die Bietergemeinschaft bestätigt, über die geforderte aktuell bestehende Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (mindestens DIN EN ISO 9001:2015) oder gleichwertige Bescheinigung zu verfügen und diese als Kopie beigefügt zu haben. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.3 in Verbindung mit der Einreichung der Kopie eines entsprechenden Zertifikats oder einer gleichwertigen Bescheinigung). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 46 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird ausdrücklich auf folgendes hingewiesen: Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots (vgl. § 53 Abs. 7 Satz 1 VgV). Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-G verzichtet nicht auf die Möglichkeit der Nachforderung. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in Übereinstimmung mit § 56 VgV nicht alle fehlenden Unterlagen oder Informationen nachgefordert werden können. Wird ein Konzept, werden zwei oder alle drei geforderten Konzepte überhaupt nicht eingereicht, ist das Angebot unvollständig und muss ausgeschlossen werden. Eine Nachforderung des fehlenden Konzepts ist nach § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Wird ein Konzept eingereicht, dass jedoch nicht alle im Dokument "A4a_Vorgaben zur Bewertung Qualität" festgelegten Unterkriterien thematisiert oder aus dem hervorgeht, dass einzelne Leistungsbestandteile mangelhaft oder nicht erfüllt werden, kann die Wirtschaftlichkeit iSv. § 58 Abs. 1 VgV nicht positiv festgestellt werden, weshalb das Angebot nicht bezuschlagt werden kann. Gleiches gilt, wenn zwei oder alle 3 Konzepte betroffen sind. Sofern die geforderten Ausführungen zum Nutzerportal nicht eingereicht werden, ist eine Nachforderung ausgeschlossen und das Angebot wird wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen. Werden die geforderten Zugangsdaten zum Nutzerportal nicht beigefügt bzw. unvollständige und/oder fehlerhafte Zugangsdaten für das Nutzerportal (Zugangslink, Benutzername, Passwort; vgl. Ziff. 5. des Dokuments "B2_Angebotsschreiben und Ziff. 2 des Dokuments A4a_Vorgaben zur Bewertung Qualität) eingereicht, kann das Angebot nicht bewertet werden! Fehlende Zugangsdaten (Zugangslink, Benutzername, Passwort) können nicht nachgereicht und fehlerhafte Zugangsdaten können nicht korrigiert werden. Da auch in den vorgenannten Fällen die Wirtschaftlichkeit iSv. § 58 Abs. 1 VgV nicht positiv festgestellt werden kann, kann das Angebot nicht bezuschlagt werden kann.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Sofern beabsichtigt ist, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, müssen die Mitglieder in der Anlage B2_Angebotsschreiben angegeben werden und ein Vertreter benannt werden. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Bietergemeinschaften können grundsätzlich nur bis zu der Angebotsabgabe neu oder umgebildet werden. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern) während der laufenden Angebotsbearbeitungsphase bis zur Erteilung des Zuschlags muss der Auftraggeberin gegenüber unverzüglich schriftlich angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig sein und führt dann zu der Nichtberücksichtigung der Gemeinschaft bzw. ihres Angebots. Soweit keine Bietergemeinschaft besteht, ist die Erklärung im Dokument B2_Angebotsschreiben nicht auszufüllen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Los 3) a) - Gebiet Bayern Unterhalts- inkl. Sonderreinigung
Beschreibung: Die Einzelheiten der Leistung, insbesondere der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag und seinen Anlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung (Anlage B1), den Leistungsverzeichnissen (Anlage B1a - B1c) und den Preisblättern (Anlagen B3a - B3c). Die Auftragnehmer stellen für die DAK-G ein kostenfreies Nutzerportal (im Folgenden: das Portal) zur Organisation und Abwicklung der vertraglichen Leistungen, Kommunikation zwischen Auftragnehmer und DAK-G sowie zur Dokumentation zur Verfügung.
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90900000 Reinigungs- und Hygienedienste, 90910000 Reinigungsdienste, 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung, 90911200 Gebäudereinigung, 90911300 Fensterreinigung, 90918000 Entleerung von Abfallbehältern, 90919000 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung, 90919200 Büroreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Bei Bedarf und Anforderung durch die DAK-Gesundheit wird der Auftragnehmer auch Sonderreinigungen und/oder Reinigungen in Vertretung durchführen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: NUTS-Code: DE1, DE2, DE3, DE4, DE5, DE6, DE7, DE8, DE9, DEA, DEB, DEC, DED, DEE, DEF, DEG Die Leistungen sind im gesamten Bundesgebiet zu erbringen. Da jedoch Gebietslose gebildet wurden, richtet sich der Standort der jeweils zu reinigenden Objekte nach dem jeweiligen Gebietslos, für welches der Bieter den Zuschlag erhält.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die DAK-G hat das Recht, die Laufzeit dieses Vertrags einseitig dreimal um je 1 Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit bis zum 31.08.2030 zu verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) A2_Eigenerklärung Eignung gemäß Vorlage (2) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass (1) eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (a) aktuell vorhanden ist bzw. (b) im Auftragsfall rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird und (2) diese während der gesamten Vertragslaufzeit au (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass (1) eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (a) aktuell vorhanden ist bzw. (b) im Auftragsfall rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird und (2) diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.1), Im Fall einer Bietergemeinschaft muss eine entsprechende Versicherung von mindestens einem Mitglied oder alternativ von der Bietergemeinschaft selbst vorhanden sein. Mindestanforderungen: Eine angemessene und gültige branchenübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes gemäß den Vorgaben in § 11 Abs. 9 des Dokuments "B0_Vertrag". Gemäß § 11 Abs. 9 des Dokuments "B0_Vertrag" gilt: "Der Auftragnehmer verfügt während der gesamten Vertragsdauer über eine angemessene und gültige branchenübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes. Von dieser Versicherung ist auch der Ersatz von Tätigkeitsschäden umfasst. Der Auftragnehmer weist der DAK-G den Versicherungsschutz im Zuge der Angebotsabgabe sowie nachfolgend bis zum 01. Januar eines jeden Jahres unaufgefordert nach. Die Mindestdeckungssummen betragen je Schadensereignis einmal maximiert pro Jahr: - für Personenschäden: 3.000.000,- EUR - für Sach- und Vermögensschäden: 3.000.000,- EUR - für Bearbeitungsschäden: 500.000,- EUR - für Schlüsselverlustschäden: 100.000,- EUR - Umwelthaftpflichtversicherung: 3.000.000,- EUR." (3) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über seine Gesamt- sowie tätigkeitsbezogenen Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.2). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Nachunternehmer 1) Nachunternehmer mit Eignungsleihe Soweit der Bieter Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des anderen Unternehmens in Anspruch nimmt (Nachunternehmer mit Eignungsleihe), muss der Bieter dies in Anlage B2_Angebotsschreiben angeben. Mit Angebotsabgabe ist von jedem Nachunternehmer mit Eignungsleihe mit dem Angebot die Anlage A3_Eigenerklärung Nachunternehmer ausgefüllt einzureichen. Sofern der Bieter die Kapazitäten des anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, haften der Bieter sowie der Nachunternehmer gesamtschuldnerisch für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Sofern der Bieter die Kapazitäten des anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit des anderen Unternehmens in Anspruch nimmt, muss das Unternehmen auch für den entsprechenden Bereich eingesetzt werden. Beispiel für eine Eignungsleihe: Werden als Eignungskriterium Erfahrungen in einem bestimmten Bereich, nachzuweisen über Referenzen, gefordert, welche der Bieter selbst nicht hat, kann er zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit Referenzprojekte eines anderen Unternehmens angeben. Dieses andere Unternehmen ist in diesem Fall ein qualifizierter Nachunternehmer, weil der Bieter ohne dieses Unternehmen die Eignungskriterien nicht allein erfüllt. 2) Nachunternehmer ohne Eignungsleihe Beruft sich der Bieter darauf, Teile des Auftrags von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass der Bieter die Kapazitäten des Nachunternehmers zum Nachweis seiner Eignung benötigt (Nachunternehmer ohne Eignungsleihe), muss er in der Anlage B2_Angebotsschreiben angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt, durch den Nachunternehmer erbringen zu lassen. Erbringt ein Dritter für den Bieter reine Hilfsleistungen wie beispielsweise Zulieferleistungen, handelt es sich bei dem Dritten nicht um einen Nachunternehmer. Mit Angebotsgabe müssen noch keine Angaben zum Nachunternehmer gemacht werden. Gibt der Bieter freiwillig den Nachunternehmer bereits mit Angebotsgabe an, ist zusätzlich die Anlage A3_Eigenerklärung Nachunternehmer für jeden Nachunternehmer ausgefüllt abzugeben. Vor Zuschlagserteilung wird die Auftraggeberin von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierzu wird die Auftraggeberin den betreffenden Bieter ausdrücklich unter Setzung einer angemessenen Frist zur Einreichung der ausgefüllten Eigenerklärung Nachunternehmer (Anlage A3) auffordern. Sofern der Nachunternehmer selbst Nachunternehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, handelt es sich bei dem vom Nachunternehmer eingesetzten Nachunternehmen ebenfalls um einen Nachunternehmer des Bieters, welcher mit Angebotsabgabe benannt werden muss. Sofern ein vom Bieter benannte Nachunternehmer selbst Nachunternehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, handelt es sich bei den nachgelagerten Nachunternehmern ebenfalls um Nachunternehmer des Bieters selbst. Nachgelagerte Nachunternehmer, sowie die Teile des Auftrages, die diese ausführen, müssen daher ebenfalls benannt werden. Alle nachgelagerten Nachunternehmer müssen dieselben vertraglichen Anforderungen (Einhaltung Mindestlohn, Vertraulichkeitsvereinbarung, Datenschutz etc.) und Eignungsanforderungen erfüllen, wie sie für direkt vom Bieter eingesetzte Nachunternehmer gelten.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: (1) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.1). (2) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Einhaltung der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und zur Tariftreue (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.2). (3) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, von jedem benannten Nachunternehmer, dass die Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 genannten Sachverhalte zu Russlandsanktionen eingehalten werden (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.3). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) A3_Eigenerklärung Nachunternehmer gemäß Vorlage (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes (2) B4_Hinweise und Verpflichtungserklärung Datenschutz gemäß Vorlage (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) Mit dem Angebot ist lediglich die Verpflichtungserklärung des Auftragnehmers (Seite 2) ausgefüllt einzureichen. Im Zuschlagsfall hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass alle Beschäftigten, welche bei der Vertragserfüllung Sozialdaten oder sonstige personenbezogenen Daten speichern oder verarbeiten, die Verpflichtungserklärung der Beschäftigten des Auftragnehmers (Seite 3 der Anlage) unterzeichnen. Auf Verlangen der DAK-Gesundheit hat der Auftragnehmer die entsprechenden Verpflichtungserklärungen einzureichen. (3) Abgabe einer Eigenerklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss/müssen pro angebotenem Los jeweils eine Referenzliste über 3 nach Inhalt/Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 4 Jahren unter Angabe des Leistungsinhalts und der Vertragslaufzeit, des Auftragswertes und des Vertragspartners einschließlich der Kontaktdaten des Ansprechpartners (Name, Anschrift, Telefon und E-Mail) eingereicht. Hierbei müssen durch jede Referenz die in der Spalte "inhaltliche Mindestanforderungen" aufgeführten Mindestanforderungen nachgewiesen und hierzu die im Dokument "A1_Eigenerklärung Eignung" vorhandenen Tabellen - für das angebotene Los - ausgefüllt werden. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.1). Mindestanforderungen: Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten 4 Jahren nachzuweisen. Durch jede Referenz müssen folgende Mindestanforderungen nachgewiesen werden: - jede Referenz muss zum Zeitpunkt der Angebotsfrist min. 2 Jahre durchgängig, d.h. ohne Unterbrechung, erbracht worden sein; - die Referenz wurde nicht vorzeitig wegen Schlechtleistung beendet (Anknüpfungspunkt für Prüfung nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB); - jede Referenz zum Fachlos "Unterhalts- inkl. Sonderreinigung" muss entsprechende Reinigungsleistungen in einem Bürogebäude (Büros, Sanitärräume, Teeküchen, Besprechungsräume, Druckerräume, etc.) zum Gegenstand haben, d.h. die Reinigung von z.B. Lagerhallen oder Parkhäusern ist nicht ausreichend - jede Referenz muss (Beachte! Unterschiede je nach angebotenes Gebietslos): o bei der Unterhalts- inkl. Sonderreinigung hinsichtlich der bundesweiten Gebietslose (Gebietslos 1 - 6) mindestens 50 verschiedene Standorte (verschiedene Anschriften je Standort, nicht lediglich unterschiedliche Etagen in einem Gebäude) mit einer zu reinigenden Gesamtgrundfläche von mindestens 40.000 qm; o bei der Unterhalts- inkl. Sonderreinigung des Standorts Nagelsweg (Gebietslos 7) jeweils einen Standort zum Gegenstand haben, an dem (1) arbeitstäglich mindestens 47.000 qm an Gesamtgrundfläche und (2) einmal im Monat zusätzlich mindestens 32.000 m2 in diesem Standortobjekt zu reinigen sind.; o bei der Glasreinigung mindestens 50 verschiedene Standorte (verschiedene Anschriften je Standort, nicht lediglich unterschiedliche Etagen in einem Gebäude) mit einer Gesamtglasfläche bei Angebotsabgabe auf ein bundesweites Gebietslos (Gebietslose 1 - 6) von mindestens 10.500 qm und bei Angebotsabgabe auf den Standort Nagelsweg (Gebietslos 7) von mindestens 45.300 qm beinhalten (4) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über die Anzahl der Mitarbeiter gesamt sowie über die Anzahl technischer Fachkräfte oder technischer Stellen (fachliche Mitarbeiter), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Hinweis: Fachliche Mitarbeiter o.g. Sinn sind ausschließlich Mitarbeiter im Bereich "Reinigungsdienstleistungen", nicht hingegen Mitarbeitende in der Verwaltung, Logistik etc. des Bieters / der Bietergemeinschaft. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.2). (5) Der Bieter / Die Bietergemeinschaft bestätigt, über die geforderte aktuell bestehende Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (mindestens DIN EN ISO 9001:2015) oder gleichwertige Bescheinigung zu verfügen und diese als Kopie beigefügt zu haben. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.3 in Verbindung mit der Einreichung der Kopie eines entsprechenden Zertifikats oder einer gleichwertigen Bescheinigung). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 46 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird ausdrücklich auf folgendes hingewiesen: Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots (vgl. § 53 Abs. 7 Satz 1 VgV). Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-G verzichtet nicht auf die Möglichkeit der Nachforderung. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in Übereinstimmung mit § 56 VgV nicht alle fehlenden Unterlagen oder Informationen nachgefordert werden können. Wird ein Konzept, werden zwei oder alle drei geforderten Konzepte überhaupt nicht eingereicht, ist das Angebot unvollständig und muss ausgeschlossen werden. Eine Nachforderung des fehlenden Konzepts ist nach § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Wird ein Konzept eingereicht, dass jedoch nicht alle im Dokument "A4a_Vorgaben zur Bewertung Qualität" festgelegten Unterkriterien thematisiert oder aus dem hervorgeht, dass einzelne Leistungsbestandteile mangelhaft oder nicht erfüllt werden, kann die Wirtschaftlichkeit iSv. § 58 Abs. 1 VgV nicht positiv festgestellt werden, weshalb das Angebot nicht bezuschlagt werden kann. Gleiches gilt, wenn zwei oder alle 3 Konzepte betroffen sind. Sofern die geforderten Ausführungen zum Nutzerportal nicht eingereicht werden, ist eine Nachforderung ausgeschlossen und das Angebot wird wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen. Werden die geforderten Zugangsdaten zum Nutzerportal nicht beigefügt bzw. unvollständige und/oder fehlerhafte Zugangsdaten für das Nutzerportal (Zugangslink, Benutzername, Passwort; vgl. Ziff. 5. des Dokuments "B2_Angebotsschreiben und Ziff. 2 des Dokuments A4a_Vorgaben zur Bewertung Qualität) eingereicht, kann das Angebot nicht bewertet werden! Fehlende Zugangsdaten (Zugangslink, Benutzername, Passwort) können nicht nachgereicht und fehlerhafte Zugangsdaten können nicht korrigiert werden. Da auch in den vorgenannten Fällen die Wirtschaftlichkeit iSv. § 58 Abs. 1 VgV nicht positiv festgestellt werden kann, kann das Angebot nicht bezuschlagt werden kann.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Sofern beabsichtigt ist, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, müssen die Mitglieder in der Anlage B2_Angebotsschreiben angegeben werden und ein Vertreter benannt werden. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Bietergemeinschaften können grundsätzlich nur bis zu der Angebotsabgabe neu oder umgebildet werden. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern) während der laufenden Angebotsbearbeitungsphase bis zur Erteilung des Zuschlags muss der Auftraggeberin gegenüber unverzüglich schriftlich angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig sein und führt dann zu der Nichtberücksichtigung der Gemeinschaft bzw. ihres Angebots. Soweit keine Bietergemeinschaft besteht, ist die Erklärung im Dokument B2_Angebotsschreiben nicht auszufüllen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Los 3) b) - Gebiet Bayern Glasreinigung
Beschreibung: Die Einzelheiten der Leistung, insbesondere der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag und seinen Anlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung (Anlage B1), den Leistungsverzeichnissen (Anlage B1a - B1c) und den Preisblättern (Anlagen B3a - B3c). Die Auftragnehmer stellen für die DAK-G ein kostenfreies Nutzerportal (im Folgenden: das Portal) zur Organisation und Abwicklung der vertraglichen Leistungen, Kommunikation zwischen Auftragnehmer und DAK-G sowie zur Dokumentation zur Verfügung.
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90900000 Reinigungs- und Hygienedienste, 90910000 Reinigungsdienste, 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung, 90911200 Gebäudereinigung, 90911300 Fensterreinigung, 90918000 Entleerung von Abfallbehältern, 90919000 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung, 90919200 Büroreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Bei Bedarf und Anforderung durch die DAK-Gesundheit wird der Auftragnehmer auch Sonderreinigungen und/oder Reinigungen in Vertretung durchführen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: NUTS-Code: DE1, DE2, DE3, DE4, DE5, DE6, DE7, DE8, DE9, DEA, DEB, DEC, DED, DEE, DEF, DEG Die Leistungen sind im gesamten Bundesgebiet zu erbringen. Da jedoch Gebietslose gebildet wurden, richtet sich der Standort der jeweils zu reinigenden Objekte nach dem jeweiligen Gebietslos, für welches der Bieter den Zuschlag erhält.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die DAK-G hat das Recht, die Laufzeit dieses Vertrags einseitig dreimal um je 1 Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit bis zum 31.08.2030 zu verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) A2_Eigenerklärung Eignung gemäß Vorlage (2) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass (1) eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (a) aktuell vorhanden ist bzw. (b) im Auftragsfall rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird und (2) diese während der gesamten Vertragslaufzeit au (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass (1) eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (a) aktuell vorhanden ist bzw. (b) im Auftragsfall rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird und (2) diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.1), Im Fall einer Bietergemeinschaft muss eine entsprechende Versicherung von mindestens einem Mitglied oder alternativ von der Bietergemeinschaft selbst vorhanden sein. Mindestanforderungen: Eine angemessene und gültige branchenübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes gemäß den Vorgaben in § 11 Abs. 9 des Dokuments "B0_Vertrag". Gemäß § 11 Abs. 9 des Dokuments "B0_Vertrag" gilt: "Der Auftragnehmer verfügt während der gesamten Vertragsdauer über eine angemessene und gültige branchenübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes. Von dieser Versicherung ist auch der Ersatz von Tätigkeitsschäden umfasst. Der Auftragnehmer weist der DAK-G den Versicherungsschutz im Zuge der Angebotsabgabe sowie nachfolgend bis zum 01. Januar eines jeden Jahres unaufgefordert nach. Die Mindestdeckungssummen betragen je Schadensereignis einmal maximiert pro Jahr: - für Personenschäden: 3.000.000,- EUR - für Sach- und Vermögensschäden: 3.000.000,- EUR - für Bearbeitungsschäden: 500.000,- EUR - für Schlüsselverlustschäden: 100.000,- EUR - Umwelthaftpflichtversicherung: 3.000.000,- EUR." (3) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über seine Gesamt- sowie tätigkeitsbezogenen Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.2). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Nachunternehmer 1) Nachunternehmer mit Eignungsleihe Soweit der Bieter Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des anderen Unternehmens in Anspruch nimmt (Nachunternehmer mit Eignungsleihe), muss der Bieter dies in Anlage B2_Angebotsschreiben angeben. Mit Angebotsabgabe ist von jedem Nachunternehmer mit Eignungsleihe mit dem Angebot die Anlage A3_Eigenerklärung Nachunternehmer ausgefüllt einzureichen. Sofern der Bieter die Kapazitäten des anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, haften der Bieter sowie der Nachunternehmer gesamtschuldnerisch für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Sofern der Bieter die Kapazitäten des anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit des anderen Unternehmens in Anspruch nimmt, muss das Unternehmen auch für den entsprechenden Bereich eingesetzt werden. Beispiel für eine Eignungsleihe: Werden als Eignungskriterium Erfahrungen in einem bestimmten Bereich, nachzuweisen über Referenzen, gefordert, welche der Bieter selbst nicht hat, kann er zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit Referenzprojekte eines anderen Unternehmens angeben. Dieses andere Unternehmen ist in diesem Fall ein qualifizierter Nachunternehmer, weil der Bieter ohne dieses Unternehmen die Eignungskriterien nicht allein erfüllt. 2) Nachunternehmer ohne Eignungsleihe Beruft sich der Bieter darauf, Teile des Auftrags von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass der Bieter die Kapazitäten des Nachunternehmers zum Nachweis seiner Eignung benötigt (Nachunternehmer ohne Eignungsleihe), muss er in der Anlage B2_Angebotsschreiben angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt, durch den Nachunternehmer erbringen zu lassen. Erbringt ein Dritter für den Bieter reine Hilfsleistungen wie beispielsweise Zulieferleistungen, handelt es sich bei dem Dritten nicht um einen Nachunternehmer. Mit Angebotsgabe müssen noch keine Angaben zum Nachunternehmer gemacht werden. Gibt der Bieter freiwillig den Nachunternehmer bereits mit Angebotsgabe an, ist zusätzlich die Anlage A3_Eigenerklärung Nachunternehmer für jeden Nachunternehmer ausgefüllt abzugeben. Vor Zuschlagserteilung wird die Auftraggeberin von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierzu wird die Auftraggeberin den betreffenden Bieter ausdrücklich unter Setzung einer angemessenen Frist zur Einreichung der ausgefüllten Eigenerklärung Nachunternehmer (Anlage A3) auffordern. Sofern der Nachunternehmer selbst Nachunternehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, handelt es sich bei dem vom Nachunternehmer eingesetzten Nachunternehmen ebenfalls um einen Nachunternehmer des Bieters, welcher mit Angebotsabgabe benannt werden muss. Sofern ein vom Bieter benannte Nachunternehmer selbst Nachunternehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, handelt es sich bei den nachgelagerten Nachunternehmern ebenfalls um Nachunternehmer des Bieters selbst. Nachgelagerte Nachunternehmer, sowie die Teile des Auftrages, die diese ausführen, müssen daher ebenfalls benannt werden. Alle nachgelagerten Nachunternehmer müssen dieselben vertraglichen Anforderungen (Einhaltung Mindestlohn, Vertraulichkeitsvereinbarung, Datenschutz etc.) und Eignungsanforderungen erfüllen, wie sie für direkt vom Bieter eingesetzte Nachunternehmer gelten.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: (1) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.1). (2) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Einhaltung der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und zur Tariftreue (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.2). (3) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, von jedem benannten Nachunternehmer, dass die Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 genannten Sachverhalte zu Russlandsanktionen eingehalten werden (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.3). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) A3_Eigenerklärung Nachunternehmer gemäß Vorlage (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes (2) B4_Hinweise und Verpflichtungserklärung Datenschutz gemäß Vorlage (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) Mit dem Angebot ist lediglich die Verpflichtungserklärung des Auftragnehmers (Seite 2) ausgefüllt einzureichen. Im Zuschlagsfall hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass alle Beschäftigten, welche bei der Vertragserfüllung Sozialdaten oder sonstige personenbezogenen Daten speichern oder verarbeiten, die Verpflichtungserklärung der Beschäftigten des Auftragnehmers (Seite 3 der Anlage) unterzeichnen. Auf Verlangen der DAK-Gesundheit hat der Auftragnehmer die entsprechenden Verpflichtungserklärungen einzureichen. (3) Abgabe einer Eigenerklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss/müssen pro angebotenem Los jeweils eine Referenzliste über 3 nach Inhalt/Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 4 Jahren unter Angabe des Leistungsinhalts und der Vertragslaufzeit, des Auftragswertes und des Vertragspartners einschließlich der Kontaktdaten des Ansprechpartners (Name, Anschrift, Telefon und E-Mail) eingereicht. Hierbei müssen durch jede Referenz die in der Spalte "inhaltliche Mindestanforderungen" aufgeführten Mindestanforderungen nachgewiesen und hierzu die im Dokument "A1_Eigenerklärung Eignung" vorhandenen Tabellen - für das angebotene Los - ausgefüllt werden. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.1). Mindestanforderungen: Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten 4 Jahren nachzuweisen. Durch jede Referenz müssen folgende Mindestanforderungen nachgewiesen werden: - jede Referenz muss zum Zeitpunkt der Angebotsfrist min. 2 Jahre durchgängig, d.h. ohne Unterbrechung, erbracht worden sein; - die Referenz wurde nicht vorzeitig wegen Schlechtleistung beendet (Anknüpfungspunkt für Prüfung nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB); - jede Referenz zum Fachlos "Unterhalts- inkl. Sonderreinigung" muss entsprechende Reinigungsleistungen in einem Bürogebäude (Büros, Sanitärräume, Teeküchen, Besprechungsräume, Druckerräume, etc.) zum Gegenstand haben, d.h. die Reinigung von z.B. Lagerhallen oder Parkhäusern ist nicht ausreichend - jede Referenz muss (Beachte! Unterschiede je nach angebotenes Gebietslos): o bei der Unterhalts- inkl. Sonderreinigung hinsichtlich der bundesweiten Gebietslose (Gebietslos 1 - 6) mindestens 50 verschiedene Standorte (verschiedene Anschriften je Standort, nicht lediglich unterschiedliche Etagen in einem Gebäude) mit einer zu reinigenden Gesamtgrundfläche von mindestens 40.000 qm; o bei der Unterhalts- inkl. Sonderreinigung des Standorts Nagelsweg (Gebietslos 7) jeweils einen Standort zum Gegenstand haben, an dem (1) arbeitstäglich mindestens 47.000 qm an Gesamtgrundfläche und (2) einmal im Monat zusätzlich mindestens 32.000 m2 in diesem Standortobjekt zu reinigen sind.; o bei der Glasreinigung mindestens 50 verschiedene Standorte (verschiedene Anschriften je Standort, nicht lediglich unterschiedliche Etagen in einem Gebäude) mit einer Gesamtglasfläche bei Angebotsabgabe auf ein bundesweites Gebietslos (Gebietslose 1 - 6) von mindestens 10.500 qm und bei Angebotsabgabe auf den Standort Nagelsweg (Gebietslos 7) von mindestens 45.300 qm beinhalten (4) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über die Anzahl der Mitarbeiter gesamt sowie über die Anzahl technischer Fachkräfte oder technischer Stellen (fachliche Mitarbeiter), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Hinweis: Fachliche Mitarbeiter o.g. Sinn sind ausschließlich Mitarbeiter im Bereich "Reinigungsdienstleistungen", nicht hingegen Mitarbeitende in der Verwaltung, Logistik etc. des Bieters / der Bietergemeinschaft. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.2). (5) Der Bieter / Die Bietergemeinschaft bestätigt, über die geforderte aktuell bestehende Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (mindestens DIN EN ISO 9001:2015) oder gleichwertige Bescheinigung zu verfügen und diese als Kopie beigefügt zu haben. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.3 in Verbindung mit der Einreichung der Kopie eines entsprechenden Zertifikats oder einer gleichwertigen Bescheinigung). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 46 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird ausdrücklich auf folgendes hingewiesen: Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots (vgl. § 53 Abs. 7 Satz 1 VgV). Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-G verzichtet nicht auf die Möglichkeit der Nachforderung. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in Übereinstimmung mit § 56 VgV nicht alle fehlenden Unterlagen oder Informationen nachgefordert werden können. Wird ein Konzept, werden zwei oder alle drei geforderten Konzepte überhaupt nicht eingereicht, ist das Angebot unvollständig und muss ausgeschlossen werden. Eine Nachforderung des fehlenden Konzepts ist nach § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Wird ein Konzept eingereicht, dass jedoch nicht alle im Dokument "A4a_Vorgaben zur Bewertung Qualität" festgelegten Unterkriterien thematisiert oder aus dem hervorgeht, dass einzelne Leistungsbestandteile mangelhaft oder nicht erfüllt werden, kann die Wirtschaftlichkeit iSv. § 58 Abs. 1 VgV nicht positiv festgestellt werden, weshalb das Angebot nicht bezuschlagt werden kann. Gleiches gilt, wenn zwei oder alle 3 Konzepte betroffen sind. Sofern die geforderten Ausführungen zum Nutzerportal nicht eingereicht werden, ist eine Nachforderung ausgeschlossen und das Angebot wird wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen. Werden die geforderten Zugangsdaten zum Nutzerportal nicht beigefügt bzw. unvollständige und/oder fehlerhafte Zugangsdaten für das Nutzerportal (Zugangslink, Benutzername, Passwort; vgl. Ziff. 5. des Dokuments "B2_Angebotsschreiben und Ziff. 2 des Dokuments A4a_Vorgaben zur Bewertung Qualität) eingereicht, kann das Angebot nicht bewertet werden! Fehlende Zugangsdaten (Zugangslink, Benutzername, Passwort) können nicht nachgereicht und fehlerhafte Zugangsdaten können nicht korrigiert werden. Da auch in den vorgenannten Fällen die Wirtschaftlichkeit iSv. § 58 Abs. 1 VgV nicht positiv festgestellt werden kann, kann das Angebot nicht bezuschlagt werden kann.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Sofern beabsichtigt ist, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, müssen die Mitglieder in der Anlage B2_Angebotsschreiben angegeben werden und ein Vertreter benannt werden. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Bietergemeinschaften können grundsätzlich nur bis zu der Angebotsabgabe neu oder umgebildet werden. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern) während der laufenden Angebotsbearbeitungsphase bis zur Erteilung des Zuschlags muss der Auftraggeberin gegenüber unverzüglich schriftlich angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig sein und führt dann zu der Nichtberücksichtigung der Gemeinschaft bzw. ihres Angebots. Soweit keine Bietergemeinschaft besteht, ist die Erklärung im Dokument B2_Angebotsschreiben nicht auszufüllen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Los 4) a) - Gebiet Baden-Württemberg Unterhalts- inkl. Sonderreinigung
Beschreibung: Die Einzelheiten der Leistung, insbesondere der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag und seinen Anlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung (Anlage B1), den Leistungsverzeichnissen (Anlage B1a - B1c) und den Preisblättern (Anlagen B3a - B3c). Die Auftragnehmer stellen für die DAK-G ein kostenfreies Nutzerportal (im Folgenden: das Portal) zur Organisation und Abwicklung der vertraglichen Leistungen, Kommunikation zwischen Auftragnehmer und DAK-G sowie zur Dokumentation zur Verfügung.
Interne Kennung: 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90900000 Reinigungs- und Hygienedienste, 90910000 Reinigungsdienste, 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung, 90911200 Gebäudereinigung, 90911300 Fensterreinigung, 90918000 Entleerung von Abfallbehältern, 90919000 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung, 90919200 Büroreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Bei Bedarf und Anforderung durch die DAK-Gesundheit wird der Auftragnehmer auch Sonderreinigungen und/oder Reinigungen in Vertretung durchführen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: NUTS-Code: DE1, DE2, DE3, DE4, DE5, DE6, DE7, DE8, DE9, DEA, DEB, DEC, DED, DEE, DEF, DEG Die Leistungen sind im gesamten Bundesgebiet zu erbringen. Da jedoch Gebietslose gebildet wurden, richtet sich der Standort der jeweils zu reinigenden Objekte nach dem jeweiligen Gebietslos, für welches der Bieter den Zuschlag erhält.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die DAK-G hat das Recht, die Laufzeit dieses Vertrags einseitig dreimal um je 1 Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit bis zum 31.08.2030 zu verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) A2_Eigenerklärung Eignung gemäß Vorlage (2) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass (1) eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (a) aktuell vorhanden ist bzw. (b) im Auftragsfall rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird und (2) diese während der gesamten Vertragslaufzeit au (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass (1) eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (a) aktuell vorhanden ist bzw. (b) im Auftragsfall rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird und (2) diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.1), Im Fall einer Bietergemeinschaft muss eine entsprechende Versicherung von mindestens einem Mitglied oder alternativ von der Bietergemeinschaft selbst vorhanden sein. Mindestanforderungen: Eine angemessene und gültige branchenübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes gemäß den Vorgaben in § 11 Abs. 9 des Dokuments "B0_Vertrag". Gemäß § 11 Abs. 9 des Dokuments "B0_Vertrag" gilt: "Der Auftragnehmer verfügt während der gesamten Vertragsdauer über eine angemessene und gültige branchenübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes. Von dieser Versicherung ist auch der Ersatz von Tätigkeitsschäden umfasst. Der Auftragnehmer weist der DAK-G den Versicherungsschutz im Zuge der Angebotsabgabe sowie nachfolgend bis zum 01. Januar eines jeden Jahres unaufgefordert nach. Die Mindestdeckungssummen betragen je Schadensereignis einmal maximiert pro Jahr: - für Personenschäden: 3.000.000,- EUR - für Sach- und Vermögensschäden: 3.000.000,- EUR - für Bearbeitungsschäden: 500.000,- EUR - für Schlüsselverlustschäden: 100.000,- EUR - Umwelthaftpflichtversicherung: 3.000.000,- EUR." (3) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über seine Gesamt- sowie tätigkeitsbezogenen Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.2). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Nachunternehmer 1) Nachunternehmer mit Eignungsleihe Soweit der Bieter Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des anderen Unternehmens in Anspruch nimmt (Nachunternehmer mit Eignungsleihe), muss der Bieter dies in Anlage B2_Angebotsschreiben angeben. Mit Angebotsabgabe ist von jedem Nachunternehmer mit Eignungsleihe mit dem Angebot die Anlage A3_Eigenerklärung Nachunternehmer ausgefüllt einzureichen. Sofern der Bieter die Kapazitäten des anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, haften der Bieter sowie der Nachunternehmer gesamtschuldnerisch für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Sofern der Bieter die Kapazitäten des anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit des anderen Unternehmens in Anspruch nimmt, muss das Unternehmen auch für den entsprechenden Bereich eingesetzt werden. Beispiel für eine Eignungsleihe: Werden als Eignungskriterium Erfahrungen in einem bestimmten Bereich, nachzuweisen über Referenzen, gefordert, welche der Bieter selbst nicht hat, kann er zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit Referenzprojekte eines anderen Unternehmens angeben. Dieses andere Unternehmen ist in diesem Fall ein qualifizierter Nachunternehmer, weil der Bieter ohne dieses Unternehmen die Eignungskriterien nicht allein erfüllt. 2) Nachunternehmer ohne Eignungsleihe Beruft sich der Bieter darauf, Teile des Auftrags von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass der Bieter die Kapazitäten des Nachunternehmers zum Nachweis seiner Eignung benötigt (Nachunternehmer ohne Eignungsleihe), muss er in der Anlage B2_Angebotsschreiben angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt, durch den Nachunternehmer erbringen zu lassen. Erbringt ein Dritter für den Bieter reine Hilfsleistungen wie beispielsweise Zulieferleistungen, handelt es sich bei dem Dritten nicht um einen Nachunternehmer. Mit Angebotsgabe müssen noch keine Angaben zum Nachunternehmer gemacht werden. Gibt der Bieter freiwillig den Nachunternehmer bereits mit Angebotsgabe an, ist zusätzlich die Anlage A3_Eigenerklärung Nachunternehmer für jeden Nachunternehmer ausgefüllt abzugeben. Vor Zuschlagserteilung wird die Auftraggeberin von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierzu wird die Auftraggeberin den betreffenden Bieter ausdrücklich unter Setzung einer angemessenen Frist zur Einreichung der ausgefüllten Eigenerklärung Nachunternehmer (Anlage A3) auffordern. Sofern der Nachunternehmer selbst Nachunternehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, handelt es sich bei dem vom Nachunternehmer eingesetzten Nachunternehmen ebenfalls um einen Nachunternehmer des Bieters, welcher mit Angebotsabgabe benannt werden muss. Sofern ein vom Bieter benannte Nachunternehmer selbst Nachunternehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, handelt es sich bei den nachgelagerten Nachunternehmern ebenfalls um Nachunternehmer des Bieters selbst. Nachgelagerte Nachunternehmer, sowie die Teile des Auftrages, die diese ausführen, müssen daher ebenfalls benannt werden. Alle nachgelagerten Nachunternehmer müssen dieselben vertraglichen Anforderungen (Einhaltung Mindestlohn, Vertraulichkeitsvereinbarung, Datenschutz etc.) und Eignungsanforderungen erfüllen, wie sie für direkt vom Bieter eingesetzte Nachunternehmer gelten.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: (1) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.1). (2) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Einhaltung der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und zur Tariftreue (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.2). (3) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, von jedem benannten Nachunternehmer, dass die Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 genannten Sachverhalte zu Russlandsanktionen eingehalten werden (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.3). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) A3_Eigenerklärung Nachunternehmer gemäß Vorlage (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes (2) B4_Hinweise und Verpflichtungserklärung Datenschutz gemäß Vorlage (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) Mit dem Angebot ist lediglich die Verpflichtungserklärung des Auftragnehmers (Seite 2) ausgefüllt einzureichen. Im Zuschlagsfall hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass alle Beschäftigten, welche bei der Vertragserfüllung Sozialdaten oder sonstige personenbezogenen Daten speichern oder verarbeiten, die Verpflichtungserklärung der Beschäftigten des Auftragnehmers (Seite 3 der Anlage) unterzeichnen. Auf Verlangen der DAK-Gesundheit hat der Auftragnehmer die entsprechenden Verpflichtungserklärungen einzureichen. (3) Abgabe einer Eigenerklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss/müssen pro angebotenem Los jeweils eine Referenzliste über 3 nach Inhalt/Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 4 Jahren unter Angabe des Leistungsinhalts und der Vertragslaufzeit, des Auftragswertes und des Vertragspartners einschließlich der Kontaktdaten des Ansprechpartners (Name, Anschrift, Telefon und E-Mail) eingereicht. Hierbei müssen durch jede Referenz die in der Spalte "inhaltliche Mindestanforderungen" aufgeführten Mindestanforderungen nachgewiesen und hierzu die im Dokument "A1_Eigenerklärung Eignung" vorhandenen Tabellen - für das angebotene Los - ausgefüllt werden. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.1). Mindestanforderungen: Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten 4 Jahren nachzuweisen. Durch jede Referenz müssen folgende Mindestanforderungen nachgewiesen werden: - jede Referenz muss zum Zeitpunkt der Angebotsfrist min. 2 Jahre durchgängig, d.h. ohne Unterbrechung, erbracht worden sein; - die Referenz wurde nicht vorzeitig wegen Schlechtleistung beendet (Anknüpfungspunkt für Prüfung nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB); - jede Referenz zum Fachlos "Unterhalts- inkl. Sonderreinigung" muss entsprechende Reinigungsleistungen in einem Bürogebäude (Büros, Sanitärräume, Teeküchen, Besprechungsräume, Druckerräume, etc.) zum Gegenstand haben, d.h. die Reinigung von z.B. Lagerhallen oder Parkhäusern ist nicht ausreichend - jede Referenz muss (Beachte! Unterschiede je nach angebotenes Gebietslos): o bei der Unterhalts- inkl. Sonderreinigung hinsichtlich der bundesweiten Gebietslose (Gebietslos 1 - 6) mindestens 50 verschiedene Standorte (verschiedene Anschriften je Standort, nicht lediglich unterschiedliche Etagen in einem Gebäude) mit einer zu reinigenden Gesamtgrundfläche von mindestens 40.000 qm; o bei der Unterhalts- inkl. Sonderreinigung des Standorts Nagelsweg (Gebietslos 7) jeweils einen Standort zum Gegenstand haben, an dem (1) arbeitstäglich mindestens 47.000 qm an Gesamtgrundfläche und (2) einmal im Monat zusätzlich mindestens 32.000 m2 in diesem Standortobjekt zu reinigen sind.; o bei der Glasreinigung mindestens 50 verschiedene Standorte (verschiedene Anschriften je Standort, nicht lediglich unterschiedliche Etagen in einem Gebäude) mit einer Gesamtglasfläche bei Angebotsabgabe auf ein bundesweites Gebietslos (Gebietslose 1 - 6) von mindestens 10.500 qm und bei Angebotsabgabe auf den Standort Nagelsweg (Gebietslos 7) von mindestens 45.300 qm beinhalten (4) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über die Anzahl der Mitarbeiter gesamt sowie über die Anzahl technischer Fachkräfte oder technischer Stellen (fachliche Mitarbeiter), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Hinweis: Fachliche Mitarbeiter o.g. Sinn sind ausschließlich Mitarbeiter im Bereich "Reinigungsdienstleistungen", nicht hingegen Mitarbeitende in der Verwaltung, Logistik etc. des Bieters / der Bietergemeinschaft. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.2). (5) Der Bieter / Die Bietergemeinschaft bestätigt, über die geforderte aktuell bestehende Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (mindestens DIN EN ISO 9001:2015) oder gleichwertige Bescheinigung zu verfügen und diese als Kopie beigefügt zu haben. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.3 in Verbindung mit der Einreichung der Kopie eines entsprechenden Zertifikats oder einer gleichwertigen Bescheinigung). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 46 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird ausdrücklich auf folgendes hingewiesen: Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots (vgl. § 53 Abs. 7 Satz 1 VgV). Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-G verzichtet nicht auf die Möglichkeit der Nachforderung. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in Übereinstimmung mit § 56 VgV nicht alle fehlenden Unterlagen oder Informationen nachgefordert werden können. Wird ein Konzept, werden zwei oder alle drei geforderten Konzepte überhaupt nicht eingereicht, ist das Angebot unvollständig und muss ausgeschlossen werden. Eine Nachforderung des fehlenden Konzepts ist nach § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Wird ein Konzept eingereicht, dass jedoch nicht alle im Dokument "A4a_Vorgaben zur Bewertung Qualität" festgelegten Unterkriterien thematisiert oder aus dem hervorgeht, dass einzelne Leistungsbestandteile mangelhaft oder nicht erfüllt werden, kann die Wirtschaftlichkeit iSv. § 58 Abs. 1 VgV nicht positiv festgestellt werden, weshalb das Angebot nicht bezuschlagt werden kann. Gleiches gilt, wenn zwei oder alle 3 Konzepte betroffen sind. Sofern die geforderten Ausführungen zum Nutzerportal nicht eingereicht werden, ist eine Nachforderung ausgeschlossen und das Angebot wird wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen. Werden die geforderten Zugangsdaten zum Nutzerportal nicht beigefügt bzw. unvollständige und/oder fehlerhafte Zugangsdaten für das Nutzerportal (Zugangslink, Benutzername, Passwort; vgl. Ziff. 5. des Dokuments "B2_Angebotsschreiben und Ziff. 2 des Dokuments A4a_Vorgaben zur Bewertung Qualität) eingereicht, kann das Angebot nicht bewertet werden! Fehlende Zugangsdaten (Zugangslink, Benutzername, Passwort) können nicht nachgereicht und fehlerhafte Zugangsdaten können nicht korrigiert werden. Da auch in den vorgenannten Fällen die Wirtschaftlichkeit iSv. § 58 Abs. 1 VgV nicht positiv festgestellt werden kann, kann das Angebot nicht bezuschlagt werden kann.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Sofern beabsichtigt ist, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, müssen die Mitglieder in der Anlage B2_Angebotsschreiben angegeben werden und ein Vertreter benannt werden. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Bietergemeinschaften können grundsätzlich nur bis zu der Angebotsabgabe neu oder umgebildet werden. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern) während der laufenden Angebotsbearbeitungsphase bis zur Erteilung des Zuschlags muss der Auftraggeberin gegenüber unverzüglich schriftlich angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig sein und führt dann zu der Nichtberücksichtigung der Gemeinschaft bzw. ihres Angebots. Soweit keine Bietergemeinschaft besteht, ist die Erklärung im Dokument B2_Angebotsschreiben nicht auszufüllen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Los 4) b) - Gebiet Baden-Württemberg Glasreinigung
Beschreibung: Die Einzelheiten der Leistung, insbesondere der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag und seinen Anlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung (Anlage B1), den Leistungsverzeichnissen (Anlage B1a - B1c) und den Preisblättern (Anlagen B3a - B3c). Die Auftragnehmer stellen für die DAK-G ein kostenfreies Nutzerportal (im Folgenden: das Portal) zur Organisation und Abwicklung der vertraglichen Leistungen, Kommunikation zwischen Auftragnehmer und DAK-G sowie zur Dokumentation zur Verfügung.
Interne Kennung: 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90900000 Reinigungs- und Hygienedienste, 90910000 Reinigungsdienste, 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung, 90911200 Gebäudereinigung, 90911300 Fensterreinigung, 90918000 Entleerung von Abfallbehältern, 90919000 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung, 90919200 Büroreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Bei Bedarf und Anforderung durch die DAK-Gesundheit wird der Auftragnehmer auch Sonderreinigungen und/oder Reinigungen in Vertretung durchführen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: NUTS-Code: DE1, DE2, DE3, DE4, DE5, DE6, DE7, DE8, DE9, DEA, DEB, DEC, DED, DEE, DEF, DEG Die Leistungen sind im gesamten Bundesgebiet zu erbringen. Da jedoch Gebietslose gebildet wurden, richtet sich der Standort der jeweils zu reinigenden Objekte nach dem jeweiligen Gebietslos, für welches der Bieter den Zuschlag erhält.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die DAK-G hat das Recht, die Laufzeit dieses Vertrags einseitig dreimal um je 1 Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit bis zum 31.08.2030 zu verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) A2_Eigenerklärung Eignung gemäß Vorlage (2) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass (1) eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (a) aktuell vorhanden ist bzw. (b) im Auftragsfall rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird und (2) diese während der gesamten Vertragslaufzeit au (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass (1) eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (a) aktuell vorhanden ist bzw. (b) im Auftragsfall rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird und (2) diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.1), Im Fall einer Bietergemeinschaft muss eine entsprechende Versicherung von mindestens einem Mitglied oder alternativ von der Bietergemeinschaft selbst vorhanden sein. Mindestanforderungen: Eine angemessene und gültige branchenübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes gemäß den Vorgaben in § 11 Abs. 9 des Dokuments "B0_Vertrag". Gemäß § 11 Abs. 9 des Dokuments "B0_Vertrag" gilt: "Der Auftragnehmer verfügt während der gesamten Vertragsdauer über eine angemessene und gültige branchenübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes. Von dieser Versicherung ist auch der Ersatz von Tätigkeitsschäden umfasst. Der Auftragnehmer weist der DAK-G den Versicherungsschutz im Zuge der Angebotsabgabe sowie nachfolgend bis zum 01. Januar eines jeden Jahres unaufgefordert nach. Die Mindestdeckungssummen betragen je Schadensereignis einmal maximiert pro Jahr: - für Personenschäden: 3.000.000,- EUR - für Sach- und Vermögensschäden: 3.000.000,- EUR - für Bearbeitungsschäden: 500.000,- EUR - für Schlüsselverlustschäden: 100.000,- EUR - Umwelthaftpflichtversicherung: 3.000.000,- EUR." (3) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über seine Gesamt- sowie tätigkeitsbezogenen Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.2). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Nachunternehmer 1) Nachunternehmer mit Eignungsleihe Soweit der Bieter Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des anderen Unternehmens in Anspruch nimmt (Nachunternehmer mit Eignungsleihe), muss der Bieter dies in Anlage B2_Angebotsschreiben angeben. Mit Angebotsabgabe ist von jedem Nachunternehmer mit Eignungsleihe mit dem Angebot die Anlage A3_Eigenerklärung Nachunternehmer ausgefüllt einzureichen. Sofern der Bieter die Kapazitäten des anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, haften der Bieter sowie der Nachunternehmer gesamtschuldnerisch für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Sofern der Bieter die Kapazitäten des anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit des anderen Unternehmens in Anspruch nimmt, muss das Unternehmen auch für den entsprechenden Bereich eingesetzt werden. Beispiel für eine Eignungsleihe: Werden als Eignungskriterium Erfahrungen in einem bestimmten Bereich, nachzuweisen über Referenzen, gefordert, welche der Bieter selbst nicht hat, kann er zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit Referenzprojekte eines anderen Unternehmens angeben. Dieses andere Unternehmen ist in diesem Fall ein qualifizierter Nachunternehmer, weil der Bieter ohne dieses Unternehmen die Eignungskriterien nicht allein erfüllt. 2) Nachunternehmer ohne Eignungsleihe Beruft sich der Bieter darauf, Teile des Auftrags von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass der Bieter die Kapazitäten des Nachunternehmers zum Nachweis seiner Eignung benötigt (Nachunternehmer ohne Eignungsleihe), muss er in der Anlage B2_Angebotsschreiben angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt, durch den Nachunternehmer erbringen zu lassen. Erbringt ein Dritter für den Bieter reine Hilfsleistungen wie beispielsweise Zulieferleistungen, handelt es sich bei dem Dritten nicht um einen Nachunternehmer. Mit Angebotsgabe müssen noch keine Angaben zum Nachunternehmer gemacht werden. Gibt der Bieter freiwillig den Nachunternehmer bereits mit Angebotsgabe an, ist zusätzlich die Anlage A3_Eigenerklärung Nachunternehmer für jeden Nachunternehmer ausgefüllt abzugeben. Vor Zuschlagserteilung wird die Auftraggeberin von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierzu wird die Auftraggeberin den betreffenden Bieter ausdrücklich unter Setzung einer angemessenen Frist zur Einreichung der ausgefüllten Eigenerklärung Nachunternehmer (Anlage A3) auffordern. Sofern der Nachunternehmer selbst Nachunternehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, handelt es sich bei dem vom Nachunternehmer eingesetzten Nachunternehmen ebenfalls um einen Nachunternehmer des Bieters, welcher mit Angebotsabgabe benannt werden muss. Sofern ein vom Bieter benannte Nachunternehmer selbst Nachunternehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, handelt es sich bei den nachgelagerten Nachunternehmern ebenfalls um Nachunternehmer des Bieters selbst. Nachgelagerte Nachunternehmer, sowie die Teile des Auftrages, die diese ausführen, müssen daher ebenfalls benannt werden. Alle nachgelagerten Nachunternehmer müssen dieselben vertraglichen Anforderungen (Einhaltung Mindestlohn, Vertraulichkeitsvereinbarung, Datenschutz etc.) und Eignungsanforderungen erfüllen, wie sie für direkt vom Bieter eingesetzte Nachunternehmer gelten.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: (1) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.1). (2) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Einhaltung der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und zur Tariftreue (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.2). (3) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, von jedem benannten Nachunternehmer, dass die Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 genannten Sachverhalte zu Russlandsanktionen eingehalten werden (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.3). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) A3_Eigenerklärung Nachunternehmer gemäß Vorlage (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes (2) B4_Hinweise und Verpflichtungserklärung Datenschutz gemäß Vorlage (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) Mit dem Angebot ist lediglich die Verpflichtungserklärung des Auftragnehmers (Seite 2) ausgefüllt einzureichen. Im Zuschlagsfall hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass alle Beschäftigten, welche bei der Vertragserfüllung Sozialdaten oder sonstige personenbezogenen Daten speichern oder verarbeiten, die Verpflichtungserklärung der Beschäftigten des Auftragnehmers (Seite 3 der Anlage) unterzeichnen. Auf Verlangen der DAK-Gesundheit hat der Auftragnehmer die entsprechenden Verpflichtungserklärungen einzureichen. (3) Abgabe einer Eigenerklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss/müssen pro angebotenem Los jeweils eine Referenzliste über 3 nach Inhalt/Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 4 Jahren unter Angabe des Leistungsinhalts und der Vertragslaufzeit, des Auftragswertes und des Vertragspartners einschließlich der Kontaktdaten des Ansprechpartners (Name, Anschrift, Telefon und E-Mail) eingereicht. Hierbei müssen durch jede Referenz die in der Spalte "inhaltliche Mindestanforderungen" aufgeführten Mindestanforderungen nachgewiesen und hierzu die im Dokument "A1_Eigenerklärung Eignung" vorhandenen Tabellen - für das angebotene Los - ausgefüllt werden. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.1). Mindestanforderungen: Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten 4 Jahren nachzuweisen. Durch jede Referenz müssen folgende Mindestanforderungen nachgewiesen werden: - jede Referenz muss zum Zeitpunkt der Angebotsfrist min. 2 Jahre durchgängig, d.h. ohne Unterbrechung, erbracht worden sein; - die Referenz wurde nicht vorzeitig wegen Schlechtleistung beendet (Anknüpfungspunkt für Prüfung nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB); - jede Referenz zum Fachlos "Unterhalts- inkl. Sonderreinigung" muss entsprechende Reinigungsleistungen in einem Bürogebäude (Büros, Sanitärräume, Teeküchen, Besprechungsräume, Druckerräume, etc.) zum Gegenstand haben, d.h. die Reinigung von z.B. Lagerhallen oder Parkhäusern ist nicht ausreichend - jede Referenz muss (Beachte! Unterschiede je nach angebotenes Gebietslos): o bei der Unterhalts- inkl. Sonderreinigung hinsichtlich der bundesweiten Gebietslose (Gebietslos 1 - 6) mindestens 50 verschiedene Standorte (verschiedene Anschriften je Standort, nicht lediglich unterschiedliche Etagen in einem Gebäude) mit einer zu reinigenden Gesamtgrundfläche von mindestens 40.000 qm; o bei der Unterhalts- inkl. Sonderreinigung des Standorts Nagelsweg (Gebietslos 7) jeweils einen Standort zum Gegenstand haben, an dem (1) arbeitstäglich mindestens 47.000 qm an Gesamtgrundfläche und (2) einmal im Monat zusätzlich mindestens 32.000 m2 in diesem Standortobjekt zu reinigen sind.; o bei der Glasreinigung mindestens 50 verschiedene Standorte (verschiedene Anschriften je Standort, nicht lediglich unterschiedliche Etagen in einem Gebäude) mit einer Gesamtglasfläche bei Angebotsabgabe auf ein bundesweites Gebietslos (Gebietslose 1 - 6) von mindestens 10.500 qm und bei Angebotsabgabe auf den Standort Nagelsweg (Gebietslos 7) von mindestens 45.300 qm beinhalten (4) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über die Anzahl der Mitarbeiter gesamt sowie über die Anzahl technischer Fachkräfte oder technischer Stellen (fachliche Mitarbeiter), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Hinweis: Fachliche Mitarbeiter o.g. Sinn sind ausschließlich Mitarbeiter im Bereich "Reinigungsdienstleistungen", nicht hingegen Mitarbeitende in der Verwaltung, Logistik etc. des Bieters / der Bietergemeinschaft. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.2). (5) Der Bieter / Die Bietergemeinschaft bestätigt, über die geforderte aktuell bestehende Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (mindestens DIN EN ISO 9001:2015) oder gleichwertige Bescheinigung zu verfügen und diese als Kopie beigefügt zu haben. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.3 in Verbindung mit der Einreichung der Kopie eines entsprechenden Zertifikats oder einer gleichwertigen Bescheinigung). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 46 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird ausdrücklich auf folgendes hingewiesen: Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots (vgl. § 53 Abs. 7 Satz 1 VgV). Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-G verzichtet nicht auf die Möglichkeit der Nachforderung. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in Übereinstimmung mit § 56 VgV nicht alle fehlenden Unterlagen oder Informationen nachgefordert werden können. Wird ein Konzept, werden zwei oder alle drei geforderten Konzepte überhaupt nicht eingereicht, ist das Angebot unvollständig und muss ausgeschlossen werden. Eine Nachforderung des fehlenden Konzepts ist nach § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Wird ein Konzept eingereicht, dass jedoch nicht alle im Dokument "A4a_Vorgaben zur Bewertung Qualität" festgelegten Unterkriterien thematisiert oder aus dem hervorgeht, dass einzelne Leistungsbestandteile mangelhaft oder nicht erfüllt werden, kann die Wirtschaftlichkeit iSv. § 58 Abs. 1 VgV nicht positiv festgestellt werden, weshalb das Angebot nicht bezuschlagt werden kann. Gleiches gilt, wenn zwei oder alle 3 Konzepte betroffen sind. Sofern die geforderten Ausführungen zum Nutzerportal nicht eingereicht werden, ist eine Nachforderung ausgeschlossen und das Angebot wird wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen. Werden die geforderten Zugangsdaten zum Nutzerportal nicht beigefügt bzw. unvollständige und/oder fehlerhafte Zugangsdaten für das Nutzerportal (Zugangslink, Benutzername, Passwort; vgl. Ziff. 5. des Dokuments "B2_Angebotsschreiben und Ziff. 2 des Dokuments A4a_Vorgaben zur Bewertung Qualität) eingereicht, kann das Angebot nicht bewertet werden! Fehlende Zugangsdaten (Zugangslink, Benutzername, Passwort) können nicht nachgereicht und fehlerhafte Zugangsdaten können nicht korrigiert werden. Da auch in den vorgenannten Fällen die Wirtschaftlichkeit iSv. § 58 Abs. 1 VgV nicht positiv festgestellt werden kann, kann das Angebot nicht bezuschlagt werden kann.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Sofern beabsichtigt ist, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, müssen die Mitglieder in der Anlage B2_Angebotsschreiben angegeben werden und ein Vertreter benannt werden. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Bietergemeinschaften können grundsätzlich nur bis zu der Angebotsabgabe neu oder umgebildet werden. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern) während der laufenden Angebotsbearbeitungsphase bis zur Erteilung des Zuschlags muss der Auftraggeberin gegenüber unverzüglich schriftlich angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig sein und führt dann zu der Nichtberücksichtigung der Gemeinschaft bzw. ihres Angebots. Soweit keine Bietergemeinschaft besteht, ist die Erklärung im Dokument B2_Angebotsschreiben nicht auszufüllen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Los 5) a) - Gebiet Südwest Unterhalts- inkl. Sonderreinigung
Beschreibung: Die Einzelheiten der Leistung, insbesondere der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag und seinen Anlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung (Anlage B1), den Leistungsverzeichnissen (Anlage B1a - B1c) und den Preisblättern (Anlagen B3a - B3c). Die Auftragnehmer stellen für die DAK-G ein kostenfreies Nutzerportal (im Folgenden: das Portal) zur Organisation und Abwicklung der vertraglichen Leistungen, Kommunikation zwischen Auftragnehmer und DAK-G sowie zur Dokumentation zur Verfügung.
Interne Kennung: 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90900000 Reinigungs- und Hygienedienste, 90910000 Reinigungsdienste, 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung, 90911200 Gebäudereinigung, 90911300 Fensterreinigung, 90918000 Entleerung von Abfallbehältern, 90919000 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung, 90919200 Büroreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Bei Bedarf und Anforderung durch die DAK-Gesundheit wird der Auftragnehmer auch Sonderreinigungen und/oder Reinigungen in Vertretung durchführen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: NUTS-Code: DE1, DE2, DE3, DE4, DE5, DE6, DE7, DE8, DE9, DEA, DEB, DEC, DED, DEE, DEF, DEG Die Leistungen sind im gesamten Bundesgebiet zu erbringen. Da jedoch Gebietslose gebildet wurden, richtet sich der Standort der jeweils zu reinigenden Objekte nach dem jeweiligen Gebietslos, für welches der Bieter den Zuschlag erhält.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die DAK-G hat das Recht, die Laufzeit dieses Vertrags einseitig dreimal um je 1 Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit bis zum 31.08.2030 zu verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) A2_Eigenerklärung Eignung gemäß Vorlage (2) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass (1) eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (a) aktuell vorhanden ist bzw. (b) im Auftragsfall rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird und (2) diese während der gesamten Vertragslaufzeit au (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass (1) eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (a) aktuell vorhanden ist bzw. (b) im Auftragsfall rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird und (2) diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.1), Im Fall einer Bietergemeinschaft muss eine entsprechende Versicherung von mindestens einem Mitglied oder alternativ von der Bietergemeinschaft selbst vorhanden sein. Mindestanforderungen: Eine angemessene und gültige branchenübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes gemäß den Vorgaben in § 11 Abs. 9 des Dokuments "B0_Vertrag". Gemäß § 11 Abs. 9 des Dokuments "B0_Vertrag" gilt: "Der Auftragnehmer verfügt während der gesamten Vertragsdauer über eine angemessene und gültige branchenübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes. Von dieser Versicherung ist auch der Ersatz von Tätigkeitsschäden umfasst. Der Auftragnehmer weist der DAK-G den Versicherungsschutz im Zuge der Angebotsabgabe sowie nachfolgend bis zum 01. Januar eines jeden Jahres unaufgefordert nach. Die Mindestdeckungssummen betragen je Schadensereignis einmal maximiert pro Jahr: - für Personenschäden: 3.000.000,- EUR - für Sach- und Vermögensschäden: 3.000.000,- EUR - für Bearbeitungsschäden: 500.000,- EUR - für Schlüsselverlustschäden: 100.000,- EUR - Umwelthaftpflichtversicherung: 3.000.000,- EUR." (3) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über seine Gesamt- sowie tätigkeitsbezogenen Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.2). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Nachunternehmer 1) Nachunternehmer mit Eignungsleihe Soweit der Bieter Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des anderen Unternehmens in Anspruch nimmt (Nachunternehmer mit Eignungsleihe), muss der Bieter dies in Anlage B2_Angebotsschreiben angeben. Mit Angebotsabgabe ist von jedem Nachunternehmer mit Eignungsleihe mit dem Angebot die Anlage A3_Eigenerklärung Nachunternehmer ausgefüllt einzureichen. Sofern der Bieter die Kapazitäten des anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, haften der Bieter sowie der Nachunternehmer gesamtschuldnerisch für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Sofern der Bieter die Kapazitäten des anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit des anderen Unternehmens in Anspruch nimmt, muss das Unternehmen auch für den entsprechenden Bereich eingesetzt werden. Beispiel für eine Eignungsleihe: Werden als Eignungskriterium Erfahrungen in einem bestimmten Bereich, nachzuweisen über Referenzen, gefordert, welche der Bieter selbst nicht hat, kann er zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit Referenzprojekte eines anderen Unternehmens angeben. Dieses andere Unternehmen ist in diesem Fall ein qualifizierter Nachunternehmer, weil der Bieter ohne dieses Unternehmen die Eignungskriterien nicht allein erfüllt. 2) Nachunternehmer ohne Eignungsleihe Beruft sich der Bieter darauf, Teile des Auftrags von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass der Bieter die Kapazitäten des Nachunternehmers zum Nachweis seiner Eignung benötigt (Nachunternehmer ohne Eignungsleihe), muss er in der Anlage B2_Angebotsschreiben angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt, durch den Nachunternehmer erbringen zu lassen. Erbringt ein Dritter für den Bieter reine Hilfsleistungen wie beispielsweise Zulieferleistungen, handelt es sich bei dem Dritten nicht um einen Nachunternehmer. Mit Angebotsgabe müssen noch keine Angaben zum Nachunternehmer gemacht werden. Gibt der Bieter freiwillig den Nachunternehmer bereits mit Angebotsgabe an, ist zusätzlich die Anlage A3_Eigenerklärung Nachunternehmer für jeden Nachunternehmer ausgefüllt abzugeben. Vor Zuschlagserteilung wird die Auftraggeberin von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierzu wird die Auftraggeberin den betreffenden Bieter ausdrücklich unter Setzung einer angemessenen Frist zur Einreichung der ausgefüllten Eigenerklärung Nachunternehmer (Anlage A3) auffordern. Sofern der Nachunternehmer selbst Nachunternehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, handelt es sich bei dem vom Nachunternehmer eingesetzten Nachunternehmen ebenfalls um einen Nachunternehmer des Bieters, welcher mit Angebotsabgabe benannt werden muss. Sofern ein vom Bieter benannte Nachunternehmer selbst Nachunternehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, handelt es sich bei den nachgelagerten Nachunternehmern ebenfalls um Nachunternehmer des Bieters selbst. Nachgelagerte Nachunternehmer, sowie die Teile des Auftrages, die diese ausführen, müssen daher ebenfalls benannt werden. Alle nachgelagerten Nachunternehmer müssen dieselben vertraglichen Anforderungen (Einhaltung Mindestlohn, Vertraulichkeitsvereinbarung, Datenschutz etc.) und Eignungsanforderungen erfüllen, wie sie für direkt vom Bieter eingesetzte Nachunternehmer gelten.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: (1) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.1). (2) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Einhaltung der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und zur Tariftreue (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.2). (3) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, von jedem benannten Nachunternehmer, dass die Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 genannten Sachverhalte zu Russlandsanktionen eingehalten werden (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.3). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) A3_Eigenerklärung Nachunternehmer gemäß Vorlage (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes (2) B4_Hinweise und Verpflichtungserklärung Datenschutz gemäß Vorlage (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) Mit dem Angebot ist lediglich die Verpflichtungserklärung des Auftragnehmers (Seite 2) ausgefüllt einzureichen. Im Zuschlagsfall hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass alle Beschäftigten, welche bei der Vertragserfüllung Sozialdaten oder sonstige personenbezogenen Daten speichern oder verarbeiten, die Verpflichtungserklärung der Beschäftigten des Auftragnehmers (Seite 3 der Anlage) unterzeichnen. Auf Verlangen der DAK-Gesundheit hat der Auftragnehmer die entsprechenden Verpflichtungserklärungen einzureichen. (3) Abgabe einer Eigenerklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss/müssen pro angebotenem Los jeweils eine Referenzliste über 3 nach Inhalt/Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 4 Jahren unter Angabe des Leistungsinhalts und der Vertragslaufzeit, des Auftragswertes und des Vertragspartners einschließlich der Kontaktdaten des Ansprechpartners (Name, Anschrift, Telefon und E-Mail) eingereicht. Hierbei müssen durch jede Referenz die in der Spalte "inhaltliche Mindestanforderungen" aufgeführten Mindestanforderungen nachgewiesen und hierzu die im Dokument "A1_Eigenerklärung Eignung" vorhandenen Tabellen - für das angebotene Los - ausgefüllt werden. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.1). Mindestanforderungen: Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten 4 Jahren nachzuweisen. Durch jede Referenz müssen folgende Mindestanforderungen nachgewiesen werden: - jede Referenz muss zum Zeitpunkt der Angebotsfrist min. 2 Jahre durchgängig, d.h. ohne Unterbrechung, erbracht worden sein; - die Referenz wurde nicht vorzeitig wegen Schlechtleistung beendet (Anknüpfungspunkt für Prüfung nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB); - jede Referenz zum Fachlos "Unterhalts- inkl. Sonderreinigung" muss entsprechende Reinigungsleistungen in einem Bürogebäude (Büros, Sanitärräume, Teeküchen, Besprechungsräume, Druckerräume, etc.) zum Gegenstand haben, d.h. die Reinigung von z.B. Lagerhallen oder Parkhäusern ist nicht ausreichend - jede Referenz muss (Beachte! Unterschiede je nach angebotenes Gebietslos): o bei der Unterhalts- inkl. Sonderreinigung hinsichtlich der bundesweiten Gebietslose (Gebietslos 1 - 6) mindestens 50 verschiedene Standorte (verschiedene Anschriften je Standort, nicht lediglich unterschiedliche Etagen in einem Gebäude) mit einer zu reinigenden Gesamtgrundfläche von mindestens 40.000 qm; o bei der Unterhalts- inkl. Sonderreinigung des Standorts Nagelsweg (Gebietslos 7) jeweils einen Standort zum Gegenstand haben, an dem (1) arbeitstäglich mindestens 47.000 qm an Gesamtgrundfläche und (2) einmal im Monat zusätzlich mindestens 32.000 m2 in diesem Standortobjekt zu reinigen sind.; o bei der Glasreinigung mindestens 50 verschiedene Standorte (verschiedene Anschriften je Standort, nicht lediglich unterschiedliche Etagen in einem Gebäude) mit einer Gesamtglasfläche bei Angebotsabgabe auf ein bundesweites Gebietslos (Gebietslose 1 - 6) von mindestens 10.500 qm und bei Angebotsabgabe auf den Standort Nagelsweg (Gebietslos 7) von mindestens 45.300 qm beinhalten (4) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über die Anzahl der Mitarbeiter gesamt sowie über die Anzahl technischer Fachkräfte oder technischer Stellen (fachliche Mitarbeiter), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Hinweis: Fachliche Mitarbeiter o.g. Sinn sind ausschließlich Mitarbeiter im Bereich "Reinigungsdienstleistungen", nicht hingegen Mitarbeitende in der Verwaltung, Logistik etc. des Bieters / der Bietergemeinschaft. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.2). (5) Der Bieter / Die Bietergemeinschaft bestätigt, über die geforderte aktuell bestehende Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (mindestens DIN EN ISO 9001:2015) oder gleichwertige Bescheinigung zu verfügen und diese als Kopie beigefügt zu haben. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.3 in Verbindung mit der Einreichung der Kopie eines entsprechenden Zertifikats oder einer gleichwertigen Bescheinigung). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 46 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird ausdrücklich auf folgendes hingewiesen: Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots (vgl. § 53 Abs. 7 Satz 1 VgV). Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-G verzichtet nicht auf die Möglichkeit der Nachforderung. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in Übereinstimmung mit § 56 VgV nicht alle fehlenden Unterlagen oder Informationen nachgefordert werden können. Wird ein Konzept, werden zwei oder alle drei geforderten Konzepte überhaupt nicht eingereicht, ist das Angebot unvollständig und muss ausgeschlossen werden. Eine Nachforderung des fehlenden Konzepts ist nach § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Wird ein Konzept eingereicht, dass jedoch nicht alle im Dokument "A4a_Vorgaben zur Bewertung Qualität" festgelegten Unterkriterien thematisiert oder aus dem hervorgeht, dass einzelne Leistungsbestandteile mangelhaft oder nicht erfüllt werden, kann die Wirtschaftlichkeit iSv. § 58 Abs. 1 VgV nicht positiv festgestellt werden, weshalb das Angebot nicht bezuschlagt werden kann. Gleiches gilt, wenn zwei oder alle 3 Konzepte betroffen sind. Sofern die geforderten Ausführungen zum Nutzerportal nicht eingereicht werden, ist eine Nachforderung ausgeschlossen und das Angebot wird wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen. Werden die geforderten Zugangsdaten zum Nutzerportal nicht beigefügt bzw. unvollständige und/oder fehlerhafte Zugangsdaten für das Nutzerportal (Zugangslink, Benutzername, Passwort; vgl. Ziff. 5. des Dokuments "B2_Angebotsschreiben und Ziff. 2 des Dokuments A4a_Vorgaben zur Bewertung Qualität) eingereicht, kann das Angebot nicht bewertet werden! Fehlende Zugangsdaten (Zugangslink, Benutzername, Passwort) können nicht nachgereicht und fehlerhafte Zugangsdaten können nicht korrigiert werden. Da auch in den vorgenannten Fällen die Wirtschaftlichkeit iSv. § 58 Abs. 1 VgV nicht positiv festgestellt werden kann, kann das Angebot nicht bezuschlagt werden kann.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Sofern beabsichtigt ist, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, müssen die Mitglieder in der Anlage B2_Angebotsschreiben angegeben werden und ein Vertreter benannt werden. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Bietergemeinschaften können grundsätzlich nur bis zu der Angebotsabgabe neu oder umgebildet werden. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern) während der laufenden Angebotsbearbeitungsphase bis zur Erteilung des Zuschlags muss der Auftraggeberin gegenüber unverzüglich schriftlich angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig sein und führt dann zu der Nichtberücksichtigung der Gemeinschaft bzw. ihres Angebots. Soweit keine Bietergemeinschaft besteht, ist die Erklärung im Dokument B2_Angebotsschreiben nicht auszufüllen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Los 5) b) - Gebiet Südwest Glasreinigung
Beschreibung: Die Einzelheiten der Leistung, insbesondere der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag und seinen Anlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung (Anlage B1), den Leistungsverzeichnissen (Anlage B1a - B1c) und den Preisblättern (Anlagen B3a - B3c). Die Auftragnehmer stellen für die DAK-G ein kostenfreies Nutzerportal (im Folgenden: das Portal) zur Organisation und Abwicklung der vertraglichen Leistungen, Kommunikation zwischen Auftragnehmer und DAK-G sowie zur Dokumentation zur Verfügung.
Interne Kennung: 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90900000 Reinigungs- und Hygienedienste, 90910000 Reinigungsdienste, 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung, 90911200 Gebäudereinigung, 90911300 Fensterreinigung, 90918000 Entleerung von Abfallbehältern, 90919000 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung, 90919200 Büroreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Bei Bedarf und Anforderung durch die DAK-Gesundheit wird der Auftragnehmer auch Sonderreinigungen und/oder Reinigungen in Vertretung durchführen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: NUTS-Code: DE1, DE2, DE3, DE4, DE5, DE6, DE7, DE8, DE9, DEA, DEB, DEC, DED, DEE, DEF, DEG Die Leistungen sind im gesamten Bundesgebiet zu erbringen. Da jedoch Gebietslose gebildet wurden, richtet sich der Standort der jeweils zu reinigenden Objekte nach dem jeweiligen Gebietslos, für welches der Bieter den Zuschlag erhält.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die DAK-G hat das Recht, die Laufzeit dieses Vertrags einseitig dreimal um je 1 Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit bis zum 31.08.2030 zu verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) A2_Eigenerklärung Eignung gemäß Vorlage (2) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass (1) eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (a) aktuell vorhanden ist bzw. (b) im Auftragsfall rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird und (2) diese während der gesamten Vertragslaufzeit au (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass (1) eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (a) aktuell vorhanden ist bzw. (b) im Auftragsfall rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird und (2) diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.1), Im Fall einer Bietergemeinschaft muss eine entsprechende Versicherung von mindestens einem Mitglied oder alternativ von der Bietergemeinschaft selbst vorhanden sein. Mindestanforderungen: Eine angemessene und gültige branchenübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes gemäß den Vorgaben in § 11 Abs. 9 des Dokuments "B0_Vertrag". Gemäß § 11 Abs. 9 des Dokuments "B0_Vertrag" gilt: "Der Auftragnehmer verfügt während der gesamten Vertragsdauer über eine angemessene und gültige branchenübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes. Von dieser Versicherung ist auch der Ersatz von Tätigkeitsschäden umfasst. Der Auftragnehmer weist der DAK-G den Versicherungsschutz im Zuge der Angebotsabgabe sowie nachfolgend bis zum 01. Januar eines jeden Jahres unaufgefordert nach. Die Mindestdeckungssummen betragen je Schadensereignis einmal maximiert pro Jahr: - für Personenschäden: 3.000.000,- EUR - für Sach- und Vermögensschäden: 3.000.000,- EUR - für Bearbeitungsschäden: 500.000,- EUR - für Schlüsselverlustschäden: 100.000,- EUR - Umwelthaftpflichtversicherung: 3.000.000,- EUR." (3) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über seine Gesamt- sowie tätigkeitsbezogenen Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.2). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Nachunternehmer 1) Nachunternehmer mit Eignungsleihe Soweit der Bieter Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des anderen Unternehmens in Anspruch nimmt (Nachunternehmer mit Eignungsleihe), muss der Bieter dies in Anlage B2_Angebotsschreiben angeben. Mit Angebotsabgabe ist von jedem Nachunternehmer mit Eignungsleihe mit dem Angebot die Anlage A3_Eigenerklärung Nachunternehmer ausgefüllt einzureichen. Sofern der Bieter die Kapazitäten des anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, haften der Bieter sowie der Nachunternehmer gesamtschuldnerisch für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Sofern der Bieter die Kapazitäten des anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit des anderen Unternehmens in Anspruch nimmt, muss das Unternehmen auch für den entsprechenden Bereich eingesetzt werden. Beispiel für eine Eignungsleihe: Werden als Eignungskriterium Erfahrungen in einem bestimmten Bereich, nachzuweisen über Referenzen, gefordert, welche der Bieter selbst nicht hat, kann er zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit Referenzprojekte eines anderen Unternehmens angeben. Dieses andere Unternehmen ist in diesem Fall ein qualifizierter Nachunternehmer, weil der Bieter ohne dieses Unternehmen die Eignungskriterien nicht allein erfüllt. 2) Nachunternehmer ohne Eignungsleihe Beruft sich der Bieter darauf, Teile des Auftrags von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass der Bieter die Kapazitäten des Nachunternehmers zum Nachweis seiner Eignung benötigt (Nachunternehmer ohne Eignungsleihe), muss er in der Anlage B2_Angebotsschreiben angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt, durch den Nachunternehmer erbringen zu lassen. Erbringt ein Dritter für den Bieter reine Hilfsleistungen wie beispielsweise Zulieferleistungen, handelt es sich bei dem Dritten nicht um einen Nachunternehmer. Mit Angebotsgabe müssen noch keine Angaben zum Nachunternehmer gemacht werden. Gibt der Bieter freiwillig den Nachunternehmer bereits mit Angebotsgabe an, ist zusätzlich die Anlage A3_Eigenerklärung Nachunternehmer für jeden Nachunternehmer ausgefüllt abzugeben. Vor Zuschlagserteilung wird die Auftraggeberin von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierzu wird die Auftraggeberin den betreffenden Bieter ausdrücklich unter Setzung einer angemessenen Frist zur Einreichung der ausgefüllten Eigenerklärung Nachunternehmer (Anlage A3) auffordern. Sofern der Nachunternehmer selbst Nachunternehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, handelt es sich bei dem vom Nachunternehmer eingesetzten Nachunternehmen ebenfalls um einen Nachunternehmer des Bieters, welcher mit Angebotsabgabe benannt werden muss. Sofern ein vom Bieter benannte Nachunternehmer selbst Nachunternehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, handelt es sich bei den nachgelagerten Nachunternehmern ebenfalls um Nachunternehmer des Bieters selbst. Nachgelagerte Nachunternehmer, sowie die Teile des Auftrages, die diese ausführen, müssen daher ebenfalls benannt werden. Alle nachgelagerten Nachunternehmer müssen dieselben vertraglichen Anforderungen (Einhaltung Mindestlohn, Vertraulichkeitsvereinbarung, Datenschutz etc.) und Eignungsanforderungen erfüllen, wie sie für direkt vom Bieter eingesetzte Nachunternehmer gelten.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: (1) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.1). (2) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Einhaltung der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und zur Tariftreue (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.2). (3) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, von jedem benannten Nachunternehmer, dass die Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 genannten Sachverhalte zu Russlandsanktionen eingehalten werden (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.3). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) A3_Eigenerklärung Nachunternehmer gemäß Vorlage (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes (2) B4_Hinweise und Verpflichtungserklärung Datenschutz gemäß Vorlage (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) Mit dem Angebot ist lediglich die Verpflichtungserklärung des Auftragnehmers (Seite 2) ausgefüllt einzureichen. Im Zuschlagsfall hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass alle Beschäftigten, welche bei der Vertragserfüllung Sozialdaten oder sonstige personenbezogenen Daten speichern oder verarbeiten, die Verpflichtungserklärung der Beschäftigten des Auftragnehmers (Seite 3 der Anlage) unterzeichnen. Auf Verlangen der DAK-Gesundheit hat der Auftragnehmer die entsprechenden Verpflichtungserklärungen einzureichen. (3) Abgabe einer Eigenerklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss/müssen pro angebotenem Los jeweils eine Referenzliste über 3 nach Inhalt/Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 4 Jahren unter Angabe des Leistungsinhalts und der Vertragslaufzeit, des Auftragswertes und des Vertragspartners einschließlich der Kontaktdaten des Ansprechpartners (Name, Anschrift, Telefon und E-Mail) eingereicht. Hierbei müssen durch jede Referenz die in der Spalte "inhaltliche Mindestanforderungen" aufgeführten Mindestanforderungen nachgewiesen und hierzu die im Dokument "A1_Eigenerklärung Eignung" vorhandenen Tabellen - für das angebotene Los - ausgefüllt werden. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.1). Mindestanforderungen: Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten 4 Jahren nachzuweisen. Durch jede Referenz müssen folgende Mindestanforderungen nachgewiesen werden: - jede Referenz muss zum Zeitpunkt der Angebotsfrist min. 2 Jahre durchgängig, d.h. ohne Unterbrechung, erbracht worden sein; - die Referenz wurde nicht vorzeitig wegen Schlechtleistung beendet (Anknüpfungspunkt für Prüfung nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB); - jede Referenz zum Fachlos "Unterhalts- inkl. Sonderreinigung" muss entsprechende Reinigungsleistungen in einem Bürogebäude (Büros, Sanitärräume, Teeküchen, Besprechungsräume, Druckerräume, etc.) zum Gegenstand haben, d.h. die Reinigung von z.B. Lagerhallen oder Parkhäusern ist nicht ausreichend - jede Referenz muss (Beachte! Unterschiede je nach angebotenes Gebietslos): o bei der Unterhalts- inkl. Sonderreinigung hinsichtlich der bundesweiten Gebietslose (Gebietslos 1 - 6) mindestens 50 verschiedene Standorte (verschiedene Anschriften je Standort, nicht lediglich unterschiedliche Etagen in einem Gebäude) mit einer zu reinigenden Gesamtgrundfläche von mindestens 40.000 qm; o bei der Unterhalts- inkl. Sonderreinigung des Standorts Nagelsweg (Gebietslos 7) jeweils einen Standort zum Gegenstand haben, an dem (1) arbeitstäglich mindestens 47.000 qm an Gesamtgrundfläche und (2) einmal im Monat zusätzlich mindestens 32.000 m2 in diesem Standortobjekt zu reinigen sind.; o bei der Glasreinigung mindestens 50 verschiedene Standorte (verschiedene Anschriften je Standort, nicht lediglich unterschiedliche Etagen in einem Gebäude) mit einer Gesamtglasfläche bei Angebotsabgabe auf ein bundesweites Gebietslos (Gebietslose 1 - 6) von mindestens 10.500 qm und bei Angebotsabgabe auf den Standort Nagelsweg (Gebietslos 7) von mindestens 45.300 qm beinhalten (4) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über die Anzahl der Mitarbeiter gesamt sowie über die Anzahl technischer Fachkräfte oder technischer Stellen (fachliche Mitarbeiter), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Hinweis: Fachliche Mitarbeiter o.g. Sinn sind ausschließlich Mitarbeiter im Bereich "Reinigungsdienstleistungen", nicht hingegen Mitarbeitende in der Verwaltung, Logistik etc. des Bieters / der Bietergemeinschaft. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.2). (5) Der Bieter / Die Bietergemeinschaft bestätigt, über die geforderte aktuell bestehende Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (mindestens DIN EN ISO 9001:2015) oder gleichwertige Bescheinigung zu verfügen und diese als Kopie beigefügt zu haben. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.3 in Verbindung mit der Einreichung der Kopie eines entsprechenden Zertifikats oder einer gleichwertigen Bescheinigung). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 46 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird ausdrücklich auf folgendes hingewiesen: Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots (vgl. § 53 Abs. 7 Satz 1 VgV). Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-G verzichtet nicht auf die Möglichkeit der Nachforderung. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in Übereinstimmung mit § 56 VgV nicht alle fehlenden Unterlagen oder Informationen nachgefordert werden können. Wird ein Konzept, werden zwei oder alle drei geforderten Konzepte überhaupt nicht eingereicht, ist das Angebot unvollständig und muss ausgeschlossen werden. Eine Nachforderung des fehlenden Konzepts ist nach § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Wird ein Konzept eingereicht, dass jedoch nicht alle im Dokument "A4a_Vorgaben zur Bewertung Qualität" festgelegten Unterkriterien thematisiert oder aus dem hervorgeht, dass einzelne Leistungsbestandteile mangelhaft oder nicht erfüllt werden, kann die Wirtschaftlichkeit iSv. § 58 Abs. 1 VgV nicht positiv festgestellt werden, weshalb das Angebot nicht bezuschlagt werden kann. Gleiches gilt, wenn zwei oder alle 3 Konzepte betroffen sind. Sofern die geforderten Ausführungen zum Nutzerportal nicht eingereicht werden, ist eine Nachforderung ausgeschlossen und das Angebot wird wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen. Werden die geforderten Zugangsdaten zum Nutzerportal nicht beigefügt bzw. unvollständige und/oder fehlerhafte Zugangsdaten für das Nutzerportal (Zugangslink, Benutzername, Passwort; vgl. Ziff. 5. des Dokuments "B2_Angebotsschreiben und Ziff. 2 des Dokuments A4a_Vorgaben zur Bewertung Qualität) eingereicht, kann das Angebot nicht bewertet werden! Fehlende Zugangsdaten (Zugangslink, Benutzername, Passwort) können nicht nachgereicht und fehlerhafte Zugangsdaten können nicht korrigiert werden. Da auch in den vorgenannten Fällen die Wirtschaftlichkeit iSv. § 58 Abs. 1 VgV nicht positiv festgestellt werden kann, kann das Angebot nicht bezuschlagt werden kann.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Sofern beabsichtigt ist, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, müssen die Mitglieder in der Anlage B2_Angebotsschreiben angegeben werden und ein Vertreter benannt werden. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Bietergemeinschaften können grundsätzlich nur bis zu der Angebotsabgabe neu oder umgebildet werden. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern) während der laufenden Angebotsbearbeitungsphase bis zur Erteilung des Zuschlags muss der Auftraggeberin gegenüber unverzüglich schriftlich angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig sein und führt dann zu der Nichtberücksichtigung der Gemeinschaft bzw. ihres Angebots. Soweit keine Bietergemeinschaft besteht, ist die Erklärung im Dokument B2_Angebotsschreiben nicht auszufüllen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Los 6) a) - Gebiet Nordrhein-Westfalen Unterhalts- inkl. Sonderreinigung
Beschreibung: Die Einzelheiten der Leistung, insbesondere der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag und seinen Anlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung (Anlage B1), den Leistungsverzeichnissen (Anlage B1a - B1c) und den Preisblättern (Anlagen B3a - B3c). Die Auftragnehmer stellen für die DAK-G ein kostenfreies Nutzerportal (im Folgenden: das Portal) zur Organisation und Abwicklung der vertraglichen Leistungen, Kommunikation zwischen Auftragnehmer und DAK-G sowie zur Dokumentation zur Verfügung.
Interne Kennung: 11
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90900000 Reinigungs- und Hygienedienste, 90910000 Reinigungsdienste, 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung, 90911200 Gebäudereinigung, 90911300 Fensterreinigung, 90918000 Entleerung von Abfallbehältern, 90919000 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung, 90919200 Büroreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Bei Bedarf und Anforderung durch die DAK-Gesundheit wird der Auftragnehmer auch Sonderreinigungen und/oder Reinigungen in Vertretung durchführen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: NUTS-Code: DE1, DE2, DE3, DE4, DE5, DE6, DE7, DE8, DE9, DEA, DEB, DEC, DED, DEE, DEF, DEG Die Leistungen sind im gesamten Bundesgebiet zu erbringen. Da jedoch Gebietslose gebildet wurden, richtet sich der Standort der jeweils zu reinigenden Objekte nach dem jeweiligen Gebietslos, für welches der Bieter den Zuschlag erhält.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die DAK-G hat das Recht, die Laufzeit dieses Vertrags einseitig dreimal um je 1 Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit bis zum 31.08.2030 zu verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) A2_Eigenerklärung Eignung gemäß Vorlage (2) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass (1) eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (a) aktuell vorhanden ist bzw. (b) im Auftragsfall rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird und (2) diese während der gesamten Vertragslaufzeit au (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass (1) eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (a) aktuell vorhanden ist bzw. (b) im Auftragsfall rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird und (2) diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.1), Im Fall einer Bietergemeinschaft muss eine entsprechende Versicherung von mindestens einem Mitglied oder alternativ von der Bietergemeinschaft selbst vorhanden sein. Mindestanforderungen: Eine angemessene und gültige branchenübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes gemäß den Vorgaben in § 11 Abs. 9 des Dokuments "B0_Vertrag". Gemäß § 11 Abs. 9 des Dokuments "B0_Vertrag" gilt: "Der Auftragnehmer verfügt während der gesamten Vertragsdauer über eine angemessene und gültige branchenübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes. Von dieser Versicherung ist auch der Ersatz von Tätigkeitsschäden umfasst. Der Auftragnehmer weist der DAK-G den Versicherungsschutz im Zuge der Angebotsabgabe sowie nachfolgend bis zum 01. Januar eines jeden Jahres unaufgefordert nach. Die Mindestdeckungssummen betragen je Schadensereignis einmal maximiert pro Jahr: - für Personenschäden: 3.000.000,- EUR - für Sach- und Vermögensschäden: 3.000.000,- EUR - für Bearbeitungsschäden: 500.000,- EUR - für Schlüsselverlustschäden: 100.000,- EUR - Umwelthaftpflichtversicherung: 3.000.000,- EUR." (3) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über seine Gesamt- sowie tätigkeitsbezogenen Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.2). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Nachunternehmer 1) Nachunternehmer mit Eignungsleihe Soweit der Bieter Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des anderen Unternehmens in Anspruch nimmt (Nachunternehmer mit Eignungsleihe), muss der Bieter dies in Anlage B2_Angebotsschreiben angeben. Mit Angebotsabgabe ist von jedem Nachunternehmer mit Eignungsleihe mit dem Angebot die Anlage A3_Eigenerklärung Nachunternehmer ausgefüllt einzureichen. Sofern der Bieter die Kapazitäten des anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, haften der Bieter sowie der Nachunternehmer gesamtschuldnerisch für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Sofern der Bieter die Kapazitäten des anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit des anderen Unternehmens in Anspruch nimmt, muss das Unternehmen auch für den entsprechenden Bereich eingesetzt werden. Beispiel für eine Eignungsleihe: Werden als Eignungskriterium Erfahrungen in einem bestimmten Bereich, nachzuweisen über Referenzen, gefordert, welche der Bieter selbst nicht hat, kann er zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit Referenzprojekte eines anderen Unternehmens angeben. Dieses andere Unternehmen ist in diesem Fall ein qualifizierter Nachunternehmer, weil der Bieter ohne dieses Unternehmen die Eignungskriterien nicht allein erfüllt. 2) Nachunternehmer ohne Eignungsleihe Beruft sich der Bieter darauf, Teile des Auftrags von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass der Bieter die Kapazitäten des Nachunternehmers zum Nachweis seiner Eignung benötigt (Nachunternehmer ohne Eignungsleihe), muss er in der Anlage B2_Angebotsschreiben angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt, durch den Nachunternehmer erbringen zu lassen. Erbringt ein Dritter für den Bieter reine Hilfsleistungen wie beispielsweise Zulieferleistungen, handelt es sich bei dem Dritten nicht um einen Nachunternehmer. Mit Angebotsgabe müssen noch keine Angaben zum Nachunternehmer gemacht werden. Gibt der Bieter freiwillig den Nachunternehmer bereits mit Angebotsgabe an, ist zusätzlich die Anlage A3_Eigenerklärung Nachunternehmer für jeden Nachunternehmer ausgefüllt abzugeben. Vor Zuschlagserteilung wird die Auftraggeberin von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierzu wird die Auftraggeberin den betreffenden Bieter ausdrücklich unter Setzung einer angemessenen Frist zur Einreichung der ausgefüllten Eigenerklärung Nachunternehmer (Anlage A3) auffordern. Sofern der Nachunternehmer selbst Nachunternehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, handelt es sich bei dem vom Nachunternehmer eingesetzten Nachunternehmen ebenfalls um einen Nachunternehmer des Bieters, welcher mit Angebotsabgabe benannt werden muss. Sofern ein vom Bieter benannte Nachunternehmer selbst Nachunternehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, handelt es sich bei den nachgelagerten Nachunternehmern ebenfalls um Nachunternehmer des Bieters selbst. Nachgelagerte Nachunternehmer, sowie die Teile des Auftrages, die diese ausführen, müssen daher ebenfalls benannt werden. Alle nachgelagerten Nachunternehmer müssen dieselben vertraglichen Anforderungen (Einhaltung Mindestlohn, Vertraulichkeitsvereinbarung, Datenschutz etc.) und Eignungsanforderungen erfüllen, wie sie für direkt vom Bieter eingesetzte Nachunternehmer gelten.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: (1) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.1). (2) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Einhaltung der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und zur Tariftreue (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.2). (3) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, von jedem benannten Nachunternehmer, dass die Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 genannten Sachverhalte zu Russlandsanktionen eingehalten werden (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.3). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) A3_Eigenerklärung Nachunternehmer gemäß Vorlage (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes (2) B4_Hinweise und Verpflichtungserklärung Datenschutz gemäß Vorlage (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) Mit dem Angebot ist lediglich die Verpflichtungserklärung des Auftragnehmers (Seite 2) ausgefüllt einzureichen. Im Zuschlagsfall hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass alle Beschäftigten, welche bei der Vertragserfüllung Sozialdaten oder sonstige personenbezogenen Daten speichern oder verarbeiten, die Verpflichtungserklärung der Beschäftigten des Auftragnehmers (Seite 3 der Anlage) unterzeichnen. Auf Verlangen der DAK-Gesundheit hat der Auftragnehmer die entsprechenden Verpflichtungserklärungen einzureichen. (3) Abgabe einer Eigenerklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss/müssen pro angebotenem Los jeweils eine Referenzliste über 3 nach Inhalt/Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 4 Jahren unter Angabe des Leistungsinhalts und der Vertragslaufzeit, des Auftragswertes und des Vertragspartners einschließlich der Kontaktdaten des Ansprechpartners (Name, Anschrift, Telefon und E-Mail) eingereicht. Hierbei müssen durch jede Referenz die in der Spalte "inhaltliche Mindestanforderungen" aufgeführten Mindestanforderungen nachgewiesen und hierzu die im Dokument "A1_Eigenerklärung Eignung" vorhandenen Tabellen - für das angebotene Los - ausgefüllt werden. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.1). Mindestanforderungen: Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten 4 Jahren nachzuweisen. Durch jede Referenz müssen folgende Mindestanforderungen nachgewiesen werden: - jede Referenz muss zum Zeitpunkt der Angebotsfrist min. 2 Jahre durchgängig, d.h. ohne Unterbrechung, erbracht worden sein; - die Referenz wurde nicht vorzeitig wegen Schlechtleistung beendet (Anknüpfungspunkt für Prüfung nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB); - jede Referenz zum Fachlos "Unterhalts- inkl. Sonderreinigung" muss entsprechende Reinigungsleistungen in einem Bürogebäude (Büros, Sanitärräume, Teeküchen, Besprechungsräume, Druckerräume, etc.) zum Gegenstand haben, d.h. die Reinigung von z.B. Lagerhallen oder Parkhäusern ist nicht ausreichend - jede Referenz muss (Beachte! Unterschiede je nach angebotenes Gebietslos): o bei der Unterhalts- inkl. Sonderreinigung hinsichtlich der bundesweiten Gebietslose (Gebietslos 1 - 6) mindestens 50 verschiedene Standorte (verschiedene Anschriften je Standort, nicht lediglich unterschiedliche Etagen in einem Gebäude) mit einer zu reinigenden Gesamtgrundfläche von mindestens 40.000 qm; o bei der Unterhalts- inkl. Sonderreinigung des Standorts Nagelsweg (Gebietslos 7) jeweils einen Standort zum Gegenstand haben, an dem (1) arbeitstäglich mindestens 47.000 qm an Gesamtgrundfläche und (2) einmal im Monat zusätzlich mindestens 32.000 m2 in diesem Standortobjekt zu reinigen sind.; o bei der Glasreinigung mindestens 50 verschiedene Standorte (verschiedene Anschriften je Standort, nicht lediglich unterschiedliche Etagen in einem Gebäude) mit einer Gesamtglasfläche bei Angebotsabgabe auf ein bundesweites Gebietslos (Gebietslose 1 - 6) von mindestens 10.500 qm und bei Angebotsabgabe auf den Standort Nagelsweg (Gebietslos 7) von mindestens 45.300 qm beinhalten (4) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über die Anzahl der Mitarbeiter gesamt sowie über die Anzahl technischer Fachkräfte oder technischer Stellen (fachliche Mitarbeiter), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Hinweis: Fachliche Mitarbeiter o.g. Sinn sind ausschließlich Mitarbeiter im Bereich "Reinigungsdienstleistungen", nicht hingegen Mitarbeitende in der Verwaltung, Logistik etc. des Bieters / der Bietergemeinschaft. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.2). (5) Der Bieter / Die Bietergemeinschaft bestätigt, über die geforderte aktuell bestehende Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (mindestens DIN EN ISO 9001:2015) oder gleichwertige Bescheinigung zu verfügen und diese als Kopie beigefügt zu haben. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.3 in Verbindung mit der Einreichung der Kopie eines entsprechenden Zertifikats oder einer gleichwertigen Bescheinigung). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 46 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird ausdrücklich auf folgendes hingewiesen: Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots (vgl. § 53 Abs. 7 Satz 1 VgV). Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-G verzichtet nicht auf die Möglichkeit der Nachforderung. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in Übereinstimmung mit § 56 VgV nicht alle fehlenden Unterlagen oder Informationen nachgefordert werden können. Wird ein Konzept, werden zwei oder alle drei geforderten Konzepte überhaupt nicht eingereicht, ist das Angebot unvollständig und muss ausgeschlossen werden. Eine Nachforderung des fehlenden Konzepts ist nach § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Wird ein Konzept eingereicht, dass jedoch nicht alle im Dokument "A4a_Vorgaben zur Bewertung Qualität" festgelegten Unterkriterien thematisiert oder aus dem hervorgeht, dass einzelne Leistungsbestandteile mangelhaft oder nicht erfüllt werden, kann die Wirtschaftlichkeit iSv. § 58 Abs. 1 VgV nicht positiv festgestellt werden, weshalb das Angebot nicht bezuschlagt werden kann. Gleiches gilt, wenn zwei oder alle 3 Konzepte betroffen sind. Sofern die geforderten Ausführungen zum Nutzerportal nicht eingereicht werden, ist eine Nachforderung ausgeschlossen und das Angebot wird wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen. Werden die geforderten Zugangsdaten zum Nutzerportal nicht beigefügt bzw. unvollständige und/oder fehlerhafte Zugangsdaten für das Nutzerportal (Zugangslink, Benutzername, Passwort; vgl. Ziff. 5. des Dokuments "B2_Angebotsschreiben und Ziff. 2 des Dokuments A4a_Vorgaben zur Bewertung Qualität) eingereicht, kann das Angebot nicht bewertet werden! Fehlende Zugangsdaten (Zugangslink, Benutzername, Passwort) können nicht nachgereicht und fehlerhafte Zugangsdaten können nicht korrigiert werden. Da auch in den vorgenannten Fällen die Wirtschaftlichkeit iSv. § 58 Abs. 1 VgV nicht positiv festgestellt werden kann, kann das Angebot nicht bezuschlagt werden kann.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Sofern beabsichtigt ist, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, müssen die Mitglieder in der Anlage B2_Angebotsschreiben angegeben werden und ein Vertreter benannt werden. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Bietergemeinschaften können grundsätzlich nur bis zu der Angebotsabgabe neu oder umgebildet werden. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern) während der laufenden Angebotsbearbeitungsphase bis zur Erteilung des Zuschlags muss der Auftraggeberin gegenüber unverzüglich schriftlich angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig sein und führt dann zu der Nichtberücksichtigung der Gemeinschaft bzw. ihres Angebots. Soweit keine Bietergemeinschaft besteht, ist die Erklärung im Dokument B2_Angebotsschreiben nicht auszufüllen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: Los 6) b) - Gebiet Nordrhein-Westfalen Glasreinigung
Beschreibung: Die Einzelheiten der Leistung, insbesondere der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag und seinen Anlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung (Anlage B1), den Leistungsverzeichnissen (Anlage B1a - B1c) und den Preisblättern (Anlagen B3a - B3c). Die Auftragnehmer stellen für die DAK-G ein kostenfreies Nutzerportal (im Folgenden: das Portal) zur Organisation und Abwicklung der vertraglichen Leistungen, Kommunikation zwischen Auftragnehmer und DAK-G sowie zur Dokumentation zur Verfügung.
Interne Kennung: 12
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90900000 Reinigungs- und Hygienedienste, 90910000 Reinigungsdienste, 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung, 90911200 Gebäudereinigung, 90911300 Fensterreinigung, 90918000 Entleerung von Abfallbehältern, 90919000 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung, 90919200 Büroreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Bei Bedarf und Anforderung durch die DAK-Gesundheit wird der Auftragnehmer auch Sonderreinigungen und/oder Reinigungen in Vertretung durchführen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: NUTS-Code: DE1, DE2, DE3, DE4, DE5, DE6, DE7, DE8, DE9, DEA, DEB, DEC, DED, DEE, DEF, DEG Die Leistungen sind im gesamten Bundesgebiet zu erbringen. Da jedoch Gebietslose gebildet wurden, richtet sich der Standort der jeweils zu reinigenden Objekte nach dem jeweiligen Gebietslos, für welches der Bieter den Zuschlag erhält.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die DAK-G hat das Recht, die Laufzeit dieses Vertrags einseitig dreimal um je 1 Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit bis zum 31.08.2030 zu verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) A2_Eigenerklärung Eignung gemäß Vorlage (2) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass (1) eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (a) aktuell vorhanden ist bzw. (b) im Auftragsfall rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird und (2) diese während der gesamten Vertragslaufzeit au (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass (1) eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (a) aktuell vorhanden ist bzw. (b) im Auftragsfall rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird und (2) diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.1), Im Fall einer Bietergemeinschaft muss eine entsprechende Versicherung von mindestens einem Mitglied oder alternativ von der Bietergemeinschaft selbst vorhanden sein. Mindestanforderungen: Eine angemessene und gültige branchenübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes gemäß den Vorgaben in § 11 Abs. 9 des Dokuments "B0_Vertrag". Gemäß § 11 Abs. 9 des Dokuments "B0_Vertrag" gilt: "Der Auftragnehmer verfügt während der gesamten Vertragsdauer über eine angemessene und gültige branchenübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes. Von dieser Versicherung ist auch der Ersatz von Tätigkeitsschäden umfasst. Der Auftragnehmer weist der DAK-G den Versicherungsschutz im Zuge der Angebotsabgabe sowie nachfolgend bis zum 01. Januar eines jeden Jahres unaufgefordert nach. Die Mindestdeckungssummen betragen je Schadensereignis einmal maximiert pro Jahr: - für Personenschäden: 3.000.000,- EUR - für Sach- und Vermögensschäden: 3.000.000,- EUR - für Bearbeitungsschäden: 500.000,- EUR - für Schlüsselverlustschäden: 100.000,- EUR - Umwelthaftpflichtversicherung: 3.000.000,- EUR." (3) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über seine Gesamt- sowie tätigkeitsbezogenen Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.2). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Nachunternehmer 1) Nachunternehmer mit Eignungsleihe Soweit der Bieter Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des anderen Unternehmens in Anspruch nimmt (Nachunternehmer mit Eignungsleihe), muss der Bieter dies in Anlage B2_Angebotsschreiben angeben. Mit Angebotsabgabe ist von jedem Nachunternehmer mit Eignungsleihe mit dem Angebot die Anlage A3_Eigenerklärung Nachunternehmer ausgefüllt einzureichen. Sofern der Bieter die Kapazitäten des anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, haften der Bieter sowie der Nachunternehmer gesamtschuldnerisch für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Sofern der Bieter die Kapazitäten des anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit des anderen Unternehmens in Anspruch nimmt, muss das Unternehmen auch für den entsprechenden Bereich eingesetzt werden. Beispiel für eine Eignungsleihe: Werden als Eignungskriterium Erfahrungen in einem bestimmten Bereich, nachzuweisen über Referenzen, gefordert, welche der Bieter selbst nicht hat, kann er zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit Referenzprojekte eines anderen Unternehmens angeben. Dieses andere Unternehmen ist in diesem Fall ein qualifizierter Nachunternehmer, weil der Bieter ohne dieses Unternehmen die Eignungskriterien nicht allein erfüllt. 2) Nachunternehmer ohne Eignungsleihe Beruft sich der Bieter darauf, Teile des Auftrags von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass der Bieter die Kapazitäten des Nachunternehmers zum Nachweis seiner Eignung benötigt (Nachunternehmer ohne Eignungsleihe), muss er in der Anlage B2_Angebotsschreiben angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt, durch den Nachunternehmer erbringen zu lassen. Erbringt ein Dritter für den Bieter reine Hilfsleistungen wie beispielsweise Zulieferleistungen, handelt es sich bei dem Dritten nicht um einen Nachunternehmer. Mit Angebotsgabe müssen noch keine Angaben zum Nachunternehmer gemacht werden. Gibt der Bieter freiwillig den Nachunternehmer bereits mit Angebotsgabe an, ist zusätzlich die Anlage A3_Eigenerklärung Nachunternehmer für jeden Nachunternehmer ausgefüllt abzugeben. Vor Zuschlagserteilung wird die Auftraggeberin von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierzu wird die Auftraggeberin den betreffenden Bieter ausdrücklich unter Setzung einer angemessenen Frist zur Einreichung der ausgefüllten Eigenerklärung Nachunternehmer (Anlage A3) auffordern. Sofern der Nachunternehmer selbst Nachunternehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, handelt es sich bei dem vom Nachunternehmer eingesetzten Nachunternehmen ebenfalls um einen Nachunternehmer des Bieters, welcher mit Angebotsabgabe benannt werden muss. Sofern ein vom Bieter benannte Nachunternehmer selbst Nachunternehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, handelt es sich bei den nachgelagerten Nachunternehmern ebenfalls um Nachunternehmer des Bieters selbst. Nachgelagerte Nachunternehmer, sowie die Teile des Auftrages, die diese ausführen, müssen daher ebenfalls benannt werden. Alle nachgelagerten Nachunternehmer müssen dieselben vertraglichen Anforderungen (Einhaltung Mindestlohn, Vertraulichkeitsvereinbarung, Datenschutz etc.) und Eignungsanforderungen erfüllen, wie sie für direkt vom Bieter eingesetzte Nachunternehmer gelten.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: (1) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.1). (2) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Einhaltung der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und zur Tariftreue (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.2). (3) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, von jedem benannten Nachunternehmer, dass die Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 genannten Sachverhalte zu Russlandsanktionen eingehalten werden (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.3). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) A3_Eigenerklärung Nachunternehmer gemäß Vorlage (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes (2) B4_Hinweise und Verpflichtungserklärung Datenschutz gemäß Vorlage (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) Mit dem Angebot ist lediglich die Verpflichtungserklärung des Auftragnehmers (Seite 2) ausgefüllt einzureichen. Im Zuschlagsfall hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass alle Beschäftigten, welche bei der Vertragserfüllung Sozialdaten oder sonstige personenbezogenen Daten speichern oder verarbeiten, die Verpflichtungserklärung der Beschäftigten des Auftragnehmers (Seite 3 der Anlage) unterzeichnen. Auf Verlangen der DAK-Gesundheit hat der Auftragnehmer die entsprechenden Verpflichtungserklärungen einzureichen. (3) Abgabe einer Eigenerklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss/müssen pro angebotenem Los jeweils eine Referenzliste über 3 nach Inhalt/Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 4 Jahren unter Angabe des Leistungsinhalts und der Vertragslaufzeit, des Auftragswertes und des Vertragspartners einschließlich der Kontaktdaten des Ansprechpartners (Name, Anschrift, Telefon und E-Mail) eingereicht. Hierbei müssen durch jede Referenz die in der Spalte "inhaltliche Mindestanforderungen" aufgeführten Mindestanforderungen nachgewiesen und hierzu die im Dokument "A1_Eigenerklärung Eignung" vorhandenen Tabellen - für das angebotene Los - ausgefüllt werden. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.1). Mindestanforderungen: Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten 4 Jahren nachzuweisen. Durch jede Referenz müssen folgende Mindestanforderungen nachgewiesen werden: - jede Referenz muss zum Zeitpunkt der Angebotsfrist min. 2 Jahre durchgängig, d.h. ohne Unterbrechung, erbracht worden sein; - die Referenz wurde nicht vorzeitig wegen Schlechtleistung beendet (Anknüpfungspunkt für Prüfung nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB); - jede Referenz zum Fachlos "Unterhalts- inkl. Sonderreinigung" muss entsprechende Reinigungsleistungen in einem Bürogebäude (Büros, Sanitärräume, Teeküchen, Besprechungsräume, Druckerräume, etc.) zum Gegenstand haben, d.h. die Reinigung von z.B. Lagerhallen oder Parkhäusern ist nicht ausreichend - jede Referenz muss (Beachte! Unterschiede je nach angebotenes Gebietslos): o bei der Unterhalts- inkl. Sonderreinigung hinsichtlich der bundesweiten Gebietslose (Gebietslos 1 - 6) mindestens 50 verschiedene Standorte (verschiedene Anschriften je Standort, nicht lediglich unterschiedliche Etagen in einem Gebäude) mit einer zu reinigenden Gesamtgrundfläche von mindestens 40.000 qm; o bei der Unterhalts- inkl. Sonderreinigung des Standorts Nagelsweg (Gebietslos 7) jeweils einen Standort zum Gegenstand haben, an dem (1) arbeitstäglich mindestens 47.000 qm an Gesamtgrundfläche und (2) einmal im Monat zusätzlich mindestens 32.000 m2 in diesem Standortobjekt zu reinigen sind.; o bei der Glasreinigung mindestens 50 verschiedene Standorte (verschiedene Anschriften je Standort, nicht lediglich unterschiedliche Etagen in einem Gebäude) mit einer Gesamtglasfläche bei Angebotsabgabe auf ein bundesweites Gebietslos (Gebietslose 1 - 6) von mindestens 10.500 qm und bei Angebotsabgabe auf den Standort Nagelsweg (Gebietslos 7) von mindestens 45.300 qm beinhalten (4) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über die Anzahl der Mitarbeiter gesamt sowie über die Anzahl technischer Fachkräfte oder technischer Stellen (fachliche Mitarbeiter), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Hinweis: Fachliche Mitarbeiter o.g. Sinn sind ausschließlich Mitarbeiter im Bereich "Reinigungsdienstleistungen", nicht hingegen Mitarbeitende in der Verwaltung, Logistik etc. des Bieters / der Bietergemeinschaft. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.2). (5) Der Bieter / Die Bietergemeinschaft bestätigt, über die geforderte aktuell bestehende Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (mindestens DIN EN ISO 9001:2015) oder gleichwertige Bescheinigung zu verfügen und diese als Kopie beigefügt zu haben. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.3 in Verbindung mit der Einreichung der Kopie eines entsprechenden Zertifikats oder einer gleichwertigen Bescheinigung). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 46 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird ausdrücklich auf folgendes hingewiesen: Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots (vgl. § 53 Abs. 7 Satz 1 VgV). Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-G verzichtet nicht auf die Möglichkeit der Nachforderung. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in Übereinstimmung mit § 56 VgV nicht alle fehlenden Unterlagen oder Informationen nachgefordert werden können. Wird ein Konzept, werden zwei oder alle drei geforderten Konzepte überhaupt nicht eingereicht, ist das Angebot unvollständig und muss ausgeschlossen werden. Eine Nachforderung des fehlenden Konzepts ist nach § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Wird ein Konzept eingereicht, dass jedoch nicht alle im Dokument "A4a_Vorgaben zur Bewertung Qualität" festgelegten Unterkriterien thematisiert oder aus dem hervorgeht, dass einzelne Leistungsbestandteile mangelhaft oder nicht erfüllt werden, kann die Wirtschaftlichkeit iSv. § 58 Abs. 1 VgV nicht positiv festgestellt werden, weshalb das Angebot nicht bezuschlagt werden kann. Gleiches gilt, wenn zwei oder alle 3 Konzepte betroffen sind. Sofern die geforderten Ausführungen zum Nutzerportal nicht eingereicht werden, ist eine Nachforderung ausgeschlossen und das Angebot wird wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen. Werden die geforderten Zugangsdaten zum Nutzerportal nicht beigefügt bzw. unvollständige und/oder fehlerhafte Zugangsdaten für das Nutzerportal (Zugangslink, Benutzername, Passwort; vgl. Ziff. 5. des Dokuments "B2_Angebotsschreiben und Ziff. 2 des Dokuments A4a_Vorgaben zur Bewertung Qualität) eingereicht, kann das Angebot nicht bewertet werden! Fehlende Zugangsdaten (Zugangslink, Benutzername, Passwort) können nicht nachgereicht und fehlerhafte Zugangsdaten können nicht korrigiert werden. Da auch in den vorgenannten Fällen die Wirtschaftlichkeit iSv. § 58 Abs. 1 VgV nicht positiv festgestellt werden kann, kann das Angebot nicht bezuschlagt werden kann.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Sofern beabsichtigt ist, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, müssen die Mitglieder in der Anlage B2_Angebotsschreiben angegeben werden und ein Vertreter benannt werden. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Bietergemeinschaften können grundsätzlich nur bis zu der Angebotsabgabe neu oder umgebildet werden. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern) während der laufenden Angebotsbearbeitungsphase bis zur Erteilung des Zuschlags muss der Auftraggeberin gegenüber unverzüglich schriftlich angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig sein und führt dann zu der Nichtberücksichtigung der Gemeinschaft bzw. ihres Angebots. Soweit keine Bietergemeinschaft besteht, ist die Erklärung im Dokument B2_Angebotsschreiben nicht auszufüllen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: Los 7) a) - Gebiet Nagelsweg Hamburg Unterhalts- inkl. Sonderreinigung
Beschreibung: Die Einzelheiten der Leistung, insbesondere der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag und seinen Anlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung (Anlage B1), den Leistungsverzeichnissen (Anlage B1a - B1c) und den Preisblättern (Anlagen B3a - B3c). Die Auftragnehmer stellen für die DAK-G ein kostenfreies Nutzerportal (im Folgenden: das Portal) zur Organisation und Abwicklung der vertraglichen Leistungen, Kommunikation zwischen Auftragnehmer und DAK-G sowie zur Dokumentation zur Verfügung.
Interne Kennung: 13
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90900000 Reinigungs- und Hygienedienste, 90910000 Reinigungsdienste, 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung, 90911200 Gebäudereinigung, 90911300 Fensterreinigung, 90918000 Entleerung von Abfallbehältern, 90919000 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung, 90919200 Büroreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Bei Bedarf und Anforderung durch die DAK-Gesundheit wird der Auftragnehmer auch Sonderreinigungen und/oder Reinigungen in Vertretung durchführen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: NUTS-Code: DE1, DE2, DE3, DE4, DE5, DE6, DE7, DE8, DE9, DEA, DEB, DEC, DED, DEE, DEF, DEG Die Leistungen sind im gesamten Bundesgebiet zu erbringen. Da jedoch Gebietslose gebildet wurden, richtet sich der Standort der jeweils zu reinigenden Objekte nach dem jeweiligen Gebietslos, für welches der Bieter den Zuschlag erhält.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die DAK-G hat das Recht, die Laufzeit dieses Vertrags einseitig dreimal um je 1 Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit bis zum 31.08.2030 zu verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) A2_Eigenerklärung Eignung gemäß Vorlage (2) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass (1) eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (a) aktuell vorhanden ist bzw. (b) im Auftragsfall rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird und (2) diese während der gesamten Vertragslaufzeit au (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass (1) eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (a) aktuell vorhanden ist bzw. (b) im Auftragsfall rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird und (2) diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.1), Im Fall einer Bietergemeinschaft muss eine entsprechende Versicherung von mindestens einem Mitglied oder alternativ von der Bietergemeinschaft selbst vorhanden sein. Mindestanforderungen: Eine angemessene und gültige branchenübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes gemäß den Vorgaben in § 11 Abs. 9 des Dokuments "B0_Vertrag". Gemäß § 11 Abs. 9 des Dokuments "B0_Vertrag" gilt: "Der Auftragnehmer verfügt während der gesamten Vertragsdauer über eine angemessene und gültige branchenübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes. Von dieser Versicherung ist auch der Ersatz von Tätigkeitsschäden umfasst. Der Auftragnehmer weist der DAK-G den Versicherungsschutz im Zuge der Angebotsabgabe sowie nachfolgend bis zum 01. Januar eines jeden Jahres unaufgefordert nach. Die Mindestdeckungssummen betragen je Schadensereignis einmal maximiert pro Jahr: - für Personenschäden: 3.000.000,- EUR - für Sach- und Vermögensschäden: 3.000.000,- EUR - für Bearbeitungsschäden: 500.000,- EUR - für Schlüsselverlustschäden: 100.000,- EUR - Umwelthaftpflichtversicherung: 3.000.000,- EUR." (3) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über seine Gesamt- sowie tätigkeitsbezogenen Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.2). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Nachunternehmer 1) Nachunternehmer mit Eignungsleihe Soweit der Bieter Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des anderen Unternehmens in Anspruch nimmt (Nachunternehmer mit Eignungsleihe), muss der Bieter dies in Anlage B2_Angebotsschreiben angeben. Mit Angebotsabgabe ist von jedem Nachunternehmer mit Eignungsleihe mit dem Angebot die Anlage A3_Eigenerklärung Nachunternehmer ausgefüllt einzureichen. Sofern der Bieter die Kapazitäten des anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, haften der Bieter sowie der Nachunternehmer gesamtschuldnerisch für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Sofern der Bieter die Kapazitäten des anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit des anderen Unternehmens in Anspruch nimmt, muss das Unternehmen auch für den entsprechenden Bereich eingesetzt werden. Beispiel für eine Eignungsleihe: Werden als Eignungskriterium Erfahrungen in einem bestimmten Bereich, nachzuweisen über Referenzen, gefordert, welche der Bieter selbst nicht hat, kann er zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit Referenzprojekte eines anderen Unternehmens angeben. Dieses andere Unternehmen ist in diesem Fall ein qualifizierter Nachunternehmer, weil der Bieter ohne dieses Unternehmen die Eignungskriterien nicht allein erfüllt. 2) Nachunternehmer ohne Eignungsleihe Beruft sich der Bieter darauf, Teile des Auftrags von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass der Bieter die Kapazitäten des Nachunternehmers zum Nachweis seiner Eignung benötigt (Nachunternehmer ohne Eignungsleihe), muss er in der Anlage B2_Angebotsschreiben angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt, durch den Nachunternehmer erbringen zu lassen. Erbringt ein Dritter für den Bieter reine Hilfsleistungen wie beispielsweise Zulieferleistungen, handelt es sich bei dem Dritten nicht um einen Nachunternehmer. Mit Angebotsgabe müssen noch keine Angaben zum Nachunternehmer gemacht werden. Gibt der Bieter freiwillig den Nachunternehmer bereits mit Angebotsgabe an, ist zusätzlich die Anlage A3_Eigenerklärung Nachunternehmer für jeden Nachunternehmer ausgefüllt abzugeben. Vor Zuschlagserteilung wird die Auftraggeberin von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierzu wird die Auftraggeberin den betreffenden Bieter ausdrücklich unter Setzung einer angemessenen Frist zur Einreichung der ausgefüllten Eigenerklärung Nachunternehmer (Anlage A3) auffordern. Sofern der Nachunternehmer selbst Nachunternehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, handelt es sich bei dem vom Nachunternehmer eingesetzten Nachunternehmen ebenfalls um einen Nachunternehmer des Bieters, welcher mit Angebotsabgabe benannt werden muss. Sofern ein vom Bieter benannte Nachunternehmer selbst Nachunternehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, handelt es sich bei den nachgelagerten Nachunternehmern ebenfalls um Nachunternehmer des Bieters selbst. Nachgelagerte Nachunternehmer, sowie die Teile des Auftrages, die diese ausführen, müssen daher ebenfalls benannt werden. Alle nachgelagerten Nachunternehmer müssen dieselben vertraglichen Anforderungen (Einhaltung Mindestlohn, Vertraulichkeitsvereinbarung, Datenschutz etc.) und Eignungsanforderungen erfüllen, wie sie für direkt vom Bieter eingesetzte Nachunternehmer gelten.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: (1) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.1). (2) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Einhaltung der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und zur Tariftreue (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.2). (3) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, von jedem benannten Nachunternehmer, dass die Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 genannten Sachverhalte zu Russlandsanktionen eingehalten werden (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.3). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) A3_Eigenerklärung Nachunternehmer gemäß Vorlage (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes (2) B4_Hinweise und Verpflichtungserklärung Datenschutz gemäß Vorlage (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) Mit dem Angebot ist lediglich die Verpflichtungserklärung des Auftragnehmers (Seite 2) ausgefüllt einzureichen. Im Zuschlagsfall hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass alle Beschäftigten, welche bei der Vertragserfüllung Sozialdaten oder sonstige personenbezogenen Daten speichern oder verarbeiten, die Verpflichtungserklärung der Beschäftigten des Auftragnehmers (Seite 3 der Anlage) unterzeichnen. Auf Verlangen der DAK-Gesundheit hat der Auftragnehmer die entsprechenden Verpflichtungserklärungen einzureichen. (3) Abgabe einer Eigenerklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss/müssen pro angebotenem Los jeweils eine Referenzliste über 3 nach Inhalt/Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 4 Jahren unter Angabe des Leistungsinhalts und der Vertragslaufzeit, des Auftragswertes und des Vertragspartners einschließlich der Kontaktdaten des Ansprechpartners (Name, Anschrift, Telefon und E-Mail) eingereicht. Hierbei müssen durch jede Referenz die in der Spalte "inhaltliche Mindestanforderungen" aufgeführten Mindestanforderungen nachgewiesen und hierzu die im Dokument "A1_Eigenerklärung Eignung" vorhandenen Tabellen - für das angebotene Los - ausgefüllt werden. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.1). Mindestanforderungen: Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten 4 Jahren nachzuweisen. Durch jede Referenz müssen folgende Mindestanforderungen nachgewiesen werden: - jede Referenz muss zum Zeitpunkt der Angebotsfrist min. 2 Jahre durchgängig, d.h. ohne Unterbrechung, erbracht worden sein; - die Referenz wurde nicht vorzeitig wegen Schlechtleistung beendet (Anknüpfungspunkt für Prüfung nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB); - jede Referenz zum Fachlos "Unterhalts- inkl. Sonderreinigung" muss entsprechende Reinigungsleistungen in einem Bürogebäude (Büros, Sanitärräume, Teeküchen, Besprechungsräume, Druckerräume, etc.) zum Gegenstand haben, d.h. die Reinigung von z.B. Lagerhallen oder Parkhäusern ist nicht ausreichend - jede Referenz muss (Beachte! Unterschiede je nach angebotenes Gebietslos): o bei der Unterhalts- inkl. Sonderreinigung hinsichtlich der bundesweiten Gebietslose (Gebietslos 1 - 6) mindestens 50 verschiedene Standorte (verschiedene Anschriften je Standort, nicht lediglich unterschiedliche Etagen in einem Gebäude) mit einer zu reinigenden Gesamtgrundfläche von mindestens 40.000 qm; o bei der Unterhalts- inkl. Sonderreinigung des Standorts Nagelsweg (Gebietslos 7) jeweils einen Standort zum Gegenstand haben, an dem (1) arbeitstäglich mindestens 47.000 qm an Gesamtgrundfläche und (2) einmal im Monat zusätzlich mindestens 32.000 m2 in diesem Standortobjekt zu reinigen sind.; o bei der Glasreinigung mindestens 50 verschiedene Standorte (verschiedene Anschriften je Standort, nicht lediglich unterschiedliche Etagen in einem Gebäude) mit einer Gesamtglasfläche bei Angebotsabgabe auf ein bundesweites Gebietslos (Gebietslose 1 - 6) von mindestens 10.500 qm und bei Angebotsabgabe auf den Standort Nagelsweg (Gebietslos 7) von mindestens 45.300 qm beinhalten (4) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über die Anzahl der Mitarbeiter gesamt sowie über die Anzahl technischer Fachkräfte oder technischer Stellen (fachliche Mitarbeiter), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Hinweis: Fachliche Mitarbeiter o.g. Sinn sind ausschließlich Mitarbeiter im Bereich "Reinigungsdienstleistungen", nicht hingegen Mitarbeitende in der Verwaltung, Logistik etc. des Bieters / der Bietergemeinschaft. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.2). (5) Der Bieter / Die Bietergemeinschaft bestätigt, über die geforderte aktuell bestehende Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (mindestens DIN EN ISO 9001:2015) oder gleichwertige Bescheinigung zu verfügen und diese als Kopie beigefügt zu haben. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.3 in Verbindung mit der Einreichung der Kopie eines entsprechenden Zertifikats oder einer gleichwertigen Bescheinigung). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 46 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird ausdrücklich auf folgendes hingewiesen: Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots (vgl. § 53 Abs. 7 Satz 1 VgV). Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-G verzichtet nicht auf die Möglichkeit der Nachforderung. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in Übereinstimmung mit § 56 VgV nicht alle fehlenden Unterlagen oder Informationen nachgefordert werden können. Wird ein Konzept, werden zwei oder alle drei geforderten Konzepte überhaupt nicht eingereicht, ist das Angebot unvollständig und muss ausgeschlossen werden. Eine Nachforderung des fehlenden Konzepts ist nach § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Wird ein Konzept eingereicht, dass jedoch nicht alle im Dokument "A4a_Vorgaben zur Bewertung Qualität" festgelegten Unterkriterien thematisiert oder aus dem hervorgeht, dass einzelne Leistungsbestandteile mangelhaft oder nicht erfüllt werden, kann die Wirtschaftlichkeit iSv. § 58 Abs. 1 VgV nicht positiv festgestellt werden, weshalb das Angebot nicht bezuschlagt werden kann. Gleiches gilt, wenn zwei oder alle 3 Konzepte betroffen sind. Sofern die geforderten Ausführungen zum Nutzerportal nicht eingereicht werden, ist eine Nachforderung ausgeschlossen und das Angebot wird wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen. Werden die geforderten Zugangsdaten zum Nutzerportal nicht beigefügt bzw. unvollständige und/oder fehlerhafte Zugangsdaten für das Nutzerportal (Zugangslink, Benutzername, Passwort; vgl. Ziff. 5. des Dokuments "B2_Angebotsschreiben und Ziff. 2 des Dokuments A4a_Vorgaben zur Bewertung Qualität) eingereicht, kann das Angebot nicht bewertet werden! Fehlende Zugangsdaten (Zugangslink, Benutzername, Passwort) können nicht nachgereicht und fehlerhafte Zugangsdaten können nicht korrigiert werden. Da auch in den vorgenannten Fällen die Wirtschaftlichkeit iSv. § 58 Abs. 1 VgV nicht positiv festgestellt werden kann, kann das Angebot nicht bezuschlagt werden kann.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Sofern beabsichtigt ist, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, müssen die Mitglieder in der Anlage B2_Angebotsschreiben angegeben werden und ein Vertreter benannt werden. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Bietergemeinschaften können grundsätzlich nur bis zu der Angebotsabgabe neu oder umgebildet werden. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern) während der laufenden Angebotsbearbeitungsphase bis zur Erteilung des Zuschlags muss der Auftraggeberin gegenüber unverzüglich schriftlich angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig sein und führt dann zu der Nichtberücksichtigung der Gemeinschaft bzw. ihres Angebots. Soweit keine Bietergemeinschaft besteht, ist die Erklärung im Dokument B2_Angebotsschreiben nicht auszufüllen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
5.1.
Los: LOT-0015
Titel: Los 7) b) - Gebiet Nagelsweg Hamburg Glasreinigung
Beschreibung: Die Einzelheiten der Leistung, insbesondere der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag und seinen Anlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung (Anlage B1), den Leistungsverzeichnissen (Anlage B1a - B1c) und den Preisblättern (Anlagen B3a - B3c). Die Auftragnehmer stellen für die DAK-G ein kostenfreies Nutzerportal (im Folgenden: das Portal) zur Organisation und Abwicklung der vertraglichen Leistungen, Kommunikation zwischen Auftragnehmer und DAK-G sowie zur Dokumentation zur Verfügung.
Interne Kennung: 14
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90900000 Reinigungs- und Hygienedienste, 90910000 Reinigungsdienste, 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung, 90911200 Gebäudereinigung, 90911300 Fensterreinigung, 90918000 Entleerung von Abfallbehältern, 90919000 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung, 90919200 Büroreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Bei Bedarf und Anforderung durch die DAK-Gesundheit wird der Auftragnehmer auch Sonderreinigungen und/oder Reinigungen in Vertretung durchführen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: NUTS-Code: DE1, DE2, DE3, DE4, DE5, DE6, DE7, DE8, DE9, DEA, DEB, DEC, DED, DEE, DEF, DEG Die Leistungen sind im gesamten Bundesgebiet zu erbringen. Da jedoch Gebietslose gebildet wurden, richtet sich der Standort der jeweils zu reinigenden Objekte nach dem jeweiligen Gebietslos, für welches der Bieter den Zuschlag erhält.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die DAK-G hat das Recht, die Laufzeit dieses Vertrags einseitig dreimal um je 1 Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit bis zum 31.08.2030 zu verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) A2_Eigenerklärung Eignung gemäß Vorlage (2) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass (1) eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (a) aktuell vorhanden ist bzw. (b) im Auftragsfall rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird und (2) diese während der gesamten Vertragslaufzeit au (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass (1) eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (a) aktuell vorhanden ist bzw. (b) im Auftragsfall rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird und (2) diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.1), Im Fall einer Bietergemeinschaft muss eine entsprechende Versicherung von mindestens einem Mitglied oder alternativ von der Bietergemeinschaft selbst vorhanden sein. Mindestanforderungen: Eine angemessene und gültige branchenübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes gemäß den Vorgaben in § 11 Abs. 9 des Dokuments "B0_Vertrag". Gemäß § 11 Abs. 9 des Dokuments "B0_Vertrag" gilt: "Der Auftragnehmer verfügt während der gesamten Vertragsdauer über eine angemessene und gültige branchenübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes. Von dieser Versicherung ist auch der Ersatz von Tätigkeitsschäden umfasst. Der Auftragnehmer weist der DAK-G den Versicherungsschutz im Zuge der Angebotsabgabe sowie nachfolgend bis zum 01. Januar eines jeden Jahres unaufgefordert nach. Die Mindestdeckungssummen betragen je Schadensereignis einmal maximiert pro Jahr: - für Personenschäden: 3.000.000,- EUR - für Sach- und Vermögensschäden: 3.000.000,- EUR - für Bearbeitungsschäden: 500.000,- EUR - für Schlüsselverlustschäden: 100.000,- EUR - Umwelthaftpflichtversicherung: 3.000.000,- EUR." (3) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über seine Gesamt- sowie tätigkeitsbezogenen Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.2). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Nachunternehmer 1) Nachunternehmer mit Eignungsleihe Soweit der Bieter Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des anderen Unternehmens in Anspruch nimmt (Nachunternehmer mit Eignungsleihe), muss der Bieter dies in Anlage B2_Angebotsschreiben angeben. Mit Angebotsabgabe ist von jedem Nachunternehmer mit Eignungsleihe mit dem Angebot die Anlage A3_Eigenerklärung Nachunternehmer ausgefüllt einzureichen. Sofern der Bieter die Kapazitäten des anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, haften der Bieter sowie der Nachunternehmer gesamtschuldnerisch für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Sofern der Bieter die Kapazitäten des anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit des anderen Unternehmens in Anspruch nimmt, muss das Unternehmen auch für den entsprechenden Bereich eingesetzt werden. Beispiel für eine Eignungsleihe: Werden als Eignungskriterium Erfahrungen in einem bestimmten Bereich, nachzuweisen über Referenzen, gefordert, welche der Bieter selbst nicht hat, kann er zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit Referenzprojekte eines anderen Unternehmens angeben. Dieses andere Unternehmen ist in diesem Fall ein qualifizierter Nachunternehmer, weil der Bieter ohne dieses Unternehmen die Eignungskriterien nicht allein erfüllt. 2) Nachunternehmer ohne Eignungsleihe Beruft sich der Bieter darauf, Teile des Auftrags von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass der Bieter die Kapazitäten des Nachunternehmers zum Nachweis seiner Eignung benötigt (Nachunternehmer ohne Eignungsleihe), muss er in der Anlage B2_Angebotsschreiben angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt, durch den Nachunternehmer erbringen zu lassen. Erbringt ein Dritter für den Bieter reine Hilfsleistungen wie beispielsweise Zulieferleistungen, handelt es sich bei dem Dritten nicht um einen Nachunternehmer. Mit Angebotsgabe müssen noch keine Angaben zum Nachunternehmer gemacht werden. Gibt der Bieter freiwillig den Nachunternehmer bereits mit Angebotsgabe an, ist zusätzlich die Anlage A3_Eigenerklärung Nachunternehmer für jeden Nachunternehmer ausgefüllt abzugeben. Vor Zuschlagserteilung wird die Auftraggeberin von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierzu wird die Auftraggeberin den betreffenden Bieter ausdrücklich unter Setzung einer angemessenen Frist zur Einreichung der ausgefüllten Eigenerklärung Nachunternehmer (Anlage A3) auffordern. Sofern der Nachunternehmer selbst Nachunternehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, handelt es sich bei dem vom Nachunternehmer eingesetzten Nachunternehmen ebenfalls um einen Nachunternehmer des Bieters, welcher mit Angebotsabgabe benannt werden muss. Sofern ein vom Bieter benannte Nachunternehmer selbst Nachunternehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, handelt es sich bei den nachgelagerten Nachunternehmern ebenfalls um Nachunternehmer des Bieters selbst. Nachgelagerte Nachunternehmer, sowie die Teile des Auftrages, die diese ausführen, müssen daher ebenfalls benannt werden. Alle nachgelagerten Nachunternehmer müssen dieselben vertraglichen Anforderungen (Einhaltung Mindestlohn, Vertraulichkeitsvereinbarung, Datenschutz etc.) und Eignungsanforderungen erfüllen, wie sie für direkt vom Bieter eingesetzte Nachunternehmer gelten.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: (1) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.1). (2) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Einhaltung der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und zur Tariftreue (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.2). (3) Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, von jedem benannten Nachunternehmer, dass die Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 genannten Sachverhalte zu Russlandsanktionen eingehalten werden (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.3). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) A3_Eigenerklärung Nachunternehmer gemäß Vorlage (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes (2) B4_Hinweise und Verpflichtungserklärung Datenschutz gemäß Vorlage (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) Mit dem Angebot ist lediglich die Verpflichtungserklärung des Auftragnehmers (Seite 2) ausgefüllt einzureichen. Im Zuschlagsfall hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass alle Beschäftigten, welche bei der Vertragserfüllung Sozialdaten oder sonstige personenbezogenen Daten speichern oder verarbeiten, die Verpflichtungserklärung der Beschäftigten des Auftragnehmers (Seite 3 der Anlage) unterzeichnen. Auf Verlangen der DAK-Gesundheit hat der Auftragnehmer die entsprechenden Verpflichtungserklärungen einzureichen. (3) Abgabe einer Eigenerklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss/müssen pro angebotenem Los jeweils eine Referenzliste über 3 nach Inhalt/Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 4 Jahren unter Angabe des Leistungsinhalts und der Vertragslaufzeit, des Auftragswertes und des Vertragspartners einschließlich der Kontaktdaten des Ansprechpartners (Name, Anschrift, Telefon und E-Mail) eingereicht. Hierbei müssen durch jede Referenz die in der Spalte "inhaltliche Mindestanforderungen" aufgeführten Mindestanforderungen nachgewiesen und hierzu die im Dokument "A1_Eigenerklärung Eignung" vorhandenen Tabellen - für das angebotene Los - ausgefüllt werden. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.1). Mindestanforderungen: Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten 4 Jahren nachzuweisen. Durch jede Referenz müssen folgende Mindestanforderungen nachgewiesen werden: - jede Referenz muss zum Zeitpunkt der Angebotsfrist min. 2 Jahre durchgängig, d.h. ohne Unterbrechung, erbracht worden sein; - die Referenz wurde nicht vorzeitig wegen Schlechtleistung beendet (Anknüpfungspunkt für Prüfung nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB); - jede Referenz zum Fachlos "Unterhalts- inkl. Sonderreinigung" muss entsprechende Reinigungsleistungen in einem Bürogebäude (Büros, Sanitärräume, Teeküchen, Besprechungsräume, Druckerräume, etc.) zum Gegenstand haben, d.h. die Reinigung von z.B. Lagerhallen oder Parkhäusern ist nicht ausreichend - jede Referenz muss (Beachte! Unterschiede je nach angebotenes Gebietslos): o bei der Unterhalts- inkl. Sonderreinigung hinsichtlich der bundesweiten Gebietslose (Gebietslos 1 - 6) mindestens 50 verschiedene Standorte (verschiedene Anschriften je Standort, nicht lediglich unterschiedliche Etagen in einem Gebäude) mit einer zu reinigenden Gesamtgrundfläche von mindestens 40.000 qm; o bei der Unterhalts- inkl. Sonderreinigung des Standorts Nagelsweg (Gebietslos 7) jeweils einen Standort zum Gegenstand haben, an dem (1) arbeitstäglich mindestens 47.000 qm an Gesamtgrundfläche und (2) einmal im Monat zusätzlich mindestens 32.000 m2 in diesem Standortobjekt zu reinigen sind.; o bei der Glasreinigung mindestens 50 verschiedene Standorte (verschiedene Anschriften je Standort, nicht lediglich unterschiedliche Etagen in einem Gebäude) mit einer Gesamtglasfläche bei Angebotsabgabe auf ein bundesweites Gebietslos (Gebietslose 1 - 6) von mindestens 10.500 qm und bei Angebotsabgabe auf den Standort Nagelsweg (Gebietslos 7) von mindestens 45.300 qm beinhalten (4) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über die Anzahl der Mitarbeiter gesamt sowie über die Anzahl technischer Fachkräfte oder technischer Stellen (fachliche Mitarbeiter), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Hinweis: Fachliche Mitarbeiter o.g. Sinn sind ausschließlich Mitarbeiter im Bereich "Reinigungsdienstleistungen", nicht hingegen Mitarbeitende in der Verwaltung, Logistik etc. des Bieters / der Bietergemeinschaft. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.2). (5) Der Bieter / Die Bietergemeinschaft bestätigt, über die geforderte aktuell bestehende Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (mindestens DIN EN ISO 9001:2015) oder gleichwertige Bescheinigung zu verfügen und diese als Kopie beigefügt zu haben. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.3 in Verbindung mit der Einreichung der Kopie eines entsprechenden Zertifikats oder einer gleichwertigen Bescheinigung). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 46 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird ausdrücklich auf folgendes hingewiesen: Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots (vgl. § 53 Abs. 7 Satz 1 VgV). Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-G verzichtet nicht auf die Möglichkeit der Nachforderung. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in Übereinstimmung mit § 56 VgV nicht alle fehlenden Unterlagen oder Informationen nachgefordert werden können. Wird ein Konzept, werden zwei oder alle drei geforderten Konzepte überhaupt nicht eingereicht, ist das Angebot unvollständig und muss ausgeschlossen werden. Eine Nachforderung des fehlenden Konzepts ist nach § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Wird ein Konzept eingereicht, dass jedoch nicht alle im Dokument "A4a_Vorgaben zur Bewertung Qualität" festgelegten Unterkriterien thematisiert oder aus dem hervorgeht, dass einzelne Leistungsbestandteile mangelhaft oder nicht erfüllt werden, kann die Wirtschaftlichkeit iSv. § 58 Abs. 1 VgV nicht positiv festgestellt werden, weshalb das Angebot nicht bezuschlagt werden kann. Gleiches gilt, wenn zwei oder alle 3 Konzepte betroffen sind. Sofern die geforderten Ausführungen zum Nutzerportal nicht eingereicht werden, ist eine Nachforderung ausgeschlossen und das Angebot wird wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen. Werden die geforderten Zugangsdaten zum Nutzerportal nicht beigefügt bzw. unvollständige und/oder fehlerhafte Zugangsdaten für das Nutzerportal (Zugangslink, Benutzername, Passwort; vgl. Ziff. 5. des Dokuments "B2_Angebotsschreiben und Ziff. 2 des Dokuments A4a_Vorgaben zur Bewertung Qualität) eingereicht, kann das Angebot nicht bewertet werden! Fehlende Zugangsdaten (Zugangslink, Benutzername, Passwort) können nicht nachgereicht und fehlerhafte Zugangsdaten können nicht korrigiert werden. Da auch in den vorgenannten Fällen die Wirtschaftlichkeit iSv. § 58 Abs. 1 VgV nicht positiv festgestellt werden kann, kann das Angebot nicht bezuschlagt werden kann.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Sofern beabsichtigt ist, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, müssen die Mitglieder in der Anlage B2_Angebotsschreiben angegeben werden und ein Vertreter benannt werden. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Bietergemeinschaften können grundsätzlich nur bis zu der Angebotsabgabe neu oder umgebildet werden. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern) während der laufenden Angebotsbearbeitungsphase bis zur Erteilung des Zuschlags muss der Auftraggeberin gegenüber unverzüglich schriftlich angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig sein und führt dann zu der Nichtberücksichtigung der Gemeinschaft bzw. ihres Angebots. Soweit keine Bietergemeinschaft besteht, ist die Erklärung im Dokument B2_Angebotsschreiben nicht auszufüllen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DAK-Gesundheit
Registrierungsnummer: DE811462382
Postanschrift: Nagelsweg 27-31
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: DAK-Gesundheit
Registrierungsnummer: DE811462382
Postanschrift: Nagelsweg 27-31
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 000
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 1
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: DAK-Gesundheit
Registrierungsnummer: DE811462382
Postanschrift: Nagelsweg 27-31
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 000
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 07ef9fb1-9186-41f0-a549-f00ff74cafe3 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/06/2024 14:33:16 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 358749-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 117/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/06/2024