1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Hamburg Verkehrsanlagen GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Erstellung und Inbetriebnahme von mindestens 15 Stück Polleranlagen in Hamburg, Ersatzteillieferung und Bereitstellung einer zentralen Software zur Steuerung und Fernüberwachung aller Polleranlagen
Beschreibung: Im Sinne der Verkehrsberuhigung und einer autoarmen Innenstadt plant die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) die Installation von mindestens 15 automatisch versenkbaren Polleranlagen (POA) in verschiedenen Arealen und Straßenabschnitten in Hamburg. Der Auftraggeber Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) als Realisierungsträger der FHH ist u.a. für die Realisierung und den Betrieb der POA verantwortlich. Die in den Vergabeunterlagen benannten Ausführungszeiten sind zwingend zu beachten. Die vorliegende Ausschreibung umfasst in diesem Zusammenhang alle Leistungen zur: - Bereitstellung, Implementierung und Betreiben einer zentralen Software zur Steuerung und Fernüberwachung im Zuge dieses RV neu erstellter Polleranlagen in Hamburg einschließlich der Softwarewartung, -Entstörung sowie Supportleistungen. - Lieferung, Bau und Inbetriebnahme von 15 Stück Polleranlagen sowie optional 25 Stück weitere Polleranlagen bestehend aus insgesamt 50 versenkbaren Pollern. - Anwenderschulung zur Wartung, Entstörung und Instandsetzung der POA. - Anwenderschulungen zur Bedienung der Software - Ersatzteilversorgung über die erwartete Lebensdauer der POAs
Kennung des Verfahrens: d4016c5c-e1e5-4b9d-a890-9abc056e1f52
Interne Kennung: OV230807RX03
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Zum Submissionstermin sind sämtliche Unterlagen gemäß Vergabebedingungen mit dem Bieterangebot über dtvp einzureichen. Nach erfolgter formalen und technischen Angebotsprüfung werden die wirtschaftlich aussichtsreichsten Angebote, die die formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen, aufgefordert ihr Konzept in einem persönlichen Termin am Standort des Auftraggebers oder per Teams-Videotermin dem Auftraggeber vorzustellen (maximal 2 Stunden). Die Konzeptvorstellung dient dem Auftraggeber dazu noch vorhandene Unklarheiten aufzuklären, sowie ggf. ein besseres Verständnis für die Umsetzung zu entwickeln. Der Termin findet voraussichtlich in der KW 31.2024 statt. Optionale Teststellung gemäß AzA Punkt 13: Die Teststellung stellt eine Ergänzung zur fachlichen Prüfung dar. Hierzu sind im Angebotschreiben Referenzanlagen zu benennen, erfolgt dieses nicht, behält sich der Auftraggeber vor das Angebot auszuschließen. Ob eine Teststellung durchgeführt wird, entscheidet der Auftraggeber während der fachlichen Angebotsprüfung. Diese kann erfolgen, wenn aufgrund der Papierlage Kriterien nicht eindeutig zu prüfen sind. Der Auftraggeber behält sich somit vor, eine Teststellung für die wirtschaftlich aussichtsreichsten Angebote durchzuführen. Der Bieter hat keinen Anspruch auf die Durchführung einer Teststellung und muss die aussagekräftige technische Dokumentation mit dem Angebot einreichen.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45233293 Installation von Straßenmobiliar
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34923000 Ausrüstung für die Straßenverkehrssteuerung, 34996000 Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für den Straßenverkehr, 45122000 Aufschlussbohrungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Großraum Hamburg
Stadt: Hamburg
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort ist im Raum Hamburg, die einzelnen Standorte der Polleranlagen kann erst im Zuge der Vertragserfüllung mit dem Einzelabruf mitgeteilt werden.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4DMNHECB
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Erstellung und Inbetriebnahme von mindestens 15 Stück Polleranlagen in Hamburg, Ersatzteillieferung und Bereitstellung einer zentralen Software zur Steuerung und Fernüberwachung aller Polleranlagen
Beschreibung: Gemäß Leistungsbeschreibung und dem Langtext-Leistungsverzeichnis beinhaltet die Beschaffung: 1. Liefer- und Bauleistungen zu Polleranlagen (POA) gemäß Leistungsbeschreibung Abschnitt 2 - die Lieferung der Hardware für automatisch versenkbare Polleranlagen, einschließlich aller notwendigen Komponenten - die Montage und Inbetriebnahme der Hardware einschließlich aller dafür erforderlichen Tiefbauarbeiten und Absperrmaßnahmen, - Jede POA muss optisch in einem gleichen Erscheinungsbild ausgestattet sein, wenngleich der Ausstattungsumfang in der Anzahl der benötigten Komponenten je nach Standort variieren kann. - Die Bedienung der POA durch durchfahrtsberechtigte Fahrzeuge erfolgt je nach Benutzergruppe über automatische kamerabasierte Kennzeichenerkennung, B-Schlüssel, Zahlencode und Funksender. - Ebenso sind spezielle Bedienabläufe für Notfall- und Einsatzfahrzeuge (BOS-Dienste) vorgesehen. - Der Prozess der Erteilung und Verwaltung der Durchfahrtsberechtigungen erfolgt durch den Landesbetrieb Verkehr (LBV) oder bei Anliegen kürzerer Dauer durch das Polizeikommissariat (PK). 2. Lieferleistung Software Polleranlagen (PSW) inklusive Support gemäß Leistungsbeschreibung Abschnitt 3 und EVB-IT-Erstellungsvertrag: Der Auftraggeber erwirbt ein zeitlich unbegrenztes, nicht-exklusives Nutzungsrecht an der installierten Software des Anbieters und, sofern es sich um Drittsoftware (Betriebssysteme, Datenbanken, Virenscanner etc.) handelt, das Seitens des Herstellers zugesicherte Lizenzrecht zur zeitlich unbegrenzten Nutzung. Über eine Softwareschnittstelle werden die Daten an eine zentrale Pollersoftware (PSW) übermittelt. Die PSW wird von HHVA betrieben und ist per abgesicherte Internetverbindung mit allen POA´s verbunden. Die Software dient zur Fernüberwachung und Fernsteuerung der Anlagen sowie zur Übermittelung der Durchfahrtsberechtigungen an die jeweilige POA. Leistungsumfang entspricht im Wesentlichen: die Lieferung der Software, einschließlich aller dafür erforderlichen Programmierungsarbeiten, - die Installation und Inbetriebnahme der POA-Software auf einem durch den AG bereitgestellten Server, einschließlich aller Programmierungen zur Herstellung der Schnittstellen, - die Anbindung jeder installierten POA an die PSW Treten Störungen an den POA auf, so werden diese über die PSW an die HHVA-Einsatzleitstelle gemeldet, so dass die HHVA-Mitarbeiter umgehend entsprechende Entstörungsmaßnahmen einleiten können. Die Wartung und Entstörung der Polleranlagen findet im Regelfall durch den Auftraggeber HHVA statt. 3. Anwenderschulung gemäß Leistungsbeschreibung Abschnitt 4: - Anwenderschulungen zur Bedienung der Software Im Rahmen der Inbetriebnahme der PSW sind die Mitarbeiter des AG sowie Mitarbeiter von Polizei und Feuerwehr, welche die PSW bedienen, in der Softwareanwendung zu schulen. - Anwenderschulung zur Wartung, Entstörung und Instandsetzung der POA. Im Rahmen der Abnahme sind die Servicemitarbeiter des AG für die Durchführung von Arbeiten an POA zur Wartung, Entstörung und Instandsetzung in Theorie und Praxis zu schulen. 4. Ersatzteile gemäß Leistungsbeschreibung 6.19: Für den Betrieb der POAs sind dem Auftraggeber für die Einsatzdauer der POAs von voraussichtlich 15 Jahren Ersatzteile und Zubehör zu liefern. Diese erforderliche Ersatzteile für die POAs sind vom Auftragnehmer zu benennen und gemäß Ersatzteil-Preisliste zu liefern. Ausführungszeiten: - Die Lieferzeit für die Realisierung der Software "PSW" darf 8 Kalenderwochen ab Zuschlagserteilung nicht überschreiten. - Die Lieferzeit der Komponenten für eine POA, sowie der Termin für die Montage und Inbetriebnahme darf maximal 8 Kalenderwochen nach Abrufbestellung betragen. - Bis zum 31.10.2024 sind zwei Polleranlagen (POA) an vom AG benannten Standorten zu errichten sowie die zentrale Software (PSW) voll funktionsfähig zu realisieren und in Betrieb zu nehmen.
Interne Kennung: OV230807RX03
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45233293 Installation von Straßenmobiliar
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34923000 Ausrüstung für die Straßenverkehrssteuerung, 34996000 Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für den Straßenverkehr, 45122000 Aufschlussbohrungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Vertragslaufzeit: Der Auftraggeber behält sich optional vor, den Vertrag zweimalig, um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit für den Bau von POAs beträgt somit 6 Jahre. Bedarfsmenge: Für den Neubau von 15 Stück POAs besteht eine Abnahmeverpflichtung. Der Auftraggeber behält sich optional vor, den Bau von bis zu weiteren 25 POAs zu beauftragen. Die Mengenangaben in den Preisblättern basieren auf dieser Planung des Auftraggebers. Die jeweils angegebenen Mengen sind ein geschätzter und unverbindlicher Wert. Die im Vertragszeitraum tatsächlich anfallenden Mengen können hiervon abweichen, also darüber hinausgehen oder dahinter zurückbleiben. Mengenerhöhung: Der Auftraggeber behält sich darüber hinaus zusätzlich vor, die jeweiligen Mengen bei Bedarf bis zu 30% zu erhöhen. Hieraus resultiert kein Anspruch auf Anpassung der Einzelpreise. Es besteht zudem kein Anspruch auf das Erreichen eines bestimmten Umsatzes.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Großraum Hamburg
Stadt: Hamburg
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort ist im Raum Hamburg, die einzelnen Standorte der Polleranlagen kann erst im Zuge der Vertragserfüllung mit dem Einzelabruf mitgeteilt werden.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit von 4 Jahren bezieht sich auf den Bau und Inbetriebnahme der Polleranlagen. Optional behält sich der Auftraggeber vor, den Vertrag zweimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern. Darüber hinaus gilt der Vertrag für die Ersatzteillieferung sowie das Betreiben und den Support der Software für die Einsatzdauer der Polleranlagen, mindestens zuzüglich 15 Jahre. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende schriftlich zu kündigen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Anforderung an die Eignung gemäß Dokument 04_Eignungskriterien_Mindestanforderungen sind: 1. Eigenerklärung zur Firma mit Angaben: Firmenname, Rechtsform, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet, Name Geschäftsführer, vertretungsberechtigten Gesellschaftern (siehe Anlage: Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung). 2. Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers/Bieters für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Zulassung erforderlich ist, ist dies mit dem Teilnahmeantrag / Angebot mitzuteilen und der entsprechende Nachweis zu erbringen (siehe Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung). 3. Vorlage des letzten Jahresabschlusses, falls dessen Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; falls eine Veröffentlichung nicht vorgeschrieben ist, können andere geeignete Angaben zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens (bei Aktiengesellschaft letzter Geschäftsbericht, bei sonstiger Rechtsform gleichwertige Unterlagen, aus denen das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten hervorgeht) vorgelegt werden. 4. Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensereignis von: Sach- und Vermögensschäden: mindestens [Betrag gelöscht] EUR. Erklärung und Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit der genannten Deckungshöhe durch Vorlage der Bestätigung des Versicherungsgebers, alternativ durch Vorlage einer rechtsverbindlichen Erklärung des Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen (siehe Anlage: Erklärung Versicherung). 5. Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro netto (Angabe getrennt pro Jahr) (siehe Anlage: Erklärung Angaben zur Eignungsprüfung). Mindestanforderung: [Betrag gelöscht]EUR
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 6. Es muss eine Zertifizierung gemäß DIN/ISO 9001 oder vergleichbar vorliegen (vgl. Erklärung Qualitätssicherung) 7. Es sind mindestens zwei geeignete, unterschiedliche Referenzen aus dem Zeitraum der letzten 5 Jahre zu benennen, die bearbeitet wurden. Diese Referenzen müssen sich jeweils auf bereits durchgeführte vergleichbare Leistungen im Bereich Bau von Polleranlagen inklusive Poller-Software mit vergleichbarem Auftragswert beziehen (siehe Anlage: Erklärung Angaben zur Eignungsprüfung) 8. Abgabe einer Eigenerklärung zur Erfüllung der Mindestanforderungen an die Leistung: - Mindestens fünf Jahre Erfahrung und technische Fachkompetenz im Bereich des Baus von Polleranlagen mit Steuerung und Fernüberwachung mit mindestens 25 angebundenen Polleranlagen - Kenntnisse der relevanten technischen Regeln und Regelwerke, Vorschriften, Richtlinien, insbesondere die ZTV-ING sowie zahlreiche weitere ZTV - Kenntnisse der geltenden bundesdeutschen Regelungen DIN-VDE oder vergleichbaren europäischen Regelungen sowie die anerkannten Regeln der Technik (siehe Anlage: Eigenerklärung-Mindestanforderungen) 9. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu: Anzahl der Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich; Anzahl der Mitarbeiter im technischen Bereich (vgl. Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung). 10. Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (siehe Anlage: Erklärung Angaben zur Eignungsprüfung).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis erteilt. Es wird anhand der nachfolgenden Wertungskriterien bewertet und gewichtet:
Beschreibung: Für die Angebotswertung wird der Preis, wie folgt in eine Prozentskala von 0 bis 700 summiert: - 700 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Gesamtsumme netto gemäß Angebotsschreiben) - 0 Prozent erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Prozent.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umsetzungskonzept
Beschreibung: Mit dem Angebot ist ein Umsetzungskonzept in schriftlicher und ggf. grafischer Form einzureichen. Hier ist darzustellen, wie der Bieter den Leistungsumfang gemäß Leistungsbeschreibung umsetzt. Weiterhin ist auf folgende Fragen/Aspekte (erwartete Inhalte) in dem Konzept einzugehen. a. Durchführungskonzept: Beschreibung der Maßnahmen zur Sicherstellung der kontinuierlichen Bereithaltung und Bereitstellung der personellen Ressourcen und der Materialverfügbarkeit für den Bau von POAs mit Darstellung zum Vorgehen "Planung und Bau einer POA" b. Technisches Konzept: - Darstellung der Funktion Kollisionserfassung - Darstellung der Bedienoberflächen der PSW - Rollenkonzept - Wartungs- / Prüfkonzept Software Die maßgeblichen Wertungs- und Zuschlagskriterien einschließlich Gewichtung und Unterkriterien für die Bewertung sind ausführlich in der Anlage "06_Wertungs- und Zuschlagskriterien" aufgeführt.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 16a VOB/A fehlende oder unvollständige oder fehlerhafte unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen vom betreffenden Bieter nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Ort: Es ist vom Auftraggeber kein öffentlicher Eröffnungstermin vorgesehen.
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Personen zugelassen, da keine öffentliche Angebots-Verlesung vom Auftraggeber durchgeführt wird. Das Ausschreibungsergebnis wird allen teilnehmenden Bietern schnellstmöglich nach Angebotsöffnung per dtvp zugesendet.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die nachfolgend genannten Anlagen beinhalten Ausführungsbedingungen als Mindestanforderungen, die zwingend erfüllt sein müssen. Bei Nichterfüllung führt dies zum Ausschluss der Angebotswertung. Folgende Anlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn (vgl. Anlage) - EU-Sanktionen (vgl. Anlage) - Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnorm
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Zahlungsziel beträgt 30 Tage Abschlagsrechnungen: Anhand der durch den Auftragnehmers erstellten und durch die Bauüberwachung des Auftraggebers abgezeichneten Aufmaßunterlagen können Abschlagsrechnungen gestellt werden. Die Rechnungssumme der Teilrechnungen darf dabei [Betrag gelöscht] EUR nicht unterschreiten. Des Weiteren gelten die zusätzlichen Vertragsbedingungen. Rechnungslegung erfolgt an rechnungspruefung@hhva.de.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ist der Bieter der Auffassung, dass dieses Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabebestimmungen beinhaltet, kann er diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber rügen. Sollte der Auftraggeber dieser Rüge nicht abhelfen wollen, kann der Bieter binnen 15 Tagen nach Eingang dieser Nichtabhilfeentscheidung einen Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB schriftlich bei der Vergabekammer stellen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Der Vertrag endet für den Bau von Polleranlagen spätestens nach 6 Jahren zum 31.08.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Davon ausgenommen gelten folgende Leistungen "unbefristet", gebunden an die Einsatzdauer der Polleranlagen von mindestens weiteren 15 Jahren: 1. Softwarebereuung und Support 2. Technischer Support 3. Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Verwaltung, Recht und Beteiligungen - Beschaffungsstelle
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Hamburg Verkehrsanlagen GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Hamburg Verkehrsanlagen GmbH
Registrierungsnummer: HRB 111080
Postanschrift: Am Neumarkt 44
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Einkauf
Telefon: +49 4037023-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Verwaltung, Recht und Beteiligungen - Beschaffungsstelle
Registrierungsnummer: t: 040-428403230
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 40-428403230
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4cc4063d-02d0-493d-a27c-e58e271daf6c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/06/2024 11:08:59 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 356392-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 116/2024
Datum der Veröffentlichung: 17/06/2024