1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Station & Service AG
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Bahnsteigerneuerung Bahnhof Oberwinter
Beschreibung: NT26: PU Sanierung Wände + BVB NT30: Winkelstützwand Bahnsteigende NT31: Treppenprovisorium
Kennung des Verfahrens: 6eab14b5-c72e-450e-b8ef-15f8c54af26c
Interne Kennung: 15TEI17674
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 31730000 Elektrotechnische Ausstattung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Remagen / Oberswinter
Postleitzahl: 53424
Land, Gliederung (NUTS): Ahrweiler (DEB12)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Bahnsteigerneuerung Bahnhof Oberwinter
Beschreibung: NT26: PU Sanierung Wände + BVB NT30: Winkelstützwand Bahnsteigende NT31: Treppenprovisorium
Interne Kennung: 15TEI17674
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ahrweiler (DEB12)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig , soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis btw. - soweit die Vergabeunterlagen erkennbar sind- bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Mailänder Consult GmbH
7. Änderung
Abschnittskennung: 85971-2016
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: NT26: Die Sanierung der bestehenden Personenunterführung im Bf Oberwinter wurde durch MC in der Entwurfsplanung geplant. Es war vorgesehen, die Wände zu säubern und frisch zu verputzen. Zu Beginn der Sanierung wurde festgestellt, dass ein neuer Putz nicht auf den Wänden der PU halten wird, da diese zu stark durchfeuchtet sind. Die Wände wurden deshalb mittels Injektionsverfahren von außen abgedichtet. Darüber hinaus wurde in Abstimmung mit dem Bauwerksprüfer ein Sanierungskonzept für die Decke erarbeitet. Da diese zusätzlichen Leistungen nicht vorgesehen waren, stellen sie eine gesondert zu vergütende Mehrleistung dar. NT30: Vom BVB wurde die erstellte Ausführungsplanung der Bahnsteigabschlüsse sowie die der Verschlusswände geprüft und freigegeben. Zur Bauzeitverkürzung wurde im Zuge der Bauausführung ein alternativer Bahnsteigabschluss mittels Fertigteilen gewünscht. Auf Grund dessen mussten auch die beiden Verschlusswände der bestehenden Treppenaufgänge angepasst werden NT31: In der Ausführungsplanung war kein provisorischer Zugang mittels Treppe vorgesehen. Die Bodenplatte der PU musste im Zuge der Bauausführung erneuert werden. Die PU ist dadurch für Reisende nicht mehr nutzbar und der Zugang zum Bahnsteig an Gleis 302 nicht mehr gewährleistet. Von der Projektleitung wurde festgelegt, dass ein provisorischer Zugang mittels Treppe hergestellt werden soll, um den Zugang zum Bahnsteig an Gleis 302 zu ermöglichen. Somit handelt es sich bei der provisorischen Treppe um eine zusätzliche Leistung, welche gesondert zu vergüten ist.
7.1.
Änderung
Abschnittskennung: CON-0000
Beschreibung der Änderungen: NT26: PU Sanierung Wände + BVB NT30: Winkelstützwand Bahnsteigende NT31: Treppenprovisorium
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: DB Station & Service AG
Registrierungsnummer: xxxx
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6926545635
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Mailänder Consult GmbH
Registrierungsnummer: xxx
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60528
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 69959320090
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: xx
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4b570225-4054-43ff-b04f-f8ebddf5bdcf - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 351910-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 115/2024
Datum der Veröffentlichung: 14/06/2024