Deutschland – Schalter – Paketvergabe 6 plus optional 3 Stück gasisolierte, 7-feldrige 110-kV-Schaltanlagen für den Neubau / Teil-Ersatz von Umspannwerken im Berliner Verteilungsnetz

354023-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Schalter – Paketvergabe 6 plus optional 3 Stück gasisolierte, 7-feldrige 110-kV-Schaltanlagen für den Neubau / Teil-Ersatz von Umspannwerken im Berliner Verteilungsnetz
OJ S 115/2024 14/06/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stromnetz Berlin GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Paketvergabe 6 plus optional 3 Stück gasisolierte, 7-feldrige 110-kV-Schaltanlagen für den Neubau / Teil-Ersatz von Umspannwerken im Berliner Verteilungsnetz
Beschreibung: Planung, Konstruktion, Fertigung, Lieferung und Montage sowie betriebsfertige Inbetriebsetzung von 6 plus optional 3 Stück gasisolierten, 7-feldrigen 110-kV-Schaltanlagen unter Berücksichtigung der Novellierung der F-Gase Verordnung EU 2024/573 vom 7. Februar 2024 einschließlich Wandler, Gasraumüberwachung, Feldverkabelung, Bedienschränke und sonstiger Nebenleistungen für den Neubau oder Teil-Ersatz von Umspannwerken im Berliner Verteilungsnetz aufgeteilt auf drei GIS-Lose.
Kennung des Verfahrens: c1fe473e-35ed-4287-88bd-2742e309597a
Interne Kennung: 2024003408
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Vergabe erfolgt unter Berücksichtigung der Novellierung der F-Gase Verordnung EU 2024/573 vom 7. Februar 2024 (F-GaseVO). Dieser Auftrag unterliegt den Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes(BerlAVG), Abschnitte 3 und 4. Dies umfasst für die Auftragsausführung z.B. die Verpflichtung zur Einhaltung der jeweils geltenden Mindest- bzw. Tarifentgelte, den Vorgaben gemäß Frauenförderverordnung, Vorgaben zur Verhinderung von Benachteiligungen sowie entsprechende Kontroll- und Sanktionsrechte. Die verpflichtenden Inhalte des BerlAVG werden in Form von Besonderen Vertragsbedingungen (BVBs) verbindliche Vertragsbestandteile.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 31214100 Schalter
Zusätzliche Einstufung (cpv): 31214000 Schaltanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: diverse Liegenschaften in Berlin - siehe Lose bzw. Vergabe-/Vertragsunterlagen  
Stadt: Land Berlin
Postleitzahl: 10-14XXX
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Auftragsvergabe steht unter den in der Auftragsbekanntmachung genannten Vorbehalten. Der Auftraggeber behält sich insbesondere vor, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen. Der Auftraggeber behält sich zudem ferner vor, das Vergabeverfahren aufzuheben/einzustellen wenn: (i)- kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt worden ist; (ii)- ein Gremium des Auftraggebers der Zuschlagserteilung nicht zustimmt (Gremienvorbehalt); (iii) dem Auftraggeber eine erforderliche Genehmigung nicht erteilt wird.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche AusschlussgründeGemäß § 123, 124 GWB, § 17 BerlAVG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG, Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014, gemäß Vergabe- / Vertragsunterlagen
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: GIS-Los 1 BMH, CLZ plus optional UW-Kopiervorlage
Beschreibung: Planung, Konstruktion, Fertigung, Lieferung und Montage sowie betriebsfertige Inbetriebsetzung von 2 plus optional 1 Stück gasisolierten, 7-feldrigen 110-kV-Schaltanlagen unter Berücksichtigung der Novellierung der F-Gase Verordnung EU 2024/573 vom 7. Februar 2024 einschließlich Wandler, Gasraumüberwachung, Feldverkabelung, Bedienschränke und sonstiger Nebenleistungen für den Neubau oder Teil-Ersatz von Umspannwerken im Berliner Verteilungsnetz. GIS-Los 1: UW Baldersheim (BHM), Lichtenrader Damm 28, 30 in 12305 Berlin, UW Claszeile (CLZ), Claszeile 55 in 14165 Berlin, Optional: eine zusätzliche 110-kV-Schaltanlage für den Neubau eines weiteren UWs* (*UW-Kopiervorlage, d.h. baugleicher Neubaukörper (oberirdisch, Schaltanlagenraum im Erdgeschoss bzw. “Hochparterre”), lediglich abweichende Liegenschaft in Berlin)
Interne Kennung: 1ad85bc7-cac5-4c65-bf96-d9833059ba43
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 31214100 Schalter
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 1. Erweiterungsoption UW: Fertigung, Lieferung und Montage sowie betriebsfertige Inbetriebsetzung einer weiteren gasisolierten, 7-feldrigen 110-kV-Schaltanlage für den Neubau eines weiteren UWs 2. Zusatzoption in Bezug auf eine mögliche Bauzeitenverschiebung in insgesamt 3 Varianten: V1: Einmalige Verschiebung der Fertigung und Auslieferung einer 110-kV-Schaltanlage eines UW-Projektes um bis zu 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Liefertermin bei einer Vorlaufzeit von mindestens 12 Monaten. V2: Lieferung und Zwischenlagerung einer gefertigten 110-kV-Schaltanlage eines UW Projektes bis zu 6 Monaten an bzw. in eine vom AN organisierte Räumlichkeit einschließlich durch den AN zu tragenden Nebenkosten (Mietkosten, Logistikleistungen, Versicherungen, etc.) sowie anschließende Auslieferung innerhalb des Berliner- Versorgungsgebietes. V3: Lieferung zur Zwischenlagerung einer gefertigten 110-kV-Schaltanlage eines UW Projektes bis zu 12 Monaten an bzw. in eine vom AG organisierte Räumlichkeit sowie anschließende Abholung und Auslieferung innerhalb des Berliner-Versorgungsgebietes 3. Zusatzoption in Bezug auf eine mögliche Änderung des Lieferortes: Anpassung sämtlicher Dokumentation und Beschriftungen einer bestellten Schaltanlage bei Einsatz in einem anderen, vergleichbaren Umspannwerk innerhalb des Berliner- Versorgungsgebietes.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Mindestkriterien (MK) zur Eignung
Beschreibung: MK1.1 Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung MK1.2 Aktueller Nachweis des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes. MK1.3 Aktueller Nachweis des Sozialversicherungsträgers über die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen, Unfallversicherungsbeiträgen und Rentenversicherungsbeiträgen oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes. MK1.4 Eigenerklärung, dass der Verhaltenskodex für Lieferanten des Auftraggebers in der jeweils geltenden Fassung (der „Kodex“) anerkannt wird. MK1.5 Eigenerklärung zur Einhaltung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren MK1.6 Eigenerklärung zur Eignung, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zu Maßnahmen der Selbstreinigung MK1.7 Vorlage Vertraulichkeitserklärung https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/b6bacaa4-b01c-418f-aa28-7c2cbe48d00e/suitabilitycriteria
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien (MK) zur Eignung
Beschreibung: MK2.1 Vorlage einer aktuellen Auskunft der jeweiligen Hausbanken mit Bestätigung über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit (z. B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit (z.B. Angabe von Krediten). MK2.2 "Eigenerklärung, über das Bestehen bzw. Abschließen und Aufrechterhalten einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU je bezuschlagtem Los unter Berücksichtigung der folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensereignis: 10.000.000 € für Personenschäden (2 fach maximiert p.a.) 10.000.000 € für Sachschäden (2 fach maximiert p.a.) 1.000.000 € für Vermögensschäden (2 fach maximiert p.a.) 10.000.000 € für Umwelthaftpflichtschäden (1 fach maximiert p.a.) 10.000.000 € für Umweltschadensversicherung (1 fach maximiert p.a.) 250.000 € für Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten (2 fach maximiert p.a.) Ein Nachweis zum Bestehen des Versicherungsschutzes erfolgt unaufgefordert durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Versicherung im Auftragsfall spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung." MK2.3 "Eigenerklärung durch Eigenangaben des Bewerbers, dass der durchschnittliche Gesamtjahresumsatzes des Bewerbers innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto betragen hat. (Vorbehalt zur Nachforderung der kompletten konsolidierten Geschäftsberichte (oder vergleichbar) insbesondere Anhängen, Wirtschaftsprüferfreigaben und Kommentaren, etc.)" MK2.4 Eigenerklärung, wonach der Bewerber im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, Bürgschaften gemäß der in den Vergabe- und Vertragsunterlagen beiliegenden Musterbürgschaften genannten Anforderungen beizubringen. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/b6bacaa4-b01c-418f-aa28-7c2cbe48d00e/suitabilitycriteria Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit: Mindestkriterien (MK) zur Eignung MK3.1 Eigenerklärung, dass der Bewerber in der Lage ist, den Leistungsteil, der am jeweiligen Leistungsort zu erbringen ist, mit elektrotechnisch ausgebildetem Fachpersonal mit Nachweis der Anforderungen nach DIN-VDE 1000, Teil 10 und VDE 0105-100 oder vergleichbare europäische technische Regelungen und der Befähigung für Arbeiten unter Spannung nach DGUV Vorschrift 1 oder vergleichbare europäische technische Regelungen zu erbringen sowie über ausreichende Personalkapazitäten im Bestand verfügt, sodass im Auftragsfall mindestens 10 Fachkräfte für die Ausführung der gegenständlichen Leistungen mit entsprechender Ausbildung über die gesamte Vertragslaufzeit vorgehalten werden. MK3.2 Eigenerklärung, dass der Bewerber in der Lage ist die Abwicklung des Gesamtauftrages auf der Grundlage einschlägiger EN-und DIN-Normen, einschlägiger deutscher oder europaweit harmonisierter vergleichbarer technischen Regelwerke, Vorschriften und Richtlinien durchzuführen. MK3.3 Nachweis, dass der Bewerber ein eingeführtes und durch betriebliche Anweisungen umgesetztes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe oder gleichwertig betreibt durch Vorlage des aktuell gültigen Zertifikates. MK3.4 Nachweis, über ein beim Bewerber bestehendes Umweltmanagementsystem entsprechend der DIN EN ISO14001:2005-06 oder gleichwertig durch Vorlage des aktuell gültigen Zertifikates. MK3.5 "Nachweis, über ein beim Bewerber bestehenden Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagementsystem entsprechend der DIN ISO 45001 oder gleichwertig durch Vorlage des aktuell gültigen Zertifikates. Der Nachweis hat zusätzlich durch Beschreibung des eingeführten Systems auf dem entsprechenden AG-Vordruck zu erfolgen. Dazu hat der Bewerber das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt (Fragebogen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ""AGU A"") zu nutzen." MK3.6 "Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfall in der Lage ist, Reaktionszeiten innerhalb von 8 Stunden für den Beginn der Fehlerbehebung während der jeweiligen Inbetriebsetzungsphase/Probebetrieb zu gewährleisten. Dies kann auch im Rahmen einer Ferndiagnose erfolgen. Für die Störungsbehebung am Störungsort während der jeweiligen Inbetriebsetzungsphase/Probebetrieb sind folgende Reaktionszeiten zu gewährleisten: Die Reaktionszeit zur Störfallaufnahme vor Ort werktags von Montag bis Freitag, außer am Wochenende oder an Feiertagen, beträgt maximal 24 Stunden nach Bekanntwerden der Störung beim Auftragnehmer. Die Störfallaufnahme vor Ort am Wochenende oder an Feiertagen erfolgt spätestens am darauffolgenden Werktag. Während des Gewährleistungszeitraumes, auch an Wochenenden und Feiertagen sowie für planmäßige Einsätze ist eine Reaktionszeit zur Störfallaufnahme vor Ort innerhalb von 72 Stunden zu gewährleisten."
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien (MK) zur Eignung
Beschreibung: MK3.7 "Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfall in der Lage ist: — die Vertragsabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen und Personal zu den erforderlichen Terminen vor Ort (Stadtgebiet Berlin) bereit zu stellen; — eine Projektleitung zu stellen: die technisch und kommerziell verhandlungssicher deutsch spricht und an regelmäßigen Projektbesprechungen, mindestens monatlich (ereignisbedingt auch öfter) und technischen Abstimmungen mit kommerziellem Charakter vor Ort (Stadtgebiet Berlin) teilnimmt, die bei erkennbaren Gefährdungen des Projektablaufs kurzfristig an Klärungsgesprächen vor Ort (Stadtgebiet Berlin) teil nimmt, die über die gesamte Projektlaufzeit erreichbar ist. — Projektierungspersonal zu stellen: das technisch verhandlungssicher deutsch spricht und an regelmäßigen Projektierungsstatusbesprechungen und technischen Abstimmungen, mindestens monatlich (ereignisbedingt auch öfter) vor Ort (Stadtgebiet Berlin) teilnimmt. — eine Bauleitung zu stellen: die technisch verhandlungssicher deutsch spricht und an regelmäßigen Baubesprechungen und technischen Abstimmungen mindestens alle 14 Tage (ereignisbedingt auch öfter) vor Ort (Stadtgebiet Berlin) teilnimmt. — Aufsichtspersonal für Montage-, Prüf- und Inbetriebsetzungsarbeiten zu stellen, welches technisch sicher deutsch spricht und zur Auftragsabwicklung in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht. " Info "Die Auswahl, der zur Beurteilung der Mindestkriterien heranzuziehenden Referenzen erfolgt seitens des Bewerbers durch Eintragung der jeweiligen Referenzen in den Bewerberbogen. Referenzen der auschreibenden Stelle sind ausdrücklich zugelassen. " MK 4.1 "Nachweis mindestens einer projektvergleichbaren Referenz. Die Referenz ist projektvergleichbar, wenn diese mindestens die folgenden Anforderungen beinhaltet: a.) Die Referenz umfasst die Planung, Konstruktion, Fertigung, Werksprüfung, Lieferung, Aufbau und kalte Inbetriebnahme (IBN) 110-kV-GIS-Schaltanlage mit mindestens 7 Schaltfeldern mit mind. einer Kupplung einschließlich Wandlern und Gasraumüberwachung (Begleitung der warmen Inbetriebnahme). b) Die Referenz beinhaltet die Zuarbeiten zur Abstimmung und Nachverfolgung des Gesamtprojektterminplanes. c) Die Referenz ist vollständig erbracht bzw. abgeschlossen und wurde nach dem Jahr 2019 schlussabgenommen. d) Der Gesamtauftragswert der Referenz beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR/netto." MK 4.2 "Nachweis mindestens einer projektvergleichbaren Referenz. Die Referenz ist projektvergleichbar, wenn diese mindestens die folgenden Anforderungen beinhaltet: a) Die Referenz umfasst das Engineering, die Koordination der Fertigung und Lieferung, den Aufbau der zur 110-kV-GIS-Schaltanlage zugehörigen Bedienungsschränke einschließlich aller erforderlichen Sekundärkabelverbindungen zwischen 110-kV-Schaltanlage, Bedienungsschränken und dem Gasraum-Überwachungsschrank. b) Die Referenz ist vollständig erbracht bzw. abgeschlossen und wurde nach dem Jahr 2019 schlussabgenommen. c) Die Gesamtauftragswert der Referenz beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR/netto." MK 4.3 "Nachweis mindestens einer projektvergleichbaren Referenz. Die Referenz ist projektvergleichbar, wenn diese mindestens die folgenden Anforderungen beinhaltet: a) Die Referenz umfasst die Herstellung der Feldverkabelung inkl. ModBus-Anbindung der Dichtewächter. b) Die Referenz ist vollständig erbracht bzw. abgeschlossen und wurde nach dem Jahr 2019 schlussabgenommen. c) Die Gesamtauftragswert der Referenz beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR/netto." MK 4.4 "Nachweis mindestens einer projektvergleichbaren Referenz. Die Referenz ist projektvergleichbar, wenn diese mindestens die folgenden Anforderungen beinhaltet: a) Die Referenz umfasst Begleitung der warmen Inbetriebnahme sowie des Probebetriebes des Gesamtsystems Schaltanlage insbesondere Bedienungsschränke. b) Die Referenz ist vollständig erbracht bzw. abgeschlossen und wurde nach dem Jahr 2019 schlussabgenommen. c) Die Gesamtauftragswert der Referenz beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR/netto." Bewertungskriterien (BK) zur Eignung Die vorgenannten Mindestkriterien MK 4.1, 4.2, 4.3 und 4.4 sind gleichzeitig Bewertungskriterien (BK) zur Eignung. Von sämtlichen eingereichten Referenzen, werden je Bewertungskriterium max. 3 Referenzen zur Bewertung herangezogen. Die Auswahl, der zur Bewertung heranzuziehenden Referenzen erfolgt seitens des Bewerbers, durch Eintragung der jeweiligen Referenzen in den Bewerberbogen. Referenzen der ausschreibenden Stelle sind ausdrücklich zugelassen. Bei Punktgleichheit behält sich die ausschreibende Stelle vor, eine Entscheidung durch Auslosung vorzunehmen. Punktevergabe zur Bewertung: MK/BK 4.1 Punkte je Referenz: 3 / erreichbare Punkte bei Wertung von max. 3 Referenzen: 9 MK/BK 4.2 Punkte je Referenz: 2 / erreichbare Punkte bei Wertung von max. 3 Referenzen: 6 MK/BK 4.3 Punkte je Referenz: 1 / erreichbare Punkte bei Wertung von max. 3 Referenzen: 3 MK/BK 4.4 Punkte je Referenz: 1 / erreichbare Punkte bei Wertung von max. 3 Referenzen: 3 maximal erreichbare Gesamtpunktzahl: 21 https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/b6bacaa4-b01c-418f-aa28-7c2cbe48d00e/suitabilitycriteria
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 1
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt vor dem Hintergrund der gesetzlichen Anforderungen zur Novellierung der F-Gase Verordnung EU 2024/573 vom 7. Februar 2024 (F-GaseVO). Die heranzuziehenden Zuschlagskriterien richten sich nach den im Folgenden beschriebenen Bedingungen auf Grundlage der eingegangenen Angebote gemäß Art. 13 Abs. 11 b) bzw. d) F-GaseVO i.V.m Art. 13 Abs. 9 c) F-GaseVO). Bedingung 1: Sind Angebote eingegangen, mit denen Einrichtungen mindestens zwei Herstellern elektrischer Schaltanlagen mit Isolier- oder Schaltmedien mit einem GWP von weniger als Eins angeboten wurden, erfolgt die Zuschlagsentscheidung zwischen den vorliegenden und wertungsfähigen Angeboten mit einem GWP von weniger als 1. Angebote mit einem GWP größer gleich 1 werden in diesem Fall nicht berücksichtigt, können keinen Zuschlag erhalten. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses unter Berücksichtigung der Festlegungen zur Loslimitierung sowie der Kombinationslose. Zu der Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses für die zu vergebenden Leistungen hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien, die sich aus Preis- und Leistungskriterien zusammensetzen, mit der nachstehenden Gewichtung festgelegt: 95% Preis In Bezug auf das Zuschlagskriterium Preis erhält das Angebot des Bestbieters eine Bewertung von 95%. Die Bewertung aller weiteren Angebote erfolgt auf Grundlage der Preisdifferenz zum Angebotspreis des Bestbieters. Pro 1% Preisdifferenz zum Angebotspreis des Bestbieters erfolgt ein Abzug von 0,95%. Die Nachkommastellen werden zur Ermittlung der Preisdifferenz auf ganze %-Werte gerundet. Bsp.: Angebotspreis Bieter 1 (Bestbieter) = [Betrag gelöscht] EUR, Angebotspreis Bieter 2 = [Betrag gelöscht] EUR, d.h. Preisdifferenz in Höhe von 4,6%; Rundung auf 5% = 5; Bieter 2 erhält eine Bewertung in Höhe von 90,25% (95% abzgl. 5 x 0,95%) und Bieter 1 (Bestbieter) erhält eine Bewertung in Höhe von 95%. Der Preis im Sinne der Zuschlagskriterien bezieht sich auf den Gesamtangebotspreis bezogen auf alle Leistungs- und Materialpositionen zzgl. eines fiktiven Ansatzes für mögliche zusätzliche Leistungen in Form von Stundenlohnarbeiten sowie Fremdleistungszuschlägen auf Nachunternehmerleistungen. Bedingung 2: Sind keine Angebote oder nur Angebote eingegangen, mit denen Einrichtungen eines Herstellers elektrischer Schaltanlagen mit Isolier- oder Schaltmedien mit einem GWP von weniger als Eins angeboten wurden, erfolgt die Zuschlagsentscheidung zwischen den vorliegenden und wertungsfähigen Angeboten mit einem GWP von weniger als 1000. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses unter Berücksichtigung der Festlegungen zur Loslimitierung sowie der Kombinationslose. Zu der Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses für die zu vergebenden Leistungen hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien, die sich aus Preis- und Leistungskriterien zusammensetzen, mit der nachstehenden Gewichtung festgelegt: 60% Preis In Bezug auf das Zuschlagskriterium Preis erhält das Angebot des Bestbieters eine Bewertung von 60%. Die Bewertung aller weiteren Angebote erfolgt auf Grundlage der Preisdifferenz zum Angebotspreis des Bestbieters. Pro 1% Preisdifferenz zum Angebotspreis des Bestbieters erfolgt ein Abzug von 0,6%. Die Nachkommastellen werden zur Ermittlung der Preisdifferenz auf ganze %-Werte gerundet. Bsp.: Angebotspreis Bieter 1 (Bestbieter) = [Betrag gelöscht] EUR, Angebotspreis Bieter 2 = [Betrag gelöscht] EUR, d.h. Preisdifferenz in Höhe von 4,6%; Rundung auf 5% = 5; Bieter 2 erhält eine Bewertung in Höhe von 57% (60% abzgl. 5 x 0,6%) und Bieter 1 (Bestbieter) erhält eine Bewertung in Höhe von 60%. Der Preis im Sinne der Zuschlagskriterien bezieht sich auf den Gesamtangebotspreis bezogen auf alle Leistungs- und Materialpositionen zzgl. eines fiktiven Ansatzes für mögliche zusätzliche Leistungen in Form von Stundenlohnarbeiten sowie Fremdleistungszuschlägen auf Nachunternehmerleistungen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 95

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Vergabe-/Vertragsunterlagen
Beschreibung: Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt vor dem Hintergrund der gesetzlichen Anforderungen zur Novellierung der F-Gase Verordnung EU 2024/573 vom 7. Februar 2024 (F-GaseVO). Die heranzuziehenden Zuschlagskriterien richten sich nach den im Folgenden beschriebenen Bedingungen auf Grundlage der eingegangenen Angebote gemäß Art. 13 Abs. 11 b) bzw. d) F-GaseVO i.V.m Art. 13 Abs. 9 c) F-GaseVO). Bedingung 1: Sind Angebote eingegangen, mit denen Einrichtungen mindestens zwei Herstellern elektrischer Schaltanlagen mit Isolier- oder Schaltmedien mit einem GWP von weniger als Eins angeboten wurden, erfolgt die Zuschlagsentscheidung zwischen den vorliegenden und wertungsfähigen Angeboten mit einem GWP von weniger als 1. Angebote mit einem GWP größer gleich 1 werden in diesem Fall nicht berücksichtigt, können keinen Zuschlag erhalten. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses unter Berücksichtigung der Festlegungen zur Loslimitierung sowie der Kombinationslose. Zu der Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses für die zu vergebenden Leistungen hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien, die sich aus Preis- und Leistungskriterien zusammensetzen, mit der nachstehenden Gewichtung festgelegt: 5% Qualität (Schaltfeldbreite) Das Zuschlagskriterium Qualität „Schaltfeldbreite“ wird wie folgt bewertet: Breite eines Schaltfeldes kleiner gleich 800mm = 5%; Breite eines Schaltfeldes größer 800mm = 0%. Bsp.: Schaltfeldbreite Bieter 1 = 800mm, Schaltfeldbreite Bieter 2 = 1000mm, Bieter 1 erhält eine Bewertung in Höhe von 5% und Bieter 2 erhält eine Bewertung in Höhe von 0%. Bedingung 2: Sind keine Angebote oder nur Angebote eingegangen, mit denen Einrichtungen eines Herstellers elektrischer Schaltanlagen mit Isolier- oder Schaltmedien mit einem GWP von weniger als Eins angeboten wurden, erfolgt die Zuschlagsentscheidung zwischen den vorliegenden und wertungsfähigen Angeboten mit einem GWP von weniger als 1000. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses unter Berücksichtigung der Festlegungen zur Loslimitierung sowie der Kombinationslose. Zu der Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses für die zu vergebenden Leistungen hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien, die sich aus Preis- und Leistungskriterien zusammensetzen, mit der nachstehenden Gewichtung festgelegt: 40% Qualität (GWP-Wert sowie Schaltfeldbreite) Das Zuschlagskriterium Qualität anhand des Globalen Erwärmungspotenzials „GWP-Wert“ mit 35% Bewertungsanteil und der „Schaltfeldbreite“ mit 5% Bewertungsanteil bezogen auf die angebotene Schaltanlage bewertet. Das Unterkriterium „GWP-Wert“ wird wie folgt bewertet: GWP kleiner 1 = 35%; GWP = 1 bis kleiner 1000 = 12,5%; GWP größer gleich 1000 = 0%. Das Unterkriterium „Schaltfeldbreite“ wird wie folgt bewertet: Breite eines Schaltfeldes kleiner gleich 800mm = 5%; Breite eines Schaltfeldes größer 800mm = 0%. Bsp.: GWP-Wert Bieter 1 = 0, GWP-Wert Bieter 2 = 300, GWP-Wert Bieter 3 = 1000, Bieter 1 erhält eine Bewertung in Höhe von 35%, Bieter 2 erhält eine Bewertung in Höhe von 12,5% und Bieter 3 erhält eine Bewertung in Höhe von 0%
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: gemäß Vergabe-/Vertragsunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: gemäß Vergabe-/Vertragsunterlagen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Der Auftraggeber betreibt das Stromversorgungsnetz des Landes Berlin und trägt somit Verantwortung für die Aufrechterhaltung einer kritischen Infrastruktur. Das vorliegende Vergabeverfahren steht mit dem Betrieb des Stromversorgungsnetzes des Landes Berlin in Zusammenhang und beinhaltet die Offenlegung von Informationen, deren Geheimhaltung der Auftraggeber sicherstellen möchte. Die Bewerber sind vor diesem Hintergrund zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen verpflichtet. und haben mit der Abgabe des Formblattes 9 eine entsprechende Erklärung abzugeben. Es werden vom Auftraggeber nur unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen akzeptiert, die unverändert vom Auftragnehmer gezeichnet werden. Einschränkungen oder Veränderungen jeglicher Form werden nicht akzeptiert und führen dazu, dass der betreffende Bewerber/ Bieter nicht am Verfahren teilnehmen kann.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: gemäß Vergabe-/Vertragsunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben(vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl.§ 160 Abs. 3Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (vgl. § 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stromnetz Berlin GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stromnetz Berlin GmbH
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: GIS-Los 2 RIC, TWR plus optional UW-Kopiervorlage
Beschreibung: Planung, Konstruktion, Fertigung, Lieferung und Montage sowie betriebsfertige Inbetriebsetzung von 2 plus optional 1 Stück gasisolierten, 7-feldrigen 110-kV-Schaltanlagen unter Berücksichtigung der Novellierung der F-Gase Verordnung EU 2024/573 vom 7. Februar 2024 einschließlich Wandler, Gasraumüberwachung, Feldverkabelung, Bedienschränke und sonstiger Nebenleistungen für den Neubau oder Teil-Ersatz von Umspannwerken im Berliner Verteilungsnetz. GIS-Los 2: UW Richardstraße (RIC) Richardstraße 92 in 12043 Berlin, UW Tiefwerder (TWR), Heidereuterstraße 34-36 in 13597 Berlin, Optional: eine zusätzliche 110-kV-Schaltanlage für den Neubau eines weiteren UWs* (*UW-Kopiervorlage, d.h. baugleicher Neubaukörper (oberirdisch, Schaltanlagenraum im Erdgeschoss bzw. “Hochparterre”), lediglich abweichende Liegenschaft in Berlin)
Interne Kennung: ab49eb7f-7b75-4982-9c09-32272bf1e015
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 31214100 Schalter
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 1. Erweiterungsoption UW: Fertigung, Lieferung und Montage sowie betriebsfertige Inbetriebsetzung einer weiteren gasisolierten, 7-feldrigen 110-kV-Schaltanlage für den Neubau eines weiteren UWs 2. Zusatzoption in Bezug auf eine mögliche Bauzeitenverschiebung in insgesamt 3 Varianten: V1: Einmalige Verschiebung der Fertigung und Auslieferung einer 110-kV-Schaltanlage eines UW-Projektes um bis zu 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Liefertermin bei einer Vorlaufzeit von mindestens 12 Monaten. V2: Lieferung und Zwischenlagerung einer gefertigten 110-kV-Schaltanlage eines UW Projektes bis zu 6 Monaten an bzw. in eine vom AN organisierte Räumlichkeit einschließlich durch den AN zu tragenden Nebenkosten (Mietkosten, Logistikleistungen, Versicherungen, etc.) sowie anschließende Auslieferung innerhalb des Berliner- Versorgungsgebietes. V3: Lieferung zur Zwischenlagerung einer gefertigten 110-kV-Schaltanlage eines UW Projektes bis zu 12 Monaten an bzw. in eine vom AG organisierte Räumlichkeit sowie anschließende Abholung und Auslieferung innerhalb des Berliner-Versorgungsgebietes 3. Zusatzoption in Bezug auf eine mögliche Änderung des Lieferortes: Anpassung sämtlicher Dokumentation und Beschriftungen einer bestellten Schaltanlage bei Einsatz in einem anderen, vergleichbaren Umspannwerk innerhalb des Berliner- Versorgungsgebietes.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Mindestkriterien (MK) zur Eignung
Beschreibung: MK1.1 Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung MK1.2 Aktueller Nachweis des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes. MK1.3 Aktueller Nachweis des Sozialversicherungsträgers über die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen, Unfallversicherungsbeiträgen und Rentenversicherungsbeiträgen oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes. MK1.4 Eigenerklärung, dass der Verhaltenskodex für Lieferanten des Auftraggebers in der jeweils geltenden Fassung (der „Kodex“) anerkannt wird. MK1.5 Eigenerklärung zur Einhaltung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren MK1.6 Eigenerklärung zur Eignung, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zu Maßnahmen der Selbstreinigung MK1.7 Vorlage Vertraulichkeitserklärung https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/b6bacaa4-b01c-418f-aa28-7c2cbe48d00e/suitabilitycriteria
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien (MK) zur Eignung
Beschreibung: MK2.1 Vorlage einer aktuellen Auskunft der jeweiligen Hausbanken mit Bestätigung über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit (z. B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit (z.B. Angabe von Krediten). MK2.2 "Eigenerklärung, über das Bestehen bzw. Abschließen und Aufrechterhalten einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU je bezuschlagtem Los unter Berücksichtigung der folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensereignis: 10.000.000 € für Personenschäden (2 fach maximiert p.a.) 10.000.000 € für Sachschäden (2 fach maximiert p.a.) 1.000.000 € für Vermögensschäden (2 fach maximiert p.a.) 10.000.000 € für Umwelthaftpflichtschäden (1 fach maximiert p.a.) 10.000.000 € für Umweltschadensversicherung (1 fach maximiert p.a.) 250.000 € für Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten (2 fach maximiert p.a.) Ein Nachweis zum Bestehen des Versicherungsschutzes erfolgt unaufgefordert durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Versicherung im Auftragsfall spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung." MK2.3 "Eigenerklärung durch Eigenangaben des Bewerbers, dass der durchschnittliche Gesamtjahresumsatzes des Bewerbers innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto betragen hat. (Vorbehalt zur Nachforderung der kompletten konsolidierten Geschäftsberichte (oder vergleichbar) insbesondere Anhängen, Wirtschaftsprüferfreigaben und Kommentaren, etc.)" MK2.4 Eigenerklärung, wonach der Bewerber im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, Bürgschaften gemäß der in den Vergabe- und Vertragsunterlagen beiliegenden Musterbürgschaften genannten Anforderungen beizubringen. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/b6bacaa4-b01c-418f-aa28-7c2cbe48d00e/suitabilitycriteria Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit: Mindestkriterien (MK) zur Eignung MK3.1 Eigenerklärung, dass der Bewerber in der Lage ist, den Leistungsteil, der am jeweiligen Leistungsort zu erbringen ist, mit elektrotechnisch ausgebildetem Fachpersonal mit Nachweis der Anforderungen nach DIN-VDE 1000, Teil 10 und VDE 0105-100 oder vergleichbare europäische technische Regelungen und der Befähigung für Arbeiten unter Spannung nach DGUV Vorschrift 1 oder vergleichbare europäische technische Regelungen zu erbringen sowie über ausreichende Personalkapazitäten im Bestand verfügt, sodass im Auftragsfall mindestens 10 Fachkräfte für die Ausführung der gegenständlichen Leistungen mit entsprechender Ausbildung über die gesamte Vertragslaufzeit vorgehalten werden. MK3.2 Eigenerklärung, dass der Bewerber in der Lage ist die Abwicklung des Gesamtauftrages auf der Grundlage einschlägiger EN-und DIN-Normen, einschlägiger deutscher oder europaweit harmonisierter vergleichbarer technischen Regelwerke, Vorschriften und Richtlinien durchzuführen. MK3.3 Nachweis, dass der Bewerber ein eingeführtes und durch betriebliche Anweisungen umgesetztes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe oder gleichwertig betreibt durch Vorlage des aktuell gültigen Zertifikates. MK3.4 Nachweis, über ein beim Bewerber bestehendes Umweltmanagementsystem entsprechend der DIN EN ISO14001:2005-06 oder gleichwertig durch Vorlage des aktuell gültigen Zertifikates. MK3.5 "Nachweis, über ein beim Bewerber bestehenden Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagementsystem entsprechend der DIN ISO 45001 oder gleichwertig durch Vorlage des aktuell gültigen Zertifikates. Der Nachweis hat zusätzlich durch Beschreibung des eingeführten Systems auf dem entsprechenden AG-Vordruck zu erfolgen. Dazu hat der Bewerber das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt (Fragebogen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ""AGU A"") zu nutzen." MK3.6 "Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfall in der Lage ist, Reaktionszeiten innerhalb von 8 Stunden für den Beginn der Fehlerbehebung während der jeweiligen Inbetriebsetzungsphase/Probebetrieb zu gewährleisten. Dies kann auch im Rahmen einer Ferndiagnose erfolgen. Für die Störungsbehebung am Störungsort während der jeweiligen Inbetriebsetzungsphase/Probebetrieb sind folgende Reaktionszeiten zu gewährleisten: Die Reaktionszeit zur Störfallaufnahme vor Ort werktags von Montag bis Freitag, außer am Wochenende oder an Feiertagen, beträgt maximal 24 Stunden nach Bekanntwerden der Störung beim Auftragnehmer. Die Störfallaufnahme vor Ort am Wochenende oder an Feiertagen erfolgt spätestens am darauffolgenden Werktag. Während des Gewährleistungszeitraumes, auch an Wochenenden und Feiertagen sowie für planmäßige Einsätze ist eine Reaktionszeit zur Störfallaufnahme vor Ort innerhalb von 72 Stunden zu gewährleisten."
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien (MK) zur Eignung
Beschreibung: MK3.7 "Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfall in der Lage ist: — die Vertragsabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen und Personal zu den erforderlichen Terminen vor Ort (Stadtgebiet Berlin) bereit zu stellen; — eine Projektleitung zu stellen: die technisch und kommerziell verhandlungssicher deutsch spricht und an regelmäßigen Projektbesprechungen, mindestens monatlich (ereignisbedingt auch öfter) und technischen Abstimmungen mit kommerziellem Charakter vor Ort (Stadtgebiet Berlin) teilnimmt, die bei erkennbaren Gefährdungen des Projektablaufs kurzfristig an Klärungsgesprächen vor Ort (Stadtgebiet Berlin) teil nimmt, die über die gesamte Projektlaufzeit erreichbar ist. — Projektierungspersonal zu stellen: das technisch verhandlungssicher deutsch spricht und an regelmäßigen Projektierungsstatusbesprechungen und technischen Abstimmungen, mindestens monatlich (ereignisbedingt auch öfter) vor Ort (Stadtgebiet Berlin) teilnimmt. — eine Bauleitung zu stellen: die technisch verhandlungssicher deutsch spricht und an regelmäßigen Baubesprechungen und technischen Abstimmungen mindestens alle 14 Tage (ereignisbedingt auch öfter) vor Ort (Stadtgebiet Berlin) teilnimmt. — Aufsichtspersonal für Montage-, Prüf- und Inbetriebsetzungsarbeiten zu stellen, welches technisch sicher deutsch spricht und zur Auftragsabwicklung in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht. " Info "Die Auswahl, der zur Beurteilung der Mindestkriterien heranzuziehenden Referenzen erfolgt seitens des Bewerbers durch Eintragung der jeweiligen Referenzen in den Bewerberbogen. Referenzen der auschreibenden Stelle sind ausdrücklich zugelassen. " MK 4.1 "Nachweis mindestens einer projektvergleichbaren Referenz. Die Referenz ist projektvergleichbar, wenn diese mindestens die folgenden Anforderungen beinhaltet: a.) Die Referenz umfasst die Planung, Konstruktion, Fertigung, Werksprüfung, Lieferung, Aufbau und kalte Inbetriebnahme (IBN) 110-kV-GIS-Schaltanlage mit mindestens 7 Schaltfeldern mit mind. einer Kupplung einschließlich Wandlern und Gasraumüberwachung (Begleitung der warmen Inbetriebnahme). b) Die Referenz beinhaltet die Zuarbeiten zur Abstimmung und Nachverfolgung des Gesamtprojektterminplanes. c) Die Referenz ist vollständig erbracht bzw. abgeschlossen und wurde nach dem Jahr 2019 schlussabgenommen. d) Der Gesamtauftragswert der Referenz beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR/netto." MK 4.2 "Nachweis mindestens einer projektvergleichbaren Referenz. Die Referenz ist projektvergleichbar, wenn diese mindestens die folgenden Anforderungen beinhaltet: a) Die Referenz umfasst das Engineering, die Koordination der Fertigung und Lieferung, den Aufbau der zur 110-kV-GIS-Schaltanlage zugehörigen Bedienungsschränke einschließlich aller erforderlichen Sekundärkabelverbindungen zwischen 110-kV-Schaltanlage, Bedienungsschränken und dem Gasraum-Überwachungsschrank. b) Die Referenz ist vollständig erbracht bzw. abgeschlossen und wurde nach dem Jahr 2019 schlussabgenommen. c) Die Gesamtauftragswert der Referenz beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR/netto." MK 4.3 "Nachweis mindestens einer projektvergleichbaren Referenz. Die Referenz ist projektvergleichbar, wenn diese mindestens die folgenden Anforderungen beinhaltet: a) Die Referenz umfasst die Herstellung der Feldverkabelung inkl. ModBus-Anbindung der Dichtewächter. b) Die Referenz ist vollständig erbracht bzw. abgeschlossen und wurde nach dem Jahr 2019 schlussabgenommen. c) Die Gesamtauftragswert der Referenz beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR/netto." MK 4.4 "Nachweis mindestens einer projektvergleichbaren Referenz. Die Referenz ist projektvergleichbar, wenn diese mindestens die folgenden Anforderungen beinhaltet: a) Die Referenz umfasst Begleitung der warmen Inbetriebnahme sowie des Probebetriebes des Gesamtsystems Schaltanlage insbesondere Bedienungsschränke. b) Die Referenz ist vollständig erbracht bzw. abgeschlossen und wurde nach dem Jahr 2019 schlussabgenommen. c) Die Gesamtauftragswert der Referenz beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR/netto." Bewertungskriterien (BK) zur Eignung Die vorgenannten Mindestkriterien MK 4.1, 4.2, 4.3 und 4.4 sind gleichzeitig Bewertungskriterien (BK) zur Eignung. Von sämtlichen eingereichten Referenzen, werden je Bewertungskriterium max. 3 Referenzen zur Bewertung herangezogen. Die Auswahl, der zur Bewertung heranzuziehenden Referenzen erfolgt seitens des Bewerbers, durch Eintragung der jeweiligen Referenzen in den Bewerberbogen. Referenzen der ausschreibenden Stelle sind ausdrücklich zugelassen. Bei Punktgleichheit behält sich die ausschreibende Stelle vor, eine Entscheidung durch Auslosung vorzunehmen. Punktevergabe zur Bewertung: MK/BK 4.1 Punkte je Referenz: 3 / erreichbare Punkte bei Wertung von max. 3 Referenzen: 9 MK/BK 4.2 Punkte je Referenz: 2 / erreichbare Punkte bei Wertung von max. 3 Referenzen: 6 MK/BK 4.3 Punkte je Referenz: 1 / erreichbare Punkte bei Wertung von max. 3 Referenzen: 3 MK/BK 4.4 Punkte je Referenz: 1 / erreichbare Punkte bei Wertung von max. 3 Referenzen: 3 maximal erreichbare Gesamtpunktzahl: 21 https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/b6bacaa4-b01c-418f-aa28-7c2cbe48d00e/suitabilitycriteria
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 1
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt vor dem Hintergrund der gesetzlichen Anforderungen zur Novellierung der F-Gase Verordnung EU 2024/573 vom 7. Februar 2024 (F-GaseVO). Die heranzuziehenden Zuschlagskriterien richten sich nach den im Folgenden beschriebenen Bedingungen auf Grundlage der eingegangenen Angebote gemäß Art. 13 Abs. 11 b) bzw. d) F-GaseVO i.V.m Art. 13 Abs. 9 c) F-GaseVO). Bedingung 1: Sind Angebote eingegangen, mit denen Einrichtungen mindestens zwei Herstellern elektrischer Schaltanlagen mit Isolier- oder Schaltmedien mit einem GWP von weniger als Eins angeboten wurden, erfolgt die Zuschlagsentscheidung zwischen den vorliegenden und wertungsfähigen Angeboten mit einem GWP von weniger als 1. Angebote mit einem GWP größer gleich 1 werden in diesem Fall nicht berücksichtigt, können keinen Zuschlag erhalten. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses unter Berücksichtigung der Festlegungen zur Loslimitierung sowie der Kombinationslose. Zu der Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses für die zu vergebenden Leistungen hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien, die sich aus Preis- und Leistungskriterien zusammensetzen, mit der nachstehenden Gewichtung festgelegt: 95% Preis In Bezug auf das Zuschlagskriterium Preis erhält das Angebot des Bestbieters eine Bewertung von 95%. Die Bewertung aller weiteren Angebote erfolgt auf Grundlage der Preisdifferenz zum Angebotspreis des Bestbieters. Pro 1% Preisdifferenz zum Angebotspreis des Bestbieters erfolgt ein Abzug von 0,95%. Die Nachkommastellen werden zur Ermittlung der Preisdifferenz auf ganze %-Werte gerundet. Bsp.: Angebotspreis Bieter 1 (Bestbieter) = [Betrag gelöscht] EUR, Angebotspreis Bieter 2 = [Betrag gelöscht] EUR, d.h. Preisdifferenz in Höhe von 4,6%; Rundung auf 5% = 5; Bieter 2 erhält eine Bewertung in Höhe von 90,25% (95% abzgl. 5 x 0,95%) und Bieter 1 (Bestbieter) erhält eine Bewertung in Höhe von 95%. Der Preis im Sinne der Zuschlagskriterien bezieht sich auf den Gesamtangebotspreis bezogen auf alle Leistungs- und Materialpositionen zzgl. eines fiktiven Ansatzes für mögliche zusätzliche Leistungen in Form von Stundenlohnarbeiten sowie Fremdleistungszuschlägen auf Nachunternehmerleistungen. Bedingung 2: Sind keine Angebote oder nur Angebote eingegangen, mit denen Einrichtungen eines Herstellers elektrischer Schaltanlagen mit Isolier- oder Schaltmedien mit einem GWP von weniger als Eins angeboten wurden, erfolgt die Zuschlagsentscheidung zwischen den vorliegenden und wertungsfähigen Angeboten mit einem GWP von weniger als 1000. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses unter Berücksichtigung der Festlegungen zur Loslimitierung sowie der Kombinationslose. Zu der Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses für die zu vergebenden Leistungen hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien, die sich aus Preis- und Leistungskriterien zusammensetzen, mit der nachstehenden Gewichtung festgelegt: 60% Preis In Bezug auf das Zuschlagskriterium Preis erhält das Angebot des Bestbieters eine Bewertung von 60%. Die Bewertung aller weiteren Angebote erfolgt auf Grundlage der Preisdifferenz zum Angebotspreis des Bestbieters. Pro 1% Preisdifferenz zum Angebotspreis des Bestbieters erfolgt ein Abzug von 0,6%. Die Nachkommastellen werden zur Ermittlung der Preisdifferenz auf ganze %-Werte gerundet. Bsp.: Angebotspreis Bieter 1 (Bestbieter) = [Betrag gelöscht] EUR, Angebotspreis Bieter 2 = [Betrag gelöscht] EUR, d.h. Preisdifferenz in Höhe von 4,6%; Rundung auf 5% = 5; Bieter 2 erhält eine Bewertung in Höhe von 57% (60% abzgl. 5 x 0,6%) und Bieter 1 (Bestbieter) erhält eine Bewertung in Höhe von 60%. Der Preis im Sinne der Zuschlagskriterien bezieht sich auf den Gesamtangebotspreis bezogen auf alle Leistungs- und Materialpositionen zzgl. eines fiktiven Ansatzes für mögliche zusätzliche Leistungen in Form von Stundenlohnarbeiten sowie Fremdleistungszuschlägen auf Nachunternehmerleistungen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 95

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Vergabe-/Vertragsunterlagen
Beschreibung: Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt vor dem Hintergrund der gesetzlichen Anforderungen zur Novellierung der F-Gase Verordnung EU 2024/573 vom 7. Februar 2024 (F-GaseVO). Die heranzuziehenden Zuschlagskriterien richten sich nach den im Folgenden beschriebenen Bedingungen auf Grundlage der eingegangenen Angebote gemäß Art. 13 Abs. 11 b) bzw. d) F-GaseVO i.V.m Art. 13 Abs. 9 c) F-GaseVO). Bedingung 1: Sind Angebote eingegangen, mit denen Einrichtungen mindestens zwei Herstellern elektrischer Schaltanlagen mit Isolier- oder Schaltmedien mit einem GWP von weniger als Eins angeboten wurden, erfolgt die Zuschlagsentscheidung zwischen den vorliegenden und wertungsfähigen Angeboten mit einem GWP von weniger als 1. Angebote mit einem GWP größer gleich 1 werden in diesem Fall nicht berücksichtigt, können keinen Zuschlag erhalten. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses unter Berücksichtigung der Festlegungen zur Loslimitierung sowie der Kombinationslose. Zu der Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses für die zu vergebenden Leistungen hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien, die sich aus Preis- und Leistungskriterien zusammensetzen, mit der nachstehenden Gewichtung festgelegt: 5% Qualität (Schaltfeldbreite) Das Zuschlagskriterium Qualität „Schaltfeldbreite“ wird wie folgt bewertet: Breite eines Schaltfeldes kleiner gleich 800mm = 5%; Breite eines Schaltfeldes größer 800mm = 0%. Bsp.: Schaltfeldbreite Bieter 1 = 800mm, Schaltfeldbreite Bieter 2 = 1000mm, Bieter 1 erhält eine Bewertung in Höhe von 5% und Bieter 2 erhält eine Bewertung in Höhe von 0%. Bedingung 2: Sind keine Angebote oder nur Angebote eingegangen, mit denen Einrichtungen eines Herstellers elektrischer Schaltanlagen mit Isolier- oder Schaltmedien mit einem GWP von weniger als Eins angeboten wurden, erfolgt die Zuschlagsentscheidung zwischen den vorliegenden und wertungsfähigen Angeboten mit einem GWP von weniger als 1000. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses unter Berücksichtigung der Festlegungen zur Loslimitierung sowie der Kombinationslose. Zu der Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses für die zu vergebenden Leistungen hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien, die sich aus Preis- und Leistungskriterien zusammensetzen, mit der nachstehenden Gewichtung festgelegt: 40% Qualität (GWP-Wert sowie Schaltfeldbreite) Das Zuschlagskriterium Qualität anhand des Globalen Erwärmungspotenzials „GWP-Wert“ mit 35% Bewertungsanteil und der „Schaltfeldbreite“ mit 5% Bewertungsanteil bezogen auf die angebotene Schaltanlage bewertet. Das Unterkriterium „GWP-Wert“ wird wie folgt bewertet: GWP kleiner 1 = 35%; GWP = 1 bis kleiner 1000 = 12,5%; GWP größer gleich 1000 = 0%. Das Unterkriterium „Schaltfeldbreite“ wird wie folgt bewertet: Breite eines Schaltfeldes kleiner gleich 800mm = 5%; Breite eines Schaltfeldes größer 800mm = 0%. Bsp.: GWP-Wert Bieter 1 = 0, GWP-Wert Bieter 2 = 300, GWP-Wert Bieter 3 = 1000, Bieter 1 erhält eine Bewertung in Höhe von 35%, Bieter 2 erhält eine Bewertung in Höhe von 12,5% und Bieter 3 erhält eine Bewertung in Höhe von 0%
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: gemäß Vergabe-/Vertragsunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: gemäß Vergabe-/Vertragsunterlagen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Der Auftraggeber betreibt das Stromversorgungsnetz des Landes Berlin und trägt somit Verantwortung für die Aufrechterhaltung einer kritischen Infrastruktur. Das vorliegende Vergabeverfahren steht mit dem Betrieb des Stromversorgungsnetzes des Landes Berlin in Zusammenhang und beinhaltet die Offenlegung von Informationen, deren Geheimhaltung der Auftraggeber sicherstellen möchte. Die Bewerber sind vor diesem Hintergrund zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen verpflichtet. und haben mit der Abgabe des Formblattes 9 eine entsprechende Erklärung abzugeben. Es werden vom Auftraggeber nur unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen akzeptiert, die unverändert vom Auftragnehmer gezeichnet werden. Einschränkungen oder Veränderungen jeglicher Form werden nicht akzeptiert und führen dazu, dass der betreffende Bewerber/ Bieter nicht am Verfahren teilnehmen kann.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: gemäß Vergabe-/Vertragsunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben(vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl.§ 160 Abs. 3Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (vgl. § 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stromnetz Berlin GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stromnetz Berlin GmbH
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: GIS-Los 3 AMH, KSD plus optional UW-Kopiervorlage
Beschreibung: Planung, Konstruktion, Fertigung, Lieferung und Montage sowie betriebsfertige Inbetriebsetzung von 2 plus optional 1 Stück gasisolierten, 7-feldrigen 110-kV-Schaltanlagen unter Berücksichtigung der Novellierung der F-Gase Verordnung EU 2024/573 vom 7. Februar 2024 einschließlich Wandler, Gasraumüberwachung, Feldverkabelung, Bedienschränke und sonstiger Nebenleistungen für den Neubau oder Teil-Ersatz von Umspannwerken im Berliner Verteilungsnetz. GIS-Los 3: UW Amalienhof (AMH), Schmidt-Knobelsdorf-Straße 11 in 13581 Berlin, UW Kurt-Schumacher-Damm (KSD)*, Berlin Optional: eine zusätzliche 110-kV-Schaltanlage für den Neubau eines weiteren UWs* (*UW-Kopiervorlage, d.h. baugleicher Neubaukörper (oberirdisch, Schaltanlagenraum im Erdgeschoss bzw. “Hochparterre”), lediglich abweichende Liegenschaft in Berlin)
Interne Kennung: d38e6fe7-0940-4a06-b0f2-97c140c3bc89
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 31214100 Schalter
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 1. Erweiterungsoption UW: Fertigung, Lieferung und Montage sowie betriebsfertige Inbetriebsetzung einer weiteren gasisolierten, 7-feldrigen 110-kV-Schaltanlage für den Neubau eines weiteren UWs 2. Zusatzoption in Bezug auf eine mögliche Bauzeitenverschiebung in insgesamt 3 Varianten: V1: Einmalige Verschiebung der Fertigung und Auslieferung einer 110-kV-Schaltanlage eines UW-Projektes um bis zu 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Liefertermin bei einer Vorlaufzeit von mindestens 12 Monaten. V2: Lieferung und Zwischenlagerung einer gefertigten 110-kV-Schaltanlage eines UW Projektes bis zu 6 Monaten an bzw. in eine vom AN organisierte Räumlichkeit einschließlich durch den AN zu tragenden Nebenkosten (Mietkosten, Logistikleistungen, Versicherungen, etc.) sowie anschließende Auslieferung innerhalb des Berliner- Versorgungsgebietes. V3: Lieferung zur Zwischenlagerung einer gefertigten 110-kV-Schaltanlage eines UW Projektes bis zu 12 Monaten an bzw. in eine vom AG organisierte Räumlichkeit sowie anschließende Abholung und Auslieferung innerhalb des Berliner-Versorgungsgebietes 3. Zusatzoption in Bezug auf eine mögliche Änderung des Lieferortes: Anpassung sämtlicher Dokumentation und Beschriftungen einer bestellten Schaltanlage bei Einsatz in einem anderen, vergleichbaren Umspannwerk innerhalb des Berliner- Versorgungsgebietes.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Mindestkriterien (MK) zur Eignung
Beschreibung: MK1.1 Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung MK1.2 Aktueller Nachweis des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes. MK1.3 Aktueller Nachweis des Sozialversicherungsträgers über die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen, Unfallversicherungsbeiträgen und Rentenversicherungsbeiträgen oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes. MK1.4 Eigenerklärung, dass der Verhaltenskodex für Lieferanten des Auftraggebers in der jeweils geltenden Fassung (der „Kodex“) anerkannt wird. MK1.5 Eigenerklärung zur Einhaltung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren MK1.6 Eigenerklärung zur Eignung, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zu Maßnahmen der Selbstreinigung MK1.7 Vorlage Vertraulichkeitserklärung https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/b6bacaa4-b01c-418f-aa28-7c2cbe48d00e/suitabilitycriteria
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien (MK) zur Eignung
Beschreibung: MK2.1 Vorlage einer aktuellen Auskunft der jeweiligen Hausbanken mit Bestätigung über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit (z. B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit (z.B. Angabe von Krediten). MK2.2 "Eigenerklärung, über das Bestehen bzw. Abschließen und Aufrechterhalten einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU je bezuschlagtem Los unter Berücksichtigung der folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensereignis: 10.000.000 € für Personenschäden (2 fach maximiert p.a.) 10.000.000 € für Sachschäden (2 fach maximiert p.a.) 1.000.000 € für Vermögensschäden (2 fach maximiert p.a.) 10.000.000 € für Umwelthaftpflichtschäden (1 fach maximiert p.a.) 10.000.000 € für Umweltschadensversicherung (1 fach maximiert p.a.) 250.000 € für Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten (2 fach maximiert p.a.) Ein Nachweis zum Bestehen des Versicherungsschutzes erfolgt unaufgefordert durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Versicherung im Auftragsfall spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung." MK2.3 "Eigenerklärung durch Eigenangaben des Bewerbers, dass der durchschnittliche Gesamtjahresumsatzes des Bewerbers innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto betragen hat. (Vorbehalt zur Nachforderung der kompletten konsolidierten Geschäftsberichte (oder vergleichbar) insbesondere Anhängen, Wirtschaftsprüferfreigaben und Kommentaren, etc.)" MK2.4 Eigenerklärung, wonach der Bewerber im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, Bürgschaften gemäß der in den Vergabe- und Vertragsunterlagen beiliegenden Musterbürgschaften genannten Anforderungen beizubringen. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/b6bacaa4-b01c-418f-aa28-7c2cbe48d00e/suitabilitycriteria Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit: Mindestkriterien (MK) zur Eignung MK3.1 Eigenerklärung, dass der Bewerber in der Lage ist, den Leistungsteil, der am jeweiligen Leistungsort zu erbringen ist, mit elektrotechnisch ausgebildetem Fachpersonal mit Nachweis der Anforderungen nach DIN-VDE 1000, Teil 10 und VDE 0105-100 oder vergleichbare europäische technische Regelungen und der Befähigung für Arbeiten unter Spannung nach DGUV Vorschrift 1 oder vergleichbare europäische technische Regelungen zu erbringen sowie über ausreichende Personalkapazitäten im Bestand verfügt, sodass im Auftragsfall mindestens 10 Fachkräfte für die Ausführung der gegenständlichen Leistungen mit entsprechender Ausbildung über die gesamte Vertragslaufzeit vorgehalten werden. MK3.2 Eigenerklärung, dass der Bewerber in der Lage ist die Abwicklung des Gesamtauftrages auf der Grundlage einschlägiger EN-und DIN-Normen, einschlägiger deutscher oder europaweit harmonisierter vergleichbarer technischen Regelwerke, Vorschriften und Richtlinien durchzuführen. MK3.3 Nachweis, dass der Bewerber ein eingeführtes und durch betriebliche Anweisungen umgesetztes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe oder gleichwertig betreibt durch Vorlage des aktuell gültigen Zertifikates. MK3.4 Nachweis, über ein beim Bewerber bestehendes Umweltmanagementsystem entsprechend der DIN EN ISO14001:2005-06 oder gleichwertig durch Vorlage des aktuell gültigen Zertifikates. MK3.5 "Nachweis, über ein beim Bewerber bestehenden Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagementsystem entsprechend der DIN ISO 45001 oder gleichwertig durch Vorlage des aktuell gültigen Zertifikates. Der Nachweis hat zusätzlich durch Beschreibung des eingeführten Systems auf dem entsprechenden AG-Vordruck zu erfolgen. Dazu hat der Bewerber das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt (Fragebogen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ""AGU A"") zu nutzen." MK3.6 "Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfall in der Lage ist, Reaktionszeiten innerhalb von 8 Stunden für den Beginn der Fehlerbehebung während der jeweiligen Inbetriebsetzungsphase/Probebetrieb zu gewährleisten. Dies kann auch im Rahmen einer Ferndiagnose erfolgen. Für die Störungsbehebung am Störungsort während der jeweiligen Inbetriebsetzungsphase/Probebetrieb sind folgende Reaktionszeiten zu gewährleisten: Die Reaktionszeit zur Störfallaufnahme vor Ort werktags von Montag bis Freitag, außer am Wochenende oder an Feiertagen, beträgt maximal 24 Stunden nach Bekanntwerden der Störung beim Auftragnehmer. Die Störfallaufnahme vor Ort am Wochenende oder an Feiertagen erfolgt spätestens am darauffolgenden Werktag. Während des Gewährleistungszeitraumes, auch an Wochenenden und Feiertagen sowie für planmäßige Einsätze ist eine Reaktionszeit zur Störfallaufnahme vor Ort innerhalb von 72 Stunden zu gewährleisten."
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien (MK) zur Eignung
Beschreibung: MK3.7 "Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfall in der Lage ist: — die Vertragsabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen und Personal zu den erforderlichen Terminen vor Ort (Stadtgebiet Berlin) bereit zu stellen; — eine Projektleitung zu stellen: die technisch und kommerziell verhandlungssicher deutsch spricht und an regelmäßigen Projektbesprechungen, mindestens monatlich (ereignisbedingt auch öfter) und technischen Abstimmungen mit kommerziellem Charakter vor Ort (Stadtgebiet Berlin) teilnimmt, die bei erkennbaren Gefährdungen des Projektablaufs kurzfristig an Klärungsgesprächen vor Ort (Stadtgebiet Berlin) teil nimmt, die über die gesamte Projektlaufzeit erreichbar ist. — Projektierungspersonal zu stellen: das technisch verhandlungssicher deutsch spricht und an regelmäßigen Projektierungsstatusbesprechungen und technischen Abstimmungen, mindestens monatlich (ereignisbedingt auch öfter) vor Ort (Stadtgebiet Berlin) teilnimmt. — eine Bauleitung zu stellen: die technisch verhandlungssicher deutsch spricht und an regelmäßigen Baubesprechungen und technischen Abstimmungen mindestens alle 14 Tage (ereignisbedingt auch öfter) vor Ort (Stadtgebiet Berlin) teilnimmt. — Aufsichtspersonal für Montage-, Prüf- und Inbetriebsetzungsarbeiten zu stellen, welches technisch sicher deutsch spricht und zur Auftragsabwicklung in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht. " Info "Die Auswahl, der zur Beurteilung der Mindestkriterien heranzuziehenden Referenzen erfolgt seitens des Bewerbers durch Eintragung der jeweiligen Referenzen in den Bewerberbogen. Referenzen der auschreibenden Stelle sind ausdrücklich zugelassen. " MK 4.1 "Nachweis mindestens einer projektvergleichbaren Referenz. Die Referenz ist projektvergleichbar, wenn diese mindestens die folgenden Anforderungen beinhaltet: a.) Die Referenz umfasst die Planung, Konstruktion, Fertigung, Werksprüfung, Lieferung, Aufbau und kalte Inbetriebnahme (IBN) 110-kV-GIS-Schaltanlage mit mindestens 7 Schaltfeldern mit mind. einer Kupplung einschließlich Wandlern und Gasraumüberwachung (Begleitung der warmen Inbetriebnahme). b) Die Referenz beinhaltet die Zuarbeiten zur Abstimmung und Nachverfolgung des Gesamtprojektterminplanes. c) Die Referenz ist vollständig erbracht bzw. abgeschlossen und wurde nach dem Jahr 2019 schlussabgenommen. d) Der Gesamtauftragswert der Referenz beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR/netto." MK 4.2 "Nachweis mindestens einer projektvergleichbaren Referenz. Die Referenz ist projektvergleichbar, wenn diese mindestens die folgenden Anforderungen beinhaltet: a) Die Referenz umfasst das Engineering, die Koordination der Fertigung und Lieferung, den Aufbau der zur 110-kV-GIS-Schaltanlage zugehörigen Bedienungsschränke einschließlich aller erforderlichen Sekundärkabelverbindungen zwischen 110-kV-Schaltanlage, Bedienungsschränken und dem Gasraum-Überwachungsschrank. b) Die Referenz ist vollständig erbracht bzw. abgeschlossen und wurde nach dem Jahr 2019 schlussabgenommen. c) Die Gesamtauftragswert der Referenz beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR/netto." MK 4.3 "Nachweis mindestens einer projektvergleichbaren Referenz. Die Referenz ist projektvergleichbar, wenn diese mindestens die folgenden Anforderungen beinhaltet: a) Die Referenz umfasst die Herstellung der Feldverkabelung inkl. ModBus-Anbindung der Dichtewächter. b) Die Referenz ist vollständig erbracht bzw. abgeschlossen und wurde nach dem Jahr 2019 schlussabgenommen. c) Die Gesamtauftragswert der Referenz beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR/netto." MK 4.4 "Nachweis mindestens einer projektvergleichbaren Referenz. Die Referenz ist projektvergleichbar, wenn diese mindestens die folgenden Anforderungen beinhaltet: a) Die Referenz umfasst Begleitung der warmen Inbetriebnahme sowie des Probebetriebes des Gesamtsystems Schaltanlage insbesondere Bedienungsschränke. b) Die Referenz ist vollständig erbracht bzw. abgeschlossen und wurde nach dem Jahr 2019 schlussabgenommen. c) Die Gesamtauftragswert der Referenz beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR/netto." Bewertungskriterien (BK) zur Eignung Die vorgenannten Mindestkriterien MK 4.1, 4.2, 4.3 und 4.4 sind gleichzeitig Bewertungskriterien (BK) zur Eignung. Von sämtlichen eingereichten Referenzen, werden je Bewertungskriterium max. 3 Referenzen zur Bewertung herangezogen. Die Auswahl, der zur Bewertung heranzuziehenden Referenzen erfolgt seitens des Bewerbers, durch Eintragung der jeweiligen Referenzen in den Bewerberbogen. Referenzen der ausschreibenden Stelle sind ausdrücklich zugelassen. Bei Punktgleichheit behält sich die ausschreibende Stelle vor, eine Entscheidung durch Auslosung vorzunehmen. Punktevergabe zur Bewertung: MK/BK 4.1 Punkte je Referenz: 3 / erreichbare Punkte bei Wertung von max. 3 Referenzen: 9 MK/BK 4.2 Punkte je Referenz: 2 / erreichbare Punkte bei Wertung von max. 3 Referenzen: 6 MK/BK 4.3 Punkte je Referenz: 1 / erreichbare Punkte bei Wertung von max. 3 Referenzen: 3 MK/BK 4.4 Punkte je Referenz: 1 / erreichbare Punkte bei Wertung von max. 3 Referenzen: 3 maximal erreichbare Gesamtpunktzahl: 21 https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/b6bacaa4-b01c-418f-aa28-7c2cbe48d00e/suitabilitycriteria
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 1
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt vor dem Hintergrund der gesetzlichen Anforderungen zur Novellierung der F-Gase Verordnung EU 2024/573 vom 7. Februar 2024 (F-GaseVO). Die heranzuziehenden Zuschlagskriterien richten sich nach den im Folgenden beschriebenen Bedingungen auf Grundlage der eingegangenen Angebote gemäß Art. 13 Abs. 11 b) bzw. d) F-GaseVO i.V.m Art. 13 Abs. 9 c) F-GaseVO). Bedingung 1: Sind Angebote eingegangen, mit denen Einrichtungen mindestens zwei Herstellern elektrischer Schaltanlagen mit Isolier- oder Schaltmedien mit einem GWP von weniger als Eins angeboten wurden, erfolgt die Zuschlagsentscheidung zwischen den vorliegenden und wertungsfähigen Angeboten mit einem GWP von weniger als 1. Angebote mit einem GWP größer gleich 1 werden in diesem Fall nicht berücksichtigt, können keinen Zuschlag erhalten. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses unter Berücksichtigung der Festlegungen zur Loslimitierung sowie der Kombinationslose. Zu der Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses für die zu vergebenden Leistungen hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien, die sich aus Preis- und Leistungskriterien zusammensetzen, mit der nachstehenden Gewichtung festgelegt: 95% Preis In Bezug auf das Zuschlagskriterium Preis erhält das Angebot des Bestbieters eine Bewertung von 95%. Die Bewertung aller weiteren Angebote erfolgt auf Grundlage der Preisdifferenz zum Angebotspreis des Bestbieters. Pro 1% Preisdifferenz zum Angebotspreis des Bestbieters erfolgt ein Abzug von 0,95%. Die Nachkommastellen werden zur Ermittlung der Preisdifferenz auf ganze %-Werte gerundet. Bsp.: Angebotspreis Bieter 1 (Bestbieter) = [Betrag gelöscht] EUR, Angebotspreis Bieter 2 = [Betrag gelöscht] EUR, d.h. Preisdifferenz in Höhe von 4,6%; Rundung auf 5% = 5; Bieter 2 erhält eine Bewertung in Höhe von 90,25% (95% abzgl. 5 x 0,95%) und Bieter 1 (Bestbieter) erhält eine Bewertung in Höhe von 95%. Der Preis im Sinne der Zuschlagskriterien bezieht sich auf den Gesamtangebotspreis bezogen auf alle Leistungs- und Materialpositionen zzgl. eines fiktiven Ansatzes für mögliche zusätzliche Leistungen in Form von Stundenlohnarbeiten sowie Fremdleistungszuschlägen auf Nachunternehmerleistungen. Bedingung 2: Sind keine Angebote oder nur Angebote eingegangen, mit denen Einrichtungen eines Herstellers elektrischer Schaltanlagen mit Isolier- oder Schaltmedien mit einem GWP von weniger als Eins angeboten wurden, erfolgt die Zuschlagsentscheidung zwischen den vorliegenden und wertungsfähigen Angeboten mit einem GWP von weniger als 1000. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses unter Berücksichtigung der Festlegungen zur Loslimitierung sowie der Kombinationslose. Zu der Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses für die zu vergebenden Leistungen hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien, die sich aus Preis- und Leistungskriterien zusammensetzen, mit der nachstehenden Gewichtung festgelegt: 60% Preis In Bezug auf das Zuschlagskriterium Preis erhält das Angebot des Bestbieters eine Bewertung von 60%. Die Bewertung aller weiteren Angebote erfolgt auf Grundlage der Preisdifferenz zum Angebotspreis des Bestbieters. Pro 1% Preisdifferenz zum Angebotspreis des Bestbieters erfolgt ein Abzug von 0,6%. Die Nachkommastellen werden zur Ermittlung der Preisdifferenz auf ganze %-Werte gerundet. Bsp.: Angebotspreis Bieter 1 (Bestbieter) = [Betrag gelöscht] EUR, Angebotspreis Bieter 2 = [Betrag gelöscht] EUR, d.h. Preisdifferenz in Höhe von 4,6%; Rundung auf 5% = 5; Bieter 2 erhält eine Bewertung in Höhe von 57% (60% abzgl. 5 x 0,6%) und Bieter 1 (Bestbieter) erhält eine Bewertung in Höhe von 60%. Der Preis im Sinne der Zuschlagskriterien bezieht sich auf den Gesamtangebotspreis bezogen auf alle Leistungs- und Materialpositionen zzgl. eines fiktiven Ansatzes für mögliche zusätzliche Leistungen in Form von Stundenlohnarbeiten sowie Fremdleistungszuschlägen auf Nachunternehmerleistungen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 95

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Vergabe-/Vertragsunterlagen
Beschreibung: Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt vor dem Hintergrund der gesetzlichen Anforderungen zur Novellierung der F-Gase Verordnung EU 2024/573 vom 7. Februar 2024 (F-GaseVO). Die heranzuziehenden Zuschlagskriterien richten sich nach den im Folgenden beschriebenen Bedingungen auf Grundlage der eingegangenen Angebote gemäß Art. 13 Abs. 11 b) bzw. d) F-GaseVO i.V.m Art. 13 Abs. 9 c) F-GaseVO). Bedingung 1: Sind Angebote eingegangen, mit denen Einrichtungen mindestens zwei Herstellern elektrischer Schaltanlagen mit Isolier- oder Schaltmedien mit einem GWP von weniger als Eins angeboten wurden, erfolgt die Zuschlagsentscheidung zwischen den vorliegenden und wertungsfähigen Angeboten mit einem GWP von weniger als 1. Angebote mit einem GWP größer gleich 1 werden in diesem Fall nicht berücksichtigt, können keinen Zuschlag erhalten. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses unter Berücksichtigung der Festlegungen zur Loslimitierung sowie der Kombinationslose. Zu der Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses für die zu vergebenden Leistungen hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien, die sich aus Preis- und Leistungskriterien zusammensetzen, mit der nachstehenden Gewichtung festgelegt: 5% Qualität (Schaltfeldbreite) Das Zuschlagskriterium Qualität „Schaltfeldbreite“ wird wie folgt bewertet: Breite eines Schaltfeldes kleiner gleich 800mm = 5%; Breite eines Schaltfeldes größer 800mm = 0%. Bsp.: Schaltfeldbreite Bieter 1 = 800mm, Schaltfeldbreite Bieter 2 = 1000mm, Bieter 1 erhält eine Bewertung in Höhe von 5% und Bieter 2 erhält eine Bewertung in Höhe von 0%. Bedingung 2: Sind keine Angebote oder nur Angebote eingegangen, mit denen Einrichtungen eines Herstellers elektrischer Schaltanlagen mit Isolier- oder Schaltmedien mit einem GWP von weniger als Eins angeboten wurden, erfolgt die Zuschlagsentscheidung zwischen den vorliegenden und wertungsfähigen Angeboten mit einem GWP von weniger als 1000. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses unter Berücksichtigung der Festlegungen zur Loslimitierung sowie der Kombinationslose. Zu der Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses für die zu vergebenden Leistungen hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien, die sich aus Preis- und Leistungskriterien zusammensetzen, mit der nachstehenden Gewichtung festgelegt: 40% Qualität (GWP-Wert sowie Schaltfeldbreite) Das Zuschlagskriterium Qualität anhand des Globalen Erwärmungspotenzials „GWP-Wert“ mit 35% Bewertungsanteil und der „Schaltfeldbreite“ mit 5% Bewertungsanteil bezogen auf die angebotene Schaltanlage bewertet. Das Unterkriterium „GWP-Wert“ wird wie folgt bewertet: GWP kleiner 1 = 35%; GWP = 1 bis kleiner 1000 = 12,5%; GWP größer gleich 1000 = 0%. Das Unterkriterium „Schaltfeldbreite“ wird wie folgt bewertet: Breite eines Schaltfeldes kleiner gleich 800mm = 5%; Breite eines Schaltfeldes größer 800mm = 0%. Bsp.: GWP-Wert Bieter 1 = 0, GWP-Wert Bieter 2 = 300, GWP-Wert Bieter 3 = 1000, Bieter 1 erhält eine Bewertung in Höhe von 35%, Bieter 2 erhält eine Bewertung in Höhe von 12,5% und Bieter 3 erhält eine Bewertung in Höhe von 0%
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: gemäß Vergabe-/Vertragsunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: gemäß Vergabe-/Vertragsunterlagen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Der Auftraggeber betreibt das Stromversorgungsnetz des Landes Berlin und trägt somit Verantwortung für die Aufrechterhaltung einer kritischen Infrastruktur. Das vorliegende Vergabeverfahren steht mit dem Betrieb des Stromversorgungsnetzes des Landes Berlin in Zusammenhang und beinhaltet die Offenlegung von Informationen, deren Geheimhaltung der Auftraggeber sicherstellen möchte. Die Bewerber sind vor diesem Hintergrund zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen verpflichtet. und haben mit der Abgabe des Formblattes 9 eine entsprechende Erklärung abzugeben. Es werden vom Auftraggeber nur unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen akzeptiert, die unverändert vom Auftragnehmer gezeichnet werden. Einschränkungen oder Veränderungen jeglicher Form werden nicht akzeptiert und führen dazu, dass der betreffende Bewerber/ Bieter nicht am Verfahren teilnehmen kann.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: gemäß Vergabe-/Vertragsunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben(vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl.§ 160 Abs. 3Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (vgl. § 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stromnetz Berlin GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stromnetz Berlin GmbH
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Kombinationslos aus Los 1 und 2
Beschreibung: Bei diesem Los handelt es sich um ein „Kombinationslos“, d.h. eine Verklammerung Lose 1 und 2. Bei einer Bewerbung für dieses „Kombinationslos“ muss der Bieter neben dem Angebot für das „Kombinationslos“ zwingend auch Angebote für alle im Kombinationslos beinhalteten Einzellose abgeben.
Interne Kennung: 214eb0e8-68f8-4560-a476-de0a077a65e7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 31214100 Schalter
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 1. Erweiterungsoption UW: Fertigung, Lieferung und Montage sowie betriebsfertige Inbetriebsetzung einer weiteren gasisolierten, 7-feldrigen 110-kV-Schaltanlage für den Neubau eines weiteren UWs 2. Zusatzoption in Bezug auf eine mögliche Bauzeitenverschiebung in insgesamt 3 Varianten: V1: Einmalige Verschiebung der Fertigung und Auslieferung einer 110-kV-Schaltanlage eines UW-Projektes um bis zu 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Liefertermin bei einer Vorlaufzeit von mindestens 12 Monaten. V2: Lieferung und Zwischenlagerung einer gefertigten 110-kV-Schaltanlage eines UW Projektes bis zu 6 Monaten an bzw. in eine vom AN organisierte Räumlichkeit einschließlich durch den AN zu tragenden Nebenkosten (Mietkosten, Logistikleistungen, Versicherungen, etc.) sowie anschließende Auslieferung innerhalb des Berliner- Versorgungsgebietes. V3: Lieferung zur Zwischenlagerung einer gefertigten 110-kV-Schaltanlage eines UW Projektes bis zu 12 Monaten an bzw. in eine vom AG organisierte Räumlichkeit sowie anschließende Abholung und Auslieferung innerhalb des Berliner-Versorgungsgebietes 3. Zusatzoption in Bezug auf eine mögliche Änderung des Lieferortes: Anpassung sämtlicher Dokumentation und Beschriftungen einer bestellten Schaltanlage bei Einsatz in einem anderen, vergleichbaren Umspannwerk innerhalb des Berliner- Versorgungsgebietes.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Mindestkriterien (MK) zur Eignung
Beschreibung: MK1.1 Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung MK1.2 Aktueller Nachweis des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes. MK1.3 Aktueller Nachweis des Sozialversicherungsträgers über die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen, Unfallversicherungsbeiträgen und Rentenversicherungsbeiträgen oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes. MK1.4 Eigenerklärung, dass der Verhaltenskodex für Lieferanten des Auftraggebers in der jeweils geltenden Fassung (der „Kodex“) anerkannt wird. MK1.5 Eigenerklärung zur Einhaltung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren MK1.6 Eigenerklärung zur Eignung, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zu Maßnahmen der Selbstreinigung MK1.7 Vorlage Vertraulichkeitserklärung https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/b6bacaa4-b01c-418f-aa28-7c2cbe48d00e/suitabilitycriteria
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien (MK) zur Eignung
Beschreibung: MK2.1 Vorlage einer aktuellen Auskunft der jeweiligen Hausbanken mit Bestätigung über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit (z. B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit (z.B. Angabe von Krediten). MK2.2 "Eigenerklärung, über das Bestehen bzw. Abschließen und Aufrechterhalten einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU je bezuschlagtem Los unter Berücksichtigung der folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensereignis: 10.000.000 € für Personenschäden (2 fach maximiert p.a.) 10.000.000 € für Sachschäden (2 fach maximiert p.a.) 1.000.000 € für Vermögensschäden (2 fach maximiert p.a.) 10.000.000 € für Umwelthaftpflichtschäden (1 fach maximiert p.a.) 10.000.000 € für Umweltschadensversicherung (1 fach maximiert p.a.) 250.000 € für Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten (2 fach maximiert p.a.) Ein Nachweis zum Bestehen des Versicherungsschutzes erfolgt unaufgefordert durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Versicherung im Auftragsfall spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung." MK2.3 "Eigenerklärung durch Eigenangaben des Bewerbers, dass der durchschnittliche Gesamtjahresumsatzes des Bewerbers innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto betragen hat. (Vorbehalt zur Nachforderung der kompletten konsolidierten Geschäftsberichte (oder vergleichbar) insbesondere Anhängen, Wirtschaftsprüferfreigaben und Kommentaren, etc.)" MK2.4 Eigenerklärung, wonach der Bewerber im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, Bürgschaften gemäß der in den Vergabe- und Vertragsunterlagen beiliegenden Musterbürgschaften genannten Anforderungen beizubringen. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/b6bacaa4-b01c-418f-aa28-7c2cbe48d00e/suitabilitycriteria Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit: Mindestkriterien (MK) zur Eignung MK3.1 Eigenerklärung, dass der Bewerber in der Lage ist, den Leistungsteil, der am jeweiligen Leistungsort zu erbringen ist, mit elektrotechnisch ausgebildetem Fachpersonal mit Nachweis der Anforderungen nach DIN-VDE 1000, Teil 10 und VDE 0105-100 oder vergleichbare europäische technische Regelungen und der Befähigung für Arbeiten unter Spannung nach DGUV Vorschrift 1 oder vergleichbare europäische technische Regelungen zu erbringen sowie über ausreichende Personalkapazitäten im Bestand verfügt, sodass im Auftragsfall mindestens 10 Fachkräfte für die Ausführung der gegenständlichen Leistungen mit entsprechender Ausbildung über die gesamte Vertragslaufzeit vorgehalten werden. MK3.2 Eigenerklärung, dass der Bewerber in der Lage ist die Abwicklung des Gesamtauftrages auf der Grundlage einschlägiger EN-und DIN-Normen, einschlägiger deutscher oder europaweit harmonisierter vergleichbarer technischen Regelwerke, Vorschriften und Richtlinien durchzuführen. MK3.3 Nachweis, dass der Bewerber ein eingeführtes und durch betriebliche Anweisungen umgesetztes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe oder gleichwertig betreibt durch Vorlage des aktuell gültigen Zertifikates. MK3.4 Nachweis, über ein beim Bewerber bestehendes Umweltmanagementsystem entsprechend der DIN EN ISO14001:2005-06 oder gleichwertig durch Vorlage des aktuell gültigen Zertifikates. MK3.5 "Nachweis, über ein beim Bewerber bestehenden Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagementsystem entsprechend der DIN ISO 45001 oder gleichwertig durch Vorlage des aktuell gültigen Zertifikates. Der Nachweis hat zusätzlich durch Beschreibung des eingeführten Systems auf dem entsprechenden AG-Vordruck zu erfolgen. Dazu hat der Bewerber das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt (Fragebogen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ""AGU A"") zu nutzen." MK3.6 "Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfall in der Lage ist, Reaktionszeiten innerhalb von 8 Stunden für den Beginn der Fehlerbehebung während der jeweiligen Inbetriebsetzungsphase/Probebetrieb zu gewährleisten. Dies kann auch im Rahmen einer Ferndiagnose erfolgen. Für die Störungsbehebung am Störungsort während der jeweiligen Inbetriebsetzungsphase/Probebetrieb sind folgende Reaktionszeiten zu gewährleisten: Die Reaktionszeit zur Störfallaufnahme vor Ort werktags von Montag bis Freitag, außer am Wochenende oder an Feiertagen, beträgt maximal 24 Stunden nach Bekanntwerden der Störung beim Auftragnehmer. Die Störfallaufnahme vor Ort am Wochenende oder an Feiertagen erfolgt spätestens am darauffolgenden Werktag. Während des Gewährleistungszeitraumes, auch an Wochenenden und Feiertagen sowie für planmäßige Einsätze ist eine Reaktionszeit zur Störfallaufnahme vor Ort innerhalb von 72 Stunden zu gewährleisten."
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien (MK) zur Eignung
Beschreibung: MK3.7 "Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfall in der Lage ist: — die Vertragsabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen und Personal zu den erforderlichen Terminen vor Ort (Stadtgebiet Berlin) bereit zu stellen; — eine Projektleitung zu stellen: die technisch und kommerziell verhandlungssicher deutsch spricht und an regelmäßigen Projektbesprechungen, mindestens monatlich (ereignisbedingt auch öfter) und technischen Abstimmungen mit kommerziellem Charakter vor Ort (Stadtgebiet Berlin) teilnimmt, die bei erkennbaren Gefährdungen des Projektablaufs kurzfristig an Klärungsgesprächen vor Ort (Stadtgebiet Berlin) teil nimmt, die über die gesamte Projektlaufzeit erreichbar ist. — Projektierungspersonal zu stellen: das technisch verhandlungssicher deutsch spricht und an regelmäßigen Projektierungsstatusbesprechungen und technischen Abstimmungen, mindestens monatlich (ereignisbedingt auch öfter) vor Ort (Stadtgebiet Berlin) teilnimmt. — eine Bauleitung zu stellen: die technisch verhandlungssicher deutsch spricht und an regelmäßigen Baubesprechungen und technischen Abstimmungen mindestens alle 14 Tage (ereignisbedingt auch öfter) vor Ort (Stadtgebiet Berlin) teilnimmt. — Aufsichtspersonal für Montage-, Prüf- und Inbetriebsetzungsarbeiten zu stellen, welches technisch sicher deutsch spricht und zur Auftragsabwicklung in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht. " Info "Die Auswahl, der zur Beurteilung der Mindestkriterien heranzuziehenden Referenzen erfolgt seitens des Bewerbers durch Eintragung der jeweiligen Referenzen in den Bewerberbogen. Referenzen der auschreibenden Stelle sind ausdrücklich zugelassen. " MK 4.1 "Nachweis mindestens einer projektvergleichbaren Referenz. Die Referenz ist projektvergleichbar, wenn diese mindestens die folgenden Anforderungen beinhaltet: a.) Die Referenz umfasst die Planung, Konstruktion, Fertigung, Werksprüfung, Lieferung, Aufbau und kalte Inbetriebnahme (IBN) 110-kV-GIS-Schaltanlage mit mindestens 7 Schaltfeldern mit mind. einer Kupplung einschließlich Wandlern und Gasraumüberwachung (Begleitung der warmen Inbetriebnahme). b) Die Referenz beinhaltet die Zuarbeiten zur Abstimmung und Nachverfolgung des Gesamtprojektterminplanes. c) Die Referenz ist vollständig erbracht bzw. abgeschlossen und wurde nach dem Jahr 2019 schlussabgenommen. d) Der Gesamtauftragswert der Referenz beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR/netto." MK 4.2 "Nachweis mindestens einer projektvergleichbaren Referenz. Die Referenz ist projektvergleichbar, wenn diese mindestens die folgenden Anforderungen beinhaltet: a) Die Referenz umfasst das Engineering, die Koordination der Fertigung und Lieferung, den Aufbau der zur 110-kV-GIS-Schaltanlage zugehörigen Bedienungsschränke einschließlich aller erforderlichen Sekundärkabelverbindungen zwischen 110-kV-Schaltanlage, Bedienungsschränken und dem Gasraum-Überwachungsschrank. b) Die Referenz ist vollständig erbracht bzw. abgeschlossen und wurde nach dem Jahr 2019 schlussabgenommen. c) Die Gesamtauftragswert der Referenz beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR/netto." MK 4.3 "Nachweis mindestens einer projektvergleichbaren Referenz. Die Referenz ist projektvergleichbar, wenn diese mindestens die folgenden Anforderungen beinhaltet: a) Die Referenz umfasst die Herstellung der Feldverkabelung inkl. ModBus-Anbindung der Dichtewächter. b) Die Referenz ist vollständig erbracht bzw. abgeschlossen und wurde nach dem Jahr 2019 schlussabgenommen. c) Die Gesamtauftragswert der Referenz beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR/netto." MK 4.4 "Nachweis mindestens einer projektvergleichbaren Referenz. Die Referenz ist projektvergleichbar, wenn diese mindestens die folgenden Anforderungen beinhaltet: a) Die Referenz umfasst Begleitung der warmen Inbetriebnahme sowie des Probebetriebes des Gesamtsystems Schaltanlage insbesondere Bedienungsschränke. b) Die Referenz ist vollständig erbracht bzw. abgeschlossen und wurde nach dem Jahr 2019 schlussabgenommen. c) Die Gesamtauftragswert der Referenz beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR/netto." Bewertungskriterien (BK) zur Eignung Die vorgenannten Mindestkriterien MK 4.1, 4.2, 4.3 und 4.4 sind gleichzeitig Bewertungskriterien (BK) zur Eignung. Von sämtlichen eingereichten Referenzen, werden je Bewertungskriterium max. 3 Referenzen zur Bewertung herangezogen. Die Auswahl, der zur Bewertung heranzuziehenden Referenzen erfolgt seitens des Bewerbers, durch Eintragung der jeweiligen Referenzen in den Bewerberbogen. Referenzen der ausschreibenden Stelle sind ausdrücklich zugelassen. Bei Punktgleichheit behält sich die ausschreibende Stelle vor, eine Entscheidung durch Auslosung vorzunehmen. Punktevergabe zur Bewertung: MK/BK 4.1 Punkte je Referenz: 3 / erreichbare Punkte bei Wertung von max. 3 Referenzen: 9 MK/BK 4.2 Punkte je Referenz: 2 / erreichbare Punkte bei Wertung von max. 3 Referenzen: 6 MK/BK 4.3 Punkte je Referenz: 1 / erreichbare Punkte bei Wertung von max. 3 Referenzen: 3 MK/BK 4.4 Punkte je Referenz: 1 / erreichbare Punkte bei Wertung von max. 3 Referenzen: 3 maximal erreichbare Gesamtpunktzahl: 21 https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/b6bacaa4-b01c-418f-aa28-7c2cbe48d00e/suitabilitycriteria
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 1
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt vor dem Hintergrund der gesetzlichen Anforderungen zur Novellierung der F-Gase Verordnung EU 2024/573 vom 7. Februar 2024 (F-GaseVO). Die heranzuziehenden Zuschlagskriterien richten sich nach den im Folgenden beschriebenen Bedingungen auf Grundlage der eingegangenen Angebote gemäß Art. 13 Abs. 11 b) bzw. d) F-GaseVO i.V.m Art. 13 Abs. 9 c) F-GaseVO). Bedingung 1: Sind Angebote eingegangen, mit denen Einrichtungen mindestens zwei Herstellern elektrischer Schaltanlagen mit Isolier- oder Schaltmedien mit einem GWP von weniger als Eins angeboten wurden, erfolgt die Zuschlagsentscheidung zwischen den vorliegenden und wertungsfähigen Angeboten mit einem GWP von weniger als 1. Angebote mit einem GWP größer gleich 1 werden in diesem Fall nicht berücksichtigt, können keinen Zuschlag erhalten. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses unter Berücksichtigung der Festlegungen zur Loslimitierung sowie der Kombinationslose. Zu der Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses für die zu vergebenden Leistungen hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien, die sich aus Preis- und Leistungskriterien zusammensetzen, mit der nachstehenden Gewichtung festgelegt: 95% Preis In Bezug auf das Zuschlagskriterium Preis erhält das Angebot des Bestbieters eine Bewertung von 95%. Die Bewertung aller weiteren Angebote erfolgt auf Grundlage der Preisdifferenz zum Angebotspreis des Bestbieters. Pro 1% Preisdifferenz zum Angebotspreis des Bestbieters erfolgt ein Abzug von 0,95%. Die Nachkommastellen werden zur Ermittlung der Preisdifferenz auf ganze %-Werte gerundet. Bsp.: Angebotspreis Bieter 1 (Bestbieter) = [Betrag gelöscht] EUR, Angebotspreis Bieter 2 = [Betrag gelöscht] EUR, d.h. Preisdifferenz in Höhe von 4,6%; Rundung auf 5% = 5; Bieter 2 erhält eine Bewertung in Höhe von 90,25% (95% abzgl. 5 x 0,95%) und Bieter 1 (Bestbieter) erhält eine Bewertung in Höhe von 95%. Der Preis im Sinne der Zuschlagskriterien bezieht sich auf den Gesamtangebotspreis bezogen auf alle Leistungs- und Materialpositionen zzgl. eines fiktiven Ansatzes für mögliche zusätzliche Leistungen in Form von Stundenlohnarbeiten sowie Fremdleistungszuschlägen auf Nachunternehmerleistungen. Bedingung 2: Sind keine Angebote oder nur Angebote eingegangen, mit denen Einrichtungen eines Herstellers elektrischer Schaltanlagen mit Isolier- oder Schaltmedien mit einem GWP von weniger als Eins angeboten wurden, erfolgt die Zuschlagsentscheidung zwischen den vorliegenden und wertungsfähigen Angeboten mit einem GWP von weniger als 1000. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses unter Berücksichtigung der Festlegungen zur Loslimitierung sowie der Kombinationslose. Zu der Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses für die zu vergebenden Leistungen hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien, die sich aus Preis- und Leistungskriterien zusammensetzen, mit der nachstehenden Gewichtung festgelegt: 60% Preis In Bezug auf das Zuschlagskriterium Preis erhält das Angebot des Bestbieters eine Bewertung von 60%. Die Bewertung aller weiteren Angebote erfolgt auf Grundlage der Preisdifferenz zum Angebotspreis des Bestbieters. Pro 1% Preisdifferenz zum Angebotspreis des Bestbieters erfolgt ein Abzug von 0,6%. Die Nachkommastellen werden zur Ermittlung der Preisdifferenz auf ganze %-Werte gerundet. Bsp.: Angebotspreis Bieter 1 (Bestbieter) = [Betrag gelöscht] EUR, Angebotspreis Bieter 2 = [Betrag gelöscht] EUR, d.h. Preisdifferenz in Höhe von 4,6%; Rundung auf 5% = 5; Bieter 2 erhält eine Bewertung in Höhe von 57% (60% abzgl. 5 x 0,6%) und Bieter 1 (Bestbieter) erhält eine Bewertung in Höhe von 60%. Der Preis im Sinne der Zuschlagskriterien bezieht sich auf den Gesamtangebotspreis bezogen auf alle Leistungs- und Materialpositionen zzgl. eines fiktiven Ansatzes für mögliche zusätzliche Leistungen in Form von Stundenlohnarbeiten sowie Fremdleistungszuschlägen auf Nachunternehmerleistungen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 95

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Vergabe-/Vertragsunterlagen
Beschreibung: Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt vor dem Hintergrund der gesetzlichen Anforderungen zur Novellierung der F-Gase Verordnung EU 2024/573 vom 7. Februar 2024 (F-GaseVO). Die heranzuziehenden Zuschlagskriterien richten sich nach den im Folgenden beschriebenen Bedingungen auf Grundlage der eingegangenen Angebote gemäß Art. 13 Abs. 11 b) bzw. d) F-GaseVO i.V.m Art. 13 Abs. 9 c) F-GaseVO). Bedingung 1: Sind Angebote eingegangen, mit denen Einrichtungen mindestens zwei Herstellern elektrischer Schaltanlagen mit Isolier- oder Schaltmedien mit einem GWP von weniger als Eins angeboten wurden, erfolgt die Zuschlagsentscheidung zwischen den vorliegenden und wertungsfähigen Angeboten mit einem GWP von weniger als 1. Angebote mit einem GWP größer gleich 1 werden in diesem Fall nicht berücksichtigt, können keinen Zuschlag erhalten. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses unter Berücksichtigung der Festlegungen zur Loslimitierung sowie der Kombinationslose. Zu der Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses für die zu vergebenden Leistungen hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien, die sich aus Preis- und Leistungskriterien zusammensetzen, mit der nachstehenden Gewichtung festgelegt: 5% Qualität (Schaltfeldbreite) Das Zuschlagskriterium Qualität „Schaltfeldbreite“ wird wie folgt bewertet: Breite eines Schaltfeldes kleiner gleich 800mm = 5%; Breite eines Schaltfeldes größer 800mm = 0%. Bsp.: Schaltfeldbreite Bieter 1 = 800mm, Schaltfeldbreite Bieter 2 = 1000mm, Bieter 1 erhält eine Bewertung in Höhe von 5% und Bieter 2 erhält eine Bewertung in Höhe von 0%. Bedingung 2: Sind keine Angebote oder nur Angebote eingegangen, mit denen Einrichtungen eines Herstellers elektrischer Schaltanlagen mit Isolier- oder Schaltmedien mit einem GWP von weniger als Eins angeboten wurden, erfolgt die Zuschlagsentscheidung zwischen den vorliegenden und wertungsfähigen Angeboten mit einem GWP von weniger als 1000. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses unter Berücksichtigung der Festlegungen zur Loslimitierung sowie der Kombinationslose. Zu der Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses für die zu vergebenden Leistungen hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien, die sich aus Preis- und Leistungskriterien zusammensetzen, mit der nachstehenden Gewichtung festgelegt: 40% Qualität (GWP-Wert sowie Schaltfeldbreite) Das Zuschlagskriterium Qualität anhand des Globalen Erwärmungspotenzials „GWP-Wert“ mit 35% Bewertungsanteil und der „Schaltfeldbreite“ mit 5% Bewertungsanteil bezogen auf die angebotene Schaltanlage bewertet. Das Unterkriterium „GWP-Wert“ wird wie folgt bewertet: GWP kleiner 1 = 35%; GWP = 1 bis kleiner 1000 = 12,5%; GWP größer gleich 1000 = 0%. Das Unterkriterium „Schaltfeldbreite“ wird wie folgt bewertet: Breite eines Schaltfeldes kleiner gleich 800mm = 5%; Breite eines Schaltfeldes größer 800mm = 0%. Bsp.: GWP-Wert Bieter 1 = 0, GWP-Wert Bieter 2 = 300, GWP-Wert Bieter 3 = 1000, Bieter 1 erhält eine Bewertung in Höhe von 35%, Bieter 2 erhält eine Bewertung in Höhe von 12,5% und Bieter 3 erhält eine Bewertung in Höhe von 0%
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: gemäß Vergabe-/Vertragsunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: gemäß Vergabe-/Vertragsunterlagen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Der Auftraggeber betreibt das Stromversorgungsnetz des Landes Berlin und trägt somit Verantwortung für die Aufrechterhaltung einer kritischen Infrastruktur. Das vorliegende Vergabeverfahren steht mit dem Betrieb des Stromversorgungsnetzes des Landes Berlin in Zusammenhang und beinhaltet die Offenlegung von Informationen, deren Geheimhaltung der Auftraggeber sicherstellen möchte. Die Bewerber sind vor diesem Hintergrund zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen verpflichtet. und haben mit der Abgabe des Formblattes 9 eine entsprechende Erklärung abzugeben. Es werden vom Auftraggeber nur unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen akzeptiert, die unverändert vom Auftragnehmer gezeichnet werden. Einschränkungen oder Veränderungen jeglicher Form werden nicht akzeptiert und führen dazu, dass der betreffende Bewerber/ Bieter nicht am Verfahren teilnehmen kann.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: gemäß Vergabe-/Vertragsunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben(vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl.§ 160 Abs. 3Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (vgl. § 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stromnetz Berlin GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stromnetz Berlin GmbH
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Kombinationslos aus Los 1 und 3
Beschreibung: Bei diesem Los handelt es sich um ein „Kombinationslos“, d.h. eine Verklammerung Lose 1 und 3. Bei einer Bewerbung für dieses „Kombinationslos“ muss der Bieter neben dem Angebot für das „Kombinationslos“ zwingend auch Angebote für alle im Kombinationslos beinhalteten Einzellose abgeben.
Interne Kennung: a39538cd-a7de-41cc-96ed-b3f967614632
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 31214100 Schalter
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 1. Erweiterungsoption UW: Fertigung, Lieferung und Montage sowie betriebsfertige Inbetriebsetzung einer weiteren gasisolierten, 7-feldrigen 110-kV-Schaltanlage für den Neubau eines weiteren UWs 2. Zusatzoption in Bezug auf eine mögliche Bauzeitenverschiebung in insgesamt 3 Varianten: V1: Einmalige Verschiebung der Fertigung und Auslieferung einer 110-kV-Schaltanlage eines UW-Projektes um bis zu 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Liefertermin bei einer Vorlaufzeit von mindestens 12 Monaten. V2: Lieferung und Zwischenlagerung einer gefertigten 110-kV-Schaltanlage eines UW Projektes bis zu 6 Monaten an bzw. in eine vom AN organisierte Räumlichkeit einschließlich durch den AN zu tragenden Nebenkosten (Mietkosten, Logistikleistungen, Versicherungen, etc.) sowie anschließende Auslieferung innerhalb des Berliner- Versorgungsgebietes. V3: Lieferung zur Zwischenlagerung einer gefertigten 110-kV-Schaltanlage eines UW Projektes bis zu 12 Monaten an bzw. in eine vom AG organisierte Räumlichkeit sowie anschließende Abholung und Auslieferung innerhalb des Berliner-Versorgungsgebietes 3. Zusatzoption in Bezug auf eine mögliche Änderung des Lieferortes: Anpassung sämtlicher Dokumentation und Beschriftungen einer bestellten Schaltanlage bei Einsatz in einem anderen, vergleichbaren Umspannwerk innerhalb des Berliner- Versorgungsgebietes.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Mindestkriterien (MK) zur Eignung
Beschreibung: MK1.1 Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung MK1.2 Aktueller Nachweis des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes. MK1.3 Aktueller Nachweis des Sozialversicherungsträgers über die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen, Unfallversicherungsbeiträgen und Rentenversicherungsbeiträgen oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes. MK1.4 Eigenerklärung, dass der Verhaltenskodex für Lieferanten des Auftraggebers in der jeweils geltenden Fassung (der „Kodex“) anerkannt wird. MK1.5 Eigenerklärung zur Einhaltung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren MK1.6 Eigenerklärung zur Eignung, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zu Maßnahmen der Selbstreinigung MK1.7 Vorlage Vertraulichkeitserklärung https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/b6bacaa4-b01c-418f-aa28-7c2cbe48d00e/suitabilitycriteria
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien (MK) zur Eignung
Beschreibung: MK2.1 Vorlage einer aktuellen Auskunft der jeweiligen Hausbanken mit Bestätigung über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit (z. B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit (z.B. Angabe von Krediten). MK2.2 "Eigenerklärung, über das Bestehen bzw. Abschließen und Aufrechterhalten einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU je bezuschlagtem Los unter Berücksichtigung der folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensereignis: 10.000.000 € für Personenschäden (2 fach maximiert p.a.) 10.000.000 € für Sachschäden (2 fach maximiert p.a.) 1.000.000 € für Vermögensschäden (2 fach maximiert p.a.) 10.000.000 € für Umwelthaftpflichtschäden (1 fach maximiert p.a.) 10.000.000 € für Umweltschadensversicherung (1 fach maximiert p.a.) 250.000 € für Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten (2 fach maximiert p.a.) Ein Nachweis zum Bestehen des Versicherungsschutzes erfolgt unaufgefordert durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Versicherung im Auftragsfall spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung." MK2.3 "Eigenerklärung durch Eigenangaben des Bewerbers, dass der durchschnittliche Gesamtjahresumsatzes des Bewerbers innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto betragen hat. (Vorbehalt zur Nachforderung der kompletten konsolidierten Geschäftsberichte (oder vergleichbar) insbesondere Anhängen, Wirtschaftsprüferfreigaben und Kommentaren, etc.)" MK2.4 Eigenerklärung, wonach der Bewerber im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, Bürgschaften gemäß der in den Vergabe- und Vertragsunterlagen beiliegenden Musterbürgschaften genannten Anforderungen beizubringen. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/b6bacaa4-b01c-418f-aa28-7c2cbe48d00e/suitabilitycriteria Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit: Mindestkriterien (MK) zur Eignung MK3.1 Eigenerklärung, dass der Bewerber in der Lage ist, den Leistungsteil, der am jeweiligen Leistungsort zu erbringen ist, mit elektrotechnisch ausgebildetem Fachpersonal mit Nachweis der Anforderungen nach DIN-VDE 1000, Teil 10 und VDE 0105-100 oder vergleichbare europäische technische Regelungen und der Befähigung für Arbeiten unter Spannung nach DGUV Vorschrift 1 oder vergleichbare europäische technische Regelungen zu erbringen sowie über ausreichende Personalkapazitäten im Bestand verfügt, sodass im Auftragsfall mindestens 10 Fachkräfte für die Ausführung der gegenständlichen Leistungen mit entsprechender Ausbildung über die gesamte Vertragslaufzeit vorgehalten werden. MK3.2 Eigenerklärung, dass der Bewerber in der Lage ist die Abwicklung des Gesamtauftrages auf der Grundlage einschlägiger EN-und DIN-Normen, einschlägiger deutscher oder europaweit harmonisierter vergleichbarer technischen Regelwerke, Vorschriften und Richtlinien durchzuführen. MK3.3 Nachweis, dass der Bewerber ein eingeführtes und durch betriebliche Anweisungen umgesetztes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe oder gleichwertig betreibt durch Vorlage des aktuell gültigen Zertifikates. MK3.4 Nachweis, über ein beim Bewerber bestehendes Umweltmanagementsystem entsprechend der DIN EN ISO14001:2005-06 oder gleichwertig durch Vorlage des aktuell gültigen Zertifikates. MK3.5 "Nachweis, über ein beim Bewerber bestehenden Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagementsystem entsprechend der DIN ISO 45001 oder gleichwertig durch Vorlage des aktuell gültigen Zertifikates. Der Nachweis hat zusätzlich durch Beschreibung des eingeführten Systems auf dem entsprechenden AG-Vordruck zu erfolgen. Dazu hat der Bewerber das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt (Fragebogen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ""AGU A"") zu nutzen." MK3.6 "Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfall in der Lage ist, Reaktionszeiten innerhalb von 8 Stunden für den Beginn der Fehlerbehebung während der jeweiligen Inbetriebsetzungsphase/Probebetrieb zu gewährleisten. Dies kann auch im Rahmen einer Ferndiagnose erfolgen. Für die Störungsbehebung am Störungsort während der jeweiligen Inbetriebsetzungsphase/Probebetrieb sind folgende Reaktionszeiten zu gewährleisten: Die Reaktionszeit zur Störfallaufnahme vor Ort werktags von Montag bis Freitag, außer am Wochenende oder an Feiertagen, beträgt maximal 24 Stunden nach Bekanntwerden der Störung beim Auftragnehmer. Die Störfallaufnahme vor Ort am Wochenende oder an Feiertagen erfolgt spätestens am darauffolgenden Werktag. Während des Gewährleistungszeitraumes, auch an Wochenenden und Feiertagen sowie für planmäßige Einsätze ist eine Reaktionszeit zur Störfallaufnahme vor Ort innerhalb von 72 Stunden zu gewährleisten."
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien (MK) zur Eignung
Beschreibung: MK3.7 "Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfall in der Lage ist: — die Vertragsabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen und Personal zu den erforderlichen Terminen vor Ort (Stadtgebiet Berlin) bereit zu stellen; — eine Projektleitung zu stellen: die technisch und kommerziell verhandlungssicher deutsch spricht und an regelmäßigen Projektbesprechungen, mindestens monatlich (ereignisbedingt auch öfter) und technischen Abstimmungen mit kommerziellem Charakter vor Ort (Stadtgebiet Berlin) teilnimmt, die bei erkennbaren Gefährdungen des Projektablaufs kurzfristig an Klärungsgesprächen vor Ort (Stadtgebiet Berlin) teil nimmt, die über die gesamte Projektlaufzeit erreichbar ist. — Projektierungspersonal zu stellen: das technisch verhandlungssicher deutsch spricht und an regelmäßigen Projektierungsstatusbesprechungen und technischen Abstimmungen, mindestens monatlich (ereignisbedingt auch öfter) vor Ort (Stadtgebiet Berlin) teilnimmt. — eine Bauleitung zu stellen: die technisch verhandlungssicher deutsch spricht und an regelmäßigen Baubesprechungen und technischen Abstimmungen mindestens alle 14 Tage (ereignisbedingt auch öfter) vor Ort (Stadtgebiet Berlin) teilnimmt. — Aufsichtspersonal für Montage-, Prüf- und Inbetriebsetzungsarbeiten zu stellen, welches technisch sicher deutsch spricht und zur Auftragsabwicklung in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht. " Info "Die Auswahl, der zur Beurteilung der Mindestkriterien heranzuziehenden Referenzen erfolgt seitens des Bewerbers durch Eintragung der jeweiligen Referenzen in den Bewerberbogen. Referenzen der auschreibenden Stelle sind ausdrücklich zugelassen. " MK 4.1 "Nachweis mindestens einer projektvergleichbaren Referenz. Die Referenz ist projektvergleichbar, wenn diese mindestens die folgenden Anforderungen beinhaltet: a.) Die Referenz umfasst die Planung, Konstruktion, Fertigung, Werksprüfung, Lieferung, Aufbau und kalte Inbetriebnahme (IBN) 110-kV-GIS-Schaltanlage mit mindestens 7 Schaltfeldern mit mind. einer Kupplung einschließlich Wandlern und Gasraumüberwachung (Begleitung der warmen Inbetriebnahme). b) Die Referenz beinhaltet die Zuarbeiten zur Abstimmung und Nachverfolgung des Gesamtprojektterminplanes. c) Die Referenz ist vollständig erbracht bzw. abgeschlossen und wurde nach dem Jahr 2019 schlussabgenommen. d) Der Gesamtauftragswert der Referenz beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR/netto." MK 4.2 "Nachweis mindestens einer projektvergleichbaren Referenz. Die Referenz ist projektvergleichbar, wenn diese mindestens die folgenden Anforderungen beinhaltet: a) Die Referenz umfasst das Engineering, die Koordination der Fertigung und Lieferung, den Aufbau der zur 110-kV-GIS-Schaltanlage zugehörigen Bedienungsschränke einschließlich aller erforderlichen Sekundärkabelverbindungen zwischen 110-kV-Schaltanlage, Bedienungsschränken und dem Gasraum-Überwachungsschrank. b) Die Referenz ist vollständig erbracht bzw. abgeschlossen und wurde nach dem Jahr 2019 schlussabgenommen. c) Die Gesamtauftragswert der Referenz beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR/netto." MK 4.3 "Nachweis mindestens einer projektvergleichbaren Referenz. Die Referenz ist projektvergleichbar, wenn diese mindestens die folgenden Anforderungen beinhaltet: a) Die Referenz umfasst die Herstellung der Feldverkabelung inkl. ModBus-Anbindung der Dichtewächter. b) Die Referenz ist vollständig erbracht bzw. abgeschlossen und wurde nach dem Jahr 2019 schlussabgenommen. c) Die Gesamtauftragswert der Referenz beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR/netto." MK 4.4 "Nachweis mindestens einer projektvergleichbaren Referenz. Die Referenz ist projektvergleichbar, wenn diese mindestens die folgenden Anforderungen beinhaltet: a) Die Referenz umfasst Begleitung der warmen Inbetriebnahme sowie des Probebetriebes des Gesamtsystems Schaltanlage insbesondere Bedienungsschränke. b) Die Referenz ist vollständig erbracht bzw. abgeschlossen und wurde nach dem Jahr 2019 schlussabgenommen. c) Die Gesamtauftragswert der Referenz beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR/netto." Bewertungskriterien (BK) zur Eignung Die vorgenannten Mindestkriterien MK 4.1, 4.2, 4.3 und 4.4 sind gleichzeitig Bewertungskriterien (BK) zur Eignung. Von sämtlichen eingereichten Referenzen, werden je Bewertungskriterium max. 3 Referenzen zur Bewertung herangezogen. Die Auswahl, der zur Bewertung heranzuziehenden Referenzen erfolgt seitens des Bewerbers, durch Eintragung der jeweiligen Referenzen in den Bewerberbogen. Referenzen der ausschreibenden Stelle sind ausdrücklich zugelassen. Bei Punktgleichheit behält sich die ausschreibende Stelle vor, eine Entscheidung durch Auslosung vorzunehmen. Punktevergabe zur Bewertung: MK/BK 4.1 Punkte je Referenz: 3 / erreichbare Punkte bei Wertung von max. 3 Referenzen: 9 MK/BK 4.2 Punkte je Referenz: 2 / erreichbare Punkte bei Wertung von max. 3 Referenzen: 6 MK/BK 4.3 Punkte je Referenz: 1 / erreichbare Punkte bei Wertung von max. 3 Referenzen: 3 MK/BK 4.4 Punkte je Referenz: 1 / erreichbare Punkte bei Wertung von max. 3 Referenzen: 3 maximal erreichbare Gesamtpunktzahl: 21 https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/b6bacaa4-b01c-418f-aa28-7c2cbe48d00e/suitabilitycriteria
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 1
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt vor dem Hintergrund der gesetzlichen Anforderungen zur Novellierung der F-Gase Verordnung EU 2024/573 vom 7. Februar 2024 (F-GaseVO). Die heranzuziehenden Zuschlagskriterien richten sich nach den im Folgenden beschriebenen Bedingungen auf Grundlage der eingegangenen Angebote gemäß Art. 13 Abs. 11 b) bzw. d) F-GaseVO i.V.m Art. 13 Abs. 9 c) F-GaseVO). Bedingung 1: Sind Angebote eingegangen, mit denen Einrichtungen mindestens zwei Herstellern elektrischer Schaltanlagen mit Isolier- oder Schaltmedien mit einem GWP von weniger als Eins angeboten wurden, erfolgt die Zuschlagsentscheidung zwischen den vorliegenden und wertungsfähigen Angeboten mit einem GWP von weniger als 1. Angebote mit einem GWP größer gleich 1 werden in diesem Fall nicht berücksichtigt, können keinen Zuschlag erhalten. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses unter Berücksichtigung der Festlegungen zur Loslimitierung sowie der Kombinationslose. Zu der Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses für die zu vergebenden Leistungen hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien, die sich aus Preis- und Leistungskriterien zusammensetzen, mit der nachstehenden Gewichtung festgelegt: 95% Preis In Bezug auf das Zuschlagskriterium Preis erhält das Angebot des Bestbieters eine Bewertung von 95%. Die Bewertung aller weiteren Angebote erfolgt auf Grundlage der Preisdifferenz zum Angebotspreis des Bestbieters. Pro 1% Preisdifferenz zum Angebotspreis des Bestbieters erfolgt ein Abzug von 0,95%. Die Nachkommastellen werden zur Ermittlung der Preisdifferenz auf ganze %-Werte gerundet. Bsp.: Angebotspreis Bieter 1 (Bestbieter) = [Betrag gelöscht] EUR, Angebotspreis Bieter 2 = [Betrag gelöscht] EUR, d.h. Preisdifferenz in Höhe von 4,6%; Rundung auf 5% = 5; Bieter 2 erhält eine Bewertung in Höhe von 90,25% (95% abzgl. 5 x 0,95%) und Bieter 1 (Bestbieter) erhält eine Bewertung in Höhe von 95%. Der Preis im Sinne der Zuschlagskriterien bezieht sich auf den Gesamtangebotspreis bezogen auf alle Leistungs- und Materialpositionen zzgl. eines fiktiven Ansatzes für mögliche zusätzliche Leistungen in Form von Stundenlohnarbeiten sowie Fremdleistungszuschlägen auf Nachunternehmerleistungen. Bedingung 2: Sind keine Angebote oder nur Angebote eingegangen, mit denen Einrichtungen eines Herstellers elektrischer Schaltanlagen mit Isolier- oder Schaltmedien mit einem GWP von weniger als Eins angeboten wurden, erfolgt die Zuschlagsentscheidung zwischen den vorliegenden und wertungsfähigen Angeboten mit einem GWP von weniger als 1000. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses unter Berücksichtigung der Festlegungen zur Loslimitierung sowie der Kombinationslose. Zu der Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses für die zu vergebenden Leistungen hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien, die sich aus Preis- und Leistungskriterien zusammensetzen, mit der nachstehenden Gewichtung festgelegt: 60% Preis In Bezug auf das Zuschlagskriterium Preis erhält das Angebot des Bestbieters eine Bewertung von 60%. Die Bewertung aller weiteren Angebote erfolgt auf Grundlage der Preisdifferenz zum Angebotspreis des Bestbieters. Pro 1% Preisdifferenz zum Angebotspreis des Bestbieters erfolgt ein Abzug von 0,6%. Die Nachkommastellen werden zur Ermittlung der Preisdifferenz auf ganze %-Werte gerundet. Bsp.: Angebotspreis Bieter 1 (Bestbieter) = [Betrag gelöscht] EUR, Angebotspreis Bieter 2 = [Betrag gelöscht] EUR, d.h. Preisdifferenz in Höhe von 4,6%; Rundung auf 5% = 5; Bieter 2 erhält eine Bewertung in Höhe von 57% (60% abzgl. 5 x 0,6%) und Bieter 1 (Bestbieter) erhält eine Bewertung in Höhe von 60%. Der Preis im Sinne der Zuschlagskriterien bezieht sich auf den Gesamtangebotspreis bezogen auf alle Leistungs- und Materialpositionen zzgl. eines fiktiven Ansatzes für mögliche zusätzliche Leistungen in Form von Stundenlohnarbeiten sowie Fremdleistungszuschlägen auf Nachunternehmerleistungen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 95

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Vergabe-/Vertragsunterlagen
Beschreibung: Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt vor dem Hintergrund der gesetzlichen Anforderungen zur Novellierung der F-Gase Verordnung EU 2024/573 vom 7. Februar 2024 (F-GaseVO). Die heranzuziehenden Zuschlagskriterien richten sich nach den im Folgenden beschriebenen Bedingungen auf Grundlage der eingegangenen Angebote gemäß Art. 13 Abs. 11 b) bzw. d) F-GaseVO i.V.m Art. 13 Abs. 9 c) F-GaseVO). Bedingung 1: Sind Angebote eingegangen, mit denen Einrichtungen mindestens zwei Herstellern elektrischer Schaltanlagen mit Isolier- oder Schaltmedien mit einem GWP von weniger als Eins angeboten wurden, erfolgt die Zuschlagsentscheidung zwischen den vorliegenden und wertungsfähigen Angeboten mit einem GWP von weniger als 1. Angebote mit einem GWP größer gleich 1 werden in diesem Fall nicht berücksichtigt, können keinen Zuschlag erhalten. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses unter Berücksichtigung der Festlegungen zur Loslimitierung sowie der Kombinationslose. Zu der Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses für die zu vergebenden Leistungen hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien, die sich aus Preis- und Leistungskriterien zusammensetzen, mit der nachstehenden Gewichtung festgelegt: 5% Qualität (Schaltfeldbreite) Das Zuschlagskriterium Qualität „Schaltfeldbreite“ wird wie folgt bewertet: Breite eines Schaltfeldes kleiner gleich 800mm = 5%; Breite eines Schaltfeldes größer 800mm = 0%. Bsp.: Schaltfeldbreite Bieter 1 = 800mm, Schaltfeldbreite Bieter 2 = 1000mm, Bieter 1 erhält eine Bewertung in Höhe von 5% und Bieter 2 erhält eine Bewertung in Höhe von 0%. Bedingung 2: Sind keine Angebote oder nur Angebote eingegangen, mit denen Einrichtungen eines Herstellers elektrischer Schaltanlagen mit Isolier- oder Schaltmedien mit einem GWP von weniger als Eins angeboten wurden, erfolgt die Zuschlagsentscheidung zwischen den vorliegenden und wertungsfähigen Angeboten mit einem GWP von weniger als 1000. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses unter Berücksichtigung der Festlegungen zur Loslimitierung sowie der Kombinationslose. Zu der Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses für die zu vergebenden Leistungen hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien, die sich aus Preis- und Leistungskriterien zusammensetzen, mit der nachstehenden Gewichtung festgelegt: 40% Qualität (GWP-Wert sowie Schaltfeldbreite) Das Zuschlagskriterium Qualität anhand des Globalen Erwärmungspotenzials „GWP-Wert“ mit 35% Bewertungsanteil und der „Schaltfeldbreite“ mit 5% Bewertungsanteil bezogen auf die angebotene Schaltanlage bewertet. Das Unterkriterium „GWP-Wert“ wird wie folgt bewertet: GWP kleiner 1 = 35%; GWP = 1 bis kleiner 1000 = 12,5%; GWP größer gleich 1000 = 0%. Das Unterkriterium „Schaltfeldbreite“ wird wie folgt bewertet: Breite eines Schaltfeldes kleiner gleich 800mm = 5%; Breite eines Schaltfeldes größer 800mm = 0%. Bsp.: GWP-Wert Bieter 1 = 0, GWP-Wert Bieter 2 = 300, GWP-Wert Bieter 3 = 1000, Bieter 1 erhält eine Bewertung in Höhe von 35%, Bieter 2 erhält eine Bewertung in Höhe von 12,5% und Bieter 3 erhält eine Bewertung in Höhe von 0%
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: gemäß Vergabe-/Vertragsunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: gemäß Vergabe-/Vertragsunterlagen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Der Auftraggeber betreibt das Stromversorgungsnetz des Landes Berlin und trägt somit Verantwortung für die Aufrechterhaltung einer kritischen Infrastruktur. Das vorliegende Vergabeverfahren steht mit dem Betrieb des Stromversorgungsnetzes des Landes Berlin in Zusammenhang und beinhaltet die Offenlegung von Informationen, deren Geheimhaltung der Auftraggeber sicherstellen möchte. Die Bewerber sind vor diesem Hintergrund zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen verpflichtet. und haben mit der Abgabe des Formblattes 9 eine entsprechende Erklärung abzugeben. Es werden vom Auftraggeber nur unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen akzeptiert, die unverändert vom Auftragnehmer gezeichnet werden. Einschränkungen oder Veränderungen jeglicher Form werden nicht akzeptiert und führen dazu, dass der betreffende Bewerber/ Bieter nicht am Verfahren teilnehmen kann.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: gemäß Vergabe-/Vertragsunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben(vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl.§ 160 Abs. 3Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (vgl. § 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stromnetz Berlin GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stromnetz Berlin GmbH
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Kombinationslos aus Los 2 und 3
Beschreibung: Bei diesem Los handelt es sich um ein „Kombinationslos“, d.h. eine Verklammerung Lose 2 und 3. Bei einer Bewerbung für dieses „Kombinationslos“ muss der Bieter neben dem Angebot für das „Kombinationslos“ zwingend auch Angebote für alle im Kombinationslos beinhalteten Einzellose abgeben.
Interne Kennung: ac3dd492-d4df-4097-9bd2-64a0bd5c0f8a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 31214100 Schalter
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 1. Erweiterungsoption UW: Fertigung, Lieferung und Montage sowie betriebsfertige Inbetriebsetzung einer weiteren gasisolierten, 7-feldrigen 110-kV-Schaltanlage für den Neubau eines weiteren UWs 2. Zusatzoption in Bezug auf eine mögliche Bauzeitenverschiebung in insgesamt 3 Varianten: V1: Einmalige Verschiebung der Fertigung und Auslieferung einer 110-kV-Schaltanlage eines UW-Projektes um bis zu 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Liefertermin bei einer Vorlaufzeit von mindestens 12 Monaten. V2: Lieferung und Zwischenlagerung einer gefertigten 110-kV-Schaltanlage eines UW Projektes bis zu 6 Monaten an bzw. in eine vom AN organisierte Räumlichkeit einschließlich durch den AN zu tragenden Nebenkosten (Mietkosten, Logistikleistungen, Versicherungen, etc.) sowie anschließende Auslieferung innerhalb des Berliner- Versorgungsgebietes. V3: Lieferung zur Zwischenlagerung einer gefertigten 110-kV-Schaltanlage eines UW Projektes bis zu 12 Monaten an bzw. in eine vom AG organisierte Räumlichkeit sowie anschließende Abholung und Auslieferung innerhalb des Berliner-Versorgungsgebietes 3. Zusatzoption in Bezug auf eine mögliche Änderung des Lieferortes: Anpassung sämtlicher Dokumentation und Beschriftungen einer bestellten Schaltanlage bei Einsatz in einem anderen, vergleichbaren Umspannwerk innerhalb des Berliner- Versorgungsgebietes.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Mindestkriterien (MK) zur Eignung
Beschreibung: MK1.1 Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung MK1.2 Aktueller Nachweis des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes. MK1.3 Aktueller Nachweis des Sozialversicherungsträgers über die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen, Unfallversicherungsbeiträgen und Rentenversicherungsbeiträgen oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes. MK1.4 Eigenerklärung, dass der Verhaltenskodex für Lieferanten des Auftraggebers in der jeweils geltenden Fassung (der „Kodex“) anerkannt wird. MK1.5 Eigenerklärung zur Einhaltung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren MK1.6 Eigenerklärung zur Eignung, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zu Maßnahmen der Selbstreinigung MK1.7 Vorlage Vertraulichkeitserklärung https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/b6bacaa4-b01c-418f-aa28-7c2cbe48d00e/suitabilitycriteria
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien (MK) zur Eignung
Beschreibung: MK2.1 Vorlage einer aktuellen Auskunft der jeweiligen Hausbanken mit Bestätigung über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit (z. B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit (z.B. Angabe von Krediten). MK2.2 "Eigenerklärung, über das Bestehen bzw. Abschließen und Aufrechterhalten einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU je bezuschlagtem Los unter Berücksichtigung der folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensereignis: 10.000.000 € für Personenschäden (2 fach maximiert p.a.) 10.000.000 € für Sachschäden (2 fach maximiert p.a.) 1.000.000 € für Vermögensschäden (2 fach maximiert p.a.) 10.000.000 € für Umwelthaftpflichtschäden (1 fach maximiert p.a.) 10.000.000 € für Umweltschadensversicherung (1 fach maximiert p.a.) 250.000 € für Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten (2 fach maximiert p.a.) Ein Nachweis zum Bestehen des Versicherungsschutzes erfolgt unaufgefordert durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Versicherung im Auftragsfall spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung." MK2.3 "Eigenerklärung durch Eigenangaben des Bewerbers, dass der durchschnittliche Gesamtjahresumsatzes des Bewerbers innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto betragen hat. (Vorbehalt zur Nachforderung der kompletten konsolidierten Geschäftsberichte (oder vergleichbar) insbesondere Anhängen, Wirtschaftsprüferfreigaben und Kommentaren, etc.)" MK2.4 Eigenerklärung, wonach der Bewerber im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, Bürgschaften gemäß der in den Vergabe- und Vertragsunterlagen beiliegenden Musterbürgschaften genannten Anforderungen beizubringen. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/b6bacaa4-b01c-418f-aa28-7c2cbe48d00e/suitabilitycriteria Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit: Mindestkriterien (MK) zur Eignung MK3.1 Eigenerklärung, dass der Bewerber in der Lage ist, den Leistungsteil, der am jeweiligen Leistungsort zu erbringen ist, mit elektrotechnisch ausgebildetem Fachpersonal mit Nachweis der Anforderungen nach DIN-VDE 1000, Teil 10 und VDE 0105-100 oder vergleichbare europäische technische Regelungen und der Befähigung für Arbeiten unter Spannung nach DGUV Vorschrift 1 oder vergleichbare europäische technische Regelungen zu erbringen sowie über ausreichende Personalkapazitäten im Bestand verfügt, sodass im Auftragsfall mindestens 10 Fachkräfte für die Ausführung der gegenständlichen Leistungen mit entsprechender Ausbildung über die gesamte Vertragslaufzeit vorgehalten werden. MK3.2 Eigenerklärung, dass der Bewerber in der Lage ist die Abwicklung des Gesamtauftrages auf der Grundlage einschlägiger EN-und DIN-Normen, einschlägiger deutscher oder europaweit harmonisierter vergleichbarer technischen Regelwerke, Vorschriften und Richtlinien durchzuführen. MK3.3 Nachweis, dass der Bewerber ein eingeführtes und durch betriebliche Anweisungen umgesetztes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe oder gleichwertig betreibt durch Vorlage des aktuell gültigen Zertifikates. MK3.4 Nachweis, über ein beim Bewerber bestehendes Umweltmanagementsystem entsprechend der DIN EN ISO14001:2005-06 oder gleichwertig durch Vorlage des aktuell gültigen Zertifikates. MK3.5 "Nachweis, über ein beim Bewerber bestehenden Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagementsystem entsprechend der DIN ISO 45001 oder gleichwertig durch Vorlage des aktuell gültigen Zertifikates. Der Nachweis hat zusätzlich durch Beschreibung des eingeführten Systems auf dem entsprechenden AG-Vordruck zu erfolgen. Dazu hat der Bewerber das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt (Fragebogen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ""AGU A"") zu nutzen." MK3.6 "Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfall in der Lage ist, Reaktionszeiten innerhalb von 8 Stunden für den Beginn der Fehlerbehebung während der jeweiligen Inbetriebsetzungsphase/Probebetrieb zu gewährleisten. Dies kann auch im Rahmen einer Ferndiagnose erfolgen. Für die Störungsbehebung am Störungsort während der jeweiligen Inbetriebsetzungsphase/Probebetrieb sind folgende Reaktionszeiten zu gewährleisten: Die Reaktionszeit zur Störfallaufnahme vor Ort werktags von Montag bis Freitag, außer am Wochenende oder an Feiertagen, beträgt maximal 24 Stunden nach Bekanntwerden der Störung beim Auftragnehmer. Die Störfallaufnahme vor Ort am Wochenende oder an Feiertagen erfolgt spätestens am darauffolgenden Werktag. Während des Gewährleistungszeitraumes, auch an Wochenenden und Feiertagen sowie für planmäßige Einsätze ist eine Reaktionszeit zur Störfallaufnahme vor Ort innerhalb von 72 Stunden zu gewährleisten."
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien (MK) zur Eignung
Beschreibung: MK3.7 "Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfall in der Lage ist: — die Vertragsabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen und Personal zu den erforderlichen Terminen vor Ort (Stadtgebiet Berlin) bereit zu stellen; — eine Projektleitung zu stellen: die technisch und kommerziell verhandlungssicher deutsch spricht und an regelmäßigen Projektbesprechungen, mindestens monatlich (ereignisbedingt auch öfter) und technischen Abstimmungen mit kommerziellem Charakter vor Ort (Stadtgebiet Berlin) teilnimmt, die bei erkennbaren Gefährdungen des Projektablaufs kurzfristig an Klärungsgesprächen vor Ort (Stadtgebiet Berlin) teil nimmt, die über die gesamte Projektlaufzeit erreichbar ist. — Projektierungspersonal zu stellen: das technisch verhandlungssicher deutsch spricht und an regelmäßigen Projektierungsstatusbesprechungen und technischen Abstimmungen, mindestens monatlich (ereignisbedingt auch öfter) vor Ort (Stadtgebiet Berlin) teilnimmt. — eine Bauleitung zu stellen: die technisch verhandlungssicher deutsch spricht und an regelmäßigen Baubesprechungen und technischen Abstimmungen mindestens alle 14 Tage (ereignisbedingt auch öfter) vor Ort (Stadtgebiet Berlin) teilnimmt. — Aufsichtspersonal für Montage-, Prüf- und Inbetriebsetzungsarbeiten zu stellen, welches technisch sicher deutsch spricht und zur Auftragsabwicklung in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht. " Info "Die Auswahl, der zur Beurteilung der Mindestkriterien heranzuziehenden Referenzen erfolgt seitens des Bewerbers durch Eintragung der jeweiligen Referenzen in den Bewerberbogen. Referenzen der auschreibenden Stelle sind ausdrücklich zugelassen. " MK 4.1 "Nachweis mindestens einer projektvergleichbaren Referenz. Die Referenz ist projektvergleichbar, wenn diese mindestens die folgenden Anforderungen beinhaltet: a.) Die Referenz umfasst die Planung, Konstruktion, Fertigung, Werksprüfung, Lieferung, Aufbau und kalte Inbetriebnahme (IBN) 110-kV-GIS-Schaltanlage mit mindestens 7 Schaltfeldern mit mind. einer Kupplung einschließlich Wandlern und Gasraumüberwachung (Begleitung der warmen Inbetriebnahme). b) Die Referenz beinhaltet die Zuarbeiten zur Abstimmung und Nachverfolgung des Gesamtprojektterminplanes. c) Die Referenz ist vollständig erbracht bzw. abgeschlossen und wurde nach dem Jahr 2019 schlussabgenommen. d) Der Gesamtauftragswert der Referenz beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR/netto." MK 4.2 "Nachweis mindestens einer projektvergleichbaren Referenz. Die Referenz ist projektvergleichbar, wenn diese mindestens die folgenden Anforderungen beinhaltet: a) Die Referenz umfasst das Engineering, die Koordination der Fertigung und Lieferung, den Aufbau der zur 110-kV-GIS-Schaltanlage zugehörigen Bedienungsschränke einschließlich aller erforderlichen Sekundärkabelverbindungen zwischen 110-kV-Schaltanlage, Bedienungsschränken und dem Gasraum-Überwachungsschrank. b) Die Referenz ist vollständig erbracht bzw. abgeschlossen und wurde nach dem Jahr 2019 schlussabgenommen. c) Die Gesamtauftragswert der Referenz beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR/netto." MK 4.3 "Nachweis mindestens einer projektvergleichbaren Referenz. Die Referenz ist projektvergleichbar, wenn diese mindestens die folgenden Anforderungen beinhaltet: a) Die Referenz umfasst die Herstellung der Feldverkabelung inkl. ModBus-Anbindung der Dichtewächter. b) Die Referenz ist vollständig erbracht bzw. abgeschlossen und wurde nach dem Jahr 2019 schlussabgenommen. c) Die Gesamtauftragswert der Referenz beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR/netto." MK 4.4 "Nachweis mindestens einer projektvergleichbaren Referenz. Die Referenz ist projektvergleichbar, wenn diese mindestens die folgenden Anforderungen beinhaltet: a) Die Referenz umfasst Begleitung der warmen Inbetriebnahme sowie des Probebetriebes des Gesamtsystems Schaltanlage insbesondere Bedienungsschränke. b) Die Referenz ist vollständig erbracht bzw. abgeschlossen und wurde nach dem Jahr 2019 schlussabgenommen. c) Die Gesamtauftragswert der Referenz beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR/netto." Bewertungskriterien (BK) zur Eignung Die vorgenannten Mindestkriterien MK 4.1, 4.2, 4.3 und 4.4 sind gleichzeitig Bewertungskriterien (BK) zur Eignung. Von sämtlichen eingereichten Referenzen, werden je Bewertungskriterium max. 3 Referenzen zur Bewertung herangezogen. Die Auswahl, der zur Bewertung heranzuziehenden Referenzen erfolgt seitens des Bewerbers, durch Eintragung der jeweiligen Referenzen in den Bewerberbogen. Referenzen der ausschreibenden Stelle sind ausdrücklich zugelassen. Bei Punktgleichheit behält sich die ausschreibende Stelle vor, eine Entscheidung durch Auslosung vorzunehmen. Punktevergabe zur Bewertung: MK/BK 4.1 Punkte je Referenz: 3 / erreichbare Punkte bei Wertung von max. 3 Referenzen: 9 MK/BK 4.2 Punkte je Referenz: 2 / erreichbare Punkte bei Wertung von max. 3 Referenzen: 6 MK/BK 4.3 Punkte je Referenz: 1 / erreichbare Punkte bei Wertung von max. 3 Referenzen: 3 MK/BK 4.4 Punkte je Referenz: 1 / erreichbare Punkte bei Wertung von max. 3 Referenzen: 3 maximal erreichbare Gesamtpunktzahl: 21 https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/b6bacaa4-b01c-418f-aa28-7c2cbe48d00e/suitabilitycriteria
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 1
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt vor dem Hintergrund der gesetzlichen Anforderungen zur Novellierung der F-Gase Verordnung EU 2024/573 vom 7. Februar 2024 (F-GaseVO). Die heranzuziehenden Zuschlagskriterien richten sich nach den im Folgenden beschriebenen Bedingungen auf Grundlage der eingegangenen Angebote gemäß Art. 13 Abs. 11 b) bzw. d) F-GaseVO i.V.m Art. 13 Abs. 9 c) F-GaseVO). Bedingung 1: Sind Angebote eingegangen, mit denen Einrichtungen mindestens zwei Herstellern elektrischer Schaltanlagen mit Isolier- oder Schaltmedien mit einem GWP von weniger als Eins angeboten wurden, erfolgt die Zuschlagsentscheidung zwischen den vorliegenden und wertungsfähigen Angeboten mit einem GWP von weniger als 1. Angebote mit einem GWP größer gleich 1 werden in diesem Fall nicht berücksichtigt, können keinen Zuschlag erhalten. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses unter Berücksichtigung der Festlegungen zur Loslimitierung sowie der Kombinationslose. Zu der Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses für die zu vergebenden Leistungen hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien, die sich aus Preis- und Leistungskriterien zusammensetzen, mit der nachstehenden Gewichtung festgelegt: 95% Preis In Bezug auf das Zuschlagskriterium Preis erhält das Angebot des Bestbieters eine Bewertung von 95%. Die Bewertung aller weiteren Angebote erfolgt auf Grundlage der Preisdifferenz zum Angebotspreis des Bestbieters. Pro 1% Preisdifferenz zum Angebotspreis des Bestbieters erfolgt ein Abzug von 0,95%. Die Nachkommastellen werden zur Ermittlung der Preisdifferenz auf ganze %-Werte gerundet. Bsp.: Angebotspreis Bieter 1 (Bestbieter) = [Betrag gelöscht] EUR, Angebotspreis Bieter 2 = [Betrag gelöscht] EUR, d.h. Preisdifferenz in Höhe von 4,6%; Rundung auf 5% = 5; Bieter 2 erhält eine Bewertung in Höhe von 90,25% (95% abzgl. 5 x 0,95%) und Bieter 1 (Bestbieter) erhält eine Bewertung in Höhe von 95%. Der Preis im Sinne der Zuschlagskriterien bezieht sich auf den Gesamtangebotspreis bezogen auf alle Leistungs- und Materialpositionen zzgl. eines fiktiven Ansatzes für mögliche zusätzliche Leistungen in Form von Stundenlohnarbeiten sowie Fremdleistungszuschlägen auf Nachunternehmerleistungen. Bedingung 2: Sind keine Angebote oder nur Angebote eingegangen, mit denen Einrichtungen eines Herstellers elektrischer Schaltanlagen mit Isolier- oder Schaltmedien mit einem GWP von weniger als Eins angeboten wurden, erfolgt die Zuschlagsentscheidung zwischen den vorliegenden und wertungsfähigen Angeboten mit einem GWP von weniger als 1000. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses unter Berücksichtigung der Festlegungen zur Loslimitierung sowie der Kombinationslose. Zu der Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses für die zu vergebenden Leistungen hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien, die sich aus Preis- und Leistungskriterien zusammensetzen, mit der nachstehenden Gewichtung festgelegt: 60% Preis In Bezug auf das Zuschlagskriterium Preis erhält das Angebot des Bestbieters eine Bewertung von 60%. Die Bewertung aller weiteren Angebote erfolgt auf Grundlage der Preisdifferenz zum Angebotspreis des Bestbieters. Pro 1% Preisdifferenz zum Angebotspreis des Bestbieters erfolgt ein Abzug von 0,6%. Die Nachkommastellen werden zur Ermittlung der Preisdifferenz auf ganze %-Werte gerundet. Bsp.: Angebotspreis Bieter 1 (Bestbieter) = [Betrag gelöscht] EUR, Angebotspreis Bieter 2 = [Betrag gelöscht] EUR, d.h. Preisdifferenz in Höhe von 4,6%; Rundung auf 5% = 5; Bieter 2 erhält eine Bewertung in Höhe von 57% (60% abzgl. 5 x 0,6%) und Bieter 1 (Bestbieter) erhält eine Bewertung in Höhe von 60%. Der Preis im Sinne der Zuschlagskriterien bezieht sich auf den Gesamtangebotspreis bezogen auf alle Leistungs- und Materialpositionen zzgl. eines fiktiven Ansatzes für mögliche zusätzliche Leistungen in Form von Stundenlohnarbeiten sowie Fremdleistungszuschlägen auf Nachunternehmerleistungen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 95

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Vergabe-/Vertragsunterlagen
Beschreibung: Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt vor dem Hintergrund der gesetzlichen Anforderungen zur Novellierung der F-Gase Verordnung EU 2024/573 vom 7. Februar 2024 (F-GaseVO). Die heranzuziehenden Zuschlagskriterien richten sich nach den im Folgenden beschriebenen Bedingungen auf Grundlage der eingegangenen Angebote gemäß Art. 13 Abs. 11 b) bzw. d) F-GaseVO i.V.m Art. 13 Abs. 9 c) F-GaseVO). Bedingung 1: Sind Angebote eingegangen, mit denen Einrichtungen mindestens zwei Herstellern elektrischer Schaltanlagen mit Isolier- oder Schaltmedien mit einem GWP von weniger als Eins angeboten wurden, erfolgt die Zuschlagsentscheidung zwischen den vorliegenden und wertungsfähigen Angeboten mit einem GWP von weniger als 1. Angebote mit einem GWP größer gleich 1 werden in diesem Fall nicht berücksichtigt, können keinen Zuschlag erhalten. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses unter Berücksichtigung der Festlegungen zur Loslimitierung sowie der Kombinationslose. Zu der Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses für die zu vergebenden Leistungen hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien, die sich aus Preis- und Leistungskriterien zusammensetzen, mit der nachstehenden Gewichtung festgelegt: 5% Qualität (Schaltfeldbreite) Das Zuschlagskriterium Qualität „Schaltfeldbreite“ wird wie folgt bewertet: Breite eines Schaltfeldes kleiner gleich 800mm = 5%; Breite eines Schaltfeldes größer 800mm = 0%. Bsp.: Schaltfeldbreite Bieter 1 = 800mm, Schaltfeldbreite Bieter 2 = 1000mm, Bieter 1 erhält eine Bewertung in Höhe von 5% und Bieter 2 erhält eine Bewertung in Höhe von 0%. Bedingung 2: Sind keine Angebote oder nur Angebote eingegangen, mit denen Einrichtungen eines Herstellers elektrischer Schaltanlagen mit Isolier- oder Schaltmedien mit einem GWP von weniger als Eins angeboten wurden, erfolgt die Zuschlagsentscheidung zwischen den vorliegenden und wertungsfähigen Angeboten mit einem GWP von weniger als 1000. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses unter Berücksichtigung der Festlegungen zur Loslimitierung sowie der Kombinationslose. Zu der Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses für die zu vergebenden Leistungen hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien, die sich aus Preis- und Leistungskriterien zusammensetzen, mit der nachstehenden Gewichtung festgelegt: 40% Qualität (GWP-Wert sowie Schaltfeldbreite) Das Zuschlagskriterium Qualität anhand des Globalen Erwärmungspotenzials „GWP-Wert“ mit 35% Bewertungsanteil und der „Schaltfeldbreite“ mit 5% Bewertungsanteil bezogen auf die angebotene Schaltanlage bewertet. Das Unterkriterium „GWP-Wert“ wird wie folgt bewertet: GWP kleiner 1 = 35%; GWP = 1 bis kleiner 1000 = 12,5%; GWP größer gleich 1000 = 0%. Das Unterkriterium „Schaltfeldbreite“ wird wie folgt bewertet: Breite eines Schaltfeldes kleiner gleich 800mm = 5%; Breite eines Schaltfeldes größer 800mm = 0%. Bsp.: GWP-Wert Bieter 1 = 0, GWP-Wert Bieter 2 = 300, GWP-Wert Bieter 3 = 1000, Bieter 1 erhält eine Bewertung in Höhe von 35%, Bieter 2 erhält eine Bewertung in Höhe von 12,5% und Bieter 3 erhält eine Bewertung in Höhe von 0%
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: gemäß Vergabe-/Vertragsunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: gemäß Vergabe-/Vertragsunterlagen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Der Auftraggeber betreibt das Stromversorgungsnetz des Landes Berlin und trägt somit Verantwortung für die Aufrechterhaltung einer kritischen Infrastruktur. Das vorliegende Vergabeverfahren steht mit dem Betrieb des Stromversorgungsnetzes des Landes Berlin in Zusammenhang und beinhaltet die Offenlegung von Informationen, deren Geheimhaltung der Auftraggeber sicherstellen möchte. Die Bewerber sind vor diesem Hintergrund zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen verpflichtet. und haben mit der Abgabe des Formblattes 9 eine entsprechende Erklärung abzugeben. Es werden vom Auftraggeber nur unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen akzeptiert, die unverändert vom Auftragnehmer gezeichnet werden. Einschränkungen oder Veränderungen jeglicher Form werden nicht akzeptiert und führen dazu, dass der betreffende Bewerber/ Bieter nicht am Verfahren teilnehmen kann.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: gemäß Vergabe-/Vertragsunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben(vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl.§ 160 Abs. 3Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (vgl. § 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stromnetz Berlin GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stromnetz Berlin GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stromnetz Berlin GmbH
Registrierungsnummer: 24212b98-bab4-4d57-a582-7dff74205c6f
Postanschrift: Eichenstraße 3a  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12435
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30492023260
Internetadresse: https://www.stromnetz.berlin
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 70e9bd56-f774-4d30-a4c5-0e9c3e04f854
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stromnetz Berlin GmbH
Registrierungsnummer: f9eab050-34a9-46e5-9e77-c3e09a41a984
Abteilung: Einkauf
Postanschrift: Eichenstraße 3a  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12435
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Einkauf
Telefon: +49 30492023260
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 835d6939-16f7-43bb-b4b3-a8cc72c759ea - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/06/2024 10:55:03 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 354023-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 115/2024
Datum der Veröffentlichung: 14/06/2024