Deutschland – Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten – Sicherheitsdienstleistungen - Erweiterung des Pförtnerdienstes - Los 3

329995-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten – Sicherheitsdienstleistungen - Erweiterung des Pförtnerdienstes - Los 3
OJ S 108/2024 05/06/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: INF2
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Sicherheitsdienstleistungen - Erweiterung des Pförtnerdienstes - Los 3
Beschreibung: Im Dezember 2023 wurde die Firma EITNER SECURITY GmbH im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb (SektVO) mit dem Pförtnerdienstleistungen auf den Liegenschaften der BVG (Los 5) beauftragt. Nun besteht die Notwendigkeit den geschlossenen Vertrag zu erweitern. Aufgrund von nicht planbaren zusätzlichen Bedarfen an Pförtnerleistungen, die nicht mehr durch eigenes Personal abgedeckt werden können, muss das Leistungsvolumen des geschlossenen Vertrages erhöht werden. Die jährlichen Einsatzstunden sollen um 17.520 Stunden auf insgesamt ca. 100.000 Einsatzstunden erhöht werden. Der Auftragswert (inkl. Optionen) erhöht sich damit um [Betrag gelöscht] EUR.
Kennung des Verfahrens: 97efeb58-c5ef-4ec2-a37b-bb2c19951de2
Interne Kennung: BEK-2024-0016
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Sicherheitsdienstleistungen - Erweiterung des Pförtnerdienstes - Los 3
Beschreibung: Im Dezember 2023 wurde die Firma EITNER SECURITY GmbH im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb (SektVO) mit dem Pförtnerdienstleistungen auf den Liegenschaften der BVG (Los 5) beauftragt. Nun besteht die Notwendigkeit den geschlossenen Vertrag zu erweitern. Aufgrund von nicht planbaren zusätzlichen Bedarfen an Pförtnerleistungen, die nicht mehr durch eigenes Personal abgedeckt werden können, muss das Leistungsvolumen des geschlossenen Vertrages erhöht werden. Die jährlichen Einsatzstunden sollen um 17.520 Stunden auf insgesamt ca. 100.000 Einsatzstunden erhöht werden. Der Auftragswert (inkl. Optionen) erhöht sich damit um [Betrag gelöscht] EUR.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 5 /5 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: INF2
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Für diese Erweiterung wird der §132 GWB Absatz 2 Punkt 2. a und b herangezogen, weil ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen/technischen Gründen nicht erfolgen kann und dieser mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Die beauftragte Firma EITNER hat sich mittlerweile in die Strukturen der BVG eingearbeitet und kennt die prozessualen Abläufe. Viele der eingesetzten Sicherheitskräfte haben bereits die notwendigen Schulungen und Einweisungen erhalten. Es wurden Begehungen auf den Liegenschaften der BVG durchgeführt und Rundgänge abgestimmt. Außerdem wurden Schlüssel und Schließberechtigungen übergeben. Die Firma hat sich bereits mit der BVG organisatorisch verzweigt, sodass Synergieeffekte entstehen konnten. Die Beauftragung einer neuen Firma würde bedeutet, dass sie diese Strukturen neu bilden müsste. Die Sicherheitskräfte müssten neu geschult und mit den Liegenschaften vertraut gemacht werden. Darüber hinaus müsste eine sinnvolle Aufgabentrennung zwischen den Firmen erfolgen, die in manchen Fällen nicht zielführend wäre. Aus diesen Gründen wäre nur die Erweiterung des bestehenden Vertragsverhältnis sinnvoll.
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: INF2
Registrierungsnummer: 0204:11-2000016000-38
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4930 256 28962
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: EITNWEREITNER SECURITY GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: DE 357950239
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12621
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3081704665
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 932a29e8-87a0-4d8e-8a97-5687be265fb7 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/06/2024 15:32:39 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 329995-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 108/2024
Datum der Veröffentlichung: 05/06/2024