Deutschland – Multimediaausrüstung – Videokonferenz- und Kollaborationstechnik

330209-2024 - Ergebnis
Deutschland – Multimediaausrüstung – Videokonferenz- und Kollaborationstechnik
OJ S 108/2024 05/06/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK-Bundesverband eGbR Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
Rechtsform des Erwerbers: Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Videokonferenz- und Kollaborationstechnik
Beschreibung: Der AOK-Bundesverband (Auftraggeberin) setzt verstärkt auf hybride Meetings und digitale Kollaboration. Aus diesem Grund sollen die Konferenz- und Projekträume mit Videokonferenzsystemen und drahtloser Präsentationstechnik ausgestattet und erweitert werden.
Kennung des Verfahrens: e5dee30c-baa4-4178-88ad-f05f43af2fca
Interne Kennung: BüvA_2024-02-20-BV-PEN
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32322000 Multimediaausrüstung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: AOK-Bundesverband GbR Rosenthaler Str. 31 
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 704 430,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKHZZC
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Videokonferenzsysteme
Beschreibung: In diesem Los werden die konkreten Konferenzsysteme beschrieben, die Komponenten werden eine Erweiterung der vorhandenen Infrastruktur sein, daher ist eine Abweichung nicht erwünscht. Für die Kits sind in den Teilenummern und Bezeichnungen auch sämtliche erforderlichen Einzelkomponenten aufgeführt. 5 Stück Cisco Room Kit EQ, Quad Cam, First Light; 5 Stück Wall Mount Kit for Codec EQ; 5 Stück SNTC-8X5XNBD SNTC-8X5XNBD Room Kit EQ, 12 months; 2 Stück Cisco Board Pro 75; 2 Stück Cisco Board Pro 75 Floor stand; 2 Stück Cisco Board Pro 75 Wheel Upgrade Kit; 2 Stück Cisco Multi-head Cable 9 meters (4K, USB-C, HDMI, miniDP); 2 Stück Cisco Multi-head Cable 9 meters (4K, USB-C, HDMI, miniDP); 2 Stück Cisco Room Navigator-Table Stand, First Light (White); 2 Stück SNTC-8X5XNBD Cisco Room Navigator-Table Stand, First Light, 12 months; 2 Stück Cisco Table Microphone with Jack Plug; 2 Stück Cisco Table Microphone with Jack plug SNTC-8X5XNBD, 12 months; 2 Stück Cisco Board Pro Active Stylus; 2 Stück Cisco Webex Board Pro 75 SNTC-8X5XNBD, 12 months;
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32232000 Videokonferenzeinrichtungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Auftraggeberin behält sich vor, innerhalb von 12 Monaten nach Erstlieferung zusätzlich weitere Systeme und Komponenten entsprechend dem Preisblatt zu den angebotenen Preisen zu beauftragen. Die Auftraggeberin geht dabei von einer möglichen Nachbestellung aus, welche nicht mehr als 100 Prozent der ursprünglichen Auftragsmenge überschreitet. Sofern die Auftraggeberin von diesem Recht auf Nachlieferung Gebrauch macht, wird dem Lieferanten eine Lieferfrist von 8 Wochen ab Auftragserteilung gewährt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: AOK-Bundesverband GbR Rosenthaler Str. 31 
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 02/06/2034
Nicht veröffentlicht: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 02/06/2034
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK-Bundesverband eGbR Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Monitore
Beschreibung: Für die Präsentation innerhalb der Räumlichkeiten kommen großformatige reflexionsarme Monitorsysteme (249 cm / 98 Zoll) zum Einsatz. Diese ermöglichen maximale Bildqualität und durch eine Montage auf rollbaren Stelen die notwendige Flexibilität um die Räumlichkeiten bestmöglich zu nutzen. 5 Stück Monitore mit folgenden technischen Anforderungen: Bilddiagonale: 96 bis 98 Zoll; Auflösung: 3840 x 2160 (UHD) Wiederholfrequenz: 2160p 60Hz Betrachtungswinkel: (h/v) 178° Helligkeit: => 500cd/m² Haze Level: > 20% Schnittstellen (mindestens): 2 x HDMI 2.x mit HDCP 2.2(in) RJ45 Ethernet (in/out) Kontrollport für Steuerung via Crestron (RS232, RJ45 o.ä.) (in/out) VESA Mount: Vorhanden Gewicht: < 100 kg
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32322000 Multimediaausrüstung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Auftraggeberin behält sich vor, innerhalb von 12 Monaten nach Erstlieferung zusätzlich weitere Systeme und Komponenten entsprechend dem Preisblatt zu den angebotenen Preisen zu beauftragen. Die Auftraggeberin geht dabei von einer möglichen Nachbestellung aus, welche nicht mehr als 100 Prozent der ursprünglichen Auftragsmenge überschreitet. Sofern die Auftraggeberin von diesem Recht auf Nachlieferung Gebrauch macht, wird dem Lieferanten eine Lieferfrist von 8 Wochen ab Auftragserteilung gewährt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: AOK-Bundesverband GbR Rosenthaler Str. 31 
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 02/06/2034
Nicht veröffentlicht: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 02/06/2034
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK-Bundesverband eGbR Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Medienmöbel
Beschreibung: In diesem Los werden die für den flexiblen Betrieb benötigten Medienmöbel beschrieben. Die Anforderungen sind ein System, welches das Gewicht der verbauten Komponenten trägt, fahrbar ist und einen exakt passenden Einbau des Kamerasystems ermöglicht. Bitte beachten Sie, dass die hier ausgeschriebenen Medienmöbel kompatibel mit den in den Losen 1 und 2 ausgeschriebenen Systemen sein müssen. Die Auftraggeberin empfiehlt daher, die im Preisblatt angegebenen Produkte anzubieten, da diese technisch geeignet sind. 5 Stück Medienstele W8 XL (Arktik-Weiß) einschl. Individuelle Blende für VC-Systeme (A-W), Schließung je Tür, Fachboden (A-W), Halterung Kabel (A-W), Ausfräsung für Extron (unlackiert), Rahmen 101, 70-1155-13, RJ45 Blende, 70-1148-13, HDMI Blende, 70-1178-03, Extra-Large Fusion(R) Micro-Adjustable Fixed Wall Display Mount
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 39153000 Möbel für Konferenzräume
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Auftraggeberin behält sich vor, innerhalb von 12 Monaten nach Erstlieferung zusätzlich weitere Systeme und Komponenten entsprechend dem Preisblatt zu den angebotenen Preisen zu beauftragen. Die Auftraggeberin geht dabei von einer möglichen Nachbestellung aus, welche nicht mehr als 100 Prozent der ursprünglichen Auftragsmenge überschreitet. Sofern die Auftraggeberin von diesem Recht auf Nachlieferung Gebrauch macht, wird dem Lieferanten eine Lieferfrist von 8 Wochen ab Auftragserteilung gewährt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: AOK-Bundesverband GbR Rosenthaler Str. 31 
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 02/06/2034
Nicht veröffentlicht: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 02/06/2034
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK-Bundesverband eGbR Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Audiotechnik
Beschreibung: Um die Qualität der Tonübertragung zu steigern werden Deckenmikrofonarrays von Shure montiert. Diese ermöglichen durch Beamtracking eine optimale Aufnahme der sprechenden Personen. Diese werden kombiniert mit einem aktiven Lautsprechersystem für klare Tonwiedergabe in den Räumen. Die Steuerung der Audioströme erfolgt via DSP mit TesiraFORTÉ X von biamp. In diesem Los werden die Komponenten für die Verarbeitung und Steuerung der Audiosignale der Räume beschrieben. Die Technik erweitert ein bereits vorhandenes Audiosystem. Der angebotene Serverschrank entspricht den Vorgaben und der Hersteller sowie die Teilenummer werden angegeben. 10 Stück Deckenmikrofonarray rund (weiß) 10 Stück Seilmontagesatz rund, weiße Abdeckung 5 Stück AES67 zu USB Wandler 22 Stück Deckenlautsprecher 22 Stück Montagering für Deckeneinbau 2 Stück 48-Port PoE Switch (Cisco) 8 Stück LWL Modul 5 Stück Signalprozessor für Echounterdrückung 3 Stück 19" Regalbleche für Biamp Geräte 5 Stück HDMI Decoder 1 Stück Serverschrank: 22 HE 19" Serverschrank, Glastür, 800x800x1200mm, abschließbar, Türanschlag variabel, Seitenwände herausnehmbar, mit Zubehör und Sockel, schwarz
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32321200 Audiovisuelle Geräte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Auftraggeberin behält sich vor, innerhalb von 12 Monaten nach Erstlieferung zusätzlich weitere Systeme und Komponenten entsprechend dem Preisblatt zu den angebotenen Preisen zu beauftragen. Die Auftraggeberin geht dabei von einer möglichen Nachbestellung aus, welche nicht mehr als 100 Prozent der ursprünglichen Auftragsmenge überschreitet. Sofern die Auftraggeberin von diesem Recht auf Nachlieferung Gebrauch macht, wird dem Lieferanten eine Lieferfrist von 8 Wochen ab Auftragserteilung gewährt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: AOK-Bundesverband GbR Rosenthaler Str. 31 
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 02/06/2034
Nicht veröffentlicht: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 02/06/2034
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK-Bundesverband eGbR Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Systema Gesellschaft für angewandte Datentechnik mbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert des Ergebnisses: Nicht veröffentlicht 
Begründungscode: eo-int
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 02/06/2034
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 02/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 02/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 02/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 02/06/2034
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 1
Titel: Videokonferenzsysteme
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bechtle GmbH Berlin
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert des Ergebnisses: Nicht veröffentlicht 
Begründungscode: eo-int
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 02/06/2034
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 02/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 02/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 02/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 02/06/2034
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 2
Titel: Monitore
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge9
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: inobjekt Medienmöbel GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Wert des Ergebnisses: Nicht veröffentlicht 
Begründungscode: eo-int
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 02/06/2034
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 02/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 02/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 02/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 02/06/2034
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 3
Titel: Medienmöbel
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: PIK AG
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Wert des Ergebnisses: Nicht veröffentlicht 
Begründungscode: eo-int
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 02/06/2034
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 02/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 02/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 02/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 02/06/2034
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 4
Titel: Audiotechnik
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK-Bundesverband eGbR Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer: GsR634B
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3034646-0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Systema Gesellschaft für angewandte Datentechnik mbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
Registrierungsnummer: DE161080886
Postanschrift: Baberowweg 7  
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14482
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331 74770610
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU
Gewinner dieser LoseLOT-0002
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Bechtle GmbH Berlin
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
Registrierungsnummer: DE147847138
Postanschrift: Kaiserin-Augusta-Allee 14  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10553
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49303640680
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU
Gewinner dieser LoseLOT-0003
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: inobjekt Medienmöbel GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: small
Registrierungsnummer: DE158806566
Postanschrift: Am Leutschenberg 1a  
Stadt: Höpfingen
Postleitzahl: 74746
Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
Land: Deutschland
Telefon: 06283 22360
Fax: 06283 2236-20
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU
Gewinner dieser LoseLOT-0004
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: PIK AG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
Registrierungsnummer: DE812923987
Postanschrift: Rathausstraße 48  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12105
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
E-Mail: vertrieb@pik.de
Telefon: 03075016500
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU
Gewinner dieser LoseLOT-0005
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f77e4441-c8cc-4ae3-9d1d-d5789047428b - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/06/2024 18:08:43 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 330209-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 108/2024
Datum der Veröffentlichung: 05/06/2024