Deutschland – Betonerzeugnisse – Lieferrahmenvertrag für Mobility Hubs

332023-2024 - Ergebnis
Deutschland – Betonerzeugnisse – Lieferrahmenvertrag für Mobility Hubs
OJ S 108/2024 05/06/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG (Geschäftsbereich Personenbahnhöfe)
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Lieferrahmenvertrag für Mobility Hubs
Beschreibung: Rahmenvertrag über Mobility Hubs für die Deutsche Bahn AG und die Kommunen
Kennung des Verfahrens: ce9109c6-6a53-4f76-9417-748a9486a89f
Vorherige Bekanntmachung: 73041-2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44114200 Betonerzeugnisse
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Los 1-3: Abläufe zu Auftragsstellung, Rechnungsstellung und Zahlung finden Sie in den Vergabeunterlagen. Los 4-6: Abläufe zu Auftragsstellung, Rechnungsstellung und Zahlung werden zwischen Auftragnehmer und jeweiligem Besteller vereinbart. Los 1-6: Zahlung 100% nach Lieferung und Abnahme. Schätzmengen pro Los für 4 Jahre: 40 Mobility Hubs Höchstmengen pro Los für 4 Jahre: 80 Mobility Hubs Es handelt sich bei den hier festgelegten Mengen bzw. Werten nicht um Mindestabnahmemengen oder -werte. Eine bestimmte Liefer-/Leistungsmenge wird vom Auftraggeber nicht garantiert. Es besteht daher in Hinblick auf diese Werte bzw. Mengen keinerlei Anspruch eines Auftragnehmers auf Beauftragung bzw. Vergütung. http://deutschebahn.com/bieterportal Vergabe-Nr. 24FEA71999 (ACHTUNG: aus systemtechnischen Gründen musste die Vergabe auf dem Bieterportal als ein nationales Offenes Verfahren veröffentlicht werden. Es handelt sich jedoch um ein EU-weites Offenes Verfahren auf Basis dieser Bekanntmachung und deren Inhalte)
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Region Nord DB
Beschreibung: Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen E-Scooter- Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB InfraGo AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA71999) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 6 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 3 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen drei Losen Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 4 bis 6 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 4 bis 6 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 3 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 4 bis 6. Alle Dokumente beginnend mit der Beschriftung Anlage A… sind spezifisch für die Lose 1 bis 3. Alle Dokumente beginnend mit der Beschriftung Anlage B… sind spezifisch für die Lose 4 bis 6. Sämtliche Dokumente ohne die Buchstaben A oder B in der Anlagenbeschriftung gelten für alle Lose.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44114200 Betonerzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34928470 Beschilderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Schätzmengen pro Los für 4 Jahre: 40 Mobility Hubs Höchstmengen pro Los für 4 Jahre: 80 Mobility Hubs Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zum Ablauf des zweiten oder dritten Jahres der Laufzeit jeweils zum 31.05. zu kündigen. Der Auftraggeber wird die Kündigung spätestens 3 Monate vor Ablauf des zweiten bzw. dritten Jahres der Laufzeit aussprechen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG (Geschäftsbereich Personenbahnhöfe)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Region Mitte DB
Beschreibung: Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen E-Scooter- Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die InfraGo AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA71999) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 6 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 3 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen drei Losen Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 4 bis 6 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 4 bis 6 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 3 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 4 bis 6. Alle Dokumente beginnend mit der Beschriftung Anlage A… sind spezifisch für die Lose 1 bis 3. Alle Dokumente beginnend mit der Beschriftung Anlage B… sind spezifisch für die Lose 4 bis 6. Sämtliche Dokumente ohne die Buchstaben A oder B in der Anlagenbeschriftung gelten für alle Lose.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44114200 Betonerzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34928470 Beschilderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bundesländer: Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Thüringen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Schätzmengen pro Los für 4 Jahre: 40 Mobility Hubs Höchstmengen pro Los für 4 Jahre: 80 Mobility Hubs Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zum Ablauf des zweiten oder dritten Jahres der Laufzeit jeweils zum 31.05. zu kündigen. Der Auftraggeber wird die Kündigung spätestens 3 Monate vor Ablauf des zweiten bzw. dritten Jahres der Laufzeit aussprechen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents.

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: siehe Vergabeunterlagen
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG (Geschäftsbereich Personenbahnhöfe)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Region Süd DB
Beschreibung: Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen E-Scooter- Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die InfraGo AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA71999) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 6 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 3 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen drei Losen Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 4 bis 6 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 4 bis 6 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 3 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 4 bis 6. Alle Dokumente beginnend mit der Beschriftung Anlage A… sind spezifisch für die Lose 1 bis 3. Alle Dokumente beginnend mit der Beschriftung Anlage B… sind spezifisch für die Lose 4 bis 6. Sämtliche Dokumente ohne die Buchstaben A oder B in der Anlagenbeschriftung gelten für alle Lose.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44114200 Betonerzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34928470 Beschilderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bundesländer: Bayern, Baden-Württemberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Schätzmengen pro Los für 4 Jahre: 40 Mobility Hubs Höchstmengen pro Los für 4 Jahre: 80 Mobility Hubs Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zum Ablauf des zweiten oder dritten Jahres der Laufzeit jeweils zum 31.05. zu kündigen. Der Auftraggeber wird die Kündigung spätestens 3 Monate vor Ablauf des zweiten bzw. dritten Jahres der Laufzeit aussprechen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents.

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: siehe Vergabeunterlagen
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG (Geschäftsbereich Personenbahnhöfe)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Region Nord Kommunen
Beschreibung: Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen E-Scooter- Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die InfraGo AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA71999) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 6 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 3 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen drei Losen Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 4 bis 6 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 4 bis 6 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 3 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 4 bis 6. Alle Dokumente beginnend mit der Beschriftung Anlage A… sind spezifisch für die Lose 1 bis 3. Alle Dokumente beginnend mit der Beschriftung Anlage B… sind spezifisch für die Lose 4 bis 6. Sämtliche Dokumente ohne die Buchstaben A oder B in der Anlagenbeschriftung gelten für alle Lose.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44114200 Betonerzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34928470 Beschilderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bundesländer: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Schätzmengen pro Los für 4 Jahre: 40 Mobility Hubs Höchstmengen pro Los für 4 Jahre: 80 Mobility Hubs Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zum Ablauf des zweiten oder dritten Jahres der Laufzeit jeweils zum 31.05. zu kündigen. Der Auftraggeber wird die Kündigung spätestens 3 Monate vor Ablauf des zweiten bzw. dritten Jahres der Laufzeit aussprechen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents.

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: siehe Vergabeunterlagen
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG (Geschäftsbereich Personenbahnhöfe)
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Region Mitte Kommunen
Beschreibung: Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen E-Scooter- Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die InfraGo AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA71999) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 6 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 3 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen drei Losen Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 4 bis 6 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 4 bis 6 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 3 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 4 bis 6. Alle Dokumente beginnend mit der Beschriftung Anlage A… sind spezifisch für die Lose 1 bis 3. Alle Dokumente beginnend mit der Beschriftung Anlage B… sind spezifisch für die Lose 4 bis 6. Sämtliche Dokumente ohne die Buchstaben A oder B in der Anlagenbeschriftung gelten für alle Lose.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44114200 Betonerzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34928470 Beschilderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bundesländer: Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Thüringen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Schätzmengen pro Los für 4 Jahre: 40 Mobility Hubs Höchstmengen pro Los für 4 Jahre: 80 Mobility Hubs Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zum Ablauf des zweiten oder dritten Jahres der Laufzeit jeweils zum 31.05. zu kündigen. Der Auftraggeber wird die Kündigung spätestens 3 Monate vor Ablauf des zweiten bzw. dritten Jahres der Laufzeit aussprechen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents.

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: siehe Vergabeunterlagen
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG (Geschäftsbereich Personenbahnhöfe)
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Region Süd Kommunen
Beschreibung: Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen E-Scooter- Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die InfraGo AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA71999) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 6 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 3 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen drei Losen Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 4 bis 6 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 4 bis 6 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 3 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 4 bis 6. Alle Dokumente beginnend mit der Beschriftung Anlage A… sind spezifisch für die Lose 1 bis 3. Alle Dokumente beginnend mit der Beschriftung Anlage B… sind spezifisch für die Lose 4 bis 6. Sämtliche Dokumente ohne die Buchstaben A oder B in der Anlagenbeschriftung gelten für alle Lose.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44114200 Betonerzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34928470 Beschilderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bundesländer: Bayern, Baden-Württemberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Schätzmengen pro Los für 4 Jahre: 40 Mobility Hubs Höchstmengen pro Los für 4 Jahre: 80 Mobility Hubs Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zum Ablauf des zweiten oder dritten Jahres der Laufzeit jeweils zum 31.05. zu kündigen. Der Auftraggeber wird die Kündigung spätestens 3 Monate vor Ablauf des zweiten bzw. dritten Jahres der Laufzeit aussprechen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents.

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: siehe Vergabeunterlagen
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG (Geschäftsbereich Personenbahnhöfe)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG (Geschäftsbereich Personenbahnhöfe)
Registrierungsnummer: 819a9f90-6236-4dea-8555-aef3b91b5321
Postanschrift: Europaplatz 1  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG Beschaffung, Frau Juliane Kent
Telefon: +49 3029724571
Fax: +49 6926520157
Internetadresse: www.deutschebahn.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villmomblerstr. 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b76b3cc2-b32d-45d7-8f79-5ea80d0b78ab - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/06/2024 10:58:35 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 332023-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 108/2024
Datum der Veröffentlichung: 05/06/2024