Deutschland – Arzneimittel – Ersatzkassen-Generika Nr. 18 (Bekanntmachungen von Auftragsvergaben)

316368-2024 - Ergebnis
Deutschland – Arzneimittel – Ersatzkassen-Generika Nr. 18 (Bekanntmachungen von Auftragsvergaben)
OJ S 103/2024 29/05/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: BARMER
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DAK-Gesundheit (DAK-G)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Handelskrankenkasse (hkk)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: HEK - Hanseatische Krankenkasse
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Ersatzkassen-Generika Nr. 18 (Bekanntmachungen von Auftragsvergaben)
Beschreibung: Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von 24 Monaten, frühestens ab dem 01.01.2025. Das Ende ist einheitlich der 31.12.2026.
Kennung des Verfahrens: c98f645b-1a3c-4318-98b4-cc3fbaaa0965
Interne Kennung: 23-07389
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: - KEINE ANGABE -
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYRBU Die TK ist von den anderen Ersatzkassen bevollmächtigt, im Namen und mit Wirkung für diese die Ausschreibung durchzuführen. Die im Rahmen des Vertragslebens stattfindende Kommunikation erfolgt grundsätzlich - soweit nicht im Rabattvertrag oder seinen Anlagen anders geregelt - zwischen dem pharmazeutischen Unternehmer und der jeweiligen Krankenkasse. Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden allen pharmazeutischen Unternehmern zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dem Dienstleistungszentrum Einkaufsmanagement der TK bitte ausschließlich über das oben genannte -Vergabeportal, dort über den Bereich "Kommunikation" zu dem o. g. Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Ein abschließende Liste der mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (hier: Aufforderung zur Angebotsabgabe), die unter der o.g. Internetadresse abrufbar sind. Die Bindefrist endet am 27.08.2024. Mit Blick auf die Pflichten aus den Artikeln 28 und 29 der Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (sog. "Foreign Subsidies Regulation" - FSR) teilen wir mit, dass die für Vergabeverfahren maßgeblichen Schwellenwerte nach Art. 28 I Buchstabe a FSR bei der vorliegenden Ausschreibung NICHT erreicht werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Amoxicillin und Clavulansäure fest (EU) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J01CR02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 01a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Amoxicillin und Clavulansäure fest (WELT) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J01CR02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 01b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Amoxicillin und Clavulansäure fest (EU) - Barmer (ATC-Code: J01CR02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 02a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Amoxicillin und Clavulansäure fest (WELT) - Barmer (ATC-Code: J01CR02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 02b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Amoxicillin und Clavulansäure fest (EU) - DAK-G, KKH (ATC-Code: J01CR02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 03a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Amoxicillin und Clavulansäure fest (WELT) - DAK-G, KKH (ATC-Code: J01CR02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 03b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Cefpodoxim proxetil FTA (EU) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J01DD13)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 04a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Cefpodoxim proxetil FTA (WELT) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J01DD13)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 04b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Cefpodoxim proxetil FTA (EU) - Barmer (ATC-Code: J01DD13)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 05a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Cefpodoxim proxetil FTA (WELT) - Barmer (ATC-Code: J01DD13)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 05b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Cefpodoxim proxetil FTA (EU) - DAK-G, KKH (ATC-Code: J01DD13)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 06a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: Cefpodoxim proxetil FTA (WELT) - DAK-G, KKH (ATC-Code: J01DD13)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 06b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: Ceftriaxon PIF (EU) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J01DD04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 07a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0015
Titel: Ceftriaxon PIF (WELT) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J01DD04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 07b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0016
Titel: Ceftriaxon PIF (EU) - Barmer (ATC-Code: J01DD04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 08a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0017
Titel: Ceftriaxon PIF (WELT) - Barmer (ATC-Code: J01DD04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 08b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0018
Titel: Ceftriaxon PIF (EU) - DAK-G, KKH (ATC-Code: J01DD04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 09a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0019
Titel: Ceftriaxon PIF (WELT) - DAK-G, KKH (ATC-Code: J01DD04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 09b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0020
Titel: Clarithromycin FTA (EU) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J01FA09)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 10a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0021
Titel: Clarithromycin FTA (WELT) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J01FA09)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 10b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0022
Titel: Clarithromycin FTA (EU) - Barmer (ATC-Code: J01FA09)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 11a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0023
Titel: Clarithromycin FTA (WELT) - Barmer (ATC-Code: J01FA09)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 11b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0024
Titel: Clarithromycin FTA (EU) - DAK-G, KKH (ATC-Code: J01FA09)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 12a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0025
Titel: Clarithromycin FTA (WELT) - DAK-G, KKH (ATC-Code: J01FA09)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 12b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0026
Titel: Clindamycin fest (EU) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J01FF01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 13a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0027
Titel: Clindamycin fest (WELT) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J01FF01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 13b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0028
Titel: Clindamycin fest (EU) - Barmer (ATC-Code: J01FF01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 14a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0029
Titel: Clindamycin fest (WELT) - Barmer (ATC-Code: J01FF01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 14b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0030
Titel: Clindamycin fest (EU) - DAK-G, KKH (ATC-Code: J01FF01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 15a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0031
Titel: Clindamycin fest (WELT) - DAK-G, KKH (ATC-Code: J01FF01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 15b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0032
Titel: Dexamethason und Gentamicin (EU) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: S01CA01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 16a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0033
Titel: Dexamethason und Gentamicin (WELT) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: S01CA01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 16b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0034
Titel: Dexamethason und Gentamicin (EU) - Barmer (ATC-Code: S01CA01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 17a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0035
Titel: Dexamethason und Gentamicin (WELT) - Barmer (ATC-Code: S01CA01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 17b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0036
Titel: Dexamethason und Gentamicin (EU) - DAK-G, KKH (ATC-Code: S01CA01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 18a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0037
Titel: Dexamethason und Gentamicin (WELT) - DAK-G, KKH (ATC-Code: S01CA01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 18b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0038
Titel: Doxycyclin >50 mg (EU) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J01AA02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 19a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0039
Titel: Doxycyclin >50 mg (WELT) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J01AA02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 19b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0040
Titel: Doxycyclin >50 mg (EU) - Barmer (ATC-Code: J01AA02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 20a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0041
Titel: Doxycyclin >50 mg (WELT) - Barmer (ATC-Code: J01AA02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 20b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0042
Titel: Doxycyclin >50 mg (EU) - DAK-G, KKH (ATC-Code: J01AA02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 21a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0043
Titel: Doxycyclin >50 mg (WELT) - DAK-G, KKH (ATC-Code: J01AA02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 21b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0044
Titel: Moxifloxacin FTA (EU) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J01MA14)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 22a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0045
Titel: Moxifloxacin FTA (WELT) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J01MA14)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 22b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0046
Titel: Moxifloxacin FTA (EU) - Barmer (ATC-Code: J01MA14)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 23a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0047
Titel: Moxifloxacin FTA (WELT) - Barmer (ATC-Code: J01MA14)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 23b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0048
Titel: Moxifloxacin FTA (EU) - DAK-G, KKH (ATC-Code: J01MA14)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 24a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1.
Los: LOT-0049
Titel: Moxifloxacin FTA (WELT) - DAK-G, KKH (ATC-Code: J01MA14)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der im Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführten Regelung in § 130a Abs. 8a SGB V wird erstmals - da der Beschaffungsbedarf in der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Antibiotika umfasst - je Wirkstoff ein separates Los gebildet, in dem Rabattverträge für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es sich um ein EU handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung "EU" gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt sein: "Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird." Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 24b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit  
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit. Gibt ein Bieter ein Angebot sowohl auf das EU- als auch auf das zugehörige Welt-Los eines Wirkstoffs ab (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a (EU-Los) und b (Welt-Los)), hat das Angebot auf das EU-Los Vorrang. Das Angebots auf das Welt-Los wird nur unter der Bedingung in die Wertung der Angebote auf das Welt-Los aufgenommen, dass das Angebot des Bieters auf das EU-Los keinen Zuschlag erhält. Es ist also nicht möglich einen Zuschlag sowohl auf das EU-Los als auch auf das zugehörige Welt-Los zu erhalten. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BG Hexal 1 A Pharma GbR (bestehend aus Hexal AG, 1 A Pharma GmbH), Hexal AG, 1 A Pharma GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 04
Titel: BG Hexal 1 A Pharma GbR (bestehend aus Hexal AG, 1 A Pharma GmbH)
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Micro Labs GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 06
Titel: Micro Labs GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: PUREN Pharma GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 07
Titel: PUREN Pharma GmbH & Co. KG
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge8
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BG Hexal 1 A Pharma GbR (bestehend aus Hexal AG, 1 A Pharma GmbH), Hexal AG, 1 A Pharma GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 04
Titel: BG Hexal 1 A Pharma GbR (bestehend aus Hexal AG, 1 A Pharma GmbH)
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Micro Labs GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 06
Titel: Micro Labs GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: PUREN Pharma GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 07
Titel: PUREN Pharma GmbH & Co. KG
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge8
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BG Hexal 1 A Pharma GbR (bestehend aus Hexal AG, 1 A Pharma GmbH), Hexal AG, 1 A Pharma GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0006
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 04
Titel: BG Hexal 1 A Pharma GbR (bestehend aus Hexal AG, 1 A Pharma GmbH)
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0007
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Micro Labs GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0007
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 06
Titel: Micro Labs GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: PUREN Pharma GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0007
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 07
Titel: PUREN Pharma GmbH & Co. KG
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge8
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0008
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0009
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BG ALIUD / STADAPHARM GbR (bestehend aus ALIUD PHARMA GmbH, STADAPHARM GmbH), ALIUD PHARMA GmbH, STADAPHARM GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0009
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 02
Titel: BG ALIUD / STADAPHARM GbR (bestehend aus ALIUD PHARMA GmbH, STADAPHARM GmbH)
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BG Hexal 1 A Pharma GbR (bestehend aus Hexal AG, 1 A Pharma GmbH), Hexal AG, 1 A Pharma GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0009
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 04
Titel: BG Hexal 1 A Pharma GbR (bestehend aus Hexal AG, 1 A Pharma GmbH)
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0010
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0011
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BG ALIUD / STADAPHARM GbR (bestehend aus ALIUD PHARMA GmbH, STADAPHARM GmbH), ALIUD PHARMA GmbH, STADAPHARM GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0011
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 02
Titel: BG ALIUD / STADAPHARM GbR (bestehend aus ALIUD PHARMA GmbH, STADAPHARM GmbH)
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BG Hexal 1 A Pharma GbR (bestehend aus Hexal AG, 1 A Pharma GmbH), Hexal AG, 1 A Pharma GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0011
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 04
Titel: BG Hexal 1 A Pharma GbR (bestehend aus Hexal AG, 1 A Pharma GmbH)
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0012
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0013
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BG ALIUD / STADAPHARM GbR (bestehend aus ALIUD PHARMA GmbH, STADAPHARM GmbH), ALIUD PHARMA GmbH, STADAPHARM GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0013
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 02
Titel: BG ALIUD / STADAPHARM GbR (bestehend aus ALIUD PHARMA GmbH, STADAPHARM GmbH)
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BG Hexal 1 A Pharma GbR (bestehend aus Hexal AG, 1 A Pharma GmbH), Hexal AG, 1 A Pharma GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0013
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 04
Titel: BG Hexal 1 A Pharma GbR (bestehend aus Hexal AG, 1 A Pharma GmbH)
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0014
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: PUREN Pharma GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0014
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 07
Titel: PUREN Pharma GmbH & Co. KG
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0015
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: HIKMA PHARMA GMBH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0015
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 05
Titel: Hikma Pharma GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0016
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: PUREN Pharma GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0016
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 07
Titel: PUREN Pharma GmbH & Co. KG
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0017
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: HIKMA PHARMA GMBH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0017
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 05
Titel: Hikma Pharma GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0018
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: PUREN Pharma GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0018
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 07
Titel: PUREN Pharma GmbH & Co. KG
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0019
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: HIKMA PHARMA GMBH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0019
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 05
Titel: Hikma Pharma GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0020
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0021
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: HEC Pharm GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0021
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 03
Titel: HEC Pharm GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BG Hexal 1 A Pharma GbR (bestehend aus Hexal AG, 1 A Pharma GmbH), Hexal AG, 1 A Pharma GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0021
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 04
Titel: BG Hexal 1 A Pharma GbR (bestehend aus Hexal AG, 1 A Pharma GmbH)
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge6
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0022
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0023
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: HEC Pharm GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0023
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 03
Titel: HEC Pharm GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BG Hexal 1 A Pharma GbR (bestehend aus Hexal AG, 1 A Pharma GmbH), Hexal AG, 1 A Pharma GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0023
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Kennung des Auftrags: 04
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Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge6
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0024
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0025
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: HEC Pharm GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0025
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 03
Titel: HEC Pharm GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BG Hexal 1 A Pharma GbR (bestehend aus Hexal AG, 1 A Pharma GmbH), Hexal AG, 1 A Pharma GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0025
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 04
Titel: BG Hexal 1 A Pharma GbR (bestehend aus Hexal AG, 1 A Pharma GmbH)
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge6
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0026
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0027
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Aristo Pharma GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0027
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 01
Titel: Aristo Pharma GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BG Hexal 1 A Pharma GbR (bestehend aus Hexal AG, 1 A Pharma GmbH), Hexal AG, 1 A Pharma GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0027
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 04
Titel: BG Hexal 1 A Pharma GbR (bestehend aus Hexal AG, 1 A Pharma GmbH)
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0028
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0029
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Aristo Pharma GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0029
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 01
Titel: Aristo Pharma GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BG Hexal 1 A Pharma GbR (bestehend aus Hexal AG, 1 A Pharma GmbH), Hexal AG, 1 A Pharma GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0029
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 04
Titel: BG Hexal 1 A Pharma GbR (bestehend aus Hexal AG, 1 A Pharma GmbH)
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0030
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0031
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Aristo Pharma GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0031
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 01
Titel: Aristo Pharma GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BG Hexal 1 A Pharma GbR (bestehend aus Hexal AG, 1 A Pharma GmbH), Hexal AG, 1 A Pharma GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0031
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 04
Titel: BG Hexal 1 A Pharma GbR (bestehend aus Hexal AG, 1 A Pharma GmbH)
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0032
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0033
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0034
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0035
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0036
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0037
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0038
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0039
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BG Hexal 1 A Pharma GbR (bestehend aus Hexal AG, 1 A Pharma GmbH), Hexal AG, 1 A Pharma GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0039
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 04
Titel: BG Hexal 1 A Pharma GbR (bestehend aus Hexal AG, 1 A Pharma GmbH)
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0040
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0041
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BG Hexal 1 A Pharma GbR (bestehend aus Hexal AG, 1 A Pharma GmbH), Hexal AG, 1 A Pharma GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0041
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 04
Titel: BG Hexal 1 A Pharma GbR (bestehend aus Hexal AG, 1 A Pharma GmbH)
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0042
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0043
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BG Hexal 1 A Pharma GbR (bestehend aus Hexal AG, 1 A Pharma GmbH), Hexal AG, 1 A Pharma GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0043
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 04
Titel: BG Hexal 1 A Pharma GbR (bestehend aus Hexal AG, 1 A Pharma GmbH)
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0044
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0045
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: HEC Pharm GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0045
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 03
Titel: HEC Pharm GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Micro Labs GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0045
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 06
Titel: Micro Labs GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0046
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0047
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Micro Labs GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0047
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 06
Titel: Micro Labs GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: PUREN Pharma GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0047
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
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Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 27/05/2034
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 07
Titel: PUREN Pharma GmbH & Co. KG
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0048
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0049
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: HEC Pharm GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0049
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
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Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 03
Titel: HEC Pharm GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Micro Labs GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0049
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
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Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 06
Titel: Micro Labs GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
Registrierungsnummer: 992-80116-93
Postanschrift: Bramfelder Str. 140  
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Kontaktperson: DZ EM, Ü32.02.10
E-Mail: DZEM@tk.de
Telefon: +49 4069094-040
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: BARMER
Registrierungsnummer: 993-80195-71
Postanschrift: Postfach 11 07 04  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10837
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
E-Mail: dzem@tk.de
Telefon: +49 4069094-040
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: DAK-Gesundheit (DAK-G)
Registrierungsnummer: DE811462382
Postanschrift: Nagelsweg 27 - 31  
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
E-Mail: dzem@tk.de
Telefon: +49 4069094-040
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Handelskrankenkasse (hkk)
Registrierungsnummer: 992-80260-49
Postanschrift: Martinistr. 26  
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 28195
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
E-Mail: dzem@tk.de
Telefon: +49 4069094-040
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: HEK - Hanseatische Krankenkasse
Registrierungsnummer: 993-80303-38
Postanschrift: Wandsbeker Zollstraße 86 - 90  
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
E-Mail: dzem@tk.de
Telefon: +49 4069094-040
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
Registrierungsnummer: 992-80009-26
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61  
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: dzem@tk.de
Telefon: +49 4069094-040
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Villemombler Straße 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228949-90
Fax: +49 228949-9163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: Aristo Pharma GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: HRB 137723 B
Postanschrift: Wallenroder Str.8-10  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13435
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 0307109444152
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU
Gewinner dieser LoseLOT-0027 LOT-0029 LOT-0031
8.1.
ORG-0009
Offizielle Bezeichnung: BG ALIUD / STADAPHARM GbR (bestehend aus ALIUD PHARMA GmbH, STADAPHARM GmbH)
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: siehe bei einzelnen Bietergemeinschaftsmitgliedern
Postanschrift: Gottlieb-Daimler-Str. 19  
Stadt: Laichingen
Postleitzahl: 89150
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
Telefon: +49 0693802991-700
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU ESP
Gewinner dieser LoseLOT-0009 LOT-0011 LOT-0013
8.1.
ORG-0010
Offizielle Bezeichnung: ALIUD PHARMA GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: DE 147501963
Postanschrift: Gottlieb-Daimler-Str. 19  
Stadt: Laichingen
Postleitzahl: 89150
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
Telefon: +49 0693802991-700
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU ESP
Gewinner dieser LoseLOT-0009 LOT-0011 LOT-0013
8.1.
ORG-0011
Offizielle Bezeichnung: STADAPHARM GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: DE 159479349
Postanschrift: Stadastraße 2-18  
Stadt: Bad Vilbel
Postleitzahl: 61118
Land, Gliederung (NUTS): Wetteraukreis (DE71E)
Land: Deutschland
Telefon: 0000000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU ESP
Gewinner dieser LoseLOT-0009 LOT-0011 LOT-0013
8.1.
ORG-0012
Offizielle Bezeichnung: HEC Pharm GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
Registrierungsnummer: UST-ID: DE269735615
Postanschrift: Gabriele-Tergit-Promenade 17  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10963
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4915788121077
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU
Gewinner dieser LoseLOT-0021 LOT-0023 LOT-0025 LOT-0045 LOT-0049
8.1.
ORG-0013
Offizielle Bezeichnung: BG Hexal 1 A Pharma GbR (bestehend aus Hexal AG, 1 A Pharma GmbH)
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: siehe bei einzelnen Bietergemeinschaftsmitgliedern
Postanschrift: Industriestraße 25  
Stadt: Holzkirchen
Postleitzahl: 83607
Land, Gliederung (NUTS): Miesbach (DE21F)
Land: Deutschland
Telefon: 08024 9010 243
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU AUT CHE
Gewinner dieser LoseLOT-0002 LOT-0004 LOT-0006 LOT-0009 LOT-0011 LOT-0013 LOT-0021 LOT-0023 LOT-0025 LOT-0027 LOT-0029 LOT-0031 LOT-0039 LOT-0041 LOT-0043
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert
8.1.
ORG-0014
Offizielle Bezeichnung: Hexal AG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: DE 131170111
Postanschrift: Industriestr. 25  
Stadt: Holzkirchen
Postleitzahl: 83607
Land, Gliederung (NUTS): Miesbach (DE21F)
Land: Deutschland
Telefon: 08024 9010 243
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU AUT CHE
Gewinner dieser LoseLOT-0002 LOT-0004 LOT-0006 LOT-0009 LOT-0011 LOT-0013 LOT-0021 LOT-0023 LOT-0025 LOT-0027 LOT-0029 LOT-0031 LOT-0039 LOT-0041 LOT-0043
8.1.
ORG-0015
Offizielle Bezeichnung: 1 A Pharma GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: 813430871
Postanschrift: Industriestr. 18  
Stadt: Holzkirchen
Postleitzahl: 83607
Land, Gliederung (NUTS): Miesbach (DE21F)
Land: Deutschland
Telefon: 0000000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU
Gewinner dieser LoseLOT-0002 LOT-0004 LOT-0006 LOT-0009 LOT-0011 LOT-0013 LOT-0021 LOT-0023 LOT-0025 LOT-0027 LOT-0029 LOT-0031 LOT-0039 LOT-0041 LOT-0043
8.1.
ORG-0016
Offizielle Bezeichnung: HIKMA PHARMA GMBH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: DE210 650 231
Postanschrift: LOCHHAMER STRASSE, 13  
Stadt: Martinsried
Postleitzahl: 82152
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
Telefon: 0894545305
Fax: 08945450165
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU
Gewinner dieser LoseLOT-0015 LOT-0017 LOT-0019
8.1.
ORG-0017
Offizielle Bezeichnung: Micro Labs GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: DE 257 539 953
Postanschrift: Lyoner Straße 20  
Stadt: Frankfurt
Postleitzahl: 60528
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 069380 29 91700
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU
Gewinner dieser LoseLOT-0003 LOT-0005 LOT-0007 LOT-0045 LOT-0047 LOT-0049
8.1.
ORG-0018
Offizielle Bezeichnung: PUREN Pharma GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: DE 813 035 864
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 2  
Stadt: München
Postleitzahl: 81829
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 89558909191
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU
Gewinner dieser LoseLOT-0014 LOT-0016 LOT-0018 LOT-0003 LOT-0005 LOT-0007 LOT-0047
8.1.
ORG-0019
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: de8535bb-5812-47a8-b2b0-03268fa57cac - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/05/2024 14:09:34 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 316368-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 103/2024
Datum der Veröffentlichung: 29/05/2024