Deutschland – Kabelrundfunk und -fernsehen – Umstellung von Sammel- auf Einzelinkasso, Vertragsverlängerung Signalliefervertrag für TV-Grundversorgung + Errichtung der Glasfasernetze „Projekt Glasfaser Köpenick“

318407-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Kabelrundfunk und -fernsehen – Umstellung von Sammel- auf Einzelinkasso, Vertragsverlängerung Signalliefervertrag für TV-Grundversorgung + Errichtung der Glasfasernetze „Projekt Glasfaser Köpenick“
OJ S 103/2024 29/05/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: degewo AG
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: degewo Köpenicker Wohnungsgesellschaft mbH
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: degewo 6. Wohnen GmbH & Co. KG
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: degewo netzWerk GmbH
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Umstellung von Sammel- auf Einzelinkasso, Vertragsverlängerung Signalliefervertrag für TV-Grundversorgung + Errichtung der Glasfasernetze „Projekt Glasfaser Köpenick“
Beschreibung: Die bestehenden Signallieferungsverträge der degewo Köpenick mit der Vodafone GmbH sind nach den gesetzlichen Regelungen des TKG von Sammel- auf Einzelinkasso umzustellen. In diesem Zusammenhang müssen auch die bestehenden Netzpachtverträge der degewo netzWerk mit der Vodafone GmbH auf Anpassungsbedarf geprüft werden. Zugleich möchte degewo neben den bestehenden Breitbandkabelnetze Glasfasernetze bis in die Wohnung errichten. Beide Inhaus-Netzinfrastrukturen sollen gemeinsam über die im Wesentlichen bereits bestehenden Glasfaser-Erschließungsnetze der degewo netzWerk angebunden werden (die Breitbandkabelnetze sind es bereits). Vodafone hat vor diesem Hintergrund degewo als „Gesamtpaket“ neben der Umstellung von Sammel- auf Einzelinkasso -verbunden mit der Festlegung eines neuen, künftigen Signalentgeltes für die TVGrundversorgung – eine Verlängerung des bestehenden Signalliefervertrages und des bestehenden Netzpachtvertrages, die Integration einiger weniger bisher über andere Verträge von Vodafone versorgter Liegenschaften in Treptow-Köpenick in diese Verträge und die Errichtung eines Glasfasernetzes bis in jede Wohnung sowie die Anpachtung dieser auf Rechnung der degewo netzWerk durch Vodafone neu errichteten Netze angeboten. Netzerrichtung und Anpachtung sollen auch für künftige Neubauten erfolgen, die bestehenden Verträge lassen die Aufnahme weiterer Objekte bereits zu. Die Signallieferung über das bestehende Breitbandkabelnetz und die entsprechende Netzverpachtung sollen bis 2034 verlängert werden, die Netzverpachtung neu errichteter und die Signallieferung auf diesen Glasfasernetzen soll bis 2042 erfolgen.
Kennung des Verfahrens: a4364772-583b-4803-9ce4-2adb48a4e4d3
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92230000 Kabelrundfunk und -fernsehen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Umstellung von Sammel- auf Einzelinkasso, Vertragsverlängerung Signalliefervertrag für TV-Grundversorgung + Errichtung der Glasfasernetze „Projekt Glasfaser Köpenick“
Beschreibung: Die bestehenden Signallieferungsverträge der degewo Köpenick mit der Vodafone GmbH sind nach den gesetzlichen Regelungen des TKG von Sammel- auf Einzelinkasso umzustellen. In diesem Zusammenhang müssen auch die bestehenden Netzpachtverträge der degewo netzWerk mit der Vodafone GmbH auf Anpassungsbedarf geprüft werden. Zugleich möchte degewo neben den bestehenden Breitbandkabelnetze Glasfasernetze bis in die Wohnung errichten. Beide Inhaus-Netzinfrastrukturen sollen gemeinsam über die im Wesentlichen bereits bestehenden Glasfaser-Erschließungsnetze der degewo netzWerk angebunden werden (die Breitbandkabelnetze sind es bereits). Vodafone hat vor diesem Hintergrund degewo als „Gesamtpaket“ neben der Umstellung von Sammel- auf Einzelinkasso -verbunden mit der Festlegung eines neuen, künftigen Signalentgeltes für die TVGrundversorgung – eine Verlängerung des bestehenden Signalliefervertrages und des bestehenden Netzpachtvertrages, die Integration einiger weniger bisher über andere Verträge von Vodafone versorgter Liegenschaften in Treptow-Köpenick in diese Verträge und die Errichtung eines Glasfasernetzes bis in jede Wohnung sowie die Anpachtung dieser auf Rechnung der degewo netzWerk durch Vodafone neu errichteten Netze angeboten. Netzerrichtung und Anpachtung sollen auch für künftige Neubauten erfolgen, die bestehenden Verträge lassen die Aufnahme weiterer Objekte bereits zu. Die Signallieferung über das bestehende Breitbandkabelnetz und die entsprechende Netzverpachtung sollen bis 2034 verlängert werden, die Netzverpachtung neu errichteter und die Signallieferung auf diesen Glasfasernetzen soll bis 2042 erfolgen.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92230000 Kabelrundfunk und -fernsehen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Berlin-Köpenick  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 09/06/2034
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzungin seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungs verfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex­ante­Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Besondere Ausnahmen im Bereich der elektronischen Kommunikation
Sonstige Begründung: Die Gestattung durch die degewo Köpenick zur Nutzung deren Grundstücke und Gebäude zum Betrieb der gepachteten Glasfasernetze der Netzebene 3 und 4 sowie der gepachteten koaxialen Breitbandkabelnetze der Netzebene 4 und zur Versorgung der Mieter der degewo Köpenick mit Telekommunikationsdiensten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung der Vodafone GmbH stellt eine Dienstleistungskonzession gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB dar. Eine solche ist ein entgeltlicher Vertrag, mit dem ein oder mehrere Konzessionsgeber ein oder mehrere Unternehmen mit der Erbringung und der Verwaltung von Dienstleistungen betrauen, die nicht in der Erbringung von Bauleistungen nach § 105 Abs. 1 Nr. 1 GWB bestehen (Dienstleistungskonzessionen), wobei die Gegenleistung entweder allein in dem Recht zur Verwertung der Dienstleistungen oder in diesem Recht zuzüglich einer Zahlung besteht.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Offizielle Bezeichnung: Vodafone Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Umstellung von Sammel- auf Einzelinkasso, Vertragsverlängerung Signalliefervertrag für TV-Grundversorgung + Errichtung der Glasfasernetze „Projekt Glasfaser Köpenick
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Umstellung von Sammel- auf Einzelinkasso, Vertragsverlängerung Signalliefervertrag für TV-Grundversorgung + Errichtung der Glasfasernetze „Projekt Glasfaser Köpenick"
Datum der Auswahl des Gewinners: 24/05/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: degewo AG
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: degewo AG
Registrierungsnummer: Einkauf
Abteilung: Vergabe
Postanschrift: Potsdamer Str. 60  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabe
Telefon: 030 26485-1816
Fax: 030 26485-1805
Internetadresse: https://www.degewo-ag.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: degewo Köpenicker Wohnungsgesellschaft mbH
Abteilung: Vergabe
Postanschrift: Potsdamer Str. 60  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabe
Telefon: 030 26485-1816
Fax: 030 26485-1805
Internetadresse: https://degewo-ag.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: degewo 6. Wohnen GmbH & Co. KG
Abteilung: Vergabe
Postanschrift: Potsdamer Str. 60  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabe
Telefon: 030 26485-1816
Fax: 030 26485-1805
Internetadresse: https://www.degewo-ag.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: degewo netzWerk GmbH
Abteilung: Vergabe
Postanschrift: Mehrower Allee 52  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12687
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabe
Telefon: 030 26485-1816
Fax: 030 26485-1805
Internetadresse: https://www.degewo-ag.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Vodafone Deutschland GmbH
Postanschrift: Germaniastraße 14-17  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12099
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30 41 93 12 30
Fax: +49 30 41 93 10 09
Rollen dieser Organisation
Bieter
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30 9013-8316
Fax: +49 30 9013-7613
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c2449026-29a0-49e9-9d67-e6ce2966329e  - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/05/2024 11:58:21 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 318407-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 103/2024
Datum der Veröffentlichung: 29/05/2024