1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: S-Bahn Hamburg GmbH
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Digitale S-Bahn Hamburg - 3. Führerstand BR 474
Beschreibung: Der AG beauftragt den AN mit der Entwicklung der technischen Lösung für die Ausstattung der 21 Bestandsfahrzeuge der ET474 2. Bauserie mit einer Schnittstelle auf den Fahrzeugen (sog. „Dritter Führerstand) für die Anbindung der ETCS- (European Train Control System) und ATO-Systeme (Automatic Train Operation) an die Fahrzeugleittechnik und damit einhergehend Änderungen an der Leittechnik der Fahrzeuge (Soft- und Hardware) sowie Lieferung von Komponenten für die Umsetzung der mit dem AG abgestimmten und angepassten Schnittstellenliste für die insgesamt 21 Fahrzeuge. Der AG ist berechtigt die Ausstattung der Fahrzeuge für die Anbindung der ETCS- und ATO-Systeme an die Fahrzeugleittechnik für die 1. BS (45 Fahrzeuge) und 3. BS (42 Fahrzeuge) als Option zu beauftragen.
Kennung des Verfahrens: 498cab2d-1477-4b35-a2f1-82caf17d6fe6
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48140000 Softwarepaket für Eisenbahnleitsysteme
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag über den hier beschriebenen Auftrag mit der ALSTOM Transportation Germany GmbH zu schließen. Der Vertrag wird frühestens nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der EU, geschlossen. Wird der Vertrag nach Ablauf dieser Frist geschlossen, kann die Unwirksamkeit des Vertrages wegen eines Verstoßes gegen die Verpflichtung zur vorherigen Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nicht mehr in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden (§ 135 Abs. 3 Satz 1 GWB). Im Übrigen gelten für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens u. a. die folgenden gesetzlichen Vorgaben: § 135 Abs. 1 GWB: „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1.gegen § 134 verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“ § 160 Abs. 3 Satz 1 und 2 GWB: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, […]. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. […].
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Digitale S-Bahn Hamburg - 3. Führerstand BR 474
Beschreibung: Der AG beauftragt den AN mit der Entwicklung der technischen Lösung für die Ausstattung der 21 Bestandsfahrzeuge der ET474 2. Bauserie mit einer Schnittstelle auf den Fahrzeugen (sog. „Dritter Führerstand) für die Anbindung der ETCS- (European Train Control System) und ATO-Systeme (Automatic Train Operation) an die Fahrzeugleittechnik und damit einhergehend Änderungen an der Leittechnik der Fahrzeuge (Soft- und Hardware) sowie Lieferung von Komponenten für die Umsetzung der mit dem AG abgestimmten und angepassten Schnittstellenliste für die insgesamt 21 Fahrzeuge. Der AG ist berechtigt die Ausstattung der Fahrzeuge für die Anbindung der ETCS- und ATO-Systeme an die Fahrzeugleittechnik für die 1. BS (45 Fahrzeuge) und 3. BS (42 Fahrzeuge) als Option zu beauftragen.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48140000 Softwarepaket für Eisenbahnleitsysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gegen die Entscheidung ist eine Rüge zulässig, die gemäß § 135 Abs. 3 GWB binnen 10 Kalendertagen eingelegt werden muss.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: S-Bahn Hamburg GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: S-Bahn Hamburg GmbH
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Es ist aus den folgenden Gründen auszuschließen, dass ein anderer Wettbewerber sein Produkt / seine Leistung auf die o.g. Anforderungen bis zum geplanten Start des Projektes anpassen kann: Der Auftrag kann nur von der Firma Alstom Transportation Deutschland GmbH erbracht werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 lit b) SektVO): a. Alstom als alleinige Rechtsnachfolgerin des Fahrzeugherstellers (das Know-how, die Informationen sowie Dokumentation über die Fahrzeuge, Schnittstellen, Integrationsmöglichkeiten für neue Systeme sowie die Software und die Leit- und Sicherungstechnik der Fahrzeuge und andere, auftragsrelevante Informationen sind von Bombardier Transportation GmbH auf Alstom Transportation Deutschland GmbH übergegangen. Dementsprechend besitzt Alstom Transportation Deutschland GmbH das Wissen und die Dokumentation des Fahrzeugherstellers (sowie die Rechte daran )) b. Funktion der und komplexe Anbindung der Schnittstelle an die Fahrzeugleittechnik c. Exklusive Kenntnisse bei dem Fahrzeughersteller (der Anbieter der Leistung muss dezidierte Informationen, auch hinsichtlich der Fahrzeugsteuerung und der zugehörigen Software, für die Anbindung der ETCS- und ATO Ausrüstung, die Abstimmung, der Ausrüstung mit der Software des Fahrzeugs und das integrierte Funktionieren der Systeme haben und im Zuge der Leistungen erarbeiten, damit der Auftraggeber eine erneute Zulassung für das Fahrzeug nach dessen Ausrüstung mit ETCS und ATO erwirken kann. Für eine Anbindung von ETCS- und ATO-Komponenten an das Fahrzeug ist daher eine Anpassung am Quellcode der Fahrzeugsoftware des ZSG zwingend notwendig. Alstom besitzt das alleinige Wissen über den Quellcode und ist nicht bereit, diesen an andere Unternehmen zu übergeben oder Nutzungsrechte zu angemessenen wirtschaftlichen Konditionen einzuräumen) d. Insbesondere: Komplexität der Bussysteme und der Interaktion zwischen Leittechnik und Bussystemen und Bussystemen untereinander: Für den Informationsaustausch zwischen der MICAS®-Leittechnik und den verschiedenen Zugkomponenten sowie zwischen der MICAS®-Leittechnik untereinander werden verschiedene, für die Aufgabenbereiche optimierte Übertragungssysteme (Bussysteme) eingesetzt: Stationsbus - advanced microcomputer system (AMS) Integrierter Fahrzeug-Zubringerbus (IFZ-Bus) Fahrzeugbus - Derived Vehicle Bus (DVB) Zugbus - Wire Train Bus (WTB) Serielle Schnittstellen Ethernet Diese Strukturierung des Bussystems der BR 474 erfordert eine tiefe Integration der ETCS und ATO-Schnittstellen von Seiten des Fahrzeugs in alle Ebenen der Fahrzeugsteuerung. Die Anbindung der zu schaffenden Schnittstelle an die Leittechnikt der BR 474 kann deshalb nur durch den Fahrzeughersteller erfolgen oder wäre für Dritte nur unter intensiver Mitwirkung des Fahrzeugherstellers möglich. Darüber hinaus erfordert die Integration der ETCS- und ATO-Schnittstellen-Anbindung weitere Leistungen, die ausschließlich mit dem Wissen des Fahrzeugherstellers bzw. mit den bei dem Fahrzeughersteller vorhandenen Informationen bewerkstelligt werden können, wie z.B. Schnittstellenanpassungen/ Schnittstellenentwicklungen und Änderungen der Stromlaufpläne. e. Keine mit wirtschaftlich und zeitlich verhältnismäßigem Aufwand umsetzbare Alternativlösung (Die Erreichung des Ziels mit Hilfe eines anderen Anbieters als dem Fahrzeughersteller – Schaffung einer Schnittstelle zwecks Herstellung der Verbindung zwischen Fahrzeugsteuerung und künftig einzubauenden ETCS-/ATO-OBU – wäre allenfalls durch eine technisch hoch komplexe Ersatz-Lösung umsetzbar, die darüber hinaus in weiten Teilen die Neu Entwicklung und -Umsetzung von bereits auf den Fahrzeugen vorhandener Technologie (Soft- und Hardware). Die folgenden Lösungen wären denkbar, jedoch infolge des dafür erforderlichen Zusatzaufwands in Zeit und Kosten im Vergleich zu der Lösung, die sich aus der Zusammenarbeit mit dem Fahrzeughersteller ergibt, unverhältnismäßig: i. Anpassung des Quellcodes und Produktion passender Hardware durch Mitwirken des Herstellers Alstom: Bisher hat Alstom, aber auch jeder andere Fahrzeughersteller keinem anderen Unternehmen eine Möglichkeit zur Anpassung der eigen Fahrzeugsoftware gegeben. Selbst wenn Alstom in Abweichung von seiner bisherigen Haltung dazu bereit wäre, ein anderes Unternehmen dabei zu unterstützen und die Änderungen entsprechend dem Unternehmen zu ändern, würde dies zu erheblichen Mehrkosten bei der SBH führen, da nun ein weiteres Unternehmen aufwände für die Ausführung der Arbeiten hätte und daneben Alstom für Unterstützungsleistungen nach der Einschätzung der SBH zusätzlich nahezu die gleichen Kosten in Rechnung stellen würde wie bei der ausschließlichen Beauftragung von und Leistungserbringung durch Alstom. Insbesondere wären von der SBH voraussichtlich die Kosten zu zahlen, die Fa. Alstom für die Vermittlung von Erkenntnissen und Einräumung von Rechten an einen Dritten berechnen würde. ii. Installation einer neuen Leittechnik oder Reverse Engineering der Fahrzeugsoftware: Die Entwicklung und Integration einer alternativen technische Lösung wäre mit erheblichen Kosten verbunden und würde die Projektlaufzeit verlängern, sodass das Risiko besteht, dass der dem Vorhaben zugrunde liegende Zeitplan, die Umrüstung bis zum Inbetriebnahmetermin der Infrastruktur Ende 2028 abgeschlossen zu haben, nicht eingehalten werden kann. Grund hierfür ist vor allem, dass die Fahrzeuge ab Anfang 2025 umgerüstet werden müssen, um den Zeitplan einzuhalten.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Offizielle Bezeichnung: ALSTOM Transportation Germany GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2023920780
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Digitale S-Bahn Hamburg - 3. Führerstand BR 474
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: S-Bahn Hamburg GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: S-Bahn Hamburg GmbH
Postanschrift: Hammerbrookstr. 44
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +4989130849605
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +4922894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: ALSTOM Transportation Germany GmbH
Postanschrift: Ernst-Reuter-Platz 6
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10587
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30 166361300
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0000
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c7190996-8716-43ca-8a78-8202a8fadccf - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/05/2024 16:09:03 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 315084-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 102/2024
Datum der Veröffentlichung: 28/05/2024