5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung, 79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten, 79416000 Öffentlichkeitsarbeit, 79416200 Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, 79950000 Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Dienstleistung soll mit einer Laufzeit von drei Jahren (Grundlaufzeit) und mit der Option der maximal zweimaligen Verlängerung um jeweils höchstens ein weiteres Jahr (optionale Verlängerung) vergeben werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 10 935 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Ziffer 3.3.1 der Verfahrensbeschreibung vom 21.02.2024 "Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung"
Beschreibung: Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem [der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten] Register besteht, ein Ausdruck der Eintragung, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. [Für Bewerber aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.] Der Beleg ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Ziffer 3.3.2 der Verfahrensbeschreibung vom 21.02.2024 "Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung"
Beschreibung: Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer jährlichen Deckungssumme für Vermögens- und Sachschäden von mindestens 1,0 Millionen Euro je Schadensereignis, für Personenschäden von mindestens 2,0 Millionen Euro je Schadensereignis. Beleg: Formfreie Eigenerklärung(-en) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen. Bei Einrichtungen, die dem Selbstversicherungsprinzip unterliegen, ist die Vorlage einer entsprechenden formfreien Eigenerklärung ausreichend.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Ziffer 3.3.3 der Verfahrensbeschreibung vom 21.02.2024 "Mindestjahresumsatz"
Beschreibung: Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsätze zusammengerechnet werden. Beleg: Formfreie Eigenerklärung über den Umsatz der – sofern verfügbar – letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr im für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Ziffer 3.3.4 der Verfahrensbeschreibung vom 21.02.2024 "Ausreichendes Personal"
Beschreibung: Mindestens 25 fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der – so-fern verfügbar – letzten drei Jahre. Beleg: Formfreie Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den – sofern verfügbar – letzten drei Jahren. Bei einer Bietergemeinschaft muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gehören.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Ziffer 3.3.5 der Verfahrensbeschreibung vom 21.02.2024 "Erfahrung und Fachkunde"
Beschreibung: Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit anhand der Erfahrung und Fachkunde der Bewerber. Es muss die erforderliche Erfahrung und Fachkunde in folgenden Referenzbereichen nachgewiesen werden: 1) Management größerer Projekte mit zahlreichen Akteuren und heterogenen Zielgruppen (Unternehmen und Verbände, Start-ups, Investoren, Verwaltung) (Gewichtung: 30 %), 2) Öffentlichkeitsarbeit einschließlich Social Media sowie Brandentwicklung (Gewichtung: 25 %), 3) Innovationspolitik, Zukunftstechnologien und -märkte, insbesondere mit Bezug auf das Start-up-Ökosystem in Deutschland (Gewichtung: 20 %), 4) Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Workshops und Messeauftritten mit bis zu 50, 150, 500 und 1 000 Teilnehmern (Gewichtung: 25 %) Beleg: Referenzen über mindestens drei und höchstens sechs Aufträge. Die relevante (Teil-) Leistung muss nach dem 01.01.2021 erbracht worden sein. Es müssen alle vier Referenzbereiche inhaltlich abgedeckt werden. Eine Referenz darf mehrere Referenzbereiche zugleich betreffen. Eine Referenz darf nur einen Referenzbereich betreffen. Bewerber können Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe 3.3.7 der Verfahrensbeschreibung vom 21.02.2024). Hinweis: Die Referenzaufträge müssen mit dem zu vergebenden Auftrag in größtmöglichem Umfang vergleichbar sein, d. h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde zulassen. Auf Basis der Vergleichbarkeit mit dem zu vergebenden Auftrag erfolgen die Bewertung der Teilnahmeanträge sowie die darauf basierende Bewerberauswahl. Eine Referenz soll insgesamt nicht mehr als eine DIN-A4-Seite umfassen. Die Umfangsangabe bezieht sich ausschließlich auf die Referenzangaben der Bewerbers. Angaben des AG, wie beispielsweise der gelbe Informationskasten zu den Referenzbereichen, sind ausdrücklich nicht inkludiert. Von diesbezüglichen Bewerberfragen bitten wir abzusehen. Der Vordruck 02a 4-24#001 Referenzen.docx ist zu verwenden. Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben zu machen: * Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes, * Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten, * kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen, * eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder mehreren der oben genannten Bereiche. Dies kann entweder durch explizite Kennzeichnung jeder einzelnen Referenz im Vordruck 02a 4-24#001 Referenzen.docx oder mithilfe einer vorangestellten Inhaltsübersicht erfolgen. Der Auftraggeber ist berechtigt, Referenzen inhaltlich zu prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: vgl. Ziffer 4.2 ff. der Verfahrensbeschreibung vom 21.02.2024
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: vgl. Ziffer 4.2 ff. der Verfahrensbeschreibung vom 21.02.2024
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 07/05/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 27/03/2024 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 129 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrages per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (siehe Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes