Deutschland – Dienstleistungen von Gynäkologen oder Geburtshelfern – Stationsersetzende gynäkologische Operationen

307333-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Dienstleistungen von Gynäkologen oder Geburtshelfern – Stationsersetzende gynäkologische Operationen
OJ S 100/2024 24/05/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Stationsersetzende gynäkologische Operationen
Beschreibung: Der Auftragnehmer (AN) muss spezielle ambulante/kurzstationäre Leistungen der operativen Gynäkologie und Senologie, insbesondere der OPS 5-870.a1-5, 5-401.11-13, 5-872.1, 5-877.20, 5-406.12, 5-886.60/61/70, 5-886.71, 5-889.50, 5-889.30/31, 5-884.1/2, 5-889.1, 5-683.23, 5-683.23, 5-401.92 in der Behandlungsregion Mainz erbringen. Hinweis zum Wert der Aufträge: Von einer Veröffentlichung der Auftragswerte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen. Es handelt sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Der Vertrag wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen.
Kennung des Verfahrens: d26babca-0588-4921-a9a1-54451db130f3
Interne Kennung: 24-07599
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85121210 Dienstleistungen von Gynäkologen oder Geburtshelfern
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv  -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Stationsersetzende gynäkologische Operationen
Beschreibung: er Auftragnehmer (AN) muss spezielle ambulante/kurzstationäre Leistungen der operativen Gynäkologie und Senologie, insbesondere der OPS 5-870.a1-5, 5-401.11-13, 5-872.1, 5-877.20, 5-406.12, 5-886.60/61/70, 5-886.71, 5-889.50, 5-889.30/31, 5-884.1/2, 5-889.1, 5-683.23, 5-683.23, 5-401.92 in der Behandlungsregion Mainz erbringen.
Interne Kennung: 24-07599
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85121200 Dienstleistungen von Fachärzten
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mainz
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. Gegen § 134 verstoßen hat oder 2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Bei dem hier zu vergebenden Auftrag hat eine Markterkundung ergeben, dass keine anderen Unternehmen die speziellen ambulanten/kurzstationären Leistungen der operativen Gynäkologie und Senologie, insbesondere der OPS 5-870.a1-5, 5-401.11-13, 5-872.1, 5-877.20, 5-406.12, 5-886.60/61/70, 5-886.71, 5-889.50, 5-889.30/31, 5-884.1/2, 5-889.1, 5-683.23, 5-683.23, 5-401.92 in der Behandlungsregion erbringen können.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
Registrierungsnummer: 992-80116-93
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Kontaktperson: dzem@tk.de
E-Mail: dzem@tk.de
Telefon: 000
Profil des Erwerbers: www.tk.de/vergabe
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: mic.ma.mainz MVZ Dr. med. Rüdiger Söder Priv.-Doz. Dr. med. habil. Daniel Böhm und Dr. med. Silvio Emre Söder Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Partnerschaft
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: small
Registrierungsnummer: Registernummer: PR 20413, Amtsgericht Koblenz
Postanschrift: Rheinstr. 4n  
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: Keine Angabe
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c3d45185-98c6-4a74-96a4-079fb07731f6  - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 307333-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 100/2024
Datum der Veröffentlichung: 24/05/2024