Deutschland – Reparatur und Wartung von Zentralheizungen – Betrieb, Wartung und Instandhaltung für zentrale Heizungs- und Warmwasseranlagen, Einkauf von Öl und Pellet

298525-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Reparatur und Wartung von Zentralheizungen – Betrieb, Wartung und Instandhaltung für zentrale Heizungs- und Warmwasseranlagen, Einkauf von Öl und Pellet
OJ S 98/2024 22/05/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: degewo AG
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung:
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Betrieb, Wartung und Instandhaltung für zentrale Heizungs- und Warmwasseranlagen, Einkauf von Öl und Pellet
Beschreibung: Die Leistung reicht von der Wartung, Betriebsführung und Instandhaltung der Anlagen bis zum Wertumfang von 3.500 € je Einzelfall bis hin zur Leistung in den Wohnungen und einem Notdienst 24/7/365. Der Bestand umfasst rd. 10.500 WE und rd. 190 Anlagen. Die Beschaffung von Öl ist bedarfsorientiert umzusetzen.
Kennung des Verfahrens: 58ea394f-cdc7-4e75-a5e5-e8ce1f92c622
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50720000 Reparatur und Wartung von Zentralheizungen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Betrieb, Wartung und Instandhaltung für zentrale Heizungs- und Warmwasseranlagen, Einkauf von Öl und Pellet
Beschreibung: Die Leistung reicht von der Wartung, Betriebsführung und Instandhaltung der Anlagen bis zum Wertumfang von 3.500 € je Einzelfall bis hin zur Leistung in den Wohnungen und einem Notdienst 24/7/365. Der Bestand umfasst rd. 10.500 WE und rd. 190 Anlagen. Die Beschaffung von Öl ist bedarfsorientiert umzusetzen.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50720000 Reparatur und Wartung von Zentralheizungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Gebäude im KC West  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzungin seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungs verfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Mit der GETEC soll eine Verlängerung des bestehenden Vertrages von einem Jahr vereinbart werden, mit einer Verlängerungsoption von einem weiteren Jahr. Aufgrund der Komplexität des Auftrages, der umfangreichen Implementierungsphase und der strategischen Neuaufstellung zur Beschaffung der gegenständlichen Leistungen ist eine Neuschreibung selbst unter Beachtung der Mindestfristen nicht umsetzbar. Insbesondere besteht die Gefahr, dass zu Beginn der neuen Heizperiode ein neuer Vertragspartner nicht rechtzeitig leistet und folglich bedeutende Rechtsgüter wie Leib und Leben aber auch hohe Vermögenswerte gefährdet sind. Es handelt sich bei den zu beauftragenden Leistungen um elementare Leistungen der Daseinsvorsorge.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: degewo AG
Registrierungsnummer: Einkauf
Abteilung: Vergabe
Postanschrift: Potsdamer Straße 60  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10585
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabe
Telefon: 030 26485-1800
Fax: 030 26785-1805
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: GETEC Wärme & Effizienz GmbH Nord
Postanschrift: Normannenweg 25  
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 309013-8316
Fax: +49 309013-7613
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Internetadresse: https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 86ac29f0-d3e0-42a2-92be-537cd2752baf  - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/05/2024 13:00:50 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 298525-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 98/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/05/2024