2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Siegfriedstraße 30-45
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10365
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein offenes Verfahren durch. Der AG unterliegt neben dem GWB der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Die Übermittlung von Fragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform zu erfolgen. Hierfür soll das vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwendet und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermittelt werden. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 17.01.2024 an den Beschaffer unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform gestellt wurden. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. 3. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare sind zu verwenden, auszufüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise zu ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 5. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Die unter "Ausschreibungsbedingungen" benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen gem, den "Ausschreibungsbedingungen" werden die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe addiert und aus allen Erklärungen der Mitglieder einer BewGe gesamthaft ausgewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 6. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter "Ausschreibungsbedingungen" benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 7. Erläuterung zum Ablauf: Die Angebote sind bis zu der in der "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots" unter Ziffer 10 aufgezeigten Angebosfrist 24.01.2024, 12:00 Uhr einzureichen. Nach Sichtung der eingereichten Angebote erfolgt die Prüfung und die Auswertung der Angebote. Im Anschluss daran findet die kaufmännische/technische Angebotsklärung statt. Dann werden die Angebote vom AG anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien ausgewertet. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten oder objektiv nicht erfüllbare Anforderungen, so sind hierzu Fragen bzw. Hinweise Unverzüglich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. 8. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Sofern Bieter Änderungswünsche oder Vorschläge unterbreiten, werden diese nicht Angebotsbestandteil und dementsprechend auch nicht gewertet. Die Bieter können daher bei Abgabe und Kalkulation ihres Angebotes nicht davon ausgehen, dass etwaige von ihnen dargestellte Änderungswünsche oder Vorschläge in der von ihnen angestrebten Form umgesetzt werden. 9. Datenschutz: Der Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). 10. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: