Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheitswesens – besondere Versorgung in Schwangerschaft und Wochenbett

283436-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheitswesens – besondere Versorgung in Schwangerschaft und Wochenbett
OJ S 93/2024 14/05/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: besondere Versorgung in Schwangerschaft und Wochenbett
Beschreibung: Zur Verringerung von Geburtsangst und psychischen Belastungen von Schwangeren und der Reduktion von unmittelbar mit psychischer Belastung assoziierten Folgen wie Kaiserschnitte, Frühgeburten und postpartalen Depressionen sowie deren Spätfolgen auf mütterliche und kindliche Gesundheit und damit verbundener Versorgungskosten bietet die Techniker Krankenkasse (TK) ihren Versicherten eine besondere Versorgung nach § 140 a SGB V mit der App "mamly" an. Es handelt sich um eine Leistung aus dem Innovationsfonds, die während der Vertragslaufzeit von 36 Monaten evaluiert wird. Der Evaluationsbericht des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) wird absehbar in der restlichen Vertragslaufzeit nicht vorliegen. Daher soll der Vertrag um weitere 12 Monate verlängert werden.
Kennung des Verfahrens: 3ef3cb63-90e6-4aed-b6a4-119a3d84a43a
Interne Kennung: 24-07822
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Entgegen der Angaben unter "Verfahrensart" handelt es sich nicht um ein Offenes Verfahren. Diese Angabe ist den Vorgaben dieses Formulars geschuldet. Vielmehr handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs.3 GWB für eine Vertragsänderung gemäß § 132 Abs.2 Satz 1 Nr.2 GWB. Weitere Informationen unter "Zusätzliche Informationen".
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: bundesweit
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYRER Es handelt sich vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, sondern um eine Vertragsänderung nach § 132 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 GWB. Die genannte Verfahrensart ist den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet und hat keine Bedeutung. Es handelt sich vielmehr um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Aus technischen Gründen kann die TK derzeit keine Veröffentlichung über das Formular für diese freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung vornehmen und hat daher das Formular für das "Offene Verfahren" genutzt. Es ist beabsichtigt, mit dem Institut für Digitale Frauengesundheit, Bergstraße 7, 69120 Heidelberg, den Nachtrag zu schließen. Der Vertrag wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Die Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Deutschland, Fax: +49 2289499163 Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. Gegen § 134 verstoßen hat oder 2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Von der Bekanntgabe der Auftragswerte wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV abgesehen. Gemäß § 132 Abs.2 Satz 1 Nr.2 GWB ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Dies ist hier der Fall. Auftragnehmer ist das Institut für Digitale Frauengesundheit GmbH, Bergstraße 7,69120 Heidelberg. Eine wettbewerbliche Veröffentlichung des Auftrags würde vorliegend nicht zu mehr Wettbewerb oder besseren Beschaffungsergebnissen führen, weil objektiv nach wie vor nur ein einziger Wirtschaftsteilnehmer in der Lage ist, den Auftrag auszuführen. Das Institut für Digitale Frauengesundheit GmbH erbringt die Versorgung der TK-Versicherten mittels der App "mamly" bereits. Es umfasst die App "mamly" - ein modular aufgebautes Interventionsprogramm zur Stärkung der Selbstwirksamkeit, das je nach digital zu erhebender Belastung nach der Edinburgh Postnatale Depression Skala (EDPS) um ein TeleCoaching ergänzbar ist. Für die selektivvertragliche Versorgung ist das in einem vom Innovationsfonds geförderten Projekt entwickelte Interventionskonzept auf Basis der bislang vorliegenden Nutzerevaluation und mit Blick auf die aktuellen rechtlichen Anforderungen der selektivvertraglichen Versorgung nach § 140 a SGB V Abs. 3 Ziffer 6 einschließlich der Sicherheitsanforderungen an digitale Gesundheitsanwendungen gem. der Technischen Richtlinie BSI TR - 03161 zu adaptieren. Gefordert ist zudem die Umsetzung einer Schnittstelle für die digitale Teilnahmeerklärung und -verwaltung, einer Schnittstelle zur psychotherapeutischen Regelversorgung für Versicherte mit akutem Versorgungsbedarf sowie die Sicherstellung einer Beratungshotline und des technischen Supports sowie der für die Qualitätssicherung geforderten Dokumentation. Für die Versorgung gelten - um der unbedingt notwendigen Akzeptanz und Wirksamkeit der Versorgung gerecht zu werden - folgende zwingende Anforderungen: - Qualität aus Kundensicht - Nachweis über Akzeptanz insbesondere bei Schwangeren mit Bedarf - Überwinden bekannter Hürden der Inanspruchnahme - Kriterien für die Zulassung als Medizinprodukt - Evidenz über Wirksamkeit der App auf o.g. Ziele: - Förderung einer gesunden Schwangerschaft durch Gesundheits- und ressourcenorientierte Bewältigungsstrategien - Erhöhung des Anteils interventionsarmer Geburten - Reduktion der Kaiserschnittrate - Vermeidung post-partaler Depressionen ("gesundes Wochenbett") sowie - Vermeidung und Verringerung entsprechender Folgeschäden beim Kind. Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt sind, können die mit der Versorgung verfolgten Ziele - insbesondere die angestrebten Kosteneinsparungen durch die Förderung einer physiologischen Geburt, der Gesundheit des Kindes und der Vermeidung von postpartalen Depressionen bei der Mutter - aus fachlicher Sicht nicht realisiert werden. Eine intensive europaweite Recherche hat ergeben, dass es zwar grundsätzlich sehr viele Gesundheits- und Medizin-Apps gibt, auch für Schwangere. Apps bzw. sonstige Programme/Konzepte zur Stärkung der psychischen Stabilität und damit einhergehenden Förderung einer physiologischen Geburt gibt es jedoch - mit Ausnahme der App "mamly" - derzeit nach wie vor nicht. Auch Studien über die Evidenz der Wirksamkeit anderer entsprechender Apps/Programme mit identischer Zielsetzung gibt es derzeit nach Recherche der TK nicht. Nur wenn tatsächlich auch eine Evidenz der Wirksamkeit - wie bei dem vorgesehenen Vertragspartner - nachgewiesen werden kann, ist die Versorgung für die TK sinnvoll, weil nur dann Einsparungen durch die Verringerung von komplizierten Geburten bzw. der Kaiserschnittrate erzielt werden können. Für die Übergangszeit bis zum Abschluss der Evaluation des Innovationsfondsprojekts und der potentiellen Übernahme in die Regelversorgung kommt daher alleine eine (Weiter)Versorgung durch das genannte Unternehmen in Betracht. Der Evaluationsbericht des GBA ist allerdings wider Erwarten nicht in der vorgesehenen Zeitspanne veröffentlicht worden. Die Ergebnisse des Evaluationsberichts haben Auswirkungen auf die Bereitstellung des Produktes für die Versicherten (Wirksamkeit, ggf. Bereitstellung über die Regelversorgung). Der bereits bestehende Vertrag soll daher um 12 Monate verlängert werden, um die Ergebnisse des Berichts in die künftige Leistung einfließen zu lassen. Dies kann wegen der vorgenannten Kriterien ausschließlich über die App "mamly" sichergestellt werden. Für andere potentielle Bieterunternehmen bestehen hingegen wie oben dargestellt unüberwindbare technische Hindernisse, die auftragsnotwendigen Fähigkeiten und Ausstattungen zum nahtlosen Fortgang der angebotenen Versorgung zu erwerben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: besondere Versorgung in Schwangerschaft und Wochenbett
Beschreibung: Zur Verringerung von Geburtsangst und psychischen Belastungen von Schwangeren und der Reduktion von unmittelbar mit psychischer Belastung assoziierten Folgen wie Kaiserschnitte, Frühgeburten und postpartalen Depressionen sowie deren Spätfolgen auf mütterliche und kindliche Gesundheit und damit verbundener Versorgungskosten plant die TK eine besondere Versorgung nach § 140 a SGB V ihrer Versicherten mit einem digitalen Versorgungsangebot. Es umfasst die App "mindmom" - ein modular aufgebautes Interventionsprogramm zur Stärkung der Selbstwirksamkeit, das je nach digital zu erhebender Belastung nach der Edinburgh Postnatale Depression Skala (EDPS) um ein TeleCoaching ergänzbar ist. Für die selektivvertragliche Versorgung ist das in einem vom Innovationsfonds geförderten Projekt entwickelte Interventionskonzept auf Basis der bislang vorliegenden Nutzerevaluation und mit Blick auf die aktuellen rechtlichen Anforderungen der selektivvertraglichen Versorgung nach § 140 a SGB V Abs. 3 Ziffer 6 einschließlich der Sicherheitsanforderungen an digitale Gesundheitsanwendungen gem. der Technischen Richtlinie BSI TR - 03161 zu adaptieren. Gefordert ist zudem die Umsetzung einer Schnittstelle für die digitale Teilnahmeerklärung und -verwaltung, einer Schnittstelle zur psychotherapeutischen Regelversorgung für Versicherte mit akutem Versorgungsbedarf sowie die Sicherstellung einer Beratungshotline und des technischen Supports sowie der für die Qualitätssicherung geforderten Dokumentation.
Interne Kennung: 24-07822
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: bundesweit
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich entgegen der Bezeichnung in dieser Bekanntmachung nicht um die Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens, sondern um eine freiwillige Ex-ante-Bekanntmachung (§ 135 Abs.3 GWB) für eine Vertragsänderung nach § 132 Abs.2 Satz 1 Nr.2 GWB. Das Formular für die freiwillige Ex-ante-Transparenz-Bekanntmachung ist aus technischen Gründen nicht funktionsfähig, so dass auf das hier verwendete Bekanntmachungsformular zurückgegriffen wird.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRER/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/06/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, daher haben die Angaben unter "Nachforderung" keine Bedeutung. Sie sind vielmehr den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/06/2024 12:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es handelt sich nicht um ein Vergabeverfahren, sondern um eine Vertragsverlängerung gemäß § 132 Abs.2 Satz 1 Nr.2 GWB.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
Registrierungsnummer: 992-80116-93
Postanschrift: Bramfelder Str. 140  
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Kontaktperson: DZ EM, Ü32.02.10
E-Mail: DZEM@tk.de
Telefon: +49 4069094-040
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Villemombler Straße 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228949-90
Fax: +49 228949-9163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 214dd43c-9618-4920-8f7f-22446c0a51dc - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/05/2024 16:13:05 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 283436-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 93/2024
Datum der Veröffentlichung: 14/05/2024