Deutschland – Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung – Evaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen nach § 7a Abs. 1-4, 7-8, § 7b Abs. 1-2 und § 7c SGB XI sowie der Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3-8 SGB XI

276870-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung – Evaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen nach § 7a Abs. 1-4, 7-8, § 7b Abs. 1-2 und § 7c SGB XI sowie der Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3-8 SGB XI
OJ S 91/2024 10/05/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: GKV-Spitzenverband
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Evaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen nach § 7a Abs. 1-4, 7-8, § 7b Abs. 1-2 und § 7c SGB XI sowie der Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3-8 SGB XI
Beschreibung: Der Gesetzgeber hat den GKV-Spitzenverband in § 7a Abs. 9 SGB XI beauftragt, alle drei Jahre und damit erneut zum 30. Juni 2026 einen unter wissenschaftlicher Begleitung erstellten Bericht vorzulegen über: - Die Erfahrungen und Weiterentwicklung der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen nach § 7a Abs. 1-4, 7-8, § 7b Abs. 1-2 und § 7c SGB XI; - Die Durchführung, Ergebnisse und Wirkungen der Beratung in der eigenen Häuslichkeit sowie die Fortentwicklung der Beratungsstrukturen nach § 37 Abs. 3-8 SGB XI. Die Berichtspflicht dient als eine wichtige Erkenntnisquelle hinsichtlich der Entwicklung der Beratungsstrukturen, der Regelungen zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI sowie zur Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3 SGB XI und deren Wirksamkeit. Für die Umsetzung dieser Berichtspflicht ist eine Evaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen sowie der Beratung in der eigenen Häuslichkeit erforderlich. In Erfüllung des gesetzlichen Auftrages hat der GKV-Spitzenverband erstmals im Jahr 2020 und zuletzt im Jahr 2023 die Evaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen gemäß § 7a Abs. 9 SGB XI veröffentlicht. Die Weiterentwicklung der Strukturen der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und der Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird auf der Grundlage dieser Leistungsbeschreibung für die Jahre 2023 bis 2026 evaluiert. Hierfür hat jeder Bieter ein schriftliches Angebot nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen zu erarbeiten.
Kennung des Verfahrens: c6f9c0ec-d0f0-4a55-be72-f3dbcc1b6ea6
Interne Kennung: SV 24-03
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenAusschlussgründe §§ 123, 124 GWB, siehe Formblatt 6
KonkursAusschlussgründe §§ 123, 124 GWB, siehe Formblatt 6
KorruptionAusschlussgründe §§ 123, 124 GWB, siehe Formblatt 6
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungAusschlussgründe §§ 123, 124 GWB, siehe Formblatt 6
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsAusschlussgründe §§ 123, 124 GWB, siehe Formblatt 6
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenAusschlussgründe §§ 123, 124 GWB, siehe Formblatt 6
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungAusschlussgründe §§ 123, 124 GWB, siehe Formblatt 6
BetrugsbekämpfungAusschlussgründe §§ 123, 124 GWB, siehe Formblatt 6
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsAusschlussgründe §§ 123, 124 GWB, siehe Formblatt 6
ZahlungsunfähigkeitAusschlussgründe §§ 123, 124 GWB, siehe Formblatt 6
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenAusschlussgründe §§ 123, 124 GWB, siehe Formblatt 6
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Ausschlussgründe §§ 123, 124 GWB, siehe Formblatt 6
Rein innerstaatliche AusschlussgründeAusschlussgründe §§ 123, 124 GWB, siehe Formblatt 6
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenAusschlussgründe §§ 123, 124 GWB, siehe Formblatt 6
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensAusschlussgründe §§ 123, 124 GWB, siehe Formblatt 6
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitAusschlussgründe §§ 123, 124 GWB, siehe Formblatt 6
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenAusschlussgründe §§ 123, 124 GWB, siehe Formblatt 6
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenAusschlussgründe §§ 123, 124 GWB, siehe Formblatt 6
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeAusschlussgründe §§ 123, 124 GWB, siehe Formblatt 6
Einstellung der gewerblichen TätigkeitAusschlussgründe §§ 123, 124 GWB, siehe Formblatt 6
Entrichtung von SteuernAusschlussgründe §§ 123, 124 GWB, siehe Formblatt 6
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenAusschlussgründe §§ 123, 124 GWB, siehe Formblatt 6
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Evaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen nach § 7a Abs. 1-4, 7-8, § 7b Abs. 1-2 und § 7c SGB XI sowie der Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3-8 SGB XI
Beschreibung: Der Gesetzgeber hat den GKV-Spitzenverband in § 7a Abs. 9 SGB XI beauftragt, alle drei Jahre und damit erneut zum 30. Juni 2026 einen unter wissenschaftlicher Begleitung erstellten Bericht vorzulegen über: - Die Erfahrungen und Weiterentwicklung der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen nach § 7a Abs. 1-4, 7-8, § 7b Abs. 1-2 und § 7c SGB XI; - Die Durchführung, Ergebnisse und Wirkungen der Beratung in der eigenen Häuslichkeit sowie die Fortentwicklung der Beratungsstrukturen nach § 37 Abs. 3-8 SGB XI. Die Berichtspflicht dient als eine wichtige Erkenntnisquelle hinsichtlich der Entwicklung der Beratungsstrukturen, der Regelungen zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI sowie zur Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3 SGB XI und deren Wirksamkeit. Für die Umsetzung dieser Berichtspflicht ist eine Evaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen sowie der Beratung in der eigenen Häuslichkeit erforderlich. In Erfüllung des gesetzlichen Auftrages hat der GKV-Spitzenverband erstmals im Jahr 2020 und zuletzt im Jahr 2023 die Evaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen gemäß § 7a Abs. 9 SGB XI veröffentlicht. Die Weiterentwicklung der Strukturen der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und der Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird auf der Grundlage dieser Leistungsbeschreibung für die Jahre 2023 bis 2026 evaluiert. Hierfür hat jeder Bieter ein schriftliches Angebot nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen zu erarbeiten.
Interne Kennung: SV 24-03
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Nachweis einer aktuellen Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, oder alternativer Nachweis.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Unternehmensbezogene allgemeine Angaben
Beschreibung: Der Bieter macht die in Formblatt 3 geforderten Angaben. Diese sind im Zuschlagsfall für die Einreichung der Bekanntmachung über vergebene Aufträge unter Nutzung der seit dem 25.10.2023 zu verwendenden eForms notwendig.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Spezifischer Umsatz /Gesamtumsatz
Beschreibung: Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Unternehmensdarstellung
Beschreibung: Kurze Eigendarstellung des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft hinsichtlich des Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts sowie der Organisation (z. B. in Form eines Organigramms).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angabe Mitarbeitendenzahl
Beschreibung: Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitenden, die in den vergangenen drei Jahren beim Bewerber bzw. beim jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Geschäftsbereich, der sich auf die hier zu vergebende Leistung bewirbt, beschäftigt waren.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Der Bewerber reicht mindestens drei geeignete überwiegend oder vollständig abgeschlossene Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist ein, die belegen, dass der Bewerber mit der hier ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge erbracht hat. Mindestanforderung: Es müssen mindestens drei Referenzen eingereicht werden, die Erfahrungen aus der Durchführung von wissenschaftlichen Evaluationsprojekten vorrangig im Bereich der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung älterer Menschen sowie entsprechende Kompetenzen in den entsprechenden sozialrechtlichen Fragestellungen belegen. Zur Prüfung der Eignung werden alle eingereichten Referenzen berücksichtigt.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Kurzkonzept
Beschreibung: Der Bewerber erstellt ein Kurzkonzept mit Angaben zu einem aus Sicht des Bewerbers möglichen methodischen (quantitativen /qualitativen) Vorgehen bei der Durchführung der Evaluation. Dabei sind auch voraussichtliche Herausforderungen und Problembereiche sowie der voraussichtliche Personal- und Zeitaufwand zu benennen. Der Umfang der Darstellung sollte fünf DIN A4 Seiten nicht überschreiten.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität Evaluationskonzept
Beschreibung: Die Qualität dieses Konzepts wird anhand der folgenden Kriterien geprüft: • methodische Ansätze, qualitative und quantitative Herangehensweise, insbesondere mit Blick auf o detaillierte, aussagekräftige Operationalisierung aller in der Leistungsbeschreibung genannten Fragestellungen o spezifizierte Darstellung der Methodik, die bei der Bearbeitung der einzelnen Fragestellungen eingesetzt werden soll, einschließlich des Stichprobenkonzepts o Vergleich mit vorherigen Evaluationsergebnissen und Möglichkeiten der längsschnittlichen Auswertung (Wiederholungsbefragung) • Realistische und nachvollziehbare Zeit- und Personalplanung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des Personals
Beschreibung: Ausschlaggebend für die Bewertung ist die Qualifikation / Hochschulqualifikation (beispielhaft Gesundheits- und Pflegewissenschaften, Public Health, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Medizin) sowie Erfahrung in der Durchführung von wissenschaftlichen Evaluationsprojekten, Organisation und Qualitätssicherung.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E13726123
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 01/07/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E13726123
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 10/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: GKV-Spitzenverband
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: GKV-Spitzenverband
Organisation, die Angebote bearbeitet: GKV-Spitzenverband
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: GKV-Spitzenverband
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 993-80122-96
Postanschrift: Reinhardtstr. 28  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 030 2062884603
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: VK Bund
Postanschrift: Villemombler Straße 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 92590ca2-5f21-4ef8-ac00-fd5d04f4673b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/05/2024 13:44:47 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 276870-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 91/2024
Datum der Veröffentlichung: 10/05/2024