Deutschland – Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken – Erstellung des qualifizierten Hamburger Mietenspiegels 2025 einschließlich der Fortschreibung 2027

267008-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken – Erstellung des qualifizierten Hamburger Mietenspiegels 2025 einschließlich der Fortschreibung 2027
OJ S 88/2024 06/05/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Erstellung des qualifizierten Hamburger Mietenspiegels 2025 einschließlich der Fortschreibung 2027
Beschreibung: Vergabe des qualifizierten Hamburger Mietenspiegels 2025 einschließlich der Fortschreibung 2027
Kennung des Verfahrens: da9cc25e-3179-45e6-a711-72d5a9e09edc
Interne Kennung: 056385-766
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79300000 Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4DE2HNTE
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Erstellung des qualifizierten Hamburger Mietenspiegels 2025 einschließlich der Fortschreibung 2027
Beschreibung: Gegenstand dieser Beschaffung ist die Erstellung des qualifizierten Hamburger Mietenspiegels gemäß § 558d BGB i.V.m. der Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Fortschreibung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel (Mietspiegelverordnung, kurz "MsV") auf der Grundlage einer empirischen Mietenerhebung nach der sog. "Tabellenmethode" für das Jahr 2025 einschließlich der Fortschreibung für das Jahr 2027.
Interne Kennung: 056385-766
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79300000 Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die AG behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag auf der Grundlage dieser Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eintragung im Handelsregister
Beschreibung: Die Befähigung zur Berufsausübung setzt eine Eintragung des Bewerbers und im Falle einer Teilnahme an dem Vergabeverfahren als Bewerber- und Bietergemeinschaft durch alle Mitglieder der Bewerber- und Bietergemeinschaft im Handelsregister voraus. Ein entsprechender Nachweis ist im Falle einer Eignungsleihe zudem für alle Eignungsverleiher beizubringen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Jährliche Beschäftigtenzahl
Beschreibung: Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit setzt Eigenerklärungen zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl voraus. Der Mittelwert der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der letzten drei Geschäftsjahre muss mindestens 3 Beschäftigte betragen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Drei vergleichbare Referenzprojekte
Beschreibung: Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit setzt zudem Eigenerklärungen zu drei vergleichbaren Referenzprojekten über früher ausgeführte Leistungsaufträge der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen zurückgerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist voraus. Referenzprojekt sind insbesondere vergleichbar, wenn sie belegen, dass der Bewerber über Erfahrung in der Erstellung von qualifizierten Mietenspiegeln oder gleichgerichteten Instrumenten in Großstädten verfügt. Alle drei eingereichten Referenzprojekte müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist abgeschlossen worden sein, d.h. die Vorlage des qualifizierten Mietenspiegels für das jeweilige Jahr erfolgt sein.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertung des Preises
Beschreibung: Der Wertungspreis wird mit insgesamt 30 Prozent gewichtet. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (siehe dazu auch Ziffer 6.3 der Bewerbungsbedingungen). Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Die Zuschlagskriterien setzen sich zu 30 Prozent aus dem Preis und zu 70 Prozent aus den erzielten Leistungspunkten zusammen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl ("Z") erzielt. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich durch Addition der gewichteten Leistungspunktzahl und der gewichteten Preispunktzahl. Die Preispunktzahl wird durch lineare Interpolation zwischen dem fiktiven höchsten Preisangebot (in Höhe des doppelten Preises des niedrigsten Preisangebots) berechnet und mit der maximal möglichen Leistungspunktzahl skaliert. Die Leistungspunktzahl folgt unmittelbar aus der gewichteten Leistungspunktzahl. Die Gesamtpunktzahl "Z" wird auf zwei Nachkommastellen nach der kaufmännischen Rundungsregel gerundet. Der Wertungspreis entspricht dem Gesamtwertungspreis (brutto) gemäß Preisposition 5 im Formblatt Angebotsschreiben Erstangebot resp. im Falle von Verhandlungen gemäß Preisposition 5 Formblatt Angebotsschreiben Endgültiges Angebot. Null Punkte erhält ein fiktives Angebot, dessen Preis doppelt so hoch ist, wie der niedrigste Wertungspreis (fiktives Höchstangebot). Alle Wertungspreise, die über dem fiktiven Höchstangebot liegen, erhalten ebenfalls null Punkte. Die Wertung und Gewichtung der Wertungspreise erfolgt über eine lineare Interpolation und ist bereits in der oben dargestellten Wertungsformel integriert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Angebote, deren Wertungspreise mindestens doppelt so hoch sind, wie der niedrigste Wertungspreis aller wertungsfähigen Angebote (fiktives Höchstangebot) - was ebenfalls bereits in der oben dargestellten Wertungsformel reflektiert wird - null Punkte erhalten. Die Einzelheiten können Ziffer 6.3 der Bewerbungsbedingungen entnommen werden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ermittlung der Leistungspunkte
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (siehe dazu auch Ziffer 6.3 der Bewerbungsbedingungen). Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Die Zuschlagskriterien setzen sich zu 30 Prozent aus dem Preis und zu 70 Prozent aus den erzielten Leistungspunkten zusammen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl ("Z") erzielt. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich durch Addition der gewichteten Leistungspunktzahl und der gewichteten Preispunktzahl. Die Preispunktzahl wird durch lineare Interpolation zwischen dem fiktiven höchsten Preisangebot (in Höhe des doppelten Preises des niedrigsten Preisangebots) berechnet und mit der maximal möglichen Leistungspunktzahl skaliert. Die Leistungspunktzahl folgt unmittelbar aus der gewichteten Leistungspunktzahl. Die Gesamtpunktzahl "Z" wird auf zwei Nachkommastellen nach der kaufmännischen Rundungsregel gerundet. Die Bieter können maximal 1.000 Leistungspunkte durch die Erfüllung qualitativer Zuschlagskriterien erzielen. Diese werden mit insgesamt 70 Prozent gewichtet. Von den maximal zu erreichenden 1.000 Leistungspunkten müssen die Angebote mindestens 500 Leistungspunkte erzielen. Angebote, die diese Mindestpunktzahl nicht erzielen, werden in der weiteren Bewertung nicht berücksichtigt. Die 1.000 Leistungspunkte können für eine bieterseitig einzureichende Konzeptbeschreibung, zur Herangehensweise an die Auftragsdurchführung, erzielt werden. Die Konzeptbeschreibung umfasst insgesamt fünf Themengebiete - diese sind nachfolgend tabellarisch dargestellt - die bieterseitig entsprechend abgebildet werden sollen. Für jedes der fünf Themengebiete können jeweils maximal 10 Punkten erreicht werden. Die Wertung erfolgt auf Basis der nachfolgend definierten Zielerreichungsgrade anhand eines Quervergleichs sämtlicher eingereichter Konzeptbeschreibungen. Für eine Untergewichtung werden die jeweils erreichten Punkte jeweils mit dem nachfolgend ausgewiesenen Faktor multipliziert. Die Gründe für die Wertung werden nachvollziehbar und überprüfbar dokumentiert. Die Einzelheiten können Ziffer 6.3 der Bewerbungsbedingungen entnommen werden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DE2HNTE/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DE2HNTE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 03/06/2024 23:59:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die AG behält sich vor, Unterlagen gemäß § 56 VgV nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Vertragsbedingungen ergeben sich aus dem Werkvertrag.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Bieter können Verstöße gegen Vergabevorschriften in einem Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 155 ff. GWB geltend machen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen elektronisch über die E-Vergabeplattform gegenüber der AG gerügt hat (Rügeobliegenheit), § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Soweit es sich um Verstöße gegen Vergabevorschriften handelt, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss der Bieter diese spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe elektronisch über die E-Vergabeplattform gegenüber der AG rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist auch unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Die AG wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich über die E-Vergabeplattform informieren. has context menu
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Hamburg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19  
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +4915118295604
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Hamburg
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Gänsemarkt 36  
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: +49 40 42823-1690
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 35beedac-c666-416c-8648-a20033b63623 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/05/2024 14:49:56 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 267008-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 88/2024
Datum der Veröffentlichung: 06/05/2024