1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: GÜ Rhinstraße – NT6
Beschreibung: Die vorgesehene Erweiterung des Auftrags des ursprünglichen Auftragsvolumens ist aus wirtschaftlichen, betrieblichen und technischen Gründen erforderlich. Hintergrund dafür ist die Optimierung des Gebäudes, nach abgeschlossenem GÜ-Verfahren. Die Wärmerückgewinnung aus der Grauwasseranlage in Verbindung mit Wärmepumpen stellt eine Grundvoraussetzung für die während der Projektplanung neu aufgesetzte BEG40 EE-Förderung dar (EV9). EV33 steigert die Effizienz dieser Wärmerückgewinnung weiter. Durch die beiden vorgenannten Maßnahmen wird der Gebäudebetrieb wirtschaftlicher und klima-freundlicher. EV10B resultiert aus dem Vertrag und trägt dem abtransportierten belasteten Erdmaterial Rechnung. Das Baugrundrisiko liegt immer beim Bauherrn. Die EVs 18, 36, 11A und 41 resultieren aus Nachschärfungen an das Anforderungsprofil der Gewerbemieter, die bei Auftragsvergabe noch nicht bekannt waren. Durch die EVs 15B und 15C wird der Einsatz einer elektronischen Schließanlage geregelt. Dadurch soll im Verlustfall von Schlüsseln die Sicherheit der BewohnerInnen erhöht werden. Ein Elektronischer Schlüssel kann bei Verlust deaktiviert werden. Des Weiteren soll durch die Elektronische Schließanlage die Zugänglichkeit der Gemeinschaftsräume geregelt werden können. EV 35 und 39 beinhalten die Vergrößerung der Briefkastenanlage bei Auftragsvergabe wurde ein Briefkasten pro Apartment geplant. Laut Gesetz wird jedoch ein Briefkasten pro Bewohner benötigt. Die zusätzlichen Briefkästen entsprechen in Ihrer Anzahl der Anzahl der Doppelapartments. EV 37 resultiert aus einer notwendigen Planprüfung, -überarbeitung und -weiterentwicklung für die Möblierung der Gemeinschaftsräume. Der ursprüngliche Planer war vom Bauherren beauftragt. Dem GÜ entstand ein Mehraufwand bei der Weiterentwicklung der Entwurfsplanung des Bauherrenseitigen Planers. Zusammenfassend sind die vorgesehene Erweiterung an das ausführende Unternehmen so-wohl aus wirtschaftlichen als auch aus technischen und betrieblichen Gründen die empfohlene Vorgehensweise, da dies nicht nur die Effizienz der Baumaßnahmen sicherstellt, sondern auch die langfristige Werthaltigkeit und Vermietbarkeit des Gebäudes verbessert, sowie die Betriebskosten erheblich senken. Begründung, warum ein Wechsel des Lieferanten nicht möglich ist: 1. Die Technische Gebäudeausstattung (Ver- und Entsorgungsleitungen) werden mit einem hohen Vorfertigungsgrad als fester Bestandteil innerhalb der Module vorgefertigt und durch spezielle Kopplungselemente miteinander verbunden. Daher ist hier eine systemfremde Erweiterung nicht wirtschaftlich darstellbar. 2. Würden wir, ungeachtet des Wirtschaftlichkeitsgebots, die Erweiterungen an ein Drittunter-nehmen vergeben, wäre zusätzlich mit einem erheblichen Abstimmungsaufwand der unter-schiedlichen Konstruktionsarten zu rechnen. Die Module des bereits beauftragten Unternehmens müssten umgeplant werden. Zusätzlichen konstruktiven Anforderungen aus tragwerksplanerischer Sicht wären zu berücksichtigen. Erheblichen Zeitverzüge in der Planung und Ausführung würden entstehen, die wiederum zu hohen zusätzlichen Kosten führen (zusätzliche Planungsläufe, spezifisch veränderte Konstruktionen, Bauzeitverlängerung, Bau-preisanpassungen). 3. Das haustechnische System ist komplex, verglichen mit einer herkömmlichen Bauweise nach GEG. Die Integration eines neuen Lieferanten in das bestehende GÜ-Modell würde diverse weitere Schnittstellen an kritischen Schnittstellen bedeuten. Insbesondere angesichts des Haustechnischen Gesamtsystems hätte dies Qualitätseinbußen und Terminverzüge zur Folge. 4. Die vorgesehenen Erweiterungen des Auftrags beeinflussen den Gesamtcharakter des ursprünglichen Auftrags nicht. Der Kernzweck und die wesentlichen Merkmale des Auftrags bleiben unverändert, trotz der Anpassungen.
Kennung des Verfahrens: 2cddf9fc-8bcf-4143-b608-f0f91cede579
Interne Kennung: 143-24-NT-BGG
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Rhinstraße 51-77
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10315
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: GÜ Rhinstraße – NT6
Beschreibung: Die vorgesehene Erweiterung des Auftrags des ursprünglichen Auftragsvolumens ist aus wirtschaftlichen, betrieblichen und technischen Gründen erforderlich. Hintergrund dafür ist die Optimierung des Gebäudes, nach abgeschlossenem GÜ-Verfahren. Die Wärmerückgewinnung aus der Grauwasseranlage in Verbindung mit Wärmepumpen stellt eine Grundvoraussetzung für die während der Projektplanung neu aufgesetzte BEG40 EE-Förderung dar (EV9). EV33 steigert die Effizienz dieser Wärmerückgewinnung weiter. Durch die beiden vorgenannten Maßnahmen wird der Gebäudebetrieb wirtschaftlicher und klima-freundlicher. EV10B resultiert aus dem Vertrag und trägt dem abtransportierten belasteten Erdmaterial Rechnung. Das Baugrundrisiko liegt immer beim Bauherrn. Die EVs 18, 36, 11A und 41 resultieren aus Nachschärfungen an das Anforderungsprofil der Gewerbemieter, die bei Auftragsvergabe noch nicht bekannt waren. Durch die EVs 15B und 15C wird der Einsatz einer elektronischen Schließanlage geregelt. Dadurch soll im Verlustfall von Schlüsseln die Sicherheit der BewohnerInnen erhöht werden. Ein Elektronischer Schlüssel kann bei Verlust deaktiviert werden. Des Weiteren soll durch die Elektronische Schließanlage die Zugänglichkeit der Gemeinschaftsräume geregelt werden können. EV 35 und 39 beinhalten die Vergrößerung der Briefkastenanlage bei Auftragsvergabe wurde ein Briefkasten pro Apartment geplant. Laut Gesetz wird jedoch ein Briefkasten pro Bewohner benötigt. Die zusätzlichen Briefkästen entsprechen in Ihrer Anzahl der Anzahl der Doppelapartments. EV 37 resultiert aus einer notwendigen Planprüfung, -überarbeitung und -weiterentwicklung für die Möblierung der Gemeinschaftsräume. Der ursprüngliche Planer war vom Bauherren beauftragt. Dem GÜ entstand ein Mehraufwand bei der Weiterentwicklung der Entwurfsplanung des Bauherrenseitigen Planers. Zusammenfassend sind die vorgesehene Erweiterung an das ausführende Unternehmen so-wohl aus wirtschaftlichen als auch aus technischen und betrieblichen Gründen die empfohlene Vorgehensweise, da dies nicht nur die Effizienz der Baumaßnahmen sicherstellt, sondern auch die langfristige Werthaltigkeit und Vermietbarkeit des Gebäudes verbessert, sowie die Betriebskosten erheblich senken. Begründung, warum ein Wechsel des Lieferanten nicht möglich ist: 1. Die Technische Gebäudeausstattung (Ver- und Entsorgungsleitungen) werden mit einem hohen Vorfertigungsgrad als fester Bestandteil innerhalb der Module vorgefertigt und durch spezielle Kopplungselemente miteinander verbunden. Daher ist hier eine systemfremde Erweiterung nicht wirtschaftlich darstellbar. 2. Würden wir, ungeachtet des Wirtschaftlichkeitsgebots, die Erweiterungen an ein Drittunter-nehmen vergeben, wäre zusätzlich mit einem erheblichen Abstimmungsaufwand der unter-schiedlichen Konstruktionsarten zu rechnen. Die Module des bereits beauftragten Unternehmens müssten umgeplant werden. Zusätzlichen konstruktiven Anforderungen aus tragwerksplanerischer Sicht wären zu berücksichtigen. Erheblichen Zeitverzüge in der Planung und Ausführung würden entstehen, die wiederum zu hohen zusätzlichen Kosten führen (zusätzliche Planungsläufe, spezifisch veränderte Konstruktionen, Bauzeitverlängerung, Bau-preisanpassungen). 3. Das haustechnische System ist komplex, verglichen mit einer herkömmlichen Bauweise nach GEG. Die Integration eines neuen Lieferanten in das bestehende GÜ-Modell würde diverse weitere Schnittstellen an kritischen Schnittstellen bedeuten. Insbesondere angesichts des Haustechnischen Gesamtsystems hätte dies Qualitätseinbußen und Terminverzüge zur Folge. 4. Die vorgesehenen Erweiterungen des Auftrags beeinflussen den Gesamtcharakter des ursprünglichen Auftrags nicht. Der Kernzweck und die wesentlichen Merkmale des Auftrags bleiben unverändert, trotz der Anpassungen.
Interne Kennung: 143-24-NT-BGG
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Die vorgesehene Erweiterung des Auftrags beläuft sich auf weniger als 50% des ursprünglichen Auftrags und wirtschaftliche oder technische Gründe liegen vor (Wechsel des AN kann aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden). § 132 Abs. 2 GWB setzt weiter voraus, dass zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH
Registrierungsnummer: -
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10963
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4930254410
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Lechner Immobilien Development GmbH
Registrierungsnummer: x
Stadt: Uehlfeld
Postleitzahl: 91486
Land, Gliederung (NUTS): Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim (DE25A)
Land: Deutschland
Telefon: 0916399760
Rollen dieser Organisation:
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 47dd58a5-da45-4086-a14a-2cf93138b4b3 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/04/2024 14:25:33 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 252267-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 84/2024
Datum der Veröffentlichung: 29/04/2024