2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48451000 Softwarepaket für die Unternehmensressourcenplanung (ERP)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48450000 Softwarepaket für Zeiterfassung und Personalverwaltung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: !!! VERTRAULICHE VERGABEUNTERLAGEN !!! Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist beschränkt. Um alle Vergabe- und Vertragsdokumente zu erhalten, muss der Bewerber zunächst das Dokument "Vertraulichkeitsvereinbarung ITD1-0262-2024" handschiftlich signiert per Bieternachricht bei der Vergabestelle einreichen. Die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht veröffentlichten Vergabedokumente werden den Bewerbern anschließend umgehend über das AI-Nachrichtenportal zugesandt. *************************************************************************************** DREI BESCHRÄNKUNGEN DES BEWERBER-/BIETERKREISES . 1. Beschränkung: nach Teilnahmewettbewerb für Los 1 - HCM-System: Sofern mehr als 4 gültige Teilnahmeanträge eingereicht wurden, wird der Auftraggeber maximal die 4 besten Bewerber mit der höchsten erreichten Punktzahl für die Kann-Kriterien gem. Dokument "Los 1_Eignungsmatrix_HCM-System" zur Angebotsabgabe auffordern. - Sofern sich für ein bestimmtes HCM-System kein Bewerber findet oder sich kein Bewerber als Implementierungspartner für Los 2 für die Angebotsphase qualifiziert, wird auch der Bewerber für das entsprechende HCM-System nicht zur Angebotsabgabe zugelassen. - Bei Punktegleichstand auf dem jeweils letzten zu berücksichtigenden Platz werden alle punktgleichen Bewerber zur Angebotsabgabe zugelassen. . 1. Beschränkung für Los 2 - Implementierer: - Sofern für ein HCM-System mehr als 2 gültige Teilnahmeanträge für dessen Implementierung (Los 2) vorliegen, wird der Auftraggeber nur maximal die 2 besten Implementierungs-Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, welche die höchste erreichte Punktzahl für die Kann-Kriterien gem. Dokument "Los 2_Eignungsmatrix_Implementierer"erhalten haben. - Sofern sich für ein bestimmtes HCM-System kein Bewerber findet oder für die Angebotsphase qualifiziert, wird auch kein Bewerber als Implementierungspartner für dieses HCM-System zur Angebotsabgabe zugelassen. - Bei Punktegleichstand auf dem jeweils letzten zu berücksichtigenden Platz werden alle punktgleichen Bewerber zur Angebotsabgabe zugelassen. . 2. Beschränkung: nach Einreichung der ersten Angebote und VOR dem PoC 2. Beschränkung für Los 1: Das "Los 1 - HCM-System" ist führend. Sofern mehr als 3 gültige Angebote für das Los 1 eingereicht wurden, wird der AG den Bieterkreis für das Los 1 "HCM-System" aufgrund der erreichten Punktzahl gem. "Los 1_Gesamtbewertung_HCM-System" auf die 3 besten HCM-System-Anbieter reduzieren: Es werden nur die HCM-Anbieter, welche in der Rangfolge der erreichten Punkte auf den oberen drei Plätzen liegen, für den Proof of Concept eingeladen. . 2. Beschränkung für Los 2: Entsprechend der 2. Beschränkung für Los 1 wird der Bieterkreis je qualifiziertem HCM-System auf die jeweils max. zwei besten Implementierer je HCM-System reduziert (maximal vier). Die qualitative Bewertung erfolgt auf Basis der erreichten Punktzahl gem. "Los 2_Gesamtbewertung_Implementierer": Es werden nur die Implementierer, welche in der Rangfolge der erreichten Punkte jeweils auf den oberen zwei Plätzen liegen, für den Proof of Concept eingeladen. . 3. Beschränkung des Bieterkreises - NACH dem PoC 3. Beschränkung für Los 1 & Los 2 Die Beschränkung nach dem Proof of Concept erfolgt analog zur 2. Beschränkung des Bieterkreises mit dem Unterschied, dass hier für das Los 1 der Bieterkreis auf MAXIMAL ZWEI HCM-Anbieter beschränkt wird. Entsprechend wird für Los 2 der Bieterkreis auf maximal die besten 4 Implementierer (je qualifiziertem HCM-System maximal 2) beschränkt. ************************************************************************************** . WEITERE ANGABEN . 1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt darüber hinaus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. . 2. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens ITD1-0004-2024 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu 7 Tagen vor Abgabefrist der Angebote, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Es besteht kein Anspruch auf Beantwortung später gestellter Fragen. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. beantwortete Bieterfragen sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Sofern der Bewerber/BewGe eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er/sie sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag einschließlich der Anlagen ausgefüllt eingereicht wird. . 3. Mit der Benennung von Referenzen stimmt der Bewerber/ BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. . 4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. . 5. Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung durchgeführt. Die Finanzierungsmittel sind noch nicht abschließend bewilligt, worauf transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen wird. Der AG behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen, soweit die Finanzierung nicht bewilligt wird. . 6. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur ein Angebot (inkl. Unterlagen zur Eignungsprüfung) einreichen. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) geforderten Angaben /Erklärungen sind bei der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular zu machen bzw. abzugeben. Die Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (III.1.2) sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (III..1.3) werden jedoch von allen Mitgliedern der BewG kumuliert bewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung abzugeben, dass die Bildung der BewGe keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu erläutern, inwiefern für das jeweilige Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt für diese Erklärung ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. . 7. Beabsichtigt der Bewerber, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so können die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) betreffenden Angaben unter Einbeziehung der Ressourcen dieser anderen Unternehmen (Eignungsleihgeber) im Umfang der Eignungsleihe gemacht machen. Dabei ist auszuweisen, welche Ressourcen sich auf den bzw. die Eignungsleihgeber beziehen. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der betroffenen Eignungsleihgeber vorzulegen, dass dem Bewerber/der BewGe die erforderlichen Mittel vom Eignungsleihgeber tatsächlich zur Verfügung gestellt werden im Auftragsfall. Von jedem Eignungsleihgeber sind darüber hinaus die geforderten Angaben bzw. Erklärungen gemäß Ziffer III.1.1) gefordert. Macht ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch, verlangt der AG schließlich für den Auftragsfall eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters und des jeweiligen Eignungsleihgebers entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Mit dem Angebot wird eine entsprechende Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der betroffenen Eignungsleihgeber verlangt. Für den Fall der Eignungsleihe im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen), hat der Eignungsleihgeber zudem ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. . Punkt 8) und 9) siehe vorheriges Kapitel "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes" . 10. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: keine. . --> weitere Infos zum Kapitel "Verfahren" / "Zusätzliche Informationen": 8. Der Auftraggeber stellt für die Erstellung der Angebote Formulare zur Verfügung. Diese können über die Vergabeplattform gem. I.1 heruntergeladen werden und sind für die Angebote zu verwenden. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich. . 9. Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: siehe "Allgemeine Verfahrenshinweise".
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 1
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1