5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90523100 Beseitigung von Waffen und Munition, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 45110000 Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: nicht relevant
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift. 2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister vorliegt. Sowie Erklärung zur Höhe der der Haftpflichtversicherung (Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden). Der AG stellt hierzu ein Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben) zur Verfügung. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen. 3. Eigenerklärung Sanktionen 5k EU-Verordnung 576/2022 (Formblatt stellt AG zur Verfügung) 4. Sofern ein Angebot als BieGe erfolgt, s. "Zusätzliche Informationen" (Kooperationsformen) Ziff. 5.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich: II. Erklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gem. Bekanntmachung: 1. Erklärung zu Umsätzen - Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Folgende Nachweise/Erklärungen, zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, sind zusätzlich zum Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung für EU-Vergaben) mit dem Angebot vorzulegen: 1. Unternehmensreferenz des Bieters über vergleichbare Leistungen gemäß Eigenerklärung Fachkundenachweis. Es ist mindestens eine Referenz über eine vergleichbare Kampfmittelräumkonzepterstellung für Volumenberäumung einzureichen. Der Bieter ist angehalten die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Eigenerklärung Fachkundenachweis zu verwenden. 2.) Es sind Mindestanforderungen hinsichtlich der einzureichenden Referenz und an das Unternehmen vorgegeben: Der Bieter /die Bietergemeinschaft muss mindestens ein Referenzprojekt nachweisen, welches die folgenden Kriterien erfüllt: 2.1) Es muss sich bei der Referenz um die Erstellung eines Kampfmittelräumkonzeptes (nach TRGS 524, DGUV Regel 101-004) handeln. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, kann das Angebot nicht gewertet werden und wird vom Verfahren ausgeschlossen. 2.2) Es muss sich bei der Referenz um ein Konzept für eine Volumenberäumung inkl. eines Leistungsverzeichnisses für diese Kampfmittelberäumung handeln (d.h. Grundlagen für die Planung, Ausschreibung und Vergabe von gewerblichen Leistungen der Kampfmittelräumung). Wird diese Anforderung nicht erfüllt, kann das Angebot nicht gewertet werden und wird vom Verfahren ausgeschlossen. 2.3) Es muss sich bei der Referenz um die Überwachung einer kampfmitteltechnischen Untersuchung handeln. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, kann das Angebot nicht gewertet werden und wird vom Verfahren ausgeschlossen. 2.4) Bei der Referenz muss die Untersuchung von einer zugelassenen Kampfmittelräumfirma gem. §7 SprenG durchgeführt worden sein. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, kann das Angebot nicht gewertet werden und wird vom Verfahren ausgeschlossen. 2.5) Bei der Referenz wurde zur Überwachung nur ein berechtigtes fachtechnisches Aufsichtspersonal (FTA) gem. §20 SprengG eingesetzt. Die Nachweise für das zugelassene fachtechnisches Aufsichtspersonal (FTA) gem. §20 SprengG sind dem Angebot beizufügen! Wird diese Anforderung nicht erfüllt, kann das Angebot nicht gewertet werden und wird vom Verfahren ausgeschlossen. 2.6) Die Referenz muss eine Maßnahmenfläche von > 40.000 m² umfassen. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, kann das Angebot nicht gewertet werden und wird vom Verfahren ausgeschlossen. 2.7) Die Referenz darf nicht vor 2014 abgeschlossen worden sein. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, kann das Angebot nicht gewertet werden und wird vom Verfahren ausgeschlossen. 2.8) Die Referenz muss eine Mindestmaßnahmendauer von 2 Wochen aufweisen. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, kann das Angebot nicht gewertet werden und wird vom Verfahren ausgeschlossen. Sollten die aufgestellten Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, erfolgt ein zwingender Ausschluss des Bieters. 3.) Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter - durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, hatte/n bzw. habe/n in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Hinweis: Für alle unter dem Punkt "Auswahlkriterien" genannten Nachweise /Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/ Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden. Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben und Eigenerklärung Fachkundenachweis) liegen den Vergabeunterlagen bei.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/05/2024 13:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der Prüfung und Wertung der Angebote wird folgendes System zugrunde gelegt: 1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Angebote summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bieter im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bieter einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. 2. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Angeboten eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern. 3. Darauf erfolgt eine Prüfung der Angebote auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bieters erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bieters erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus dem Datenblock "Ausschreibungbedingungen" dieser Bekanntmachung sowie aus der Eigenerklärung "Fachkundenachweis Projektteam" (Formblatt) ergeben. 4. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bieter eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bieter bei der Bewertung zu berücksichtigen. 5. Alle Bieter, die die vorgenannten Eignungskriterien erfüllt haben, werden zur Angebotswertung zugelassen. Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter/der Bietergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Angebote folgende Unterlagen einzureichen: 1. Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben 2. Eigenerklärung Fachkundenachweis 3. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft im Falle einer Bietergemeinschaft (falls zutreffend) 4. Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer Nachunternehmer (falls zutreffend) 5. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (falls zutreffend) 6. Formblatt Frauenförderung 7. Eigenerklärung_AN_Art 5k 8. Preisblatt KMR Konzept 9. Die Nachweise für das zugelassene fachtechnisches Aufsichtspersonal (FTA) gem. §20 SprengG Die vorgenannten Unterlagen mit Ausnahme Ziffer 9 sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 28/05/2024 13:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit des Auftrags eine deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen. - Des Weiteren sind jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung. - Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i.S.d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung. - Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) sind einzuhalten.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend
Finanzielle Vereinbarung: siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft