1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Schön Klinik Hamburg SE & Co. KG
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch eine zentrale Regierungsbehörde subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung eines Robotersystem im Bereich der Endoprothetik
Beschreibung: Diese Bekanntmachung stellt eine freiwillige exante Transparenzbekanntmachung über die beabsichtigte Auftragsvergabe dar. Die Schön Klinik Hamburg Eilbek plant den Kauf eines Robotersystem im Bereich der Endoprothetik. Im Folgenden sind die Anforderungen an das Robotersystem beschrieben: - Das Robotersystem wird in der KnieEndoprothetik eingesetzt. Dabei müssen nicht nur TotalKnieendoprothesen eingesetzt werden können, sondern auch Schlittenprothesen. - Die Aufnahme der Anatomie der Patienten muss durch ein bildloses Verfahren möglich sein, um eine zusätzliche Strahlenbelastung zu verhindern (Patientensicherheit). Zusätzlich führen bildgebende Untersuchungen während der Operation zu einem höheren Logistikaufwand und höheren Kosten. - Aufgrund der Platzbedingungen in den Operationssälen muss das Robotersystem möglichst klein und mobil sein. Deshalb darf das zu beschaffende Robotersystem keinen Roboterarm besitzen. - Vor allem bei Knieprothesen mit KobaltChromMolybdänLegierungen, sind Implantatallergien zu erwarten. Deshalb werden am Kniegelenk die wesentlich härteren Prothesen aus einer nickelfreien ZirkoniumLegierung eingesetzt. Das Robotersystem muss somit diese Art von Prothesen unterstützen (Patientensicherheit). - Bei dem Autonomiegrad muss es sich um ein passives System (maximal semiaktives System) handeln. - Eine Anbindung an das KIS/RIS der Firma Dedalus muss möglich sein. Das Robotersystem CORI OP System der Firma Smith & Nephew erfüllt alle genannten Anforderungen. Dies wird durch folgende Studie belegt: Marktübersicht: Roboterassistierte Endoprothetik | Die Orthopädie (springer.com). In der Schön Klinik Hamburg Eilbek sind außerdem bereits Prothesen der Firma Smith & Nephew im Einsatz. Das zu beschaffende Robotersystem muss deshalb Prothesen der Firma Smith & Nephew einsetzen können. Prothesen eines bestimmten Herstellers können aus technischen Gründen nur vom Robotersystem desselben Herstellers eingesetzt werden. Das Robotersystem CORI OP System wird auf dem Markt nur von der Firma Smith & Nephew vertrieben. Andere Anbieter für dieses Robotersystem gibt es nicht, so dass die Firma Smith & Nephew insoweit ein Ausschließlichkeitsmerkmal besitzt. Daher nimmt die Schön Klinik an, dass ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV gerechtfertigt ist, da nur die Smith & Nephew GmbH, Friesenweg 30, 22763 Hamburg als Auftragnehmer in Frage kommt. Daher plant die Schön Klinik, mit der Firma Smith & Nephew nach Ablauf der Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser ExanteTransparenzbekanntmachung, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen (vgl. § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 – 3 GWB). § 135 GWB hat folgenden Wortlaut: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntgabe, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Hinweis: Zur Nachprüfung geltend gemachter Vergabeverstöße können sich Unternehmen vorliegend nicht an die Vergabekammer wenden. Ebenso findet § 135 GWB keine unmittelbare Anwendung. Die Auftraggeberin des hiesigen Vergabeverfahrens ist keine öffentliche Auftraggeberin im Sinne des § 99 GWB und unterliegt daher nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern gemäß §§ 155 ff. GWB. Die freiwillige exante Transparenzbekanntmachung erfolgt lediglich zur Erfüllung von möglichen förderrechtlichen Auflagen und zur zusätzlichen Absicherung der geplanten Auftragsvergabe.
Kennung des Verfahrens: af1684e7-ab90-47a1-9f0f-d2fa727be36a
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33160000 Operationstechnik
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Beschaffung eines Robotersystem im Bereich der Endoprothetik
Beschreibung: Die Schön Klinik Hamburg Eilbek plant den Kauf eines Robotersystem im Bereich der Endoprothetik. Im Folgenden sind die Anforderungen an das Robotersystem beschrieben: - Das Robotersystem wird in der KnieEndoprothetik eingesetzt. Dabei müssen nicht nur TotalKnieendoprothesen eingesetzt werden können, sondern auch Schlittenprothesen. - Die Aufnahme der Anatomie der Patienten muss durch ein bildloses Verfahren möglich sein, um eine zusätzliche Strahlenbelastung zu verhindern (Patientensicherheit). Zusätzlich führen bildgebende Untersuchungen während der Operation zu einem höheren Logistikaufwand und höheren Kosten. - Aufgrund der Platzbedingungen in den Operationssälen muss das Robotersystem möglichst klein und mobil sein. Deshalb darf das zu beschaffende Robotersystem keinen Roboterarm besitzen. - Vor allem bei Knieprothesen mit KobaltChromMolybdänLegierungen, sind Implantatallergien zu erwarten. Deshalb werden am Kniegelenk die wesentlich härteren Prothesen aus einer nickelfreien ZirkoniumLegierung eingesetzt. Das Robotersystem muss somit diese Art von Prothesen unterstützen (Patientensicherheit). - Bei dem Autonomiegrad muss es sich um ein passives System (maximal semiaktives System) handeln. - Eine Anbindung an das KIS/RIS der Firma Dedalus muss möglich sein. Das Robotersystem CORI OP System der Firma Smith & Nephew erfüllt alle genannten Anforderungen. Dies wird durch folgende Studie belegt: Marktübersicht: Roboterassistierte Endoprothetik | Die Orthopädie (springer.com). In der Schön Klinik Hamburg Eilbek sind außerdem bereits Prothesen der Firma Smith & Nephew im Einsatz. Das zu beschaffende Robotersystem muss deshalb Prothesen der Firma Smith & Nephew einsetzen können. Prothesen eines bestimmten Herstellers können aus technischen Gründen nur vom Robotersystem desselben Herstellers eingesetzt werden. Das Robotersystem CORI OP System wird auf dem Markt nur von der Firma Smith & Nephew vertrieben. Andere Anbieter für dieses Robotersystem gibt es nicht, so dass die Firma Smith & Nephew insoweit ein Ausschließlichkeitsmerkmal besitzt.
Interne Kennung: LOS1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33160000 Operationstechnik
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Zur Nachprüfung geltend gemachter Vergabeverstöße können sich Unternehmen nicht an die Vergabekammer wenden. Die Auftraggeber des hiesigen Vergabeverfahrens sind keine Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB und unterliegen daher nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern gemäß §§ 155 ff. GWB. Die freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung erfolgt lediglich zur Erfüllung von möglichen förderrechtlichen Auflagen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Schön Klinik Hamburg SE & Co. KG
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Smith & Nephew GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Cori
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Beschaffung eines Robotersystem im Bereich der Endoprothetik
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Schön Klinik Hamburg SE & Co. KG
Postanschrift: Dehnhaide 120
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22081
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +491604003888
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Smith & Nephew GmbH
Postanschrift: Friesenweg 30
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22763
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (0)40 87 97 44 0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: da75a540-c1c0-4e8f-87eb-d9c6fd9aaa4f - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/04/2024 15:58:58 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 236835-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 79/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/04/2024