1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: GKV-Spitzenverband
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kassenärztliche Bundesvereinigung K.d.Ö.R.
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Einrichtung und Betrieb der ASV-Servicestelle
Beschreibung: Im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V (ASV) ist der Betrieb einer bundesweiten Servicestelle inklusive einer Datenbank erforderlich (www.asv-servicestelle.de). Diese Servicestelle hat die Aufgabe, ASV-Teams (bzw. von diesen Beauftragten) die Registrierung und Pflege der Daten zu ermöglichen, ASV-Teamnummern zu vergeben sowie mit Dritten (u. a. Kassenärztliche Vereinigungen, Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen, Landeskrankenhausgesellschaften sowie erweiterte Landesausschüsse) und ASV-Teams zu kooperieren und sich auszutauschen. Die Abrechnung selber zählt nicht zur Aufgabenstellung. Es werden ausschließlich formale Prüfungen von der Servicestelle erwartet. Die Aufgabe der ASV-Servicestelle erfordert u. a. eine unmittelbare Kommunikation mit ASV-Teams sowie oben genannten Dritten über eine zu entwickelnde Webanwendung und telefonischen/schriftlichen Austausch. Die Webanwendung soll auch der Information der Öffentlichkeit über die Angebote zur ASV dienen. Die zu verwaltenden Daten enthalten personenbezogene und Sozialdaten, daher ist die komplette Dienstleistung innerhalb des Geltungsbereichs der Europäischen Union, des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz oder in einem Drittstaat sofern ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Artikel 45 DSGVO vorliegt und zusätzlich die sich aus dem Angemessenheitsbeschluss ergebenden Voraussetzungen (wie zum Beispiel erforderliche Zertifizierungen) vorliegen, zu erbringen. Die hier ausgeschriebene ASV-Servicestelle soll ihre Tätigkeit zum 15. März 2024 mit dem Aufbau der Infrastruktur sowie der Datenübernahme vom derzeitigen Dienstleister aufnehmen und zum Vertragsende des laufenden Vertrages ab dem 1. Juli 2024 den Regelbetrieb starten.
Kennung des Verfahrens: 09f301a3-458b-4a7a-a3ad-9a60c459828d
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75122000 Administrative Dienste im Gesundheitswesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Einrichtung und Betrieb der ASV-Servicestelle
Beschreibung: Im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V (ASV) ist der Betrieb einer bundesweiten Servicestelle inklusive einer Datenbank erforderlich (www.asv-servicestelle.de). Diese Servicestelle hat die Aufgabe, ASV-Teams (bzw. von diesen Beauftragten) die Registrierung und Pflege der Daten zu ermöglichen, ASV-Teamnummern zu vergeben sowie mit Dritten (u. a. Kassenärztliche Vereinigungen, Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen, Landeskrankenhausgesellschaften sowie erweiterte Landesausschüsse) und ASV-Teams zu kooperieren und sich auszutauschen. Die Abrechnung selber zählt nicht zur Aufgabenstellung. Es werden ausschließlich formale Prüfungen von der Servicestelle erwartet. Die Aufgabe der ASV-Servicestelle erfordert u. a. eine unmittelbare Kommunikation mit ASV-Teams sowie oben genannten Dritten über eine zu entwickelnde Webanwendung und telefonischen/schriftlichen Austausch. Die Webanwendung soll auch der Information der Öffentlichkeit über die Angebote zur ASV dienen. Die zu verwaltenden Daten enthalten personenbezogene und Sozialdaten, daher ist die komplette Dienstleistung innerhalb des Geltungsbereichs der Europäischen Union, des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz oder in einem Drittstaat sofern ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Artikel 45 DSGVO vorliegt und zusätzlich die sich aus dem Angemessenheitsbeschluss ergebenden Voraussetzungen (wie zum Beispiel erforderliche Zertifizierungen) vorliegen, zu erbringen. Die hier ausgeschriebene ASV-Servicestelle soll ihre Tätigkeit zum 15. März 2024 mit dem Aufbau der Infrastruktur sowie der Datenübernahme vom derzeitigen Dienstleister aufnehmen und zum Vertragsende des laufenden Vertrages ab dem 1. Juli 2024 den Regelbetrieb starten.
Interne Kennung: SV 23-15
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75122000 Administrative Dienste im Gesundheitswesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Realisierungskonzept
Beschreibung: Realisierungskonzept
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter:
Angebot:
Offizielle Bezeichnung: aQua-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: GKV-Spitzenverband
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 993-80122-96
Postanschrift: Reinhardtstr. 28
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 0 3020 62 88-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Kassenärztliche Bundesvereinigung K.d.Ö.R.
Registrierungsnummer: K.d.Ö.R.
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
Registrierungsnummer: DKG
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: VK Bund
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: aQua-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
Registrierungsnummer: AG Göttingen, HRB 2616
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: DEU
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 99121ead-854b-4450-82e0-496a88ef0fef - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/04/2024 08:01:17 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 229308-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 77/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/04/2024