1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für WE 143532: Bundesfinanzhof München, Ismaninger Straße 109 in 81675 München, WE 134987: Bundespolizeidirektion München, Infanteriestraße 6 in 80797 München, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München (Vergabenummer VOEK 267-23)
Beschreibung: Los 1 I. Grundleistungen: a) Objektleitung b) Stationärer Sicherheitsdienst II. Bedarfsleistung: - Objektleitung - Stationärer Sicherheitsdienst --- Los 2 I. Grundleistungen: a) Objektleitung b) Stationärer Sicherheitsdienst II. Bedarfsleistung: - Objektleitung - Stationärer Sicherheitsdienst
Kennung des Verfahrens: 8e8c17bc-0299-4191-9096-45cc828a1f2a
Interne Kennung: VOEK 267-23
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: "Soziale und andere besonderen Dienstleistungen“, § 106 Abs. 1 und 2 Ziff. 1 GWB, Art. 4 d und Art. 74 i.V.m. Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste, 79715000 Streifendienste, 79992000 Empfangsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1 WE 143532: Bundesfinanzhof München, Ismaninger Straße 109 in 81675 München Los 2 WE 134987:Bundespolizeidirektion München, Infanteriestr. 6 in 80797 München
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bieter sein genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. --- Prüfung und Wertung der Angebote Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. --- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 21.03.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. --- Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Die Beschreibung der jeweiligen Liegenschaft kann in den Anlagen C-02 Leistungsbeschreibung und Anlage C-03 Leistungsspezifischen nicht erschöpfend dargestellt werden, da es sich bei den Liegenschaften um ein jeweils großflächiges Gelände mit einer Vielzahl an Gebäuden und Eingängen handelt. Es wird daher dringend empfohlen sich die jeweilige Liegenschaft anzusehen. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren (vgl. Anlage B-01 Bewerbungsbedingungen). Ortsbesichtigungen können nur nach Absprache bis zum 18.03.2024 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zum 14.03.2024 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. --- Bei technischen Fragen zur e-Vergabe- Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (vgl. Ziffer 3 der Anlage B-03 zum Angebotsaufforderungsschreiben / Bieterauskunft Eignungskriterien)
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Bezug des Bieters zu Russland (vgl. Ziffer 4 der Anlage B-03 zum Angebotsaufforderungsschreiben / Bieterauskunft Eignungskriterien)
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für WE 143532: Bundesfinanzhof München, Ismaninger Straße 109 in 81675 München, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München (Vergabenummer VOEK 267-23)
Beschreibung: I. Grundleistungen: a) Objektleitung; Die Objektleitung hat die Gesamtverantwortung für die vom AN zu erbringende Bewachung. Die Objektleitung bzw. die Vertretung ist selbst nicht mit Arbeiten Pkt. 4.2 der LB beschäftigt, ist aber für die AG: in Einfachbesetzung Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage sowie den 24.12. und den 31.12. jeden Jahres) von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr telefonisch erreichbar. Bei Bedarf hat sich die Objektleitung, binnen 30 Minuten vor Ort einzufinden. Aufgaben der Objektleitung: Die Objektleitung hat die Gesamtverantwortung für die vom AN zu erbringende Bewachung und hat den ständigen Kontakt mit der AG zu halten. Aufgaben der Objektleitung sind insbesondere (Auszug aus LB): Teilnahme an der Kick-Off-Besprechung, Organisation, Planung und Kontrolle des störungsfreien Betriebsablaufes, Erkennen und korrigieren von Abweichungen in der Auftragserfüllung, Koordinierung, Anleitung, Führung und Kontrolle der eingesetzten Sicherheitsmitarbeitenden des AN, Überwachung und Umsetzung zur Einhaltung der Anforderung bzgl. der ordnungsgemäßen Ausrüstung, Kontinuierliche Einhaltung und Kontrolle der Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen. b) Stationärer Sicherheitsdienst; Der Stationäre Sicherheitsdienst erfolgt durch den AN in Einfachbesetzung. Die Pforte muss Montag bis Freitag durchgehend von 18:00 Uhr bis 07:00 Uhr besetzt werden sowie Samstag, Sonntag und Feiertag durchgehend von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr besetzt werden. Zu den Aufgaben des Stationären Sicherheitsdienstes gehören insbesondere (Auszug aus LB): Führen eines Wachbuches, Kontrolle des Zutritts zum Gebäude, bei Dienstangehörigen verbunden mit: Vorlage/Sichtkontrolle der Dienstausweise, Überwachung durch die Videoanlage, Beobachtung und Auswertung von live-Bildern der Videoanlage, gem. Pkt. 5 der LB, Betätigung der Türanlage, ausschließlich am Hauptportal, Einleitung von Alarmmaßnahmen und Alarmverfolgung, Kontrolle und Bedienung von sicherheitstechnischen Steuerungs-, Überwachungs- und Meldeanlagen (gem. Pkt. 5 der LB), Abschalten undAufschalten der: - Brandmeldeanlage (BMA), Einbruchmeldeanlage EMA), Überfallmeldeanlage (ÜMA). Zu den erweiterten Aufgaben des stationären Sicherheitsdienstes gehören (Auszug aus LB): Der stationäre Sicherheitsdienst führt in unregelmäßigen Abständen Kontrollgänge auf der Liegenschaft durch. Die Kontrollgänge sind wie folgt vorzunehmen: Montag bis Freitag 3 Kontrollen zwischen 18:00 Uhr bis 07:00 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertag 4 Kontrollen zwischen 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr, Ein Kontrollgang dauert jeweils mindestens 45min. Die genauen Zeitfenster in denen die Kontrollgänge durchzuführen sind, sind zuvor mit der AG abzustimmen und der Dienstanweisung zu entnehmen. Zusätzliche Aufgaben während der Kontrollgänge (Auszug aus LB): Kontrollgänge innerhalb der Objekte /Gebäude, Kontrollgänge außerhalb der Objekte /Gebäude, in unregelmäßigen Abständen, Kontrollgänge: zu Fuß, Verschließen/Aufschließen von Gebäuden (Anzahl Türen, Ort der Türen, gem. Lageplan Schließzeiten), Kontrolle der Verschlusssicherheit von Fenstern, Türen, Notausgängen und Toren und Zäunen, Objektsicherung bei besonderen Vorkommnissen, Kontrolle, dass sich keine unbefugten Personen auf dem Gelände aufhalten. II. Bedarfsleistung: a) Objektleitung; Die Objektleitung muss für die AG auf Aufforderung vor Ort zur Verfügung stehen und/oder an Terminen oder zusätzlichen Besprechungen teilnehmen. Bei Bedarf hat sich die Objektleitung innerhalb von 30 Minuten vor Ort einzufinden. b) Stationärer Sicherheitsdienst. Zu einer kurzfristigen Bedarfsänderung kann es unter Umständen aufgrund von besonderen Veranstaltungen kommen, die es erfordern, dass eine Pforte temporär anders besetzt sein muss. Zudem kann ein zusätzlicher Personalbedarf auch durch den Bedarf der Begleitung von z. B. besonderen Personen entstehen.
Interne Kennung: VOEK 267-23
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste, 79715000 Streifendienste, 79992000 Empfangsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ismaninger Straße 109
Stadt: München
Postleitzahl: 81675
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: WE 143532: Bundesfinanzhof München
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um fünf weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Der Vertrag endet spätestens zum 31.01.2035 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:startup# --- Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Anforderungen an das eingesetzte Personal Der AN verpflichtet sich, dass das im Sicherheitsdienst einzusetzende Personal die folgenden Voraussetzungen erfüllt: • körperlich, geistig und aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Leistungserbringung geeignet, • zuverlässig im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen, • ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild und gute Umgangsformen besitzt, • Alter: ab 18 Jahre. Der AN verpflichtet sich, dass spätestens 28 Kalendertage vor Leistungsbeginn (zum Zeitpunkt der Kick-Off Besprechung) für das gesamte zur Auftragsdurchführung eingesetzte Personal, inklusive Vertretung folgende Nachweise und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden (vgl. §128 Abs. 2 GWB): a) Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Funktion / Tätigkeitszuordnung, besondere Fähigkeiten, Bewacherregisteridentifikationsnummer, Dienstausweisnummer b) Nachweise und Bescheinigungen über die geforderten Qualifikationen: - Objektleitung • Werkschutzkraft mit IHK Abschluss oder gleich-/höherwertig, - Stationärer Sicherheitsdienst • Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder gleich-/höherwertig, c) unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen (Anlage C-08), d) Entwurf der Dienstanweisung gem. Punkt 6 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 zum Vertrag), e) Entwurf Schichtplan gem. Punkt 7 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 zum Vertrag) f) Muster des Dienstausweises nach § 18 Abs. 1 BewachV Der AN versichert, dass die Objektleitung und das im stationären Sicherheitsdienst eingesetzte Personal über mind. 2-jährige auftragsspezifische Erfahrung, entsprechend der jeweils zugeschriebenen Aufgabenfelder, bei der Bewachung vergleichbarer Objekte verfügt. Der AN versichert, dass die Objektleitung, soweit sie die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, über Deutschkenntnisse mindestens analog C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügt. Der AN versichert, dass das im stationären Sicherheitsdienst, soweit sie die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, über Deutschkenntnisse mindestens analog B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügt. Der AN versichert, dass das im stationären Sicherheitsdienst eingesetzte Personal über Erfahrungen in der Überwachung und Bedienung technischer Anlagen und Überwachungssysteme, die für die Leistungserbringung und Handlungsfähigkeit erforderlich sind verfügt und dies der AG nachweist. Der AN versichert, dass die Objektleitung über Fortgeschrittene Kenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel und MS-Word) verfügt und dies der AG nachweist. Der AN versichert, dass das im stationären Sicherheitsdienst eingesetzte Personal Grundkenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel und MS-Word) verfügt und dies der AG nachweist. Informationen zu der erforderlichen Sicherheitsüberprüfung entnehmen Sie bittedem Punkt 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: s. Anlage B-03 zum Angebotaufforderungsschreiben (Bieterauskunft, Eignungskriterien) - Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung - Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
Beschreibung: 6) Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 1,5 Mio. € (pro Schadensfall) Sachschäden: mindestens 1 Mio. € (pro Schadensfall) Vermögensschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall) Schlüssel-/Transponder-/Codekartenschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall) Schäden durch das Abhandenkommen bewachter Sachen: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall) Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall) Umweltschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall) - Ich erkläre, dass eine Versicherung der gesetzlichen Haftpflicht des Unternehmens bei Schäden durch Sicherheitsmitarbeitende besteht, die im ursächlichen Zusammenhang mit strafrechtlichen Handlungen bei Abhandenkommen, Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen besteht. - Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird. - Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. - Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle werde ich den Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung einreichen. 7) Angaben zu Umsätzen: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart Sicherheitsdienstleistungen, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: s. Anlage B-03 zum Angebotaufforderungsschreiben (Bieterauskunft, Eignungskriterien) - Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung - Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen - Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
Beschreibung: 8) Eigenerklärung über die Leistungserbringung - Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. - Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. - Eine Abschrift des aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Führungszeugnisses der Unternehmensleitung liegt meinem Angebot bei. - Ich erkläre, dass der Inhaber / die Leitungsperson meines / unseres Unternehmens zuverlässig und sachkundig i.S.v. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt. - Ich erkläre, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO) für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für mein / unser Unternehmen vorliegen. - Ich erkläre, dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen die gem. § 34a Abs. 1 a GewO und Bewachungsverordnung erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB) - Ein Nachweis der Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO liegt meinem Angebot bei. 9) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: - Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? - Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens: - Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: - Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: 10) Angaben zu Referenzen Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Mindestanforderungen bei Angebotsabgabe für Los 1: Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag mindestens den folgenden Leistungsumfang erreicht: mind. 150.000 € netto pro Jahr (bei 1 von 3 Referenzen) mind. 100.000 € netto pro Jahr (bei 2 von 3 Referenzen) Von den drei Referenzen muss zudem mindestens eine Referenz den Einsatz von (durchschnittlich) mindestens 2 sicherheitsüberprüften Mitarbeiter mit einer einfachen Sicherheitsüberprüfung im Bereich Geheimschutz gem.§ 8 Abs. 1 SÜG (Ü1) oder eine Überprüfung nach § 7 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) oder eine Sicherheitsüberprüfung im Bereich Geheimschutz SÜG (Ü2 Sab) gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 betreffen. Vergleichbar ist eine Referenz mit einer gleichgelagerten Prüfung durch eine zuständige öffentliche Stelle eines Bundeslandes. Eine der vorgenannten Referenzen kann dadurch ersetzt werden, dass sich das Unternehmen sich in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft beim BMWK befindet oder in den letzten 5 Jahren befand, wobei Aufträge mit sicherheitsüberprüftem Personal (VS-Aufträge) darzulegen sind. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann nicht dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen: - Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u. a.), - Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), - Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (inkl. Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse), - jährlicher Leistungsumfang (in € netto), - Anteil des stationären Sicherheitsdienstes an der Gesamtleistung in %, - Anteil der durchschnittlich eingesetzten Mitarbeiter mit SÜ 2 -Überprüfung, - Leistungszeitraum, - Leistungsart.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Preis 100 %: Als Wertungspreis wird die Summe des jährlichen Gesamtnettopreises einschließlich aller Preise für die Einmal-, Grund- und Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 15/04/2024
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: 1.1 Allgemeine Anforderungen Auf der zu bewachenden Liegenschaft befinden sich sicherheitsempfindliche Stellen gem. § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 1 Abs. 5 und § 34 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) und der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (Sabotageschutz). Das gesamte zur Leistungserbringung vorgesehene Personal inkl. Vertretungs- und Bedarfspersonal (einschließlich Unterauftragnehmer) muss daher über eine erfolgreich absolvierte Sicherheitsüberprüfung SÜ 2 Sab. (Sicherheitsüberprüfungsstufe – SÜ) verfügen oder bereit sein, sich einer solchen zu unterziehen. Die Überprüfung muss vor dem erstmaligen Einsatz abgeschlossen und gegenüber der AG nachgewiesen bzw. durch die/den Geheimschutzbeauftragte/n der AG freigegeben werden. Gleiches gilt auch für das Vertretungspersonal. Um Personallücken vorzubeugen, ist daher stets eine ausreichende Personenanzahl mit Sicherheitsüberprüfung vorzuhalten (Reserve). Vom AN ist grundsätzlich sicherzustellen, dass das einzusetzende, noch nicht überprüfte Personal sich bereit erklärt, sich der geforderten Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Die Zuständigkeit für die Sicherheitsüberprüfung für das einzusetzenden Personal (Beschäftigte des AN) liegt gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG grundsätzlich bei der AG (BImA - Stabsbereich Innenrevi-sion und Governance), es sei denn der AN befindet sich bereits in der Geheimschutzbetreuung beim BMWK. In diesem Fall oder sofern einzusetzendes Personal des AN bereits durch eine andere öffentliche Stelle sicherheitsüberprüft ist, können bereits bestehende Sicherheitsüberprüfungen genutzt werden. Kosten für die Sicherheitsüberprüfung fallen für den AN nicht an. 1.2 Pflichten des Auftragnehmers Nach Zuschlagserteilung hat der AN eine bevollmächtigte Person sowie eine Vertretung zu benennen, die die Koordination einschließlich des gesamten Schriftwechsels zum in Rede stehenden Verfahren der Sicherheitsüberprüfung übernimmt (Ansprechpartner/in). Die Versendung von Unterlagen für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung durch den Stabsbereich Innenrevision und Governance erfolgt ausschließlich an den/die Ansprechpartner/in des AN. Der AN übergibt der AG unverzüglich, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung eine Auflistung des gesamten für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Personals (einschließlich Vertretungen sowie personalfluktuationsbedingter Reserve) mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Bewacherregisteridentifikationsnummer, Meldeadresse des Hauptwohnsitzes, Nr. des gültigen Ausweisdokumentes, Funktion/Tätigkeitszuordnung, gegebenenfalls vorhandene Stufe bzw. Art der Sicherheitsüberprüfung nebst Datum der letzten Aktualisierung sowie zuständige Stelle. 1.3 Sicherheitsüberprüfung Der Stabsbereich Innenrevision und Governance der AG übermittelt dem/der Ansprechpartner/in die Unterlagen zur Durchführung der Sicherheitsüberprüfung für die Sicherheitsmitarbeiter, die bislang noch über keine gültige Sicherheitsüberprüfung verfügen (gemäß § 9 SÜG - erweiterte Sicherheits-überprüfung im Bereich des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes: SÜ 2 Sab). Der AN verpflichtet sich, dem Stabsbereich Innenrevision und Governance innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Unterlagen, die Sicherheitserklärungen aller zu überprüfenden Personen zu übergeben. Der AN stellt sicher, dass die Unterlagen vollständig ausgefüllt sind und den Ausfüllhinweisen entsprechen. Die Sicherheitsüberprüfung wird mit Verpflichtung und Betrauung der einzusetzenden Personen durch den Stabsbereich Innenrevision und Governance abgeschlossen. Darüber informiert der Stabsbereich Innenrevision und Governance den/die Ansprechpartner/in des AN. Die Überprüfung von Personen mit Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder nicht in EU-Staaten oder von ausländischen Staatsangehörigen kann, je nach Einzelfall und Herkunftsland, mitunter unmöglich sein bzw. führt in jedem Fall zu längeren Verfahrenslaufzeiten. Die Anmeldung solcher Personen zur Überprüfung birgt die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den AN das Risiko, dass diese Personen nicht eingesetzt werden können. Dies ist bei der Benennung des vorgesehenen einzusetzenden Personals zu berücksichtigen. Erfahrungsgemäß ist durchschnittlich mit folgenden Bearbeitungszeiten für eine Sicherheitsüberprüfung zu rechnen: SÜ 2 Sab: 5 Monate. Es ist nicht auszuschließen, dass sich auf der Grundlage der Festlegungen des Nutzers die Sicherheits- und/oder Geheimschutzanforderungen ggf. auch kurzfristig ändern können.
Frist für die Erlangung der Sicherheitsüberprüfung: 01/11/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/04/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 184 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für WE 134987: Bundespolizeidirektion München, Infanteriestraße 6 in 80797 München, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München (Vergabenummer VOEK 267-23)
Beschreibung: I. Grundleistungen: a) Objektleitung; Die Objektleitung hat die Gesamtverantwortung für die vom AN zu erbringende Bewachung. Die Objektleitung bzw. die Vertretung ist selbst nicht mit Arbeiten Pkt. 4.2 der LB beschäftigt. Die Objektleitung erfolgt durch den AN: in Einfachbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar. Bei Bedarf hat sich die Objektleitung innerhalb von 60 Minuten vor Ort einzufinden. Aufgaben der Objektleitung: Die Objektleitung hat die Gesamtverantwortung für die vom AN zu erbringende Bewachung und hat den ständigen Kontakt mit der AG zu halten. Aufgaben der Objektleitung sind insbesondere Auszug aus LB): Teilnahme an der Kick-Off-Besprechung, Teilnahme an Abstimmungsterminen bei Bedarf, Organisation, Planung und Kontrolle des störungsfreien Betriebsablaufes, Kontinuierliche Einhaltung und Kontrolle der Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen. b) Stationäre Sicherheitsdienst; Der Stationäre Sicherheitsdienst erfolgt durch den AN vor Ort: in Zweifachbesetzung. Das Wachgebäude muss: Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage (24/7) von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr dauerhaft besetzt sein. Aufgaben des Stationären Sicherheitsdienstes (Auszug aus LB): Zu den Aufgaben des Stationären Sicherheitsdienstes gehören insbesondere: Führen eines Wachbuches, Führen eines Besucherbuches (Eintragung von Besuchern (Vor- und Zuname), „Kommen- und Gehen-Zeit“, Unternehmensname, etwaige Auffälligkeiten, Angabe des Eintragenden), Bedienung der Videoanlage und Überwachung durch die Videoanlage (siehe Pkt. 5 der LB): des Bereichs der Schrankenanlage, der Toranlage im Außenbereich, des Bereiches zwischen der Einfriedung und der jeweiligen Gebäudeaußenhaut, der Tiefgarage, Kontrolle der Ein- und Ausfahrberechtigung (gem. Dienstanweisung), Beflaggung der Dienstgebäude gem. dem aktuell gültigen Beflaggungserlass der Bundesregierung sowie die vom Bundeministerium des Inneren, für Bau und Heimat angeordnete zusätzliche Beflaggung (Sonderbeflaggung), Rücksprachen mit der Zuständigen Stelle der BPOL bei Einlassbegehren unangemeldeter Besucher/Firmen (gem. Dienstanweisung). Zu den erweiterten Aufgaben des stationären Sicherheitsdienstes gehören: Ein Sicherheitsmitarbeitender des Stationäre Sicherheitsdienst führt in Einfachbesetzung in unregelmäßigen Abständen täglich 16 Kontrollgänge, mit den Pkt. 4.2.3 der LB genannten Aufgaben, auf der Liegenschaft durch. Die Kontrollgänge sind wie folgt vorzunehmen: Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage (24/7) in der Zeit von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr Die Dauer je Kontrolle beträgt i.d.R. ca. 30 Minuten. Zwischen den Kontrollgängen im Objekt sind durch diesen Sicherheitsmitarbeitenden die Aufgaben gem. 4.2.2 der LB im Wachgebäude auszuführen. Die genauen Zeitfenster für die Kontrollgänge sind mit der AG abzustimmen und in der Dienstanweisung zu vermerken. Aufgaben während der Kontrollgänge (Auszug aus LB): Kontrollgänge außerhalb der Objekte /Gebäude, Kontrollgänge: zu Fuß, Kontrolle der Verschlusssicherheit von Fenstern, Türen, Notausgängen und Toren und Zäunen, Kontrolle der gesamten Objekteinfriedung (Zaun) auf Öffnungen oder Auffälligkeiten, Kontrolle, dass sich keine unbefugten Personen auf dem Gelände aufhalten. II. Bedarfsleistung: a) Objektleitung; Die Objektleitung muss für die AG auf Aufforderung vor Ort zur Verfügung stehen und/oder an Jour Fixe Terminen oder zusätzlichen Besprechungen teilnehmen. Bei Bedarf hat sich die Objektleitung innerhalb von 60 Minuten vor Ort einzufinden. b) Stationärer Sicherheitsdienst; Zu einer kurzfristigen Bedarfsänderung kann es unter Umständen aufgrund von besonderen Veranstaltungen kommen, die es erfordern, dass eine Pforte temporär anders besetzt sein muss. Zudem kann ein zusätzlicher Personalbedarf auch durch den Bedarf der Begleitung von z. B. Handwerkern entstehen.
Interne Kennung: VOEK 267-23
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste, 79715000 Streifendienste, 79992000 Empfangsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Infanteriestr. 6
Stadt: München
Postleitzahl: 80797
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: WE 134987: Bundespolizeidirektion München
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um fünf weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Der Vertrag endet spätestens zum 31.01.2035 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:startup# --- Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: 1. Anforderungen an das eingesetzte Personal Der AN verpflichtet sich, dass das im Sicherheitsdienst einzusetzende Personal die folgenden Voraussetzungen erfüllt: • körperlich, geistig und aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Leistungserbringung geeignet, • zuverlässig im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen, • ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild und gute Umgangsformen besitzt, • Alter: ab 18 Jahre Der AN verpflichtet sich, dass spätestens 28 Kalendertage vor Leistungsbeginn (zum Zeitpunkt der Kick-Off Besprechung) für das gesamte zur Auftragsdurchführung eingesetzte Personal, inklusive Vertretung folgende Nachweise und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden (vgl. §128 Abs. 2 GWB): a) Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Funktion / Tätigkeitszuordnung, besondere Fähigkeiten, Bewacherregisteridentifikationsnummer, Dienstausweisnummer b) Nachweise und Bescheinigungen über die geforderten Qualifikationen: - Objektleitung • Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder gleich-/höherwertig, - Stationärer Sicherheitsdienst • Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder gleich-/höherwertig, c) unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen (Anlage C-08), d) Entwurf der Dienstanweisung gem. Punkt 6 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 zum Vertrag), e) Entwurf Schichtplan gem. Punkt 7 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 zum Vertrag) f) Muster des Dienstausweises nach § 18 Abs. 1 BewachV Der AN versichert, dass die Objektleitung und das im stationären Sicherheitsdienst eingesetzte Personal über mind. 2-jährige auftragsspezifische Erfahrung, entsprechend der jeweils zugeschriebenen Aufgabenfelder, bei der Bewachung vergleichbarer Objekte verfügt. Der AN versichert, dass die Objektleitung, soweit sie die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, über Deutschkenntnisse mindestens analog B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügt. Der AN versichert, dass das im stationären Sicherheitsdienst, soweit sie die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, über Deutschkenntnisse mindestens analog B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügt. Der AN versichert, dass das im stationären Sicherheitsdienst über eine Qualifikation zum Ersthelfer verfügt (nicht älter als 2 Jahre) und hat im Leistungszeitraum dafür Sorge zu tragen, dass das eingesetzte Personal seine Qualifikation zum Ersthelfer beibehält und die erforderlichen Aus-/Fortbildungen besucht und wird dies der AG nachweist. Der AN versichert, dass die Objektleitung über Fortgeschrittene Kenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel und MS-Word) verfügt und dies der AG nachweist. Der AN versichert, dass das im stationären Sicherheitsdienst eingesetzte Personal Grundkenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel und MS-Word) verfügt und dies der AG nachweist. 2 Zutrittsbeschränkungen Anforderung Bundespolizei (BPOL): Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/ Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdunternehmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat die Auftrag-nehmerin ihre Beschäftigten spätestens 1 Woche vor erster Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdunternehmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Informationen zu der erforderlichen Sicherheitsüberprüfung entnehmen Sie bittedem Punkt 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: s. Anlage B-03 zum Angebotaufforderungsschreiben (Bieterauskunft, Eignungskriterien) - Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung - Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
Beschreibung: 6) Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 1,5 Mio. € (pro Schadensfall) Sachschäden: mindestens 1 Mio. € (pro Schadensfall) Vermögensschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall) Schlüssel-/Transponder-/Codekartenschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall) Schäden durch das Abhandenkommen bewachter Sachen: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall) Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall) Umweltschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall) - Ich erkläre, dass eine Versicherung der gesetzlichen Haftpflicht des Unternehmens bei Schäden durch Sicherheitsmitarbeitende besteht, die im ursächlichen Zusammenhang mit strafrechtlichen Handlungen bei Abhandenkommen, Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen besteht. - Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird. - Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. - Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle werde ich den Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung einreichen. 7) Angaben zu Umsätzen: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart Sicherheitsdienstleistungen, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: s. Anlage B-03 zum Angebotaufforderungsschreiben (Bieterauskunft, Eignungskriterien) - Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung - Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen - Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
Beschreibung: 8) Eigenerklärung über die Leistungserbringung - Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. - Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. - Eine Abschrift des aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Führungszeugnisses der Unternehmensleitung liegt meinem Angebot bei. - Ich erkläre, dass der Inhaber / die Leitungsperson meines / unseres Unternehmens zuverlässig und sachkundig i.S.v. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt. - Ich erkläre, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO) für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für mein / unser Unternehmen vorliegen. - Ich erkläre, dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen die gem. § 34a Abs. 1 a GewO und Bewachungsverordnung erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB) - Ein Nachweis der Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO liegt meinem Angebot bei. 9) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: - Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? - Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens: - Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: - Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: 10) Angaben zu Referenzen Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Mindestanforderungen bei Angebotsabgabe für Los 2: Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag mindestens den folgenden Leistungsumfang erreicht: mind. 400.000 € netto pro Jahr (bei 1 von 3 Referenzen) mind. 250.000 € netto pro Jahr (bei 2 von 3 Referenzen) Von den drei Referenzen muss zudem mindestens eine Referenz den Einsatz von (durchschnittlich) mindestens 4 sicherheitsüberprüften Mitarbeiter mit einer einfachen Sicherheitsüberprüfung im Bereich Geheimschutz gem.§ 8 Abs. 1 SÜG (Ü1) oder eine Überprüfung nach § 7 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) oder eine Sicherheitsüberprüfung im Bereich Geheimschutz SÜG (Ü2 Sab) gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 betreffen. Vergleichbar ist eine Referenz mit einer gleichgelagerten Prüfung durch eine zuständige öffentliche Stelle eines Bundeslandes. Eine der vorgenannten drei Referenzen kann dadurch ersetzt werden, dass sich das Unternehmen sich in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft beim BMWK befindet oder in den letzten 5 Jahren befand, wobei Aufträge mit sicherheitsüberprüftem Personal (VS-Aufträge) darzulegen sind. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann nicht dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen: - Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u. a.), - Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), - Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (inkl. Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse), - jährlicher Leistungsumfang (in € netto), - Anteil des stationären Sicherheitsdienstes an der Gesamtleistung in % - Anteil der durchschnittlich eingesetzten Mitarbeiter mit SÜ 1 -Überprüfung - Leistungszeitraum, - Leistungsart.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Preis 100 %: Als Wertungspreis wird die Summe des jährlichen Gesamtnettopreises einschließlich aller Preise für die Einmal-, Grund- und Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 15/04/2024
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: 1.1 Allgemeine Anforderungen Auf der zu bewachenden Liegenschaft befinden sich sicherheitsempfindliche Stellen gem. § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 1 Abs. 5 und § 34 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) und der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (Sabotageschutz). Das gesamte zur Leistungserbringung vorgesehene Personal inkl. Vertretungs- und Bedarfspersonal (einschließlich Unterauftragnehmer) muss daher über eine erfolgreich absolvierte Sicherheitsüberprüfung SÜ 1 (Sicherheitsüberprüfungsstufe – SÜ) verfügen oder bereit sein, sich einer solchen zu unterziehen. Die Überprüfung muss vor dem erstmaligen Einsatz abgeschlossen und gegenüber der AG nachgewiesen bzw. durch die/den Geheimschutzbeauftragte/n der AG freigegeben werden. Gleiches gilt auch für das Vertretungspersonal. Um Personallücken vorzubeugen, ist daher stets eine ausreichende Personenanzahl mit Sicherheitsüberprüfung vorzuhalten (Reserve). Vom AN ist grundsätzlich sicherzustellen, dass das einzusetzende, noch nicht überprüfte Personal sich bereit erklärt, sich der geforderten Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Die Zuständigkeit für die Sicherheitsüberprüfung für das einzusetzenden Personal (Beschäftigte des AN) liegt gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG grundsätzlich bei der AG (BImA - Stabsbereich Innenrevi-sion und Governance ), es sei denn der AN befindet sich bereits in der Geheimschutzbetreuung beim BMWK. In diesem Fall oder sofern einzusetzendes Personal des AN bereits durch eine andere öffentliche Stelle sicherheitsüberprüft ist, können bereits bestehende Sicherheitsüberprüfungen genutzt werden. Kosten für die Sicherheitsüberprüfung fallen für den AN nicht an. 1.2 Pflichten des Auftragnehmers Nach Zuschlagserteilung hat der AN eine bevollmächtigte Person sowie eine Vertretung zu benennen, die die Koordination einschließlich des gesamten Schriftwechsels zum in Rede stehenden Verfahren der Sicherheitsüberprüfung übernimmt (Ansprechpartner/in). Die Versendung von Unterlagen für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung durch den Stabsbereich Innenrevision und Governance erfolgt ausschließlich an den/die Ansprechpartner/in des AN. Der AN übergibt der AG unverzüglich, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung eine Auflistung des gesamten für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Personals (einschließlich Vertretungen sowie personalfluktuationsbedingter Reserve) mit folgenden Angaben: - Name, Vorname, Bewacherregisteridentifikationsnummer, Meldeadresse des Hauptwohnsitzes, Nr. des gültigen Ausweisdokumentes, Funktion/Tätigkeitszuordnung, gegebenenfalls vorhandene Stufe bzw. Art der Sicherheitsüberprüfung nebst Datum der letzten Aktualisierung sowie zuständige Stelle. 1.3 Sicherheitsüberprüfung Der Stabsbereich Innenrevision und Governance der AG übermittelt dem/der Ansprechpartner/in die Unterlagen zur Durchführung der Sicherheitsüberprüfung für die Sicherheitsmitarbeiter, die bislang noch über keine gültige Sicherheitsüberprüfung verfügen (gemäß § 8 SÜG – Einfache Sicherheitsüberprüfung: SÜ 1). Der AN verpflichtet sich, dem Stabsbereich Innenrevision und Governance innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Unterlagen, die Sicherheitserklärungen aller zu überprüfenden Perso-nen zu übergeben. Der AN stellt sicher, dass die Unterlagen vollständig ausgefüllt sind und den Ausfüllhinweisen entsprechen. Die Sicherheitsüberprüfung wird mit Verpflichtung und Betrauung der einzusetzenden Personen durch den Stabsbereich Innenrevision und Governance abgeschlossen. Darüber informiert der Stabsbereich Innenrevision und Governance den/die Ansprechpartner/in des AN. Die Überprüfung von Personen mit Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder nicht in EU-Staaten oder von ausländischen Staatsangehörigen kann, je nach Einzelfall und Herkunftsland, mitunter unmöglich sein bzw. führt in jedem Fall zu längeren Verfahrenslaufzeiten. Die Anmeldung solcher Personen zur Überprüfung birgt die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den AN das Risiko, dass diese Personen nicht eingesetzt werden können. Dies ist bei der Benennung des vorgesehenen einzusetzenden Personals zu berücksichtigen. Erfahrungsgemäß ist durchschnittlich mit folgenden Bearbeitungszeiten für eine Sicherheitsüberprüfung zu rechnen: SÜ 1: 5 Monate. Es ist nicht auszuschließen, dass sich auf der Grundlage der Festlegungen des Nutzers die Sicherheits- und/oder Geheimschutzanforderungen ggf. auch kurzfristig ändern können.
Frist für die Erlangung der Sicherheitsüberprüfung: 01/11/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/04/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 184 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer: 0204: 991-80032-33
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Verdingung
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 0228/94990
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0002
Beschreibung der Änderungen: 5.1.6 Allgemeine Informationen Der Satz: "14 Kalendertage vor Leistungsbeginn ist ein Waffenschein nach § 10, Absatz 4 WaffG oder die Eintragung in eine bereits vorhandene WBK nach § 10, Absatz 1, Satz 1 WaffG vorzulegen." ist ersatzlos entfallen.
Änderung der Auftragsunterlagen am: 09/04/2024
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0002
Beschreibung der Änderungen: 5.1.9 Eignungskriterien Kriterium : Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Der Punkt: "- Ich erkläre, dass eine Versicherung besteht, die das Risiko des Umgangs mit Schusswaffen durch die Wachpersonen umfasst." ist ersatzlos entfallen.
Änderung der Auftragsunterlagen am: 09/04/2024
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0002
Beschreibung der Änderungen: 5.1.9 Eignungskriterien Kriterium : Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Die Punkte: "Eigenerklärung gem. § 10 WaffG - Ich erkläre, dass der Inhaber/die Leitungsperson meines/unseres Unternehmens über die waffenrechtliche Erlaubnis in Form der Waffenbesitzkarte (WBK) gem. § 10 Abs. 1 WaffG verfügt." und "- Anteil des bewaffneten stationären Sicherheitsdienstes an der Gesamtleistung in %" sind ersatzlos entfallen.
Änderung der Auftragsunterlagen am: 09/04/2024
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2de431f9-1e75-45fa-8d03-adca2358de98 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftragsbekanntmachung – Sonderregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 213450-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 72/2024
Datum der Veröffentlichung: 11/04/2024