Deutschland – Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr – Zentrale Gepäckdienstleistungen am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER)

211329-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr – Zentrale Gepäckdienstleistungen am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER)
OJ S 71/2024 10/04/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Flughafenanlagen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Zentrale Gepäckdienstleistungen am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER)
Beschreibung: Die Gepäckabfertigung am Flughafen BER erfolgt im Wesentlichen über die Infrastruktur und Systeme des Flughafens, der sogenannten Zentralen Infrastruktur (ZI), Umfang und Schnittstellen der ZI sind gemäß Bodenabfertigungsdienst-Verordnung (BADV) im Flugplatzhandbuch BER geregelt. Die FBB hat zur Sicherstellung einer optimalen Nutzung der Abfertigungskapazitäten und zur Gewährleistung des erforderlichen Sicherheitsniveaus im Interesse aller Nutzer zentrale Infrastruktureinrichtungen im Sinne der Bodenabfertigungsdienstverordnung definiert. Zu den zentralen Infrastruktureinrichtungen zählen unter anderem Vorhaltung, Bereitstellung, Instandhaltung und Betrieb der Gepäckförderanlagen sowie die Gepäckwannenbewirtschaftung. Die zu erbringenden Leistungen sind größtenteils Bestandteil dieser zentralen Infrastrukturdienstleistungen. Es handelt sich um eine Leistung nach BADV; allerdings nicht um eine beschränkte Leistung eines Bodenverkehrsdienstleisters, sondern um die ZI-Leistungen gemäß §6 BADV, der besagt: Zentralen Infrastruktureinrichtungen zur Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten, die aufgrund ihrer Komplexität oder aus Kosten- oder Umweltschutzgründen nicht geteilt oder in mehrfacher Ausführung geschaffen werden können (Bsp: Gepäckförderanlage), werden vom Flugplatzunternehmer oder einem von ihm damit Beauftragten verwaltet und betrieben. Dazu gehören im Wesentlichen die folgenden Leistungen: - Störungsbehebung an den Gepäcksortieranlagen - Manuelle Kodierung von nicht automatisch erkannten/sortierten Gepäckstücken - Rückführung von Gepäckwannen - Sortierung / Bereitstellung von Groß- und Sondergepäck - Betreuung der Gepäckausgabe - Bedarfsweise Bedienung des manuellen Frühgepäckspeichers - Unterstützung beim Monitoring zur Störungsminimierung - Gepäcktransportleistungen nach Bedarf - Unterstützung im Räumungsfall Die Leistungserbringung erfolgt täglich an allen Wochen-, Sonn- und Feiertagen entsprechend den Betriebszeiten des Flughafens. Der voraussichtliche Einsatzbedarf des jeweiligen Folgemonats wird vom Auftraggeber ca. zehn Tage vor Beginn des Kalendermonats im Voraus definiert und dem Auftragnehmer schriftlich übergeben. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt insgesamt maximal 7 Jahre (5 Jahre fest, Option Verlängerung um bis zu max. 24 Monate). Leistungsbeginn ist voraussichtlich der 01.02.2025 (abhängig von einer angemessenen Frist nach der Zuschlagserteilung). Eine Weitergabe an Unterauftragnehmer durch den Bewerber ist in beschränktem Umfang zugelassen, jedoch dürfen diese Unterauftragnehmer wiederum keine weiteren Unterauftragnehmer beauftragen. Die Bewerber, die einen oder mehrere Unterauftragnehmer beschäftigen, tragen dafür Sorge, dass die Unterauftragnehmer den Verpflichtungen der BADV nachkommen und melden der FBB den Namen der betreffenden Unterauftragnehmer und deren Tätigkeiten mit der einzureichenden Bewerbung.
Kennung des Verfahrens: 697e7897-b8ef-4873-987b-01ff03aa282a
Interne Kennung: EA-2024-0020 (E)
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63730000 Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH  
Stadt: Flughafen Berlin-Brandenburg
Postleitzahl: 12529
Land, Gliederung (NUTS): Dahme-Spreewald (DE406)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: (1) Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe, mit der ggf. noch nicht bekannt gemachte Vergabeunterlagen versendet werden. (2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion im Bietercockpit (https://vergabekooperation.berlin/NetServer) der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme) und des Aktenzeichens EA-2024-0020 (EU) zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 02.05.2024, 12:00 Uhr eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: (https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp). Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. (3) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. (4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. (5) Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich innerhalb des Sicherheitsbereichs nach LuftSiG befinden. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden daher die Vergabeunterlagen (VU) nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt. Der Vertragsentwurf folgt mit den Vergabeunterlagen. Der Auftraggeber wird die Vergabeunterlagen erst mit der "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" zur Verfügung stellen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Zentrale Gepäckdienstleistungen am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER)
Beschreibung: Bei der zu vergebenden Leistungen handelt es sich um die Durchführung von zentralen Gepäckdienstleistungen am Flughafen BER. Dazu gehören im Wesentlichen die folgenden Leistungen: - Störungsbehebung an den Gepäcksortieranlagen - Manuelle Kodierung von nicht automatisch erkannten/sortierten Gepäckstücken - Rückführung von Gepäckwannen - Sortierung / Bereitstellung von Groß- und Sondergepäck - Betreuung der Gepäckausgabe - Bedarfsweise Bedienung des manuellen Frühgepäckspeichers - Unterstützung beim Monitoring zur Störungsminimierung - Gepäcktransportleistungen nach Bedarf - Unterstützung im Räumungsfall Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt insgesamt maximal 7 Jahre (5 Jahre fest, Option Verlängerung um bis zu max. 24 Monate). Leistungsbeginn ist voraussichtlich der 01.02.2025 (abhängig von einer angemessenen Frist nach der Zuschlagserteilung). Schätzmenge der Rahmenvereinbarung: 733.600 Stunden, die vorgenannte Schätzmenge stellt auch die Höchstmenge dar, die aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63730000 Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH  
Stadt: Flughafen Berlin-Brandenburg
Postleitzahl: 12529
Land, Gliederung (NUTS): Dahme-Spreewald (DE406)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 60 Monat
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Option Verlängerung des Vertrages: Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers in Textform gegenüber dem Auftragnehmer maximal zweimal um jeweils bis zu 12 Monate verlängert werden. Der Abruf kann monatsweise erfolgen. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende in Textform erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: (1) Für einen geordneten Betriebsübergang innerhalb der komplexen Dienstleistung plant der AG einen Leistungsbeginn parallel zum aktuellen AN. Es ist vorgesehen, die Aufgaben bis zum 31.03.2025 phasenweise von einem Dienstleister an den anderen zu übertragen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: (1) Der Bewerber hat einen Teilnahmeantrag vorzulegen. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Im Fall einer BewGe ist das Formblatt von dieser abzugeben. (2) Vorlage einer Kopie Auszugs aus dem Handelsregister oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers/Mitglieds der Bewerbergemeinschaft eine Eintragung vorgesehen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen nicht älter als 6 Monate sein); im Falle einer Bewerbergemeinschaft gilt die Vorlagepflicht für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert. Im Falle der Eignungsleihe gilt die Vorlagepflicht zusätzlich für jedes eignungsverleihende Unternehmen. (3) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. (4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der Konzessionsgeber stellt hierzu das Formblatt "Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014" zur Verfügung. Im Falle einer BewGe ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Im Falle der Eignungsleihe gilt die Vorlagepflicht zusätzlich für jedes eignungsverleihende Unternehmen. (5) Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. BewGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerbergemeinschaftserklärung" zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. (6) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur Verfügung. (7) Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/die BewGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend. 1) Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (€ netto) des Bewerbers/der BewGe bezogen auf den Auftragsgegenstand (Gepäckdienstleistungen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2022-2023; alternativ, wenn 2023 noch nicht abgeschlossen ist: 2020-2021-2022). Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BewGe BewGe bezogen auf den Auftragsgegenstand (Gepäckdienstleitungen) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (netto), der in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021-2022-2023; alternativ, wenn 2023 noch nicht abgeschlossen ist: 2020-2021-2022) erzielt worden sein muss. Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren. Die Umsatzangaben sind in Tabellenform für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. Der AG stellt hierzu das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/die BewGe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend. (1.) Unternehmensreferenzen: Es ist mindestens eine Unternehmensreferenz von dem Bewerber/ der BewGe aufzuführen und zu beschreiben, bei der die erbrachten Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen (gemäß Bekanntmachung) vergleichbar sind. Hinsichtlich Art und Umfang sind Referenzen vergleichbar, wenn die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Referenz kann dabei einen Einzelauftrag oder eine Leistungserbringung im Zuge eines Rahmenvertrages betreffen. Für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb müssen Referenzen vorgelegt werden, welche jeweils die folgenden Mindestanforderungen erfüllen: 1.1. Die als Referenz benannte Leistung muss mindestens eine Leistung gemäß a) oder b) nachweisen: a) Gepäckabfertigung gemäß Auszug aus Anlage 1 Nr. 3 BADV (die Gepäckabfertigung umfasst die Behandlung des Gepäcks im Sortierraum, die Sortierung des Gepäcks, seine Vorbereitung für den Abflug, das Be- und Entladen der Fahrzeuge oder Anlagen, mit denen das Gepäck zwischen Flugzeug und Sortierraum befördert wird, sowie die Gepäckbeförderung zwischen Sortierraum und Ausgaberaum) b) Vorfelddienste gemäß Auszug aus Anlage 1 Nr. 5.4 BADV (das Be- und Entladen des Flugzeugs, einschließlich der Bereitstellung und Einsatz der erforderlichen Mittel sowie Beförderung des Gepäcks zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude) nachweisen. 1.2. Die als Referenz benannte Leistung muss auf einem Verkehrsflughafen innerhalb der Europäischen Union ausgeführt worden sein, der im jeweiligen Referenzeitraum mindestens 2 Mio. Passagieren pro Jahr abgefertigt hat. 1.3. Die als Referenz benannte Leistung muss über die Dauer von mindestens 12 Monaten ununterbrochen innerhalb des Zeitraums von 5 Jahren vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge erbracht worden sein. Sofern der Bewerber / die BewGe auf Aufträge verweist, die zwar zum überwiegenden Teil in den vergangen fünf Jahren erbracht wurden, jedoch auch in der Zukunft erbracht werden bzw. erbracht werden sollen, weist die Vergabestelle vorsorglich darauf hin, dass von der Vergabestelle für die Prüfung der Mindestanforderungen zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb und für eine eventuelle Wertung der Referenzen ausschließlich Angaben aus der Vergangenheit herangezogen werden. Der Bewerber / die BewGe kann sich somit bei der Angabe der Referenzen nicht auf Prognosen oder Schätzungen in der Zukunft stützen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren. Die Darstellung der Unternehmensreferenzen hat in Tabellenform zu erfolgen. Hierfür stellt der Auftraggeber ein Formular zur Verfügung, das von den Bewerbern/ der BewGe genutzt werden soll. Die Darstellung aller Referenzen muss nachfolgende Angaben beinhalten - Name und Adresse des Auftraggebers samt Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber/ Konzessionsgeber ggf. mit Telefon-Nummer und Email- Adresse, - Zeitraum der Leistungserbringung (Vertragsdauer), - Gesamtauftragswert bzw. Jahresauftragswert (in EUR, netto), - Bezeichnung und Kurzbeschreibung der Art und Umfang der erbrachten Leistungen, - Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht werden, insoweit jeweils mit Angabe des Anteils der Eigenleistungen, des Kooperationspartners und der jeweiligen Kooperationsform. (Hinweis: Bei geringen Anteil der Eigenleistung behält sich die FBB vor, die Referenz nicht zu berücksichtigen.). 2. Personelle Ausstattung und Leistungsfähigkeit Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften sollen zum Nachweis ihrer personellen Ausstattung für die zu erbringenden Leistungen folgende Angaben machen: Erklärung des Bewerbers/der BewGe über die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2022-2023; alternativ, wenn 2023 noch nicht abgeschlossen ist: 2020-2021-2022), welche zum vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen bzw. erbracht haben. Die Angaben sind für jedes Jahr separat anzugeben. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt eine durchschnittliche Anzahl von 50 Mitarbeitern des Bewerbers /der BewGe, die in den letzten drei Geschäftsjahren (2021-2022-2023; alternativ, wenn 2023 noch nicht abgeschlossen ist: 2020-2021-2022), bezogen auf den Auftragsgegenstand (Gepäckdienstleitungen) jeweils vergleichbare Leistungen erbringen bzw. erbracht haben. Für die geforderten Referenzangaben stellt der Auftraggeber das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Leistungserbringung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalkonzept
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: gemäß Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 13/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen. Alle Bewerber, die die Mindeststandards erfüllen und gegen die keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: (1) Das vom AN einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn: a) die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfung (gem. §7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben u. nachweislich vollumfänglich für die Tätigkeiten geschult sein b) körperlich belastbar und schichtdiensttauglich sein c) über sehr gute Deutschkenntnisse (mind. B2) und flughafenspezifische Grundkenntnisse in Englisch (mind. A2) verfügen d) über Kenntnisse zu grundlegenden Abfertigungsprozessen am Flughafen verfügen (2) Der AN muss folgende Versicherungen nachzuweisen: 1. Betriebshaftpflichtversicherung unter Einschluss einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen und Sachschäden, inkl. nicht zugelassener Fahrzeuge. 2. Sofern der Auftragnehmer eine Fahrgenehmigung im Sicherheitsbereich erhält, benötigt er hierfür eine Deckungssumme für die Kfz-Haftpflichtversicherung im Sinne der KFZ Pflichtversicherung (PflVG) für zugelassene Fahrzeuge in Höhe von 100 Mio. €
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Finanzielle Vereinbarung: gemäß Vergabeunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden. 2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werdeen. 3. Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden. 4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. 5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Registrierungsnummer: DE 223892319
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 1b  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12529
Land, Gliederung (NUTS): Dahme-Spreewald (DE406)
Land: Deutschland
Telefon: +49 306091-70642
Fax: +49 306091-70641
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107  
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1719
Fax: +49 331866-1652
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 93448875-d83a-4198-8812-b2366eb803cd - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/04/2024 13:48:24 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 211329-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 71/2024
Datum der Veröffentlichung: 10/04/2024