5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: § 45 (4) Nr. 2 VgV, § 45 (4) Nr. 4 VgV
Beschreibung: § 45 (4) Nr. 2 VgV: Angaben zum Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 5 Mio € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio € abschließen werde(n). Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis ist als Anlage beigefügt. § 45 (4) Nr. 4 VgV: Erklärung über den Gesamtumsatz und zu dem Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren. Jahr, Gesamtumsatz, Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: § 46 (3) Nr. 1 und § 75 (5) VgV
Beschreibung: Ausführung von Leistungen in den letzten Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Nicht älter als 8 Jahre Stichtag 01.01.2016. Berufserfahrung des Projektleiters/der Projektleiterin: mind. 5 Jahre. Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge: Siehe Matrix Auswahlkriterien und formale Prüfung Teilnahmewettbewerb und jeweilige Referenzbögen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: § 46 (3) Nr. 8 VgV, § 46 (3) Nr. 9 VgV, § 46 (3) Nr. 2 und Nr. 6 VgV
Beschreibung: § 46 (3) Nr. 8 VgV: Die Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen mit extra ausgewiesenen Führungskräften, ggf. auf gesonderter Anlage darstellen. § 46 (3) Nr. 9 VgV: Angaben zur Ausstattung, Geräte und technischer Ausrüstung über die der Bewerber oder Bieter zur Erfüllung der Dienstleistung verfügt. § 46 (3) Nr. 2 und Nr. 6 VgV: Angabe zu den Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen bzw. zu den Führungskräften des Unternehmens. Namen der Personen mit Funktion (auch technische Leitung). Berufliche Qualifikation.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: § 44 (1) VgV
Beschreibung: Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: § 46 (3) Nr. 3 VgV: Angaben zu Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Gewährleistung der Qualität.
Beschreibung: Der Bewerber beschreibt die Maßnahmen, die er in seinem Unternehmen verfolgt, um die Qualität seiner Leistungen allgemein zu gewährleisten (z.B. Art der Qualitätssicherung, Zertifizierung, Sicherstellung der Qualifizierung der Mitarbeiter, Schulungen). Die Vergabestelle bewertet die Angaben qualitativ. Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge: Siehe Matrix Auswahlkriterien und formale Prüfung Teilnahmewettbewerb und jeweilige Referenzbögen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektleitung, Bauleitung, Personalkonzept (45%), Unterkriterium: Darstellung der Projektleitung (35%), Unterkriterium: Darstellung des Personalkonzeptes (10%) . (Details siehe Matrix Wertungskriterien).
Beschreibung: Projektleitung, Bauleitung, Personalkonzept (45%), Unterkriterium Darstellung der Projektleitung (35%), Unterkriterium Darstellung des Personalkonzeptes (10%). (Details siehe Matrix Wertungskriterien).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 45
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorarangebot inkl. Nebenkosten, Zuschlägen und Besonderen Leistungen (50%), Stundensätze (5%). (Details siehe Matrix Wertungskriterien).
Beschreibung: Honorarangebot inkl. Nebenkosten, Zuschlägen und Besonderen Leistungen (50%), Stundensätze (5%). (Details siehe Matrix Wertungskriterien).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 55
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 25/03/2024 14:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe die gesetzlichen Bestimmungen, insb. § 56 VgV.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das deutsche Vergaberecht enthält Rügeobliegenheiten der Bewerber*innen, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt. In § 160 Abs. 3 GWB heißt es: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer (§ 156 GWB): Finanzbehörde, Vergabekammer (FB VK), Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg