1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gewobag RS GmbH & Co. KG
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kronberg/Gewobag Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Treucon/Gewobag Projektentwicklung Schönerlinder Straße GmbH & Co. KG
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: ZS Gewobag Projektentwicklung Wendenschloßstraße GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: ZS Gewobag Projektentwicklung Hohensaatener Str. GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gewobag KA GmbH & Co KG
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Potsdamer Str. 148 GmbH & Co KG
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Pallasseum Wohnbauten KG
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Bestandsinvestition Aufzugsanlagen 2024-25
Beschreibung: Insgesamt sollen 77 Aufzüge modernisiert bzw. auf den derzeitigen Stand der Technik angehoben werden. Die vorliegende Ausschreibung teilt sich in 10 Lose (Los 12-21) auf, welche sich aufgrund der Leistungsorte ergeben.
Kennung des Verfahrens: 3fd39a35-8242-4598-881f-a8d8fed6b64a
Interne Kennung: 078-24
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45313100 Installation von Aufzügen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: a) Die auf der elektronisch angegebenen eVergabeplattform abrufbaren Unterlagen sind zwingend zu verwenden. Interessierte Bieter werden gebeten, sich auf der eVergabeplattform als Bieter mit ihren Kontaktdaten registrieren zu lassen, damit sie gegebenenfalls Page 2/7 über Antworten zu Bieterfragen und Klarstellungen informiert werden können. Sofern keine Registrierung erfolgt, haben sich die Bieter selbst auf der angegebenen eVergabeplattform über etwaige Veränderungen im Verfahren zu informieren. b) Die Angebotsunterlagen sind auszufüllen und elektronisch auf der angegebenen eVergabeplattform einzureichen. c) Fragen können bis zum 14.03.2024 über die eVergabeplattform gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt auf elektronischem Wege über die eVergabeplattform; die Antworten werden aus Gründen der Gleichbehandlung und der Transparenz grundsätzlich allen Bietern anonymisiert zur Verfügung gestellt. Etwaige mündlich erteilte Auskünfte sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Bestätigung in Textform. Verbindlich und bindend für den Auftraggeber sind allein die von ihm über die eVergabeplattform verschickten Mitteilungen in Textform. d) Bewerbergemeinschaften haben die bereitgestellte Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und einzureichen, wonach sie im Fall einer Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung bilden und in der sie einen bevollmächtigten Vertreter benennen. e) Bieter, die sich hinsichtlich der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen berufen, haben mit ihrem Angebot die bereitgestellte Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen, wonach die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber tatsächlich zur Verfügung stehen f) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Angebot eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 10
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 sowie § 124 GWB vorliegen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: L12 mit 5 Aufzügen
Beschreibung: Es sollen 5 Aufzugsanlagen modernisiert bzw auf den derzeitigen Stand der Technik angehoben werden. Bei den Liegenschaften handelt es sich um vollständig vermietete Wohngebäude. Dementsprechend ist bei der De- und Montage ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der UVV, sowie auf die Sauberkeit in den öffentlichen Bereichen zu legen. Es ist vorgesehen, die gesamten Bestandsschächte, sowie ggfs. die vorhandenen Triebwerksräume in ihren baulichen Abmessungen vollständig zu übernehmen, so dass keine Veränderungen an der bestehenden Substanz durchgeführt werden müssen. Es ist geplant, die Leistungen im ersten Halbjahr 2024 zu vergeben und die bauliche Umsetzung in jeweils 2024 und 2025 abzuschließen. Hierbei wird in den Anhängen zum Leistungsverzeichnis, auf das Jahr der Umsetzung eines jeden Aufzuges verwiesen.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45313100 Installation von Aufzügen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Vor der Zuschlagserteilung sind dem AG die erforderlichen Kapazitäten zur Umsetzung der gesamten Leistung im vorgegebenen Umsetzungszeitraum pro Los nachzuweisen. Im Rahmen der Prüfungs-u. Wertungsphase wird es ein Aufklärungsgespräch zu den vorhandenen Kapazitäten geben. Kommt ein Bieter nach Betrachtung der Zuschlagslimitierung für mehrere Lose in Betracht, muss der Bieter auch für diese Lose auch die Kapazitäten nachweisen. Die Bieter haben die Möglichkeit auf alle 10 Lose ein Angebot abzugeben, können jedoch nur für maximal 4 Lose den Zuschlag erhalten. Hat ein Bieter für mehr als 4 Lose die wirtschaftlichsten Angebote abgegeben, wird die Zuschlagslimitierung wie folgt umgesetzt: Für den Fall, dass ein Bieter in mehr als 4 Losen als wirtschaftlichster Bieter obsiegend sein sollte, werden nur diejenigen 4 Lose bezuschlagt, welche im Zusammenhang mit dem Zuschlag für die anderen Lose die gesamtwirtschaftlichste Loskombination darstellen. Die Bezuschlagung erfolgt unter Berücksichtigung der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtheit aller Lose. Es werden die 4 Angebote bezuschlagt, die unter der vorgenannten Berücksichtigung die 4 wirtschaftlichsten Ergebnisse in der Gesamtschau der Lose gewährleisten. Folglich erhält das Angebot (maximal 4 Lose) den Zuschlag, welche in Kombination mit dem Angebot des jeweils Zweitplatzierten aus den anderen Losen, die insgesamt 4 wirtschaftlichsten Gesamtergebnisse darstellen. Eine Ausnahme zur vorgenannten Regelung ist das Los 10 (L21). Aufgrund der Größe des Loses 10 (L21), können Bieter neben dem Los 10 (L21) allerdings nur maximal 2 weitere Lose erhalten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. §98c AufenthG vorliegen, Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EUAusland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EUAusland.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sind die Netto-Jahresumsätze für vergleichbare Leistungen zu benennen. Den Vergleichsmaßstab bildet die Beschreibung der Leistung im Leistungsverzeichnis, wobei der Hauptleistungsgegenstand den Leistungen dieses Vergabeverfahrens entsprechen muss. Umsatz für vergleichbare Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre. Los 1 (L12): [Betrag gelöscht] EUR netto Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 2,5 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen, sowie einer Deckungssumme von mindestens EUR 500.000 für Vermögensschäden, jeweils 2fach maximiert auf alle Versicherungsfälle. Die Versicherung ist binnen 10 Werktagen nach Vertragsunterzeichnung und vor Beginn der Leistungserbringung unaufgefordert nachzuweisen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Gefordert sind Mindestangaben zu Referenzen mindestens 3 Projekten aus den letzten 5 Jahren mit vergleichbaren Leistungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 99 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe § 16a EU VOB/A
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemein-schaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot /Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt sind, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bewerbergemeinschaft gebildet worden ist.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
Organisation, die Angebote bearbeitet: Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: L13 mit 7 Aufzügen
Beschreibung: Es sollen 7 Aufzugsanlagen modernisiert bzw auf den derzeitigen Stand der Technik angehoben werden. Bei den Liegenschaften handelt es sich um vollständig vermietete Wohngebäude. Dementsprechend ist bei der De- und Montage ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der UVV, sowie auf die Sauberkeit in den öffentlichen Bereichen zu legen. Es ist vorgesehen, die gesamten Bestandsschächte, sowie ggfs. die vorhandenen Triebwerksräume in ihren baulichen Abmessungen vollständig zu übernehmen, so dass keine Veränderungen an der bestehenden Substanz durchgeführt werden müssen. Es ist geplant, die Leistungen im ersten Halbjahr 2024 zu vergeben und die bauliche Umsetzung in jeweils 2024 und 2025 abzuschließen. Hierbei wird in den Anhängen zum Leistungsverzeichnis, auf das Jahr der Umsetzung eines jeden Aufzuges verwiesen.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45313100 Installation von Aufzügen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Vor der Zuschlagserteilung sind dem AG die erforderlichen Kapazitäten zur Umsetzung der gesamten Leistung im vorgegebenen Umsetzungszeitraum pro Los nachzuweisen. Im Rahmen der Prüfungs-u. Wertungsphase wird es ein Aufklärungsgespräch zu den vorhandenen Kapazitäten geben. Kommt ein Bieter nach Betrachtung der Zuschlagslimitierung für mehrere Lose in Betracht, muss der Bieter auch für diese Lose auch die Kapazitäten nachweisen. Die Bieter haben die Möglichkeit auf alle 10 Lose ein Angebot abzugeben, können jedoch nur für maximal 4 Lose den Zuschlag erhalten. Hat ein Bieter für mehr als 4 Lose die wirtschaftlichsten Angebote abgegeben, wird die Zuschlagslimitierung wie folgt umgesetzt: Für den Fall, dass ein Bieter in mehr als 4 Losen als wirtschaftlichster Bieter obsiegend sein sollte, werden nur diejenigen 4 Lose bezuschlagt, welche im Zusammenhang mit dem Zuschlag für die anderen Lose die gesamtwirtschaftlichste Loskombination darstellen. Die Bezuschlagung erfolgt unter Berücksichtigung der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtheit aller Lose. Es werden die 4 Angebote bezuschlagt, die unter der vorgenannten Berücksichtigung die 4 wirtschaftlichsten Ergebnisse in der Gesamtschau der Lose gewährleisten. Folglich erhält das Angebot (maximal 4 Lose) den Zuschlag, welche in Kombination mit dem Angebot des jeweils Zweitplatzierten aus den anderen Losen, die insgesamt 4 wirtschaftlichsten Gesamtergebnisse darstellen. Eine Ausnahme zur vorgenannten Regelung ist das Los 10 (L21). Aufgrund der Größe des Loses 10 (L21), können Bieter neben dem Los 10 (L21) allerdings nur maximal 2 weitere Lose erhalten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. §98c AufenthG vorliegen, Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EUAusland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EUAusland.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sind die Netto-Jahresumsätze für vergleichbare Leistungen zu benennen. Den Vergleichsmaßstab bildet die Beschreibung der Leistung im Leistungsverzeichnis, wobei der Hauptleistungsgegenstand den Leistungen dieses Vergabeverfahrens entsprechen muss. Umsatz für vergleichbare Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre. Los 2 (L13): [Betrag gelöscht] EUR netto Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 2,5 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen, sowie einer Deckungssumme von mindestens EUR 500.000 für Vermögensschäden, jeweils 2fach maximiert auf alle Versicherungsfälle. Die Versicherung ist binnen 10 Werktagen nach Vertragsunterzeichnung und vor Beginn der Leistungserbringung unaufgefordert nachzuweisen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Gefordert sind Mindestangaben zu Referenzen mindestens 3 Projekten aus den letzten 5 Jahren mit vergleichbaren Leistungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 99 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe § 16a EU VOB/A
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemein-schaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot /Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt sind, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bewerbergemeinschaft gebildet worden ist.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
Organisation, die Angebote bearbeitet: Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: L14 mit 7 Aufzügen
Beschreibung: Es sollen 7 Aufzugsanlagen modernisiert bzw auf den derzeitigen Stand der Technik angehoben werden. Bei den Liegenschaften handelt es sich um vollständig vermietete Wohngebäude. Dementsprechend ist bei der De- und Montage ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der UVV, sowie auf die Sauberkeit in den öffentlichen Bereichen zu legen. Es ist vorgesehen, die gesamten Bestandsschächte, sowie ggfs. die vorhandenen Triebwerksräume in ihren baulichen Abmessungen vollständig zu übernehmen, so dass keine Veränderungen an der bestehenden Substanz durchgeführt werden müssen. Es ist geplant, die Leistungen im ersten Halbjahr 2024 zu vergeben und die bauliche Umsetzung in jeweils 2024 und 2025 abzuschließen. Hierbei wird in den Anhängen zum Leistungsverzeichnis, auf das Jahr der Umsetzung eines jeden Aufzuges verwiesen.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45313100 Installation von Aufzügen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Vor der Zuschlagserteilung sind dem AG die erforderlichen Kapazitäten zur Umsetzung der gesamten Leistung im vorgegebenen Umsetzungszeitraum pro Los nachzuweisen. Im Rahmen der Prüfungs-u. Wertungsphase wird es ein Aufklärungsgespräch zu den vorhandenen Kapazitäten geben. Kommt ein Bieter nach Betrachtung der Zuschlagslimitierung für mehrere Lose in Betracht, muss der Bieter auch für diese Lose auch die Kapazitäten nachweisen. Die Bieter haben die Möglichkeit auf alle 10 Lose ein Angebot abzugeben, können jedoch nur für maximal 4 Lose den Zuschlag erhalten. Hat ein Bieter für mehr als 4 Lose die wirtschaftlichsten Angebote abgegeben, wird die Zuschlagslimitierung wie folgt umgesetzt: Für den Fall, dass ein Bieter in mehr als 4 Losen als wirtschaftlichster Bieter obsiegend sein sollte, werden nur diejenigen 4 Lose bezuschlagt, welche im Zusammenhang mit dem Zuschlag für die anderen Lose die gesamtwirtschaftlichste Loskombination darstellen. Die Bezuschlagung erfolgt unter Berücksichtigung der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtheit aller Lose. Es werden die 4 Angebote bezuschlagt, die unter der vorgenannten Berücksichtigung die 4 wirtschaftlichsten Ergebnisse in der Gesamtschau der Lose gewährleisten. Folglich erhält das Angebot (maximal 4 Lose) den Zuschlag, welche in Kombination mit dem Angebot des jeweils Zweitplatzierten aus den anderen Losen, die insgesamt 4 wirtschaftlichsten Gesamtergebnisse darstellen. Eine Ausnahme zur vorgenannten Regelung ist das Los 10 (L21). Aufgrund der Größe des Loses 10 (L21), können Bieter neben dem Los 10 (L21) allerdings nur maximal 2 weitere Lose erhalten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. §98c AufenthG vorliegen, Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EUAusland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EUAusland.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sind die Netto-Jahresumsätze für vergleichbare Leistungen zu benennen. Den Vergleichsmaßstab bildet die Beschreibung der Leistung im Leistungsverzeichnis, wobei der Hauptleistungsgegenstand den Leistungen dieses Vergabeverfahrens entsprechen muss. Umsatz für vergleichbare Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre. Los 3 (L14): [Betrag gelöscht] EUR netto Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 2,5 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen, sowie einer Deckungssumme von mindestens EUR 500.000 für Vermögensschäden, jeweils 2fach maximiert auf alle Versicherungsfälle. Die Versicherung ist binnen 10 Werktagen nach Vertragsunterzeichnung und vor Beginn der Leistungserbringung unaufgefordert nachzuweisen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Gefordert sind Mindestangaben zu Referenzen mindestens 3 Projekten aus den letzten 5 Jahren mit vergleichbaren Leistungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 99 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe § 16a EU VOB/A
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemein-schaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot /Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt sind, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bewerbergemeinschaft gebildet worden ist.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: L15 mit 7 Aufzügen
Beschreibung: Es sollen 7 Aufzugsanlagen modernisiert bzw auf den derzeitigen Stand der Technik angehoben werden. Bei den Liegenschaften handelt es sich um vollständig vermietete Wohngebäude. Dementsprechend ist bei der De- und Montage ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der UVV, sowie auf die Sauberkeit in den öffentlichen Bereichen zu legen. Es ist vorgesehen, die gesamten Bestandsschächte, sowie ggfs. die vorhandenen Triebwerksräume in ihren baulichen Abmessungen vollständig zu übernehmen, so dass keine Veränderungen an der bestehenden Substanz durchgeführt werden müssen. Es ist geplant, die Leistungen im ersten Halbjahr 2024 zu vergeben und die bauliche Umsetzung in jeweils 2024 und 2025 abzuschließen. Hierbei wird in den Anhängen zum Leistungsverzeichnis, auf das Jahr der Umsetzung eines jeden Aufzuges verwiesen.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45313100 Installation von Aufzügen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Vor der Zuschlagserteilung sind dem AG die erforderlichen Kapazitäten zur Umsetzung der gesamten Leistung im vorgegebenen Umsetzungszeitraum pro Los nachzuweisen. Im Rahmen der Prüfungs-u. Wertungsphase wird es ein Aufklärungsgespräch zu den vorhandenen Kapazitäten geben. Kommt ein Bieter nach Betrachtung der Zuschlagslimitierung für mehrere Lose in Betracht, muss der Bieter auch für diese Lose auch die Kapazitäten nachweisen. Die Bieter haben die Möglichkeit auf alle 10 Lose ein Angebot abzugeben, können jedoch nur für maximal 4 Lose den Zuschlag erhalten. Hat ein Bieter für mehr als 4 Lose die wirtschaftlichsten Angebote abgegeben, wird die Zuschlagslimitierung wie folgt umgesetzt: Für den Fall, dass ein Bieter in mehr als 4 Losen als wirtschaftlichster Bieter obsiegend sein sollte, werden nur diejenigen 4 Lose bezuschlagt, welche im Zusammenhang mit dem Zuschlag für die anderen Lose die gesamtwirtschaftlichste Loskombination darstellen. Die Bezuschlagung erfolgt unter Berücksichtigung der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtheit aller Lose. Es werden die 4 Angebote bezuschlagt, die unter der vorgenannten Berücksichtigung die 4 wirtschaftlichsten Ergebnisse in der Gesamtschau der Lose gewährleisten. Folglich erhält das Angebot (maximal 4 Lose) den Zuschlag, welche in Kombination mit dem Angebot des jeweils Zweitplatzierten aus den anderen Losen, die insgesamt 4 wirtschaftlichsten Gesamtergebnisse darstellen. Eine Ausnahme zur vorgenannten Regelung ist das Los 10 (L21). Aufgrund der Größe des Loses 10 (L21), können Bieter neben dem Los 10 (L21) allerdings nur maximal 2 weitere Lose erhalten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. §98c AufenthG vorliegen, Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EUAusland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EUAusland.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sind die Netto-Jahresumsätze für vergleichbare Leistungen zu benennen. Den Vergleichsmaßstab bildet die Beschreibung der Leistung im Leistungsverzeichnis, wobei der Hauptleistungsgegenstand den Leistungen dieses Vergabeverfahrens entsprechen muss. Umsatz für vergleichbare Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre. Los 4 (L15): [Betrag gelöscht] EUR netto Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 2,5 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen, sowie einer Deckungssumme von mindestens EUR 500.000 für Vermögensschäden, jeweils 2fach maximiert auf alle Versicherungsfälle. Die Versicherung ist binnen 10 Werktagen nach Vertragsunterzeichnung und vor Beginn der Leistungserbringung unaufgefordert nachzuweisen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Gefordert sind Mindestangaben zu Referenzen mindestens 3 Projekten aus den letzten 5 Jahren mit vergleichbaren Leistungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 99 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe § 16a EU VOB/A
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemein-schaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot /Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt sind, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bewerbergemeinschaft gebildet worden ist.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: L16 mit 8 Aufzügen
Beschreibung: Es sollen 8 Aufzugsanlagen modernisiert bzw auf den derzeitigen Stand der Technik angehoben werden. Bei den Liegenschaften handelt es sich um vollständig vermietete Wohngebäude. Dementsprechend ist bei der De- und Montage ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der UVV, sowie auf die Sauberkeit in den öffentlichen Bereichen zu legen. Es ist vorgesehen, die gesamten Bestandsschächte, sowie ggfs. die vorhandenen Triebwerksräume in ihren baulichen Abmessungen vollständig zu übernehmen, so dass keine Veränderungen an der bestehenden Substanz durchgeführt werden müssen. Es ist geplant, die Leistungen im ersten Halbjahr 2024 zu vergeben und die bauliche Umsetzung in jeweils 2024 und 2025 abzuschließen. Hierbei wird in den Anhängen zum Leistungsverzeichnis, auf das Jahr der Umsetzung eines jeden Aufzuges verwiesen.
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45313100 Installation von Aufzügen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Vor der Zuschlagserteilung sind dem AG die erforderlichen Kapazitäten zur Umsetzung der gesamten Leistung im vorgegebenen Umsetzungszeitraum pro Los nachzuweisen. Im Rahmen der Prüfungs-u. Wertungsphase wird es ein Aufklärungsgespräch zu den vorhandenen Kapazitäten geben. Kommt ein Bieter nach Betrachtung der Zuschlagslimitierung für mehrere Lose in Betracht, muss der Bieter auch für diese Lose auch die Kapazitäten nachweisen. Die Bieter haben die Möglichkeit auf alle 10 Lose ein Angebot abzugeben, können jedoch nur für maximal 4 Lose den Zuschlag erhalten. Hat ein Bieter für mehr als 4 Lose die wirtschaftlichsten Angebote abgegeben, wird die Zuschlagslimitierung wie folgt umgesetzt: Für den Fall, dass ein Bieter in mehr als 4 Losen als wirtschaftlichster Bieter obsiegend sein sollte, werden nur diejenigen 4 Lose bezuschlagt, welche im Zusammenhang mit dem Zuschlag für die anderen Lose die gesamtwirtschaftlichste Loskombination darstellen. Die Bezuschlagung erfolgt unter Berücksichtigung der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtheit aller Lose. Es werden die 4 Angebote bezuschlagt, die unter der vorgenannten Berücksichtigung die 4 wirtschaftlichsten Ergebnisse in der Gesamtschau der Lose gewährleisten. Folglich erhält das Angebot (maximal 4 Lose) den Zuschlag, welche in Kombination mit dem Angebot des jeweils Zweitplatzierten aus den anderen Losen, die insgesamt 4 wirtschaftlichsten Gesamtergebnisse darstellen. Eine Ausnahme zur vorgenannten Regelung ist das Los 10 (L21). Aufgrund der Größe des Loses 10 (L21), können Bieter neben dem Los 10 (L21) allerdings nur maximal 2 weitere Lose erhalten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. §98c AufenthG vorliegen, Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EUAusland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EUAusland.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sind die Netto-Jahresumsätze für vergleichbare Leistungen zu benennen. Den Vergleichsmaßstab bildet die Beschreibung der Leistung im Leistungsverzeichnis, wobei der Hauptleistungsgegenstand den Leistungen dieses Vergabeverfahrens entsprechen muss. Umsatz für vergleichbare Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre. Los 5 (L16): [Betrag gelöscht] EUR netto Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 2,5 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen, sowie einer Deckungssumme von mindestens EUR 500.000 für Vermögensschäden, jeweils 2fach maximiert auf alle Versicherungsfälle. Die Versicherung ist binnen 10 Werktagen nach Vertragsunterzeichnung und vor Beginn der Leistungserbringung unaufgefordert nachzuweisen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Gefordert sind Mindestangaben zu Referenzen mindestens 3 Projekten aus den letzten 5 Jahren mit vergleichbaren Leistungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 99 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe § 16a EU VOB/A
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemein-schaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot /Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt sind, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bewerbergemeinschaft gebildet worden ist.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: L17 mit 7 Aufzügen
Beschreibung: Es sollen 7 Aufzugsanlagen modernisiert bzw auf den derzeitigen Stand der Technik angehoben werden. Bei den Liegenschaften handelt es sich um vollständig vermietete Wohngebäude. Dementsprechend ist bei der De- und Montage ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der UVV, sowie auf die Sauberkeit in den öffentlichen Bereichen zu legen. Es ist vorgesehen, die gesamten Bestandsschächte, sowie ggfs. die vorhandenen Triebwerksräume in ihren baulichen Abmessungen vollständig zu übernehmen, so dass keine Veränderungen an der bestehenden Substanz durchgeführt werden müssen. Es ist geplant, die Leistungen im ersten Halbjahr 2024 zu vergeben und die bauliche Umsetzung in jeweils 2024 und 2025 abzuschließen. Hierbei wird in den Anhängen zum Leistungsverzeichnis, auf das Jahr der Umsetzung eines jeden Aufzuges verwiesen.
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45313100 Installation von Aufzügen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Vor der Zuschlagserteilung sind dem AG die erforderlichen Kapazitäten zur Umsetzung der gesamten Leistung im vorgegebenen Umsetzungszeitraum pro Los nachzuweisen. Im Rahmen der Prüfungs-u. Wertungsphase wird es ein Aufklärungsgespräch zu den vorhandenen Kapazitäten geben. Kommt ein Bieter nach Betrachtung der Zuschlagslimitierung für mehrere Lose in Betracht, muss der Bieter auch für diese Lose auch die Kapazitäten nachweisen. Die Bieter haben die Möglichkeit auf alle 10 Lose ein Angebot abzugeben, können jedoch nur für maximal 4 Lose den Zuschlag erhalten. Hat ein Bieter für mehr als 4 Lose die wirtschaftlichsten Angebote abgegeben, wird die Zuschlagslimitierung wie folgt umgesetzt: Für den Fall, dass ein Bieter in mehr als 4 Losen als wirtschaftlichster Bieter obsiegend sein sollte, werden nur diejenigen 4 Lose bezuschlagt, welche im Zusammenhang mit dem Zuschlag für die anderen Lose die gesamtwirtschaftlichste Loskombination darstellen. Die Bezuschlagung erfolgt unter Berücksichtigung der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtheit aller Lose. Es werden die 4 Angebote bezuschlagt, die unter der vorgenannten Berücksichtigung die 4 wirtschaftlichsten Ergebnisse in der Gesamtschau der Lose gewährleisten. Folglich erhält das Angebot (maximal 4 Lose) den Zuschlag, welche in Kombination mit dem Angebot des jeweils Zweitplatzierten aus den anderen Losen, die insgesamt 4 wirtschaftlichsten Gesamtergebnisse darstellen. Eine Ausnahme zur vorgenannten Regelung ist das Los 10 (L21). Aufgrund der Größe des Loses 10 (L21), können Bieter neben dem Los 10 (L21) allerdings nur maximal 2 weitere Lose erhalten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. §98c AufenthG vorliegen, Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EUAusland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EUAusland.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sind die Netto-Jahresumsätze für vergleichbare Leistungen zu benennen. Den Vergleichsmaßstab bildet die Beschreibung der Leistung im Leistungsverzeichnis, wobei der Hauptleistungsgegenstand den Leistungen dieses Vergabeverfahrens entsprechen muss. Umsatz für vergleichbare Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre. Los 6 (L17): [Betrag gelöscht] EUR netto Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 2,5 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen, sowie einer Deckungssumme von mindestens EUR 500.000 für Vermögensschäden, jeweils 2fach maximiert auf alle Versicherungsfälle. Die Versicherung ist binnen 10 Werktagen nach Vertragsunterzeichnung und vor Beginn der Leistungserbringung unaufgefordert nachzuweisen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Gefordert sind Mindestangaben zu Referenzen mindestens 3 Projekten aus den letzten 5 Jahren mit vergleichbaren Leistungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 99 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe § 16a EU VOB/A
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemein-schaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot /Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt sind, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bewerbergemeinschaft gebildet worden ist.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: L18 mit 7 Aufzügen
Beschreibung: Es sollen 7 Aufzugsanlagen modernisiert bzw auf den derzeitigen Stand der Technik angehoben werden. Bei den Liegenschaften handelt es sich um vollständig vermietete Wohngebäude. Dementsprechend ist bei der De- und Montage ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der UVV, sowie auf die Sauberkeit in den öffentlichen Bereichen zu legen. Es ist vorgesehen, die gesamten Bestandsschächte, sowie ggfs. die vorhandenen Triebwerksräume in ihren baulichen Abmessungen vollständig zu übernehmen, so dass keine Veränderungen an der bestehenden Substanz durchgeführt werden müssen. Es ist geplant, die Leistungen im ersten Halbjahr 2024 zu vergeben und die bauliche Umsetzung in jeweils 2024 und 2025 abzuschließen. Hierbei wird in den Anhängen zum Leistungsverzeichnis, auf das Jahr der Umsetzung eines jeden Aufzuges verwiesen.
Interne Kennung: 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45313100 Installation von Aufzügen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Vor der Zuschlagserteilung sind dem AG die erforderlichen Kapazitäten zur Umsetzung der gesamten Leistung im vorgegebenen Umsetzungszeitraum pro Los nachzuweisen. Im Rahmen der Prüfungs-u. Wertungsphase wird es ein Aufklärungsgespräch zu den vorhandenen Kapazitäten geben. Kommt ein Bieter nach Betrachtung der Zuschlagslimitierung für mehrere Lose in Betracht, muss der Bieter auch für diese Lose auch die Kapazitäten nachweisen. Die Bieter haben die Möglichkeit auf alle 10 Lose ein Angebot abzugeben, können jedoch nur für maximal 4 Lose den Zuschlag erhalten. Hat ein Bieter für mehr als 4 Lose die wirtschaftlichsten Angebote abgegeben, wird die Zuschlagslimitierung wie folgt umgesetzt: Für den Fall, dass ein Bieter in mehr als 4 Losen als wirtschaftlichster Bieter obsiegend sein sollte, werden nur diejenigen 4 Lose bezuschlagt, welche im Zusammenhang mit dem Zuschlag für die anderen Lose die gesamtwirtschaftlichste Loskombination darstellen. Die Bezuschlagung erfolgt unter Berücksichtigung der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtheit aller Lose. Es werden die 4 Angebote bezuschlagt, die unter der vorgenannten Berücksichtigung die 4 wirtschaftlichsten Ergebnisse in der Gesamtschau der Lose gewährleisten. Folglich erhält das Angebot (maximal 4 Lose) den Zuschlag, welche in Kombination mit dem Angebot des jeweils Zweitplatzierten aus den anderen Losen, die insgesamt 4 wirtschaftlichsten Gesamtergebnisse darstellen. Eine Ausnahme zur vorgenannten Regelung ist das Los 10 (L21). Aufgrund der Größe des Loses 10 (L21), können Bieter neben dem Los 10 (L21) allerdings nur maximal 2 weitere Lose erhalten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. §98c AufenthG vorliegen, Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EUAusland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EUAusland.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sind die Netto-Jahresumsätze für vergleichbare Leistungen zu benennen. Den Vergleichsmaßstab bildet die Beschreibung der Leistung im Leistungsverzeichnis, wobei der Hauptleistungsgegenstand den Leistungen dieses Vergabeverfahrens entsprechen muss. Umsatz für vergleichbare Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre. Los 7 (L18): [Betrag gelöscht] EUR netto Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 2,5 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen, sowie einer Deckungssumme von mindestens EUR 500.000 für Vermögensschäden, jeweils 2fach maximiert auf alle Versicherungsfälle. Die Versicherung ist binnen 10 Werktagen nach Vertragsunterzeichnung und vor Beginn der Leistungserbringung unaufgefordert nachzuweisen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Gefordert sind Mindestangaben zu Referenzen mindestens 3 Projekten aus den letzten 5 Jahren mit vergleichbaren Leistungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 99 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe § 16a EU VOB/A
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemein-schaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot /Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt sind, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bewerbergemeinschaft gebildet worden ist.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: L19 mit 7 Aufzügen
Beschreibung: Es sollen 7 Aufzugsanlagen modernisiert bzw auf den derzeitigen Stand der Technik angehoben werden. Bei den Liegenschaften handelt es sich um vollständig vermietete Wohngebäude. Dementsprechend ist bei der De- und Montage ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der UVV, sowie auf die Sauberkeit in den öffentlichen Bereichen zu legen. Es ist vorgesehen, die gesamten Bestandsschächte, sowie ggfs. die vorhandenen Triebwerksräume in ihren baulichen Abmessungen vollständig zu übernehmen, so dass keine Veränderungen an der bestehenden Substanz durchgeführt werden müssen. Es ist geplant, die Leistungen im ersten Halbjahr 2024 zu vergeben und die bauliche Umsetzung in jeweils 2024 und 2025 abzuschließen. Hierbei wird in den Anhängen zum Leistungsverzeichnis, auf das Jahr der Umsetzung eines jeden Aufzuges verwiesen.
Interne Kennung: 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45313100 Installation von Aufzügen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Vor der Zuschlagserteilung sind dem AG die erforderlichen Kapazitäten zur Umsetzung der gesamten Leistung im vorgegebenen Umsetzungszeitraum pro Los nachzuweisen. Im Rahmen der Prüfungs-u. Wertungsphase wird es ein Aufklärungsgespräch zu den vorhandenen Kapazitäten geben. Kommt ein Bieter nach Betrachtung der Zuschlagslimitierung für mehrere Lose in Betracht, muss der Bieter auch für diese Lose auch die Kapazitäten nachweisen. Die Bieter haben die Möglichkeit auf alle 10 Lose ein Angebot abzugeben, können jedoch nur für maximal 4 Lose den Zuschlag erhalten. Hat ein Bieter für mehr als 4 Lose die wirtschaftlichsten Angebote abgegeben, wird die Zuschlagslimitierung wie folgt umgesetzt: Für den Fall, dass ein Bieter in mehr als 4 Losen als wirtschaftlichster Bieter obsiegend sein sollte, werden nur diejenigen 4 Lose bezuschlagt, welche im Zusammenhang mit dem Zuschlag für die anderen Lose die gesamtwirtschaftlichste Loskombination darstellen. Die Bezuschlagung erfolgt unter Berücksichtigung der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtheit aller Lose. Es werden die 4 Angebote bezuschlagt, die unter der vorgenannten Berücksichtigung die 4 wirtschaftlichsten Ergebnisse in der Gesamtschau der Lose gewährleisten. Folglich erhält das Angebot (maximal 4 Lose) den Zuschlag, welche in Kombination mit dem Angebot des jeweils Zweitplatzierten aus den anderen Losen, die insgesamt 4 wirtschaftlichsten Gesamtergebnisse darstellen. Eine Ausnahme zur vorgenannten Regelung ist das Los 10 (L21). Aufgrund der Größe des Loses 10 (L21), können Bieter neben dem Los 10 (L21) allerdings nur maximal 2 weitere Lose erhalten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. §98c AufenthG vorliegen, Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EUAusland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EUAusland.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sind die Netto-Jahresumsätze für vergleichbare Leistungen zu benennen. Den Vergleichsmaßstab bildet die Beschreibung der Leistung im Leistungsverzeichnis, wobei der Hauptleistungsgegenstand den Leistungen dieses Vergabeverfahrens entsprechen muss. Umsatz für vergleichbare Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre. Los 8 (L19): [Betrag gelöscht] EUR netto Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 2,5 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen, sowie einer Deckungssumme von mindestens EUR 500.000 für Vermögensschäden, jeweils 2fach maximiert auf alle Versicherungsfälle. Die Versicherung ist binnen 10 Werktagen nach Vertragsunterzeichnung und vor Beginn der Leistungserbringung unaufgefordert nachzuweisen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Gefordert sind Mindestangaben zu Referenzen mindestens 3 Projekten aus den letzten 5 Jahren mit vergleichbaren Leistungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 99 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe § 16a EU VOB/A
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemein-schaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot /Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt sind, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bewerbergemeinschaft gebildet worden ist.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: L20 mit 7 Aufzügen
Beschreibung: Es sollen 7 Aufzugsanlagen modernisiert bzw auf den derzeitigen Stand der Technik angehoben werden. Bei den Liegenschaften handelt es sich um vollständig vermietete Wohngebäude. Dementsprechend ist bei der De- und Montage ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der UVV, sowie auf die Sauberkeit in den öffentlichen Bereichen zu legen. Es ist vorgesehen, die gesamten Bestandsschächte, sowie ggfs. die vorhandenen Triebwerksräume in ihren baulichen Abmessungen vollständig zu übernehmen, so dass keine Veränderungen an der bestehenden Substanz durchgeführt werden müssen. Es ist geplant, die Leistungen im ersten Halbjahr 2024 zu vergeben und die bauliche Umsetzung in jeweils 2024 und 2025 abzuschließen. Hierbei wird in den Anhängen zum Leistungsverzeichnis, auf das Jahr der Umsetzung eines jeden Aufzuges verwiesen.
Interne Kennung: 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45313100 Installation von Aufzügen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Vor der Zuschlagserteilung sind dem AG die erforderlichen Kapazitäten zur Umsetzung der gesamten Leistung im vorgegebenen Umsetzungszeitraum pro Los nachzuweisen. Im Rahmen der Prüfungs-u. Wertungsphase wird es ein Aufklärungsgespräch zu den vorhandenen Kapazitäten geben. Kommt ein Bieter nach Betrachtung der Zuschlagslimitierung für mehrere Lose in Betracht, muss der Bieter auch für diese Lose auch die Kapazitäten nachweisen. Die Bieter haben die Möglichkeit auf alle 10 Lose ein Angebot abzugeben, können jedoch nur für maximal 4 Lose den Zuschlag erhalten. Hat ein Bieter für mehr als 4 Lose die wirtschaftlichsten Angebote abgegeben, wird die Zuschlagslimitierung wie folgt umgesetzt: Für den Fall, dass ein Bieter in mehr als 4 Losen als wirtschaftlichster Bieter obsiegend sein sollte, werden nur diejenigen 4 Lose bezuschlagt, welche im Zusammenhang mit dem Zuschlag für die anderen Lose die gesamtwirtschaftlichste Loskombination darstellen. Die Bezuschlagung erfolgt unter Berücksichtigung der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtheit aller Lose. Es werden die 4 Angebote bezuschlagt, die unter der vorgenannten Berücksichtigung die 4 wirtschaftlichsten Ergebnisse in der Gesamtschau der Lose gewährleisten. Folglich erhält das Angebot (maximal 4 Lose) den Zuschlag, welche in Kombination mit dem Angebot des jeweils Zweitplatzierten aus den anderen Losen, die insgesamt 4 wirtschaftlichsten Gesamtergebnisse darstellen. Eine Ausnahme zur vorgenannten Regelung ist das Los 10 (L21). Aufgrund der Größe des Loses 10 (L21), können Bieter neben dem Los 10 (L21) allerdings nur maximal 2 weitere Lose erhalten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. §98c AufenthG vorliegen, Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EUAusland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EUAusland.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sind die Netto-Jahresumsätze für vergleichbare Leistungen zu benennen. Den Vergleichsmaßstab bildet die Beschreibung der Leistung im Leistungsverzeichnis, wobei der Hauptleistungsgegenstand den Leistungen dieses Vergabeverfahrens entsprechen muss. Umsatz für vergleichbare Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre. Los 9 (L20): [Betrag gelöscht] EUR netto Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 2,5 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen, sowie einer Deckungssumme von mindestens EUR 500.000 für Vermögensschäden, jeweils 2fach maximiert auf alle Versicherungsfälle. Die Versicherung ist binnen 10 Werktagen nach Vertragsunterzeichnung und vor Beginn der Leistungserbringung unaufgefordert nachzuweisen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Gefordert sind Mindestangaben zu Referenzen mindestens 3 Projekten aus den letzten 5 Jahren mit vergleichbaren Leistungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 99 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe § 16a EU VOB/A
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemein-schaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot /Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt sind, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bewerbergemeinschaft gebildet worden ist.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: L21 mit 15 Aufzügen
Beschreibung: Es sollen 15 Aufzugsanlagen modernisiert bzw auf den derzeitigen Stand der Technik angehoben werden. Bei den Liegenschaften handelt es sich um vollständig vermietete Wohngebäude. Dementsprechend ist bei der De- und Montage ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der UVV, sowie auf die Sauberkeit in den öffentlichen Bereichen zu legen. Es ist vorgesehen, die gesamten Bestandsschächte, sowie ggfs. die vorhandenen Triebwerksräume in ihren baulichen Abmessungen vollständig zu übernehmen, so dass keine Veränderungen an der bestehenden Substanz durchgeführt werden müssen. Es ist geplant, die Leistungen im ersten Halbjahr 2024 zu vergeben und die bauliche Umsetzung in jeweils 2024 und 2025 abzuschließen. Hierbei wird in den Anhängen zum Leistungsverzeichnis, auf das Jahr der Umsetzung eines jeden Aufzuges verwiesen.
Interne Kennung: 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45313100 Installation von Aufzügen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Vor der Zuschlagserteilung sind dem AG die erforderlichen Kapazitäten zur Umsetzung der gesamten Leistung im vorgegebenen Umsetzungszeitraum pro Los nachzuweisen. Im Rahmen der Prüfungs-u. Wertungsphase wird es ein Aufklärungsgespräch zu den vorhandenen Kapazitäten geben. Kommt ein Bieter nach Betrachtung der Zuschlagslimitierung für mehrere Lose in Betracht, muss der Bieter auch für diese Lose auch die Kapazitäten nachweisen. Die Bieter haben die Möglichkeit auf alle 10 Lose ein Angebot abzugeben, können jedoch nur für maximal 4 Lose den Zuschlag erhalten. Hat ein Bieter für mehr als 4 Lose die wirtschaftlichsten Angebote abgegeben, wird die Zuschlagslimitierung wie folgt umgesetzt: Für den Fall, dass ein Bieter in mehr als 4 Losen als wirtschaftlichster Bieter obsiegend sein sollte, werden nur diejenigen 4 Lose bezuschlagt, welche im Zusammenhang mit dem Zuschlag für die anderen Lose die gesamtwirtschaftlichste Loskombination darstellen. Die Bezuschlagung erfolgt unter Berücksichtigung der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtheit aller Lose. Es werden die 4 Angebote bezuschlagt, die unter der vorgenannten Berücksichtigung die 4 wirtschaftlichsten Ergebnisse in der Gesamtschau der Lose gewährleisten. Folglich erhält das Angebot (maximal 4 Lose) den Zuschlag, welche in Kombination mit dem Angebot des jeweils Zweitplatzierten aus den anderen Losen, die insgesamt 4 wirtschaftlichsten Gesamtergebnisse darstellen. Eine Ausnahme zur vorgenannten Regelung ist das Los 10 (L21). Aufgrund der Größe des Loses 10 (L21), können Bieter neben dem Los 10 (L21) allerdings nur maximal 2 weitere Lose erhalten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. §98c AufenthG vorliegen, Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EUAusland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EUAusland.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sind die Netto-Jahresumsätze für vergleichbare Leistungen zu benennen. Den Vergleichsmaßstab bildet die Beschreibung der Leistung im Leistungsverzeichnis, wobei der Hauptleistungsgegenstand den Leistungen dieses Vergabeverfahrens entsprechen muss. Umsatz für vergleichbare Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre. Los 10 (L21): [Betrag gelöscht] EUR netto Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 2,5 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen, sowie einer Deckungssumme von mindestens EUR 500.000 für Vermögensschäden, jeweils 2fach maximiert auf alle Versicherungsfälle. Die Versicherung ist binnen 10 Werktagen nach Vertragsunterzeichnung und vor Beginn der Leistungserbringung unaufgefordert nachzuweisen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Gefordert sind Mindestangaben zu Referenzen mindestens 3 Projekten aus den letzten 5 Jahren mit vergleichbaren Leistungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 99 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe § 16a EU VOB/A
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemein-schaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot /Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt sind, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bewerbergemeinschaft gebildet worden ist.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
Registrierungsnummer: Zentraler Einkauf
Abteilung: Zentraler Einkauf
Postanschrift: Alt-Moabit 101 A
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentraler Einkauf
Telefon: +4930 4708-1562
Fax: +4930 4708-1560
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH
Registrierungsnummer: Zentraler Einkauf
Abteilung: Zentraler Einkauf
Postanschrift: Alt-Moabit 101 A
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentraler Einkauf
Telefon: +4930 4708-1562
Fax: +4930 4708-1560
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH
Registrierungsnummer: Zentraler Einkauf
Abteilung: Zentraler Einkauf
Postanschrift: Alt-Moabit 101 A
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4930 4708-1562
Fax: +4930 4708-1560
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Gewobag RS GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: Zentraler Einkauf
Abteilung: Zentraler Einkauf
Postanschrift: Alt-Moabit 101A
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentraler Einkauf
Telefon: +4930 4708-1562
Fax: +4930 4708-1560
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Kronberg/Gewobag Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: Zentraler Einkauf
Abteilung: Zentraler Einkauf
Postanschrift: Ziegelstraße 24
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentraler Einkauf
Telefon: +4930 4708-1562
Fax: +4930 4708-1560
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Treucon/Gewobag Projektentwicklung Schönerlinder Straße GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: Zentraler Einkauf
Abteilung: Zentraler Einkauf
Postanschrift: Uhlandstraße 7/8
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentraler Einkauf
Telefon: +4930 4708-1562
Fax: +4930 4708-1560
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: ZS Gewobag Projektentwicklung Wendenschloßstraße GmbH
Registrierungsnummer: Zentraler Einkauf
Abteilung: Zentraler Einkauf
Postanschrift: Humboldtstraße 17
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 14193
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentraler Einkauf
Telefon: +4930 4708-1562
Fax: +4930 4708-1560
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: ZS Gewobag Projektentwicklung Hohensaatener Str. GmbH
Registrierungsnummer: Zentraler Einkauf
Abteilung: Zentraler Einkauf
Postanschrift: Humboldtstraße 17
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 14193
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentraler Einkauf
Telefon: +4930 4708-1562
Fax: +4930 4708-1560
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0009
Offizielle Bezeichnung: Gewobag KA GmbH & Co KG
Registrierungsnummer: Zentraler Einkauf
Abteilung: Zentraler Einkauf
Postanschrift: Alt-Moabit 101A
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentraler Einkauf
Telefon: +4930 4708-1562
Fax: +4930 4708-1560
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0010
Offizielle Bezeichnung: Potsdamer Str. 148 GmbH & Co KG
Registrierungsnummer: Zentraler Einkauf
Abteilung: Zentraler Einkauf
Postanschrift: Alt-Moabit 101A
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentraler Einkauf
Telefon: +4930 4708-1562
Fax: +4930 4708-1560
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0011
Offizielle Bezeichnung: Pallasseum Wohnbauten KG
Registrierungsnummer: Zentraler Einkauf
Abteilung: Zentraler Einkauf
Postanschrift: Pallasstraße 3
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10781
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentraler Einkauf
Telefon: +4930 4708-1562
Fax: +4930 4708-1560
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0017
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
Telefon: +4930 90138316
Fax: +4930 90137613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0018
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: c2b90d28-996c-413a-a152-aae92b2f6cb8-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Verschiebung Angebotsabgabe (Submission)
10.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Verschiebung Angebotsabgabe (Submission)
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a8c82230-784d-4a2b-ad53-ef8fb3686cf2 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/04/2024 16:40:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 203406-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 69/2024
Datum der Veröffentlichung: 08/04/2024