Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Lizensierung ESG-Daten

191241-2024 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Lizensierung ESG-Daten
OJ S 64/2024 29/03/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R.
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Lizensierung ESG-Daten
Beschreibung: Der KENFO wurde am 16. Juni 2017 durch das Entsorgungsfondsgesetz als Stiftung des öffentlichen Rechts gegründet und ist Teil der mittelbaren Bundesverwaltung und unterliegt damit spezifischen öffentlich-rechtlichen Vorgaben. Er untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ausgeübt wird. Die Stiftung hat eine einzigartige, gesellschaftlich bedeutende Aufgabe. Sie wurde gegründet, um die Finanzierung der Zwischen? und Endlagerung des radioaktiven Abfalls langfristig sicherzustellen, der aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland entstanden ist. Der KENFO erstattet dem Bund die Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Hierzu wurden von den Betreibern der 25 deutschen Kernkraftwerke 24,1 Mrd. EUR zur Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung des radioaktiven Abfalls übertragen. Im Zusammenhang mit der Verwaltung der Kapitalanlagen fokussiert sich der KENFO auf seine Kernkompetenzen, um im Rahmen einer effizienten Organisationsstruktur die Kapitalanlagen zu managen. Aufgrund des auslaufenden Vertrages zu den benötigten ESG-Daten erfolgt eine turnusgemäße Neuausschreibung der Leistungen.
Kennung des Verfahrens: da74f46d-6cdd-4543-be1a-bb152b67e413
Interne Kennung: 03-9-1-205
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Vergabestelle schreibt mit Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union den gegenständlichen Auftrag europaweit in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb aus (§ 17 VgV). Bei der Auftragsvergabe wird nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97 ff. GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) verfahren in der im Zeitpunkt des Beginns des Vergabeverfahrens geltenden Fassung.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R. Kurfürstenstr. 87 
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10787
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YX4HLV0
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Lizensierung ESG-Daten
Beschreibung: Der KENFO in seiner Eigenschaft als Asset Owner benötigt ESG-Datenpakete. Die als optionale Anforderungen definierten Datenpakete können als Ergänzung zu den mit Mindestanforderung definierten Datenpakete angeboten werden. Es ist dabei vorzusehen, dass die optionalen Datenpakete nicht sofort, sondern als mögliche Option (einzeln buchbar bzw. wieder abwählbar) angeboten werden. Ein Zugriff auf die Daten via Webfront-End, sFTP bzw. REST API oder anderweitig ist zu ermöglichen. Darüber hinaus ist eine Datenbereitstellung im vom KENFO genutzten Portfolio- und Risikomanagementsystem vorzusehen. Weiterhin plant der KENFO den Aufbau eines eigenen Datenhaushalts, in dem ausgewählt (abgeleitete) ESG-Kennzahlen historisiert werden sollen. Es ist mit 10 Usern zu planen, welche einen Zugriff auf die ESG-Daten benötigten. Die Details, insb. zu den internen und externen Verwendungsumfängen, sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlage A01) zu entnehmen.
Interne Kennung: 03-9-1-205
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Siehe die Leistungsbeschreibung für die als optionale Anforderungen definierten Datenpakete, die als Ergänzung zu den als Mindestanforderung definierten Datenpakete angeboten werden können: Optionale Anforderungen: Alternative Assetklassen, Impactmessung, Transition Assessment/Score/Rating und Regulatorische Datenanforderungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R. Kurfürstenstr. 87 
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10787
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die anfängliche Vertragslaufzeit beträgt initial mindestens 36 Monate mit der sich anschließenden automatischen Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate, sofern der Vertrag nicht durch eine der Vertragsparteien bis spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Eignung haben die Bewerber den Referenzbogen (gemäß Vordruck A09 Formblatt 5) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit ihrem Teilnahmeantrag einzureichen: - Darstellung (gemäß Vordruck A09 Formblatt 5) von mindestens drei erfolgreichen Referenzen des Unternehmens über die in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmeantragsfrist) erbrachten Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind, wobei folgende Mindestanforderungen bei Bewerbungen für alle Referenzen erfüllt sein müssen (Mindestanforderung zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit): - es sind mindestens 3 Referenzen mit Bezug zu den Leistungen zu ESG Ratings und Bewertungen, Screeningdaten, Kontroversen und ESG-Research (entspricht den Mindestanforderungen) anzugeben. Bewerber, die nicht über die geforderte Mindestanzahl von drei Referenzen, sowie nicht über die geforderten inhaltlichen Anforderungen der drei Referenzen verfügen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Aus dem Kreis der Bieter, die die Anforderungen an die Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit, § 42 VgV, §§ 122 bis 125 GWB) gemäß den Teilnahmebedingungen der EU-Bekanntmachung formell und materiell erfüllen, werden insgesamt sieben Bieter ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 51 Abs. 1 VgV). Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an geeigneten Bietern vorhanden ist. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei wie folgt: - Der Bieter kann weitere, über die geforderten Mindestanforderungen an die Referenzen hinausgehende Referenz-Inhalte einreichen. Die die Mindestanforderungen überschreitenden Referenzen müssen ebenfalls die inhaltlichen Mindestanforderungen erfüllen. - Die Begrenzung der Anzahl der Bewerber erfolgt ausschließlich anhand des Kriteriums der Referenzen. Die Referenzen werden nach den folgenden Maßstäben gewertet und - entsprechend der im Rahmen der Wertung erreichten Punktzahl - in eine Rangfolge gebracht. Die Reduzierung der geeigneten Teilnehmer wird absteigend anhand der erreichten Punktzahl vorgenommen. - Für jede Referenz, erhält der Bieter die im Vordruck Referenzen (A09 Formblatt 5) kenntlich gemachten Punkte. Es fließen die besten 3 (drei) wertungsfähigen Referenzen des Teilnehmers in die Wertung der Teilnahmeanträge ein. - Jeder Teilnehmer in jeder Referenz maximal 10 Punkte und somit bei drei wertungsfähigen Referenzen insgesamt maximal 30 Punkte erreichen. - Die Darstellung der Referenzen muss unter Verwendung des Referenzvordrucks (A09 Formblatt 5) erfolgen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 7
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 7
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX4HLV0/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX4HLV0
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 30/04/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin entscheidet in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben sowie der Spruchpraxis der VK Bund bei fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Nachforderung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen den Ausschluss des Teilnahmeantrags oder Angebots zur Folge haben können.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Zusätzliche Informationen: Bieter bzw. deren Bevollmächtigte nehmen an der Angebotsöffnung nicht teil.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Leistungsbeschreibung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr.1 GWB binnen einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der oben genannten Kontaktstelle zu erheben. Zudem ist gemäß § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind. Schließlich wird auf die Fristen in § 135 Abs. 2 und § 135 Abs. 3 GWB hingewiesen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. [...]
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R.
Registrierungsnummer: 993-80186-98
Postanschrift: Kurfürstenstr. 87  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10787
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30408188580
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Villemombler Str. 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 58277409-f439-4410-ae57-56d4f2514bad - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/03/2024 10:27:14 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 191241-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 64/2024
Datum der Veröffentlichung: 29/03/2024