1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Erbringung von Fahrdienstleistung im Schienenersatzverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen
Beschreibung: Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Zusätzlich zu den zu erbringenden Fahrleistungen mit Omnibussen im planmäßigen Linienverkehr fallen in Folge von Baumaßnahmen an Verkehrsanlagen der U-Bahn oder der Straßenbahn immer wieder Ersatzverkehrsfahrleistungen mit Omnibussen an. Die Erbringung dieser Schienenersatzverkehrsleistungen wird teilweise an Dritte vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Fahrleistungen mit Omnibussen im Ersatzverkehr; diese dienen zur Sicherstellung von baubedingten Leistungsspitzen. Diese Ausschreibung ist unterteilt in vier Lose. Die Omnibusse werden vom AG gestellt. Achtung: Die BVG führte zum Thema SEV-Leistung bereits mehrere Vergabeverfahren (EU Nr. 2022/S177-502452 4 Lose, EU Nr. 2022/S204-582942 5 Lose und EU Nr. 2023/S203-635372 5 Lose) mit insgesamt 14 Losen durch. Die hier veröffentlichte Vergabe stellt einen weiteren Beschaffungsbedarf von zusätzlich 4 Losen dar.
Kennung des Verfahrens: 5b1aeffc-7187-405c-b349-8b8065795769
Interne Kennung: FG1-0168-2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Die Fristen werden verkürzt gem. Sekt VO § 14, Abs. 3 - Grund hierbei ist die Sicherheitstellung der Versorgungssicherheit gegeben. Des Weiteren kann die Leistung aufgrund von Personalmangel seitens des AG´s nicht ausgeführt werden.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin/Brandenburg
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Der AG ist nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). 2. Die Übermittlung von Fragen zu den Vergabeunterlagen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (https://vergabekooperation.berlin) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (Beschreibung) u. des Aktenzeichens FG1-0168- 2024 zu erfolgen. 3. Der AG behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die bis zum 29.03. 2024 die unter Beschaffer bezeichnete Stelle unter Nutzung der Vergabeplattform (https:// vergabekooperation.berlin) eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen zu den Vergabeunterunterlagen sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Fragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/ die Bietergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 6. Sofern ein Angebot durch eine Bietergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Bietergemeinschaften dürfen nur ein Angebot einreichen. Mitglieder einer Bietergemeinschaften dürfen zudem nicht als Einzelbieter und als Mitglieder einer weiteren Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen. Die unter den Punkt Ausschreibungsbedingungen benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Bietergemeinschaften haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bietergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 7. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter den Punkt Ausschreibungsbedingungen benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter gesondert mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Kapazitäten der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung des Angebotes Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung des Angebotes zu verwenden und über die Vergabeplattform herunterzuladen. Der Bieter hat sich mit seiner korrekten Firmierung auf der v. g. Vergabeplattform für die Angebotsabgabe zu registrieren. Entscheidet sich ein Unternehmen nach erfolgter Registrierung für die Angebotsabgabe mit einem anderen Unternehmen (andere Firmerung), so ist zunächst - vor Angebotsabgabe - eine neue Registrierung vorzunehmen. Stimmen Bieter und registrierte Person nicht überein, wird das Angebot ausgeschlossen. 9. Die Angebote müssen bis zum Schlusstermin (s. Angaben zur Einreichung) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Als Bestandteil des Angebotes ist die Vorlage ein "Personalkonzept" einzureichen. Einzelheiten dazu sind in den Vergabeunterlagen benannt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Leistungszeitraum Juni bis November
Beschreibung: Leistungsumfang (1) Der AN hat je beauftragtem Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals gemäß § 1 Abs 3 FPersV zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN in 2024 zu erbringende Fahrleistung hat nach den aktuellen Planungen (je Los) folgenden Umfang: 1. Es besteht in den Monaten Juni bis Oktober jeweils folgender monatlicher Bedarf: (1 h = 60 Minuten) Juni 2024 ca. 2.000 h Juli 2024 ca. 2.000 h August 2024 ca. 2.000 h September 2024 ca. 2.000 h Oktober 2024 ca. 2.000 h (3) Die in Ziffer 2 genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar und können monatlich über oder unterschritten werden. Der AG wird in 2024 im Leistungszeitraum Juni bis November 2024 (bislang für November 2024 keine Betriebsstunden geplant, aber noch möglich) mindestens 8.000 und nicht mehr als 12.000 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 8.000 Betriebsstunden für den Leistungszeitraum Juni bis November 2024 insgesamt (take-or-pay). (4) Für 2025 und jeweils für die Optionszeiträume gilt folgendes: Der AG wird die prognostizierte Fahrleistung je beauftragtem Los jeweils spätestens 5 Monate im Voraus festlegen. Der Leistungszeitraum ist beschränkt auf die Monate Juni bis November eines jeden Kalenderjahres (Leistungszeitraum). Das prognostizierte Volumen beträgt pro beauftragtem Los und Kalenderjahr 10.000 Betriebsstunden, das maximale Auftragsvolumen jeweils 12.000 Betriebsstunden. Eine gleichmäßige Verteilung der Betriebsstunden über die jeweiligen sechs Monate eines jährlichen Leistungszeitraums kann nicht sichergestellt werden; in einzelnen Monaten kann die Leistung auch komplett entfallen. Der AN hat keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Kalenderjahr, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 8.000 Betriebsstunden pro beauftragtem Los für 2025 und die jeweiligen Optionszeiträume (take-or-pay). (5) Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe der jährlichen (einschließlich Optionszeiträume) maximalen Abrufvolumina in Höhe von jährlich 12.000 Betriebsstunden, also insgesamt 72.000 Betriebsstunden. (6) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe tgl. 4 Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnde Fahrten) übertragen. Die Umläufe haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Stunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 - 01:00 des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) abrufen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zurzeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannten Betriebshöfe aufzugeben. (7) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der Umlaufpläne oder der digitalen Bereitstellung dieser Pläne. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung. Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. (8) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt. (9) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt. (10) Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für den Linienverkehr des AG nutzen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlagen.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin/Brandenburg
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der AG hat die mehrmalige einseitige losweise Option für einen Zeitraum von 12 Monaten beginnend ab dem 01.01. und endend am 31.12. eines jeden Kalenderjahres zu verlängern. Längstens bis zum 31.12.2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Der Zugang zu den Vergabeunterlagen steht Ihnen uneingeschränkt zur Verfügung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern und Eignungsleihgebern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen, Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen des Unternehmens. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäߧ 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäߧ 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht vorliegen. 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiloG) nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 7. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (mind. 3 Jahre im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung tätig und im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr§ 42 und/oder§ 43 und/oder 46 PBefG (vgl.II1.2.2.)) 9. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, wobei nur der jeweilige Jahresumsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) mit Leistungen anzugeben ist, die mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung). Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. Mindestanforderung: Es wird mindestens ein jährlicher Umsatz von [Betrag gelöscht] EUR je Geschäftsjahr mit vergleichbaren Leistungen gefordert, die mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung). Sollte für mehrere Lose ein Angebot eingereicht werden, wird als Mindestumsatz mit vergleichbaren Leistungen das Vielfache - entsprechend der Losanzahl, auf die angeboten wird - erwartet. Hinweis: Diese Anforderung bezieht sich auf alle achtzehn Lose des einheitlichen Beschaffungsbedarfs der BVG (vgl. zur Bekanntmachung von vier weiteren Losen Amtsblatt der EU Nr. 2022/S177-502452), zur Bekanntmachung von fünf weiteren Losen Amtsblatt der EU Nr. 2022/S204-582942 und zur Bekanntmachung von nochmal fünf Losen Amtsblatt der EU Nr. 2023/S203-635372. Für die ersten vierzehn Lose der einheitlichen Ausschreibung ist bereits der Zuschlag erteilt worden. Auftragsnehmer dieser vierzehn Lose haben dies bei den Umsatzanforderungen zu berücksichtigen, d. h. für jedes bereits erhaltene Los ist ein jährlicher Umsatz i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR bereits"verbraucht", kann also bei der Ermittlung der Eignung für die weiteren vier ausgeschriebenen Lose (Umsatz hier mindestens [Betrag gelöscht] EUR) nicht mitberücksichtigt werden. Bei den Umsatzangaben hat ein etwaig betroffener Bieter seinen Umsatz insgesamt anzugeben (also einschließlich der für etwaig bereits bezuschlagte Lose "verbrauchten" Umsätze). Siehe hierzu Berechnungshilfe Eigenerklärung. Bieter/Bietergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden. Bieter/Bietergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Referenzen des Bieters über vergleichbare Leistungen, die in den letzten drei Geschäftsjahren erbracht wurden. Vergleichbaren Leistungen sind solche, die die Erbringung von Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung zum Gegenstand haben. Erwartet werden mindestens folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt: a) Name und Adresse des Referenzgebers; eine Aufforderung zur Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten; b) Zeitraum der Leistungserbringung c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistung d) Erbrachte Betriebsstunden Bei Angabe von mehreren Referenzprojekten ist die in der Eigenerklärung beigelegten Tabelle zu duplizieren. 2. Personelle Ausstattung des Bieters (durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und durchschnittliche Mitarbeiteranzahl, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen oder erbracht haben) Mindestanforderung: Der Bieter muss mit den vorgelegten Referenzen mindestens Betriebsstunden in einem Umfang von jährlich für Los 1: von mindestens 4.000 Betriebsstunden Los 2: von mindestens 4.000 Betriebsstunden Los 3: von mindestens 4.000 Betriebsstunden Los 4: von mindestens 4.000 Betriebsstunden in den vergangenen 3 Geschäftsjahren belegen. Sollte für mehrere Lose ein Angebot eingereicht werden, müssen die jährlichen Betriebsstunden mindestens in der Summe der vorgenannten Betriebsstunden für die angebotenen Lose je Geschäftsjahr mit Leistungen erzielt worden sein, die mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung). Definition Betriebsstunden für die Eignungsfeststellung: Betriebsstunden ist die Zeit, in der ein Omnibus zur Beförderung von Fahrgästen eingesetzt wird. Hinweis: Diese Anforderung bezieht sich auf alle achtzehn Lose des einheitlichen Beschaffungsbedarfs der BVG (vgl. zur Bekanntmachung von vier weiteren Losen Amtsblatt der EU Nr. 2022/S177-502452 und zur Bekanntmachung von fünf weiteren Losen Amtsblatt der EU Nr. 2022/S204-582942 und von nochmal fünf Losen Amtsblatt der EU Nr. 2023/S203-635372 (vgl. auch Ziffer II.1.2). Für die ersten vierzehn Lose der einheitlichen Ausschreibung ist bereits der Zuschlag erteilt worden. Auftragnehmer dieser vierzehn Lose haben dies bei den Mindestanforderungen der Betriebsstunden zu berücksichtigen, d.h. für jedes bereits erhaltene Los sind 11.000 bzw. 12.000 Betriebsstunden bzw. 7.500 Betriebsstunden (je nach Los) jährlich bereits "verbraucht", können also bei der Ermittlung der Eignung für die weiteren vier ausgeschriebenen Lose (aktuell 4.000 Betriebsstunden) nicht mitberücksichtigt werden. Bei den Referenzangaben hat ein etwaig betroffener Bieter die Betriebsstunden insgesamt anzugeben (also einschließlich der für etwaig bereits bezuschlagte Lose "verbrauchten" Betriebsstunden). Siehe hierzu Berechnungshilfe Eigenerklärung.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalkonzept
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 04/04/2024 09:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/04/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer hat gern. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu berücksichtigen, also mind. die Entgeltvorgaben des TV-Nahverkehr Berlin in der jeweils geltenden Fassung (aktuelle Fassung vom 01.01.2024) einzuhalten. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung. - Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 42,43 und/oder§ 46 PBefG sein.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend
Finanzielle Vereinbarung: siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Leistungszeitraum Juni bis November
Beschreibung: Leistungsumfang (1) Der AN hat je beauftragtem Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals gemäß § 1 Abs 3 FPersV zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN in 2024 zu erbringende Fahrleistung hat nach den aktuellen Planungen (je Los) folgenden Umfang: 1. Es besteht in den Monaten Juni bis Oktober jeweils folgender monatlicher Bedarf: (1 h = 60 Minuten) Juni 2024 ca. 2.000 h Juli 2024 ca. 2.000 h August 2024 ca. 2.000 h September 2024 ca. 2.000 h Oktober 2024 ca. 2.000 h (3) Die in Ziffer 2 genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar und können monatlich über oder unterschritten werden. Der AG wird in 2024 im Leistungszeitraum Juni bis November 2024 (bislang für November 2024 keine Betriebsstunden geplant, aber noch möglich) mindestens 8.000 und nicht mehr als 12.000 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 8.000 Betriebsstunden für den Leistungszeitraum Juni bis November 2024 insgesamt (take-or-pay). (4) Für 2025 und jeweils für die Optionszeiträume gilt folgendes: Der AG wird die prognostizierte Fahrleistung je beauftragtem Los jeweils spätestens 5 Monate im Voraus festlegen. Der Leistungszeitraum ist beschränkt auf die Monate Juni bis November eines jeden Kalenderjahres (Leistungszeitraum). Das prognostizierte Volumen beträgt pro beauftragtem Los und Kalenderjahr 10.000 Betriebsstunden, das maximale Auftragsvolumen jeweils 12.000 Betriebsstunden. Eine gleichmäßige Verteilung der Betriebsstunden über die jeweiligen sechs Monate eines jährlichen Leistungszeitraums kann nicht sichergestellt werden; in einzelnen Monaten kann die Leistung auch komplett entfallen. Der AN hat keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Kalenderjahr, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 8.000 Betriebsstunden pro beauftragtem Los für 2025 und die jeweiligen Optionszeiträume (take-or-pay). (5) Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe der jährlichen (einschließlich Optionszeiträume) maximalen Abrufvolumina in Höhe von jährlich 12.000 Betriebsstunden, also insgesamt 72.000 Betriebsstunden. (6) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe tgl. 4 Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnde Fahrten) übertragen. Die Umläufe haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Stunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 - 01:00 des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) abrufen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zurzeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannten Betriebshöfe aufzugeben. (7) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der Umlaufpläne oder der digitalen Bereitstellung dieser Pläne. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung. Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. (8) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt. (9) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt. (10) Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für den Linienverkehr des AG nutzen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlagen.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin/Brandenburg
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der AG hat die mehrmalige einseitige losweise Option für einen Zeitraum von 12 Monaten beginnend ab dem 01.01. und endend am 31.12. eines jeden Kalenderjahres zu verlängern. Längstens bis zum 31.12.2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern und Eignungsleihgebern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen, Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen des Unternehmens. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäߧ 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäߧ 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht vorliegen. 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiloG) nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 7. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (mind. 3 Jahre im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung tätig und im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr§ 42 und/oder§ 43 und/oder 46 PBefG (vgl.II1.2.2.)) 9. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, wobei nur der jeweilige Jahresumsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) mit Leistungen anzugeben ist, die mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung). Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. Mindestanforderung: Es wird mindestens ein jährlicher Umsatz von [Betrag gelöscht] EUR je Geschäftsjahr mit vergleichbaren Leistungen gefordert, die mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung). Sollte für mehrere Lose ein Angebot eingereicht werden, wird als Mindestumsatz mit vergleichbaren Leistungen das Vielfache - entsprechend der Losanzahl, auf die angeboten wird - erwartet. Hinweis: Diese Anforderung bezieht sich auf alle achtzehn Lose des einheitlichen Beschaffungsbedarfs der BVG (vgl. zur Bekanntmachung von vier weiteren Losen Amtsblatt der EU Nr. 2022/S177-502452), zur Bekanntmachung von fünf weiteren Losen Amtsblatt der EU Nr. 2022/S204-582942 und zur Bekanntmachung von nochmal fünf Losen Amtsblatt der EU Nr. 2023/S203-635372. Für die ersten vierzehn Lose der einheitlichen Ausschreibung ist bereits der Zuschlag erteilt worden. Auftragsnehmer dieser vierzehn Lose haben dies bei den Umsatzanforderungen zu berücksichtigen, d. h. für jedes bereits erhaltene Los ist ein jährlicher Umsatz i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR bereits"verbraucht", kann also bei der Ermittlung der Eignung für die weiteren vier ausgeschriebenen Lose (Umsatz hier mindestens [Betrag gelöscht] EUR) nicht mitberücksichtigt werden. Bei den Umsatzangaben hat ein etwaig betroffener Bieter seinen Umsatz insgesamt anzugeben (also einschließlich der für etwaig bereits bezuschlagte Lose "verbrauchten" Umsätze). Siehe hierzu Berechnungshilfe Eigenerklärung. Bieter/Bietergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden. Bieter/Bietergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Referenzen des Bieters über vergleichbare Leistungen, die in den letzten drei Geschäftsjahren erbracht wurden. Vergleichbaren Leistungen sind solche, die die Erbringung von Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung zum Gegenstand haben. Erwartet werden mindestens folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt: a) Name und Adresse des Referenzgebers; eine Aufforderung zur Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten; b) Zeitraum der Leistungserbringung c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistung d) Erbrachte Betriebsstunden Bei Angabe von mehreren Referenzprojekten ist die in der Eigenerklärung beigelegten Tabelle zu duplizieren. 2. Personelle Ausstattung des Bieters (durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und durchschnittliche Mitarbeiteranzahl, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen oder erbracht haben) Mindestanforderung: Der Bieter muss mit den vorgelegten Referenzen mindestens Betriebsstunden in einem Umfang von jährlich für Los 1: von mindestens 4.000 Betriebsstunden Los 2: von mindestens 4.000 Betriebsstunden Los 3: von mindestens 4.000 Betriebsstunden Los 4: von mindestens 4.000 Betriebsstunden in den vergangenen 3 Geschäftsjahren belegen. Sollte für mehrere Lose ein Angebot eingereicht werden, müssen die jährlichen Betriebsstunden mindestens in der Summe der vorgenannten Betriebsstunden für die angebotenen Lose je Geschäftsjahr mit Leistungen erzielt worden sein, die mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung). Definition Betriebsstunden für die Eignungsfeststellung: Betriebsstunden ist die Zeit, in der ein Omnibus zur Beförderung von Fahrgästen eingesetzt wird. Hinweis: Diese Anforderung bezieht sich auf alle achtzehn Lose des einheitlichen Beschaffungsbedarfs der BVG (vgl. zur Bekanntmachung von vier weiteren Losen Amtsblatt der EU Nr. 2022/S177-502452 und zur Bekanntmachung von fünf weiteren Losen Amtsblatt der EU Nr. 2022/S204-582942 und von nochmal fünf Losen Amtsblatt der EU Nr. 2023/S203-635372 (vgl. auch Ziffer II.1.2). Für die ersten vierzehn Lose der einheitlichen Ausschreibung ist bereits der Zuschlag erteilt worden. Auftragnehmer dieser vierzehn Lose haben dies bei den Mindestanforderungen der Betriebsstunden zu berücksichtigen, d.h. für jedes bereits erhaltene Los sind 11.000 bzw. 12.000 Betriebsstunden bzw. 7.500 Betriebsstunden (je nach Los) jährlich bereits "verbraucht", können also bei der Ermittlung der Eignung für die weiteren vier ausgeschriebenen Lose (aktuell 4.000 Betriebsstunden) nicht mitberücksichtigt werden. Bei den Referenzangaben hat ein etwaig betroffener Bieter die Betriebsstunden insgesamt anzugeben (also einschließlich der für etwaig bereits bezuschlagte Lose "verbrauchten" Betriebsstunden). Siehe hierzu Berechnungshilfe Eigenerklärung.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalkonzept
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 04/04/2024 09:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/04/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer hat gern. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu berücksichtigen, also mind. die Entgeltvorgaben des TV-Nahverkehr Berlin in der jeweils geltenden Fassung (aktuelle Fassung vom 01.01.2024) einzuhalten. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung. - Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 42,43 und/oder§ 46 PBefG sein.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend
Finanzielle Vereinbarung: siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Leistungszeitraum Juni bis November
Beschreibung: Leistungsumfang (1) Der AN hat je beauftragtem Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals gemäß § 1 Abs 3 FPersV zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN in 2024 zu erbringende Fahrleistung hat nach den aktuellen Planungen (je Los) folgenden Umfang: 1. Es besteht in den Monaten Juni bis Oktober jeweils folgender monatlicher Bedarf: (1 h = 60 Minuten) Juni 2024 ca. 2.000 h Juli 2024 ca. 2.000 h August 2024 ca. 2.000 h September 2024 ca. 2.000 h Oktober 2024 ca. 2.000 h (3) Die in Ziffer 2 genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar und können monatlich über oder unterschritten werden. Der AG wird in 2024 im Leistungszeitraum Juni bis November 2024 (bislang für November 2024 keine Betriebsstunden geplant, aber noch möglich) mindestens 8.000 und nicht mehr als 12.000 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 8.000 Betriebsstunden für den Leistungszeitraum Juni bis November 2024 insgesamt (take-or-pay). (4) Für 2025 und jeweils für die Optionszeiträume gilt folgendes: Der AG wird die prognostizierte Fahrleistung je beauftragtem Los jeweils spätestens 5 Monate im Voraus festlegen. Der Leistungszeitraum ist beschränkt auf die Monate Juni bis November eines jeden Kalenderjahres (Leistungszeitraum). Das prognostizierte Volumen beträgt pro beauftragtem Los und Kalenderjahr 10.000 Betriebsstunden, das maximale Auftragsvolumen jeweils 12.000 Betriebsstunden. Eine gleichmäßige Verteilung der Betriebsstunden über die jeweiligen sechs Monate eines jährlichen Leistungszeitraums kann nicht sichergestellt werden; in einzelnen Monaten kann die Leistung auch komplett entfallen. Der AN hat keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Kalenderjahr, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 8.000 Betriebsstunden pro beauftragtem Los für 2025 und die jeweiligen Optionszeiträume (take-or-pay). (5) Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe der jährlichen (einschließlich Optionszeiträume) maximalen Abrufvolumina in Höhe von jährlich 12.000 Betriebsstunden, also insgesamt 72.000 Betriebsstunden. (6) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe tgl. 4 Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnde Fahrten) übertragen. Die Umläufe haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Stunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 - 01:00 des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) abrufen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zurzeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannten Betriebshöfe aufzugeben. (7) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der Umlaufpläne oder der digitalen Bereitstellung dieser Pläne. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung. Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. (8) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt. (9) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt. (10) Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für den Linienverkehr des AG nutzen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlagen.
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin/Brandenburg
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der AG hat die mehrmalige einseitige losweise Option für einen Zeitraum von 12 Monaten beginnend ab dem 01.01. und endend am 31.12. eines jeden Kalenderjahres zu verlängern. Längstens bis zum 31.12.2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern und Eignungsleihgebern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen, Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen des Unternehmens. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäߧ 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäߧ 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht vorliegen. 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiloG) nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 7. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (mind. 3 Jahre im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung tätig und im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr§ 42 und/oder§ 43 und/oder 46 PBefG (vgl.II1.2.2.)) 9. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, wobei nur der jeweilige Jahresumsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) mit Leistungen anzugeben ist, die mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung). Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. Mindestanforderung: Es wird mindestens ein jährlicher Umsatz von [Betrag gelöscht] EUR je Geschäftsjahr mit vergleichbaren Leistungen gefordert, die mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung). Sollte für mehrere Lose ein Angebot eingereicht werden, wird als Mindestumsatz mit vergleichbaren Leistungen das Vielfache - entsprechend der Losanzahl, auf die angeboten wird - erwartet. Hinweis: Diese Anforderung bezieht sich auf alle achtzehn Lose des einheitlichen Beschaffungsbedarfs der BVG (vgl. zur Bekanntmachung von vier weiteren Losen Amtsblatt der EU Nr. 2022/S177-502452), zur Bekanntmachung von fünf weiteren Losen Amtsblatt der EU Nr. 2022/S204-582942 und zur Bekanntmachung von nochmal fünf Losen Amtsblatt der EU Nr. 2023/S203-635372. Für die ersten vierzehn Lose der einheitlichen Ausschreibung ist bereits der Zuschlag erteilt worden. Auftragsnehmer dieser vierzehn Lose haben dies bei den Umsatzanforderungen zu berücksichtigen, d. h. für jedes bereits erhaltene Los ist ein jährlicher Umsatz i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR bereits"verbraucht", kann also bei der Ermittlung der Eignung für die weiteren vier ausgeschriebenen Lose (Umsatz hier mindestens [Betrag gelöscht] EUR) nicht mitberücksichtigt werden. Bei den Umsatzangaben hat ein etwaig betroffener Bieter seinen Umsatz insgesamt anzugeben (also einschließlich der für etwaig bereits bezuschlagte Lose "verbrauchten" Umsätze). Siehe hierzu Berechnungshilfe Eigenerklärung. Bieter/Bietergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden. Bieter/Bietergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Referenzen des Bieters über vergleichbare Leistungen, die in den letzten drei Geschäftsjahren erbracht wurden. Vergleichbaren Leistungen sind solche, die die Erbringung von Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung zum Gegenstand haben. Erwartet werden mindestens folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt: a) Name und Adresse des Referenzgebers; eine Aufforderung zur Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten; b) Zeitraum der Leistungserbringung c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistung d) Erbrachte Betriebsstunden Bei Angabe von mehreren Referenzprojekten ist die in der Eigenerklärung beigelegten Tabelle zu duplizieren. 2. Personelle Ausstattung des Bieters (durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und durchschnittliche Mitarbeiteranzahl, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen oder erbracht haben) Mindestanforderung: Der Bieter muss mit den vorgelegten Referenzen mindestens Betriebsstunden in einem Umfang von jährlich für Los 1: von mindestens 4.000 Betriebsstunden Los 2: von mindestens 4.000 Betriebsstunden Los 3: von mindestens 4.000 Betriebsstunden Los 4: von mindestens 4.000 Betriebsstunden in den vergangenen 3 Geschäftsjahren belegen. Sollte für mehrere Lose ein Angebot eingereicht werden, müssen die jährlichen Betriebsstunden mindestens in der Summe der vorgenannten Betriebsstunden für die angebotenen Lose je Geschäftsjahr mit Leistungen erzielt worden sein, die mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung). Definition Betriebsstunden für die Eignungsfeststellung: Betriebsstunden ist die Zeit, in der ein Omnibus zur Beförderung von Fahrgästen eingesetzt wird. Hinweis: Diese Anforderung bezieht sich auf alle achtzehn Lose des einheitlichen Beschaffungsbedarfs der BVG (vgl. zur Bekanntmachung von vier weiteren Losen Amtsblatt der EU Nr. 2022/S177-502452 und zur Bekanntmachung von fünf weiteren Losen Amtsblatt der EU Nr. 2022/S204-582942 und von nochmal fünf Losen Amtsblatt der EU Nr. 2023/S203-635372 (vgl. auch Ziffer II.1.2). Für die ersten vierzehn Lose der einheitlichen Ausschreibung ist bereits der Zuschlag erteilt worden. Auftragnehmer dieser vierzehn Lose haben dies bei den Mindestanforderungen der Betriebsstunden zu berücksichtigen, d.h. für jedes bereits erhaltene Los sind 11.000 bzw. 12.000 Betriebsstunden bzw. 7.500 Betriebsstunden (je nach Los) jährlich bereits "verbraucht", können also bei der Ermittlung der Eignung für die weiteren vier ausgeschriebenen Lose (aktuell 4.000 Betriebsstunden) nicht mitberücksichtigt werden. Bei den Referenzangaben hat ein etwaig betroffener Bieter die Betriebsstunden insgesamt anzugeben (also einschließlich der für etwaig bereits bezuschlagte Lose "verbrauchten" Betriebsstunden). Siehe hierzu Berechnungshilfe Eigenerklärung.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalkonzept
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 04/04/2024 09:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/04/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer hat gern. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu berücksichtigen, also mind. die Entgeltvorgaben des TV-Nahverkehr Berlin in der jeweils geltenden Fassung (aktuelle Fassung vom 01.01.2024) einzuhalten. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung. - Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 42,43 und/oder§ 46 PBefG sein.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend
Finanzielle Vereinbarung: siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Leistungszeitraum Juni bis November
Beschreibung: Leistungsumfang (1) Der AN hat je beauftragtem Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals gemäß § 1 Abs 3 FPersV zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN in 2024 zu erbringende Fahrleistung hat nach den aktuellen Planungen (je Los) folgenden Umfang: 1. Es besteht in den Monaten Juni bis Oktober jeweils folgender monatlicher Bedarf: (1 h = 60 Minuten) Juni 2024 ca. 2.000 h Juli 2024 ca. 2.000 h August 2024 ca. 2.000 h September 2024 ca. 2.000 h Oktober 2024 ca. 2.000 h (3) Die in Ziffer 2 genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar und können monatlich über oder unterschritten werden. Der AG wird in 2024 im Leistungszeitraum Juni bis November 2024 (bislang für November 2024 keine Betriebsstunden geplant, aber noch möglich) mindestens 8.000 und nicht mehr als 12.000 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 8.000 Betriebsstunden für den Leistungszeitraum Juni bis November 2024 insgesamt (take-or-pay). (4) Für 2025 und jeweils für die Optionszeiträume gilt folgendes: Der AG wird die prognostizierte Fahrleistung je beauftragtem Los jeweils spätestens 5 Monate im Voraus festlegen. Der Leistungszeitraum ist beschränkt auf die Monate Juni bis November eines jeden Kalenderjahres (Leistungszeitraum). Das prognostizierte Volumen beträgt pro beauftragtem Los und Kalenderjahr 10.000 Betriebsstunden, das maximale Auftragsvolumen jeweils 12.000 Betriebsstunden. Eine gleichmäßige Verteilung der Betriebsstunden über die jeweiligen sechs Monate eines jährlichen Leistungszeitraums kann nicht sichergestellt werden; in einzelnen Monaten kann die Leistung auch komplett entfallen. Der AN hat keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Kalenderjahr, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 8.000 Betriebsstunden pro beauftragtem Los für 2025 und die jeweiligen Optionszeiträume (take-or-pay). (5) Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe der jährlichen (einschließlich Optionszeiträume) maximalen Abrufvolumina in Höhe von jährlich 12.000 Betriebsstunden, also insgesamt 72.000 Betriebsstunden. (6) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe tgl. 4 Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnde Fahrten) übertragen. Die Umläufe haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Stunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 - 01:00 des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) abrufen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zurzeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannten Betriebshöfe aufzugeben. (7) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der Umlaufpläne oder der digitalen Bereitstellung dieser Pläne. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung. Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. (8) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt. (9) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt. (10) Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für den Linienverkehr des AG nutzen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlagen.
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin/Brandenburg
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der AG hat die mehrmalige einseitige losweise Option für einen Zeitraum von 12 Monaten beginnend ab dem 01.01. und endend am 31.12. eines jeden Kalenderjahres zu verlängern. Längstens bis zum 31.12.2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern und Eignungsleihgebern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen, Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen des Unternehmens. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäߧ 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäߧ 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht vorliegen. 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiloG) nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 7. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (mind. 3 Jahre im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung tätig und im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr§ 42 und/oder§ 43 und/oder 46 PBefG (vgl.II1.2.2.)) 9. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, wobei nur der jeweilige Jahresumsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) mit Leistungen anzugeben ist, die mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung). Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. Mindestanforderung: Es wird mindestens ein jährlicher Umsatz von [Betrag gelöscht] EUR je Geschäftsjahr mit vergleichbaren Leistungen gefordert, die mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung). Sollte für mehrere Lose ein Angebot eingereicht werden, wird als Mindestumsatz mit vergleichbaren Leistungen das Vielfache - entsprechend der Losanzahl, auf die angeboten wird - erwartet. Hinweis: Diese Anforderung bezieht sich auf alle achtzehn Lose des einheitlichen Beschaffungsbedarfs der BVG (vgl. zur Bekanntmachung von vier weiteren Losen Amtsblatt der EU Nr. 2022/S177-502452), zur Bekanntmachung von fünf weiteren Losen Amtsblatt der EU Nr. 2022/S204-582942 und zur Bekanntmachung von nochmal fünf Losen Amtsblatt der EU Nr. 2023/S203-635372. Für die ersten vierzehn Lose der einheitlichen Ausschreibung ist bereits der Zuschlag erteilt worden. Auftragsnehmer dieser vierzehn Lose haben dies bei den Umsatzanforderungen zu berücksichtigen, d. h. für jedes bereits erhaltene Los ist ein jährlicher Umsatz i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR bereits"verbraucht", kann also bei der Ermittlung der Eignung für die weiteren vier ausgeschriebenen Lose (Umsatz hier mindestens [Betrag gelöscht] EUR) nicht mitberücksichtigt werden. Bei den Umsatzangaben hat ein etwaig betroffener Bieter seinen Umsatz insgesamt anzugeben (also einschließlich der für etwaig bereits bezuschlagte Lose "verbrauchten" Umsätze). Siehe hierzu Berechnungshilfe Eigenerklärung. Bieter/Bietergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden. Bieter/Bietergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Referenzen des Bieters über vergleichbare Leistungen, die in den letzten drei Geschäftsjahren erbracht wurden. Vergleichbaren Leistungen sind solche, die die Erbringung von Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung zum Gegenstand haben. Erwartet werden mindestens folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt: a) Name und Adresse des Referenzgebers; eine Aufforderung zur Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten; b) Zeitraum der Leistungserbringung c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistung d) Erbrachte Betriebsstunden Bei Angabe von mehreren Referenzprojekten ist die in der Eigenerklärung beigelegten Tabelle zu duplizieren. 2. Personelle Ausstattung des Bieters (durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und durchschnittliche Mitarbeiteranzahl, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen oder erbracht haben) Mindestanforderung: Der Bieter muss mit den vorgelegten Referenzen mindestens Betriebsstunden in einem Umfang von jährlich für Los 1: von mindestens 4.000 Betriebsstunden Los 2: von mindestens 4.000 Betriebsstunden Los 3: von mindestens 4.000 Betriebsstunden Los 4: von mindestens 4.000 Betriebsstunden in den vergangenen 3 Geschäftsjahren belegen. Sollte für mehrere Lose ein Angebot eingereicht werden, müssen die jährlichen Betriebsstunden mindestens in der Summe der vorgenannten Betriebsstunden für die angebotenen Lose je Geschäftsjahr mit Leistungen erzielt worden sein, die mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung). Definition Betriebsstunden für die Eignungsfeststellung: Betriebsstunden ist die Zeit, in der ein Omnibus zur Beförderung von Fahrgästen eingesetzt wird. Hinweis: Diese Anforderung bezieht sich auf alle achtzehn Lose des einheitlichen Beschaffungsbedarfs der BVG (vgl. zur Bekanntmachung von vier weiteren Losen Amtsblatt der EU Nr. 2022/S177-502452 und zur Bekanntmachung von fünf weiteren Losen Amtsblatt der EU Nr. 2022/S204-582942 und von nochmal fünf Losen Amtsblatt der EU Nr. 2023/S203-635372 (vgl. auch Ziffer II.1.2). Für die ersten vierzehn Lose der einheitlichen Ausschreibung ist bereits der Zuschlag erteilt worden. Auftragnehmer dieser vierzehn Lose haben dies bei den Mindestanforderungen der Betriebsstunden zu berücksichtigen, d.h. für jedes bereits erhaltene Los sind 11.000 bzw. 12.000 Betriebsstunden bzw. 7.500 Betriebsstunden (je nach Los) jährlich bereits "verbraucht", können also bei der Ermittlung der Eignung für die weiteren vier ausgeschriebenen Lose (aktuell 4.000 Betriebsstunden) nicht mitberücksichtigt werden. Bei den Referenzangaben hat ein etwaig betroffener Bieter die Betriebsstunden insgesamt anzugeben (also einschließlich der für etwaig bereits bezuschlagte Lose "verbrauchten" Betriebsstunden). Siehe hierzu Berechnungshilfe Eigenerklärung.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalkonzept
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 04/04/2024 09:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/04/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer hat gern. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu berücksichtigen, also mind. die Entgeltvorgaben des TV-Nahverkehr Berlin in der jeweils geltenden Fassung (aktuelle Fassung vom 01.01.2024) einzuhalten. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung. - Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 42,43 und/oder§ 46 PBefG sein.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend
Finanzielle Vereinbarung: siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Registrierungsnummer: DE75BVG00000050320
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 03025628962
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: acaafa73-65d7-4dec-94bc-6e7f69dea472 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/03/2024 15:54:31 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 168203-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 57/2024
Datum der Veröffentlichung: 20/03/2024